LR Protokoll 14. Mai 1998 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
11 98/41
Postulat von Uwe Klein vom 19. Februar 1998: Vereinfachung des Gemeindesteuer-Einzuges bei juristischen Personen
://: Gegen die Absicht des Regierungsrates, das Postulat entgegenzunehmen, erhebt der Rat keine Einwände.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
12 98/28
Postulat von Peter Brunner vom 5. Februar 1998: BGV-Versicherungsangebot "Hausratversicherung"
Landratspräsidentin Heidi Tschopp gibt die Bereitschaft der Regierung bekannt, das Postulat entgegenzunehmen.
Urs Baumann beantragt, das Postulat nicht entgegenzunehmen. Er hält fest, dass bei den Versicherungen grosser Wettbewerb herrscht - ganz im Gegensatz zur gegenteiligen Aussage im Postulat.
Wenn dem Kanton die Möglichkeit gegeben wird, auf einem Gebiet tätig zu werden, wo die Privatwirtschaft schon heute sehr erfolgreich und gut arbeitet, so wird als Gegenrecht sicher die Forderung nach einer Öffnung der Gebäudeversicherung für die Privatassekuranz eingebracht werden.
Eine gute Lösung kann Urs Baumann im Postulat auch deshalb nicht sehen, weil der Monopolist Gebäudeversicherung gegenüber den Privaten unbestritten grosse preisliche Vorteile ins Feld führen kann.
Aus diesen Gründen beantragt er - auch im Namen der CVP - das Postulat nicht zu überweisen.
Peter Brunner betont, dass über Jahre von der Privatwirtschaft immer wieder gepredigt wurde, mit Privatisierung würden die Kosten günstiger, die Dienstleistungen besser und effizienter. Im Zuge der Fusionen spiele auch im Versicherungsbereich der Markt nicht mehr wie gewünscht.
Gerade die Gebäudeversicherung erbringe andererseits eine sehr günstige Versicherungsleistung; sie konnte zweimal hintereinander die Prämien senken, während mit Ausnahme der Autoversicherungen alle andern Versicherungsangebote gestiegen sind.
Laut Peter Brunner wird das Versicherungsmonopol früher oder später fallen, weshalb es richtig sei, der Gebäudeversicherung die Chance einzuräumen, in dieser Sparte Fuss zu fassen. Ohne heute schon Entscheide zu fällen, möchte er aufrufen, die Vor- und Nachteile abzuklären und das Postulat zu überweisen.
RR Hans Fünfschilling teilt sein Votum in Erklärungen zur Sachlage und in die Konsequenzen einer Überweisung des Postulates.
1. Die kantonalen Gebäudeversicherungsmonopole: Diese Versicherungen stehen in der Schweiz im Wettbewerb. In 19 Kantonen gibt es ein Monopol, in 7 Kantonen eine privatrechtliche Lösung. Als Ergebnis des Wettbewerbes resultieren in den Kantonen mit Monopol halb so hohe Prämien wie in den Kantonen ohne Monopol.
2. Die kantonale basellandschaftliche Gebäudeversicherung befindet sich neben dem Monopol der Gebäudeversicherung mit einer Wasserschadenversicherung in Konkurrenz mit den Privatversicherungen im Markt und kommt aufgrund der Leistungen auf einen Marktanteil von 60 Prozent.
3. In drei Kantonen - VD, NW, GL - bieten die kantonalen Monopolgebäudeversicherungen bereits eine Mobiliarversicherung an, womit weder die Tatsache, neben dem Monopol auch noch im freien Markt aufzutreten, noch die Übernahme einer Mobiliarversicherung auf Schweizerischer Ebene etwas Neues wäre.
