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Berichte des Regierungsrates vom 20. August 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 3. März 1997 und vom 14. Mai 1997: Revision des Gastwirtschaftsgesetzes. 2. Lesung
Dieter Völlmin:
Wir stehen bei der Revision des Gastwirtschaftsgesetzes erst am Beginn der 2. Lesung, praktisch fand aber bereits ein Abstimmungskampf statt, was die zunehmende Post, die man zu diesem Thema erhält, aufzeigt. Aufgrund der Post und der Botschaften, die über die Medien gingen, möchte D. Völlmin als Präsident der vorberatenden Justiz- und Polizeikommission vor allem einen Punkt klarstellen: Er wurde in letzter Zeit einige Male mit der Auffassung konfrontiert, die Kommission hätte die Vertreter der Gastro Baselland nicht angehört. Dies stimmt aber überhaupt nicht! Wir haben eine Delegation, deren Zusammensetzung im Belieben des Verbandes lag, eingeladen. Sie hatte Gelegenheit, ihren Standpunkt klarzulegen. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Delegation zum Ausdruck brachte, dass auch nach ihrer Auffassung die heutige Form der Kurse überholt sei. Sie hat uns das neue, modulartig zusammengesetzte Modell vorgestellt. Dies war schliesslich auch der Grund, warum die Kommission den über die Medien mitgeteilten Wunsch nach einer nochmaligen Anhörung ablehnte - es lag nichts Neues auf dem Tisch.
Es geht nicht darum, dass man sich über die Art der Ausbildung nicht einig ist, sondern es geht darum, ob ein staatliches Obligatorium notwendig ist. In diesem Sinne stellt eine neue Art der Ausbildung keinen Kompromiss dar; sie wurde von der Kommission im übrigen als stützenswert betrachtet.
Die Kommission hat auch nicht das Recht, nochmals - nachdem die 1. Lesung im Plenum bereits erfolgt ist - von vorne zu beginnen.
Die Kommission hat zwei Lesungen durchgeführt, Antrag gestellt und das Plenum hat in drei Detailpunkten der Kommission Aufträge erteilt. Dazu liegt nun ein Antrag vor.
Zu den einzelnen Punkten, die an die Kommission zurückgewiesen worden sind, liegt allen Landratsmitgliedern eine Fassung nach 2. Kommissionslesung vor. Es ging um zwei Bestimmungen:
§ 3, wonach das blosse Vermieten von Ferienwohnungen und das Überlassen eines Standplatzes auf einem Campingplatz nicht unter das Gesetz fällt und darum auch nicht als Ausnahme aufgenommen werden muss.
Dieser Antrag wurde einstimmig gutgeheissen.
Der 2. Antrag, wonach in Privatpensionen die Möglichkeit bestehen soll, grundsätzlich bis zu 20 Gäste bewilligungsfrei zu beherbergen und zu bewirten, ist allein dadurch erfüllt, dass nur das
gewerbsmässige Abgeben von Speisen und Getränken bzw. die gewerbsmässige Beherbergung
bewilligungspflichtig ist; darum ist keine Ausnahme notwendig.
Der Antrag wurde darum von der Kommission abgelehnt.
§ 13 Diese Bestimmung wurde betreffend der Meldepflicht in polizeilichen Belangen nochmals überprüft. Die Kommission vertritt mit 7:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Meinung, dass die jetzige Fassung in Ordnung ist, indem sie einem tatsächlichen Bedürfnis nach Meldung entspricht. Damit keine Ausuferung vorkommen kann, wurde die Beschränkung mit dem Wort Aoffensichtlich" aufgenommen.
Es war im übrigen ein Anliegen, in der 2. Lesung Kenntnis der regierungsrätlichen Verordnung zu erhalten; sie lag der Kommission im Entwurf vor. Es handelt sich um eine reine Gebührenverordnung.
Es gilt noch, einen Fehler zu berichtigen: Gestützt auf das Protokoll heisst es im Bericht, der Beschluss der Kommission, auf eine weitere Anhörung zu verzichten, sei mit 9:0 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden; richtigerweise muss der Beschluss
8:1
mit 1 Enthaltung lauten.
D. Völlmin beantragt namens der Kommission, die Änderungen entsprechend des Berichtes vorzunehmen.
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt bekannt, dass jetzt eigentlich die Detailberatung folgen sollte. Es liegt aber ein Ordnungsantrag von B. Steiger vor, der Rückkommen auf den Eintretensbeschluss verlangt.
Bruno Steiger:
Es ist sehr bedauerlich, dass die Mehrheit der Justiz- und Polizeikommission sich weigerte, die Gastro Baselland ein 2. Mal anzuhören. Offenbar sind die Meinungen gemacht, und die Mehrheit des Parlamentes wünscht die Abschaffung der Wirteprüfung. Es ist offensichtlich, dass im Kanton Baselland künftig auch unqualifizierte und der deutschen Sprache unkundige Personen ohne besondere Voraussetzungen einen Gastwirtschaftsbetrieb führen dürfen. Dem Treffpunkt und Tummelplatz für kriminelle Vereinigungen wird damit Vorschub geleistet. Das gibt es nicht einmal im ausländerfreundlichen Stadtkanton. Wenn sich der Staat schon um jede Verantwortung drücken will, braucht er auch keine Gebühren mehr zu kassieren. Demgemäss stellen die Schweizer Demokraten Antrag auf Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, eine Vorlage zu erarbeiten, die sich nur noch auf die zwingenden Vorschriften gemäss Bundesrecht bezieht.
