LR Protokoll 12. März 1998 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 12. März 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





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Berichte des Regierungsrates vom 4. November 1997 und der Justiz- und Polizeikommission vom 25. Februar 1998: Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität (Kurzformel: BUR). 1. Lesungen

Dieter Völlmin , Präsident der Justiz- und Polizeikommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und bittet den Rat, den Anträgen der Kommission zuzustimmen.

Peter Tobler gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion die Kommissionsanträge einstimmig unterstütze, die Schaffung eines besonderen Untersuchungsrichteramtes als wichtig und dringlich erachte und davon ausgehe, dass die richtige Aufgabenstellung getroffen worden sei. Was den Bund betreffe, solle der Neuen Zürcher Zeitung zufolge eine Regelung erst etwa im Jahre 2005 zu erwarten sein. Auf den Bund könne man also nicht warten.

Er halte eine Ausdehnung des Aufgabenbereichs des besonderen Untersuchungsrichteramtes für nicht notwendig und teile auch die Skepsis nicht, dass man für das BUR kein Personal finden werde. Dies werde sicher eine schwierige Aufgabe sein, um die zu lösen man aber nicht herumkommen werde.

Dem BUR auch Steuerhinterziehungsfälle übertragen zu wollen, halte er für keine gute Idee, weil der Staat diesbezüglich viel besser instrumentiert sei; so verfüge er dank des Steuerinspektorates und der Steuerrevisoren über das nötige Fachverständnis, das ihm hinsichtlich der Strafverfolgung abgehe. Dieses Manko zu beheben, sei ein Ziel dieser Vorlage. Wenn ein Steuerverstoss kriminelle Ausmasse annehme, sei hingegen die Kompetenz des BUR begründet.

Er bitte den Rat, der Vorlage ohne Änderung zuzustimmen.

Ursula Jäggi: Wirtschaftskriminalität und die sogenannte organisierte Kriminalität sind äusserst komplexe Erscheinungen, denen mit dem Strafrecht allein nicht beizukommen ist. Dieses ist vielmehr nur ein, wenn auch wichtiges, häufig jedoch auch überschätztes Element bei der Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen. Dieser Hinweis erscheint deshalb angebracht, weil sonst Erwartungshaltungen in das BUR geweckt werden könnten, denen es nicht zu genügen vermag.

Als praktikablem Schritt zur Verfolgung der organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität verschliesst sich meine Partei aber einer Einführung eines BUR nicht. Es wird dabei insbesondere davon ausgegangen, dass angesichts fehlender Kapazitäten in fachlicher und personeller Hinsicht auf allen Stufen des Untersuchungsverfahrens bis anhin nur ein kleiner Teil der Wirtschaftsdelikte überhaupt verfolgt werden konnte und überdies inskünftig mit einer beträchtlichen Zunahme von Delikten, die vom BUR zu übernehmen wären, zu rechnen ist.

Kommt hinzu, dass sowohl Wirtschaftkriminalität als auch organisierte Kriminalität sich über unsere Kantons- und Landesgrenzen hinausbewegen und darum eine klare Regelung des Ansprechpartners für Delikte, bei denen eben ein interkantonaler oder ein internationaler Bezug besteht, gefunden werden muss.

Aber dazu brauchen wir Frauen und Männer nicht nur mit juristischer Ausbildung, sondern mit fundierten Wirtschaftskenntnissen, lnformatikkenntnissen für die Abteilung Wirtschaftsdelikte, besondere Berufserfahrung für die Abteilung organisierte Kriminalität, Sprachkenntnisse sowie unter Umständen auch Kenntnisse über Mentalität, Sitten und Gebräuche von verschiedenen Ländern.

Nicht ausser Acht gelassen werden darf auch die Möglichkeit, dass das BUR gleichzeitig eine Art Dienstleistungsbetrieb sowohl für die Statthalterämter, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sein kann, also dass die zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BUR diese mit ihrem Fachwissen beraten können, sollte dort ein fachliches Defizit festgestellt werden. Dies auch deshalb, weil ein Beizug von externen Expertinnen und Experten mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen verbunden ist.