Im Falle einer Überweisung des Postulates müsste die Verwaltung folgende zwei Abklärungen treffen:
1. Die Regierung müsste die Versicherung beauftragen, die Kunden zu befragen, ob sie dies überhaupt möchten.
2. Durch ein Rechtsgutachten müsste geklärt werden, ob es trotz den Vereinbarungen mit der EU im Versicherungswesen, die die bestehenden Monopole ausdrücklich akzeptieren, möglich wäre, dass ein Kanton sein Angebot erweitert.
Rolf Rück erklärt die einstimmige Bereitschaft der SP-Fraktion, das Postulat zu überweisen. Die Monopolstellung der Gebäudeversicherung trage den Kunden sehr tiefe Prämien ein und zudem bezahle sie einen grossen Teil der Feuerwehrleistungen. Würde man hier eine Veränderung vornehmen, so müssten für das Feuerwehrwesen neue Geldgeber gefunden werden.
Im Vordergrund stehe für die Fraktion das Interesse der Kunden.
Erich Straumann gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion das Postulat nicht überweisen wird. Zu den bereits erwähnten Argumenten fügt er bei, die sich permanent am Markt orientierende Gebäudeversicherung hätte den Vorschlag selbst eingebracht, wenn sie die Möglichkeit einer solchen Marktlücke erkannt hätte.
Robert Piller anerkennt im Namen der FDP-Fraktion Führung und Leistungen der Gebäudeversicherungsanstalt. Mit der vorgesehenen Ausweitung würde aber die Gebäudeversicherungslandschaft marktwirtschaftlich beeinträchtigt. Aus grundsätzlich ordnungspolitischen Gründen ist deshalb die grosse Mehrheit der FDP-Fraktion gegen die Überweisung des Postulates. Da die Hoffnung besteht, die Schweiz werde den Weg zur europäischen Integration finden, wird das Monopol nur noch wenige Jahre überleben können.
Zwar stimme es, dass die Gebäudeversicherung in ihrem Kernbereich sehr günstig produziert, doch nutze sie auch gravierend ihre Monopolsituation aus, würde mit einer Ausweitung diese Stellung noch verstärken, womit die immer wieder beschworene Forderung nach gleich langen Spiessen nicht mehr gegeben wäre.
Er ruft die Gebäudeversicherung dazu auf, freiwillig auf die Monopolsituation zu verzichten und damit die Zeichen der Zeit zu erfassen.
Aus ordnungspolitischen Gründen sowie mit Blick auf die europäische Integration bittet Robert Piller, dem Postulat die Zustimmung zu verweigern.
Urs Baumann hat zur Prämienreduktion keine Analyse angestellt, als Tatsache aber fügt er an, dass aufgrund der relativ hohen Bauteuerung ein entsprechendes Prämienvolumen zusammengetragen wurde; die Prämienreduktion dürfte seiner Meinung nach mit dem positiven Schadensverlauf zusammenhängen.
Von Regierungsrat Hans Fünfschilling möchte Urs Baumann erfahren, ob im Rahmen der von ihm erwähnten Abklärungen auch die Öffnung und die Freigabe des Monopols diskutiert werde.
Alfred Zimmermann hat im Votum von Robert Piller, "mon cher Robert", festgestellt, dass er das Wort Monopol gar nicht liebt. Die Bereitschaft des freisinnigen Regierungsrates, das Postulat entgegenzunehmen, belege aber, dass Dramatik nicht am Platz, sondern vielmehr die Loyalität seiner ParteigängerInnen gefordert sei.
Rolf Rück fühlt sich vom Argument Robert Pillers zur freien Marktwirtschaft herausgefordert. Im vorliegenden Falle habe das Parlament doch zu fragen, worin der Nutzen für die prämienzahlenden Bürgerinnen und Bürger liegt. Daran gemessen, müsse festgestellt werden, dass die Gebäudeversicherung eine rationelle Organisation darstellt, die mit dem kleinsten Aufwand die grössten Leistungen erbringt.
Robert Ziegler fügt der Argumentation Robert Pillers den Gedanken bei, es treffe eindeutig zu, dass die Gebäudeversicherung ihre Monopolposition nutze; sie nutze sie zugunsten ihrer Versicherungsnehmer und nicht der Shareholder.
