LR Protokoll Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 1997 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 1997
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
10 97/246 Fragestunde (10)
1. Uwe Klein: Rauchen in den Schulhäusern
Es ist unübersehbar, dass Jugendliche wieder vermehrt rauchen. Wenn ausserhalb von öffentlichen Gebäuden dem Rauchen gefrönt wird, ist das zwar bedenklich, aber nicht zu regeln. In öffentlichen Gebäuden, speziell in Schulhäusern sollte eine klare Regelung bestehen, wie Jugendliche aber auch die Lehrkräfte sich bezüglich des Rauchens zu verhalten haben. Gerade in den Lehrerzimmern ist das "Mitrauchen" für Nichtraucher eine Zumutung. Von den Lehrern wird eine gewisse Vorbildfunktion erwartet.
Fragen:
1. Wie ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und speziell in den Schulhäusern geregelt?
2. Können sich Nichtraucher gerade in den Schulhäusern vor den Rauchern schützen, und auf welche Rechtsmittel können sich die Nichtraucher abstützen?
3. Sollten die Lehrkräfte nicht eine Vorbildfunktion einnehmen und den Jugendlichen die Gefahren des Rauchens vermehrt bewusst machen?
4. Wäre der Regierungsrat bereit, Antiraucherkampagnen in den Schulhäusern durchzuführen?
Regierungspräsident Peter Schmid: § 84 der Schulordnung vom 4.12.1984 sagt, dass den Schülern innerhalb des gesamten Schulareals sowie bei Schulanlässen ausserhalb dieses Areals das Rauchen und das Trinken von alkoholischen Getränken untersagt sind. In der Verordnung des Arbeitsgesetzes über die Gesundheitsvorsorge besteht auf Bundesebene folgende Bestimmung: Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden.
Innerhalb der Verwaltung herrscht in den allermeisten Fällen Einigung, dass in einem Arbeitsraum nicht geraucht wird, falls jemand den Wunsch äussert, nicht durch Rau- chen belästigt zu werden. Es gibt sehr viele Arbeitsräume, in denen nicht geraucht wird.
Zur Frage 2: Hier geht es in erster Linie um die Frage der Rücksichtnahme.
Für Schülerinnen und Schüler sollten sich keine Probleme ergeben, da für das Schulareal Rauchverbot besteht. In vielen Schulhäusern gibt es LehrerInnen-Zimmer für Raucher und für Nichtraucher.
Zur Frage 3: Seit einigen Jahren besteht unter Mithilfe des Landrates ein Präventionskonzept an unseren Schulen. Dort ist festgelegt, dass die einzelnen Schulen die Themen, angelehnt an den aktuellen Stand, selber bestimmen.
Frage 4: Am geschilderten Vorgehen wollen wir nichts ändern. Der Beauftragte für Jugend- und Gesellschaftsfragen des Schulinspektorates erarbeitet zusammen mit den Delegierten, die es an jeder Schule gibt, Animationsprogramme. Die Thematik ist aber der Schule überlassen. Im Rahmen des damaligen Landratsbeschlusses stehen auch finanzielle Mittel zur Verfügung. Zur Zeit widmet man sich speziell dem Problemkreis Alkohol und Esstörungen.
2. Franz Amman: Klassenzuteilung-Schulweg/staat liche Willkür gegen Eltern und Schulkinderinder
Aufgabe der Schulen ist es, allen Kindern gleiche Chancen und Bildungsmöglichkeiten zu bieten. In diesem Sinne ist es vordergründig unbestritten, dass je nach Anzahl Kinder und Schulklassen diese Chancengleichheit auch durch Verschiebungen von Schülerinnen und Schülern nach Klassengrösse und Schule, eine gleichmässige Verteilung erreicht werden soll, sofern Richtgrössen, Schulweg, Sozialkontakte usw. nicht grundlegend tangiert werden. Fragwürdig erscheint aber ein Transverentscheid, wenn Schulkinder aus ihrem angestammten Quartier (ex-Kindergarten) und kurzem Schulweg (5 Min.) in ein 25 Min. entferntes Schulhaus/Schulklasse via Hardwald gehen müssen. Dies unter anderem mit folgender Begründung (Birsfelder Schulpflege und Vernehmlassung des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht vom 28. August 1997): "Im Scheuerrain-Quartier befindet sich ein Wohnheim für Asylbewerber, das vorwiegend Familien aufnimmt. In den letzten Jahren wurden daher immer wieder Kinder aus dem Asylheim im Scheuerrain Schulhaus aufgenommen. Auch diese Tatsache spricht gegen eine Klassenvergrösserung im Scheuerrain Schulhaus", trotz Einhalten der Richtzahlen.
Fragen:
1. Haben Schweizer Kinder und Kinder von niedergelassenen Ausländern gegenüber Kindern von Asylbewerbern weniger Schulrechte?
