LR Protokoll 14. Mai 1998 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





6 98/29
Interpellation von Hans Ulrich Jourdan vom 5. Februar 1998: Arbeitnehmerentsendung. Schriftliche Antwort vom 14. April 1998

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Zu dieser Interpellation liegt eine schriftliche Antwort des Regierungsrates vor. Kann sich Hans Ulrich Jourdan damit einverstanden erklären?

Hans Ulrich Jourdan dankt für die Beantwortung der Interpellation, beantragt aber dennoch Diskussion.

://: Diskussion wird bewilligt.

Hans Ulrich Jourdan: Es handelt sich hier um eine recht wichtige Sache, geben sich die betroffenen Unternehmen doch Mühe, die immerhin etwa 20 - 40 betroffenen Arbeitsplätze zu erhalten. Zu diesen Fragen gibt es aber auch einen Hintergrund, den ich Ihnen noch etwas aufzeigen möchte.
Einen Punkt bildet dabei die Frage nach dem generellen Weg der Gegenrechtsvereinbarungen. Handelt es sich dabei nicht nur um Floskeln? Zudem denke ich an die Turbulenzen um die Messe Basel, in bezug auf die Erhöhung des Schwellenwertes im Submissionswesen sowie um die bilateralen Verhandlungen mit der EU.
Das Arbeitnehmerentsendegesetz bildet eine Vollzugsverordnung zu den EU-Richtlinien, an die sich die Bundesrepublik Deutschland halten muss. Wir sollten uns in diesem Zusammenhang überlegen, ob wir in diesen Fragen die richtigen Mittel einsetzen.
Zur Beantwortung der Interpellation: Unter Ziffer 1 stellt der Regierungsrat fest, dass er "selbstverständlich" nicht im Bild sei über die detaillierten Verhältnisse auf deutschen Baustellen. Was heisst hier "selbstverständlich"? Es kann doch nicht wahr sein, dass der Regierungsrat Vereinbarungen unterschreibt und sich danach nicht um deren Vollzug kümmert. Hat sich Regierungsrat Eduard Belser beim Kraftwerk Augst doch bei hohen Vertretern der deutschen Politik für eine einzelne Baustelle eingesetzt. Dort wurde das Problem erkannt und reagiert. Warum wird dieses Engagement nicht auf alle entsprechenden Fälle ausgedehnt?
Weiter hat mich die Bemerkung über "Dumping-Praktiken" gestört. Dieses Schlagwort wird immer wieder verwendet, doch stellt sich die Frage, wo dieses Dumping stattfinden soll, wenn die Regeln eingehalten werden.
Es ist bitter, dass unsere Region in Bern so wenig Gewicht hat. Diese Problematik ist auch in den Kantonen Aargau, Zürich und Schaffhausen bekannt, in denen ähnliche Interpellationen eingereicht wurden.
Meine Äusserungen sollen nicht als Vorwürfe aufgefasst werden, sondern Anregungen bilden, die zum Nachdenken motivieren sollen, welche Verbesserungen wirklich realisiert werden können, statt nur Lippenbekenntnisse zur Erhaltung der KMUs und der Arbeitsplätze abzugeben.

