LR Protokoll 29. Mai 1999 (Teil 8)

Protokoll der Landratssitzung vom 29. April 1999



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16 98/262
Motion von Remo Franz vom 17. Dezember 1998: Aufhebung der Billettsteuer

Landratspräsident Claude Janiak meldet, dass der Regierungsrat bereit sei, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen.

Remo Franz dankt der Regierung für diese Bereitschaft, ist aber nicht glücklich darüber, dass sie den Vorstoss nur in der unverbindlichen Postulatform entgegen nehmen wolle. Allerdings könne er die Zurückhaltung verstehen, nachdem dieses Thema auch im Kanton Basel-Stadt aktuell sei und in einer Steuerkommission diskutiert werde. Mit Rücksicht darauf wandle er die Motion in ein Postulat um in der Erwartung, dass die Regierung den ganzen Fragenkomplex auch in Verbindung mit dem Partnerkanton vertieft und zügig angehen werde.

Gleichwohl gestatte er sich noch, auf die gross Bedeutung sportlicher und kultureller Veranstaltungen für die Gesellschaft und vor allem für die Jugend hinzuweisen und sein Unverständnis darüber zum Ausdruck zu bringen, dass man ausgerechnet solche willkommenen, positiven Veranstaltungen weiterhin mit einer Billettsteuer belegen wolle. Er glaube auch nicht, dass diese Steuer einer einzelnen Gemeinde überlassen werden sollte. Er habe für die Gemeindeautonomie sehr wohl Verständnis, doch höre dieses dort auf, wo Gemeinden einerseits Geld kassierten und andererseits Veranstalter davon abhielten, in dieser Region Anlässe durchzuführen.

Landratspräsident Claude Janiak begrüsst das eben auf der Tribüne eingetroffene Büro des Grossen Rates und weitere Gäste aus dem Kanton Basel-Stadt.

Kurt Schaub nimmt namens der FDP-Fraktion, die das Thema Billettsteuer ebenfalls ausgiebig diskutiert habe, befriedigt davon Kenntnis, dass der Motionär seinen Vorstoss in ein Postulat umgewandelt habe, weil damit ein partnerschaftliches Vorgehen mit den umliegenden Kantonen ermöglicht werde. Im Baselbiet gebe es die Billettsteuer nur noch in den Gemeinden Augst und Münchenstein, doch wäre vor allem die letztere von einer Abschaffung betroffen. Diesem Umstand müsse speziell Rechnung getragen werden. In den letzten Jahren habe die Billettsteuer der Gemeinde wohl zu namhaften zusätzlichen Einnahmen verholfen, ihr auf der anderen Seite aber Investitionen und Flexibilität abverlangt, so beispielsweise bei der Landumlegung zugunsten einer allfälligen Eishalle auf ihrem Hoheitsgebiet.

Die Gemeinde Münchenstein sei vor rund 25 Jahren auf den Deal mit der Sporthalle nur aufgrund des Arguments eingegangen, dass ihr als Gegenleistung für die Erteilung der Bewilligung und den Verzicht auf anderweitige Nutzung des Geländes die Billettsteuer zustehen werde.

Mit Rücksicht auf die Gemeinde Münchenstein empfehle er dem Regierungsrat, erstens abzuwarten, bis feststehe, ob der Kanton Basel-Stadt die Billettsteuer abschaffen oder beibehalten werde, und zweitens die Regierung des Partnerkantons aufzufordern, zusammen mit dieser Gemeinde auf der Basis von Gleichberechtigung einen Weg zu suchen, wie der Wegfall der Billettsteuer kompensiert werden könnte.

Unter diesen Voraussetzungen sei die FDP-Fraktion bereit, der Überweisung des Postulats zuzustimmen.

