7 96/113
Berichte des Regierungsrates vom 30. April 1996 und der Geschäftsprüfungskommission vom 17. Oktober 1996: Aufträge, welche nicht innert 4 Jahren seit der Überweisung erfüllt worden sind
2. Abzuschreibende Aufträge
2.1 Finanz- und Kirchendirektion
://: Punkt 2.1.1 bleibt stehen.
://: Punkt 2.1.2 wird abgeschrieben
2.1.3 Postulat vom 16.10.1991: Förderung der Arbeitszeitflexibilisierung und der Aus- resp. Weiterbildung von Personen während deren familienbedingten Arbeitsunterbruch.
Eva Chappuis:
Die SP-Fraktion ist gegen Abschreibung dieses Postulats. Es besteht kein zwingender Grund, mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit zuzuwarten, bis das neue Personalrecht in Kraft ist.
://: Die Mehrheit ist für Abschreiben.
://: Punkte 2.1.4 bis 2.1.8 diskussionslos abgeschrieben.
2.2 Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
://: Punkte 2.2.1 und 2.2.2 werden abgeschrieben
2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion
://: Punkt 2.3.1 kommentarlos abgeschrieben
2.3.2 Postulat vom 6.5.1987: Massnahmen zur Ein- dämmung des privaten motorisierten Agglomerations- verkehrs.
Maya Graf:
Da die Massnahmen sisitiert sind, sollte man das Postulat stehen lassen, es hätte eine gewisse Erinnerungsfunktion.
://: Große Mehrheit für Abschreibung
://: Punkte 2.3.3 bis 2.3.7 im Sinne der Kommission beschlossen.
2.5 Erziehungs- und Kulturdirektion
://: Punkt 2.5.1 abgeschrieben.
Schlussabstimmung
://: Der Landrat folgt den Anträgen der GPK einstimmig ohne Gegenmehr.
Landratsbeschluss
betreffend Aufträge, welche nicht innert 4 Jahren seit der Ueberweisung erfüllt worden sind
Vom 31. Oktober 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die nachfolgend genannten Vorstösse werden stehen gelassen:
Postulat vom 7.9.1987 (68): Entrichtung von Familienzulagen an Alleinstehende, die ihre betagten Angehörigen im gleichen Haushalt betreuen. Dorothee Widmer, 18.9.1985 (85/172)
Motion vom 13.11.1989 (1501): Einführung eines Taggeldes für einkommensschwache erwerbstätige und nicht erwerbstätige Mütter. Ruth Heeb, 11.1.1988 (88/5)
Motion vom 13.11.1989 (1501): Ausrichtung von Beiträgen an kleinkinderbetreuende Mütter oder Väter (sog. Mutterschaftsbeiträge). Susanne Leutenegger Oberholzer, 11.1.1988 (88/6)
Motion vom 30.8.1990 (2111): Jährliche Beiträge an politische Parteien im Kanton. CVP-Fraktion, 21.3.1988 (88/78)
Postulat vom 30.8.1990 (2114): Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich; Teilabgabe an die arbeitgebenden Gemeinden. Max Kamber, 23.6.1988 (88/202)
Postulat vom 30.8.1990 (2114): Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich; Teilabgabe an die arbeitgebenden Gemeinden. Eva Rüetschi, 23.6.1988 (88/207)
Postulat vom 12.11.1990 (2271): Einführung einer leistungsbezogenen Lohnkomponente und punktuelle Besoldungsrevision. Danilo Assolari, 29.1.1990 (90/18)
Postulat vom 12.11.1990 (2274): Überprüfung und Revision der kantonalen Arbeitsplatzbewertung. Fraktion der Grünen, 30.10.1989 (89/246)
Motion vom 16.10.1991 (92): Empirische Untersuchung in der kantonalen Verwaltung, im Schulbereich und in den Spitälern zur analytischen Arbeitsplatzbewertung sowie zur Neubewertung von typischen Frauenberufen. Ruth Heeb, 29.10.1990 (90/243)
Postulat vom 16.10.1991 (93): Aenderung der Lohnklasse für die KindergärtnerInnen. Lukas Ott, 29.10.1990 (90/251)
Postulat vom 16.10.1991 (93): Aenderung der Lohnklasse für KindergärtnerInnen (Beamtengesetz). Max Kamber, 29.10.1990 (90/252)
Postulat vom 21.11.1991 (319): Arbeitsreduktion durch mehr Ferien für das Baselbieter Staatspersonal. Franz Ammann, 10.9.1990 (90/207)
Postulat vom 21.11.1991 (320): Lohnquervergleich als Grundlage für die weiteren personalpolitischen Massnahmen. Danilo Assolari, 12.11.1990 (90/266)
Postulat vom 21.11.1991 (324): Persönliche Rechtsberatung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung. Christine Baltzer, 1.7.1991 (91/163)
Postulat vom 12.12.1991 (398): Aenderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. SVP/EVP-Fraktion, 19.10.1989 (89/235)
Postulat vom 2.5.1988 (475): Entrichtung von Beiträgen an die Pflege Betagter und Chronischkranker zu Hause durch Angehörige und Nachbarn, probeweise auf 4 Jahre. Dorothee Widmer, 23.10.1986 (86/178)
Postulat vom 11.9.1989 (1325): Untersuchung über Ausmass und Ursachen von Armut im Kanton Baselland. Susanne Leutenegger Oberholzer, 28.9.1987 (87/195)
Postulat vom 04.12.1989 (1604): Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Förderung der Landwirtschaft. Fritz Graf, 1.6.1987 (87/119)
Postulat vom 11.11.1991 (239): Förderung der zunehmend bedrohten Eichenwälder. Rudolf Keller, 11.9.1989 (89/195)
Postulat vom 21.11.1985 (2184): Entlastung des Birs-Unterlaufs von Abwasser. Klaus Hiltmann, 1.4.1985 (85/73)
Postulat vom 2.2.1987 (3243) bzw. 21.5.1984 (891): Weiterführung der BLT-Linie 70 Reigoldswil - Basel (Aeschenplatz) zum Bahnhof SBB Basel. CVP-Fraktion, 5.12.1983 (83/229)