Die SP-Fraktion kann hinter dem Gesetzesvorschlag, so wie er jetzt vorliegt, stehen.

Insbesondere ist dazu zu vermerken, dass uns die Klarheit in der Aufteilung der Fälle zwischen den Statthalterämtern und dem BUR als Positivum aufgefallen ist. Allerdings hätten wir es begrüsst, wenn die Hinterziehungstatbestände auch in dieses Gesetz aufgenommen worden wären. Eine Mehrheit der Kommission hat dies aber abgelehnt, und so werden wir diesen Antrag hier auch nicht wiederholen, obwohl gerade Steuerhinterziehungstatbestände sehr oft in das Gebiet der Wirtschaftskriminalität fallen.

Was die personelle Dotierung des BUR anbetrifft, so sind wir der Ansicht, dass der vorgesehene Personalbestand knapp bemessen ist, berücksichtigt man seriös die Absenzen der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen Weiterbildung, Militärdienst oder Ferien. Erste Erfahrungen müssen aber gesammelt werden.

Über die Kosten können wir hier zwar sprechen. Letztlich wird uns aber eine separate Vorlage vorgelegt werden, und es wird dannzumal an uns liegen, den verlangten Kredit zu bewilligen. Nur so viel sei hier noch angemerkt: Wenn wir eine Einführung des BUR befürworten, so müssen wir auch bereit sein, wirklich fachlich qualifizierte Leute, also gut ausgebildete Fachpersonen, anzustellen, und diese werden in relativ hohen Lohnklassen einzureihen sein.

Ich kann Ihnen nach all diesen Ausführungen bekannt geben, dass die SP-Fraktion für Eintreten ist.

Willy Grollimund bezeichnet die Verbrechensbekämpfung in jeder vorkommenden Form zum Schutze der BürgerInnen als zentrales Anliegen dieses Kantons. Jedermann sei - meist ohne es zu realisieren - Opfer der organisierten Kriminalität, und zwar über Versicherungsprämien, Steuern usw. Wie die Kommission von Dr. Müller erfahren habe, handle es sich bei dem, was sichtbar ablaufe, nur um die Spitze eines Eisberges. Um in der Nordwestschweiz nicht Oase und Drehscheibe der internationalen Kriminalität zu werden, müsse das Baselbiet mit den meisten anderen Kantonen dringend gleichziehen und Fachfahnder einsetzen. Die SVP/EVP-Fraktion trete darum einstimmig auf die Vorlage ein.

Gregor Gschwind spricht von einem reinen Zufall, dass ein "Buur" zum Thema BUR spreche. Dieses habe mit dem Bauernstand nichts zu tun, vielmehr handle es sich um eine sehr ernste Sache, denn auch in der Schweiz habe das organisierte Verbrechen Einzug gehalten. Das Baselbiet sei in dieser Hinsicht keine Oase, oder höchstens, was die Bekämpfung betreffe.

Mit der Wirtschaftskriminalität werde das Vertrauen, das es zum Wirtschaften brauche, zunehmend gestört, sei sie doch allgegenwärtig und betreffe sie jedermann direkt oder indirekt. Es sei schwierig, ihre Erscheinungsformen zu durchschauen, und noch viel schwieriger, sie nachzuweisen und zu bekämpfen.
Die Unternehmungen müssten sensibilisiert werden, denn der grösste Feind der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sei die soziale Akzeptanz.

