LR Protokoll 25. März 1999 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 1999



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8 98/185 98/185A
Berichte des Regierungsrates vom 22. September 1998 und vom 19. Januar 1999 sowie der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 9. März 1999: Änderung des Dekrets über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 29. Januar 1990

Marcel Metzger , Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, fasst den Bericht kurz zusammen und bittet den Rat, auf die Vorlage einzutreten und den von der Kommission bei einer Enthaltung mit 9:0 Stimmen verabschiedeten Änderungen im Dekret über die Wohnbau- und Eigentumsförderung zuzustimmen.

Eintretensdebatte und Eintretensbeschluss

Rita Kohlermann sieht in der Tatsache, dass die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission einen Zusatzbericht habe verlangen müssen, einen Beweis dafür, dass es sich sowohl beim eidgenössischen als auch beim kantonalen Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung um eine sehr komplexe Materie handle. Mit dieser Dekretsänderung könne die hauptsächlich im eidgenössischen Gesetz begründete Systemkrise zwar nicht behoben, aber im Sinne einer Schadensbegrenzung etwas gemildert werden. Sobald die vom Bund eingeleiteten ersten Schritte Ergebnisse zeitigten, werde man in einem neuen Zusammenhang grundsätzlicher über die Wohnbau- und Eigentumsförderung diskutieren müssen. Das WEG genüge nämlich in der heutigen Form den aktuellen Anforderungen nicht mehr.

Mit der Einführung einer Maximallimite in § 3 Abs. 8 werde das brennendste Problem auf kantonaler Ebene gelöst, wobei man mögliche Härtefälle mit dem Zusatz "... in der Regel ..." zu entschärfen versuche. Mit der Aufnahme des Passus "... Personen, die betagte oder chronischkranke Angehörige im eigenen Haushalt betreuen ..." in § 2 werde ausgeschlossen, dass Personen, die privat Kleinheime mit Betreuung einrichteten, von WEG-Zuschüssen profitieren könnten. Die in II. vorgesehene Übergangslösung sei vernünftig.

Die FDP-Fraktion stimme der Dekretsänderung einstimmig zu.

Esther Aeschlimann gibt bekannt, dass die SP-Fraktion auf die Vorlage eintrete und der Dekretsänderung zustimmen werde. Was die tragbare Mietkostenbelastung anbelange, vertrete sie die Meinung, dass es auch für MieterInnen kontraproduktiv wäre, Wohnungen zu mieten, deren Mietzins ihre finanziellen Möglichkeiten übersteige. Mit der Einführung der Limite in § 3 Abs. 8 würden einige Fürsorgefälle geschaffen und damit die Probleme nicht gelöst, sondern lediglich auf die Gemeinden verlagert. WEG-Wohnungen seien wegen der relativ strengen Auflagen nicht unbedingt vergleichbar mit Wohnungen, die auf dem freien Markt angeboten würden, so dass es Trägern gemeinnütziger Wohnungen schwer fallen werde, die zwangsläufig frei werdendenWohnungen wieder zu vermieten. Es dürfe nicht ausser Acht gelassen werden, dass die betroffenen Leute ihr Mietverhältnis noch unter dem geltenden Dekret eingegangen seien. Die SP-Fraktion habe sich damit nur einverstanden erklärt, weil die Regierung das Versprechen abgegeben habe, dass das Kiga den Zusatz "... in der Regel ..." in Härtefällen zugunsten der Betroffenen interpretieren werde.

Patrizia Bognar erklärt namens der einstimmigen SVP/EVP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den Dekretsänderungen, weil sie eine Korrektur des von der Wirklichkeit längst überholten Erlasses als dringend notwendig erachte. In diesem Zusammenhang müsste der Bund aufgefordert werden, in Zukunft schneller und zeitgemässer zu handeln.

Rita Bachmann stellt vorab fest, dass die CVP-Fraktion die Möglichkeit von Mietzinsverbilligungen generell begrüsse, weil dadurch Fürsorgeabhängigkeit immer noch vermieden werden könne. In Anbetracht der massiven Zunahme der unter diesem Titel vom Kanton in den letzten Jahren erbrachten Leistungen unterstütze sie die Dekretsänderung, weil sie die Bezugsberechtigung klarer definiere und auch eingrenze. Es dürfe nicht dazu kommen, dass günstige Wohnungen von Wohngenossenschaften leer blieben, nur weil neue WEG-Wohnungen offensichtlich attraktiver seien.

Die CVP-Fraktion trete auf die Vorlage ein und unterstütze die Dekretsänderung einstimmig.

Peter Degen meldet, dass die SD-Fraktion der Dekretsänderung einstimmig zustimmen könne.

Roland Meury erklärt namens der Fraktion der Grünen Eintreten auf die Vorlage sowie Zustimmung zur Dekretsänderung und fordert die Regierung auf, die Auswirkungen der Einführung der Maximallimite so gut abzufedern, dass keine neuen Fürsorgefälle entstehen.

Regierungsrat Eduard Belser dankt der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission dafür, dass sie sich mit der sehr komplexen Materie eingehend befasst habe. Rita Kohlermann habe zurecht auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Überprüfung der Wohnbauförderung nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf kantonaler Ebene hingewiesen. Allerdings warne er vor der Illusion, das Problem auf ganz einfache und gerechte Weise lösen zu können, weil es allein schon schwierig sei, in einem beweglichen Markt ein Gleichgewicht zu erreichen.

Anlass dieser Revision sei die sozialpolitischen Problematik gewesen, die sich aus einer veränderten Situation ergeben habe, und nicht etwa die Absicht, auf dem Buckel der Betroffenen eine Sparübung zu veranstalten. Andererseits liege es in niemandes Interesse, auf die Dauer eine ausserhalb seiner finanziellen Reichweite liegende Wohnung zu mieten. Wenn es zu Härtefällen kommen sollte, werde man diese sorgfältig prüfen und Kulanz üben, doch werde sich nicht in jedem Fall eine Ausnahme verantworten lassen.

Was die gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften angehe, die in diesem Zusammenhang angesprochen worden seien, warne er vor Verallgemeinerungen, weil nur jene wenigen unter ihnen Schwierigkeiten haben könnten, die in den letzten zwei, drei oder vier Jahren Wohnraum geschaffen hätten. Ihre Zahl werde sich auch zukünftig in engen Grenzen halten. Man sollte nicht die Botschaft verbreiten, dass es sich bei dieser Dekretsänderung um eine nachteilige Regelung für gemeinnützige Wohnbauträger handle, obwohl klar sei, dass auch in diesem Bereich gewisse Fehlentwicklungen unter Kontrolle gebracht werden müssten.

://: Eintreten ist unbestritten.


Detailberatung


Titel und Ingress
: Keine Wortbegehren

I : Keine Wortbegehren

§ 2 : Keine Wortbegehren

§ 3 Abs. 5 Einleitungssatz : Keine Wortbegehren

§ 3 Abs. 6 : Keine Wortbegehren

§ 3 Abs. 8 : Keine Wortbegehren

§ 3 Abs. 9 : Keine Wortbegehren

§ 7 Abs. 1 : Keine Wortbegehren

II : Keine Wortbegehren

III : Keine Wortbegehren


Rückkommen
wird nicht beantragt.


://: Die wird Änderung des Dekrets über die Wohnbau- und Eigentumsförderung wird mit 67:0 Stimmen wie folgt verabschiedet:


Dekret über die Wohnbau- und Eigentumsförderung


Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär


Fortsetzung des Protokolls vom 25. März 1999


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