11 96/189
Postulat von Rudolf Keller vom 5. September 1996: Kampf der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt bekannt, dass der Regierungsrat zur Entgegennahme des Vorstosses bereit sei.
://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen.
12 96/45
Interpellation von Paul Schär vom 15. Februar 1996: Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt u.a.. Schriftliche Antwort vom 10. September 1996
92/209
Postulat der CVP-Fraktion vom 19.10.1992 "Verwirklichung der Partnerschaft zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt"
Landratspräsident
Erich Straumann
macht darauf aufmerksam, dass mit der schriftlichen Antwort des Regierungsrates auch das Postulat 92/209 der CVP-Fraktion vom 19.10.1992 "Verwirklichung der Partnerschaft zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt" beantwortet werde und anschliessend über dessen Abschreibung abgestimmt werden müsse.
Paul Schär
dankt der Regierung für die umfangreiche und informative Beantwortung seiner Fragen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit verfolge u.a. den Zweck, Synergien zu nutzen, das Fähigkeitspotential zu bündeln und wennmöglich Kosten zu reduzieren. Er verstehe
Partnerschaft
auch als
Gleichberechtigung hinsichtlich Mitbestimmung und Finanzierung
.
Zu
Ziffer I.:
Die Auslegeordnung entspreche seinen Vorstellungen, aber hinsichtlich Definition der Begriffe
Kosten und Nutzen
müsse er feststellen, dass die Antworten der verschiedenen Direktionen nicht aufeinander abgestimmt worden seien. Auch was die Frage nach den Schwierigkeiten in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit anbelange, müsse man sich fragen, ob die zu seinem Erstaunen durchwegs positiven Antworten der Realität entsprächen.
Die Frage, in welchen der Regierungsrat kurz-, mittel- und langfristig eine Zusammenarbeit plane bzw. sich vorstellen könne, werde nur im Ansatz beantwortet, und zwar mit der Begründung, dass es aus verhandlungstaktischen Gründen nicht geschickt wäre, dies zum voraus preiszugeben. Dafür habe er ein gewisses Verständnis, aber hinsichtlich der gewichtigen Themen bereite ihm diese Argumentation etwas Mühe, weil dort ein Versteckspiel s.E. nicht angebracht sei.
Bei der Finanz- und Kirchendirektion vermisse er die verlangte
Absichtserklärung
, während die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion auf
das gemeinsame Kinderspital mit Basel-Stadt
sowie die wichtige
Spitalplanung
und die Bau- und Umweltschutzdirektion auf den
öffentlichen Verkehr
, das
Sicherheitsinspektorat
sowie das
Amt für Orts- und Regionalplanung
hinwiesen. Bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion sei die Absichtserklärung
Erhebung der beiden Basel zu Vollkantonen
äusserst bemerkenswert.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
verweist auf die Kantonsverfassung.
Paul Schär
erklärt, der Erziehungs- und Kulturdirektion den Vorwurf nicht ersparen zu können, die Chance zur regionalen Zusammenarbeit verpasst zu haben. Es sei ihm ein grosses Anliegen, dass in Zukunft diese Zusammenarbeit in den wichtigen Bereichen wie der Spitalplanung und des Schulwesens vorangetrieben, die vorliegende Bestandesaufnahme rollend aktualisiert und wennmöglich als fester Bestandteil in das Regierungsprogramm aufgenommen werde.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
92/209
Postulat der CVP-Fraktion vom 19.10.1992 "Verwirklichung der Partnerschaft zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt"
Oskar Stöcklin
dankt der Regierung für die gute "Auslegeordnung", die zeige, dass mehr gemeinschaftliche Zusammenarbeit praktiziert werde, als einige Leute wüssten und glauben wollten. Damit sei der erste Punkt des Postulats erfüllt.
Nicht so begeistert sei die CVP-Fraktion von der Absicht, im Zuge der Interpellationsbeantwortung gleich ihr ganzes Postulat abzuschreiben, denn dieses bestehe noch aus zwei weiteren Punkten, wovon der zweite höchstens ansatzweise und der dritte sicher nicht erfüllt sei. Die Regierung begründe die Ablehnung eines Konzeptes, wie es im letzteren verlangt werde, mit
unterschiedlichen Meinungen und Interessen der beiden Partner
und
verhandlungstaktischen Überlegungen
. Jedermann sei bekannt, dass eine Partnerschaft vor allem zwischen zwei Staatswesen, die sich aus historischer Sicht erst vor kurzer Zeit und nicht unbedingt in gegenseitigem Einvernehmen getrennt hätten, keine einfache Sache sei, insbesondere wenn zumindest in den Augen einiger Städter sich der "arme Vetter auf dem Lande" zum "reichen Onkel" gemausert habe, während aus dem "reichen Basel" eine "vornehme, aber arme Tante" geworden sei, die nicht mehr bereit und in der Lage sei, "grenzenlos Mildtätigkeit zu verströmen". Dazu komme erschwerend, dass die beiden Staatswesen unterschiedliche Ziele verfolgten, was u.a. darin zum Ausdruck kommen, dass die einen vehement von
Wiedervereinigung
und die anderen von
Vollkantonen
sprächen.
Trotz dieses Auseinanderdriftens vertrete die CVP-Fraktion die Meinung, dass noch mehr Zusammenarbeitspotential vorhanden sei, das erschlossen werden müsse. S.E. seien jedoch Fortschritte erst möglich, wenn man von der "Erbsenzählerei" und "Abgelterei" wegkomme und gemeinsame Probleme von Anfang gemeinsam zu lösen beginne. Dass die beiden Regierungen auf diesem Wege bereits etwas weiter vorangekommen seien, als weite Teile der Parlamente glaubten, bestärke ihn in der Ansicht, dass dies die richtige Richtung sei.