2. Wieweit ist es überhaupt rechtens zulässig, dass Klassenzuteilungen für mögliche Zuzüger reserviert werden?
Regierungspräsident Peter Schmid: Herr Ammann nimmt Bezug auf einen Planungsentscheid der Schulpflege Birsfelden, der vollumfänglich innerhalb aller relevanten Bestimmungen liegt. Die Klassenbildung wird durch die örtlichen Schulleitungen und Schulpflegen der EKD konkret beantragt. In aller Regel schliessen wir uns den Anträgen der zuständigen Gremien an. Aus der Sicht der Regierung erachten wir es als richtig, wenn die Schulleitungen die örtlichen Gegebenheiten und die künftige Entwicklung ins Visier nehmen und daher bei der Klassenbildung entsprechende Vorsichtsmassnahmen einbauen.
Peter Meschberger: Gestern hat sich das Verwaltungsgericht voll hinter die Ueberlegungen der Regierung und der Schulpflege gestellt. Uebrigens sollte man Berichte ganz lesen und zitieren.
Regierungspräsident Peter Schmid hört mit Interesse von diesem Verwaltungsgerichtsurteil, das der Regierung weder formell noch informell bekannt ist.
Es sei noch ergänzt, dass sich jede Gemeinde Ueberlegungen machen muss hinsichtlich kommender Veränderungen zB in Neubauquartieren etc.
3. Eva Chappuis: Berufsberatungs- und Berufsinfor mationszentrum im unteren Kantonsteil
Bisher war davon auszugehen, dass das Berufsberatungs- und Berufsinformationszentrum für den unteren Kantonsteil in Muttenz entsteht. Nun war zu vernehmen, dass Binningen der Standort dieses Dienstleistungsbetriebes sein wird.
Fragen:
1. Wurde der Standortentscheid für Binningen aufgrund besserer Erreichbarkeit der Stelle für Benützerinnen und Benützer gefällt?
2. Spielten bei der Wahl des Standortes Sparbemühungen eine Rolle? Sind die Räume in Binningen kostengünstiger als die in Muttenz ursprünglich ins Auge gefassten?
a) Falls ja, wieviel kann eingespart werden?
b) Falls nein, mit welchen Mehrausgaben ist zu rechnen?
3. Sollten weder das Motiv der Erreichbarkeit noch Sparbemühungen zum "Sinneswandel" geführt haben: Welches sind die Gründe für die Standortwahl?
Regierungspräsident Peter Schmid bestätigt, dass das Berufsinformationszentrum vom unteren Kantonsteil in Binningen zu stehen kommen wird, im Gebäude der Ausgleichskasse. Vor relativ kurzer Zeit stand eine andere Variante im Vordergrund, nämlich in Muttenz an der St.-Jakobs-Strasse. Eine erneute Ueberprüfung des Standortsentscheides hat folgenden Hintergrund: In der Landratsvorlage von 1989 betreffend Neubau der Ausgleichkasse des Kantons Basel-Landschaft hat die Regierung klar die Absicht geäussert, sich in diesem Neubau einzumieten, um die Raumbedürfnisse der kantonalen Verwaltung abzudecken. Wie wir wissen, hat sich die Raumsituation stark verändert. Zum Glück war noch kein Mietvertrag abgeschlossen. In Binningen sind freie Kapazitäten vorhanden, worüber die EKD froh ist, da das Berufsinformationszentrum eine möglichst gute Erreichbarkeit aufweisen muss für die öffentlichen Verkehrsmittel und für das Velo. Der Standort Binningen erfüllt diese Anforderungen in hohem Masse.
Die neue Standortwahl hat allerdings eine Preisdifferenz zur Folge, indem die Einmietung in Binningen pro Jahr in etwa Fr. 60'000.- teurer sein wird, wobei die Fläche leicht erhöht sein wird.
Alfred Zimmermann: Binningen ist sehr nahe bei der Stadt, eigentlich könnten die jungen Leute auch nach Basel gehen; eine Zusammenarbeit zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft besteht ja. Wäre aus dieser Sicht nicht Muttenz doch die günstigere Lösung ?
Regierungspräsident Peter Schmid ist in Binningen aufgewachsen und hat daher eine gute Vorstellung über die Lage. - So einfach ist es nicht. Gegenwärtig liegt eine recht happige Forderung der Stadt auf dem Tisch, indem wir uns am Berufsbildungszentrum am Klaraplatz finanziell deutlich höher beteiligen sollten. Für die Regierung kommt dies nicht in Frage. Die Kapazitäten genügen nicht für die offensive Haltung, welche wir auf dem Sektor Berufsbildung entwickeln wollen. Wir haben dem Kanton Basel-Stadt daher angeboten, dass wir sowohl beim Berufsbildungszentrum Binningen wie auch in Liestal auf eine gegenseitige Verrechnung verzichten möchten, um der Jugend der Region ein Informationszentrum am Klaraplatz, eines in Binningen und eines in Liestal zur Verfügung zu stellen. Basel-Stadt hat auf dieses Angebot noch nicht geantwortet.