Postulat vom 18.6.1987 (3539): Realisierung des Konzeptes „Bahnhof Plus". Spezialkommission Masterplan Bahnhof SBB Basel, 6.5.1987 (87/95)
Postulat vom 22.9.1988 (734): Schutz der Bevölkerung vor dem Flugverkehr vom Flughafen Basel-Mülhausen. Renata Sandroni Sandrin, 11.2.1988 (88/48)
Postulat vom 30.8.1990 (2034): Ausdehnung des Umweltschutzabonnementes auf die SBB-Strecken Tecknau-Olten und Läufelfingen-Olten. Rudolf Keller, 7.9.1987 (87/170)
Postulat vom 30.8.1990 (2065): Ergänzung von § 12 der landrätlichen Vollzugsverordnung zum kantonalen Baugesetz zur nachträglichen Erstellung von Windfängen. Bruno Weishaupt, 22.1.1987 (87/25)
Postulat vom 30.8.1990 (2077): Bessere öffentliche Verkehrsverbindungen für die Bewohner des Oberbaselbietes zum Kantonsspital Bruderholz. Ursula Bischof, 28.9.1987 (87/194)
Postulat vom 30.8.1990 (2134): Streichung der Dorfkernumfahrung Eptingen aus dem Strassennetzplan Region Ergolztal-Ost. Fraktion der Grünen, 21.4.1988 (88/101)
Postulat vom 4.2.1991 (2531): Petition des Schutzverbandes der Bevölkerung um den Flughafen Basel-Mülhausen "für einen klar geregelten Flugverkehr". Petitionskommission, 12.11.1990 (90/278)
Postulat vom 18.3.1991 (2592): Einführung einer "Frauenverträglichkeitsprüfung" bei Bauvorhaben im Kanton Basel-Landschaft. Elisabeth Merz Silva, 14.12.1989 (89/316)
Postulat vom 18.3.1991 (2594): Strasse und Radweg Gelterkinden - Rickenbach. Dieter Spiess, 3.5.1990 (90/106)
Postulat vom 13.5.1991 (2711): Sanierung der Vorderen Frenke zwischen Bubendorf (Talhaus) und Hölstein. Ursula Bischof, 28.5.1990 (90/136)
Postulat vom 20.11.1991 (285): Investitionsbeiträge im öffentlichen Verkehr. Alfred Peter, 31.10.1988 (88/272)
Postulat vom 20.11.1991 (288): Änderung des Verteilschlüssels der Gemeindebeiträge im Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Andreas Koellreuter, 4.2.1991 (91/26)
Postulat vom 20.11.1991 (296): Einführung von sog. Duo-Bussen im Kanton Basel-Landschaft. Fraktion der Grünen, 8.5.1989 (89/118)
Postulat vom 20.11.1991 (295): Ausrüstung der Autobusse der öffentlichen Verkehrsmittel mit permanenten Aufhängevorrichtungen für Velos. Andreas Oetterli, 11.9.1989 (89/196)
Postulat vom 2.12.1991 (358): Umweltfreundliches kantonales Wasserbaukonzept. Peter Brunner, 31.10.1988 (88/278)
Postulat vom 2.12.1991 (359): Naturgerechtes kantonales Wasserbaukonzept. SP-Fraktion, 22.4.1991 (91/92)
Postulat vom 2.12.1991 (365): Aufnahme des "Hagnau"-Hangs in Birsfelden in das kantonale Inventar für schützenswerte Naturobjekte. Werner Vögtli, 20.3.1989 (89/73)
Postulat vom 7.11.1974 (2288): Änderung des Reglementes über Reklamen und Signale. Paul Messmer, 2.9.1974 (753)
Postulat vom 8.4.1976 (651): Reorganisation der Amtsvormundschaft. Adrian Müller, 5.2.1976 (142)
Motion vom 12.11.1979 (282): Revision der Strafprozessordnung auf der Ebene der Rechte des Angeschuldigten. Adrian Müller, 9.4.1979 (79/68)
Motion vom 23.3.1984 (732): Ergänzung von § 100c evtl. 100d StPO durch Einführung der Mitteilungspflicht. Claude Janiak, 23.11.1983 (83/213)
Postulat vom 13.3.1986 (2430): Abänderung von § 27 Absätze 3 und 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes betr. Wahlfähigkeit der Mitglieder der Ueberweisungsbehörde. Claude Janiak, 13.2.1984 (84/49)
Postulat vom 28.9.1987 (120): Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Polizeiorganen unseres Kantons und denen Frankreichs. Rudolf Andreatta, 27.2.1986 (86/35)
Motion vom 30.10.1989 (1460): Ergänzung des EG ZGB zur Einführung des freien kleinen Notariats. Christine Baltzer, 31.10.1988 (88/270)
Postulat vom 30.8.1990 (2042): Einführung eines Waffentragscheines für den Kanton Basel-Landschaft. Roberto Marcacci, 13.6.1988 (88/187)
Postulat vom 30.8.1990 (2082): Kantonale Erlasse im Kleinkreditwesen. Andreas Oetterli, 11.2.1988 (88/45)
Postulat vom 30.8.1990 (2084): Gegen Europa-Format-Plakate im Kanton Basel-Landschaft. Andreas Oetterli, 10.3.1988 (88/62)
Postulat vom 22.11.1990 (2411): Standesinitiative zur Abschaffung der Politischen Polizei. Daniel Müller, 12.11.1990 (90/270)
Postulat vom 28.10.1991 (220): Besetzung der RichterInnenbank bei Straftaten gegen die geschlechtliche Freiheit. Ruth Heeb, 22.11.1990 (90/292)
Postulat vom 11.11.1991 (230): Neustrukturierung des Zivilstandswesens (Konzept der Justiz- und Polizeidirektion vom April 1987). Geschäftsprüfungskommission, 10.9.1990 (90/205)
Postulat vom 11.11.1991 (231): Überprüfung und Neustrukturierung des Vormundschaftswesens. Geschäftsprüfungskommission, 10.9.1990 (90/204)
Motion (modifiziert) vom 11.11.1991 (272): Teilrevision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung. Geschäftsprüfungskommission, 5.12.1988 (88/309)
Motion (modifiziert) vom 12.12.1991 (395): Änderung der einschlägigen Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes. Max Kamber, 8.2.1990 (90/38)
Motion vom 12.12.1991 (396): Ergänzung des Gesetzes über die Gewaltentrennung. Liselotte Schelble, 14.1.1991 (91/2)
Postulat vom 30.8.1990 (2044): Aufwertung der Stellung des Rektors an Volksschulen. Alfred Peter, 8.9.1986 (86/145)