Er bitte deshalb den Rat, das Postulat 92/209 nicht abzuschreiben.
://: Auf Antrag von Fritz Graf wird sillschweigend Diskussion bewilligt.
Fritz Graf
dankt der Regierung für die Auflistung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Basler Kantonen und gibt seinem Erstaunen darüber Ausdruck, dass Paul Schär behaupte, im Bereiche der Erziehung und Kultur sei zuwenig unternommen worden. Gerade dort sei weitaus am meisten erreicht worden, und zwar nebst dem Uni-Vertrag auf allen Schulstufen. Das Parlament müsse andererseits ein Interesse daran haben, dass nicht alles und jedes mit Staatsverträgen geregelt werde, zu denen es bloss Ja oder Nein sagen könne. Das Baselbiet sei gross genug, eine weitgehend selbständige Politik zu betreiben. Der Regierung danke er, dass sie dort, wo es sinnvoll sei, zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit Hand biete.
Regierungsrat Eduard Belser
erklärt, dass sich die Regierung nicht nur die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt, sondern eine erweiterte Zusammenarbeit in der ganzen Region auf ihre Fahne geschrieben habe. Auch wenn die letztere im Moment weniger intensiv betrieben werde als die erstere, werde sie in Zukunft nicht weniger Bedeutung haben als diese. Er bitte den Rat, die Zusammenarbeitsfragen nicht einfach immer nur auf Basel-Stadt zu fokussieren, sondern in weiteren Räumen zu denken und dabei auch nicht vor den Landesgrenzen halt zu machen.
Im Vorfeld jedes Wahlganges und jeder Budgetdebatte in der Stadt werde eine Renaissance der Zusammenarbeit beschworen, ohne dass es diesen Leuten einfiele, zwischen kantonalen und kommunalen Anliegen zu unterscheiden. Dem Grossen Rat sei dies nicht zu verübeln, weil er im Gegensatz zum Landrat für beide Bereiche zuständig sei.
Wenn es dies- oder jenseits der Birs um Strukturanpassungen gehe, werde jeweils hüben wie drüben laut nach Zusammenarbeit gerufen, und zwar im irrigen Glauben, dass aus der Vermählung zweier Kranker ein super Gesunder hervorgehe. Selbst zwei Gesunde wie Ciba und Sandoz hätten bei ihrer Vereinigung zur Novartis mit grossen Anpassungsschwierigkeiten zu kämpfen. Dies sei bei Staatswesen nicht anders, auch wenn die Strukturanpassungen starke Sektoren beträfen, weil diese im Moment etwas ungleichgewichtig verteilt seien. Beide Basler Kantone hätten aufgrund ihrer unterschiedlichen Entwicklung unterschiedliche Strukturprobleme zu lösen. Basel-Stadt beispielsweise habe nebst den Strukturanpassungen, die sich in beiden Staatswesen gleichzeitig aus der technischen Entwicklung ergeben hätten, auch noch die Auswirkungen eines Bevölkerungsverlustes von gegen 40'000 Einwohnern und einer markanten Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung zu verkraften.
Die Hoffnung, dass sich durch partnerschaftliche und regionale Zusammenarbeit alle fundamentalen Probleme aus der Welt schaffen liessen, sei eine Illusion und die Frage, in welcher Grösseneinheit sie besser zu lösen seien, durchaus offen und im Einzelfall zu prüfen. Die meisten Entwicklungen könnten nur ausnahmsweise durch gemeinsames Vorgehen verhindert oder abgefedert werden. Es wäre eine Selbsttäuschung zu glauben, mit forcierten Zusammenlegungen verschiedener Aktivitäten unliebsame Entscheidungen umgehen zu können.
Ferner müsse man sich bewusst sein, dass der Kanton Basel-Landschaft nur dann ein einigermassen sinnvoller, hilfreicher Partner sein könne, wenn er ein starker Partner sei. Um ein solcher sein zu können, bedürfe es nicht nur besonderer Anstrengungen der Regierung, sondern auch des Parlaments und der Bevölkerung, was man sicher spätestens anlässlich der Budgetdebatte wieder werde feststellen können.
Wenn im Verlaufe dieser Diskussion die mangelnden partnerschaftlichen Aktivitäten im
Finanzbereich
beklagt worden seien, könne die Antwort nur lauten, dass eine Harmonisierung nur möglich sei, wenn man die gleichen Steuern habe wie in Basel-Stadt. Eine Mehrheit dieses Rates habe kürzlich zu erkennen gegeben, dass sie sich auf Schritte in diese Richtung nicht so gerne einliesse.
Bei allen Zusammenarbeitsbemühungen dieser Regierung von
Erbsenzählerei
zu sprechen, sei ungerecht, denn es gehe dabei stets um sehr viel Geld. Diese Aussage gelte auch für positive Entscheide, so hätte beispielsweise ein gemeinsames Universitätskinderspital an zwei Standorten für diesen Kanton gegenüber heute nicht etwa Einsparungen, sondern Millionen von Franken Mehrausgaben zur Folge.
Dies sei der Grund, weshalb alle künftigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die er hier bewusst nicht aufzählen wolle, auch auf eine Verstärkung der Mitsprache hin geprüft werden müssten. Zuerst einmal müsse man feststellen, über welches Potential zur Zusammenarbeit man bei der angespannten Finanzlage überhaupt verfüge. Er bitte den Rat, gerade bei diesen Fragen nüchtern, aber selbstbewusst zu bleiben, denn eine längerfristig tragfähige Partnerschaft liege im Interesse beider Seiten.