4. Eva Chappuis: Der Fall
Einem im 60. Lebensjahr stehenden, angestellten Mitarbeiter des Kantons wird im 25. Dienstjahr gekündigt. Wichtige Gründe, die nach Treu und Glauben eine fristlose Entlassung rechtfertigen könnten, liegen nicht vor. Die ordentliche Kündigung wird auf einen Termin ausgesprochen, der zwei Monate vor der Erreichung der gesetzlichen Altersgrenze für eine vorzeitige Pensionierung liegt.
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat nicht der Meinung, dass die Wahl des Kündigungstermins selbst dann unangemessen ist, wenn die Kündigung ausreichend begründet werden kann?
2. Geht auch der Regierungsrat davon aus, dass der Bezug einer Vorpension die Beanspruchung einer im wesentlichen eigenfinanzierten Leistung durch die vorzeitig pensionierte Person darstellt?
3. Stimmt der Regierungsrat der Einschätzung zu, dass es für einen 60jährigen heute praktisch unmöglich ist, eine neue Stelle zu finden?
4. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass der Gekündigte Anspruch auf 400 normale und 120 besondere Taggelder der ALV besitzt, vom zuständigen RAV betreut und allenfalls auch in Beschäftigungs- oder Weiterbildungsprogramme integriert werden muss?
5. Hält es der Regierungsrat für volkswirtschaftlich vertretbar, wenn ALV-Prämienzahlerinnen und -zahler sowie der Bund während rund zweier Jahre für den Lebensunterhalt einer Person aufkommen müssen, die sich bei Erstreckung der Kündigungsfrist durch den Kanton um lediglich zwei Monate aus eigener Kraft über Wasser halten könnte?
Regierungsrat Eduard Belser: Der Fall existiert. Die Kündigung ist klar, da gibt es kein Zurück. Es besteht keine Lust, die Person weiterzubeschäftigen, das Dossier ist nicht dünn. Der gewählte Zeitpunkt resultiert aus einem Vorkommnis. Möglicherweise hat man die Auswirkungen etwas zu gering eingeschätzt im 25. Dienstjahr kurz vor einer möglichen Pensionierung. Es wird versucht, den Fall so zu regeln, dass dem Kanton möglichst wenig Kosten entstehen.
Eva Chappuis: Ich habe den Kanton nicht gebeten, auf die Kündigung zurückzukommen. Es geht allenfalls darum, auf den Kündigungstermin zurückzukommen. - Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass es sich, falls keine Einigung zustandekommt, um einen Volkswirtschaftlichen Blödsinn handelt?
Regierungsrat Eduard Belser: Dieser Auffassung bin ich nicht in dieser Vollkommenheit. Es gibt Gründe, die zeigen, dass diese Person nicht zwangsweise auf die Arbeitlosenversicherung gehen muss. Mehr kann ich im Moment aber nicht sagen.
5. Rudolf Keller: Liquidation des Automobilgenos senschaft (AGR) Reigoldswil
Noch immer ist die AGR in Liquidation begriffen. Zahlreiche - auch "kleine" Genossenschafter - haben Zahlungsaufforderungen erhalten, fühlen sich deswegen bedrängt und glauben nicht mehr an die früheren Versprechen, man werde die "kleinen Leute" kaum oder gar nicht belasten.
Fragen:
1. Wieviele Leute haben ihre Anteile schon bezahlt, wieviele noch nicht und wie hoch sind die entsprechenden Beiträge?
2. Ist nun endlich damit zu rechnen, dass man insbesondere Leuten mit kleinem Portemonnaie die Bezahlung ihres Beitrages erlässt?
3. Bis wann kann das gesamte Verfahren definitiv abgeschlossen werden?
Regierungsrat Hans Fünfschilling: Zur Frage 1: Herr Keller sagt, die Sache sei noch immer in Liquidation be- griffen. Eine Liquidation ist im Vergleich zum Konkurs eine längere Geschichte; weil man den Gesamtverlust minimieren will. Sicher ist, dass die Liquidation volkswirtschaftlich und für alle Betroffenen wesentlich billiger sein wird als der Konkurs. Mit der Liquidation hat man noch die Möglichkeit, abzuklären, wie man alle Forderung und alle Aktiven möglichst gut verwerten kann. So stehen jetzt noch Beträge in Aussicht, die noch eingehen könnten, daher kennt man das verbleibende Restkapital noch nicht, das von den Genossenschaftern gedeckt werden müsste.
Zur Frage 2: Die Regierung steht nach wie vor zur Aussage, dass sicher nicht die kleinen Leute geplagt werden sollen, allenfalls würde der Kanton einspringen. Konkret wird die Regierung dies aber nicht entscheiden können. Sie wird betreffend Uebernahme der Restschuld eine Landratsvorlage bringen.