In diesem Kanton fehle es zur Bekämpfung an den nötigen Fachleuten; Experten gingen so weit, den Ausbildungsstand in diesem Bereich als Notstand zu bezeichnen. In der Erkenntnis, dass die modernsten Instrumente der Verbrechensbekämpfung nicht viel taugten, wenn sich ihrer kaum jemand zu bedienen verstehe, beteilige sich der Justizdirektor massgebend an Bestrebungen der Justizdirektorenkonferenz, Kurse an den Fachhochschulen vorzubereiten. Ebenfalls sehr wichtig sei die Zusammenarbeit der privaten mit den staatlichen Fachleuten, doch müsse diesbezüglich noch eine gewisse Zurückhaltung überwunden werden.

Mit dem BUR könne zwar der herrschende Vollzugsnotstand nicht auf einen Schlag behoben, aber erst einmal im Zusammenwirken mit der vom Bund zu schaffenden Zentralstelle eingedämmt werden. Die Kosten des BUR seien beträchtlich und seit der Vernehmlassung sogar noch nach oben korrigiert worden. Die CVP-Fraktion vertrete aber die Meinung, dass dieses Geld ausgegeben werden müsse, um den bestehenden Nachholbedarf auszugleichen, denn letztlich führten die Investitionen in diesen Bereich zu einem Rückfluss, und zwar auch in die Kantone, wenn diese sich beim Bund um eine angemessene Beteiligung bemühten. Man werde allerdings nicht darum herum kommen, früher oder später noch mehr Mittel einzuschiessen, müssten doch auch die Statthalterämter mit der für die Erledigung einfacherer Fälle notwendigen Fachkompetenz ausgestattet und die Gerichte an das Ausbildungsniveau des BUR herangeführt werden.

Die einstimmige CVP-Fraktion trete auf die Vorlage ein und werde den Anträgen der Justiz- und Polizeikommission zustimmen.

Bruno Steiger gibt bekannt, die Fraktion der Schweizer Demokraten sei im Gegensatz zu den Vorvotanten der Meinung, dass eine wirkungsvolle Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens erst dann möglich sein werde, wenn der Bund und sämtliche Kantone am gleichen Strick zögen. Alle in der Vorlage aufgeführten Kantone verfügten über andere Strukturen und Systeme als das Baselbiet. So lange es nicht gelinge, diese zumindest in der Nordwestschweiz auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, würden im Volk Hoffnungen geweckt, die nie erfüllt werden könnten. Allein schon die personellen Auswirkungen auf die Staatsanwaltschaft seien unbekannt. Dies beweise, wie unausgereift die Vorlage sei.

Während man in der Vernehmlassung von Kosten in der Höhe von etwa 300'000 Franken ausgegangen sei, liege man mit der heutigen Vorlage bereits zwischen 400'000 und 500'000 Franken, und hinsichtlich der Mehrausgaben für die Polizei schwankten die Schätzungen ebenfalls. Da sich das organisierte Verbrechen nicht innerhalb der Kantonsgrenzen abspiele, ziehe ein Alleingang viele zusätzliche Folgekosten von ungefähr 1,5 Mio Franken pro Jahr nach sich.
Der Bericht der Justiz- und Polizeikommission bringe klar zum Ausdruck, dass der Bund bei grenzüberschreitenden Delikten die Ermittlungen und Strafuntersuchungen künftig selbst in die Hand nehmen wolle. Ob er zu diesem Zwecke 60, 80 oder noch mehr neue Stelle werde schaffen müssen, könne nicht das Problem dieses Kantons sein. Es werde darauf hinaus laufen, dass die grossen und prestigeträchtigen Fälle vom Bund bearbeitet und die kleinen Fische bei den Kantonen hängen bleiben werden.

Bei dieser Ausgangslage und mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage des Kantons Basel-Landschaft sei eine überstürzte Einführung des kostenintensiven BUR schlichtweg unverantwortbar. Als Zwischenlösung bis zur Realisierung der anzustrebenden Einheitslösung zwischen Bund und Kantonen könnten bei allfälligem Bedarf Experten beigezogen werden. Seine Fraktion fordere den Polizeidirektor auf, nicht immer nur über die Langsamkeit des Bundes zu jammern, sondern die nötigen Verhandlungen zwischen den Bundesbehörden und den Kantonen zumindest auf nordwestschweizerischer Ebene einzuleiten. Anhand eines konstruierten Bedarfs einer weiteren Aufblähung des Personalapparats Vorschub zu leisten, sei nicht der richtige Weg; man wisse ja, dass einmal Beschlossenes kaum mehr rückgängig gemacht werden könne.