Andres Klein
zitiert einen Mitarbeiter von Infobest-Palmrain:
Alle sprechen von Zusammenarbeit, aber niemand weiss, weshalb man zusammenarbeiten soll!
Es sei ein grosser Unterschied, ob man zusammenspanne, um Geld zu sparen, Staatshaushalte zu sanieren und weitere Leute entlassen zu können oder um die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen. Auch bei der Zusammenarbeit komme es also auf die Zielsetzung an, wobei die Nehmer- und Geberrolle durchaus einmal vertauscht sein könnten.
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Basler Kantonen funktioniere nur auf kantonaler, nicht jedoch auf kommunaler Ebene. Seine Frage gehe dahin, wie sich dies verbessern liesse.
Roland Meury
begrüsst ausdrücklich die Zusammenarbeit bezüglich des gemeinsamen Kinderspitals, auch wenn sie Mehrkosten zur Folge haben sollte.
Allgemein sei Zusammenarbeit nur dort möglich, wo Transparenz bestehe. Dies setze voraus, dass Themen wie
Lastenausgleich
,
zentralörtliche Leistungen
und
Leistungen der Peripherie
nicht ausgewichen werde, wie dies heute Vormittag leider der Fall gewesen sei, als man das einschlägige Postulat abgeschrieben habe. Die Regierung müsse ihm noch die Aussage in der Vorlage interpretieren, dass die langjährige fruchtlose Lastenausgleichsdiskussion einer pragmatischeren Partnerschaftsbeurteilung Platz gemacht habe, insbesondere, ob die Finanzdiskussion auf beiden Seiten nicht mehr im Vordergrund stehe, weil diesbezüglich Transparenz bestehe.
Hans Rudi Tschopp
bezeichnet die vom Regierungsrat unterbreitete Auflistung als sehr wertvoll. Dass bei gewissen Positionen die Kolonnen
Kosten
und
Nutzen
leer geblieben seien, veranlasse ihn, sich nach den Gründen zu erkundigen.
Die Aussage, dass
Zusammenarbeit
kein Wert an sich sei, könne er unterstützen.
Regierungsrat Hans Fünfschilling
gibt in Beantwortung der Frage von Roland Meury bezüglich der Lastenausgleichdiskussion bekannt, dass die beiden Basler Regierungen vor einigen Jahren die grosse Anstrengung unternommen hätten, die Einnahmen und Ausgaben ihrer Kantone einander vergleichbar gegenübezustellen. Begonnen hätten die beiden Finanzdirektionen mit der Einnahmenseite. Das Ergebnis sei in der Folge von den Regierungen anlässlich einer gemeinsamen Sitzung in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen worden. Dem Ansinnen der Baselbieter Seite, den Vergleich zu publizieren, habe die städtische Seite mit der Begründung abgelehnt, dass eine Veröffentlichung erst in Frage komme, wenn auch die Ausgabenseite erhoben worden sei.
Eine Woche später, nachdem die beiden Regierungen das Papier abgesegnet hätten, habe er an einer Veranstaltung diese Zahlen vorgestellt. Der damals anwesende baselstädtische Regierungsrat habe deren Richtigkeit abgestritten und eigene Zahlen präsentiert. Dies sei der Zeitpunkt gewesen, als die Regierung des Kantons Basel-Landschaft die Vergeblichkeit ihrer Bemühungen, Transparenz zu schaffen, habe einsehen müssen. Beim gemeinsamen Kinderspital sei man nun von einem pragmatischeren Ansatz ausgegangen.
Alfred Zimmermann
erklärt, nach der staatsmännischen Rede des Regierungspräsidenten auf einige Fragen verzichten und sich auf den Vorschlag beschränken zu können, die vorliegende Zusammenfassung in geeigneter Form den städtischen Behörden zukommen zu lassen.
Beatrice Geier
bereitet diese Diskussion insofern ein gewisses Unbehagen, als sie die Frage, was man in dieser Region nicht nur franken- und rappenmässig, sondern auch kräftemässig noch zu leisten vermöge, unbeantwortet gelassen habe. Sie erhoffe sich von der neuen Basler und der Baselbieter Regierung, dass sie sich endlich darauf einigen könnten, was in dieser Region gemeinsam angepackt werden solte und könne.
Regierungsrat Eduard Belser
bittet den Rat, das Postulat abzuschreiben, weil eine solche Deklamation nicht weiterführe. Dieser Verzicht sollte der CVP-Fraktion nicht schwer fallen, nachdem doch Übereinstimmung darin bestehe, dass die Regierung überall dort, wo sie Entwicklungslinien erkenne, diese aufzunehmen versuche, und zwar sehr gerne in engem Kontakt mit dem Parlament.
Die von Hans Rudi Tschopp angesprochenen leeren Felder in der regierungsrätlichen Zusammenstellung bedeuteten zum Teil, dass es im betreffenden Bereich keine Kosten bzw. keinen Nutzen gebe. In anderen Fällen könne das gleichgerichtete Vorgehen tendenziell sogar Einsparungen oder Erleichterungen zur Folge haben. Bei einer dritten Kategorie liessen sich Kosten und Nutzen nur schlecht beziffern oder abgrenzen wie z.B. bei der Zusammenarbeit im öffentlichen Verkehr; Transparenz ergebe sich dort dann, wenn man die effektiven Leistungen nach Staatsvertrag verrechne.
