LR Protokoll 14. Mai 1998 (Teil 5)
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
16 97/254
Interpellation von Hans Rudi Tschopp vom 4. Dezember 1997: Fragen zur Abfallvereinbarung mit Basel-Stadt. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider gibt zu bedenken, dass sich während den fünf Monaten seit der Einreichung der Interpellation die Welt verändert habe, und beantwortet Frage 1 dahingehend, dass in der Rechnung 1996 eine Ausgabe von 6,9 Mio Franken - also 20% des Aktienkapitals von 34,5 Mio Franken - verbucht worden sei, die effektiv eine Rückstellung darstelle. Im Jahre 1996 hätte der Kanton Basel-Landschaft aufgrund des Baufortschrittes eigentlich eine Zahlung leisten sollen. Allerdings habe die Regierung immer den Grundsatz verfolgt, zuerst die Abnahmevereinbarung von beiden Partnern genehmigen zu lassen, dann die notwendigen vertraglichen Regelungen vorzunehmen und erst anschliessend zu bezahlen. Damals sei sie davon ausgegangen, dass die Abfallvereinbarung innert weniger Monate unterzeichnet und genehmigt werden könne. Weder an die REDAG, noch an den Kanton Basel-Stadt sei also eine Zahlung geleistet worden.
Die in Frage 2 angesprochene "gerüchtweise Vermutung" entbehre jeder Grundlage. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt habe den Mitgliedern des Grossen Rates am 27.1.1998 den Ratschlag betreffend Abschluss einer Abfallvereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft und den Bericht über weitere Geschäfte in diesem Zusammenhang zugestellt. Aus den Medien sei allen bekannt, dass am 11.3.1998 der Grosse Rat der Abfallvereinbarung zugestimmt habe, ihrer Erinnerung nach fast einstimmig.
Zu Frage 3: Auf Wunsch der baselstädtischen Regierungsrätin Barbara Schneider sei ein Ratschlag erarbeitet worden, der eine vollumfängliche Information über 3 KVA-Projekte habe enthalten müssen. Er sei im Dezember 1996 vom Finanzdepartement geprüft worden.
Mit diesen beiden Antworten habe sie auch Frage 4 beantwortet.
In Beantwortung von Frage 5 könne sie auf die Antwort auf Frage 1 verweisen, wonach die Baselbieter Regierung Zahlungen erst dann vornehmen werde, wenn sämtliche Bedingungen gemäss Abfallvereinbarung und Verträgen erfüllt seien. Sobald der Beschluss des Grossen Rates vom 11.3.1998 über die Abfallvereinbarung rechtskräftig sei, würden die Verträge unterzeichnet und anschliessend im Rahmen der nachgewiesenen Baufortschritte erste Zahlungen geleistet. Sie wiederhole, dass bis heute keine Zahlung erfolgt sei.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
17 98/30
Interpellation von Rolf Rück vom 5. Februar 1998: Erheblich geringere Erstellungskosten für die neue Kehrichtverbrennungsanlage in Basel, deren Gründe und allfällige Auswirkungen auf die mit dem Kanton Basel-Stadt diesbezüglich getroffene Vereinbarung. Schriftliche Antwort vom 10. März 1998
://: Auf Antrag des Interpellanten wird Diskussion bewilligt.
Rolf Rück verdankt die schriftliche Antwort des Regierungsrates und betont, dass die Kritik, die er gleich anbringen werde, sich nicht gegen die jetzige gute Tätigkeit der Projektkommission richte, sondern gegen das politische Vorgehen in dieser partnerschaftlichen Angelegenheit. Er sei einfach ungehalten darüber, dass der Grosse Rat damals ohne Kommissionsberatung und aufgrund blosser Schätzungen 380 Mio Franken bewilligt habe mit der Folge, dass er diesen Kredit mit dem Ratschlag 1998 auf 208 Mio Franken habe korrigieren müssen. Eine derart grosse Abweichung deute auf unsorgfältige Planung hin.
