LR Protokoll 12. März 1998 (Teil 5)
Protokoll der Landratssitzung vom 12. März 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
10 97/247
Berichte des Regierungsrates vom 25. November 1997 und der Volkswirtschafts- und Gesundheits- kommission vom 25. Februar 1998: Investitionsbeitrag an den "Elternverein Sonnenhof", Arlesheim, für den Neubau des Wohn- und Werkheimes Sonnmatt, Langenbruck
Marcel Metzger: Nachdem bereits die meisten Fraktionssprecher auch zu diesem Geschäft Stellung genommen haben, erübrigt sich ein langes Vorstellung der Vorlage.
Die Trägergemeinschaft "Sonnmatt" in Langenbruck hat versucht, das Heim umzubauen und rollstuhlgängig zu machen. Das Heim existiert seit 1966 und entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der Insassen. Das Kosten-NutzenVerhältnis führte zwangsläufig zu einem Neubauprojekt. Den Trägerschaften werden recht massive Auflagen gemacht. Dies ist vielleicht eine Antwort zum Votum von Max Ritter. Noch offen ist, was dannzumal mit dem bestehenden Heim geschehen soll. In der Vorlage sind drei Varianten aufgezeigt. Am sinnvollsten wird die Verkauf-Variante sein. Mit dem Erlös könnte der Trägerverein ein Darlehen zurückzahlen. Der Kanton würde sich am Projekt mit 2'043'000.- Franken beteiligen. Die Kommission hat dem Begehren einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und um Ihre Zustimmung zum Kreditbegehren.
Sabine Stöcklin: Auch in der SP-Fraktion ist dieses Geschäft unbestritten, die zwei Mio. Franken sind gut investiert. Lobenswert ist das Energiekonzept.
Rita Bachmann: Besonders auffällig an diesem Konzept ist der Wille der BertreiberInnen, die bisherigen Behinderten bis ins Alter im gleichen Haus zu behalten. Die CVP-Fraktion hat noch die Standortfrage aufgeworfen, da die meisten Heime im oberen Baselbiet angesiedelt sind. Es ist daher begrüssenswert, dass in Bottmingen ein solches Heim errichtet wird. Obwohl es verständlich ist, dass die Personen, die jetzt in Langenbruck im alten Heim wohnen, den Standort beibehalten möchten, sollte bei einem Neubau eine zentralere Lage in Betracht gezogen werden. Die CVP steht einstimmig hinter der Vorlage.
://: Dem Entwurf zum Landratsbeschluss wird in allen Punkten einstimmig zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Investitionsbeitrag an den Elternverein Sonnenhof, Arlesheim, für den Neubau des Wohn- und Werkheimes Sonnmatt, Langenbruck
Vom 12. März 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf §§ 1 und 2 des Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976, beschliesst:
1. An die Kosten des Neubaus des Wohn- und Werkheimes Sonnmatt, Langenbruck, wird dem Elternverein Sonnenhof, Arlesheim, ein einmaliger Investitionsbeitrag in Höhe von maximal 2'043'000.- Franken zu Lasten Konto Nr. 2552.565.40-3 gewährt.
2. Der kantonale Beitrag muss vom Trägerverein zurückerstattet werden im Fall des Verkaufs oder der Zweckentfremdung der Liegenschaft. Die Rückzahlungspflicht wird durch ein Grundpfandrecht auf der Liegenschaft "Neubau Wohn- und Werkheim Sonnmatt, Langenbruck" sichergestellt.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31, Absatz 1, Buchstabe b, der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär
11 98/9
Berichte des Regierungsrates vom 13. Januar 1998 und der Bau- und Planungskommission vom 18. Februar 1998: Ausbau der Schulanlage "Egerten" Reinach für die Handelsschule KV Baselland, Erweiterung Nordtrakt Ergänzungsvorlage
Rudolf Felber, Kommissionspräsident: Warum diese Vorlage? Warum ein neuer Platzbedarf, während ein neues Schulhaus im Bau ist? Da liegen verschiedene Gründe vor:
Die Lehren und auch die Berufstätigkeit im KV-Bereich sind anspruchsvoller geworden und verlangen eine bessere Grundausbildung. Das Angebot der zweijährigen Bürolehre ist zurückgegangen. Auch schwächere Schüler drängen jetzt in die KV-Lehrstellen und benötigen daher auch eine grössere Vorbereitungszeit. Da ist nun auch noch der einjährige Vorbereitungskurs.