RR Hans Fünfschilling antwortet Urs Baumann, anlässlich des grossen Hagelschadens (10'000 Schadensmeldungen) habe der Kanton jene 4000 Geschädigten, die einen Schaden von mehr als 10'000 Franken beklagten, unter anderem angefragt, ob sie mit der Schadensabwicklung zufrieden seien.
Der über 90prozentige Antwortenrücklauf habe eine 95prozentige Zufriedenheit sowohl mit der Versicherung wie mit der Abwicklung der Schadensbehandlung ergeben.
://: Der Landrat spricht sich mit 35 gegen 25 Stimmen für die Überweisung des Postulates 98/28 "betreffend BGV-Versicherungsangebot Hausratversicherung" aus.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
13 98/36
Motion von FDP-Fraktion vom 19. Februar 1998: Ausweisung finanzielle Folgen für Bürgerinnen und Bürger bei Gesetzes- und Dekretsvorlagen
Landratspräsidentin Heidi Tschopp erklärt, dass die Regierung die Motion als Postulat entgegennimmt.
RR Hans Fünfschilling klärt, dass im Finanzhaushaltungsgesetz explizit aufgenommen wurde, bei allen Vorlagen die Kosten, welche ausgelöst werden, auszuweisen. Ganz klar aber meinte man damit die Kosten für den Kanton. Recht hat Urs Steiner, dass mit den Finanzhaushaltungsgesetz nicht verlangt wird, die ausgelösten Kosten dem Bürger, Steuerzahler oder Einwohner bekannt zu machen. Aus diesem Grunde ist die Regierung bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen; in einer nächsten Revision des Finanzhaushaltungsgesetzes soll dieser Punkt aufgenommen werden.
Aus Sicht der Regierung besteht kein dringender Handlungsbedarf; beim vom Motionär angeführten Beispiel (Gewässerschutzgesetz von 1994) hat die Regierung ein sehr gutes Gewissen. In den Abstimmungserläuterungen stand dazu 1994: "Nach dem neuen Gesetz sollen künftig die den Gemeinden und dem Kanton entstehenden Kosten weitgehend nach dem Wasserverbrauch bezahlt werden. Das Prinzip ist also dasselbe wie beim Benzin: Jeder bezahlt, was er verbraucht. Diese Kostenumlagerung wird aktuell etwa eine Verdoppelung der durchschnittlichen Abwassergebühren auf rund drei Franken pro 1000 Liter oder auf zirka 250 Franken pro Einwohner im Jahr zur Folge haben." Diese Zahlen sind noch heute korrekt.
Aus diesen Gründen ist der Regierungsrat bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, ohne direkt eine Gesetzesänderung vorzunehmen.
Urs Steiner hält fest, dass sich sowohl in den Jahren 96 und 97 sowie auch im laufenden Jahr die fiskalische Belastung der Bürgerinnen und Bürger trotz teilweise sinkender Gemeindesteuern im Baselbiet erhöhte. Der grösste Teil des Wachstums geht auf das Konto der gebrauchsabhängigen Gebühren. Der Trend wird auch in Zukunft anhalten, da weitere Modelle ausgearbeitet werden nach dem Motto: Wer mehr Ressourcen verbraucht, soll mehr bezahlen.
Im Grundsatz ist gegen diesen, modernen Steuerungsprinzipien gerecht werdenden Modus nichts einzuwenden. Von eminenter Wichtigkeit ist es aber, dass der Steuerzahlende bei Abstimmungsvorlagen klar, verständlich und mit Beispielen aufgeklärt wird, was das für ihn, seine Familie oder die Wohngemeinschaft bedeutet.
Wohl ist im Finanzhaushaltungsgesetz unter § 35 Abs. 5 geregelt, dass der Regierungsrat bei finanzwirksamen Vorlagen die unmittelbaren und mittelbaren Kosten bzw. Einsparungen angibt. In Wirklichkeit sieht die Sachlage aber anders aus.