Zur Frage 3: Es ist nun tatsächlich lange genug gegangen, und wir werden die Vorlage im Januar bringen können, dann hätten wir auch sichere Verhältnisse. Bevor aber der Landrat zugestimmt hat, kann man den kleinen betroffenen Genossenschaftern auch nichts definitiv zusagen. Sicher wollen wir aber keine sozialen Probleme auslösen. Laut Zeitungsberichten haben schon mehrere Gemeinden via Gemeindeversammlungsbeschluss die Zustimmung zur Beteiligung erhalten; nur noch eine der betroffenen Gemeinden ist ausstehend.
6. Bruno Steiger: Bund kritisiert Grenzgängerpolitik
Medienberichten zur Folge kritisierte der Bund die large Handhabung bei der Ausstellung von Grenzgängerbewilligungen, vorab der beiden Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Gemäss aktuellster Statistik des BIGA vom 31. August 1997 stellte der Kanton Baselland 13'519 Grenzgängerbewilligungen aus. Auch die Grenzzonen sollen nicht immer eingehalten werden.
Fragen:
1. Wie hoch ist der heutige Stand der Grenzgängerbewilligungen?
2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass bei der schlechten Beschäftigungslage zuerst unsere einheimischen Arbeitskräfte beschäftigt werden müssen?3. Wie geht der Regierungsrat gegen Firmen vor, welche die Rekrutierung von Grenzgängern zum Lohndumping gegenüber der einheimischen Arbeitskräfte missbrauchen?
4. Aus finanziellen Gründen nehmen viele Grenzgänger einen sehr weiten Arbeitsweg in Kauf. Wie weit von seinem Arbeitsplatz entfernt darf ein Grenzgänger wohnen, um überhaupt in den Genuss einer Arbeitsbewilligung zu kommen?
5. Es wird gerne darauf hingewiesen, dass wir über zu wenig eigene Fachkräfte verfügen, obwohl wir über eines der teuersten und angeblich besten Bildungswesen verfügen. Besteht da nicht ein Widerspruch?
Regierungsrat Eduard Belser: Von einer Kritik des Bundes ist uns nichts bekannt, es gibt nichts Konkretes, sonst hätten wir uns nämlich zur Wehr gesetzt. Zur angesprochenen Grenzzonen: In Deutschland gehören alle Ortschaften mit der PLZ 79, in Frankreich alle mit der PLZ 68. Die GrenzgängerInnen werden bei uns durch das KIGA ins zentrale Ausländerregister des Bundes eingelesen.
Zur Frage 1: Am 31.10.1997 waren es 13'462, das sind 70 weniger als im Vormonat und rund 500 weniger als vor einem Jahr. In diesen Zahlen sind auch GrenzgängerInnen erfasst, die Teilzeit arbeiten, zB Reinigungspersonal mit zwei, drei Arbeitsstunden. Die Bewegungen sind bekannt, es betrifft auch Firmenumzüge (mtl. 30 bis 40 Leute), es sind Stellenwechsel usw.
Zur Frage 2: Selbstverständlich ist die Regierung dieser Meinung, das ist auch bekannt. Das entspricht der Zielsetzung der Begrenzungsverordnung über die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die vom KIGA konsequent vollzogen wird. Wir machen aber keine besonderen Diskriminierungsbemühungen, wir betrachten bei unserer Politik die ganze Region. Deshalb fallen wir nicht gerade in Ohnmacht, wenn sich das eine oder andere Unternehmen im Haut Rhin oder in Weil etabliert. Es gibt bereits einen zunehmenden Gang von der Schweiz über die Grenze hinaus.
Zur Frage 3: Die entsprechende Verordnung wird vom KIGA gehandhabt, nicht immer mit Verständnis quittiert von den Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern. Wird nachträglich von den Bedingungen abgewichen, hier liegt das graue Umfeld, so ist dies missbräuchlich. Bei Bekanntwerden eines solchen Missbrauches wird der betreffende Arbeitgeber zuerst verwarnt, resp. die Bewilligungssperre angedroht. Im Wiederholungsfall wird dann verfügt, dass er keine GrenzgängerInnen mehr haben kann.
Zur Frage 4: Wie ich eingangs ausführte , deckt sich das in etwa mit dem Departement Haut Rhin und auf der deutschen Seite mit dem Gebiet bis unterhalb Freiburg.
Zur Frage 5: Zur Frage des Widerspruchs: Ja und nein. Wir müssen ständig darauf hinwirken, dass unser Bildungswesen diejenigen Qualifikationen erbringt, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Entsprechende Bemühungen sind im Gange. Aber auch hier sind gewisse Grenzen gesetzt. Entsprechende Diskussionen haben wir in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission geführt. Die Problematik ist erkannt. Wir hatten immer Zuzug aus der übrigen Schweiz in den oberen Qualifikationsstufen; ganz stark auf dem Sektor der Chemie, im Forschungsteil
sind die Hälfte AusländerInnen.
