LR Protokoll 12. März 1998 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 12. März 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
7 97/159
Berichte des Regierungsrates vom 2. September 1997 und der Justiz- und Polizeikommission vom 16. Februar 1998: Entwurf zu einer Revision des Dekretes vom 11. November 1991 über das Zivilstandswesen
Fortsetzung der Eintretensdebatte
Willy Grollimund: In unserer Fraktion ist Eintreten unbestritten. Wir sind uns bewusst, dass durch die Internationalisierung mit all ihren Problemen die kleinen, ehrenamtlich geführten Zivilstandsämter überfordert sind. Die bezirksweise Lösung ist gut und sinnvoll. Grossmehrheitlich begrüsst die Fraktion auch die Verkürzung der Uebergangslösung auf den 1. Januar 2000.
Gregor Gschwind: Auch die CVP-Fraktion stellt fest, dass die bestehenden Strukturen veraltet sind und dass bei 48 Kreisen eine EDV-Anwendung nicht wirtschaftlich ist. Durch die zentrale Regelung kann auch die Entflechtung von Bürger- und Einwohnergemeinden und Kanton vollzogen werden. Nachdem sich die Gemeinden und der Kanton in der Sache einig sind, sollte man nicht dagegen sein. Auch wir danken all den Zivilstandsbeamtinnen und -beamten, die ihre Arbeit während vielen Jahren seriös und zuverlässig gemacht haben. Gerne hoffen wir, dass möglichst alle, die weiterhin in diesem Bereich weiterarbeiten möchten, dies auch können werden. Für den Kanton ist es sicher auch wichtig, dass er das vorhandene Know-how übernehmen kann.
Es ist aus unserer Sicht sicher für viele Leute psychologisch sinnvoll, dass Trauungen weiterhin in den Gemeinden abgehalten werden können. Wichtig ist , dass auch Todesmeldungen weiterhin auf der Gemeinde gemacht werden können.
Der Verkürzung der Uebergangsfrist können wir beipflichten. Wir hoffen, dass auch das Laufental baldmöglichst mitmacht, obwohl der Laufentalvertrag eine Frist gewährt bis ins Jahr 2003.
Auch die Regelung einer allfälligen Abgangsentschädi- gung ist zu begrüssen.
Bruno Steiger: Die Revision des Dekretes über das Zivilstandswesen ist grundsätzlich zu begrüssen. Unsere Fraktion kann mit der bezirksweisen Zentralisierung leben, obwohl uns aus Kostengründen auch eine zentrale Lösung recht gewesen wäre. Wir verstehen auch die Besorgnis der Zivilstandsbeamten betreffend verkürzter Uebergangslösung und hoffen, dass die befürchteten Härtefälle nicht eintreffen werden.
Maya Graf: Auch die Grüne Fraktion ist für Eintreten und Zustimmung zur vorliegenden Revision des Dekretes über das Zivilstandswesen. Das Zivilstandswesen ist heute sehr komplex und ständigen Aenderung unterworfen. Die Strukturbereinigung ist sinnvoll und dient uns allen. Mit den vorgesehenen Orten bleibt die Sache kundenfreund- lich.
Wir befürworten auch die raschere Einführung mit der Möglichkeit von Abgangsentschädiungen für Härtefälle.
Regierungsrat Andreas Koellreuter dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Es scheint, dass die unendliche Geschichte nach rund vierzehn Jahren zu einem guten Abschluss kommen kann. Das Tempo ist fast erschreckend. Man hatte kaum den Mut, dies so schnell auszuführen, wie dies die Kommission nun vorschlägt, mit Ausnahme der vertraglichen Regelung für das Laufental. Die Regierung hatte ja an sich vier Jahre länger vorgesehen, nicht zuletzt deshalb, um es den Gemeinden zu ermöglichen, auch individuelle Lösungen zu finden für die Zivilstandsbeamten oder -beamtinnen. Es ist daher auch wichtig, dass die Kommission den Härtefall-Paragraphen aufgenommen hat.