Die BPK hat sich gefragt, ob nicht Alternativen möglich wären, damit man allenfalls auf den Erweiterungsbau verzichten könnte. Eine Mitbenutzung bestehender Schulhäuser in Reinach ist im Moment nicht möglich. Einmietungen in Gewerberäume haben sich aus finanziellen und betrieblichen Gründen zerschlagen, wie auch die Weiterbenützung im bisherigen Pavillon Loog in Münchenstein. Die vorgeschlagene Erweiterung ist nichts Neues. Im ursprünglichen Projekt hat man diese Möglichkeit bereits aufgezeigt. Spätere Erweiterungen sind auf diesem Areal nicht mehr möglich.
Aber auch mit dieser Erweiterung fehlen noch vier Zimmer.
Dieses Defizit kann aber in Kauf genommen und später ausgeglichen werden, da um 2002 die Möglichkeit bestehen wird, sich im Lochackerschulhaus in Reinach einzumieten, falls dann noch Bedarf besteht. Die BPK hat der vorgeschlagenen Lösung mit 10 zu 1 Stimmen zugestimmt und beantragt dem Landrat, in diesem Sinne zu beschliessen.
Max Ribi: Die FDP-Fraktion stimmt der Vorlage einstimmig zu. Der Regierung sei ein Kränzlein gewunden, dass sie die Vorlage so rasch vor den Landrat gebracht hat, dass wir heute bereits abschliessend befinden können. Mit Bezug auf die auf Seite 4 erwähnten Mehrkosten infolge Einsprachen sei der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass es jetzt keine Einsprachen mehr geben wird, die Verzögerungen zur Folge haben werden. Falls es aber doch wieder solchermassen bedingte Verzögerungen geben sollte, ist die Regierung gebeten, die Möglichkeiten betreffend trölerischen Handelns auszunutzen und allfällige Mehrkosten zurückzufordern, wenn Einsprachen abgewiesen werden.
Emil Schilt: Die SP stimmt der Vorlage einstimmig zu. Zum letzten Satz des Kommisionspräsidenten ist aber zu sagen, dass die Kommission Affentranger die Sekundar- schulbauten (45 Areale) wohl kaum bis 2002 im Griff haben wird.
Peter Minder: Auch die SVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten. Das Projekt ist ausgewogen und ist die richtige Alternative.
Bruno Weishaupt: Auch die CVP-Fraktion stimmt der Vorlage einstimmig zu. Es ist zu hoffen, dass der Bau kontinuierlich weitergeführt werden kann und dass keine Verzögerungen infolge Einsprachen auftreten werden.
Willi Müller: Mit dieser Vorlage hat man die Möglichkeit erkannt, schnell zu einem Bau zu kommen, da die Baustelleninstallationen sofort zur Verfügung stehen und weiter benutzt werden können.
Es scheint aber, dass zu wenig abgeklärt wurde, ob in Reinach nicht doch noch andere geeignete leerstehende Gewerberäume zur Verfügung stehen würden, um bestehende Engpässe zu überbrücken. Es genügt nicht, nur einen einzelnen leerstehenden Raum zu besichtigen und festzustellen, die Variante komme aus Kostengründen nicht in Frage. In Reinach hat es so viele leerstehende Räume, dass man bestimmt hätte fündig werden können.
Laut Aussage von Regierungspräsident Peter Schmid hätte es in der Sekundarschule Reinach entsprechende Möglichkeiten. Es könnte ja auch sein, dass am KV Reinach die Schülerzahlen, wie am Gymnasium, zurückgehen. Die Vorlage ist in einem ungünstigen Zeitpunkt zu wenig sorgfältig geprüft worden, somit können wir nicht zustimmen. Die SD sind aber nicht gegen den Erweiterungsbau, sofern der Bedarfsnachweis tatsächlich erbracht würde.
