LR Protokoll 29. Oktober 1998
Protokoll der Landratssitzung vom 29. Oktober 1998
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Berichte des Regierungsrates vom 25. November 1997 und der Bau- und Planungskommisssion vom 16. Oktober 1998: Postulat 89/316 betreffend Einführung einer "Frauenverträglichkeitsprüfung" bei Bauvorhaben im Kanton Basel-Landschaft; Ergebnis der Studie "Sicherheit im öffentlichen Raum"; Abschreibung
Ruedi Felber berichtet, dass die Bau- und Planungskommission dieses vom Postulat 89/316 angezogene Geschäft an zwei Sitzungen beraten und verabschiedet hat. Der Regierungsrat hatte eine Studie in Auftrag gegeben, die aufzeigen soll, wie durch geschickte Planung von Bauvorhaben die Sicherheit für die gesamte Bevölkerung erhöht werden kann. Diese Studie "Sicherheit im öffentlichen Raum" wurde umfassend ausgearbeitet, sei aber nicht ganz einfach zu lesen. Die BPK denkt, dass das Problem auf einem zu hohen wissenschaftlichen Niveau angegangen wurde. Nach längerer Diskussion wurde die Bau- und Umweltschutzdirektion beauftragt, ein Merkblatt auszuarbeiten, welches man den Planern abgeben kann. Mit diesem Vorgehen werde den berechtigen Anliegen des Postulats Rechnung getragen.
Die Bau- und Planungskommission schlägt einstimmig vor, den vorliegenden Landratsbeschluss zu genehmigen.
Hansruedi Bieri bezeichnet den Ursprung der Vorlage schon fast als "Altlast". Das Postulat aus dem Jahr 1989 verlangte eine Art "Frauenverträglichkeitsprüfung" ausdrücklich für Bauvorhaben. Die Studie sei ein guter Ansatz auf zu hohem Niveau gewesen. Aus der selbstkritischen Hinterfragung, ob die Studie möglicherweise nur für ein männliches Mitglied der Bau- und Planungskommission "zu hoch" sei, habe er diese bei den Frauen in der Fraktion in eine Art Vernehmlassung geschickt; das Echo sei relativ bescheiden gewesen. Dennoch wollte die BPK das Postulat nicht einfach abschreiben; aus dem Aufwand, der für die Studie betrieben wurde, sollte letztlich etwas resultieren, weshalb die Bau- und Planungskommission die Erstellung dieses Merkblatts anregte.
Das Bewusstsein für diese Form von Sicherheitsaspekten bei Bauvorhaben sei noch nicht überall vorhanden, vielfach würden diese den architektonisch-ästhetischen Gedanken untergeordnet. Zudem entstünden oft Zielkonflikte (z.B. beleuchten vs. Energie sparen...). Bei Anwendung der Grundsätze im Merkblatt - nicht nur auf Stufe Kanton, sondern auch auf Stufe Gemeinden und private Planer - könne einiges verbessert werden. Im übrigen sei die Angst vor Gewalt geschlechtsneutral, das habe nicht nur mit Frauenverträglichkeit zu tun; die Vorgaben dieser Broschüre seien allgemein anwendbar und sollten dem Sicherheitsbedürfnis aller betroffenen Personengruppen dienen. Abschliessend gibt H.R. Bieri zu bedenken, dass dem zugrundeliegenden Problem letztlich nicht mit baulichen Massnahmen beizukommen sei, sondern dass dazu auf anderer Ebene "Reparaturarbeiten" an der Gesellschaft erforderlich wären.