Bruno Krähenbühl: Es ist sicher eine Tatsache, dass die Deutschen ihre Baustellen öfter und schärfer kontrollieren. Insbesondere Nicht-EU-Bürger werden dabei hart angefasst. Illegale Arbeitsleistungen ziehen in der gesamten EU für Arbeitgeber und Arbeitnehmer drakonische Strafen nach sich. In der Schweiz wird nur nach erfolgter Anzeige oder bei Vorliegen eines begründeten Verdachts kontrolliert. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass die polizeilichen, grenzpolizeilichen bzw. fremdenpolizeilichen Organen aus Kapazitäts- und Prioritätsgründen nicht immer sofort einschreiten können. Dafür müssen wir Verständnis haben. Auch die Bewilligungspraxis ist in der Schweiz eher large. Wenn ein personeller Engpass geltend gemacht werden kann, werden die Bewilligungen relativ kulant erteilt. Wie das Beispiel KVA-Neubau zeigt, bleibt bei Baustellenkontrollen immer etwas hängen. Man stellt beispielsweise Verstösse gegen die Grenzgängerregelung oder Personalverleih aus Frankreich fest, obwohl dieser gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz verboten ist.
Stossend und unverständlich ist dies vor allem auch dann, wenn solche Praktiken auch in Zusammenhang mit staatlichen Bauvorhaben festgestellt werden müssen. Illegale Beschäftigung ist ein Problem, das ernst genommen werden muss. Um es in den Griff zu bekommen, ist der politische Wille nötig. Die Firmen dieser Region müssen damit rechnen können, mit gleichen Spiessen antreten zu können. Kann dies nicht mehr garantiert werden, kommen sie in Schwierigkeiten und Arbeitsplätze gehen verloren. Ich bitte den Regierungsrat, im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuhelfen, hier Ordnung zu schaffen.

Regierungsrat Eduard Belser: Es besteht die Tendenz, alle Übel unter diesen Vorstoss zu packen.
Er hat aber direkt nichts mit der Submissionsordnung und Gegenrechtsvereinbarungen zu tun. Diese beiden beziehen sich allein auf staatliche Aufträge. Die Gegenrechtsvereinbarungen basieren auf dem Submissionsrecht.
Das mit dem Vorstoss aufgegriffene Problem ist ärgerlich. Das Arbeitnehmerentsendegesetz wurde in Deutschland unter heftigen Diskussionen im Bundestag insbesondere wegen des Dumpingangebots an Arbeitskräften aus dem Osten erlassen. Da es sich hier um eine innerpolitisch heisse Thematik handelt, wird rigoros durchgegriffen; dies auch gegenüber EU-Länder. Wir haben gegen dieses Vorgehen seit längerem interveniert und beissen auch bei den Bonner Ministerien, da z. T. Bundesregien betroffen sind, auf Granit.
Ich habe keine Detailkenntnisse von jedem Auftrag, den ein Schweizer Unternehmen abwickelt. Beim Auftrag bezüglich des Kraftwerks in Augst hatte ich diese, da ich dokumentiert und gebeten wurde, etwas zu unternehmen. Ich habe auch keine Lust, über jede Baustelle in Deutschland Detailkenntnisse zu haben.
Kontrollen sollen von den paritätischen Kommissionen durchgeführt werden. Wenn sich dabei ein Fehler zeigt, soll an die entsprechenden Gremien gelangt werden. In einer Zeit, in der die Konkurrenz stärker spielt, ist die Gefahr des Missbrauchs und der Umgehung grösser.

Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




7 98/39
Postulat von Hansruedi Bieri vom 19. Februar 1998: Ausbildung von kommunalen Wirtschaftsbeauftragten

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat nimmt dieses Postulat entgegen.

://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




8 98/37
Motion von Claudia Roche vom 19. Februar 1998: Alternierendes Gemeindepräsidium

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat lehnt diese Motion ab.

Regierungsrat Eduard Belser: Nachdem heutigen System wird die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident an der Urne für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Folgen davon sind u. a. eine gute Kontinuität in der Gemeindeführung und eine gewisse Prägung der Gemeinde durch die Persönlichkeit der Präsidentin oder des Präsidenten. Bemerkenswerterweise findet auf Bundesebene, wo das Bundesratspräsidium alterniert, gerade die umgekehrte Diskussion statt. Dort wird zur Effizienzsteigerung eher eine Stärkung der Repräsentanz gegen aussen geprüft. Die Möglichkeit ein alternierendes Gemeindepräsidium vorzusehen, erscheint aus zwei Gründen nicht als opportun. Wir wollen bei den Gemeinden keine Führungsschwäche durch ein alternierendes Präsidium bewirken. Heute werden die Gemeindepräsidien ausnahmslos nebenamtlich wahrgenommen. Ein Wechsel im Präsidium würde diese Aufgabe noch schwieriger machen. Die zu befürchtende strukturelle Führungsschwäche kann aber nicht allein als Angelegenheit der betreffenden Gemeinde abgetan werden. Der Kanton trägt hier eine Verantwortung und hat das Aufsichtsrecht über die Gemeinden wahrzunehmen.
Nach grober Einschätzung der Lage besteht bei den Gemeinden auch kein Bedürfnis nach einem alternierenden Präsidium. Diskutiert wurde diese Frage in Binningen und in Langenbruck. Ich bin klar dagegen, die Führung in den Gemeinden aufzuweichen. Die Bevölkerung soll die Möglichkeit haben festlegen zu können, wer die Spitze der Gemeinde bilden soll. Eine Änderung drängt sich nicht auf.