Daniel Wyss: Auch wir Grünen stimmen der Vorlage zu. Wir sind sehr glücklich, dass das ganze Gebäude rollstuhlgängig ist.
Wir freuen uns, dass das Regenwasser genutzt wird, dass die Flachdächer begrünt werden usw.
Schade ist, dass nicht alle Sonnenstoren von Hand betrieben werden.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Die Fraktionsreaktionen tönen beinahe euphorisch; da passt die kritische Stimme non Herrn Müller auch dazu. Gleiches hat er ja schon innerhalb der Kommission geäussert. Ich habe gehofft, sowohl Kollege Schmid wie auch ich hätten die Bedenken ausräumen können. - Unverständlich ist nun aber die heutige Frage, ob der Bau überhaupt notwendig sei, denn; wenn etwas sicher ist, so ist es gerade dieser Punkt: Der Bau muss unbedingt zur Verfügung stehen, das zeigt die Vorlage klar auf. Sowohl die Erziehungsdirektion wie auch die BUD haben seriös alle Raummöglichkeiten in Reinach abgeklärt. Die entsprechenden Kontakte mit dem Gemeinderat Reinach haben stattgefunden. Bis ins Jahr 2002 gibt es aber keine Möglichkeiten. Auch im Kägen wurde ein Gebäude speziell unter die Lupe genommen. Vom Konzept her macht es keinen Sinn, einzelne Klassen daraus herauszuzerren, sicher auch nicht aus pädagogischer Sicht.
Die Vorlage zeigt auf, dass alles seriös geprüft wurde, und man kann voll dahinter stehen.
Zu Emil Schilt sei festgestellt, dass die heiklen Fragen innert zwei Jahren abgeklärt werden können, sie haben aber nichts zu tun mit dem vorliegenden Geschäft.
Einigkeit besteht bezüglich den trölerischen Einsprachern.
Uebrigens: Die Regierung reagiert nicht, sie agiert, sonst wären wir mit dieser Vorlage noch nicht so weit.
://: Dem Entwurf zum Landratsbeschluss wird, gegen die Stimmen der SD, in allen Punkten grossmehrheitlich zugestimmt. - Kein Rückkommen.
Landratsbeschluss
betreffend Ausbau der Schulanlage "Egerten" Reinach für die Handelsschule KV Baselland, Erweiterung Nordtrakt, Ergänzungskredit
Vom 12. März 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Erweiterung Nordtrakt als Ergänzung zum Ausbau der Schulanlage "Egerten" Reinach für die Handelsschule KV Baselland wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 2'725'000.- zu Lasten des Kontos 2320.703.30.172 wird bewilligt.
2. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 1994 des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär
12 97/256
Berichte des Regierungsrates vom 9. Dezember 1997 und der Finanzkommission vom 15. Februar 1998: Sammelvorlage betreffend 19 Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten (inkl. 2 Abrechnungen der Finanz- und Kirchendirektion) und einer Bauabrechnung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft); Abrechnungsperiode April 1996 - Dezember 1996 / Genehmigung
Roland Laube: Total sind es zwanzig Abrechnungen. Bei deren Prüfung ist uns wieder einmal aufgefallen, dass es teilweise sehr große Verzögerungen gibt zwischen Bauabschluss und Erstellung der Abrechnung. Aus diesem Grund haben wir u.a. Herrn Beck vom Tiefbau angehört. Fazit: In vielen Fällen sind die Verzögerungen gar nicht zu verhindern und auch nicht der Verwaltung anzulasten.
Es ist schwierig, den Zeitpunkt des Abschlusses eines Projektes klar festzulegen, nachdem die Zweijahresfrist gemäss Finanzhaushaltsgesetz zu laufen beginnt. Verschiedene Beispiele sind im Kommissionsbericht aufgeführt.
