LR Protokoll 14. Mai 1998 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





10 98/4
Motion von SP-Fraktion vom 8. Januar 1998: Einreichung einer Standesinitiative zwecks Realisierung einer wirklichen (formellen und materiellen) Steuerharmonisierung (Änderung von Art. 42 quinquies Abs. 2 Bundesverfassung)

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat lehnt diese Motion ab.

Regierungsrat Hans Fünfschilling: Diese Motion verlangt eine materielle Harmonisierung in dem Sinne, dass die Steuersätze in einer Bandbreite festgehalten werden sollen. Das geltende Steuerharmonisierungsgesetz soll darauf hinwirken, die Steuergesetzgebung in den Kantonen zu harmonisieren. Nach Ansicht des Regierungsrates geht diese Harmonisierung aber zu wenig weit. Er ist der Ansicht, dass die Harmonisierung in formeller Hinsicht noch viel weiter ausgedehnt werden sollte. Dies würde auch zur angestrebten Vereinfachung führen, was der Schweiz dreistellige Millionenbeträge an Kostenersparnisse bringen würde. Der Regierungsrat ist auch der Meinung, dass ein echtes Harmonisierungsgesetz dafür hätte sorgen müssen, dass es Steuerflüchtlingen nicht möglich ist, durch Umzüge von einem in einen anderen Kanton je nach Umstellungsstadium Schlupflöcher nutzen zu können. Das Harmonisierungsgesetz müsste in dieser Hinsicht dringlich geändert werden.
Der Regierungsrat lehnt die Motion aber wegen der Forderung nach einer materiellen Harmonisierung ab. Seiner Ansicht nach ist es einer der zentralen Pfeiler des Föderalismus, dass jeder Kanton darüber bestimmen kann, wie gross die Steuereinnahmen in seiner Einheit sind. Die Diskussion in allen Regionen Europas in bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen Zentrum und Region gehen auch dahin, dass die Regionen über die Einnahmen selbst bestimmen wollen.

Bruno Krähenbühl: Unsere Steuerharmonisierung ist für viele eine Ärgernis, wenn nicht gar ein Skandal. Wenn ein Steuerpflichtiger bei gleichem Einkommen in Lausanne 262% höhere Steuern zahlen muss als z. B. sein Kollege in Zug, so ist dies staats- und sozialpolitisch verwerflich und ein absolut unhaltbarer Zustand. Artikel 4 Absatz 1 der Bundesverfassung lautet: "Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich." Das gilt offensichtlich nicht für den Fiskalbereich. Wenn wir in der Schweiz ein Verfassungsgericht hätten, hätte dieses schon längst gegen diese Missachtung der Verfassung einschreiten müssen. Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen nimmt immer groteskere Formen an. Jeder Kanton ist darauf aus, anderen die steuerkräftigsten Bürger und Bürgerinnen mit Billigangeboten abzuwerben. Auf der Strecke bleibt die freundeidgenössische Solidarität und ein grosses Stück Gerechtigkeit. Sogar die Regierung des Kantons Bern liess kürzlich verlauten, dass der Steuerwettbewerb unter den Kantonen "zerstörerische Züge" anzunehmen drohe. Bundesrat Moritz Leuenberger hielt fest, dass die Schweiz nicht nur eine Regierungs- und Parlamentsreform, sondern auch eine landesweite Steuerharmonisierung benötige und dies nicht nur in formeller Hinsicht.
Am 12. Juni 1977 haben Volk und Stände den Harmonisierungsartikel in die Bundesverfassung aufgenommen. Darin wird der Bund beauftragt, für die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden zu sorgen. Nach über 7jähriger Beratung hat das Parlament am 14. Dezember 1990 das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Steuern verabschiedet. Dieses Gesetz ist aber ohne Biss, eine Missgeburt. Die Kantone sind nach wie vor frei, die verschiedensten Steuern in beliebiger Höhe zu erheben. Zur Tarifautonomie der Kantone zählen auch alle Abzüge, die also beliebig ausgestaltet werden können. Harmonisierung heisst doch eigentlich "etwas in Einklang bringen". Es wurde aber eher ein Missklang erreicht. Über unseren unhaltbaren und asozialen Steuerföderalismus nur moralisch zu jammern, bringt nichts. Jetzt muss endlich finanzpolitisch gehandelt werden.
Das von der SP-Fraktion zur Diskussion gestellte Modell will den kantonalen Wettbewerb nicht völlig unterbinden, sondern nur bändigen, in eine gewisse Bandbreite bringen. Hier bleibt für die Kantone noch genügend Freiraum. Die SP-Fraktion fordert eine Einheitssteuererklärung für die ganze Schweiz, einheitliche Abzüge, eine einheitliche Bemessungsgrundlage, Transparenz, lässt den Kantonen aber die Freiheit, die Steuersätze in einer bestimmten Bandbreite festzusetzen. Unser Steuersystem ist eine staatlich geförderte Ungleichheit, die so nicht belassen werden darf. Wer sich gegen diese Standesinitiative ausspricht, nimmt willentlich und wissentlich in Kauf, dass sich die wirtschaftlichen Unterschiede in der Schweiz mit all den Nachteile für Einwohner und Einwohnerinnen immer mehr vergrössern. Wenn wir nicht wollen, dass unser Bundesstaat mit der Zeit zu einem Bund von Bananenrepubliken wird, müssen wir jetzt handeln.
1799 beschlossen die gesetzgebenden Räte der Helvetik, den Münzwirrwarr in der Eidgenossenschaft zu beseitigen. Es ging allerdings noch 50 Jahre, bis der Franken eingeführt wurde. Es wäre nun aber auch an der Zeit, den Steuerwirrwarr zu beendigen.