Claudia Roche: Ich gebe Regierungsrat Eduard Belser recht, dass die heutige Regelung in vielen Gemeinden sehr gut funktioniert. Allerdings wird das Bedürfnis nach einer anderen Organisationsform m. E. zunehmen. Der dieser Motion zugrundeliegende Wunsch stammt aus einer Gemeinde. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sich der Gemeinderat selbst konstituiert, in kleinen Gemeinden selbst den Turnus des Präsidiums festlegt. Ich wehre mich gegen die befürchtete Strukturschwäche, da die Gemeinden selbst entscheiden können, welche Regelung sie bevorzugen.
Es handelt sich m. E. um eine moderne Führungsform, die an vielen Orten erfolgreich praktiziert wird. Flachere Hierarchien entsprechen der Entwicklung. Der Gemeinderat kann durch diese Arbeitsform grössere Teamfähigkeit gewinnen. Ich bin überzeugt, dass sich mit dieser Lösung mehr Interessentinnen und Interessenten für das Amt der Gemeinderätin oder des Gemeinderates finden lassen. Mit der Motion wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, selbst über ihre Organisation zu bestimmen. Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen.

Adolf Brodbeck: Eine klare Mehrheit der FDP-Fraktion lehnt diesen Vorstoss ab. Eine Minderheit spricht sich für eine Kann-Formulierung (Schaffung der Möglichkeit) aus. Drei Gründe sprechen für eine Ablehnung:
1. Die Anforderungen an das Präsidialamt sind hoch und haben in den letzten Jahren zugenommen. Es braucht umfassende Kenntnisse der Gemeinde. Die Präsidentin oder der Präsident sollte auch vom Verfahren, den Persönlichkeiten der Gemeinde Kenntnis haben und Führungsfähigkeiten besitzen. Sie oder er sollte kommunizieren und einzelne Bürgerinnen und Bürger überzeugen können. Schliesslich ist Durchsetzungsvermögen gefragt. Wir sind der Meinung, dass nicht jeder Gemeinderat oder jede Gemeinderätin diesen Leistungsbeweis antreten will oder kann.

2. Die Arbeit in einem Gemeinderat verlangt Kontinuität. Die Organisation muss den Prozessen angepasst werden, nicht umgekehrt. Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident sollte ein Präsidialdepartement wählen. Dies würde beim Alternieren zu einem dauernden Wechsel führen. Departementsvorsteherin oder -vorsteher sollte eine Spezialistin oder ein Spezialist sein. Sie oder er sollte Gelegenheit erhalten, sich in diese Milizaufgabe einzuarbeiten. Um sich das Erfahrungswissen anzueignen, ist Zeit - mehr als ein Jahr - nötig. Die Gemeindepräsidentin bzw. der Gemeindepräsident muss sich im Volk Vertrauen erwerben. Auch dazu ist Zeit nötig. Hier besteht das Risiko des Abgleitens in die Mittelmässigkeit.
3. Wir halten es für richtig, dass das Volk alle wichtigen Gemeindebehörden an der Urne wählt. Wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Kompetenz entziehen, ihren Gemeindevorsteher, ihre Gemeindevorsteherin an der Urne zu wählen. Wir müssen uns fragen, ob wir die Führung vermehrt professionalisieren wollen.