Aufgrund dieser Erwägungen beantrage die Fraktion der Schweizer Demokraten dem Rat Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit der Empfehlung, zuerst die angeblich kostenneutralen und vom BUR unabhängigen Revisionspakte zu realisieren.

Maya Graf meldet, dass die Fraktion der Grünen einstimmig ja sage zu dieser Vorlage, weil sie der Meinung sei, dass eine globalisierte Wirtschaft globalisierte Wirtschaftsverbrechen nach sich ziehe, einer professionellen Kriminalität auch eine professionelle Staatsgewalt gegenüber treten sollte, nachdem sich die dezentrale Strafverfolgung in diesem Bereich als überfordert erwiesen habe.

Sie sei sich darüber im Klaren, dass die Führung eines besonderen Untersuchungsrichteramtes im Kanton nicht ausreiche, sondern die Zusammenarbeit zwischen den Staaten und zwischen dem Bund und den Kantonen sowie der Kantone untereinander funktionieren müsse. Ihre Fraktion messe auch der transparenten und effizienten Zusammenarbeit zwischen den Statthalterämtern, der Steuerverwaltung und dem BUR eben so grosse Bedeutung zu wie der vielseitigen Ausbildung des Personals im Hinblick auf die interdisziplinären Verflechtungen.

Andererseits erscheine es der Fraktion der Grünen wichtig, dass das BUR nicht zur Aushöhlung des Persönlichkeitsschutzes missbraucht werden könne. Sie stimme der Vorlage in der Hoffnung zu, dass in den neuen Netzen wirklich die grossen Fische hängen blieben.

Peter Tobler bittet den Rat dringend, den Rückweisungsantrag der Fraktion der Schweizer Demokraten abzulehnen, weil man es hier mit einem realen Problem zu tun habe, gegen das sofort etwas unternommen werden müsse.
Man dürfe nicht auf den Bund warten, und dass ausgerechnet die SD-Fraktion dafür plädiere und auf das BUR verzichten wolle, verblüffe angesichts des Umstandes, dass diese Partei sonst nicht müde werde, gegen die Kriminalität zu "wettern", und jeweils zuoberst auf ihre Parteiprogramme die Forderung zu setzen pflege, dass endlich etwas gegen die Kriminalität getan werden müsse.

Regierungsrat Andreas Koellreuter dankt dem Rat für die gute Aufnahme der Vorlage. Damit demonstriere er ein grosses Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf das, was im Moment ablaufe und sowohl in der Vorlage als auch im Kommissionsbericht beim Namen genannt werde. Danach könne eigentlich das Vorliegen eines Handlungsbedarfs - wenn nicht gar eines Nachholbedarfs - nicht mehr ernsthaft bezweifelt werden. Aus diesem Grund verstehe er die "Vogelstrauss-Politik" der SD-Fraktion schlicht nicht.

Um so dankbarer sei er für die Hinweise der anderen Votantinnen und Votanten auf die Wichtigkeit anderer Faktoren, z.B. der internationalen und interkantonalen Zusammenarbeit, die verwaltungsseits schon seit einiger Zeit vorangetrieben werde, u.a. durch einen Anschluss an das einschlägige Ausbildungsprogramm des Landeskriminalamtes von Baden-Württemberg. Wenn der Bund nun ebenfalls aktiv werde, so sei dies nur zu begrüssen; daraus den Schluss zu ziehen, dass mit den von ihm geplanten 60 bis 80 neuen Stellen alles abgedeckt werden könne, was in der Schweiz wirtschaftskriminalitätsmässig anfalle, sei allerdings eine Illusion, vor der er nur warnen könne. An den Kantonen werde ein Rest von Fällen hängen bleiben, der sie voll fordern werde. Es sei auch nicht so, dass die Statthalterämter nach Einführung des BUR nichts mehr zu tun hätten, denn diese müssten sich nach wie vor mit den kleineren Fällen befassen. Die Struktur der Verbrechensbekämpfung werde so aussehen, dass die kleineren Fälle von den Statthalterämtern und die mittleren und grösseren vorerst vom BUR behandelt würden, bis die ganz grossen Fälle im nächsten Jahrtausend möglicherweise vom Bund übernommen werden könnten.