Postulat vom 23.5.1991 (2753): Revision des Schulgesetzes vom 29. April 1979. Ernst Schindler, 13.11.1989 (89/256)
Postulat vom 2.12.1991 (343): Erwachsenenbildung im Kanton Basel-Landschaft. Liselotte Schelble, 12.9.1988 (88/240)
Postulat vom 23.5.1991 (2755): Integration des musikalischen Grundkurses in den Lehrplan der Primarschule. Margot Hunziker, 15.1.1990 (90/9)
2. Die nachfolgend genannten Vorstösse werden abgeschrieben:
Postulat vom 20.6.1991 (2782): Besteuerung des Eigenmietwertes von selbstgenutztem Haus- und Wohneigentum. Rita Kohlermann, 29.10.1990 (90/255)
Postulat vom 16.10.1991 (90): Förderung der Arbeitszeitflexibilisierung und der Aus- resp. Weiterbildung von Personen während deren familienbedingten Arbeitsunterbruch. Christine Baltzer, 27.9.1989 (89/215)
Postulat vom 16.10.1991 (91): Richtlinien über Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Massnahmen zur Verbesserung der beruflichen Situation der weiblichen Beschäftigten. Ruth Heeb, 15.1.1990 (90/7)
Postulat vom 16.10.1991 (93): Aenderung der Lohnklasse für Handarbeits-und Hauswirtschaftslehrerinnen (Beamtengesetz). Barbara Fünfschilling, 20.6.1990 (90/162)
Postulat vom 16.10.1991 (98): Vereinfachung des Bezugs von Ergänzungsleistungen. Max Ribi, 13.11.1989 (89/259)
Postulat vom 11.11.1991 (277): Für einen wirksameren Eigentümerschutz vor Konkursforderungen Dritter. Peter Brunner, 23.11.1988 (88/302)
Postulat vom 21.11.1991 (322): Änderung des § 61 des Dekrets zum Beamtengesetz. Eva Rüetschi, 20.6.1991 (91/139)
Postulat vom 5.6.1989 (1239): Spitexdienstleistungen in unserem Kanton. Werner Kunz, 10.3.1988 (88/69)
Postulat vom 23.5.1991 (2737, 2740): Bereitstellung von Belegbetten oder Belegabteilungen an den kantonalbasellandschaftlichen Spitälern für frei praktizierende Gynäkologinnen und Gynäkologen. Rita Kohlermann, 23.11.1989 (89/282)
Postulat vom 28.3.1983 (2714): Verbesserung der Sicherheit für Fussgänger auf der Rheinstrasse in Frenkendorf. Walter Biegger, 10.1.1983 (83/4)
Postulat vom 6.5.1987 (3349): Massnahmen zur Eindämmung des privaten motorisierten Agglomerationsverkehrs. Susanne Leutenegger Oberholzer, 10.11.1986 (86/202)
Postulat vom 17.5.1990 (1876): Einführung eines Halbstundentaktes auf den Linien der SBB (Olten-Basel, Delemont-Basel) und Gewährleistung der Anschlüsse an die weiteren öffentlichen Verkehrsmittel. Fraktion der Grünen, 1.7.1987 (87/151)
Postulat vom 30.8.1990 (2036): Gefährliche Situation bei der Busstation "Augst". Corinne Perret, 23.6.1988 (88/206)
Postulat (modifiziert) vom 29.10.1990 (2259): Verstärkte fiskalische Förderung des Energiesparens in Gebäuden. Alfred Peter, 22.9.1988 (88/256)
Postulat vom 13.5.1991 (2703): Lärmschutz mit Stromerzeugung durch Solarzellen. Franz Ammann, 26.3.1990 (90/77)
Postulat vom 20.11.1991 (303): Rasche etappenweise Realisierung der Regio-S-Bahn. FDP-Fraktion, 14.12.1989 (89/318)
Postulat vom 28.10.1991 (214): Frauenförderung an der Universität Basel. Renata Sandroni, 11.9.1989 (89/193)
9 96/160
Motion von Andrea von Bidder vom 20. Juni 1996: Kommunikation ist lernbar
Regierungsrat Peter Schmid:
Der Regierungsrat lehnt die Motion ab, mit Kursen kann das Problem nicht gelöst werden. 1994 hat man Abstand genommen vom Einheitsangebot für Schüler und Lehrer. Nicht zu vergessen sind die grossen Unterschiede von Schule zu Schule, die zudem eine recht hohe Selbständigkeit geniessen. Es ist auch nicht wünschbar, dass immer mehr neue Fächer in den Lehrplan aufgenommen werden. Die zwangsweise Fortbildung ist kein gangbarer Weg und hätte zudem massive finanzielle Konsequenzen.
Die "Klassenstunde" ist ein alter Wunsch und wird geprüft.
Andrea Von Bidder
resümiert nochmals ihre Beweggründe. Laut § 90 des Schulgesetzes können Lehrkräfte heute schon verpflichtet werden, Kurse zu besuchen. Die globale Bedrohung macht Angst. Mit der Motion soll etwas in Bewegung geraten.
Die Motionärin könnte sich mit einer Umwandlung der Motion in ein Postulat zufrieden erklären.
Beatrice Geier:
Die FDP Fraktion lehnt sowohl die Motion als auch ein Postulat ab. Das Anliegen ist erkannt, der vorgeschlagene Weg ist aber falsch. Eine Lösung per Reglement ist nicht sinnvoll, sie ist zu eng.
Elisabeth Nussbaumer:
Auch die SP lehnt die Motion oder ein Postulat ab. Für den Inhalt des Anliegens hat man Verständnis, nicht aber für das aufgezeigte Vorgehen.
Roland Meury
unterstützt zusammen mit einer Mehrheit seiner Fraktion die Motion. Manch anderer Vorstoss wurde in der letzten Zeit als Postulat überwiesen, der vom Inhalt her weit weniger Gewicht hatte. Warum sollte man hier nicht auch diesen Weg einschlagen?
Emil Schilt
hat Mühe mit der Diskussion. Das eigentliche Problem liegt weniger bei den Jugendlichen als bei den Erwachsenen und bei den Familien, da müsste der Hebel angesetzt werden. Hier geht es doch primär um die Symp- tombekämpfung.
://: Die Ueberweisung, auch als Postulat, wird mit 30 gegen 21 Stimmen abgelehnt.