Hans Peter Ryser: Auf den ersten Blick kann die Motion als gute Idee betrachtet werden. Das Präsidium in einer Gemeinde hat aber nicht nur repräsentative Aufgaben, sondern ist auch für das Polizeiwesen und Personalbelange zuständig. Nach den Neuwahlen werden die Ressorts unter den Gemeinderatsmitgliedern und dem Präsidium so verteilt, dass die Belastung dem Präsidium Rechnung trägt. Im Sinne einer Kontinuität ist es auch nicht förderlich, die Aufgabenbereiche jährlich neu zu verteilen. Im Gegensatz zum Regierungspräsidium wird das Gemeindepräsidium in einer Volkswahl ermittelt. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können also selbst entscheiden, wer Gemeindemutter oder Gemeindevater wird. Bei einer Amtszeit von vier Jahren und einer Sitzzahl von 7 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wird die Verteilung recht kompliziert. Eine gerechte Lösung ist nicht möglich. Es würde somit zu einer Parteiverteilung kommen. Die Position des Gemeindepräsidenten resp. der Gemeindepräsidentin würde somit zu einer Parteienvertretung abgewertet.
Aus diesen Gründen lehnt die SVP/EVP-Fraktion die Motion einstimmig ab.

Bruno Steiger: Auf den ersten Blick ist mir die Idee eigentlich sympathisch, da das Gemeindepräsidium in erster Linie ein Amt ist, das die Gemeinde nach aussen repräsentiert. Da das Präsidium in grösseren Gemeinden vollamtlich wahrgenommen werden muss, ist es für viele Leute nicht möglich, sich in dieses Amt wählen zu lassen. Man muss dafür finanziell unabhängig sein, da eine Abwahl nach vier Jahren sonst zu grossen Problemen führen würde. In kleinen Oberbaselbieter Gemeinden könnte ich mich vorstellen, den Vorschlag von Claudia Roche umzusetzen. M. E. wird dadurch keine Führungsschwäche erreicht. Dass sich die Gemeinde aus unterschiedlichen Menschen zusammensetzt, würde mit einem alternierenden Gemeindepräsidium auch nach aussen verdeutlicht. Werden Präsidentinnen und Präsidenten für längere Zeit gewählt, kann dies zu Gemeindekönigen und -königinnen führen. Da diese Neuerung aber nicht im ganzen Kanton durchgesetzt werden kann, müssen wir diese Motion - trotz aller Sympathie - wohl eher ablehnen.

Uwe Klein: Die CVP-Fraktion hat sich über diese Motion sehr lange unterhalten und lehnt sie ab. Ich kann mich den Argumenten von Adolf Brodbeck anschliessen.

Maya Graf: Die Fraktion der Grünen stimmt der Überweisung der Motion zu, verlangt sie doch nur, die Möglichkeit zu schaffen, dass die Gemeinden zwischen der bisherigen und der neuen Variante wählen können. In grösseren Gemeinden, wo mehr Arbeit anfällt, könnten sich die Gemeinderatsmitglieder auf diese Weise etwas entlasten. In kleinen Gemeinden, in denen der Gemeindepräsident, die Gemeindepräsidentin noch einen anderen Status hat, ist das alternierende Präsidium vielleicht weniger sinnvoll. Wir möchten diese Wahlmöglichkeit aber schaffen.

Claudia Roche: Es geht hier nicht darum, die Volkswahl des Gemeindepräsidiums abzuschaffen. Es geht darum, die Kompetenz der Variantenwahl an die Gemeinden, deren Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, zu delegieren. Ich bitte Sie daher, ihrer Sympathie freien Lauf zu lassen und die Motion zu unterstützen.

://: Die Motion wird mehrheitlich abgelehnt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




9 98/54
Postulat von Willi Müller vom 12. März 1998: Kürzung der Fürsorgegelder für renitente und kriminelle Asylbewerber

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.

