LR Protokoll 14. Mai 1998 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
21 98/47
Motion von Emil Schilt vom 12. März 1998: Errichtung einer Sportschule im Kanton Basel-Landschaft (Nordwestschweiz)
Landratspräsidentin Heidi Tschopp gibt bekannt, dass der Regierungsrat bereit sei, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Regierungsrat Peter Schmid verweist auf seine Ausführungen unter Traktandum 20.
Emil Schilt ist auf die Idee zu dieser Motion gekommen, als er als Mitarbeiter habe feststellen müssen, dass allein in der Schule Frenken für mehrere hunderttausend Franken Sportgeräte lagerten, die durchschnittlich zweimal im Monat benutzt worden seien. Über die Forderungen, die er in seinem Vorstoss stelle, sei in den vergangenen zwanzig Jahren immer wieder gesprochen worden, ohne dass sie jemals hätten durchgesetzt werden können. Er sei deshalb sehr froh über die Bereitschaft von Regierungsrat Peter Schmid, sie in Form eines Postulats entgegenzunehmen und zu prüfen.
Die Situation in der regionalen Sportszene könne nur verbessert werden, wenn auf allen Schulstufen etwas geschehe. In dieser Hoffnung erkläre er sich mit der Umwandlung seiner Motion in eine Petition einverstanden.
Roger Moll meldet, dass in der FDP-Fraktion eine kleine Mehrheit die Überweisung dieses Vorstosses sowohl in Form einer Motion als auch als Postulat abgelehnt und eine andere kleine Mehrheit sich für die zweite Möglichkeit ausgesprochen habe. Er vertrete die erstere, weil die Forderung, die Emil Schilt unter dem Titel Aufbau stelle, mit einer Sportschule nichts zu tun habe. Die Ausbildung der Jugend sei nämlich praktisch identisch mit dem Leistungsauftrag an die Schule und die Sportlehrer. Bezüglich dessen, was der Motionär unter dem Titel Konsolidierung fordere, stelle sich die Frage, ob seine Vorstellungen auch den Wünschen der Sportlehrer entsprächen. Die Idee, die er unter Ausführung entwickle, setze ein Qualifikationssystem und eine Aushandlung des Disziplinenangebots an dieser Sportschule voraus.
Der Rücklauf einer im Kanton Basel-Landschaft vor dreieinhalb Jahren in interessierten Kreisen durchgeführten Befragung habe gezeigt, dass es 15 sogenannte Leistungsträger gewesen wären, die man in eine solche Sportschule hätte schicken können, jedoch in unterschiedlichen Sportdisziplinen. An einer regionalen Lösung habe sich damals der Kanton Aargau nicht interessiert gezeigt, während der Kanton Solothurn sich dafür ausgesprochen und der Kanton Basel-Stadt ein "Ja-Aber" signalisiert habe. Bezüglich des Einzugsgebietes einer solchen Sportschule dürfe man sich ebenfalls keine Illusionen machen, denn allein im Deutschen Bundesland Baden-Württemberg liesse sich die ganze Schweiz dreimal verstecken.
Mit der eben überwiesenen Motion Rudin habe der Rat die Regierung beauftragt, Voraussetzungen und Ziele der kantonalen Sportförderung abzuklären bzw. zu formulieren.
Kurt Schaub erklärt namens einer kleinen Minderheit der FDP-Fraktion, die Überweisung des Vorstosses von Emil Schilt als Motion auch nicht unterstützen zu können. Hingegen sei sie mit einer Überweisung als Postulat einverstanden, weil die Ideen einer Prüfung und Berichterstattung durch die Regierung durchaus Wert seien und auch im Sport der Grundsatz Gültigkeit habe: "Ohne Breite keine Spitze und ohne Spitze keine Breite!"
Auch er könne sich für solche Sportschulen eine Einteilung der ganzen Schweiz in höchstens drei Einzugsgebiete vorstellen.