10 96/187
Postulat von Andrea von Bidder vom 5. September 1996: Selbstbewusstsein - Selbstverteidigung
Regierungsrat Peter Schmid:
Die Regierung ist gegen das Postulat, schon deshalb, weil das neue Bildungsgesetz nicht überlastet werden soll. 1992 wurden im Baselbiet zudem bereits Selbstverteidigungskurse für Frauen eingeführt. Damals hat man sich für eine Regelung über "Jugend und Sport" entschieden statt mit Freifach. Die Erfahrungen zeigen, dass dieser Entscheid richtig war, das Angebot wird gut genutzt. Die Freifach-Lösung würde übrigens massive Mehrkosten zur Folge haben. Eine Stunde würde bei der Freifach-Variante Fr. 170.- kosten, gegenüber Fr. 60.- bei "Jugend und Sport".
Andrea Von Bidder
ist der Auffassung, dass der Staat in dieser Frage ein Stück Verantwortung übernehmen muss. Im übrigen sei Selbstverteidigung nicht mit Kampfsport zu verwechseln.
Beatrice Geier:
Trotz allem ist die FDP nicht für Ueberweisung. Die Freiheit der Wahl muss gewährleistet sein.
Lislotte Schelble
spricht sich namens der SP für die Ueberweisung aus. Wen-Do überzeugt viele Leute.
Esther Maag:
Selbstverteidigung ist nicht nur Schlagen und Trickli. Es geht vor allem auch darum, das richtige Verhalten zu erlernen und auch zu üben. Diese Aspekte sprengen den Rahmen von "Jugend und Sport".
Die Fraktion der Grünen ist für die Ueberweisung des Postulates.
Danilo Assolari
wagt es, in diese Frauendiskussion einzugreifen: Hier geht es nicht einfach um "Kürsli", da ist hartes Training und stetes Ueben angesagt.
Rita Bachmann:
Die CVP-Fraktion ist geteilter Meinung. Wenn man das Anliegen verwirklichen will, muss es top organisiert sein. Das Postulat ist unter diesem Blickwinkel zu überweisen.
://: Mit 36 gegen 32 Stimmen wird die Ueberweisung abgelehnt (in der dritten Abstimmung)
8 96/234
Fragestunde (9)
01. Peter Degen: Bezahlung ausserkantonaler Spitalbehandlungen
Zwischen den Krankenkassen und den Kantonen herrscht Uneinigkeit darüber, wer bei Allgemeinversicherten mit Spitalzusatzversicherung die Kosten bei ausserkantonalen Spitalbehandlungen übernehmen soll. Die Krankenkassen (Helvetia/Artisana, Visana, CSS, Swica, Konkordia, KFW und KPT) finden, die Kantone müssten zahlen, während die Kantone die Meinung vertreten, da die Versicherten eine Zusatzversicherung hätten müssten die Krankenkassen zahlen.
Die Krankenkassen argumentieren, dass mit dem neuen KVG die Kantone verpflichtet seien zu zahlen, wenn Patientinnen und Patienten aus medizinischen Gründen sich in einem anderen Kanton in einem öffentlichen Spital behandeln lassen.
Im Kanton Basel-Landschaft war es bis heute Praxis, dass entsprechende Spitalkosten für ausserkantonale Behandlungen nur dann vom Kanton voll übernommen wurden, wenn komplizierte Operationen bzw. Behandlungen im eigenen Kanton nicht möglich waren und die Versicherten der Allgemeinabteilung keine Zusatzversicherung abgeschlossen hatten. Die Krankenkassen hatten zudem im Kanton Basel-Landschaft ihre Zusatzangebote immer im Sinne verkauft, dass mit der Zusatzversicherung auch ausserkantonal eine Spitalbehandlung möglich sei.
Da zudem der Kanton Basel-Landschaft zu wenig eigene Spitalbetten hat, sind wir zwingend auch auf das ausserkantonale Angebot (vorallem der Universitätskliniken in Basel-Stadt) angewiesen.
Fragen:
1. Wieweit trifft diese Zahlungsverweigerung der obgenannten Krankenkassen auch für Baselbieter Einwohnerinnen und Einwohner der Allgemeinabteilung mit Spitalzusatzversicherungen zu?
2. Mit welchen ausserkantonalen Leistungen bzw. Vergütungen durch die Krankenkassen können und dürfen Allgemeinversicherte mit Zusatzversicherungen überhaupt noch rechnen?
3. Wie sollen sich Betroffene bei einer Zahlungsverweigerung durch die obgenannten Versicherungen verhalten?
Regierungsrat Eduard Belser
bestätigt, dass dieses Problem tatsächlich bestehe oder zumindest bis vor Kurzem bestanden habe, weil es möglicherweise Ende vergangener Woche von Bundesrätin Ruth Dreifuss mit den Krankenkassen gesprächsweise gelöst worden sei. Bis dahin hätten die letzteren sich geweigert, die vollen Kosten ausserkantonaler Spitalbehandlungen zu übernehmen, und sich dabei auf Art. 41 Abs. 3 des KVG berufen, der wie folgt laute:
Beansprucht die versicherte Person aus medizinischen Gründen die Dienste eines ausserhalb ihres Wohnsitzkantons befindlichen öffentlichen oder öffentlich subventionierten Spitals, so übernimmt der Wohnkanton die Differenz zwischen den in Rechnung gestellten Kosten und den Tarifen des betreffenden Spitals für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons. In diesem Fall gilt das Rückgriffsrecht nach Art. 79 sinngemäss für den Wohnkanton. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Die Sanitätsdirektorenkonferenz vertrete die Meinung, dass die Krankenkassen diese Differenz nicht nur bei Normalversicherten, sondern auch bei privat und halbprivat Versicherten zu übernehmen hätten.
Medizinische Gründe lägen vor,
- wenn die erforderliche Leistung im Wohnkanton nicht angeboten werde und
- wenn es sich um einen Notfall handle
.
Zu
Frage 1:
Wenn ein Krankenkassenmitglied zur Grundversicherung eine Zusatzversicherung des Typus
"Allgemeine Klasse ganze Schweiz"
abgeschlossen habe, werde heute die Kostendifferenz bei notfallmässigen und medizinisch bedingten ausserkantonalen Spitalaufenthalten vom Wohnkanton übernommen. Die Krankenkassen würden daher nicht mehr gross belastet.