Landratspräsidentin Heidi Tschopp unterbricht die Beratung des Traktandums 10, um die Frage der Dringlichkeit der eingereichten Vorstösse diskutieren zu können, und verschiebt die Fortsetzung auf den Nachmittag.

Fortsetzung der Beratung


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Begründung der persönlichen Vorstösse

98/91
Postulat von Maya Graf: Jugendliche Bosnierinnen und Bosnier in Ausbildung

98/92
Interpellation von Danilo Assolari: Rettung des Ponyhofes in Reinach

98/93
Motion von Peter Brunner: Öffentlicher Verkehr und Behinderte gemeinsam

98/94
Motion von Esther Maag: Neue Wege im Umgang mit jugendlichen Straftätern und deren Opfer

98/95
Motion von Esther Maag: Motorfahrzeugbesteuerung nach ökologischen Kriterien

98/96
Postulat von Robert Ziegler: Grösseres Lehrstellenangebot im Informatikbereich

98/97
Postulat von Peter Brunner: Fiskalische Massnahmen zur Reintegration von älteren Arbeitslosen

98/98
Postulat von Peter Brunner: Verbot von Altersangaben in Stelleninseraten für Baselbieter Arbeitsplätze

98/99
Interpellation von Roger Moll: Unterstützung/ Förderung grosser Sportveranstaltungen mit internationaler Ausstrahlung in Basel

98/100
Interpellation von Heidi Portmann: Transporte mit abgebranntem AKW-Brennstoff durch den Kanton Basel-Landschaft

98/101
Interpellation von Heidi Portmann: Transporte von abgebranntem AKW-Brennstoff durch den Kanton Basel-Landschaft in Transportbehältern NTL 11

Keine Wortmeldung.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Frage der Dringlichkeit:
Dringliches Postulat betr. Jugendliche Bosnierinnen und Bosnier in Ausbildung

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der Regierungsrat lehnt die Dringlichkeit dieses Postulates ab. Dies nicht in der Meinung, dass es sich hier um kein wichtiges Thema handele, doch möchte er die Beratung dieses Postulates im Einverständnis mit dem Landrat am 11. Juni 1998 traktandieren. Der Regierungsrat konnte sich noch kein abschliessendes Bild verschaffen. Bisher hat er ein sehr pragmatisches Vorgehen gewählt und ist damit nicht schlecht gefahren.