B. Steiger bittet, seinem Antrag zuzustimmen.
Peter Tobler:
Eine Rückweisung zum Zweck dessen, was B. Steiger vorschlägt, lehnt die FDP-Fraktion ab. Sie ist der Auffassung, dass die vorgesehene Gesetzgebung durchaus Sinn und Zweck hat.
Die Schwierigkeit der Diskussion über diese Vorlage besteht in verschiedenen Fakten:
- Der Kommissionsbericht liegt vor, die 2. Lesung wurde durchgeführt. Der Kommissionsbericht beschränkt sich auf den Auftrag an die Kommission. Sie erhielt aber keinen Auftrag, das gesamte Gesetz erneut einer 1. Lesung zu unterwerfen.
- Im Raum steht eine Petition, die gemäss Geschäftsregelement an die Petitionskommission überwiesen werden sollte.
Die Korrekturen, die die JPK vorschlägt, sind in der FDP-Fraktion auf keinen grösseren Widerstand gestossen. Es ist klar, dass die in § 13 angebrachte Korrektur sachgerecht ist.
Was die Anhörung der Gastro betrifft, bestand kein Auftrag für die Kommission. Die Unterlagen waren vorhanden, und wir waren der Meinung, das Anliegen der Gastro sei schon a fonds diskutiert worden.
Nichtsdestotrotz hat sich die FDP-Fraktion eine Meinung gebildet. Dazu möchte P. Tobler folgendes bemerken: Die Schwierigkeit dieser Vorlage liegt darin, dass sehr Vieles durcheinander gemischt wird, das in separaten Gesetzen geregelt wird. Die bisher obligatorische Prüfung stellt ein Unikat dar; die übrigen Gewerbebetriebe (Metzgereien, Bäckereien usw.) kennen keinen solchen Fähigkeitsausweis. Der Kanton muss, wenn er Gesetze schafft, Rechtsgleichheit beachten.
Ein weiterer Punkt, den P. Tobler in den Vordergrund stellen möchte, ist, dass das Grundanliegen der Pro Gastro, dass eine fundierte Ausbildung möglich sein muss, stellt ein Grundanliegen dar, das für das gesamte Gewerbe gilt und von verschiedenen Branchen auch vorbildlich realisiert wird.
Zur Petition: Vieles, was die Petition am Gesetz kritisiert, insbesondere der Umgang mit Gästen und die Verabreichung von Alkohol, stellt nichts anderes dar als die Wiederholung der geltenden Praxis des Bundesgerichts.
Ursula Jäggi
kann sich sehr viel kürzer halten: sie beschränkt sich darauf, dass in der 1. Lesung des Landrats drei Punkte an die Kommission zurückgewiesen wurden. Über diese drei Punkte haben wir zu befinden; die SP-Fraktion hat sie diskutiert.
Wir beantragen, gemäss Kommissionsvorschlag zu beschliessen.
U. Jäggi kommt noch auf den Rückkommensantrag von B. Steiger zurück: Die SP-Fraktion lehnt Rückkommen auf die Eintretensdebatte ab. In der 1. Lesung wurde ausführlich über den Fähigkeitsausweis diskutiert, die Meinungen sind gefasst, ein Rückkommen erübrigt sich.
Theo Weller:
Die SVP-EVP-Fraktion kann den Änderungsanträgen der der JPK zustimmen. Eine Mehrheit wird das Gesetz allerdings ablehnen, wie schon in der 1. Lesung, da sich eine grosse Mehrheit der EVP-SVP-Fraktion für die Beibehaltung eines Fähigkeitsausweises ausspricht.
Gregor Gschwind:
Auch die CVP-Fraktion steht hinter der Kommissionsfassung, bis auf einen Punkt - betreffend Öffnungszeiten wird M. Zoller nochmals seinen Antrag, den er bereits in der 1. Lesung gestellt hat, wiederholen.
Zum Rückweisungsantrag von B. Steiger: Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass sich keine neuen Erkenntnisse seit der 1. Lesung ergeben haben. Es ist darum nicht einzusehen, warum eine Rückweisung beschlossen werden sollte. Es ist im weiteren auch nicht einzusehen, warum das Gesetz abgeschafft werden sollte.
Esther Maag:
Auch die Grüne Fraktion kann den Änderungen gemäss Kommissionsvorschlag zustimmen.
Was den Rückweisungsantrag von B. Steiger anbelangt, handelt es sich wieder einmal um eine Möglichkeit, etwas gegen die Kreativität von Ausländern zu unternehmen. Wir lehnen den Rückweisungsantrag klar ab.
Urs Wüthrich:
In der Petition wird festgestellt,"wir werden uns weigern, Patentgebühren zu akzeptieren, wir werden uns weigern, die Polizeistunde durchzusetzen und Beamte als Landvögte zu akzeptieren, und wir werden uns weigern, der Schwarzgeldwäscherei und der illegalen Prostitution Vorschub zu leisten". U. Wüthrich ist überzeugt, dass niemand so etwas fordert, und er hatte bis anhin eine bessere Meinung von den Wirten.
://: Der Rückweisungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
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