Besonders bemängle er, dass mit dem Bau vor der Abklärung des Bedarfs und der Festlegung des endgültigen Projektbeschriebes begonnen worden sei. So habe man nicht vorab geklärt, ob man eine Kondensationsturbine brauche, und die Erstellung der Vergärungsanlage abgebrochen, nachdem man bereits 1,6 Mio Franken verbaut habe. In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, wer für die Fehlinvestition die Verantwortung trage. Offensichtlich sei hier zuerst gehandelt und erst dann gedacht worden. Dass auf einer derart unsicheren Basis eine seriöse Finanzplanung möglich sein solle, werde wohl niemand behaupten.
An der parlamentarischen Behandlung kritisiere er, dass die Vorlagen nicht zum partnerschaftlichen Geschäft erklärt worden seien. Sein Wunsch laute, dass künftig bei solchen partnerschaftlichen Grossprojekten vermehrt auf professionellere Planungskompetenz geachtet werde.
Peter Tobler ist diesen Ausführungen zwar fasziniert gefolgt, doch dürfe man von einem Ratsmitglied erwarten, dass es sich an die Gepflogenheiten halte und anstandshalber wenigstens einige Fragen stelle. Zur Sache selbst möchte er sich auf die Frage an Rolf Rück beschränken, ob es nicht besser sei, wenn Einsicht noch rechtzeitig vor Baubeginn als erst später einkehre.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
18 98/43
Interpellation von Theo Weller vom 19. Februar 1998: 37,5 oder 92 Millionen für die KVA Basel ? Was geschieht mit den Abstimmungsversprechungen? Schriftliche Antwort vom 28. April 1998
://: Auf Antrag des Interpellanten wird Diskussion bewilligt.
Theo Weller erklärt, dass er von der Antwort des Regierungsrates nicht befriedigt sei, und warnt vor einer Verniedlichung der Sachlage. Die Chefbeamten reagierten genervt und ungehalten, die Landrätinnen und Landräte wünschten das Ganze ins "Pfefferland" und die Tagespresse schweige sich aus, wenn sie die Sache nicht als Wahltaktik abtue.
Zuerst seien es kleine Fehler und Ungereimtheiten gewesen, die sich zunehmend ausgeweitet hätten und schliesslich zum grossen Problem geworden seien, bis niemand mehr den Mut aufgebracht habe, der fatalen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Die Regierung versäume es nach wie vor, dem Parlament klaren Wein einzuschenken. Im Gegensatz zum Landrat sei der Grosse Rat Basel-Stadt gut informiert und mit umfassenden Unterlagen bedient worden. Nur sei es dort niemandem eingefallen, dem Partnerkanton für die finanzielle Unterstützung zu danken.
Die Regierung missachte ihre Pflicht gegenüber dem Parlament, wenn sie die Frage, wie sie dazu komme, zu Lasten des Baselbietes und in eigener Kompetenz zusätzlich 15 Mio Franken in die baselstädtische KVA zu investieren, überhaupt nicht beantworte.
Die Antwort auf die Frage nach den rechtlichen Grundlagen für die Erhöhung des Aktienkapitals sei die Regierung eben so schuldig geblieben wie jene auf die Frage, weshalb die Finanzierung eines Darlehens durch den Kanton plötzlich günstiger sein solle als die bisherige Beanspruchung des Kapitalmarktes. Statt dessen habe sie das Parlament mit allgemeinen Floskeln abgespiesen.
Der Präsident der Finanzkommission habe auf eine Frage von Hans Rudi Tschopp im Zusammenhang mit der Volksabstimmung schriftlich wie folgt reagiert: "Wenn diese Finanzierungsart gewählt wird, so kann nur ein Kredit von exakt 34,5 Mio Franken angefordert werden. Nicht korrekt und nicht erlaubt wäre die Anforderung eines höheren Kredites." Ferner habe er hinzugefügt, dass keine Rede von Verschleiern sein könne. Diese Antwort sage schon viel aus.