Zu
Frage 2:
Wenn es sich um einen medizinisch bedingten ausserkantonalen Spitalaufenthalt handle, so würden die Kosten zwischen Krankenkasse und Wohnkanton geteilt. Trete der Patient als
Wahlpatient
in ein ausserkantonales Spital ein, so müsse die Krankenkasse die gesamten Kosten übernehmen. In den öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern seien die Kosten gedeckt, aber bei den privaten Kliniken Einschränkungen möglich, so dass die Patientinnen bzw. Patienten gut daran täten, die Leistungspflicht vor dem Spitalaufenthalt abzuklären. Ab 1.1.1998 könnten sich die Leistungen auf die Spitäler auf der Spitalliste beschränken.
Zu
Frage 3
: Die Patientin bzw. der Patient müsse auf den Versicherungsschutz pochen, für den sie bzw. er Prämie bezahle. S.E. sei auch hier auf die Kassen Druck auszuüben. Man erwarte, dass der Bundesrat noch klarere Richtlinien erlassen werde; er wisse, dass entsprechende Verhandlungen zwischen Konkordat, Krankenkassen und Bundesrat stattgefunden hätten. Die Situation sei gegenwärtig etwas unsicher, weil einschlägige Gerichtsentscheide noch nicht vorlägen. Im Kantonsspital Liestal habe man mit stationären ausserkantonalen Patientinnen und Patienten, die nach dem Typus
"Allgemeine Klasse ganze Schweiz"
versichert seien, keine Probleme, und zwar vermutlich wegen der relativ vernünftigen ausserkantonalen Taxen, die von den Kassen akzeptiert würden.
Probleme mit Art. 41 KVG habe man bei den Privatpatientinnen bzw. Privatpatienten, weil sich verschiedene Krankenkassen darauf beriefen, dass er auch für diese Kategorie gelte, ein Standpunkt, den die Kantone im Moment nicht akzeptierten. Ob die sich in dieser Frage einigen Kantone mit ihrer Haltung auf die Dauer Erfolg hätten, werde die Zukunft weisen.
Peter Degen
verdankt diese Auskünfte.
02. Rudolf Keller: Akademischer Titelhandel
Laut dem Direktor der Schweizerischen Zentralstelle für Hochschulwesen, sind in der Schweiz rund 15 sogenannte freie Universitäten aktiv, die unter wechselnden Namen im Ausland Doktortitel anbieten. Einige Kantone tolerieren dies trotz Bedenken!
Fragen:
1. Existieren im Kanton Basel-Landschaft, analog anderer Kantone, ebenfalls solche fragwürdige Institute, die im Ausland Doktortitel verkaufen?
2.1. Wenn ja, was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um dieses fragwürdige Geschäftsgebaren zu unterbinden?
2.2. Wenn nein, mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu verhindern, dass der Kanton Basel-Landschaft nicht einmal mehr zum Eldorade dubioser Firmen und Institutionen im Bildungsbereich wird (analog dem unlauteren Wettbewerb bzw. Gewinnversprechen einer Firma in Binningen und Oberwil)?
Regierungsrat Eduard Belser
erklärt, seine Nachforschungen hätten ergeben, dass bis jetzt keine einzige Stelle - u.a. die Universität, das Kiga, das Handelsregisteramt, die Erziehungsdirektion - Probleme mit derartigen Institutionen gehabt habe. Ob es irgendwo "Winkeleinrichtungen" gebe, die solche Aktivitäten entfalteten, wisse man im Moment nicht, weil diese in der Regel das Licht der Öffentlichkeit kaum suchen würden. Aus Bestrebungen, eine "Universität" in Allschwil anzusiedeln, sei nichts geworden.
Im kantonalen Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafgesetzbuch heisse es in § 57:
Wer sich ohne Berechtigung als Inhaber eines akademischen Grades bezeichnet oder wer den akademischen Grad einer Anstalt führt, deren Grade als denen der schweizerischen staatlichen Hochschulen ungleichwertig zu bezeichnen sind, wird mit Haft oder Busse bestraft.
Rudolf Keller
erklärt sich von dieser Antwort befriedigt und verdankt sie.
03. Hildy Haas: Eisenpfähle entlang der Kantonsstrasse
Zur Zeit werden an der Strasse von Oberdorf nach Bennwil Vermessungsarbeiten ausgeführt; nach Aussage der Arbeiter mit dem Ziel, Eisenpfähle bei den Grenzsteinen zu setzen.
Fragen:
1. Was ist der Grund für diese Massnahme?
2. Warum wurden die betroffenen Landbesitzer nicht darüber informiert (Erschwernis bei der Bewirtschaftung)?
Regierungsrat Eduard Belser
übernimmt die Beantwortung dieser Frage anstelle der Bau- und Umweltschutzdirektorin, da nicht das Vermessungsamt, sondern das Tiefbauamt für die Eisenpfähle entlang den Kantonsstrassen verantwortlich sei.
Zu
Frage 1:
Diese Metallpfähle dienten der Fixierung koordinatenmässig bestimmter Bezugspunkte entlang der Kantonsstrassen in der sogenannten
STRADA
(Strassendatenbank) und würden ausserorts in einem Abstand von ungefähr 200 Metern angebracht. Die etwa 60 cm hohen Pfähle seien in einer Betonhülse verankert, könnten zur Bewirtschaftung des Landes herausgenommen werden und seien auf einem Schild mit einem Hinweis auf
Gemeinde, Strassennummer und Bezugspunkt zur Strassenachse
versehen.
Zu
Frage 2:
Die vorbereitenden Arbeiten seien vom Tiefbauamt einem Ingenieurbüro übertragen worden, das die Standorte der Pfosten abzuklären und die Grundeigentümer zu informieren habe. Der Fehler liege darin, dass nur die Grundeigentümer und nicht auch noch die Bewirtschafter informiert worden seien. Dies müsse wahrscheinlich nachgeholt werden. Der Grundeigentümer müsse den Pfosten gemäss § 97 des Baugesetzes dulden. Wenn einer damit nicht einverstanden sei, werde selbstverständlich versucht, durch Verschiebung des Standortes eine Lösung zu finden, die sowohl seinen Bedürfnissen als auch denen des Kantons gerecht werde. Vielfach seien
Grenzsteine
die eigentlichen Standorte, und die Pfähle würden dort daneben gesetzt.