Die Gemeindeinitiativen haben hier effektiv etwas gebracht, indem sie während einer Phase, in welcher die ganze Sache ziemlich verhärtet war, die Möglichkeit geschaffen haben, wieder neu anzufangen.
Ein Sündenfall war zwar in der Initiative enthalten, indem es hiess, die Sache sollte im Prinzip an den Kanton gehen, hingegen sollte den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, das Zivilstandswesen allenfalls weiterhin selber wahrzunehmen unter Kostenfolge für den Kanton. Bei der Anhörung in der Kommission konnte man plötzlich feststellen, dass es den Gemeinden nicht schnell genug gehen konnte. Sie merkten, dass sie finanziell entlastet werden und dass möglicherweise die einen oder andern Stellenprozente frei werden für anderweitige Einsätze.
An dieser Stelle sei den Zivilstandsbeamten und -beamtinnen herzlich gedankt für das, was sie jahrein und jahraus geleistet haben. Wir sind auch künftig auf ihr bereits erwähntes Know-how angewiesen. Wir müssen allerdings an einem minimalen Pensum von 50% festhalten.
Es ist der Regierung auch wichtig, dass die Bürgernähe durch die Möglichkeit der Trauung in der Gemeinde auch weiterhin gewährleistet bleibt.
Es steht jeder Gemeinde frei, ein eigenes, würdiges Trauungslokal anzubieten.
Ein wichtiger Punkt wird in der Zukunft die Einführung der Informatik sein. Im Moment ist man an einem grossen Projekt, das aber unmöglich in allen Gemeinden realisiert werden könnte.
://: Eintreten unbestritten.
Zum Landratsbeschluss (Kommissionsfassung)
Titel und Ingress
Keine Wortbegehren.
§ 1 und 2
Keine Wortbegehren.
§ 3 Absatz 1
Keine Wortbegehren.
Absatz 2
Erich Straumann beantragt Streichung dieses Absatzes: Punkt 1 und 2 der Gemeindeinitiative, das Zivilstandswesen sei dem Kanton zu übertragen und die Zivilstandskreise seien analog zu den Bezirken zu bilden, sind erfüllt. Das "Zückerchen", wonach die JPMD Trauungen in den Gemeinden bewilligen kann, erachte ich nun auch als überflüssig. Der Kreis Sissach zählt zB 29 Gemeinden bei 1.8 Stellen. Bei bestimmten Jahreszeiten (Mai) oder Daten wären Konzentrationen vorprogrammiert. Es wäre vom zuständigen Amt aus gar nicht möglich, in die einzelnen Gemeinden zu reisen, um die Trauungen zu vollziehen. Die Beamtinnen und Beamten würden zudem nur wenige Leute kennen, und die Bürgernähe wäre kaum gewährleistet. Was heisst ... würdig ...? - Wer bestimmt, ob die Gemeinde ein solches Lokal zur Verfügung stellen will oder nicht? Eine Hochzeit ist planbar und kann daher frühzeitig festgelegt werden, was in den einzelnen Zentren problemlos vonstatten gehen wird.
Urs Steiner: Der Antrag von Erich Straumann erstaunt, es ist ihm wohl kaum ganz ernst dabei. Der Gemeinderat Laufen hat die Vorlage diskutiert und erachtet sie als sehr konstruktiv. Die rasche Einführung wird befürwortet, obwohl gemäss Laufentalvertrag ein separater Zug möglich wäre.
Mit dem Antrag Straumann würden wir die Vorlage gefährden. Lassen wir doch den Gemeinden diese kleine Autonomie. Namens der FDP-Fraktion bitte ich um Ablehnung des Streichungsantrages.
Röbi Ziegler: Eine Trauung berührt seelische Tiefen der Menschen. Sie bietet den Frauen die Möglichkeit, für einen Tag die Prinzessin in Weiss zu sein. Man könnte hier das Traditionsbedürfnis der Bevölkerung verletzen. In Pratteln heiratet man zB seit Generationen im Schloss. Die vorgeschlagene Lösung ist daher verträglich und gut.