Karl Rudin betont, dass dieses Postulat auch nach neun Jahren noch aktuell sei. Ursprünglich sei v.a. das Sicherheitsproblem der Frauen im öffentlichen Raum anvisiert worden, doch habe die Postulantin schon damals auch den Einbezug der Kinder gefordert. Er findet es richtig, dass das Problem nun umfassend analysiert und alle Bevölkerungsgruppen miteinbezogen wurden. Die Diskussion in der Kommission und die Studie hätten gezeigt, wie komplex das Thema sei und dass es keine Patentrezepte gebe; sie habe aber auch gezeigt, dass man durch entsprechende Planung die Sicherheit verbessern kann. Das Merkblatt sei ein guter Denkanstoss für die Planer und Bauherren und sollte auch allen Gemeinden bzw. Baubehörden zugestellt werden.
Die SP-Fraktion empfiehlt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben und vom Merkblatt Kenntnis zu nehmen.
Theo Weller dankt speziell H.R. Bieri, der sich sehr für dieses Anliegen eingesetzt habe. Das Merkblatt sei sehr gut gestaltet, man erkenne auf einen Blick, worum es geht - übersichtlich, einsehbar, grossräumig, hell, gepflegt seien die notwendigen Prämissen für die Planung. Er äussert allerdings sein Unbehagen, dass für die hochwissenschaftliche Studie rund 40'000 Franken ausgegeben wurden.
Die SVP/EVP-Fraktion kann das Postulat abschreiben und zustimmend vom Merkblatt Kenntnis nehmen.
Rita Bachmann wertet das Merkblatt sehr positiv, v.a. nachdem sie die Zusammenfassung des Gutachtens gelesen habe; sie habe die Studie als schwierige Lektüre empfunden, die auch nicht einfach in die Praxis umzusetzen sei. Das resultierende Merkblatt sei umso erfreulicher. Die Broschüre müsse jetzt sehr breit gestreut und auch in der Verwaltung immer wieder konsultiert, bei grösseren Bauvorhaben müsse diesen Aspekten Rechnung getragen werden. Was sie im Merkblatt vermisse, sei die Berücksichtigung der "Frauenverträglichkeit" bei Freizeiteinrichtungen; auch beim Sport müssten die Sicherheitsaspekte für Frauen verbessert werden (z.B. helle Garderobenbereiche, die nicht in verwinkelten Korridoren und Untergeschossen liegen).
Die CVP-Fraktion unterstützt diese Lösung vollumfänglich.
Peter Brunner: Neben rein architektonischen, ästhetischen und ökologischen Aspekten ist die Sicherheit ein zentrales Element der Wohn- und Lebensqualität. Es ist zu hoffen, dass dieses Merkblatt fester Bestandteil der Planung von Architekten und Bauherren wird, damit sie diese Aspekte auch miteinbeziehen.
Die SD stimmen der Abschreibung zu.
Maya Graf mag in den allgemeinen Lobgesang nicht einstimmen. Es sei immer noch ein aktuelles und teilweise auch immer noch spezielles Frauen-Anliegen. Sie weist darauf hin, dass Frauen auch ihre Strategien entwickelt hätten, um mit der Frage nach der Sicherheit umzugehen: als Frau überlege man sich immer wieder, ob man eine Unterführung benutzen solle, wo man am sichersten parkiere, ob man bei Dunkelheit einen bestimmten Weg überhaupt benutzen solle; die Vorlage erscheine deshalb wie eine Alibiübung.
Die Aussage, man habe für diese Studie keine Fachfrauen gefunden, sei inakzeptabel. In der Schweiz seien z.B. Architektinnen unter den Namen "Planung Architektur Frauen Schweiz" organisiert. Wenn ein Mann eine theoretische Studie über ein frauenspezifisches Problem erstelle, sei das Resultat vorhersehbar.
Das Merkblatt sei gut, das anerkannt M. Graf; es sei gut für die Bewusstseinsbildung, um die Leute zu sensibilisieren. Dabei könne es aber nicht bleiben. Bei der Planung im Tief- und Hochbau seien vermehrt Frauen miteinzubeziehen; in Bern und Zürich würden bereits heute bei öffentlichen Bauprojekten externe Fachfrauen beigezogen. Sie verweist auch auf eine Studie des Baudepartements Basel-Stadt ("Mehr Sicherheit im öffentlichen Raum").