Oskar Stöcklin
zieht namens der CVP-Fraktion das Postulat zurück.
://: Das Postulat 92/209 wird zufolge Rückzugs als erledigt abgeschrieben.
13 96/182
Motion von Andres Klein vom 5. September 1996: Verwendung von natürlichem Saat- und Pflanzgut im Wald
Regierungsrat Eduard Belser
begründet die Ablehnung der Motion seitens der Regierung damit, dass die vom Motionär angesprochene Bestimmung im Waldgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden nicht auf ihre Notwendigkeit zur Ergänzung des Eidgenössischen Waldgesetzes hin überprüft worden sei. Im letzteren heisse es in Art. 21, dass der Bundesrat Vorschriften über Herkunft, Verwendung, Handel und Sicherung des forstlichen Vermehrungsgutes erlasse.
Gemäss Art. 21 der Eidgenössischen Waldverordnung stellten die Kantone die Versorgung mit geeignetem forstlichem Vermehrungsgut sicher, wählten die Samenerntebestände aus und kontrollierten deren Beerntung. Ferner stehe dort, dass für forstliche Zwecke nur forstliches Vermehrungsgut mit nachgewiesener Herkunft verwendet werden dürfe.
Der Bund habe bei der Ausarbeitung des Eidgenössischen Waldgesetzes das Verbot gentechnisch veränderten Saatgutes geprüft und festgestellt, dass ein solches vorauseilendes Verbot nicht sinnvoll und diese Frage vielmehr im konkreten Fall abzuklären sei. Für verändertes Gut müsse beim Bund ein Freisetzungsgesuch eingereicht und aufgrund von Feldversuchen der Vorteil und die Unbedenklichkeit der Massnahme belegt werden. Das Ausserrhoder Verbot von künstlich verändertem Erbgut stelle bis heute in den kantonalen Forstgesetzen ein Unikat dar, das einer gewissen Übervorsicht entspringe.
Der Kanton Basel-Landschaft wolle im Bundeskompetenzbereich nicht legiferieren, und aus diesem Grund bitte er den Rat, die Motion - unabhängig von der Einstellung zur Frage, ob genetisch verändertes Saatgut einmal eine Rolle spielen könnte - abzulehnen.
Andres Klein
bestätigt, dass es ihm um ein vorauseilendes Verbot gehe. Er stelle fest, dass in den letzten Monaten sich im Baselbieter Wald sehr viel geändert habe und man sich Mühe gebe, ihn möglichst nah an der Natur zu bewirtschaften, ferner, dass man diese Bemühungen anlässlich von Pressekonferenzen sehr gerne der Öffentlichkeit darstelle und darauf hinweise, dass man mit finanziellem Aufwand Grundlagen für einen naturnahen Waldbau geschaffen habe.
Wenn man sich in diesem Bereich gleichwohl ein Hintertürchen offenhalten zu müssen glaube, könne aus seiner Sicht etwas nicht stimmen. Wenn man tatsächlich einen naturnahen Waldbau wolle, müsse man auch dazu stehen und das Verbot ins Waldgesetz aufnehmen. Damit greife man nicht in die Bundesgesetzgebung ein, denn diese lasse dem Kanton die Freiheit, das vom Bund freigegebene Saatgut zuzulassen oder zu verbieten.
Wenn ihm vorgehalten werde, mit diesem Verbot sehr weit vorauszudenken, könne er sich auf Gespräche mit Forstingenieuren berufen, die erklärt hätten, dass man sehr bald mit solchen Problemen konfrontiert sein werde, wenn die Patentierung von Saatgut relativ rasch voranschreite. Aus diesen Überlegungen empfehle er dem Rat, die Motion zu überweisen.
Peter Tobler
bittet Andres Klein, die Motion zurückzuziehen, und zwar nicht wegen der Thematik
"Gentechnik ja oder nein?
", sondern weil ein solcher Vorstoss bei der gegebenen Rechtslage eine Mogelpackung sei, und zwar in der Art, wie sie der Rat im Jagdgesetz mit dem Verbot der Aussetzung gentechnisch veränderten Wildes schon einmal geschnürt habe. Die Mogelei habe darin bestanden, dass man dem Volk plausibel gemacht habe, das Verbot sei rechtens und durchsetzbar.
Aus Sicht des Buwal seien mit der Inkraftsetzung des geänderten Umweltgesetzes und des Eidgenössischen Waldgesetzes zwei abschliessende Bundeskompetenzen geschaffen worden, die mit einer Motion nicht unterlaufen werden könnten. Die Illusion zu wecken, dies gehe doch, widerspreche ehrlichem Rechtsverständnis.
Was das Thema
Patentierung
angehe, verweise er auf das bestehende Schutzrecht für gentechnisch geänderte und ganz normal gezüchtete Pflanzen, nämlich den
Sortenschutz
, der bisher nach allen Erkenntnisse über den Wald nicht dazu geführt habe, dass dieser besonders naturfremd geworden wäre. Dazu komme, dass seitens des Bundes kein Gebiet derart detailliert geregelt sei wie der Schutz des Waldes.
Die Motion führe nicht nur in eine Sackgasse, sondern sie sei auch schlicht überflüssig.
Hans Schäublin:
Wir bitten, diese Motion abzulehnen. Der Kompetenzbereich liegt beim Bund, bei dem der Kanton nicht eingreifen darf. Der Arten- bzw. Sortenschutz kann nicht auch noch kantonal vollzogen werden.