Die Folgen sind sprunghaft ansteigende Abwasserzinsen für die Steuerzahlenden, die sich ungerecht behandelt fühlen. Der Kanton ist mit der Einführung des neuen Rechnungswesens und des Controllings auf gutem Wege, in der Verwaltung die volle Kostentransparenz zu erreichen. Was dem Kanton recht ist, soll dem Bürger, der Bürgerin billig sein. Nur so erhält er das Vertrauen, dass seine Steuern effizient, kontrolliert, transparent und wirkungsvoll eingesetzt werden. Der Steuerzahlende will wissen, was es ihn effektiv in Steuerprozenten oder in Franken kostet, wenn er an der Urne über eine finanzwirksame Vorlage zu befinden hat.
Mit der Forderung nach Kostentransparenz geht es nicht darum, eine Vorlage an der Urne zu gefährden; das mündige Stimmvolk hat aber das Recht zu erfahren, wie es finanziell mittel- oder unmittelbar bei Annahme einer Vorlage belastet bzw. entlastet wird.
Die FDP-Fraktion ist einverstanden, dass die Regierung die Motion als Postulat entgegennimmt, persönlich hätte Urs Steiner an der Motion festgehalten. Tag täglich wird von NPM, WOV und Transparenz geredet, aber dort, wo es für die StimmbürgerInnen, das Gewerbe und die Industrie ein absolutes "Must" ist, Transparenz zu demonstrieren, soll weiterhin der Mantel des Schweigens umgehängt werden. Damit kann das Vertrauen in den Staat nicht gefestigt werden. Es darf nicht sein, dass gutgläubig ein Ja oder Nein in die Urne geworfen wird, das Volk aber Jahre oder Monate später die Rechnung präsentiert erhält. Ein solches Vorgehen führt zu noch grösserer Politikverdrossenheit, Stimmabstinenz und Misstrauen gegen die staatlichen Vorgehensweisen.
Urs Steiner hofft, dass sein Anliegen in der nächsten Revision des Finanzhaushaltungsgesetzes aufgenommen wird. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Landrätinnen und Landräte, dauernd zu überprüfen, ob dem Paragraphen 35 Abs. 5 nachgelebt wird.
Alfred Zimmermann lehnt im Namen der Grünen Fraktion die Überweisung des Vorstosses auch als Postulat mit folgender Begründung ab:
Das in der Motion aufgeführte Beispiel ist, wie schon vom Finanzdirektor dargelegt, falsch. Die StimmbürgerInnen wussten, dass der Landrat hinter einer verursachergerechten Abwasserfinanzierung steht.
Die Grüne Fraktion findet es auch störend, alles immer bloss auf die finanziellen Folgen reduziert zu betrachten. Hinter dem Vorstoss steht doch die Auffassung, dass die Stimmbürgerschaft eher nein sagt zu einer Vorlage oder zu einem Gesetz, wenn sie feststellt, dass sie dafür etwas zu bezahlen hat.
://: Der Landrat stimmt der Überweisung der Motion 98/36 "Ausweisung finanzielle Folgen für Bürgerinnen und Bürger bei Gesetzes- und Dekretsvorlagen" als Postulat mehrheitlich zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
14 98/7
Interpellation von Ludwig Mohler vom 8. Januar 1998: Unzumutbar Lärmpegel für die Bewohner des Langmattquartiers in Lausen. Schriftliche Antwort vom 27. Januar 1998
Louis Mohler wünscht Diskussion zur schriftlich vorliegenden Antwort auf seine Interpellation.
://: Die Ratsmehrheit gewährt dem Interpellanten die Diskussion.