Gregor Gschwind: Ich zweifle nicht daran, dass es Erich Straumann mit seinem Antrag ernst ist, ich weiss nur nicht, ob er als Gemeindevertreter oder als künftiger Regierungsratskandidat argumentiert hat.
Die CVP ist nach wie vor der Meinung, dass die Möglichkeit bestehen soll, dass traditionsbewusste Personen weiterhin in der eigenen Gemeinde heiraten können.
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Keine Gemeinde muss, sie soll es aber können. In diesem Fall sollte man den Gemeinden wirklich entgegenkommen. Die Sache ist in einem gewissen Sinn doch auch emotional.
Bruno Steiger unterstützt Erich Straumann, denn es kommt ja nicht so sehr auf den Ort an.
://: Der Streichungsantrag von Erich Straumann wird grossmehrheitlich abgelehnt.
§§ 4 - 11
Keine Wortbegehren.
§ 12 Absatz 1
Röbi Ziegler beantragt eine redaktionelle Änderung, da der vorliegende Text unbefriedigend ist:
Neuer Text
1 Stirbt eine bekannte Person in ihrer Wohnortgemeinde, so kann der Tod bei der Einwohnergemeinde des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person mündlich angezeigt werden .
Dies gilt nicht
a) für Todesfälle in Anstalten,
b) wenn sich in der Wohnsitzgemeinde ein Zivilstandsamt befindet .
Dieter Völlmin: Wir haben das Problem diskutiert. Es handelt sich um eine rein redaktionelle Aenderung. Das Wort ... bekannt ... steht im Gegensatz zu ... unbekannt ... Es geht also nicht um den Bekanntheitsgrad der verstorbenen Person.
://: Antrag Röbi Ziegler wird einstimmig gutgeheissen.
§ 12 Abs. 2 und 3
Keine Wortbegehren.
§§ 13 - 20
Keine Wortbegehren.
Kein Rückkommen.
://: Die Vorlage wird mit den verschiedenen Änderun- gen/Ergänzungen einstimmig gutgeheissen.
Anträge der Kommission
2. Das Postulat der GPK vom 10.9.1990 (90/205) betreffend Neustrukturierung des Zivilstandswesens sei als erfüllt abzuschreiben.
://: Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben.
Dekret über das Zivilstandswesen.
Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär
8 97/166
Motion von Erich Straumann vom 4. September 1997: Überarbeitung des Dekretes über die Gebühren im Zivilstandswesen (SGS 211.1)
Die Regierung ist für Ueberweisung und gleichzeitige Abschreibung.
Erich Straumann: Hier wird nun eine offene Türe eingerannt, indem die Regierung das gemacht hat, was ich deponieren wollte. Die Sache ist somit eigentlich erledigt. Offen ist noch die Frage, ob wir die neuen Gebühren erst ab Januar 2000 anwenden können, dass also die Gemeinden im Jahre 1999 noch nach den alten Gebühren fahren müssen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter kann die Frage im Moment nicht beantworten. Die Sache wird aber abgeklärt. Die Information wird erfolgen.
://: Die Motion wird einstimmig überwiesen und zugleich abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär
9 97/198
Berichte des Regierungsrates vom 14. Oktober 1997 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 25. Februar 1998: Investitionsbeitrag an die Stiftung Beschäftigungs- und Wohnheim Bottmingen für den Neubau des Beschäftigungs- und Wohnheimes Therwilerstrasse in Bottmingen
Marcel Metzger, Kommissionspräsident: Im Beschäf- tigungs- und Wohnheim Bottmingen sollen schwerbehinderte cerebral gelähmte Jugendliche und Erwachsene Aufnahme finden. Hinter diesem Vorhaben steht die Stiftung gleichen Namens. Die wichtigste Frage für die Kommission war der Bedarfsnachweis. Diesbezüglich hatte sich einiges getan. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte von den Kantonen eine kantonale oder regionale Bedarfsplanung für IV-berechtigte Arbeits- und Wohneinrichtungen für behinderte Erwachsene verlangt. Sinngemäss kann die Sache mit den Spitallisten verglichen werden.
Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben diese Bedarfsplanung für 1998 bis 2000 zusammen erstellt und beim Bundesamt für Sozialversicherung eingereicht. Die definitive Bewilligung des BSV wir erst im laufenden Jahr erwartet. Das Beschäftigungs- und Wohnheim Bottmingen ist auf dieser Liste aufgeführt. Das Bundesamt hat einen Beitrag von 4.3 Mio. Franken in Ausicht gestellt.
Im Wohnbereich kann der Kanton Basel-Landschaft mit dem geplanten Projekt seinen eigenen Platzbedarf decken, im Beschäftigungsbereich ist er aber auf Plätze in andern Kantonen angewiesen, insbesondere im Kanton Basel-Stadt. Lücken bestehen für beide Kantone im Wohnangebot für schwerst körperbehinderte und leicht geistigbehinderte Menschen. Die Kommission fragte sich, warum nicht auch der Kanton Solothurn im Dorneck-Thierstein und der Kanton Aargau im Fricktal einbezogen wurden. Es ist aber zu bedenken, dass diese Bedarfsplanung ziemlich rasch auf die Kantone zugekommen ist und nur wenig Zeit zur Verfügung stand. Mittlerweilen haben Solothurn und Aargau ihre Planungen auch erstellt und an das BSV eingereicht, sodass für den nächsten Dreijahresplan, also nach 2000, eine Abstimmung für die Region des nördlichen Jura durchaus möglich sein wird.
Das Wohnheim Bottmingen soll in vier Wohngruppen 24 Behinderten Platz bieten. Zudem werden 6 Tagesbetreuungsplätze angeboten. Das Betreuungskonzept sieht auch Aktivitäten ausserhalb des Wohnheimes vor. Die Bezugsbereitschaft ist für Ende 1999 geplant.
Die Finanzierung der Anlagekosten von 10'904'000.- Franken ist folgendermassen vorgesehen:
- die Stiftung trägt 2'604'000.- Franken bei,
- das Bundesamt für Sozialversicherung 4.3 Mio.
- der Kanton Basel-Landschaft partizipiert mit 4 Mio.
Der Kantonsbeitrag an solche Heime wird nicht nach einem einheitlichen Prozentsatz festgesetzt, sondern für jedes Gesuch individuell ermittelt und festgelegt. Dabei spielt die Verschuldung der Trägerschaft eine wichtige Rolle. Es wird darauf geachtet, dass diese Verschuldung nicht grösser wird als der notwendige Betrag zur Deckung der Betriebskosten. Es ist nicht vorgesehen, dass der Kanton später direkte Beiträge an die Betriebskosten ausrichten soll. Indirekt bezahlt er natürlich Beiträge über die IV.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat dem Investitionsbeitrag von max. 4 Mio. Franken einstimmig zugestimmt und bittet Sie, auf das Geschäft einzutreten und dem Entwurf zum Landratsbeschluss zuzustimmen.
Paul Schär: In der FDP-Fraktion sind die beiden Vorlagen absolut unbestritten. Nur zwei, drei Bemerkungen:
Es ist höchst erfreulich, dass man die regionale Bedarfsplanung hat. Dadurch haben wir erstmals die Transparenz über den Ist-Zustand. Die Lücken sind klar ersichtlich. Wir wissen, dass in diesem Bereich noch eine Vorlage kommen wird, nämlich die Umbauten im Heim in Ettingen. Mit der ersten Vorlage findet nun auch eine Bedarfsabdeckung im unteren Baselbiet statt. Der Kanton Basel-Landschaft wird einen grossen Betrag beisteuern. Erfreulich ist natürlich, dass die Stiftung selber 2.6 Mio. Franken einbringt, was nicht einfach als selbstverständlich betrachtet werden kann. Die BUD hat das Projekt ebenfalls studiert, und es entspricht den Vorschriften. Mit Genugtuung haben wir zur Kenntnis genommen, dass für den Kanton keine weiteren Kosten zu erwarten sind.