Ein gewisser W.Z. aus Muttenz habe am 28.3.1998 der Finanzkommission u.a. Folgendes geschrieben: "Dieser Darlehensvertrag sieht vor, dass der Baukredit des Kantons BL an die REDAG nach Abschluss der Arbeiten in ein Investitionsdarlehen umgewandelt wird. Der Zinssatz soll variabel gleich der Rendite eidgenössischer Obligationen zuzüglich 1/4 Prozent am ersten Montag im November dieses Jahres sein. Gleichzeitig zeigt die Betriebsrechnung "Kehrichtverbrennung" 1999 unter der Position 224 (Kapitalzinsen), dass das Betriebskapital zu 6% jährlich verzinst werden soll. Dieser Zinssatz ist meines Wissens bedeutend höher als der Zinssatz für das basellandschaftliche Darlehen. Daraus ergibt sich die paradoxe Situation, dass dem Kanton Basel-Landschaft via Verbrennungsgebühren Kapitalzinsen belastet werden, die um einiges höher sind als die Zinserträge aus dem Darlehen. Mit anderen, einfachen Worten: Die Baselbieter Regierung will der REDAG ein günstiges Darlehen geben, das diese dem Kanton Basel-Landschaft über die Betriebsrechnung resp. die Verbrennungsgebühren teuer in Rechnung stellt. Nach Adam Riese würde bei einem Darlehen von 100 Mio Franken jedes Prozent Zinsdifferenz den Kanton Basel-Landschaft jährlich ca. 1 Mio Franken kosten, ohne dass er dafür eine Gegenleistung erhielte."
Dass, wie es am Schluss der Interpellationsbeantwortung der Regierung heisse, die Verwaltungsvereinbarung sowie der Darlehensvertrag bezüglich finanztechnischer Details zur Zeit überprüft werde , sei dringend nötig.
Auf die Frage der basellandschaftlichen Vertretung im Verwaltungsrat wolle er nicht mehr eingehen.
Seine abschliessende Frage richte er an den Landrat; sie laute, ob dieser sich eine derart unbefriedigende und unvollständige Interpellationsbeantwortung und krasse Missachtung der Rechte des Parlaments durch die Regierung gefallen lassen wolle.
Elsbeth Schneider zeigt sich von diesem Statement sehr überrascht, nachdem sich der Landrat im Jahre 1995 im Gegensatz zum Grossen Rat Basel-Stadt sehr eingehend mit dieser Vorlage befasst und ihr zugestimmt habe. Theo Weller habe es auch versäumt, sich klar darüber zu äussern, auf welche Fragen er von der Kommission noch Antworten erwartet habe.
Sie begrüsse die Gelegenheit, an dieser Stelle auf den Vorhalt, die Regierung nehme sich die Frechheit heraus, einfach 50 Mio Franken auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen, um das Aktienkapital zu äufnen, ganz klar festhalten zu können, dass keine Mehrinvestitionen getätigt würden und - wie sie heute bereits gesagt habe - auch noch nichts unterschrieben worden sei.
Der Vorlage könne man bei genauem Lesen entnehmen, dass sich das Aktienkapital auf insgesamt 84,5 Mio Franken belaufe, wobei die Beteiligungen des Kantons Basel-Landschaft 37,5 Mio Franken, des Kantons Basel-Stadt 41 Mio Franken und der übrigen Beteiligten 6 Mio Franken ausmachten. Eben so deutlich stehe in der Vorlage, dass die Beteiligung am Aktienkapital im Verhältnis zur Abfallmenge stehe, was bedeute, dass die vom Baselbiet angemeldeten 80'000 Jahrestonnen 44% und die vom Stadtkanton angemeldeten 85'000 Jahrestonnen 56% entsprächen. Von widersprüchlichen Angaben könne also keine Rede sein.
Eine weitere Behauptung des Interpellanten, nämlich, dass die Regierung aus der Finanzdirektion entnommene Mittel einsetze, ohne den Landrat oder die Finanzkommission angefragt zu haben, werde mit der Antwort auf Frage 3.1 wie folgt klar widerlegt:
"... Der Regierungsrat hat die Variante Beschaffung der nötigen Finanzmittel über die Finanzverwaltung geprüft, zieht jedoch eine Beschaffung dieser Mittel ausserhalb der Finanzverwaltung vor."