Louis Mohler bedankt sich bei der Regierung für die schriftliche Antwort, gleichzeitig gibt er seinem Bedauern Ausdruck, dass mit der Stellungnahme den BewohnerInnen im Langmattquartier in Lausen in keiner Art und Weise geholfen ist. Er stellt fest, dass ein Betrieb seit mehreren Jahren in diesem Quartier ohne Baubewilligung arbeitet, dass der Kanton keine seriöse Abklärung betreffend Schwerverkehr durchgeführt hat und dass ein ganzes Quartier unter der enormen Verkehrsbelastung von 300 Lastwagen täglich zu leiden hat. Obwohl das Verfahren noch hängig ist, hat offenbar derselbe Betrieb wieder ein Baubewilligungsgesuch eingereicht.
Diese Tatsachen sollten zu denken geben. Es fragt sich, ob in der heutigen Zeit das Geschäftsinteresse eines Einzelnen höher eingestuft wird als das Wohl eines ganzen Wohnquartiers. Offensichtlich, weil die Gemeinde Lausen nicht bereit ist, auf die berechtigten Anliegen der Anwohner einzugehen, will oder kann der Kanton nicht die Mittlerrolle zwischen den geplagten Anwohnern und der Gemeinde Lausen übernehmen. Wenn Frau Regierungsrätin Schneider der Gruppierung Veloweg Lausen-Liestal verspricht, in Liestal vorstellig zu werden und behilflich zu sein, so ist nicht einzusehen, warum diese Hilfestellung in der Gemeinde Lausen nicht auch möglich sein sollte.
Trotz der schriftlichen Antwort des Regierungsrates bleibt ein übler Nachgeschmack und eine gewisse Ohnmacht gegenüber den so mächtigen Interessen einzelner Unternehmer. Deshalb wünscht Louis Mohler dem Quartierverein Langmatt viel Glück in seinen Bestrebungen für ein wohnliches Quartier; gleichzeitig hofft er für die Quartierbewohner, bei den juristischen Instanzen auf mehr Verständnis zu stossen als bei der Gemeinde Lausen, der kantonalen Verwaltung und der Regierung.
Die Schweizer Demokraten werden die Bewilligungspraxis des Bauinspektorates genau im Auge behalten und je nach Ausgangslage zu einem späteren Zeitpunkt wieder politisch aktiv werden.
Rolf Rück gibt sich mit der regierungsrätlichen Antwort zu Frage 3 nicht zufrieden.
Seines Erachtens sind 300 Lastwagen pro Tag in einem Wohnquartier nicht zumutbar. Dass die Regierung den Mut nicht hatte, dies zu bestätigen, ist bedauerlich.
Rolf Rück hält fest, dass es ihm nicht gegen die Firma Surer geht, sondern gegen die Erschliessung des Industriegebietes durch das Wohnquartier Langmatt.
Der Meinung der Regierung zu Frage 4, es bestehe kein Handlungsbedarf, hält Rolf Rück den Zonenplan entgegen, mit dem beschlossen wurde, dass die Strasse von Lausen nach Itingen am Rande des Baugebietes geführt werden soll.
Da von den 300 Lastwagen etwa die Hälfte mit offenen Brücken unterwegs sind, ergibt sich neben der Lärm- eine hohe Staubbelastung, Diese Tatsache ist offenbar von den Baselbieter Gerichten nicht zu erkennen, sie führen diese Staubentwicklung auf die weiter unten durchführende Eisenbahn zurück.
Rolf Rück bittet die Baudirektion, zusammen mit der Gemeinde Lausen mitzuhelfen, das Problem verkehrstechnisch anzugehen.
RR Elsbeth Schneider gibt einleitend zu bedenken, dass die Regierung gegen das hängige Beschwerdeverfahren zu diesem zonenkonformen Projekt keinen Einfluss nehmen kann.