Maya Graf: Ich bin mit dem aufgezeigten Vorgehen einverstanden und verzichte auf die Dringlichkeit unter der Bedingung, diesen Vorstoss am 11. Juni 1998 zu traktandieren. Wichtig ist, dass - im Falle einer Überweisung des Postulates - die Abklärungen noch vor den Sommerferien getroffen werden können, also noch Verhandlungsspielraum besteht. Ich habe Verständnis für den Regierungsrat sich über die Situation und die genaue Zahl der Betroffenen umfassend informieren zu wollen.

Landratspräsidentin Heidi Tschopp macht darauf aufmerksam, dass es in der Kompetenz der Ratskonferenz des Landrates liegt, ein Geschäft auf die Traktandenliste zu setzen.

Maya Graf ist dies bewusst, und sie richtet die entsprechende Bitte an die Ratskonferenz des Landrates.

Die Bitte wird entgegengenommen, auf Dringlichkeit wird verzichtet.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Frage der Dringlichkeit:
Dringliche Interpellation betr. Rettung des Ponyhofes in Reinach

Danilo Assolari: Der Ponyhof wird seit 1972 mit dem Einverständnis des Gemeinderates Reinach auf dem "Chlei Bruederhölzli" betrieben. Da der entsprechende Zonenplan vom Regierungsrat nicht genehmigt wurde, befindet sich der Ponyhof in einem rechtswidrigen Zustand. Das Bauinspektorat verlangt nun die Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustands.
Falls der Regierungsrat zusichert, dass in den nächsten Wochen keine Beseitigungsverfügung erlassen wird, kann ich auf eine dringliche Behandlung dieser Interpellation verzichten.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Der Regierungsrat lehnt auch hier eine dringliche Behandlung ab. Es handelt sich hier eindeutig um eine "Gemeindegeschichte".

Zufällig fand zwischen mir und dem Gemeinderat Reinach am letzten Dienstag ein Gespräch statt, an der zusätzlich zu den vorgesehenen Traktanden die Angelegenheit Ponyhof
behandelt wurde. Dies führte zum Ergebnis, dass sich Kanton und Gemeinde bemühen, den Ponyhof gemäss seinem Stand 1984 zu erhalten. Er befindet sich in der Landschaftsschutzzone. Die Gemeinde wird mit den Betroffenen eine Lösung suchen, doch kann jetzt keine Zusicherung abgegeben werden, dass grosse Bauvorhaben erfolgen dürfen. Ich kann Danilo Assolari aber versichern, dass vom Kanton in dieser Angelegenheit bis Ende Mai 1998 keine weitere Verfügung erlassen wird.

Danilo Assolari verzichtet aufgrund der Zusicherung von Regierungsrätin Elsbeth Schneider auf eine dringliche Behandlung der Interpellation. Er hofft darauf, dass der Regierungrat von den Möglichkeiten des neuen Raumplanungs- und Baugesetzes Gebrauch macht, ausserhalb des Baugebiets eine Freizeitzone zu schaffen, welche auch einen wirtschaftlichen Betrieb in diesem Gebiet zulässt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Überweisungen des Büros

Landratspräsidentin Heidi Tschopp begrüsst den Rat zur Nachmittagssitzung und gibt folgende Überweisungen bekannt:

98/87 Bericht des Regierungsrates vom 12. Mai 1998: Aufhebung des Schiessgesetzes vom 26. April 1852; an die Justiz- und Polizeikommission

98/88 Bericht des Regierungsrates vom 12. Mai 1998: Regionalplan Siedlung; an die Bau- und Planungskommission

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



10 98/4
Motion von SP-Fraktion vom 8. Januar 1998: Einreichung einer Standesinitiative zwecks Realisierung einer wirklichen (formellen und materiellen) Steuerharmonisierung (Änderung von Art. 42 quinquies Abs. 2 Bundesverfassung) Fortsetzung