Bruno Krähenbühl gibt bekannt, dass die SP-Fraktion die Überweisung des Vorstosses - ob als Motion oder als Postulat - grossmehrheitlich ablehne. Wer sich mit der Frage der Abschaffung der Billettsteuer ernsthaft auseinander setzen wolle, komme nicht darum herum, sich auch mit der Geschichte der Brüglinger Ebene zu befassen, einer Gegend, die in den letzten zweihundert Jahren von Menschenhand von einer wilden Flusslandschaft zu einem Landwirtschaftsgebiet und schliesslich zu einem regional bedeutenden Erholungsbereich umgestaltet worden sei. Der untere Teil der Birsebene befriedige heute fast ausschliesslich baselstädtische Bedürfnisse, wie aus der Liste der auf Münchensteiner Boden angesiedelten städtischen Anlagen ersichtlich sei:

- Gartenbad St. Jakob (1955 als damals grösstes Freibad des Landes in Betrieb genommen)
- Sporthalle St. Jakob (errichtet im Jahre 1975)
- Autoeinstellhalle der Sporthalle St. Jakob
- Botanischer Garten (Trägerschaft: Botanische Garten AG Basel)
- umfangreiche Sportanlagen einschliesslich Garderobengebäude und Zivilschutzanlagen (betrieben von der Einwohnergemeinde Basel)
- Anlagen und Gebäude der Stadtgärtnerei Basel.


Die Einwohnerschaft Münchensteins habe sich in verschiedenen Volksabstimmungen, an Gemeindeversammlungen usw. für diese Nutzungsart im Wissen darum ausgesprochen, dass sie keine Steuereinnahmen bringe. In den Abstimmungen sei immer wieder argumentiert worden, dass die Billettsteuer als Ersatz für die entgangenen Steuereinnahmen betrachtet werden müsse. Diese Haltung hätten auch die Münchensteiner Gemeindebehörden gegenüber den baselstädtischen Behörden eingenommen. Es sei ganz klar, dass man sich bei einer Abschaffung der Billettsteuer Gedanken darüber machen müsste, wie die geldwerten Leistungen der Gemeinde Münchenstein im Rahmen des Lastenausgleichs zwischen den beiden Basler Kantonen abgegolten werden könnten.

Ordnungspolitisch gehöre die Billettsteuer zu den Konsumsteuern , und wer für die Abschaffung plädiere, liege eigentlich quer zum heutigen Trend von den arbeitsbelastenden Einkommenssteuern hin zu den Konsumsteuern.

Die von der Gemeinde Münchenstein erhobene Billettsteuer treffe hauptsächlich das Sport- und Vergnügungs business , Geschäftstätigkeiten also, bei denen es sowohl den Veranstaltern als auch den Mitwirkenden in erster Linie um das grosse Geldverdienen gehe, z.B. Tennisveranstaltungen, wo die SpielerInnen im Vergleich zu gewöhnlichen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen innert kurzer Zeit enorme Summen kassieren könnten. Die zentrale Frage laute, ob in Zeiten, wo es fast überall an finanziellen Mitteln fehle, diese Kreise einfach geschont werden sollen.

Ausserdem ziele die Motion ins Herz der Gemeindeautonomie und stehe angesichts der ständigen Auseinandersetzungen über dieses Thema recht schräg in der Landschaft.

Das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes gestehe den Kantonen klar das Recht zu, Steuern wie die Hundesteuer und Vergnügungssteuern zu erheben, und Art. 129 der neuen Bundesverfassung auferlege dem Bund die Pflicht, zuhanden der Kantone und Gemeinden gesetzgeberische Grundsätze über den Gegenstand Steuern festzulegen. Der Entscheid darüber, ob eine Billettsteuer rechtens sei oder nicht, könne demnach getrost dem Bund überlassen werden.

Dölf Brodbeck schickt voraus, dass er in dieser Sache den Standpunkt der Gemeinde Münchenstein und einer Minderheit der FDP-Fraktion vertrete. Er habe grosse Mühe damit, wie sich der Motionär einfach über die Gemeindeautonomie hinwegsetzen zu dürfen glaube, und sähe mit Spannung der Reaktion entgegen, wenn eine andere, steuerertragsmässig noch schwächere Gemeinde wie beispielsweise Aesch von diesem Ansinnen direkt betroffen wäre.