Die Regierungsrätin stören die Hinweise von Louis Mohler, sie unternehme nichts, bringe kein Verständnis für die AnwohnerInnen auf und glaube, die Belastungen seien zumutbar; sie betont noch einmal, dass das Geschäft eindeutig bei der Gemeinde Lausen liegt. Das Gespräch hat die Regierungsrätin mit der Gemeinde Lausen gesucht, hat mit AnwohnerInnen geredet und sich vor Ort über die Situation erkundigt. Im Büro der Baudirektorin steht als Mahnmal ein staubverschmutzter Plastiklastwagen, ein sympathisches Geschenk der lärm- und staubgeplagten Bevölkerung. Trotzdem bleibt der Handlungsbedarf bei der Gemeinde, welche auch die Erschliessung dieses Industriegebietes beschlossen hat. Dass heute 300 Lastwagen durch das Wohnquartier fahren, findet die Regierung weder ideal noch gut; bei allen Emotionen darf aber die rechtliche Situation nicht übersehen werden.
Ein Blick auf die aktuelle Zonenplanrevision der Gemeinde zeigt der Baudirektorin zudem auf, dass das zur Debatte stehende Gebiet von der Revision ausgenommen ist. Sie ruft die Lausener Landräte auf, der Gemeinde Druck aufzusetzen; Für die Bewilligung einer andern Erschliessung oder Zonenplanung wäre der Kanton sicher bereit, Hand zu bieten.
Zum Hinweis von Louis Mohler, jener Gruppierung, welche sich mit der Radroute Lausen-Liestal befasse, schenke die Regierung Gehör, antwortet Frau Schneider, in dieses, die Baudirektion betreffende Geschäft sei sie unmittelbar in die Verantwortung eingebunden.
Wenn mal von der Gemeinde der Wunsch geäussert würde, mit den Bewohnerinnen zusammenzusitzen, wäre sie, da sie das Problem kennt und Verständnis für die AnwohnerInnen hat, selbstverständlich bereit dazu.
Louis Mohler gibt zu bedenken, dass die veränderte Situation nicht zuletzt durch die Aufhebung des SBB-Bahnübergangs zusammenhängt. Zudem erachtet er die BUD als durchaus in das Problem involviert, spätestens im Rahmen der Bewilligungspraxis; insofern stimme es nicht, dass der Kanton nichts zu sagen hätte.
Heinz Aebi fragt, ob seine Annahme zutreffe, dass das nicht in die Zonenplanrevision der Gemeinde eingeschlossene Gebiet möglicherweise nicht hundertprozentig konform gehe mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz.
RR Elsbeth Schneider bezeichnet die Anlage nach der heute gültigen Gesetzgebung als eindeutig zonenkonform.
Möglich wäre es, die Gemeinde darauf hinzuweisen, im Rahmen der Zonenplanrevision auch dieses Gebiet noch einmal näher anzusehen. Die Regierungsrätin betont aber, wie oft im Landrat dafür gekämpft wurde, nicht in Gemeindeangelegenheiten dreinzureden.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
15 98/42
Postulat von Peter Brunner vom 19. Februar 1998: Reinacherheide und Hunde - gemeinsam im Interesse des Naturschutzes
RR Elsbeth Schneider bezieht Stellung zu den Argumenten von Peter Brunner:
Mit dem Postulat verlangt Peter Brunner eine Aufhebung des Hundeverbotes in der Reinacherheide und gleichzeitig das Verhängen hoher Bussen gegen Hundehalter, die sich nicht an den Leinenzwang halten.
Das Hundeverbot, und die Baueingriffe durch die EBM können nicht miteinander verglichen werden, zu unterschiedliche Interessen stehen einander gegenüber. Die Strom- und Trinkwasserversorgung, welche die ganze Region betreffen, sind von öffentlichem Interesse. Die EBM-Leitung ist ein einmaliger, zeitlich begrenzter, aber leider gut sichtbarer Eingriff.