Peter Holinger geht davon aus, dass alle die Anstrengungen Emil Schilts zugunsten der Sports und seiner Förderung sehr schätzten. Gleichwohl sei die parlamentarische Gruppe "Sport" nach eingehender Diskussion über die Motionen Rudin und Schilt zur Meinung gelangt, dass die erstere überwiesen werden solle und die letztere nicht, weil die Nachbarkantone Basel-Stadt und Solothurn mit ihren grossen finanziellen Problemen kaum in der Lage sein dürften, sich an der Trägerschaft einer nordwestschweizerischen Sportschule zu beteiligen. Auf höherer Ebene decke das Sportzentrum in Magglingen gewisse Bedürfnisse ab.
Für die SVP/EVP-Fraktion gehe die Motion zu weit; sie lehne deshalb ihre Überweisung mit einigen Enthaltungen ab.
://: Die Überweisung der in ein Postulat umgewandelten Motion wird grossmehrheitlich abgelehnt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
22 97/261
Motion von Hans Rudi Tschopp vom 10. Dezember 1997: Irreguläre Zweckänderung des Kredites für Abwasserreinigung
Landratspräsidentin Heidi Tschopp gibt bekannt, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.
Regierungsrat Andreas Koellreuter begründet diese Entscheidung wie folgt: Dr. Hans Rudi Tschopp geht in seiner Motion davon aus, dass der Kredit von 3 Millionen Franken, der vom Landrat im Jahr 1975 für die basellandschaftliche Beteiligung am Aktienkapital der Pro Rheno AG bewilligt worden ist, mit der Überführung in das Aktienkapital der REDAG seinem Zweck entfremdet worden sei. Der Rechtsdienst des Regierungsrates kommt zum Ergebnis, dass diese Annahme nicht zutrifft, und zwar im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
1. Der Gesellschaftszweck der früheren Pro Rheno AG war der Gewässerschutz. Auch ihre Nachfolgerin REDAG dient dem Gewässerschutz. Die REDAG verfolgt aber auch noch zusätzliche Zwecke im Bereich des Umweltschutzes und kann im Auftrag von staatlichen Stellen oder von Privaten Dienstleistungen im Bereich der Abwasser- und Abfallentsorgung erbringen.
2. Wegen diesen zusätzlichen Zwecken der REDAG wird in den zwei Rechtsgutachten von Dr. Adrian Schaub und Dr. Dieter Eglin der Schluss gezogen, dass die aus der Vorgängergesellschaft Pro Rheno AG stammenden 3 Millionen Franken heute innerhalb der REDAG anderen Zwecken dienen würden, als der Landrat damals vor 20 Jahren beschlossen hat.
Der Vorwurf der Zweckentfremdung trifft aber keineswegs zu. Denn beide Gutachter lassen nämlich eine ganz wesentliche Tatsache ausser acht: Und zwar diese, dass der Landrat am 15. Februar 1996 beschlossen hat, den basellandschaftlichen Anteil am Aktienkapital der REDAG von vorerst 3 Millionen Franken um zusätzliche 34.5 Millionen auf total 37.5 Millionen Franken zu erhöhen.
3. Durch die Aufstockung der basellandschaftlichen Kapitalbeteiligung an der REDAG auf mehr als das 12-fache sind die zusätzlichen Zwecke der REDAG ganz klar abgedeckt. Davon machen die ursprünglich aus der Pro Rheno AG stammenden 3 Millionen Franken nur gerade 8% aus. Es ist davon auszugehen, dass die REDAG mindestens in diesem relativ geringen Umfang auch im Bereich des Gewässerschutzes tätig ist. Die vom Landrat vor rund zwei Jahren zusätzlich bewilligten 34.5 Millionen Franken machen über 90% der basellandschaftlichen Kapitalbeteiligung an der REDAG aus. Das genügt zweifellos für die Erfüllung der zusätzlichen Gesellschaftszwecke der REDAG.
4. Als Fazit kann also nicht davon gesprochen werden, die 1975 dem Gewässerschutz gewidmeten 3 Millionen Franken würden heute zu einem anderen Zweck verwendet, als der Landrat damals beschlossen hat.