Er sehe heutzutage keinen triftigen Grund dafür, in voreiligem Gehorsam für die Abschaffung der Billettsteuer grünes Licht zu signalisieren, solange der Kanton Basel-Stadt keine Bereitschaft zeige, aus dem Ertrag solcher Veranstaltungen öffentliche Leistungen zugunsten der Kultur abzugelten. Niemand stelle in Abrede, dass Münchenstein in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt etwa 640'000 Franken jährlich an Billettsteuern eingenommen habe, dies allerdings in einer beträchtlichen Schwankungsbreite in der Grössenordnung von 1 zu 3. Der Billettsteuersatz von 15% sei übrigens seinerzeit mit Basel-Stadt vereinbart worden.

Mit der Überweisung des Vorstosses würde der Weg zur Abschaffung der Billettsteuer einseitig zu Lasten der Gemeinde Münchenstein geebnet, hätte sie doch zur Folge, dass die Gemeindesteuer um 2 bis 3% angehoben werden müsste. Abgesehen davon würde ihr ein Stück Autonomie entzogen und ihre Verhandlungsbasis gegenüber der Stadt Basel geschwächt. Keine Baselbieter Gemeinde sei von der geografischen Lage und von der Nutzung der Landschaft her in gleichem Ausmass mit der Stadt verzahnt wie Münchenstein. Die Liste von Bruno Krähenbühl müsse noch mit dem Dreispitzareal und der Grün 80- Anlage ergänzt werden.

Weil der Kanton Basel-Stadt für Veranstaltungen auf Münchensteiner Boden keine Billettsteuer erhalte, wäre abzuklären, in welchem Ausmass er öffentliche Leistungen erbringe. Allerdings müsste bei dieser Aufrechnung der Umstand berücksichtigt werden, dass von Grossanlässen beidseits der Kantonsgrenze, aber auch von der Erholungsfunktion der Brüglinger Ebene in erster Linie der Stadtkanton profitiere, während der Gemeinde Münchenstein keinerlei direkte Erträge zuflössen. Im Gegenteil habe sie bei Grossanlässen und an Wochenenden jeweils ein grosses Verkehrsaufkommen im vorderen Birstal zu verkraften.

Aus all diesen Gründen müsse eine vollständige Abschaffung der Billettsteuer als einseitige "Brechstangenlösung" apostrophiert werden.

Bruno Steiger kann sich mit den Gründen, die Remo Franz in seinem Vorstoss zugunsten der Abschaffung der Billettsteuer anführe, nicht einverstanden erklären, und zwar insbesondere, wenn er den grossen Aufwand in Betracht ziehe, den Grossveranstaltungen für den Staat bedeuteten, z.B. zufolge ausserordentlicher Polizeipräsenz.

Was die Abwanderung von Grossveranstaltungen angehe, treffe die Behauptung, dass sie auf die Billettsteuer zurückzuführen sei, nicht zu, denn im Falle des Tennismatches, der neulich nicht in der Region Basel habe ausgetragen werden können, sei nicht die Billettsteuer, sondern das kantonale Buss- und Bettagssportverbot dafür verantwortlich gewesen.

Im Übrigen müssten alle, die bei jeder Gelegenheit das Verursacherprinzip propagierten, gerade in diesem Zusammenhang auf seiner Anwendung beharren und für die Beibehaltung der Billettsteuer eintreten.

In diesem Sinne beantrage die Fraktion der Schweizer Demokraten, den Vorstoss in jeder Form abzulehnen.

Alfred Zimmermann beschränkt sich bewusst auf das eigentliche Thema, die Billettsteuer, und gibt bekannt, dass die Fraktion der Grünen einem vollständigen Verzicht auf die Billettsteuer und somit der Motion nicht zustimmen könne. Hingegen sei sie bereit, die Überweisung des Vorstosses als Postulat zu unterstützen, um dem Regierungsrat eine differenziertere Prüfung des Anliegens zu ermöglichen.

Wenn eine Person bereit sei, für ein Pop-Konzert oder eine Motocross-Veranstaltung 60 oder 100 Franken Eintritt zu bezahlen, könne von ihr ruhig auch noch etwas Billettsteuer verlangt werden. Doch gebe es andere Veranstaltungen wie solche von Theatergruppen und dergleichen, wo die Billettsteuer viel mehr ins Gewicht falle und den Veranstaltern erschwere, ihr kleines Lokal mit Publikum zu füllen.