Dass das Baselbiet im Verwaltungsrat bis heute nur mit zwei Sitzen vertreten sei, hänge mit der Verzögerung der Vertragsabschlüsse zusammen. Diese ständen nun unmittelbar bevor, so dass der Kanton Basel-Landschaft bald 5 Personen in den Verwaltungsrat der REDAG werde delegieren können. Die Delegationen des Kantons Basel-Stadt und der privaten Beteiligten (Novartis, Roche, Coop, Migros, Gewerbeverband Basel-Stadt und BASORAG) umfassten je 6 Personen. Es habe nichts mit Verhandlungsschwäche, sondern mit der bewussten Absicht zu tun, vom hohen Know-how der Privatwirtschaft zu profitieren, wenn man der privaten Seite trotz einer Beteiligung von bloss 6 Mio Franken am Aktienkapital gleich viel Einfluss wie den beiden Basler Kantonen zugestehen wolle. Dies habe sich bereits ausgezahlt, denn von dort seien bis heute schon wertvolle Verbesserungsideen in den Projektierungsprozess eingeflossen, die Einsparungen ermöglicht hätten.
Was mit der REDAG nach Abschluss der Bauarbeiten im nächsten Jahr geschehen werde, sei noch eine offene Frage.
Ernst Thöni benutzt die Frage, ob der Regierungsrat und der Landrat wüssten, dass es in der KVA vor vier Wochen "getätscht" habe, um die Diskussion auf den Boden der Realität zurückzuführen. Dort seien kluge Köpfe am Werk, die zum Teil über Nacht Lösungen finden müssten. Niemand könne behaupten, dass wegen des erwähnten Vorfalls oder generell wegen des komplexen Bauvorhabens irgend wo und irgend wann die Kehrichtsäcke später als sonst abgeholt worden seien. Dafür gebühre den Beteiligten der Dank des Landrates.
Peter Holinger fragt einerseits, ob bekannt sei, dass es auf der KVA-Baustelle im Zusammenhang mit den Isolationen Schwierigkeiten gegeben habe, und andererseits, wie der ganze Bauprozess von parlamentarischer Seite her kontrolliert werden könne.
Max Ribi gestattet sich - nachdem die Volksabstimmung stattgefunden und das Bundesgericht entschieden habe sowie zahlreiche Interpellationen beantwortet worden seien - folgende Frage an den Interpellanten: "Ist es jetzt fertig!"
Elsbeth Schneider kann diese Frage aus Sicht des Regierungsrat mit Ja beantworten. Hingegen sei diesem von den von Ernst Thöni und Peter Holinger angesprochenen Vorfällen nichts bekannt. Sie werde aber der Sache nachgehen.
Theo Weller täte es leid, mit seinen Ausführungen irgend jemanden getroffen zu haben, doch sei in diesem Geschäft so viel vorgefallen, dass es ihm Mühe bereite, alles zu verarbeiten. Vielleicht wäre es nicht so weit gekommen, wenn man den Inhalt der Vereinbarung und des Darlehensvertrages gekannt hätte.
Max Ribi könne er insofern beruhigen, als für ihn die Angelegenheit nun abgeschlossen sei.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
19 98/6
Interpellation von Rita Bachmann vom 8. Januar 1998: Zur aus Spargründen geplanten Abschaffung der Zahnmedizin. Mündliche Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Peter Schmid setzt als bekannt voraus, das die Zahnmedizin an der Universität Basel nicht abgeschafft werde. Aus diesem Grund gliedere er seine Antworten in zwei Teile, die nicht haargenau den Fragen entsprächen, da diese unter den gegebenen Umständen teilweise obsolet geworden seien. Der erste Teil betreffe die inneruniversitären Entscheidungsmechanismen und die Zahnmedizin und der zweite den Mechanismus des Universitätsvertrages.
1. Inneruniversitäre Entscheidungsmechanismen und Zahnmedizin
Der Universitätsrat habe zu befinden gehabt über den inneruniversitären Planungsbericht, der die Planung für die folgenden Jahre beinhalte. Darin habe die Zahnmedizin einen Grossinvestitionsbedarf von 10 Mio Franken für die Infrastruktur (Labor, Klinikbereich, Wartezonen für Patientinnen und Patienten) angemeldet. Daher sei die Frage, ob der Regierung bekannt gewesen sei, dass die Ausbildung in Basel im Vergleich die billigste gewesen wäre, insofern irrelevant, als man sich im Universitätsrat über die Zukunft Gedanken gemacht hätte.