Es reiche nicht und sei nicht die Erfüllung des Postulats, wenn das einzige Resultat ein Merkblatt sei und keine Verbindlichkeit bestehe. Sie stellt namens der Grünen einen
Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, der Verwaltung Weisungen zu erteilen, dass bei sämtlichen öffentlichen Bauvorhaben die Frauenverträglichkeit verbindlich geprüft werden muss .
Die Grünen bitten um Zustimmung zum Rückweisungsantrag.
Beatrice Geier zeigt sich erstaunt, dass M. Graf insofern einen Schritt zurück tue, als sie das Thema wieder zur reinen Frauensache mache. Das Postulat sei damals mit dem merkwürdigen Wortkonstrukt "Frauenverträglichkeitsprüfung" versehen worden. In der Zwischenzeit habe auch die Gesellschaft einen Wandel durchgemacht, das Bedürfnis nach Sicherheit im öffentlichen Raum sei kein ausschliessliches Frauenbedürfnis, sondern betreffe auch Männer, Kinder, Jugendliche, ältere Menschen. Viele Situationen seien für verschiedene Personengruppen oft ungünstig (Beispiel Bahnhof Liestal: wenn man nachts allein über den dunkeln Parkplatz gehen müsse, sei das für alle - für Frauen doppelt - unangenehm).
Das Problem "Angst" sei so komplex, dass man es nicht mit wenigen Worten abtun könne, das brauche eine wissenschaftliche Studie. B. Geier anerkennt, dass der Kanton Basel-Landschaft hier eine Pionierleistung erbracht hat und dankt Frau RR E. Schneider dafür. Sie hofft, dass diese Studie weiterverwertet, evtl. sogar weiterverkauft werden kann.
Das Merkblatt als Resultat sei - gemessen am ganzen Aufwand - tatsächlich etwas dürftig. Aber auch das Postulat sei sehr unverbindlich gewesen. Daraus entstand eine grosse wissenschaftliche Arbeit, und die Bau- und Planungskommission sah sich letztlich der Frage gegenüber, was sie mit dem Thema Angst in der Gesellschaft anfangen soll. Dass die Kommission die Sache noch in konstruktive, pragmatische Bahnen lenken konnte, verdiene Anerkennung.
Wenn dieses Merkblatt nun bei allen im Bauwesen Tätigen etwas auslöse - eine Bewusstseinsschärfung und einen Mentalitätswandel -, könne man in diesem Bereich durchaus einen Schritt weiterkommen.
B. Geier bittet, die Vorlage nicht zurückzuweisen
Peter Tobler betont, dass Merkblätter dazu da seien, um in der Praxis angewendet zu werden. Ein Bauherr kann diese als verbindlich erklären; sie vermitteln Ideen und werden dort eingesetzt, wo solche Bauten geplant werden. Ein Merkblatt sei ein Werkzeug, das auf der gesetzgeberischen Ebene nicht sehr spektakulär töne, welches aber für den Praktiker "tägliches Brot" sei:
P. Tobler will auf dieses Merkblatt nicht verzichten und votiert gegen eine Rückweisung.
Rosy Frutiger: Das Postulat ist nicht erfüllt. Die Studie sei lesbar und spannend. Wer sie lese, könne vielleicht nachvollziehen, was bei Frauen ablaufe, wenn sie Angst hätten, sich im Raum zu bewegen. Zum Beispiel von B. Geier meint sie, dass es auch Frauen gebe, die alle Wege zu Fuss unternähmen und nicht teilweise das Auto benützen könnten, und diese seien im öffentlichen Raum noch viel gefährdeter.