Peter Brunner:
Die SD-Fraktion lehnt die Motion ebenfalls ab. Jedoch schlage ich vor, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Andres Klein:
Ich bin der Meinung, dass der Kanton, als grosser Waldeigentümer, eine Rechtsprechung festlegen kann. Ich möchte nicht, dass unser naturnahe Waldbau durch gentechnisch veränderte Pflanzen und Saatgut unterlaufen wird.
Gregor Gschwind:
Gentechnologie hat auch gute Seiten, z.B. Gebrauch von weniger Pflanzenschutzmittel. Die Mehrheit der Fraktion lehnt die Motion ab, ebenfalls die Umwandlung in ein Postulat.
Alfred Zimmermann:
Wir unterstützen die Motion. Solang der Bund kein solches Gesetz gemacht hat, haben wird die Freiheit es zu tun. Diese Frage wird beim Waldgesetz sicher wieder erscheinen, darum schlagen wir vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Peter Tobler:
Es geht nicht um Gentechnik dafür oder dagegen, es ist einfach, respektieren wir das Bundesrecht oder nicht.
Die Motion wird in ein Postulat umgewandelt.
://: Mit 44:27 Stimmen wird die Überweisung des Postulats abgelehnt.
14 96/186
Postulat von Emil Schilt vom 5. September 1996: Pisten für Mountainbiker
Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab.
Regierungsrat Eduard Belser:
Die Zunahme der MountainbikefahrerInnen ist an sich eine erwünschte Entwicklung. Dieser positiven Seite steht jedoch auch eine gewisse Rücksichtslosigkeit entgegen, welche zu Problemen führen kann. Jedoch beim Bau solcher Pisten verschaffen wir noch mehr Administration und Aufsicht. Wir möchten in dieser Angelegenheit nicht gesetzgeberisch tätig werden. Wir hoffen, dass sich gewisse Auswüchse wieder einebnen und bitten, das Postulat abzulehnen.
Emil Schilt:
Immer wieder kommt es zu Konfrontationen zwischen MountainbikefahrerInnen und Wanderer. Wo es Entwicklungen gibt, muss man auch gewisse Massnahmen in die Bahnen leiten. Ich bitte, dieses Postulat zu überweisen.
Alfred Zimmermann:
Ich habe Verständnis für das Postulat. Das Problem von undisziplinierten MountainbikefahrerInnen besteht wirklich. Gegen diesen Vorstoss spricht, dass diese MountainbikefahrerInnen eben nicht auf einer signalisierten Piste fahren wollen. Aber auch ich möchte nicht alles mit einem Gesetz reglementieren.
Hans Schäublin:
Wir lehnen das Postulat ab. Das Mountainbikefahren ist heute ein Bestandteil der Freizeitbewältigung.
Kurt Schaub:
Die FDP-Fraktion lehnt das Postulat ab. Wenn wir alles trennen und separieren wollen, müssen wir für jede Sportart separate Anlagen bauen. Entscheidend ist doch, dass wird miteinander reden und etwas Rücksicht nehmen.
Emil Schilt:
Durch jedes Mountainbikerennen entstehen Waldschäden.
Sabine Stöcklin:
Das Mountainbikefahren hat in unseren Wäldern eine Dimension angenommen, wo man sich von der öffentlichen Hand aus in irgend welcher Art äussern sollte. Z.B., dass man gewisse schon bestehende Wege ausscheidet und probiert, MountainbikefahrerInnen auf diese zu verweisen. Das Verbot, unter Punkt 2 des Postulats, kann ich jedoch nicht unterstützen. Darum frage ich Emil Schilt an, ob er den letzten Satz streichen könnte.
Emil Schilt:
Wenn man eine vernünftige Lösung findet, kann man Punkt 2 auf jeden Fall streichen.
Regierungsrat Eduard Belser:
Wenn man Punkt 2 streicht, baut man zwar Mountainbikepisten, aber auf den übrigen Wegen ist es trotzdem erlaubt. Bitte lehnen Sie das Postulat ab.
://: Die Überweisung des Postulats wird grossmehrheitlich abgelehnt.
15 96/184
Postulat von Rita Kohlermann vom 5. September 1996: Initiierung einer touristischen Wertschöpfungsstudie für den Kanton Baselland, allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt
Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen.
Keine Wortmeldung.
://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen.
16 96/195
Interpellation von Peter Degen vom 5. September 1996: KVG - Bundesbeiträge. Schriftliche Antwort vom 1. Oktober 1996
Keine Wortmeldung.
://: Die Interpellation ist somit erledigt.
17 96/193
Interpellation von Theo Weller vom 5. September 1996: Wird der Produktionsstandort von Valsartan ins Ausland verschoben? Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Eduard Belser:
Valsartan wird jetzt in Basel und Schweizerhalle in kleineren Mengen produziert und sollte bis in zwei bis drei Jahren erweitert werden. Es wurde entschieden, dass man neun Stufen des Produktionsprozesses selber verrichtet, 6 Stufen in der Schweizerhalle und 3 Stufen voraussichtlich in Irland. Der grösste Teil des Vorhabens wird hier realisiert. Probleme betreffend Baubewilligungen sollte es keine geben, es ist nicht UVP-Pflichtig.
Keine weitere Wortmeldung.
://: Die Interpellation ist somit erledigt.
18 96/207
Postulat von Peter Brunner vom 19. September 1996: Minimalvorschriften für Mietwohnungen und Miethäuser bezüglich der Wohnqualität
Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab.
Regierungsrat Eduard Belser:
Die Einhaltung einer angemessenen Wohnqualität für alle Mieterkategorien ist im Mietrecht geregelt. Aus diesem Grund bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen. Ausserdem ist die Kontrolle von zigtausend Mietwohnungen durch den Kanton schlicht undenkbar.