Aus den dem Universitätsrat zur Verfügung gestandenen Unterlagen sei hervorgegangen, dass an den Universitäten in Zürich und Bern Ausbaupläne mit Investitionen in ähnlichem Ausmass angekündigt gewesen seien. Vor diesem Hintergrund habe der Universitätsrat sechs präzise Fragen aufgeworfen, aber nicht die Schliessung der Zahnmedizin beschlossen. Wie in der Politik üblich sei auch hier öffentlich nur das durchgedrungen, was der Universitätsrat nicht beschlossen, und nicht etwa das, was er tatsächlich beschlossen habe. Die erwähnten Fragen seien von einer "Taskforce" bearbeitet worden. Leider seien darob weniger die Damen als vor allem die Herren des Zahnmedizinischen Instituts in eine derart grosse Aufregung geraten, dass sie sofort weltweit herumgeboten hätten, von der Schliessung bedroht zu sein, wobei ihre Kampagne teilweise die Grenzen des guten Geschmack bei weitem unterschritten habe.
Heute präsentiere sich die Situation so, dass der Universitätsrat an seiner Sitzung vom 5. Februar 1998 beschlossen habe, das Institut für Zahnmedizin weiter zu führen, und zwar gemäss den Vorschlägen der "Taskforce", wonach die heutigen Aufwendungen bis zum Jahre 2000 um 3,6 Mio Franken zu reduzieren sowie die Kosten der Dienstleistungen konsequent auf den klinischen und den wissenschaftlichen Bereich aufzuteilen und ertragreicher zu verrechnen seien.
Für den Universitätsrat sei der wesentliche Aspekt nicht so sehr die Ausbildung gewesen, die ja von den Universitäten Zürich und Bern in ausreichendem Masse angeboten werde, sondern die mangelnde Kooperation und Teamarbeit an diesem Institut und die zu deren Überwindung anzubietende Hilfeleistung.
2. Mechanismus des Universitätsvertrages
Was die Auswirkungen auf den Universitätsvertrag angehe, erinnere er daran, dass die Regierung in diesem Gremium durch ihn vertreten und selbstverständlich auch über wichtige Fragen dieses Kalibers informiert werde, wobei in diesem Bereich nicht zuletzt die Konsultation des Kollegen Belser sehr wichtig sei.
Mit dem neuen Universitätsvertrag und dem neuen Universitätsgesetz des Kantons Basel-Stadt hätten die politischen Behörden der Universität eine gewisse Autonomie zugestanden und sie mit einem Leistungsauftrag und einem Globalbudget ausgestattet. Das letztere wirke sich so aus, dass ein Ausbau in einem Bereich durch einen entsprechenden Abbau in einem anderen kompensiert werden müsse. Eine geprüfte Option sei dahin gegangen, die Zahnmedizin zurückzufahren, um die frei werdenden Mittel zur Qualitätsverbesserung im Bereich Lehre einzusetzen, wo die Betreuungsverhältnisse zu Wünschen übrig liessen. Ein allfälliger Verzicht auf die Zahnmedizin hätte also nicht zu einer Änderung des Universitätsvertrages, sondern nur zu einer Verlagerung innerhalb des Globalbudgets geführt. Anders verhielte es sich bei der Schliessung einer ganzen Fakultät; eine solche sei aber im Falle der Zahnmedizin nie ernsthaft diskutiert worden.
Der Universitätsvertrag verpflichte die Universität Basel, die Gebiete der traditionellen Fakultäten anzubieten. Er betone dies, weil es diesbezüglich zu Veränderungen kommen werde. Es könne ja nicht sein, dass der heutige Stand der Universität für alle Zukunft der einzig richtige sei.
Rita Bachmann dankt Peter Schmid für die ausführliche Interpellationsbeantwortung. Auf Zusatzfragen könne sie verzichten.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
20 98/46
Motion von Karl Rudin vom 12. März 1998: Sportförderung durch unsere Schulen
Landratspräsidentin Heidi Tschopp gibt bekannt, dass die Regierung bereit sei, die Motion entgegen zu nehmen.