Es wird auch im besten Bildungssystem nicht möglich sein, die Nachfrage immer abzudecken. Mit Blick auf die Arbeitslosenzahlen erkennen wir auch ein Ueberschneiden. Auch wenn wir 4'000 Arbeitslose haben, fehlen uns Leute mit den gesuchten Qualifikationen. Bei den Lehrstellen ist dies auch so. So hat ein Unternehmen im oberen Kantonsteil gemeldet, es habe Lehrstellen, finde aber von der Qualifikation her niemanden.
7. Paul Schär: Schulanlage "Egerten" Reinach für die Handelsschule KV Baselland: "Im Bau und schon zu klein / Am falschen Ort gespart ?!"
Situation:
- 1992 wurde das ausgezeichnete Wettbewerbsprojekt zum Vorprojekt weiterentwickelt. Im Auftrag der zuständigen Direktionen wurde das Raumprogramm um 15% reduziert. Dies bedingte u.a. eine Etappierung: Der geplante neue Nordosttrakt wurde auf eine spätere Etappe als Erweiterungsmöglichkeit mit mindestens 4 Klassenzimmern verschoben.
- 1993 wurde das Raumprogramm in eine nochmalige Sparrunde um weitere 11% gekürzt, dies vor allem auf Kosten der Schüler- und Lehrerarbeitsräume, sodass das Arbeitskonzept der Schule auf ein Minimum reduziert wurde.
- Den im Bau befindlichen 17-Millionen-Komplex hatte der Landrat im Dezember 1994 bewilligt. Er sollte ab Herbst 1998 alle Handelsschul-Klassen des Bezirks Arlesheim an einem Ort vereinen. Das neue Schulhaus ist für rund 20 Klassen konzipiert.
Problem:
Schon heute steht fest, dass das im Bau befindliche Gebäude zu klein ist!
Ursachen:
- In den letzten 4 Jahren sind die Schülerklassen so stark gewachsen, dass heute bereits 26 Klassen unterrichtet werden.
- Für den nächsten Sommer lassen die kantonalen Schülerprognosen einen weiteren Zuwachs auf insgesamt 31 Klassen erwarten.
Fragen:
1. Welches sind die Gründe, weshalb der Regierungsrat der von der Subventionsbehörde BIGA vorgeschlagenen Ausweitung des Raumprogrammes ursprünglich nicht zugestimmt hat?
2. Sollte die in der Landratsvorlage vom 6. Dezember 1994 erwähnte Bauetappe nicht möglichst rasch realisiert werden?
3. Wie sollen die Klassen untergebracht werden, wenn die oben erwähnte Bauetappe nicht realisiert wird?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Zur Frage 1: 1991 ging das BIGA von 24 Räumen aus. Aufgrund der damaligen Schüler- und Klassenprognose unserer zuständigen Regionalplanungsstelle ging man von 21 Klassen aus. In den Vorlage sah man dann 22 Klassen vor, wobei man die Sache auch belassen will. Die weiteren vom BIGA vorgeschlagenen Räume waren gedacht für die Schulleitung und Lehrerschaft. Wir haben sie im Einverständnis mit der Schulleitung im reduzierten Rahmen beibehalten. Für das Vorprojekt haben wir damals die Klassenzimmer von 22 auf 18 reduziert, wiederum abgestütztz auf die Prognose der Regionalplanungsstelle und mit der Zustimmung seitens der Berufsbildung und der Schulleitung. Dabei hat man immer von einer zweiten Etappe, der sog "Nord-Trakt"-Etappe gesprochen, falls die Anzahl der Räume nicht genügen sollten.
Zur Frage 2: Inzwischen hat aber der Zustrom zu dieser Schule massiv zugenommen, sodass die zweite Etappe realisiert werden muss, vor allem deshalb, weil die Gemeinde Reinach keine Schulräume zur Verfügung stellen kann. Die entsprechende Ergänzungsvorlage ist in Bearbeitung. Die Ueberweisung an den Landrat soll in der ersten Hälfte 1998 erfolgen.
Zur Frage 3: Wir hoffen, dass nicht noch alternative Lösungen diskutiert werden müssen. Andernfalls müssten Einmietungen in Gewerbe- oder Dienstleistungsgebäude in Reinach in Betracht gezogen werden. Ich hoffe aber, dass der Landrat dem Neubau zustimmen wird.
Paul Schär: Kann man davon ausgehen, dass sich die Kosten in etwa im Rahmen des ursprünglichen Projektes halten werden, also bei 17 bis 20 Mio.?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Sie können davon ausgehen, wir reden von einer Grössenordnung von ca. 2 Mio.