Aus den erwähnten Gründen und gestützt auf die rechtliche Beurteilung durch den Rechtsdienst kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass entgegen der Auffassung, die in der Motion von Dr. Hans Rudi Tschopp und in den beiden beigelegten Rechtsgutachten vertreten wird, keine unzulässige Zweckänderung des Kredits aus dem Jahr 1975 vorliegt. Er ist zudem der Meinung, dass sich damit erstens eine detaillierte Stellungnahme im Sinne der Motion erübrigt und zweitens keine zusätzlichen Massnahmen aufdrängen, weshalb er dem Rat beantragt, die Motion abzulehnen.
Jacqueline Halder meldet, dass die SP-Fraktion den Ausführungen von Regierungsrat Andreas Koellreuter in dieser Sache folgen und die Schlussfolgerungen des Rechtsdienstes nachvollziehen könne. Sie lehne die Motion einstimmig ab.
Peter Tobler gibt in Vertretung von Adrian Ballmer bekannt, dass die FDP-Fraktion die Motion ebenfalls ablehne. Selbst wenn das Vorgehen bei der Zweckänderung formal nicht buchstabengetreu gewesen sein sollte, wäre der Entscheid sachlich richtig und sinnvoll gewesen. Mögliche "Haare" seien zudem durch den Landratsbeschluss und spätestens mit der Volksabstimmung aus der "Suppe" entfernt worden.
Was die der Motion beigelegten Parteiengutachten angehe, teile seine Fraktion die Meinung des Rechtsdienstes, dass sie in ihren Schlussfolgerungen nicht richtig seien. Mit einer Überweisung dieser Motion erwiese sich der Landrat einen Bärendienst, weil er selbst über ein Gremium verfüge, das sich mit Angelegenheiten befasse, die im Verdacht ständen, schief gelaufen zu sein, nämlich die Geschäftsprüfungskommission. Deren Anrufung erübrige sich jedoch aus den bereits erwähnten Gründen.
://: Die Motion wird grossmehrheitlich abgelehnt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
25 98/27
Motion von Rudolf Keller vom 5. Februar 1998: Verbot von Mandatsabgaben durch die vom Landrat gewählten Vertreterinnen und Vertreter an den Baselbieter Gerichten
Landratspräsidentin Heidi Tschopp gibt bekannt, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.
Regierungsrat Andreas Koellreuter begründet diese Entscheidung wie folgt: Die Motion verlangt die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, wonach den durch den Landrat gewählten Richterinnen und Richtern verboten werden soll, Mandatsabgaben an "ihre" Partei zu zahlen.
Der Regierungsrat lehnt die Motion ab, weil die postulierte Regelung rechtswidrig, unpraktikabel und staatspolitisch verfehlt ist, und zwar mit folgender Begründung:
1. Rechtswidrig
Das Verbot der Entrichtung von Mandatsabgaben an die politischen Parteien ist erstens rechtswidrig, weil die Parteien als privatrechtliche Vereine in der Mittelbeschaffung grundsätzlich frei sind. Das Recht, die Mittelbeschaffung selbständig zu regeln, ist ein Element der Vereinsautonomie. Auch die Parteien finanzieren ihre Aufwendungen hauptsächlich aus Mitgliederbeiträgen und aus anderen Zuwendungen. Dazu gehören die sogenannten "Mandatsabgaben". Der Kanton ist nicht befugt, die Ausrichtung solcher freiwilliger Zuwendungen zu verbieten. Ein kantonale Verbotsbestimmung verletzt die bundesrechtlich gewährleistete Vereinsfreiheit.
Nicht nur die Vereinsfreiheit der Parteien, sondern auch die persönliche Freiheit der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen würde durch eine solche Verbotsnorm unzulässigerweise beschränkt. Zweitens ergibt sich aus der persönlichen Freiheit zwingend, dass jede Person selber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang sie politische Parteien oder andere Vereine finanziell unterstützen will, soweit diese einen rechtmässigen Zweck verfolgen und im Rahmen der Rechtsordnung agieren. Das Verbot, Einkünfte aus dem Mandat teilweise oder auch ganz einer politischen Parteien zuzuwenden, verletzt die Persönlichkeitsrechte der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen auf krasse Weise.