Im Falle der Kantonsstrasse Oberdorf-Bennwil liefen gegenwärtig die Festlegungen und Eigentümerinformationen.
Hildy Haas
verdankt diese Auskünfte.
04. Rudolf Keller: Itingen: Probleme mit Asylbewerbern, die gegen Gesetze verstossen
In der Itinger Asylantenunterkunft Schluckmatt sind seit einiger Zeit Asylbewerber aus Ex-Jugoslawien untergebracht. Diese haben einerseits den Behörden Kopfzerbrechen verursacht (Probleme untereinander, Diebstähle usw.) und andererseits in der Bevölkerung zu Unmut wegen ihres Verhaltens geführt. Die Polizei muss im Asylantenheim regelmässig für Ordnung sorgen.
Fragen:
1. Was unternehmen die kantonalen Behörden, um dieser unbefriedigenden Situation, wo sich viele Einheimische verständlicherweise - ob zu Recht oder zu Unrecht - auch bedroht fühlen entgegenzuwirken?
2. Die Itinger Behörden wandten sich mit ihren Problemen an den Bundesrat: Waren die kantonalen Stellen über die Probleme nicht informiert oder allenfalls gar nicht in der Lage, sie zu lösen oder mindestens zu entschärfen?
3. Stimmen die Informationen, dass neben Diebstählen auch Drogendelikte vorgekommen sind?
Regierungsrat Eduard Belser
schickt voraus, dass diese Problematik nicht einfach zu lösen sei. Die Gesamtsituation im basellandschaftlichen Asylwesen präsentiere sich so, dass die Zahl der Asylbewerber bzw. vorläufig Aufgenommenen - trotz rückläufiger Anzahl Asylgesuche - 2'947 und damit einen Höchststand seit dem Jahre 1991 erreicht habe. Das führe dazu, dass der Kanton nach rund zwei Jahren wieder zu Zuweisungen an die Gemeinden gezwungen sei.
Von den etwa 760 aus Ex-Jugoslawien, vor allem aus Kossovo stammenden Personen, hätten 570 den Status von Asylbewerbern. Die Bundesbehörden hätten mit Schreiben vom 4.7.1996 mitgeteilt, dass die Ausreisefrist für diese Personengruppe generell bis zum 31.3.1997 erstreckt worden sei, nachdem sich die Bundesrepublik Jugoslawien geweigert habe, sie zurückzunehmen. Zur Zeit werde über ein Rücknahmeabkommen verhandelt.
Zu
Frage 1:
Unter dieser Personengruppe seien immer wieder gewisse Probleme im Zusammenleben zu beobachten, wobei gesagt werden müsse, dass diese vorwiegend von Einzelpersonen ausgingen. Der Kanton könne schon versuchen, durch entsprechende Zuweisungen mögliche Konflikte zu vermeiden, aber im Grunde werde dadurch das Problem nur verschoben, weil man den Leuten den Aufenthalt tagsüber nicht vorschreiben könne.
Zu
Frage 2:
Das Kantonale Fürsorgeamt sei durch die Itinger Fürsorgebehörde am 19.8.1996 über die aktuelle Lage informiert worden. Seither ständen diese beiden Partner miteinander in engem Kontakt. Gestützt auf gegenseitige Absprachen seien bereits Massnahmen getroffen worden, um das Problem zumindest zu mildern. Das KFA sei für die ordnungsgemässe Unterbringung der Asylsuchenden zuständig, habe jedoch keine Vollzugsbefugnisse im fremdenpolizeilichen Bereich. Straffällige Personen, die von den Vollzugsbehörden nach kurzer Zeit wieder freigelassen würden, müssten wieder in den Gemeinden untergebracht werden, was zu erneuten Problemen führen könne.
Frage 3
betreffe den Zuständigkeitsbereich der Vollzugsbehörden, die gegenwärtig gegen ungefähr 40 Kossovo-Albaner Strafuntersuchungen wegen Diebstahl und Einbruch, zum Teil auch wegen Drogendelikten führten. Drei der Angeschuldigten wohnten in der Asylunterkunft in Itingen; gegen sie werde nicht wegen Drogendelikten ermittelt.
Wichtig sei die Zusammenarbeit der Fremdenpolizei, der Fürsorgebehörden und der Gemeinden, wobei gleich gesagt werden müsse, dass nicht alle Probleme gelöst, sondern nur auf ein erträgliches Mass reduziert werden könnten.
Rudolf Keller
verdankt die Antwort.
05. Franz Ammann: Lärmdämmender und wasserschluckender Strassenbelag
In unserem Kanton findet man teilweise Strassenabschnitte mit einem lärmdämmend-wasserschluckenden Strassenbelag, die vorallem bei Regen und Schnee Vorteile bringen. Doch wird meines Erachtens zuwenig von dem genannten Belag verwendet, wenn man bedenkt wieviel jedes Jahr neu geteert wird.
Fragen:
1. Wo in unserem Kanton wurden solche lärm- und wasserschluckenden Strassenbeläge verwendet?
2. Wie sind die Erfahrungen?
3. Ist der Unterhalt kostspieliger als bei herkömmlichen Belägen?
4. Werden weitere Strassenabschnitte in den Genuss solcher lärm- und wasserschluckenden Beläge kommen?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
zu
Frage 1:
Auf der J2 zwischen Sissach und Lausen sei im Jahre 1986 und auf dem Abschnitt Ebenrain-Süd bis Rastplatz Tenniken der N2 in Fahrtrichtung Basel-Bern-Luzern im Jahre 1994 auf den bestehenden Betonbelag ein
Zähasphalt
aufgebracht worden.
Zu
Frage 2:
Auf den Hochleistungsstrassen habe man damit relativ gute Erfahrungen gemacht. Diese Beläge neigten aber auf Strassen mit gemischtem Verkehr zu einer raschen Verschmutzung der offenen Poren, so dass ihre positiven Eigenschaften bezüglich Lärmverminderung und Wasserabfluss rasch vermindert würden.
Frage 3
könne sie mit Ja beantworten, denn dem Asphaltbelag könne nur eine Lebensdauer von 12 bis 15 Jahren prognostiziert werden, während ein herkömmlicher Belag auf 25 Jahre komme. Zudem sei ein aufwendigeres Entwässerungssystem erforderlich, was ebenfalls zur Erhöhung der Unterhaltskosten beitrage.