8. Franz Ammann: Fragwürdige Birsfelder Abfall gebühren
Birsfelden will auf Anfang nächsten Jahres Allmendreinigungsabgaben von 15 Franken pro erwachsene Person und 50 Franken pro juristische Person einführen. Mit dieser Gebühr will der Gemeinderat der illegalen Abfallentsorgung entgegenwirken. Diese Entsorgung kommt die Gemeinde offenbar teuer zu stehen. In Birsfelden werden angeblich mehr Abfälle illegal deponiert als anderorts. Wenn man eine ungefähr Rechnung erstellt, kommt aber eine sehr grosse zusätzliche Einnahmesumme zusammen, vermutlich mehr als die Gemeinde für diese zusätzliche Entsorgung aufwenden muss.
Fragen:
1. Lässt die kantonale Vorschrift die Erhebung einer solchen Zusatzgebühr auf Gemeindeebene zu?
2. Wie hoch sind diese zusätzlichen Einnahmen der Gemeinde und sind 15 Franken oder 50 Franken einigermassen kostendeckend oder gar anzunehmen, dass die Gemeinde ein "Geschäft" macht?
3. Ist es vertretbar, für Fehlhandlungen einiger weniger Leute, alle anderen anständigen Leute pauschal zu bestrafen?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Zur Frage 1: Sie haben sicher in den letzten zwei Tagen die Medien verfolgt und kennen vermutlich die Antwort schon. Betreffend Zusatzgebühr kam der Rechtsdienst des Regierungsrates zum Schluss, dass diese Gebühr widerrechtlich ist, da sie einer zusätzlichen Steuer gleichkommt.
Zur Frage 2: Diese Frage kann bestenfalls der Gemeindepräsident beantworten, da wir die Birsfelder Abfallrechnung nicht kennen.
Zur Frage 3: Dazu möchte ich mich persönlich nicht äussern, ich meine aber, dass Birsfelden das Problem nicht hätte, wenn es nur wenige Leute betreffen würde.
Rosy Frutiger: Wäre allenfalls die Einführung einer Grundgebühr denkbar, indem jeder Einwohner, jede Einwohnerin anfangs Jahr einen Vignettenbogen übernehmen müsste? Damit könnte man wilde Deponien vermeiden.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Dieses Thema stand im Landrat schon mehrmals zur Debatte. Im Sinne des Verursacherprinzips möchten wir nicht in eine Grundgebühr einsteigen. Es wäre grundfalsch gegenüber jenen, die sich redlich bemühen.
Ludwig Mohler regt an, dem Gemeinderat das entsprechende Umweltschutzgesetz zum Studium zuzustellen.
Peter Meschberger: Die Gemeinde Birsfelden und die Steuerzahler wissen sehr wohl, was sie zu beschliessen haben, aber: Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass etwas nicht stimmen kann, wenn die Differenzen der Sackgebühren in benachbarten Gemeinden bis zu einem Franken betragen?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Wir haben die Situation ebenfalls erkannt. Wir haben aber keinen Einfluss auf die Abfallreglemente der Gemeinden. Gleich teuer für alle Gemeinden ist die Entsorgung durch den Kanton.
Peter Tobler findet, dass die Fragestunde nicht geeignet sei, um Gemeindeprobleme zu lösen; da gäbe es x andere Möglichkeiten.
Peter Brunner meint, dass der Kanton den Gemeinden auf irgend eine Weise einen Beitrag leisten sollte an die Entsorgung wilder Deponien.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Der Kanton hat auch seine diesbezüglichen Sorgen. Hier sollten sich die Gemeinden etwas einfallen lassen.
9. Peter Brunner: Hundeverbot auf der Reinacher Heide
Auf der Reinacher Heide werden zur Zeit massive Baueingriffe vorgenommen, indem auf mehreren hundert Metern Länge Leistungsarbeiten im Auftrag der Elektra Birseck Münchenstein vorgenommen werden.
Auch wenn nach Abschluss dieser Arbeiten das Naturschutzgebiet wieder renaturiert wird, diese Eingriffe werden über Jahre die Natur beeinträchtigen. Andererseits ist es den Hundehaltern seit 1993 nicht mehr gestattet, die Reinacher Heide mit Hunden, auch an den Leinen, auf den ordentlichen Wanderwegen zu begehen, so dass diese zwangsweise auf die verkehrsreichen Strassen ausweichen müssen, wenn sie entlang der Birs einen grösseren Spaziergang unternehmen möchten.
Fragen:
1. Erachtet es der Regierungsrat nicht auch als unverhältnismässig, dass alle Hundehalter, auch jene die ihre Hunde an den Leinen führen, dieses Gebiet zum Beispiel entlang der Birs nicht passieren dürfen, andererseits mit schweren Maschinen und Geräten in diesem geschützten Naturschutzgebiet massive Baueingriffe vorgenommen werden?
2. Wieweit ist es zulässig und verhältnismässig, dieses generelle Hundeverbot auch entlang den Grenzen des Naturschutzgebietes (zum Beispiel am Weg der Birs entlang) wahrzunehmen?