Urs Steiner: Die FDP-Fraktion hat sich mit der Motion intensiv auseinandergesetzt und ist nach eingehender Diskussion einstimmig zum Schluss gelangt, die Motion abzulehnen. Die ablehnende Haltung richtet sich gegen die Forderung einer materiellen Steuerharmonisierung, einer Motion mit der Forderung nach rein formeller Steuerharmonisierung würde die FDP-Fraktion geschlossen folgen. Gerade jenem Punkt, den der Motionär als wesentlichen Beweggrund seiner Motion angibt, nämlich die Verhinderung der Ausnutzung von Schlupflöchern von leistungsfähigen Steuerpflichtigen, sprich rechtzeitigen Domizilwechsel, könnte mit einer formellen Steuerharmonisierung entgegengetreten werden.
Problemlos nachvollziehen kann die FDP die Forderung nach einer Vereinfachung der Steuerveranlagung.
Grundsätzlich ist der gelebte Föderalismus eine der grössten Stärken der Schweiz. Wohin der Weg führt, wenn der Staat keine Freiheiten mehr gewährt und mit Einheitstarifen und Einheitssteuersätzen jeglichen Spielraum unterdrückt, wurde in der jüngeren Geschichte nachdrücklich unter Beweis gestellt. Wo kein Konkurrenzkampf und kein Wettbewerb mehr herrschen kann und darf, erlahmt das Unternehmertum und die Eigeninitiative wird im Keime erstickt. Die Gemeinden sollen mit ihren Steueransätzen und Steuerfreibeträgen ihren Spielraum nutzen und ihre Chancen packen. Dasselbe gilt für den Kanton, der in den letzten Jahren diesem Föderalismus pragmatisch und geschickt nachgelebt hat. Nicht umsonst ist die Entwicklung der Unternehmenssteuer sehr erfreulich. Somit kann demonstriert werden, dass das geschickte Ausnützen von Steuerfreiheiten Auswirkungen zeigen kann, ohne dass damit eine Anbiederung an die Unternehmen erfolgen muss. Vielmehr zeigt sich damit das Resultat einer stetigen, stabilen, am Umfeld des Kantons ausgerichteten Steuerpolitik, die sich positiv auf das wirtschaftliche Umfeld auswirkt. Diese Chancen sind allen Kantonen offen, nur nutzen sie nicht alle Kantone gleich.

Rudolf Keller: Auch wir Schweizer Demokraten verfolgen mit grosser Sorge gewisse Entwicklungen im Steuerbereich und vertreten deshalb die Meinung, dass Steuerschlupflöcher auf eidgenössischer Ebene konsequent zu stopfen sind. Vorarbeiten für eine solche Vorlage auf eidgenössischer Ebene sind im Gange, weshalb heute kein Handlungsbedarf besteht. Da bereits gehandelt wird, würde man Wasser in den Rhein tragen, wenn man die gleichen Forderungen noch mit einer Standesinitiative einbringen möchte. Standesinitiativen finden in Bern zudem kaum Beachtung, wenn bereits gehandelt wird.
Was heisst aber wirkliche Steuerharmonisierung, wie das die SP schreibt? Ich muss vermuten, dass die SP Standesinitiative für uns im Baselbiet schlussendlich eine Steuererhörung mit sich bringen würde. Wenn die SP-Fraktion sagt, sie wolle Steuerschlupflöcher stopfen, so ist dies das Eine, etwas ganz anderes aber ist es, wenn man flächendeckend an das Steuerwesen herangeht, womit bei realistischer Betrachtungsweise generell Steuererhöhungen zu erwarten sind. Vor allem Personen mit mittleren und kleineren Einkommen möchte ich keine Steuererhöhung zumuten, der Mittelstand und die kleinen Leute werden steuerlich schon genug mit der unsozialen Mehrwertsteuer geschröpft, die sich ja immer stärker zur "Mehrsteuer" entwickelt.
Im übrigen hat das Baselbieter Volk in den letzten Jahren mehrere Steuererhöhungen abgelehnt, ja sogar ganz bewusst das Gegenteil von Erhöhungen verlangt. Diesem Auftrag gilt es hier im Landrat als Gesetzgeber Rechnung zu tragen.
Diese Standesinitiative ist eine unrealistische Träumerei.
Auf diesem Weg schaffen wir keinesfalls mehr Gerechtigkeit. Wir Schweizer Demokraten haben im übrigen bereits gewisse Vorschläge unterbreitet, sind aber bei der SP aus parteipolitischen Gründen jeweils auf Ablehnung gestossen, weshalb wir heute keine Veranlassung sehen, ihrem Vorstoss zuzustimmen.
Was heisst schon "solidarische Schweiz", wie es so schön heisst im Vorstoss. Tatsache ist, dass jeder Kanton zuerst auf seinen Haushalt achtet.
Ich bin sicher, dass im Verlaufe der nächsten Zeit gewissen Millionärssteuerflüchtlingen mit gutem Recht noch an den Karren gefahren wird. Wir dürfen aber wegen diesen einzelnen Steuerflüchtlingen nicht das ganze Steuerwesen auf den Kopf stellen.
Deutsch und deutlich will ich hier sagen, dass es auch Millionäre gibt, die ihre Steuern bezahlen und ihren Wohnsitz nicht aus steuerlichen Überlegungen verlegen. Dies gilt es auch zu würdigen, statt die Politik auf ein paar wenige Aussenseiter abzustellen, die in den Medien gross Furore machen.
Daher besteht aus Sicht der Schweizer Demokraten kein Handlungsbedarf; diesen gibt es auf eidgenössischer Ebene im Departement Villiger.