Zu
Frage 4:
Weitere Zähasphaltbeläge beabsichtige man noch auf der Talspur der N2 in Richtung Luzern-Basel und auf dem Abschnitt Ebenrain-Süd bis Rastplatz Tenniken nach der Erstellung der Lärmschutzwände aufzubringen. In Anbetracht der erhöhten Investitions- und Erhaltungskosten kämen diese Beläge nur in Ausnahmefällen in Frage.
Franz Ammann
dankt für die Auskünfte.
06. Liselotte Schelble: UMWELTBLATT
Mit grossem Interesse habe ich jeweils das UMWELTBLATT, das Informationsorgan der Bau- und Umweltschutzdirektion gelesen. Nun soll dieses Publikationsorgan künftig nicht mehr erscheinen.
Fragen:
1. Weshalb wurde die Herausgabe des UMWELTBLATTS eingestellt?
2. War das Konzept falsch? Wurde das Blatt nicht gelesen oder gab es Reklamationen?
Im Voranschlag 1997 kann man zum Konto 310.40-2 folgenden Kommentar lesen: "Die bisher unterschiedlichen und verstreuten Aktivitäten sollen neu zusammengefasst und transparent dargestellt werden."
Fragen:
3. Welche unterschiedlichen und verstreuten Aktivitäten sollen zusammengefasst werden?
4. Was soll transparent dargestellt werden?
5. Ist ein neues Publikationsorgan geplant?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
antwortet auf
Frage 1
, dass die Herausgabe des Umweltblattes nicht eingestellt, sondern künftig in anderem Gewand erfolgen werde. Seit dem ersten Erscheinen im September 1992 seien erst 6 Ausgaben realisiert worden. Das bisherige Umweltblatt habe nur einen Teil der Dienststellen der Bau- und Umweltschutzdirektion abgedeckt, während das neue Informationsorgan alle neun abdecken werde.
Zu
Frage 2:
Am Konzept sei nichts falsch gewesen, sondern müsse nun nur noch um den Bereich der bisher nicht vertretenen Ämter erweitert werden. Erhebungen darüber, inwieweit das Blatt gelesen worden sei, hätten nicht stattgefunden, und Reklamationen habe es nie gegeben.
Zu
Frage 3:
Bisher hätten einige Ämter der Bau- und Umweltschutzdirektion verschiedene spezielle, nach ihren Bedürfnissen gestreute Informationsblätter herausgegeben, die nun im BUD-Informationsblatt einen geeigneten Rahmen fänden.
Zu
Frage 4:
Neben den Aufgaben im Umweltbereich, denen nach wie vor viel Platz eingeräumt werde, wolle man künftig auch die anderen Aufgaben der BUD - u.a. in den Bereichen Planung und Bau - und die sich daraus ergebenden Problemstellungen transparent darstellen.
Zu
Frage 5:
Das Umweltblatt werde künftig unter dem Titel
Bau- und Umweltzeitung
in Gestalt einer kostengünstigen Zeitung erscheinen, und zwar fünf- bis sechsmal jährlich, erstmals im Verlaufe der nächsten Woche. Sie gelange an alle bisherigen Adressanten.
Lieselotte Schelble
stellt die Zusatzfrage, ob die
Bau- und Umweltzeitung
sehr breit gestreut werde und auf der Bau- und Umweltschutzdirektion auch angefordert werden könne.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
freut sich selbstverständlich über jede zusätzliche Bestellung.
Lieselotte Schelble
verdankt die Antworten.
07. Paul Schär: Ausbau der Schulanlage "Egerten", Reinach, für die Handelsschule KV Baselland; Verzögerung (=Trauerspiel oder höhere Gewalt?!): Ausstehende Beantwortung des Regierungsrates
Am 23. März 1995 hat der Regierungsrat den Verpflichtungskredit von Fr. 15,9 Mio. bewilligt. Am 9. April 1996 hätte mit dem Abbruch und dem Aushub begonnen werden sollen. Aufgrund von 2 noch verbleibenden Einsprachen liegt bis dato (25. Oktober 1996) noch kein Bewilligung vor.
Die Einsprachen beziehen sich auf die Oeffnungszeiten der Caféteria und auf ein zu erreichendes Parkverbot auf der Westseite der Weihermattstrasse.
Der Regierungsrat hat anlässlich der Regierungsratssitzung vom 19. September 1996 3 Fragen zu dieser Thematik beantwortet. Die schriftlich zugesicherte Antwort zu Frage 2 ist noch ausstehend.
Fragen:
1. Hätte die Baubewilligung trotz der beiden Einsprachen, die sich nicht auf den eigentlichen Bau sondern auf die Oeffnungszeiten der Caféteria und das Parkverbot bezogen, erteilt werden können?
2. Welche approximativen Mehrkosten resultieren für den Kanton Basel-Landschaft aufgrund der nun über 6-monatigen Verzögerung?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
zu
Frage 1:
Eine Baubewilligung hätte auch für einen einzelnen Teil dieser Anlage nicht erteilt werden können, weil die Beschwerden nicht nur gegen die Cafeteria und das Parkverbot, sondern das Projekt insgesamt gerichtet gewesen seien, nämlich wegen der befürchteten zusätzlichen Lärmimmission und Beeinträchtigung der Wohnqualität in der Nachbarschaft.
Zu
Frage 2:
Berechnungen hätten ergeben, dass die Mietkosten der Containerprovisorien von monatlich 22'000 Franken sich bisher auf etwa 170'000 bis 180'000 Franken beliefen, so dass einschliesslich Teuerung mit Mehrkosten zwischen 250'000 und 300'000 Franken gerechnet werden müsse. Dieser wenig erfreulichen Mitteilung könne sie eine durchaus erfreuliche folgen lassen, nämlich, dass die Beschwerde zurückgezogen worden sei, Ende November die Baubewilligung erteilt und vielleicht noch vor Ende dieses Jahres oder allerspätestens Mitte Januar 1997 mit dem Bauen begonnen werden könne.
Paul Schär
erklärt, dass er seine Fragen nicht telefonisch, sondern im Interesse der Information des Landrates im Plenum habe beantworten lassen wollen, und stellt folgende Zusatzfrage: Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass das Rechtsprozedere bei Beschwerden aufgrund der Fristen sich hemmend auf das Baubewilligungsverfahren auswirkt und die ganze Problematik durch Einführung einer Gebührenpflicht für trölerische Beschwerden im neuen Raumplanungs- und Baugesetz entschärft werden könnte?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
möchte in diesem Zusammenhang auf den Aspekt der Trölerei nicht eingehen, sondern die Zusatzfragen von Paul Schär zur Beherzigung an die Mitglieder der Spezialkommission
Raumplanungs- und Baugesetz
weiterleiten.