Die BUD hat in Aussicht gestellt, Kriterien zu erarbeiten, um künftig eine einheitliche Praxis gewährleisten zu können. Zu den von verschiedenen Kommissionsmitgliedern bemängelten Verspätungen sei hier festgestellt, dass der Bestand von Altlasten durch die zuständigen Leute der Verwaltung deutlich reduziert werden konnte. Mit der nächsten Vorlage sollten sämtliche Altlasten abgebaut werden können. Zum letztenmal hat die Finanzkontrolle alle Abrechnungen der Vorlage geprüft und als in Ordnung befunden. Künftig wird sie dies in Uebereinstimmung mit dem revidierten Finanzhaushaltgesetz nicht mehr tun. Die Verantwortung wird dann voll und ganz bei den Direktionen bzw. beim Regierungsrat liegen.
In diesem Zusammenhang stellt die Finanzkommission den Zusatzantrag, dass in Zukunft in der Sammelvorlage jeweils aufzuführen sei, welche Abrechnungen länger als zwei Jahre ausstehend sind. Diese Fälle sind in der Vorlage jeweils zu begründen. Dies betrifft nicht nur die BUD, sondern auch alle andern Direktionen. Die einstimmige Finanzkommission beantragt die Genehmigung der vorliegenden Abrechnungen und Zustimmung zum Zusatzantrag.
Adrian Ballmer: Die FDP stimmt den Anträgen der Finanzkommission zu. Solche Abrechnungen erfolgen nach Abwicklung eines Investitionsprojektes, und die Kontrollen finden im nachhinein statt. Der Frust der vollendeten Tatsachen liegt teilweise im System. Es muss aber nicht auch noch sein, dass es zehn bis zwanzig Jahre seit der Inbetriebnahme geht, und die Verantwortlichen bereits nicht mehr im Amt sind. Man muss übrigens eine solche Kreditabrechnung nicht erst dann vorlegen, wenn der letzte Pinselstrich der Nebenarbeiten auch noch angebracht ist. In der Regel fangen vorher ja schon der Unterhalt und die Reparaturen an.
Die Sache ist mit dem Finanzhaushaltgesetz neu geregelt, eine deutliche Besserung kann festgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass weitere Verbesserungen erreicht werden können. Es gibt Altlasten, die ordnungsgemäss zu entsorgen sind. Aber: Bitte, keine Erstklassbeerdigung.
Rolf Rück: Die SP-Fraktion stimmt den Anträgen der Finanzkommission auch einstimmig zu. Bereits 1986 hat die Finanzkontrolle im Zusammenhang mit den Umbauten im Landratssaal den Antrag gestellt, die Abrechnungen seien alle zwei Jahre vorzulegen. Im Bericht der Finanzkontrolle kommt zum Ausdruck, dass man einen Weg sucht, um zu kürzeren Terminen zu kommen, was ebenfalls begrüsst wird.
Das von mir verteilte Blatt betrifft nicht die Vorlage 97/250, sondern 97/256.
Mich konsternierte die Aussage von Herrn Beck, ... bereits im Rahmen der Kreditgenehmigung... und dann sagt er, der Landrat habe drei Jahre gebraucht, um das zu behandeln. Das hat mich erstaunt, es war mir nicht bewusst, dass wir wirklich drei Jahre brauchten. Aus der Zeittabelle geht aber klar hervor, dass die Aussage überhaupt nicht stimmt, daher weise ich sie in aller Form zurück.
Wir haben die Vorlage innerhalb von fünf Monaten erstmals behandelt, dann lag sie zweieinhalb Jahre bei der Verwaltung, bis wir wieder etwas davon hörten. Nicht der Landrat hat verzögert, das kam rein von der Verwaltung.
Zur Zusammenstellung der Kreditkosten ist zu sagen, dass man eine Schätzgenauigkeit von plus/minus zehn Prozent einhalten können sollte. Da erwarte ich vom Tiefbauamt künftig genauere Schätzungen. Höhere Abweichungen sind unverantwortlich. Da kann man ja auch keine richtige Finanzplanung erstellen.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen.
Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär
Hildy Haas: Werden alle 19 Abrechnungen den Bewilligungskrediten gegenübergestellt, so zeigt es sich, dass insgesamt weniger ausgegeben wurde als ursprünglich bewilligt worden war. Die Abweichungen sind aber sehr unterschiedlich. Die grössten Abweichungen betreffen die Rechnung Nr. 1.3, welche zu Einsparungen von ca. 1,5 Mio Franken führte, die Abrechnung Nr. 1.13 hingegen ergab einen Mehraufwand von ca. 1,5 Mio Franken.
Die SVP/EVP-Fraktion stimmt den Anträgen des Regierungsrates sowie dem Zusatzantrag der Finanzkommission einstimmig zu.
Urs Baumann: Die CVP-Fraktion stimmt dieser Vorlage ebenfalls zu. Zu den Verspätungen hält sie fest, dass sich die Situation verbessert hat und die Bemühungen weiterhin in diese Richtung gehen sollen. Der Wechsel in der Finanzkontrolle und die bessere Dotation haben schon zu einer Verbesserung beigetragen.
Alfred Zimmermann: Die verspäteten Abrechnungen haben Tradition. Die sanfte Debatte lässt nicht darauf schliessen, dass in der Finanzkommission starke Kritik an dieser Tatsache geübt wurde.
Es gibt zwei verschiedene Fälle solcher Abrechnungen.
Die eine Gruppe betrifft Abrechnungen, die erst viele Jahre nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. Dabei handelt es sich eigentlich um die schlimmen Fälle. Zu dieser Gruppe gehört z. B. die Abrechnung über Strassen im Birstal (T18). Hier wurden die Arbeiten 1982 abgeschlossen, 1998 wird aber erst die Schlussabrechnung genehmigt. Die Gründe dafür wurden der Finanzkommission verständlich gemacht, doch wäre ein solches Vorgehen m. E. in der Privatwirtschaft nicht denkbar.
Die zweite Art der Verspätungen betrifft Abrechnungen, die zwar erstellt wurden, aber ein bis zwei Jahre ruhen, bevor sie dem Landrat in einer Sammelvorlage unterbreitet werden. Die Rechnung für den zur 700-Jahrfeier erstellten Wanderweg (Weg der Schweiz) wurde bereits im Juni 1994 von der Finanzkontrolle überprüft, erst heute kann der Landrat aber darüber befinden. Ein weiteres Beispiel bildet die Abrechnung betreffend die Abwasserreinigungsanlage in Wenslingen, welche 1996 von der Finanzkontrolle überprüft wurde.
Wir können uns den Anträgen der Finanzkommission anschliessen, doch sollten die Sammelvorlagen in Zukunft ca. halbjährlich dem Landrat unterbreitet werden, damit die Abrechnungen nicht schon so lange zurückliegen. New Public Management fängt hier doch schon an. Es wäre lächerlich gegen diese alten Ladenhüter das Referendum ergreifen zu wollen.
Die Finanzkommission hat entsprechende Massnahmen beschlossen, die Verwaltung hat guten Willen gezeigt, doch ist die Situation immer noch nicht zufriedenstellend, so dass sich die Fraktion der Grünen ihrer Stimme enthält.
Adrian Ballmer zum Votum von Rolf Rück: Es dürfen keine falschen Signale gesetzt werden. Die SIA schreibt vor, dass sich die Abweichungen von Voranschlag und Rechnung je nach Phase an bestimmte Normen halten müssen. Für mich ist eine realistische Budgetierung selbstverständlich. Dies darf nicht dazu führen, dass die Kosten zuerst hoch budgetiert und die Ausgaben gegen Ende der Arbeit einzig getätigt werden, damit die Vorausberechnungen möglichst genau stimmen.
Roland Meury fragt in Zusammenhang mit der Abrechnung Nr. 1.13, welche sich mit den Abfallanlagen beschäftigt, für die viele Zusatzgutachten nötig wurden, wo die Grenze für derartige Überschreitungen liegt? Ab welcher Höhe ist vom Regierungsrat ein Zusatzkredit zu fordern?