Abschliessend bitte er den Rat, den Rückweisungsantrag der SD-Fraktion abzulehnen und im Interesse einer baldigen Lösung auf die Vorschläge der Regierung und der Justiz- und Polizeikommission einzutreten.

Peter Brunner legt Wert auf die Klarstellung, dass die SD-Fraktion die Tragweite des Problems und das Vorliegen eines Handlungsbedarfes durchaus erkannt habe, aber die Meinung vertrete, dass die Zusammenarbeit zumindest auf regionaler Ebene intensiviert werden müsse, um dieser grenzüberschreitenden Kriminalität Herr werden zu können. Der Rückweisungsantrag sei demnach als ein Nein zu einer "Kleingärtner"-Politik und als ein Ja zu einer regionalen Lösung zu interpretieren.

Dieter Völlmin macht darauf aufmerksam, dass eine regionale Lösung insofern nicht realistisch sein könne, als der Kanton Basel-Stadt, der ja als Zentrum einbezogen werden müsste, ein ganz anderes System der Strafuntersuchung habe.

Die Funktion, die im Baselbiet vom Statthalteramt wahrgenommen werde, falle dort in die Kompetenz der Staatsanwaltschaft, und eine Umstellung im einen oder anderen Kanton würde Jahre dauern.

://: Der Rückweisungsantrag der Fraktion der Schweizer Demokraten wird grossmehrheitlich abgelehnt.

Detailberatung (aufgrund des Kommissionsberichtes)

Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft

I.:
Keine Wortbegehren.

§ 84 Abs. 2:
Keine Wortbegehren.

II.:
Keine Wortbegehren.

III.:
Keine Wortbegehren.

Rückkommen wird nicht beantragt.


Änderung des Gesetzes betreffend die Organisation der richterlichen Behörden (Gerichtsverfassungsgesetz)

I.:
Keine Wortbegehren.

Untertitel II nach § 15:
Keine Wortbegehren.

§ 16:
Keine Wortbegehren.

Untertitel A nach § 16:
Keine Wortbegehren.

§ 17:
Keine Wortbegehren.

§ 18:
Keine Wortbegehren.

§ 24 Titel:
Keine Wortbegehren.

§ 24 Absatz 6:
Keine Wortbegehren.

II.:
Keine Wortbegehren.

Rückkommen wird nicht beantragt.


Änderung des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO)

I.:
Keine Wortbegehren.

§ 2a:
Keine Wortbegehren.

§ 2b:
Keine Wortbegehren.

II.:
Keine Wortbegehren.

Rückkommen wird nicht beantragt.

Landratspräsidentin Heidi Tschopp erklärt die erste Lesung damit als abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




7 97/159
Berichte des Regierungsrates vom 2. September 1997 und der Justiz- und Polizeikommission vom 16. Februar 1998: Entwurf zu einer Revision des Dekretes vom 11. November 1991 über das Zivilstandswesen

Dieter Völlmin , Präsident der Justiz- und Polizeikommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und hebt 3 Punkte hervor:

1. Der kantonale Gestaltungsspielraum ist relativ gering.
2. Nicht gering ist er bei der Organisation des Zivilstandswesens. Die Revision des Dekrets beinhaltet jetzt tatsächlich einen fundamentalen Wandel von einem dezentralen zu einem beschränkt dezentralen System dieser Organisation. Im Gegensatz zum geltenden Recht soll es inskünftig nicht mehr in fast jeder Gemeinde, sondern nur noch in jedem Bezirksschreibereikreis ein Zivilstandsamt und Zivilstandsbeamtinnen und -beamte geben.
3. Bisher war das Zivilstandswesen von einer gemischten Zuständigkeit einerseits des Kantons und andererseits der Einwohnergemeinden und auch noch der Bürgergemeinden geprägt. Im Sinne der Aufgabenteilung soll das Zivilstandswesen künftig allein Sache des Kantons sein, der auch die Kosten zu tragen hat, während die Einwohnergemeinden deutlich und die Bürgergemeinden völlig entlastet werden sollen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Trägerschaft.

Ich bitte den Rat, dem von der Justiz- und Polizeikommission einstimmig verabschiedeten Entwurf gemäss Beilage zuzustimmen und das Postulat der Geschäftsprüfungskommission abzuschreiben.


Peter Tobler empfiehlt dem Rat namens der einstimmigen FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den materiellen Teil gutzuheissen. Sie sei auch mit der Verkürzung der Übergangsfrist und der Aufnahme der Härtefallregelung einverstanden.

Die Ansprüche an die Zivilstandsbeamten seien heute so hoch, dass sich eine Professionalisierung aufgedrängt habe. Aus diesem Grund winde er an dieser Stelle jenen ein Kränzchen, die das System bisher oft im Nebenamt und unter schwierigen Verhältnissen am Funktionieren gehalten hätten. Die ständige Zunahme der Kompliziertheit der Materie sei sicher nicht ihr Verschulden. Die vorliegende Lösung sei tragbar und werde in weiten Teilen durch einen Konsens getragen.

Die Bürgergemeinde seiner Gemeinde habe ihm signalisiert, dass er für die Vorlage eintreten müsse.

Bruno Krähenbühl: Unsere Zivilstandsämter haben recht anspruchsvolle, vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen.

Welches sind konkret ihre Hauptaufgaben?

- Sie haben die Eheverkündigungsverfahren abzuwickeln.
- Sie sind zuständig für die Beurkundung des Personenstandes.
- Ihnen ist die Durchführung und Gestaltung der Ziviltrauung übertragen.
- Dann haben sie verschiedene Register zu führen (Geburtsregister, Eheregister, Todesregister, Anerkennungsregister bei Kindesanerkennungen).
- Daneben muss das Familienregister als Sammelregister geführt werden. In diesem Sammelregister sind Meldungen nachzutragen von
- anderen Zivilstandsämtern,
- Gerichten (Ehescheidungen, Vaterschaftsfeststellungen),
- Verwaltungsbehörden (Namensänderungen, Adoptionen, Einbürgerungen, Entlassungen aus dem Bürgerrecht).

Alle diese Eintragungen bilden die Grundlage für

- die Ausstellung von Zivilstandsdokumenten,
- den Nachweis des Bürgerrechts,
- die Abgabe von Ausweispapieren (Heimatscheine, Reisepässe, Identitätskarten),
- die Feststellung der gesetzlichen Erben,
- das Bestattungswesen und die militärische Aushebung.

Wie wir sehen, ist praktisch jede Einwohnerin und jeder Einwohner von der Amtsführung unserer Zivilstandsämter tangiert.

An dieser Stelle möchte ich den bisherigen Amtsträgerlnnen unseren Dank abstatten für ihre bisher geleistete Arbeit. Der enge Bezug zur Bevölkerung würde eigentlich nach dem ersten Hinsehen für eine Kommunalisierung der Zivilstandsaufgaben sprechen.
"Warum überhaupt eine Änderung des heutigen Zustandes?", könnte man sich fragen.