08. Hans Rudi Tschopp: Pro Rheno AG - Zweckerweiterung
Aufgrund von Regierungsvorlage 771 vom 15. Oktober 1974 und Bericht der Baukommission vom 16. April 1975 hat der Landrat am 26. Mai 1975 die Beteiligung unseres Kantons an der Pro Rheno AG mit Fr. 3 Mio. am Aktienkapital von Fr. 50 Mio. bewilligt. Zweck der Pro Rheno AG war die Abwasserreinigung.
Im Regierungsratsbeschluss 1939 vom 2. August 1994 wurde festgestellt, dass die Pro Rheno AG ihren Zweck (Finanzierung der Abwasserreinigung) vollumfänglich erfüllt hat und erklärt: "Statt die Pro Rheno AG einfach zu liquidieren, ist vorgesehen, sie mittels Zweckerweiterung für die Finanzierung aus der Abfallbewirtschaftung zu verwenden." Entsprechend stimmte dann unsere Vertretung im Verwaltungsrat und in der Generalversammlung der Pro Rheno AG der Zweckänderung der Gesellschaft und der Namensänderung in REDAG zu.
Ein ausdrücklicher Beschluss des Landrates, die ursprüngliche Beteiligung von Fr. 3 Mio. am Aktienkapital der Pro Rheno AG einem neuen Zweck zuzuführen ist bisher nicht erfolgt.
Fragen:
1. Hat der Regierungsrat prüfen lassen, ob er zuständig ist, einen Kredit von Fr. 3 Mio., der für den bisherigen Zweck nicht mehr benötigt wird, in eigener Kompetenz einem neuen Zweck zuzuführen?
2. Ist der Regierungsrat allenfalls bereit, eine solche Prüfung nachholen zu lassen?
3. Falls der Regierungsrat seine Kompetenz für den genannten Vorgang bejahen sollte: Worauf gründet sich seine Kompetenz?
4. Falls dem Regierungsrat diese Kompetenz fehlen sollte: Wie korrigiert er den formellen Mangel in bezug auf die in der REDAG eingebrachten Fr. 3 Mio.?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
bezeichnet es als Novum, erklären zu müssen, dass sie diese Fragen nicht beantworten könne, weil es trotz Einsatz von zwei Personen während eines ganzen Tages nicht gelungen sei, innert zweier Tage die zwanzig Jahre alten Unterlagen auszugraben, die erforderlichen Kontakte mit dem Kanton Basel-Stadt aufzunehmen und alle fachspezifischen und juristischen Abklärungen vorzunehmen, zumal auch noch der zuständige Dienststellenleiter an einem dreitägigen Kurs teilgenommen habe.
Sie könne dem Fragesteller jedoch zusichern, dass seine Fragen innert der nächsten zwei Wochen in schriftlicher Form beantwortet würden.
Hans Rudi Tschopp
hat für diese Umstände Verständnis und nimmt das Versprechen der Baudirektorin dankend zur Kenntnis.
09. Karl Rudin: Das Ende der Laboristenausbildung
Der Laborist/die Laboristin ist ein typischer Einsteigeberuf für BerufswahlklassenschülerInnen in die Chemischen Berufe. Die Ciba hat nun bekanntgegeben, dass sie ab dem kommenden Jahr keine Laboristenklasse an ihrer Berufsschule mehr führen wird. Da die Berufsschule der Ciba auch für Lehrlinge aus kleineren Chemiebetrieben offensteht und sie praktisch die einzige Berufsschule für Laboristen/Laboristinnen ist, wird die Berufsausbildung kaum mehr möglich sein.
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat informiert, dass die Berufsschule für Laboristen/Laboristinnen der Ciba aufgehoben wird?
2. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass im heutigen Umfeld (weniger Lehr- und Arbeitsstellen in der Chemischen Industrie) auf eine Laboristenausbildung verzichtet werden kann?
3. Wenn nein, was wird der Regierungsrat unternehmen? Wird er mit der Ciba das Gespräch suchen oder wird er eine eigene Berufsschule (z.B. an der Gewerbeschule) führen?
Regierungsrat Peter Schmid
kann
Frage 1
mit Ja beantworten, nicht zuletzt auch darum, weil zwischen dem Amt für Berufsbildung und der Ausbildungsleitung der Ciba Gespräche mit dem Ziel stattgefunden hätten, wenigstens eine gewisse Anzahl Laboristenstellen zu retten. Es sei in der Tat so, dass diese Unternehmung, die in ihrer Berufsschule die Laboristenklassen bis zum heutigen Tag geführt habe, für diesen Beruf zukünftig keine Einsatzmöglichkeiten mehr sehe, weil die zu diesem Berufsfeld gehörenden Arbeitsvorgänge heute durch mechanisch-automatisierte Arbeitsabläufe erledigt würden.
Damit verschwinde eine weitere Ausbildungsmöglichkeit für Menschen, die vielleicht rein schulisch gesehen etwas schwächer seien und weniger Möglichkeiten hätten. Die Regierung bedauere dies, müsse aber wie meist bei derartigen Weichenstellungen feststellen, dass ihre Meinung nicht besonders gefragt sei.
Zu den
Fragen 2 und 3:
Wenn solche Arbeitsplätze und natürlich auch Lehrstellen nicht mehr angeboten würden, mache es keinen Sinn, an einer staatlichen Gewerbeschule eine Laboristenklasse zu führen. Der schulische Betrieb sei überhaupt kein Problem, weil die Berufsschule der Ciba sich bereit erklärt habe, ihn für den Fall weiterzuführen, dass in dieser Region eine Nachfrage bestehem sollte. Diesbezüglich sollte man sich allerdings angesichts des Umstandes keine Illusionen machen, dass die Laboristenklasse der Ciba bisher schon für den grössten Teil der deutschsprachigen Schweiz geführt worden sei und nur noch zwei Betriebe im Kanton jährlich je einen Laboristen ausbildeten. Eine Regionalisierung bringe auch nichts, weil sie bereits Tatsache sei.
Karl Rudin
dankt für die Auskunft.
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