Von Frau RR E. Schneider möchte R. Frutiger erfahren, was mit der Studie nun geschehe - es könne ja nicht sein, dass dieses Merkblatt alles sei.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider empfindet die verschiedenen Frauen voten als bezeichnend für das Spannungsfeld, in welchem man sich hier bewegt. Diese Fragen könnten mit einer solchen Vorlage nicht gelöst werden; das sei etwas, das wachsen, sich entwicklen und vor allem in die Köpfe müsse. Es sei aber nicht nur ein frauenspezifisches Problem, sondern eine Frage, die derzeit die ganze Bevölkerung beschäftige. Sicherheit sei ein Thema. Auch die Polizei habe dies erkannt.
RR E. Schneider bittet, die Vorlage nicht zurückzuweisen. Sie habe die Kommission paritätisch zusammengestellt mit je drei Frauen und Männern; von Anfang an sei die einzige Ingenieurin im Tiefbauamt federführend gewesen. Diese habe sich mit dem Thema auseinandergesetzt, mit Frauen gesprochen und auch aus ihren Bedürfnissen heraus das Anliegen formuliert. Die Studie sei wohl von einem Mann ausgearbeitet, in der Praxis umgesetzt worden sei sie jedoch von der Ingenieurin im Tiefbauamt. Auch die anderen Frauen, die in diesen Prozess involviert waren, hätten signalisiert, dass sie mit dieser Arbeit zufrieden seien.
Zur Forderung, bei entsprechenden Vorlagen Frauen in die Vorbereitung einzubeziehen: dies sei vom Grundsatz her nicht möglich, weil andere Gruppen sonst die gleichen Ansprüche erheben würden - Jugendliche, Senioren, Behinderte, wo immer ein spezielles Interesse tangiert würde - dies sei in einem geordneten Ablauf schlicht nicht möglich. Praxis sei, dass man mit der betroffenen Personengruppe spreche und deren Begehren und Wünsche einbeziehe.
Sicherheitsfragen seien immer ein Thema, bei allen Vorlagen. Das Problem sei erkannt. Wenn man ihr heute neue Projekte im Tiefbau zeigen könne, welche diese Aspekte nicht berücksichtigten, laufe etwas falsch. Andererseits könnten natürlich nicht alle alten, bestehenden Objekte innert kürzester Zeit umgebaut werden - wo nähme man die Mittel her? Wenn aber etwas umgebaut/saniert werde, flössen diese Aspekte in die Planung ein.
Was geschieht mit der Studie? Die Broschüre wurde allen Architektinnen und Architekten zugestellt, allen Gemeinden mit einem nachdrücklichen Schreiben übergeben, zudem in der ganzen Verwaltung an alle Amtsstellen verteilt, welche in irgend einer Form etwas mit Sicherheit im öffentlichen Raum zu tun haben. Was nun folge, sei ein Prozess.
RR E. Schneider bittet, die Vorlage nicht zurückzuweisen. Sie habe - auch von M. Graf - keinen konkreten Vorschlag gehört, was sonst noch gefordert werde.
Alfred Zimmermann: Verbindliche Weisungen!
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Das ist die verbindliche Weisung, welche wir allen Amtsstellen erteilt haben: sich gemäss diesen Richtlinien zu verhalten.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Rückweisungsantrag der Grünen wird grossmehrheitlich abgelehnt.
://: Eintreten ist beschlossen.
Zum Landratsbeschluss:
Titel und Ingress / Ziffer 1. / Ziffer 2.:
Kein Wortbegehren, kein Rückkommen.
://: Der Landratsbeschluss wird mit grosser Mehrheit zu 5 Gegenstimmen genehmigt.
Landratsbeschluss
betreffend Postulat 89/316 betreffend Einführung einer "Frauenverträglichkeitsprüfung" bei Bauvorhaben im Kanton Basel-Landschaft; Ergebnis der Studie "Sicherheit im öffentlichen Raum"
Vom 29. Oktober 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das Postulat 89/316 betreffend Einführung einer "Frauenverträglichkeitsprüfung" bei Bauvorhaben im Kanton Basel-Landschaft wird als erfüllt abgeschrieben.
2. Vom vorliegenden Merkblatt "Sicherheit" wird Kenntnis genommen.
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 29. Oktober 1998