Peter Brunner:
Es geht nur darum, dass gewisse Minimalvorschriften gegeben sind. Der Kanton muss eine Handhabung haben, um eingreifen zu können. Sicher erwarte ich keine Kontrolle.
Hans Rudi Tschopp:
Wir haben ein Mietrecht, welches enorm starke Mittel den Mietern zur Verfügung stellt, die mit dem Zustand der Wohnung nicht einverstanden sind. Ich bin dagegen, dass man Empfehlungen abgibt, wie der Durchschnittsmieter zu leben hat. Das Problem liegt bei diesen Mietern, denen eine Wohnung zugewiesen wird. Dort liegt jedoch die Verantwortung bei den betreuenden Personen, und nicht beim Kanton.
Die SP-Fraktion lehnt das Postulat ab.
Urs Steiner:
Ich bitte, das Postulat abzulehnen.
://: Die Überweisung des Postulats wird abgelehnt.
19 96/196
Interpellation von Bruno Steiger vom 5. September 1996: Fürsorgeabhängige Ausländer. Schriftliche Antwort vom 22. Oktober 1996
Bruno Steiger:
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Ausländerbestand im Kanton Basel-Landschaft 16,7 % beträgt, welche vom sozialen Kuchen 56,1 % "fressen". Es ist ein Alarmzeichen, und ich bin erstaunt, wie der Regierungsrat in seiner Antwort reagiert. Wir haben genügend eigene Fürsorgeabhängige. Ich verweise auf Artikel 10 der Bundesverfassung "Wer der Fürsorgebehörde übermässig zur Last fällt, kann ausgewiesen werden". Der Regierungsrat macht sich Sorgen über die drohenden Nachteile im Fall einer Ausweisung. Wer macht sich Sorgen über die drohenden Nachteile der einheimischen Bevölkerung? Dass die derzeitigen Massnahmen zur Durchsetzung vom Artikel 10 ausreichend sind, ist eine unbefriedigende Antwort. Ich bitte die Regierung um Stellungnahme zu Frage 6.
Regierungsrat Eduard Belser:
Durch unsere Regelungen schränken wir zugleich die Erwerbsfähigkeit mancher Leute ein, die dann zu Fürsorge-Lasten fallen. Dieser Teil wird daher vom Bund solidarisch getragen. Ich bin auch der Auffassung, dass wir eine kohärente Politik führen müssen, und für das Mindeste zu sorgen haben. Wo eine solche Weltsituation herrscht, werden wir mit diesem Problem konfrontiert, und aus diesem Grund dürfen wir eine minimale Menschlichkeit nicht ausser acht lassen.
Bruno Steiger
beantragt die Diskussion.
://: Die Diskussion wird abgelehnt.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
20 96/131
Motion von Peter Holinger vom 20. Mai 1996: Aufhebung des Schiessgesetzes von 1852
Landratspräsident
Erich Straumann:
Der Regierungsrat nimmt die Motion entgegen.
Peter Holinger:
Damit dem Regierungsrat mehr Spielraum bei der Umsetzung der Motion gegeben ist, wurde der Text im letzten Abschnitt, welcher allen Mitglieder des Landrates verteilt wurde, wie folgt geändert:
....
Sie ersuchen darum den Regierungsrat das Gesetz betreffend das Schiessen vom 26. April 1852
entweder
aufzuheben, oder so zu ändern, oder in einem anderen bereits bestehenden Gesetz zu regeln, dass verantwortungsbewusstes "Knallen" mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen an den Banntagen und anderen Traditionsanlässen auch innerorts möglich wird!
Sabine Stöcklin
plädiert dafür, dass die Motion abgelehnt wird. Als "Bollwerk" zum Schutze von Angriff auf das Gehör wird das Gesetz noch benötigt.
Zuerst war Sabine Stöcklin der Meinung, lassen wir doch den Männer und den Frauen in Liestal, welche es toll finden, die Knallerei. Ein weiterer Grund war, dass genügend Rechtsmittel vorhanden sind, um die Bevölkerung vor übermässigem Lärm zu schützen.
Fakten sprechen für eine Kehrtwendung. Schwere Knalltraumas in der Bevölkerung von Liestal sind aufgetreten. Es gibt Personen, welche eine massive Einbusse ihres Gehörs hinnehmen mussten und eine bleibende Beeinträchtigung der Hörfähigkeit wegen der Knallerei haben. Die Ohrenärzte in Liestal sind der Meinung, dass die "Knallerei" am Liestaler-Banntag dem Gehör nicht zumutbar ist. Im gleichen Sinne hat sich auch die SUVA geäussert. Lärmmessungen haben gezeigt, dass Lärmwerte vorhanden sind, welche vergleichbar sind mit Sturmgewehr-Schützenständen. In diesen Anlagen ist beim Betrieb ein Gehörschutz obligatorisch; das Militär hat aus Vorfällen gelernt. Man kann sich fragen, ob sich die Bevölkerung von Liestal, am Banntag nicht gleich schützen könnte; dies ist jedoch nicht möglich.
Dies sind die Gründe, um Beibehaltung des Schiessgesetzes.
Oskar Stöcklin:
Die CVP-Fraktion hat Mühe mit der Motion. Der Landrat ist nicht der richtige Ort, das Schiessverbot am Liestaler Banntag zu behandeln. Die Liestaler sollten sich zusammensetzen und gemeinsam nach einer vernünftigen Lösung suchen. Der § 5, welcher sich mit dem Banntagschiessen befasst, ist jener, welcher geändert werden müsste.