Früher stellten die Hunde eine Dauerbelastung dar, und es war leider nicht so, wie Peter Brunner ausführt, dass sich nur eine kleine Minderheit von Hundehaltern nicht an die Vorschriften hielt. Erhebungen der Aufsichtskommission und des Institutes für Natur und Landschaft der Universität Basel zeigen unabhängig voneinander, dass zwei Drittel der Hundehalter die Vorschriften missachten.
Die Regierungsrätin weist auf den Margarethenpark in Basel hin, wo nicht die Natur vor den Hunden, sondern der Mensch vor den Hunden geschützt wird.
Letztlich erachtet sie den Konflikt um das Hundeverbot als Wahrnehmungsproblem. Menschen nehmen die Landschaft ganz unterschiedlich wahr, viele Zusammenhänge sind nicht so einfach zu erkennen, wie etwa der Anblick einer Baumaschine im geschützten Gebiet der Reinacherheide.
Ein Augenschein vor Ort hat der Baudirektorin gezeigt, dass mit den baulichen Massnahmen sehr vorsichtig umgegangen wurde, dass die Natur bereits wieder vernarbt und bis in zwei Jahren kaum noch Spuren zu sehen sein werden. Sie bittet den Rat, zum Schutz des einmaligen und erhaltenswerten Gebietes der Reinacherheide das Postulat nicht zu überweisen.
Peter Brunner erklärt, dass die Reinacherheide 1974 unter Naturschutz gestellt wurde. Das Hundeverbot wurde aber erst 1993 erlassen. Der unbestrittene Leinenzwang sollte konsequent durchgesetzt werden. Kollektivverboten haftet stets ein schaler Nachgeschmack an.
Wenn das Gebiet als Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung erklärt wird, dann gilt es auch daran zu erinnern, mit welch massiven Baueingriffen, J 18, dieses Naturschutzgebiet beeinträchtigt wurde.
So stellt sich mit Blick auf die massiven baulichen Eingriffe die Frage der Verhältnismässigkeit eines Hundeverbotes.
Peter Brunner bittet den Rat, das Postulat zu überweisen, im Sinne eines Kompromisses den Leinenzwang vorzuschreiben und das generelle Hundeverbot aufzuheben.
Eva Chappuis gibt die "hundstäglichen" Gedanken der SP-Fraktion zum vorliegenden Postulat bekannt. Sie ist erstaunt über den Umstand, dass die Schweizer Demokraten, die üblicherweise nicht für den freien Personenverkehr eintreten, sich nun für den freien Hundeverkehr stark machen, gewissermassen jedem dahergelaufenen Hund die Reinacherheide öffnen wollen.
Die SP-Fraktion hätte von den Schweizer Demokraten an sich die Forderung erwartet, die Wanderbewegungen von Appenzeller-, Berner- und Entlebucher-Sennenhunden, allenfalls auch von Bernhardinern zu gestatten, den Irish Settern, French Bulldogs, afghanischen Windhunden oder den tibetanischen Tempelhunden das Versauen dieses Schweizer Naturschutzgebietes aber zu verwehren.
Die SP-Fraktion weist das Postulat in der vorliegenden Form ab.
Paul Schär musste sich zwangsläufig auch mit dem Postulat beschäftigen. Die FDP ist nicht für Überweisung. Die Anwürfe und Beschuldigungen an die Adresse der Elektra Birseck Münchenstein sind angesichts der Tatsache, dass die Leitungen ersetzt werden mussten und die Absprachen zwischen EBM und Reinacherheide laufend stattgefunden haben, unberechtigt. Vielmehr müsste man heute für die getroffene Toplösung Dankbarkeit zeigen.
Das Hundeverbot ist vor allem mit der Problematik der Hundeversäuberung begründet.
RR Elsbeth Schneider weist aufgrund der heutigen, langen Leinen auf die problematische Durchsetzung des Leinenzwangs hin.
://: Der Landrat lehnt das Postulat 98/42 "betreffend Reinacherheide und Hunde - gemeinsam im Interesse des Naturschutzes" mehrheitlich ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 14. Mai 1998