Andrea Von Bidder gibt zu Protokoll, dass die SVP/EVP-Fraktion bereit sei, diesen Vorstoss in Form eines Postulats zu überweisen. In der heutigen Ausgabe der Neuen Zürcher Zeitung werde auf Seite 85 darauf hingewiesen, dass Privatschulen eine Marktlücke entdeckt hätten und dazu übergingen, vermehrt sportliche Ausbildung anzubieten. Andererseits könne man weiter hinten, auf Seite 87, lesen, dass die Einführung in den Computerbereich an den Schulen auf Kosten des Sport-, Musik- und Zeichenunterrichts gehe. Eine solche Bevorzugung eines Bereiches zu Lasten anderer sei aus ihrer Sicht problematisch.
Das Anliegen des Vorstosses von Karl Rudin erscheine ihr in dem Sinne unterstützenswert, als es denkbar sei, jugendlichen Sportlern eine flexible Gestaltung ihrer Schulzeit zu ermöglichen und ihnen damit individuelle Trainingsmöglichkeiten zu verschaffen.
Die Forderung bezüglich Rahmenbedingungen könne sie voll und ganz unterstützen. Hingegen sei es der Motionär selbst, der mit der Bemerkung im letzten Abschnitt seiner Begründung, dass die Erteilung von Sportunterricht durch speziell ausgebildete Personen zu prüfen sei, sie und eine grosse Mehrheit ihrer Fraktion in der Meinung bestärke, dass die zweite Forderung Postulatcharakter habe.
Roger Moll ergänzt die Ausführungen des Motionärs in dem Sinne, dass die FDP-Fraktion dem Sport auch eine grosse wirtschaftliche Ausstrahlung beimesse und sich dabei auf das schweizerische Bruttosozialprodukt berufen könne, wo er an dritter Stelle rangiere. Sie sehe in der Neudefinition des Sports innerhalb des Schulbereichs eine Notwendigkeit, nachdem die Definition der Sporthochschule Magglingen in der heutigen Zeit nicht mehr ausreiche. Im Schulbereich solle aber der Trend zur Spezialisierung nicht Grundlage der Neuorientierung sein.
Die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstütze die Überweisung der Motion.
Rudolf Keller stimmt der Motion namens der Fraktion der Schweizer Demokraten grundsätzlich zu, weil sie die Meinung vertrete, dass man jede Gelegenheit wahrnehmen solle, wenn man ohne allzu grossen Zusatzaufwand etwas für die Sportförderung tun könne. Dieser Vorstoss diene sowohl dem Breiten- als auch dem Spitzensport, und wie in anderen Ländern müsse auch in der Schweiz darauf geachtet werden, dass man im Sport nicht immer wie mehr an Boden verliere. Der Sport müsse, gleichberechtigt wie andere Fächer, z.B. die musischen, als Freifach gewählt werden können. Die Sportförderung erweise sich in zunehmendem Masse als wichtiges Mittel, die jungen Leute zu einer sinnvollen Beschäftigung und weg von den Drogen zu führen und nicht etwa, wie dies die CVP wolle, ins Jugendhaus, wo sie Alkohol konsumierten.
Seine Fraktion bitte den Rat, den Vorstoss als Motion zu überweisen, um den Regierungsrat zu verpflichten, in dieser Richtung noch mehr zu unternehmen, als dies in den letzten Jahren bereits der Fall gewesen sei. Das Sportangebot müsse auf allen Schulstufen, d.h. auf den "einfachen" wie auf den "höheren", in absehbarer Zeit verwirklicht werden.
Den Vorstoss Schilt (98/47) als Motion zu überweisen, lehne die SD-Fraktion wegen der weitgehenden Kostenfolgen ab. Um weitere Abklärungen zu ermöglichen, könnte sie allenfalls als Postulat überwiesen werden. Der Kanton Basel-Landschaft wäre nicht in der Lage, eine eigentliche Sportschule im Alleingang zu realisieren.
Roland Meury stimmt namens der Fraktion der Grünen der Überweisung der Motion Rudin zu, weil sie diese für realisierbar halte. Viele Jugendliche seien heutzutage sehr oft noch über den Sport und nicht nur über das Internet zu erreichen.
Uwe Klein gibt bekannt, dass die CVP-Fraktion der Überweisung der Motion zustimme, und zwar in der Hoffnung, dass ihre Forderungen ins neue Bildungsgesetz eingebaut würden.