Regierungsrat Eduard Belser: Kürzungen der Fürsorgeleistungen, wie dies vom Kanton Bern vor einiger Zeit in der Presse veröffentlicht wurde, werden im Kanton Basel-Landschaft schon seit Jahren empfohlen und von den Gemeinden weitestgehend praktiziert. Artikel 10b der Asylverordnung II über Finanzierungsfragen führt verschiedene Ausschlussgründe für den Bezug von Fürsorgeleistungen auf. Er lautet:
"Fürsorgeleistungen können durch die kantonalen Behörden ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen werden, wenn der Asylbewerber sich trotz der Androhung des Entzuges von Fürsorgeleistungen nicht an die Anordnungen der kantonalen Behörden hält."
Da die Asylbewerberfürsorge in unserem Kanton durch die Gemeinden ausgeführt wird, kann dieser Absatz sinngemäss auf die Gemeinden übertragen werden. Im Hinblick auf diese gesetzliche Grundlage wurden die Gemeinden bereits vor Jahren mit folgenden Empfehlungen versehen, und das Kantonale Fürsorgeamt weist sie bei allfälligen Rückfragen auch auf die Möglichkeiten hin:
"Personen des Asylbereiches, welche sich in Kollektivunterkünften mit professioneller Betreuung dissozial verhalten und sich nicht an die Hausordnung halten, kann das Taschengeld, welches ihnen pro Tag in Höhe von Fr. 3.05 zusteht gekürzt oder ganz einbehalten werden.
Renitenten Personen in Zentren, welche u. a. Sachbeschädigung verursachen, wird ebenfalls das Taschengeld gekürzt oder ganz einbehalten.
Personen, die sich nicht in Kollektivunterkünften aufhalten, sollen nach unseren Empfehlungen keine Unterstützungsleistungen erhalten. Diese Personen müssen sich jedoch einmal pro Woche persönlich beim Betreuungspersonal melden. Nach dreimaligem Nichterscheinen erfolgt eine Meldung wegen unbekannten Aufenthalts an die Fremdenpolizei und das Kantonale Fürsorgeamt. Personen, welche sich ohne Einverständnis der Betreuung ausserhalb der Zentren aufhalten, erhalten nach Wiedereintritt in diese keine rückwirkenden Unterstützungsleistungen. Nach 10 Tagen unerlaubten Fernbleibens werden diese Personen der Fremdenpolizei abgemeldet. Auch in der Unterbringung im Individualbereich empfehlen wir den Gemeinden bei dissozialen Verhalten eine Kürzung der Vorsorgeleistungen vorzunehmen. Dies jedoch unter Berücksichtigung einer juristisch korrekten Vorgehensweise."
Sie sehen, dass die Forderungen heute schon umgesetzt werden. Zur Zeit sind zwei Beschwerden der erwähnten Personengruppe wegen Kürzungen der Unterstützungsleistungen beim Rechtsdienst des Regierungsrates in Bearbeitung.
Die Durchführung von Kürzungen stösst auf das Problem der Gewaltbereitschaft der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Zentren. Hier können sich die Gemeinden an den Kanton wenden. Verschiedene Direktionen sorgen dann für die nötige Unterstützung, damit die Regelungen konsequent umgesetzt werden. Dies ist gegenüber denjenigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die sich eingliedern, wichtig.
Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen, aber unbedingt auch abzuschreiben, da die Voraussetzungen zur Erfüllung der Forderungen bereits geschaffen wurden.

Willi Müller: M. E. sollte den Gemeinden vermehrt auf die Finger gesehen werden, ob sie diese Empfehlungen auch wirklich umsetzen.

Regierungsrat Eduard Belser: Wenn uns gravierende Zuwiderhandlungen gemeldet werden, gehen wir diesen nach. Andernfalls sind die Einwohnerinnen und Einwohner aufgerufen, in den Gemeinden nachzufragen und nicht alles auf den Kanton abzuschieben.

://: Das Postulat wird einstimmig überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Fortsetzung des Protokolls vom 14. Mai 1998


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