Erich Straumann: Die SVP/EVP-Fraktion folgt ebenfalls dem Antrag der Regierung und spricht sich mehrheitlich gegen Überweisung dieser Motion aus. Grundsätzlich ist auch die SVP/EVP der Meinung, dass das Anliegen nicht via Standesinitiative, sondern auf Bundesebene geregelt werden muss. Ein wichtiger Grund für die Ablehnung liegt in der Forderung, dass die Kantone weiterhin autonom entscheiden und die operativen Detailregelungen selber treffen sollen. Es ist bei einer Steuerharmonisierung wichtig, dass auf Bundesebene strategische Vorgaben gemacht werden, innerhalb deren Bandbreite sich die Kantone bewegen dürfen.

Urs Baumann: Die CVP-Fraktion ist ebenfalls gegen ein Überweisen der Motion, die nur auf den ersten Blick bestechend aussieht. Am Schluss der Argumentation bin ich erschrocken, dass plötzlich wegen ein paar Einzelfällen Schwarzmalerei betrieben wurde und der Begriff "Bananenrepublik" gebraucht wurde.
Jetzt muss zuerst abgewartet werden, was auf der formellen Steuerebene geschieht. Im Besonderen sind wir gegen eine Überweisung, weil es verschiedenen Kantonen gelungen ist, ihren Haushalt in Ordnung zu bringen. Wenn man nun durch die materielle Steuerharmonisierung die Spannweite der Steuersätze eingrenzen möchte, würde man jene Kantone bestrafen, die ihren Haushalt erfolgreich saniert haben. Im übrigen, Herr Krähenbühl, muss man aufpassen, welche Zahlen man ins Feld führt. Das Eine sind die Steuern, die man bezahlt, das Andere aber sind die Lebenshaltungskosten. Dort, wo ich viel Steuern bezahle, lebe ich möglicherweise per saldo billiger als dort, wo ich wenig Steuern entrichten muss, aber mehr für das Leben, beispielsweise für das Wohnen zahle.
Der Fall Ebner hat damit gar nichts zu tun, dies ist eine formelle Angelegenheit, man muss aufpassen mit dem Auftischen von Einzelfällen. Die aus Steuergründen in andere Kantone flüchtenden Leute sind auch jene, die enorme Summen versteuern und deshalb jederzeit in der Lage sind, dorthin zu gehen, wo sie noch weniger Steuern zu bezahlen haben.
Wer ein paar hundert Millionen hat, kann sich auch in Monaco noch eine Einzimmerwohnung leisten.
Die CVP ist folglich gegen eine Überweisung der Motion, zählt dagegen auf eine gute Lösung, wenn es darum gehen wird, eine formelle Steuerharmonisierung zu schaffen.