3. Wurde schon rechtsmittelmässig überprüft, ob das Betretungsverbot für Hunde an den Leinen in der Reinacher Heide, vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erlassen, den Ermessensbereich überschritten hat?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Auch dieses Thema ist im Landrat nicht neu. Wir haben aber in der Reinacher Heide eine neue Situation, darum möchte ich die gewünschte Auskunft erteilen. Sicher sind aber das Hundeverbot und der Ersatz der Kabelleitungen der EBM zwei verschiedene Probleme.
Zur Frage 1: Die Reinacher Heide ist ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Die durch dieses Gebiet führende EBM-Leitung versorgt 22'500 Personen in 13 Gemeinden mit dem nötigen Strom. Die alte Leitung würde durch austretendes Oel in absehbarer Zeit die regionale Trinkwasserversorgung für rund 50'000 Personen in Frage stellen. Bei den Interessen der HundehalterInnen handelt es sich um persönliche Interessen. Dabei ist zu beachten, dass die Einschränkung der HundehalterInnen durch das Hundeverbot nicht unverhältnismässig ist, weil genügend Ausweichmöglichkeiten bestehen, und weil die Heide im Vergleich mit der Gesamtlänge des Birslaufes einen kurzen Abschnitt darstellt, der von den Hunden nicht betreten werden darf.
Zur Frage 2: Das Hundeverbot gilt nur für das Naturschutzgebiet, Wege entlang des Gebietes dürfen begangen werden. Die HundehalterInnen müssen aber besorgt sein, dass ihr Hund das Naturschutzgebiet nicht betritt.
Zur Frage 3: Die BUD hat diese Frage schon Ende 1994 abgeklärt. Die Frage der Verhältnismässigkeit wurde vom BUWAL, von der Professur für Natur- und Landschaftsschutz an der ETH Zürich, vom Institut für Natur-, Landschaft- und Umweltschutz der Universität Basel und von der Naturschutzfachstelle der Kantone Bern, Aargau und Zürich abgeklärt. Diese Abklärungen haben ergeben, dass ein Hundeverbot für ein derart wertvolles Naturschutzgebiet weder eine unverhältnismässige noch eine aussergewöhnliche Massnahme darstellt.
Wir sind der Meinung, dass wir mit unseren Massnahmen auf dem richtigen Weg sind.
Peter Brunner: Es stellt sich die Frage, ob ein Verlegen der Leitung nicht sinnvoller wäre. Es besteht schon ein gewisser Zusammenhang, denn zur Zeit fahren allerlei Baugeräte im Naturschutzgebiet herum und richten bestimmt mehr Schaden an als einzelne Hunde. Zugleich darf man nicht der Birs entlang gehen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Ich muss Ihnen zum Teil Recht geben. Die neuen Leitungen sollen aber über Jahrzehnte genügen und ein Verlegen wäre nicht machbar. Zum erwähnten Bereich entlang der Birs ist zu sagen, dass eben dieses Teilstück sehr wertvoll ist, vorher und nachher ist die Birs aber zugänglich, sodass die Hunde trotzdem genügend Auslauf haben.
Adolf Brodbeck: Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass der Natur nicht gerade gedient ist, wenn die für die Reinacher Heide zuständigen Funktionäre die Hundehalter in die nördlich gelegene Nachbargemeinde schicken? Wo die Renaturierung durchgeführt wurde, könne man mit den Hunden baden gehen.
10. Claudia Roche Engler: Konkurs der Firma Degen in Niederdorf
Im Oktober 1994 wurde das Konkursverfahren über der Firma Degen in Niederdorf eröffnet. Bevor der Firmeninhaber aufgeben musste, konnte er jahrelang Geschäfte tätigen, die als wenig solide bezeichnet werden müssen, jedenfalls aus finanztechnischer Sicht. Ein trauriges Nebenergebnis ist die geplünderte Pensionskasse. Auch kantonale Beamte sollen dabei keine überzeugende Rolle gespielt haben. Eine verworrene und schier unglaubliche Geschichte.
Ab 1991 wurden Löhne verspätet oder gar nicht ausbezahlt. Wenn die Firma Gelder erwirtschaftet hatte, wurde nicht dafür gesorgt, dass die Löcher in der Pensionskasse gestopft oder Löhne pünktlich ausgezahlt wurden. Inhaber Degen konnte über Jahre mit Versprechungen kantonale Aufsichtspersonen der Pensionskasse, deren Stiftungsräte und Banken hinhalten. Die betroffenen ehemaligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezahlen bitter ihre damalige Loyalität mit dem Arbeitgeber. Sie warten noch heute auf endgültigen Bescheid, ob sie auf ihren verdienten Lohn zählen können. Es geht um Hunderttausende von Franken!