Fritz Graf:
Die SVP/EVP-Fraktion ist für Überweisung der Motion.
Das Schiessgesetz ist dafür verantwortlich, dass er das einzige Mal in seinem Leben gebüsst worden ist: Er habe vor Jahren ein Hochzeitschiessen organisiert und wurde mit 20 Franken gebüsst. An einem solchen Schiessen ereignete sich im letzten Jahrhundert, am 11. Februar 1851, ein tödlicher Unfall. Was wiederum zum Schiessgesetz führte, welches nicht nur das Hochzeits-, sondern auch das Banntagsschiessen verbot.
Es ist nicht die Aufgabe des Landrates, zur Tradition gewordene Gebräuche, gesetzlich zu verbieten.
Die Motion sollte überwiesen werden; einem Gesetz von 1852 (das älteste Gesetz in der Gesetzessammlung) lebt niemand nach.
Esther Maag
ist erstaunt darüber, dass gerade die "verehrten Männer" einen alten Zopf abschaffen wollen. In einem humorvollen, wortspielreichen Votum legt sie den Männern nahe, andere, moderne "Buebespieli" zu betreiben als das Schiessen.
Das Schiessegesetz sollte belassen werden wie es ist.
Esther Maag lädt alle Frauen, Männer und Kinder ein, mit der Rotte 5, einem Maien am Hut, aber ohne "Schiessbrügel" in der Hand, den Banntag zu begehen.
Röbi Ziegler:
Es geht um die Abschaffung alter Traditionen. Das Schiessgesetz ist nicht nur eine sprachliche Kostbarkeit, sondern enthält auch Paragraphen, welche zur Poesie mutiert sind. Das Schiessgesetz von 1852 ist ein modernes Gesetz, nimmt es doch die Opferhilfe vorweg; geschrieben in § 9. In der Frage, was zählen Traditionen; ist es der Banntag oder das alte Gesetz von 1852? Sollte das Schiessgesetz aus der Gesetzessammlung gestrichen werden, fehlt eine Kostbarkeit in der Sammlung; dies wäre traurig. Beides, der Banntag und das Schiessgesetz sollten nebeneinander weiter leben können.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
ist erstaunt über die Emotionen, welche die Diskussionen rund um das Banntagsschiessen ausgelöst hat. Blättert man zurück, und klärt ab, warum das Gesetz 1852 auf die Beine gestellt wurde, kann man feststellen, dass diese nichts mit dem Gehörschutz zu tun hatte, sondern es ging echt um den "scharfen Schuss" und den Verletzungen, welche daraus hätten entstehen können. Zu jener Zeit wurden die Banntagschiessen mit scharfer Munition abgehalten!
Mit der Lärmschutzverordnung des Bundes ist die notwendige Handhabung betreffend Schiessen an Banntagen gegeben; nach dieser hat der Stadtrat von Liestal am Banntag 1996 gehandelt. Der Stadtrat kann nichts dafür, dass es zu einem tragischen, blödsinnigen Zwischenfall gekommen ist. Im nachhinein spielten die Emotionen leider wieder eine grosse Rolle.
Der Regierungsrat ist bereit, die Motion entgegen zu nehmen.
Peter Holinger hat aufgezeigt, was alles in Frage käme. Möglicherweise eine ersatzlose Streichung (alle geset-zlichen Grundlagen sind vorhanden). Detailabklärungen haben noch keine stattgefunden. Für das Schiessen mit scharfer Munition sind die gesetzlichen Grundlagen vorhanden. In einem anderen Gesetz könnte man verankern, welches den Kommunen, den Gemeinden, die Verantwortung über das Banntagsschiessen überträgt, immer im Zusammenhang mit den vorhandenen Bundesgesetzgebungen.
Aus emotionalen Gründen hat es keinen Sinn, ein wirklich total veraltetes Gesetz von 1852 stehen zu lassen.
Peter Holinger:
Die Blätter im Wald sind jetzt schon bunt und an den Banntagen im Frühling sind sie grün. Die nächsten Banntage aber kommen bestimmt und deshalb befassen wir und heute mit einem Jahrhunderte alten Brauchtum unseres Kantons Basel-Landschaft.
Als Stadtrat ist Peter Holinger Rottenchef und Sohn der betroffenen Frau, welcher am Banntag ein Unfall zugestossen ist, einer nicht alltäglichen Situation. Er bedauert jeden Unfall, wo er auch immer passiert. Insbesondere bedauert er, dass seine Mutter am Banntag 1995 noch grösseren Schaden an ihren Ohren hinnehmen musste. Die Diskussionen, welche nach dem Unfall entbrannten, bezeichnet Peter Holinger als völlig unverhältnissmässig. In einer Chronologie schildert er das Ereignis. Am Banntag 1995 verabschiedete seine Mutter wie schon ca. 40 Jahre vorher voller Stolz ihren Mann und die beiden Söhne, auf der Lüdin-Kreuzung vor dem Fachgeschäft Salathe (nicht im Stedtli) zum Bannumgang. Nach dem Ausmarsch der Rotten bemerkte Frau Holinger, dass mit ihren Ohren etwas nicht in Ordnung ist. Die darauffolgenden ärztlichen Untersuchungen ergaben, dass tatsächlich ein starker Hörschaden vorhanden ist. Heute muss Frau Holinger zwei Hörgeräte tragen.