Zur zweiten Vorlage konnte man zur Kenntnis nehmen, dass sich eine Renovation nach der Beurteilung der Lage nicht aufdrängt. Man entschied sich für einen Neubau, was sicher vernünftig ist.
Philipp Bollinger: Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, dem Geschäft zuzustimmen. Wir tun dies mit gutem Gewissen, denn wir sind der Ueberzeugung, dass die Bedarfsplanung sehr seriös erfolgte.
Es wäre aus unserer Sicht von Vorteil, wenn diese Planung regional ausgedehnt werden könnte. Es wurde uns zugesichert, dass die Entwicklung in dieser Richtung laufen werde. Die Stiftung hat bis heute selber ein recht grosses Engagement an den Tag gelegt, das ist zu honorieren, darum bitten wir einstimmig um Zustimmung zu diesem Kreditbegehren.
Patrizia Bognar: Auch die EVP/SVP-Fraktion stimmt beiden Geschäften zu. Die Bedarfsplanung sichert einerseits zu, dass behinderte Menschen eine angemessene Wohn- und Lebenssituation finden, andererseits wird garantiert, dass man nicht einfach Heime erstellt, die nachher schlecht ausgenutzt werden. Es ist lobenswert, dass das Heim in Langenbruck offen geführt wird.
Rita Bachmann: Die CVP steht ebenfalls einstimmig hinter dieser Vorlage. Sehr gut erachte ich, dass man die Bedarfsplanung in etwa gleichstellen kann mit der Spitalliste. Zum Projekt in Bottmingen kann man den Initianten und Initiantinnen nur gratulieren, sie haben einen recht langen Atem beweisen müssen. Neben einem grossen ehrenamtlichen Aufwand stellen sie einen grossen Betrag zur Verfügung. Es ist besonders bemerkenswert, dass alle Wohn- und Beschäftigungsheime in unserem Kanton auf privater Basis geführt werden. Dadurch wird der Kanton massiv entlastet, in einer Aufgabe, die gesamtgesellschaftlichen Charakter hat.
Peter Degen: Die SD wird beiden Geschäften zustimmen.
Roland Meury: Wir auch.
Max Ritter: Eine kleine Minderheit unserer Fraktion ist erstaunt über die Höhe der Anlagekosten. Die Infrastrukturkosten sind meistens im Mercedes-Modell angesiedelt und aus unserer Sicht einfach zu hoch.
://: Der Entwurf zum Landratsbeschluss wird in allen Punkten gutgeheissen - Kein Rückkommen.
Landratsbeschluss
betreffend Investitionsbeitrag an die Stiftung Wohn- und Beschäftigungsheim Bottmingen für den Neubau des Wohn- und Beschäftigungsheimes Therwilerstrasse Bottmingen
Vom 12. März 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf §§ 1 und 2 des Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976, beschliesst:
1. An die Kosten des Neubaus des Wohn- und Beschäftigungsheimes Therwilerstrasse in Bottmingen wird der Stiftung Wohn- und Beschäftigungsheim Bottmingen ein einmaliger Investitionsbeitrag in Höhe von maximal 4'000'000.- Franken zu Lasten Konto Nr. 2552.565.40-5 gewährt.
2. Der kantonale Beitrag muss vom Träger zurückerstattet werden im Fall des Verkaufs oder der Zweckentfremdung der Liegenschaft.
Die Rückzahlungspflicht wird durch ein Grundpfandrecht auf der Liegenschaft "Neubau Wohn- und Beschäftigungsheim Therwilerstrasse in Bottmingen" sichergestellt.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31, Absatz 1, Buchstabe b, der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär
Fortsetzung des Protokolls vom 12. März 1998