Im Kommissionsbericht wird aber glaubwürdig dargelegt, warum eine Neuregelung notwendig ist. Das komplizierte Eherecht und die immer intensivere Verflechtung mit dem Ausland verlangen nach einer Professionalisierung, wenn wir den hohen Stand unseres Zivilstandswesens längerfristig halten wollen. Auch die Einführung einer interkantonalen EDV-Lösung spricht aus Kostengründen für eine Neueinteilung der Zivilstandskreise.

Die SP ist bereit, Strukturreformen im staatlichen Bereich mitzutragen und mitzugestalten, sofern es dabei gegenüber den Betroffenen fair und gerecht zugeht. Aus diesem Grunde begrüssen wir es sehr, dass in den Übergangsbestimmungen (§ 18) eine Härteklausel aufgenommen worden ist. Damit können personelle Härtefälle kulant gelöst werden. Wir erwarten, dass die Betroffenen die nötige Hilfeleistung bekommen, um sich nötigenfalls beruflich neu orientieren zu können.

Die SP-Fraktion stimmt dem Dekretsentwurf einstimmig zu.

Die Landratspräsidentin Heidi Tschopp unterbricht an dieser Stelle die Beratung.

Zur Fortsetzung der Beratung


Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär



Begründung der persönlichen Vorstösse

98/46 Motion von Karl Rudin: Sportförderung durch unsere Schulen
98/47 Motion von Emil Schilt: Errichtung einer Sportschule im Kanton Basel-Landschaft (Nordwestschweiz)
98/48 Motion von CVP-Fraktion: Bevölkerungsfreundliche und zukunftsorientierte Entwicklung des Flughafens Basel-Mülhausen-Freiburg
98/49 Motion von Rudolf Keller: Polizeistrategie "Zero tolerance"
98/50 Motion von Grüne-Fraktion: Oberster Justizrat zur Auswahl von Richterinnen und Richter
98/51 Motion von Maya Graf: Offenlegung der Interessenbindungen durch die Vorsitzenden und die Mitglieder der Gerichte
98/52 Postulat von Peter Brunner: Informationsbroschüre/ Trennung/ Scheidung/ Sorgerecht Kinder
98/53 Postulat von Alfred Zimmermann: Schaffung eines Amts für öffentlichen Verkehr
98/54 Postulat von Willi Müller: Kürzung der Fürsorgegelder für renitente und kriminelle Asylbewerber
98/55 Interpellation von Peter Brunner: Wer richtet die Richter?
98/56 Interpellation von Willi Müller: Asylgesuche von ausländischen Straftätern und illegalen in der Schweiz weilenden Ausländern
98/57 Schriftliche Anfrage von Rudolf Keller: Immer mehr Kaderangestellte beim Bund und im Kanton Basel-Landschaft

Keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




Überweisungen des Büros

Heidi Tschopp, Landratspräsidentin, gibt folgende Überweisung bekannt:

98/45 Bericht des Regierungsrates vom 10. März 1998: Revision des Gesetzes über die Gewaltentrennung; an die Justiz- und Polizeikommission

Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär




Mitteilungen, Kenntnisnahmen

Vom Eingang der Resolution vom 10. März 1998 "gegen einen qualitativen Abbau der gymnasialen Bildung - für ein dreieinhalbjähriges Gymnasium" wird Kenntnis genommen.
Landschreiber Walter Mundschin erhielt in einem Schächtelchen einen Geldbetrag. Dieses Geld wird an eine gemeinnützige Institution überwiesen.

Von der Vernehmlassung der Justiz- Polizei- und Militärdirektion zur staatsrechtlichen Beschwerde von Matthias Häuptli, Biel-Benken, gegen den Landrat des Kantons Basel-Landschaft betreffend Notariatsgesetz (§ 32 Absätze 1 und 2) vom 18. September 1997 wird Kenntnis genommen.
Die Vernehmlassung kann bei der Landeskanzlei bezogen werden.

Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär



Fortsetzung des Protokolls vom 12. März 1998


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