Rolf Rück: Adrian Ballmer hat mich wohl falsch verstanden. Mir erschien die Abrechnung betreffend Grundwasserschutz etwas geschönt. Die Planungskosten können nicht einfach in die Ausführungskosten übertragen werden. So grosse Kostenverschiebungen untereinander erscheinen mir nicht seriös.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Rolf Rück hat mit seinem Aufbegehren wegen des von ihm genannten Satzes recht. Nachdem die Bau- und Planungskommission diese Vorlage zur Überprüfung und Neuprojektierung an die Bau- und Umweltschutzdirektion zurück gegeben hatte, blieb diese Arbeit liegen. Es ist also richtig, dass die in der Sammelvorlage vermerkte Behauptung nicht richtig ist.
Wir gehen davon aus, dass die effektiven Kosten die projektierten nicht um mehr als 10% über- oder unterschreiten, doch kann es immer wieder zu Überraschungen kommen, die zu Mehr- oder Minderkosten führen. Ein Beispiel dafür bildet die Kehrichtverbrennungsanlage in Basel, für die Kosten von über 300 Mio Franken eingeplant wurden, heute aber erst 208 Mio Franken aufgewendet werden mussten, da auf die dritte Linie verzichtet wurde und laufend eine seriöse Überprüfung der verwendeten Materialien stattfand. Es ist doch sinnvoll, auf sich ergebende Änderungen der Situation durch Anpassungen zu reagieren. Die Bau- und Planungskommission leistet hier ebenfalls seriöse Arbeit und hinterfragt solche Details.
An Roland Meury gerichtet: Wenn während des Baus eine Kostenüberschreitung von 5% ansteht, müssen jeweils die Gründe dargelegt werden, wie es dazu kam.
Zu Alfred Zimmermann: In der Finanzkommission wurde anfänglich heftig Kritik an der Verspätung der Abrechnungen geübt, doch konnten die offenen Fragen m. E. an einer Sitzung seriös besprochen und aufgezeigt werden, wie es zu den Verspätungen gekommen ist. Zudem wird dem Landrat in naher Zukunft eine weitere Sammelvorlage zugehen. Der gute Wille darf also nicht einfach negiert werden. Wir bemühen uns wirklich, solche Abrechnungen möglichst rechtzeitig vorzulegen. Ich bitte Sie, diese alten Geschichten zu vergessen und in die Zukunft zu sehen.
Regierungsrat Eduard Belser : Die Frage von Roland Meury ist teilweise berechtigt. Diesem Projekt (Abfallanlagen) wurden von Zwischenbericht zu Zwischenbericht jeweils weitere Abklärungen aufgeladen. Damals hätte man sich tatsächlich überlegen müssen, ob nicht ein zweiter Planungskredit eingegeben werden müsste. Rückblickend lassen sich die zusätzlichen Aufwendungen, die nicht von der landrätlichen Kommission in Auftrag gegeben wurden, mit etwa 50'000 Franken beziffern. In einem Fall ging die Freigabe meinerseits etwas zu weit, so dass es sich nicht gerade um eine Glanzleistung handelt.
Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
Detailberatung des Landratsbeschlusses
Kein Wortbegehren.
Zusatzantrag der Finanzkommission
"4. Ab der nächsten Sammelvorlage sind alle länger als zwei Jahre ausstehenden Abrechnungen (also die Ausnahmen von der Regel gemäss Art. 28 Absatz 3 FHG) in der Sammelvorlage aufzuführen und zu begründen. Dies gilt für die Abrechnungen sämtlicher Direktionen."
Kein Wortbegehren.
Schlussabstimmung
://: Der Landratsbeschluss - ergänzt durch den Antrag der Finanzkommission - wird gegen wenige Stimmen gutgeheissen.
Landratsbeschluss 19 Abrechnungen von Bau- und Verpflichtungskrediten.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 12. März 1998