Alfred Zimmermann: Die Grüne Fraktion unterstützt die Motion; es ist wieder mal ein Kampf auf einem wenig aussichtsreichen Gebiet. Der Domizilwechsel von Martin Ebner hat der ganzen Schweiz die grossen Unterschiede in den Steuersätzen und den Steuerveranlagungen bewusst gemacht. Gerade in Steuerfragen ist der Föderalismus fragwürdig geworden, er schafft nicht nur Schlupflöcher, sondern auch Ungerechtigkeiten und die daraus erwachsende Rivalität der Kantone führt zu einem Egoismus, der einer freundeidgenössischen Solidarität widerspricht.
Verstehe ich den Finanzdirektor richtig, so unterstützt er die Stossrichtung des Begehrens, doch geht ihm die Motion zu weit.
Zum Hinweis von Ruedi Keller, die Motion sei eine unrealistische Träumerei, möchte ich entschuldigend sagen, dass alles, was irgendwann etwas in Bewegung gebracht hat, zu Beginn unrealistisch und träumerisch war.
Die Grüne Fraktion unterstützt alle Ausführungen von Bruno Krähenbühl; jenen, die die Motion als extrem empfinden, möchte ich sagen, sie könnte noch extremer sein, zumal sie die Tarifhoheit unangetastet lässt.

Bruno Krähenbühl entgegnet zum Einwand "Einheitssteuersätze" von Urs Steiner, genau das sei nicht beabsichtigt, den Kantonen soll eine gewisse Flexibilität zugestanden bleiben.
Erstaunt ist Bruno Krähenbühl von der Haltung Rudolf Kellers, zumal sich die Schweizer Demokraten immer wieder als Arbeitnehmerpartei bezeichnen. Einerseits werden vom Arbeitnehmer Flexibilität und Mobilität verlangt, die dazu notwendigen Rahmenbedingen sind aber sehr schlecht ausgebaut: Erschwerend wirken sich vor allem die unterschiedlichen Schul- und Steuersysteme aus.
Nachdem das Bundesparlament innerhalb von sieben Jahren nicht einmal imstande war, eine anständige formelle Steuerharmonisierung zu realisieren, wird das Bundesparlament unfähig sein, das Problem zu lösen.
Zur Argumentation von Urs Baumann präzisiert Bruno Krähenbühl, absichtlich nicht die Millionäre erwähnt zu haben, sondern die bis zu 200 Prozent ausmachenden Unterschiede in den Einkommenskategorien von 50'000 oder 60'000 Franken; bei solchen Einkommen könne die Differenz mit den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nicht mehr ausgeglichen werden.
Rudolf Keller gibt er zu bedenken, dass Utopisten oft die grösseren Realisten sind als die sogenannten Pragmatiker.
Bruno Krähenbühl ruft seine Landratskolleginnen und -kollegen auf, den Staat für das nächste Jahrtausend mit einem neuen Föderalismus auszustatten, das aus dem 19. Jahrhundert stammende Denken über Bord zu werfen und der Motion zuzustimmen, um etwas in Gang zu setzen.

Peter Tobler , der den Ausführungen sehr aufmerksam folgte, kann nicht verstehen, warum Bruno Krähenbühl das Anliegen in Form einer Standesinitiative einbringt, wenn er doch das Vertrauen in das eidgenössische Parlament verloren hat.
Zum Zweiten erinnert Peter Tobler an die Gefährlichkeit, historische Vorbilder aus dem Gedächtnis zu verlieren. Die Amerikanische Revolution war eine Revolution gegen den Zentralstaat England und brach wegen der von den Engländern eingeführten Teesteuer aus. Die Bostoner Tea-Party war somit in Tat und Wahrheit eine Steuerrevoltion. Ein neuer Föderalismus, der die historisch gewachsenen Vorsichtssignale im Umgang mit den Steuern vergisst, ist für Peter Tobler, der sich als überzeugten Föderalisten bezeichnet, sehr gefährlich.

://: Der Landrat lehnt die Motion 98/4 "Einreichung einer Standesinitiative zwecks Realisierung einer wirklichen (formellen und materiellen) Steuerharmonisierung" mehrheitlich ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Fortsetzung des Protokolls vom 14. Mai 1998


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