Im Herbst 1995 schrieb Frau Holinger einen Brief an den BFU-Beauftragten der Stadt Liestal, welcher vorerst wegen Abklärungen unbeantwortet blieb. Nach einem zufälligen Gespräch mit einer bekannten Politikerin, wurde Frau Holinger aufgefordert, ja gerade bedrängt, Anzeige zu erstatten. Die darauffolgenden Berichterstattungen in einer grossen Zeitung des Nachbarkantons waren völlig unverhältnissmässig, welche für Peter Holinger grosse Gräben aufgerissen haben.
Die Anzeige wurde von Frau Holinger zurückgezogen, jedoch reichte die "bekannte Politikerin" eine Strafanzeige gegen den Stadtrat Liestal, beim Verfassungsgericht ein. Die Basis für die Anzeige war das Gesetz von 1852 und umfasste ca. 40 Seiten. Diese Beschwerde richtete sich gegen die Weisungen für den Banntag 1996 in Liestal, obschon in ca. 50 weiteren Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft Bannumgänge in ähnlicher Form, innerorts abgehalten werden. Es ist nur der Liestaler Banntag im Visier!
Peter Holinger zählt verschiedene Traditionen in der ganzen Schweiz auf, welche in der Bevölkerung verankert sind.
Anno 1852, kurz bevor das Schiessgesetz erlassen wurde, waren die Landschäftler gegen die Basler angetreten und haben leider scharf (sicher ohne Gehörschutz) aufeinander geschossen, es gab viel Grosses Leid.
Das Schiessgesetz, welches das "scharfe Schiessen" und nicht das "Knallen" regelt, sollte abgeschafft, angepasst oder in einem anderen Gesetz geregelt werden, damit die Traditionsanlässe in den heutigen Formen weitergeführt werden könnten.
Die Basis dazu ist gegeben, mit der Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe vom 19. November 1981 mit der Bundesrätlichen Ergänzung vom 20. August 1982, welche die Banntagsschiessen zulassen. Der Kauf von Schwarzpulver ist ebenfalls geregelt.
Peter Holinger bittet um Überweisung der Motion.
Emil Schilt:
Unterstützt Peter Holinger in aller Form. Verschiedene Meinungen können durch alle Parteien hinweg stattfinden; aus Mücken werden Elefanten gemacht. Der Stadtrat von Liestal hat seine Lehren aus dem Vorfall gezogen.
Sind andere, zur Tradition gewordene Anlässe auch gefährdet? Lassen wir doch die Organisation und die Durchführung der Anlässe wie sie sind.
Alfred Zimmermann:
Stellt einen Ordnungsantrag zur Schliessung der Rednerliste.
Landratspräsident
Erich Straumann:
Alfred Zimmermann war der letzte eingetragene Redner; daher keine Abstimmung über den Antrag.
://: Die Motion wird in der neuen Fassung überwiesen.
21 96/159
Motion von Christoph Rudin vom 19. Juni 1996: Verbesserung der Mitwirkungsrechte der Angeschuldigten und der Opfer vor Abschluss der Strafuntersuchung im Rahmen der Revision der Strafprozessordnung
Landratspräsident
Erich Straumann:
Der Regierungsrat nimmt die Motion als Postulat entgegen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Das Anliegen von Christoph Rudin ist berechtigt. Im Zusammenhang mit der Revision der Strafprozessordnung, welche bereits weit gediehen ist, werden die Anliegen seriös geprüft und gewisse Teile sicher berücksichtigt. Bei der Vernehmlassung der Strafprozessordnung besteht die Möglichkeit um Überprüfung.
Christoph Rudin:
Es geht um die Einführung des amerikanischen Prozessrechts im Kanton Basel-Landschaft. Die Einführung der Gleichbehandlungen im Strafprozess ist zur Zeit nicht möglich, gegenüber in Amerika. Im Bereich des Zivilrechts im Kanton Basel-Landschaft wird diese Praktik bereits sehr ausgiebig angewandt. Beabsichtigt werden nicht nur Verbesserungen von den Mitwirkungsrechten von Angeschuldigten und Opfern, sondern auch eine Verbesserung der Verfahrenseffizienz. Auf der Hand liegt, dass man dies mit dem Opportunitätsprinzip verknüpft. Dieses Prinzip sagt, dass der Staat gar nicht alle Delikte kann und verfolgen soll. Dies ist heute schon Praxis, jedoch im Gesetzt steht noch das Gegenteil. Es liegt im Ermessen der Behörden, ob ein Delikt verfolgt wird oder nicht, dies sollte doch gesetzlich geregelt werden.
Die Idee ist deponiert, Verständnis ist vorhanden, dass der Regierungsrat gewisse Freiheiten beansprucht. Mit Genugtuung nimmt Christoph Rudin zur Kenntnis, dass der Entwurf der neuen Strafprozessordnung Ende 1996 vorgelegt wird. Bereits haben Gespräche mit Beamten stattgefunden.
Der Motionär ist einverstanden mit der Umwandlung in ein Postulat.
Peter Tobler:
Das Legalitätsprinzip ist ein sehr wesentlicher Grundsatz, der Staat ist an das Gesetz gebunden und soll nicht opportunistisch wirken.
Es geht um sehr tiefschürfende Eingriffe in die persönlichen Rechte.
Will Christoph Rudin die Motion als Postulat überweisen lassen, dann hat er gut getan und die FDP-Fraktion ist für Überweisung.
Dieter Völlmin:
Die SVP/EVP-Fraktion ist für Überweisung als Postulat.
://: Die Motion wird mit grosser Mehrheit als Postulat überwiesen.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 28. November 1996, 10.00 Uhr
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