Karl Rudin bedauert, dass die Anerkennung des Sportes als Beruf trotz beachtlicher Leistungen von Schweizer Spitzensportlern noch immer keine Selbstverständlichkeit sei, obwohl der Sport auch eine Menge Arbeitsplätze anbiete, entweder in seinem Umfeld oder direkt im eigenen Bereich, und sich durch Sportförderung sogar noch Kosten einsparen liessen. Es sollte doch möglich sein, an den Schulen im Sport die gleiche Talentförderung zu betreiben, wie sie im musischen Bereich bereits selbstverständlich sei.
Was die praktische Umsetzung angehe, vertrete er die Meinung, dass auf der Sekundarstufe I für die Klassen mit erweitertem Sportunterricht nicht wie beim Musikunterricht die Kompetenz der Lehrerschaft gefragt sei, sondern mittels Wahlfächern oder Rahmenlehrplänen ein gutes Umfeld geschaffen werde. Zur Veranschaulichung möge das Beispiel eines jungen Kunstturners und Absolventen der Realschule dienen, der letztes Jahr Schweizer Meister geworden sei. Er trainiere wöchentlich fünf Mal, fahre zu diesem Zweck immer von Oberdorf nach Liestal und zurück, bestreite am Wochenende Wettkämpfe, und dies alles - bis auf eine Dispensation vom Turnen, die er mit einem Verzicht auf die Turnnote bezahle - praktisch bei vollem Schulunterricht. Auch anderen jungen Talenten in seiner Klasse gehe es nicht viel anders.
Auf der Sekundarstufe II müsse ebenfalls keine neue Schule erfunden werden, weil die Möglichkeit bestehe, mittels Wahlfächern und Rahmenlehrplänen an bestehenden Schulen, sei es an einer DMS, an einem Gymnasium, am KV oder an der Gewerbeschule, die Voraussetzungen für eine Talentförderung im sportlichen Bereich zu schaffen. Die Privatschulen hätten diese Marktlücke erkannt, doch sei deren Angebot nicht gerade billig. Die Sportförderung sollte aber allen jungen Talenten zugänglich sein.
Aus diesen Gründen danke er dem Rat für die Unterstützung seiner Motion.
Regierungsrat Peter Schmid begründet die Bereitschaft der Regierung, die Motion entgegenzunehmen, damit, dass deren Forderungen relativ klar und realistisch seien, kein neues Bildungsgesetz voraussetzten und mit relativ einfachen Mitteln umgesetzt werden könnten.
Man dürfe also nicht verlangen, dass diese Sportklassen die ganze Palette sportlicher Aktivitäten abdeckten. Er persönlich könnte sich beispielsweise trotz Langenbruck eine Baselbieter Sportklasse für alpinen Spitzensport nicht so richtig vorstellen. Anders sei es mit dem Kunstturnen, für das es in Liestal ein Zentrum in einem Umfeld verschiedener Schulen gebe, so dass sich Brücken schlagen liessen.
Kurz zusammengefasst beurteile die Regierung die Möglichkeiten so, dass bestenfalls im Rahmen einer regionalen Absprache in bestimmten Disziplinen ein Angebot auf die Beine gestellt werden könnte. Die Feststellung, dass in der Schweiz im internationalen Vergleich in sportlicher und auch in kultureller Hinsicht recht wenig getan werde, treffe eben so zu wie die Beobachtung, dass in der persönlichen Biografie einer überwiegenden Anzahl hervorragender Leute Sportförderung und Schule eine Einheit bildeten. Heute beschränke man sich in diesem Lande auf die Konzeption komplizierter Lösungen in Einzelfällen, was eigentlich zu wenig sei.
Im Sinne der Motion Rudin könne etwas realisiert werden, ohne dass sich gerade noch Kosten einsparen liessen. Im Gegensatz dazu sei der Kanton allein nicht in der Lage, die Forderungen der Motion Schilt (98/47) zu erfüllen. Einerseits sei eine Sportschule aus der Sicht der Regierung etwas anderes als eine Sportklasse und andererseits bedürfe die Idee, im Primarschulunterricht ausgebildete Sportlehrkräfte einzusetzen, einer grösseren und fundierteren Prüfung.
://: Die Motion wird grossmehrheitlich überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Fortsetzung des Protokolls vom 14. Mai 1998