Das Betreibungsamt Waldenburg hat keine einfache Aufgabe mit dem Konkursverfahren. Es sind jetzt aber drei Jahre seit Konkurseröffnung verstrichen. Die Unzufriedenheit wächst. Ebenso das Unverständnis, warum die Geschichte solange dauert.
Fragen:
1. Wie ist es möglich, dass dieses Konkursverfahren, bei dem es auch um Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht, sich über drei Jahre hinzieht?
2. Auch wenn die Rechtslage wenig Hoffnung lässt, gibt es wirklich keine Mittel und möglicherweise unkonventionelle Wege, wie den geschädigten Arbeitern und Arbeiterinnen noch zu ihren Geldern verholfen werden kann?
3. Falls doch, ist der Regierungsrat bereit, sich dafür einzusetzen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Ich fasse die drei Fragen in zwei Blöcke zusammen.
Zum Konkurs: Es war von allem Anfang an klar, dass selbst die privilegierten Gläubigerklassen höchstens eine minimale Dividende zu erwarten haben werden. Dies wurde den ehemaligen MitarbeiterInnen auch mitgeteilt. Das Konkursamt hat versucht, den Schaden durch verschiedene Massnahmen zu begrenzen. Die Konkursarbeiten wurden zeitweise sistiert, um mit den Grundpfandgläubigern Verhandlungen zu führen. So wurde zB versucht, die Freigabe des Zugehörs zu Gunsten der Mitarbeiterlöhne zu erreichen. Man hat auch versucht, die Halb- und Fertigfabrikate zu verwerten. Als dies nicht gelang, mussten die Zünd- und Sprengmittel und giftigen Stoffe mit grossem Aufwand entsorgt werden. Wir bedauern, dass das Konkursverfahren nun schon drei Jahre andauert. Es war aber für das Konkursamt nicht einfach. Es war aber schon in einem früheren Stadium bekannt, dass höchstens eine minimale Dividende zu erwarten war.
Zur Zeit steht das Verfahren kurz vor der Auflage des Kollokationsplanes. Nach Ablauf der Auflagefrist wird die Verwertung der Liegenschaft erfolgen, sodass mit dem Abschluss der Verfahrens anfangs 1998 gerechnet werden kann.
Zu den Personal- und Fürsorgefragen: Der Kanton kann zur Pensionskasse gemäss BVG nicht Stellung nehmen. Dieser Bereich wurde über die Sammelstiftung einer Versicherungsgesellschaft abgewickelt, der Bund nimmt die Aufsicht wahr.
Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine BVG-Stiftung, sondern um eine separate Vorsorgeeinrichtung. Hier ist der Kanton die Aufsichtsbehörde. Die Probleme der vor dem BVG-Obligatorium tätigen Personalfürsorgestiftung sind im wesentlichen auf die Anlagepolitik des früheren Stiftungsrates zurückzuführen. Bereits in den Siebzigerjahren wurden die Anlagevorschriften verletzt, indem der Stiftungsrat der Arbeitsgeberfirma hohe Darlehen gewährt hat. Nachdem ab 1.1.1985 infolge der Gesetzesänderung nicht nur die Arbeitnehmersparguthaben, sondern auch ein Teil der Arbeitgebersparguthaben ausserhalb der Firma angelegt werden mussten, bekam die Stiftung über Nacht grössere Probleme. Der Stiftungsrat wurde von der kantonalen Aufsichtsbehörde angewiesen, das Darlehen an die Firma Degen zu reduzieren. Nachdem der Stiftungsrat diesem Auftrag nicht in genügendem Masse nachgekommen ist, wurde er am 18.5.1990 suspendiert und ein kommissarischer Verwalter wurde eingesetzt. Die Firma konnte den ausgehandelten Amortisationsplan infolge wirtschaftlicher Probleme mehr schlecht als recht erfüllen.
Nach eingehender Besprechung mit dem versicherten Personal vom 26.6.1992 wurde darauf verzichtet, sofort das gesamte Darlehen einzufordern. Dadurch konnte die Firma noch einen namhaften Betrag an die Stiftung zurückbezahlen, bevor sie dann im Oktober 1994 endgültig in den Konkurs gefallen ist.
Auf Veranlassung der Aufsichtsbehörde hat nun der kommissarische Verwalter am 11.9.1997 den mutmasslichen Schaden dem eidgenössischen Sicherheitsfonds gemeldet.
Es besteht die Aussicht, dass die Guthaben der noch nicht abgefundenen Versicherten gedeckt werden können.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Verhalten der kantonalen Aufsichtsbehörde in diesem heiklen Fall entscheidend dazu beigetragen hat, den zu erwartenden Schaden zu begrenzen. Selbstverständlich hoffe auch ich, dass der Schaden durch den eidgenössischen Sicherheitsfonds gedeckt werden kannt, wofür wir uns mit unseren rechtlichen Möglichkeiten einsetzen werden.
Fortsetzung des Protokolls vom 27. November 1997