2. Unpraktikabel
Die Einhaltung des ohnehin rechtswidrigen Verbots der Zahlung von Mandatsabgaben wäre weder überprüfbar, noch erzwingbar. Niemand könnte gehindert werden, Mandatsabgaben als Schenkung zu deklarieren und in dieser Form an eine beliebige politische Partei zu entrichten.
3. Staatspolitisch verfehlt
Bei der politischen Meinungs- und Willensbildung, aber auch bei der Rekrutierung von geeigneten Persönlichkeiten für die staatlichen Behörden, nehmen die politischen Parteien unentbehrliche Schlüsselfunktionen wahr.
Damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, sind sie auf Ein- künfte angewiesen, wobei die Mandatsabgaben im Verhältnis zu den anderen Einnahmen innerhalb der einzelnen Parteien einen unterschiedlich grossen Stellenwert haben. Es wäre auch aus staatspolitischen Gründen völlig falsch, die finanzielle Substanz der Parteien dadurch auszudünnen, dass die Ausrichtung von Mandatsabgaben, deren Zahlung in jedem Fall freiwillig wäre, verboten wird.
Es ist nicht einzusehen, weshalb die Mandatsabgaben die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen sollen. Die richterliche Unabhängigkeit wäre dann gefährdet, wenn die Parteien "ihre" Richterinnen und Richter finanziell unterstützen würden. Die Mandatsabgaben fliessen aber in die umgekehrte Richtung: nämlich vom Richter und der Richterin zur politischen Partei, die ihn oder sie für das Gericht nominiert hat. Im Lichte der richterlichen Unabhängigkeit ist dieser Vorgang unbedenklich.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion nicht zu überweisen.
Rudolf Keller geht es mit seiner Motion darum, dass auf der juristischen Ebene tätige Mandatäre nicht abhängig sein sollten von politischen Parteien. Natürlich könne eine solche Regelung nicht absolut kontrolliert werden, doch wenn sie im Gesetz stehe, habe sie eine Wirkung, eine sehr grosse sogar, wenn solche Abgaben und Spenden gleichzeitig steuerlich nicht absetzbar seien.
Immerhin gebe es zu dieser Thematik rechtliche Feststellungen, so § 7 der Baselbieter Kantonsverfassung, wonach niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe und zudem alle Gerichte nur an das Recht gebunden und in ihren Entscheidungen unabhängig sein sollen. Eine Wahl durch den Landrat sei etwas grundsätzlich anderes als wenn ein Staatswesen eine öffentliche, sprich Volkswahl veranstalte, bei der Parteien oder Vereinigungen für die von ihnen nominierten Kandidatinnen und Kandidaten auch Propaganda machten und von ihnen dafür verständlicherweise Abgaben verlangten.
Hier gehe es darum, zu verhindern, dass die Beschickung eines Richteramtes dazu missbraucht werden könne, die Parteikassen zu füllen. Diesen indirekten Weg der Parteienfinanzierung halte er für unehrlich und nicht transparent. Besser wäre es, die Parteien - wie von den Schweizer Demokraten mit einem vor Jahren schon überwiesenen, aber immer noch hängigen Vorstoss gefordert - direkt und gemäss ihrer Stärke finanziell zu fördern.
Mit der vom Landrat derzeit praktizierten Politik werde im übrigen auch parteiunabhängigen und parteilosen Kandidatinnen und Kandidaten der Zugang zu Richterämtern praktisch verwehrt, weil die grosse Mehrheit der im Parlament etablierten Parteien immer danach trachteten, die Sitze unter sich aufzuteilen und die sich daraus ergebenden Einkünfte in ihre Kassen fliessen zu lassen. Das Ergebnis sei eine Justiz, die nach aussen unabhängiger erscheine als sie in Wahrheit sei und nicht mehr immer von den bestqualifizierten Leuten repräsentiert werde.
Er halte an seiner Motion fest und bitte den Rat, sie zu überweisen, weil sie geeignet sei, mehr Transparenz in die Politik zu bringen und der in weiten Kreisen bestehenden Unzufriedenheit im Zusammenhang mit Richterwahlen zu begegnen.