Aus diesen Gründen dränge sich eine differenziertere Lösung auf, wie sie seines Wissens auch im Kanton Basel-Stadt zur Diskussion stehe.

Hanspeter Ryser gibt zu Protokoll, dass die SVP/EVP-Fraktion die Motion mit Rücksicht auf die Gemeindeautonomie ablehne, aber einer Überweisung als Postulat zustimmen könne.

Hans Fünfschilling begründet die Bereitschaft der Regierung, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, mit dem Hinweis, dass auch sie auf die Idee gekommen sei, das Problem Billettsteuer gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt anzugehen und ebenfalls mit dem Gemeinderat Münchenstein das Gespräch zu suchen. Dieser sei sich absolut bewusst, dass mit der bestehenden Billettsteuerregelung etwas geschehen müsse, und zwar aus einem Grund, der von den bisherigen Votanten mit keinem Wort erwähnt worden sei, dem wichtigsten übrigens, nämlich der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Region Basel .

Bruno Steiger täusche sich, wenn er behaupte, die Billettsteuer spiele für Veranstalter bei der Auswahl der Austragungsorte keine Rolle. Das Gegenteil sei der Fall, wie sich u.a. bei der Eishockey-Weltmeisterschaft gezeigt habe. Schätzungen zufolge habe dieser Anlass der Region Basel 40 bis 50 Mio Franken eingebracht, wobei der grössere Teil des umfangreicheren Hotelangebots wegen naturgemäss auf die Stadt Basel entfallen sei. Der Anlass habe sich aber auch für das an der Infrastruktur beteiligte Gewerbe der ganzen Region positiv ausgewirkt. Dieser vom Veranstalter, dem Schweizerischen Eishockey-Verband, in der Region ausgelöste Geldsegen sei auch dort geblieben, während die teilnehmenden, zumeist aus Profis gebildeten und von ihren Staaten bezahlten Mannschaften diesbezüglich nicht so stark ins Gewicht gefallen seien.

Der Schweizerische Eishockey-Verband habe vom Welteishockey-Verband gegen eine Beteiligung an den Einnahmen den Zuschlag für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft erhalten, dann seinerseits den Anlass unter den von der Infrastruktur her in Frage kommenden Regionen ausgeschrieben und schliesslich den Anlass nach marktwirtschaftlichen Kriterien vergeben. Weil eine Billettsteuer von 15% bei Einnahmen zwischen 5 und 10 Mio Franken alles andere als ein Pappenstiel sei, habe sie auf die Entscheidung einen wesentlichen Einfluss gehabt. Der Gemeinderat von Münchenstein habe damals rasch begriffen, dass 15% von 0 Franken weniger ausmachten als 12% von 5 Mio Franken, und sich zu einer Kürzung der Billettsteuer für diese Weltmeisterschaft bereit erklärt. Basel-Stadt habe als Eigner der St. Jakobshalle auf die Einnahmen aus der Halle verzichtet und sich obendrein an den Kosten der Eismaschine beteiligt.

Die Gemeindeautonomie dürfe in diesem Zusammenhang nicht überbewertet werden, weil solche Grossanlässe für die Wirtschaftsregion Basel eine eminente Bedeutung hätten.

Mit den Tennis Swiss Indoors gebe es einen weiteren Grossanlass, der dieser Region nicht nur regelmässig viel Geld einbringe, sondern auch ihr Ansehen mehre und ihr zu zahlreichen ganzjährigen Arbeitsplätzen verhelfe. Es wäre jedoch verhängnisvoll anzunehmen, dass er der Region ohne Weiteres für alle Zeiten erhalten bleiben werde.

Bruno Steiger wirft die Frage auf, ob die Abschaffung der Billettsteuer eine Reduktion der Eintrittspreise zur Folge haben oder ob das Geld am Ende in die Tasche der Veranstalter fliessen würde. Dies wolle er natürlich nicht.

://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss wird mit 41:25 Stimmen überwiesen.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 29. April 1999


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