Oskar Stöcklin lehnt die Motion namens der CVP-Fraktion ab, obwohl sie mit den Ausführungen von Rudolf Keller zwar nicht vollumfänglich, doch weitgehend einverstanden sei. Sie halte es für mehr als nur stossend, dass Gerichtsmitglieder Abgaben an ihre Parteien entrichten müssten. Im Grunde sei es phänomenal, dass das ganze Staatswesen im Wesentlichen durch die Parteien funktioniere. So nominierten sie Kandidatinnen und Kandidaten für Behörden, betrieben Meinungsbildung, bestritten Wahlkämpfe usw., während sie für ihre Finanzierung selbst sorgen müssten und damit auf Sponsorengelder, Spenden und eben Mandatsabgaben angewiesen seien.
Es erscheine fast schon fahrlässig, dass der ganze Staat Schweiz mehr oder weniger als "Freizeitstaat" funktioniere. Wollte man daran etwas ändern, müsste man alle Mandatsabgaben abschaffen und beim Volk ganz klar und offen für eine offizielle Parteienfinanzierung eintreten. Ob solche Bestrebungen von Erfolg gekrönt sein würden, sei eine andere Frage.
Seine Fraktion gebe offen und ehrlich zu, diese Motion hauptsächlich darum abzulehnen, weil sie das Geld brauche. Sie bleibe jedoch für jede praktikable Alternative offen.
Peter Tobler spricht sich im Auftrag der FDP-Fraktion gegen die Motion aus. Andreas Koellreuter habe diese Haltung schon weitgehend begründet. Eigentlich müsste diese Diskussion abgeschlossen sein mit der Feststellung, dass das Parlament in dieser Sache gar nicht kompetent sei und der Rest sich von selbst erledige, indem die unabhängige Justiz genau dies täte, was der Motionär sicherstellen wolle, nämlich verfassungswidrige Gesetze aufheben.
An dieser Diskussion stimme bedenklich, dass versucht werde, den Parteien zu unterschieben, RichterInnen nur zum Zwecke der Äufnung ihrer Parteikassen zu nominieren und zu wählen. Das Thema Parteienfinanzierung verdiene eine ernsthaftere Behandlung als eine derart polemische. In der FDP-Fraktion hätten bei keiner Wahl die Mandatsabgaben je eine Rolle gespielt. Sie pflege auch gute Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien zu wählen, wovon ein gewisser Herr Jent Kantaten singen könnte.
Franz Bloch erklärt, dass die SP-Fraktion die Motion einstimmig ablehne und sich dabei den Ausführungen von Andreas Koellreuter und Peter Tobler anschliessen könne. Auch seine Fraktion habe in letzter Zeit parteilose RichterInnen vorgeschlagen; ob es in der Folge irgend wann einmal zu einem Eintritt in die SP gekommen sei oder noch kommen werde, möge dahingestellt bleiben.
Maya Graf informiert, dass die Mandatsabgaben für die Kritik der Fraktion der Grünen an der Richterwahl im Unterschied zum Motionär nicht entscheidend gewesen seien. Wie sie schon früher darauf hingewiesen habe, spiele für sie das Wahlverfahren und die Offenlegung der Interessenbindungen eine entscheidendere Rolle. Das Thema Mandatsabgabe müsse selbstverständlich, jedoch nicht in diesem, sondern in einem umfassenderen Rahmen zusammen mit der Parteienfinanzierung diskutiert werden.
Aus diesem Grund lehne ihre Fraktion die Motion ab.
Dieter Völlmin ist mit Maya Graf der Auffassung, dass das Thema Mandatsabgaben in einem weiteren Zusammenhang diskutiert werden müsse. Die richterliche Unabhängigkeit halte er durch die Mandatsabgaben nicht für gefährdet. Er komme nicht umhin festzustellen, dass auch diese Motion quer in der Landschaft liege, weil sie nur die vom Landrat gewählten RichterInnen betreffe und nicht die vom Volk gewählten mit der Konsequenz, dass die letzteren, selbst wenn sie dies wollten, nicht einmal etwas in die Parteikassen zahlen dürften.
Aus diesen Gründen lehne die SVP/EVP-Fraktion die Motion praktisch einstimmig ab.
://: Die Motion wird grossmehrheitlich abgelehnt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 28. Mai 1998, 10 Uhr