LR Protokoll 15. Oktober 1998
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 1998
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
17 98/86
Interpellation von Gregor Gschwind vom 23. April 1998: Bekämpfung des Feuerbrandes im Kanton Baselland. Antwort des Regierungsrates
RR Eduard Belser zu den Antworten des Leiters des landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain auf die Fragen von Gregor Gschwind:
Zu Frage 1: Eine vorsorgliche Rodung von stark feuerbrandanfälligen Cotoneaster-Arten wird als eine Möglichkeit angesehen, den Feuerbrand-Infektionsdruck niedrig zu halten. Das Bundesamt für Landwirtschaft unterstützt eine solche Rodeaktion. Die Kantone bestimmen selber, wie und wann sie eine solche Rodung durchführen wollen.
Im April wurde in den Gemeinden Schönenbuch, Biel-Benken und Grellingen (Augst ist in Vorbereitung) eine vorsorgliche Rodung angeordnet. Die Aktion verlief ohne grosse Probleme.
Zu Frage 2: Der Bund unterstützt nur die vorsorgliche Rodung hochanfälliger Cotoneaster-Arten. Andere Wirtspflanzen sind ausgeschlossen.
Ausserhalb der erwähnten 4 Gemeinden werden dieses Jahr nur die befallenen Wirtspflanzen gerodet. Die vorsorgliche Rodung der Cotoneaster-Arten ist auf nächstes Jahr vorgesehen, sofern Regierung und Landrat die nötigen Mittel bewilligen (netto ca. Fr. 340'000.--).
Zu Frage 3: Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain orientiert die Mitglieder des Gärtnermeisterverbandes beider Basel regelmässig über die aktuelle Feuerbrandsituation.
Auch die Kernobstproduzenten wurden aufgefordert, die Kulturen zu kontrollieren und den Feuerbrand zu bekämpfen.
Zu Frage 4: Dies ist erst der Fall, wenn in einer Gemeinde der Feuerbrand zum ersten Mal festgestellt wird. Ausgebildete Kontrolleure werden die gemeldeten Verdachtsfälle abklären.
Zu Frage 5: Vertreter von 80 Gemeinden haben an einer Orientierung im April 98 teilgenommen.
Gregor Gschwind dankt für die Beantwortung der Interpellation, hat eine Zusatzfrage und beantragt deshalb Diskussion.
://: Der Rat bewilligt die Diskussion.
Gregor Gschwind vergewissert sich, ob 1999 eine systematische Kontrolle und vorsorgliche Rodung in allen Gemeinden vorgesehen ist, falls dieser Termin bewilligt wird.
RR Eduard Belser bestätigt dies.
Alfred Zimmermann hat eine Zusatzfrage: Kommt dieser Feuerbrand über die Landesgrenze des Elsasses? Wenn ja, unternehmen die Elsässer etwas dagegen?
RR Eduard Belser: Die Situation in den Nachbargebieten ist nicht genau bekannt. Sicher ist nur, dass in den Kantonen Aargau und Zürich flächendeckende Massnahmen ergriffen worden sind.
Hansruedi Bieri fragt, ob "unser" Feuerbrand ins Ausland wandern könnte.
RR Eduard Belser schliesst das nicht aus.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Claude Bucher, Protokollsekretär
Mitteilungen
Landratspräsident Claude Janiak begrüsst Claude Bucher als neuen Protokollsekretär.
Claude Bucher hat sich über die Begrüssung sehr gefreut.
Für das Protokoll:
Claude Bucher, Protokollsekretär
18 98/152
Motion von Roger Moll vom 3. September 1998: Änderung/ Anpassung "Gesetz über die öffentlichen Ruhetage" und Überarbeitung der Vollziehensverordnung
19 98/156
Motion von Alfred Zimmermann vom 3. September 1998: Änderung des Ruhetaggesetzes
Landratspräsident Claude Janiak: Die Regierung ist bereit, diese Motion entgegen zu nehmen.
Matthias Zoller stellt den förmlichen Antrag, diese Motion nicht zu überweisen. Wir hätten es im Baselbiet nicht nötig, uns dem Zwang des Geldes anzupassen. Unsere christlichen Wurzeln sollten an wenigstens 5 Tagen im Jahr noch zur Geltung kommen.
Roger Moll möchte als Motionär klarstellen, dass der vom Kanton Baselland im Jahre 1968 eingeführte "Hohe Feiertag" nicht bestritten wird.
Es geht aber um eine Änderung derjenigen Paragraphen, die nicht mehr zeitgemäss sind und um eine Anpassung des Gesetzes an die veränderten Verhältnisse in der Gesellschaft.
Roger Moll ist aber gegen den ersten Teil der Motion Zimmermann, in welcher der "hohe Feiertag" gestrichen werden soll.
Alfred Zimmermann möchte eine ehrliche Lösung. Zwar werde eine Massenveranstaltung, wie der Autoverkehr eine ist, erlaubt, nicht aber eine ruhige Sportveranstaltung wie zum Beispiel ein Orientierungslauf.
Alfred Zimmermann erklärt sich damit einverstanden, den ersten Punkt seiner Motion zu streichen. Die Regierung soll aber die Kompetenz erhalten, Ausnahmen zu bewilligen.
RR Eduard Belser stellt fest, dass es doch nicht so einfach sei, dieses Gesetz rasch zu ändern. Wenn man Spielraum haben wolle, müsse man heute zustimmen, und wenn es bei dieser klaren, bisherigen Ordnung bleiben soll, dann heisst es nein. Er könne dem Parlament den Entscheid nicht abnehmen.
Bruno Steiger ist dagegen, dass sportliche Veranstaltungen am Bettag durchgeführt werden können. Die Mehrheit seiner Fraktion sei dafür, die beiden Vorstösse abzulehnen.
Röbi Ziegler vermittelt einen geschichtlichen Beitrag zum Bettag, dessen ursprünglich politisches Motiv ein nationaler Tag der Besinnung auf das Gemeinsame war. Er beantragt, den Bettag auch als Tag der Besinnung auf die uns zu setzenden Grenzen zu erhalten.
Philipp Bollinger erklärt im Namen der SP-Mehrheit Zustimmung zu den beiden Motionen. Der Bettag kann als hoher Feiertag gestrichen werden, aber als staatlich anerkannter Feiertag bestehen bleiben, an dem auch gewisse sportliche Anlässe stattfinden könnten.
Max Ribi spricht im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion und lehnt die beiden Motionen ab. Bei genauerer Betrachtung der beiden Motionen müsste der Regierungsrat zwei verschiedene Ausnahmen machen.
Ruedi Moser hat Mühe, wenn ein Gesetz dazu missbraucht wird, Veranstaltungen zu verunmöglichen, die nicht stören und eine vernünftige Beschäftigung sind. Er möchte die Motionen überweisen und hofft, dass man in der Nordwestschweiz zu einer einheitlichen Regelung komme.
Willi Grollimund sagt, dass eine kleine Mehrheit für eine Lockerung des Gesetzes sei. Er möchte den Bettag nicht in Frage stellen, sondern ihn den heutigen Bedürfnissen und der ausländischen Nachbarschaft anpassen.
Paul Rohrbach möchte an den konservativen Werten aus Überzeugung festhalten. Es besteht keine Not-wendigkeit, also keine Not, die bestehenden Gesetze zu verändern, zumal bei den Anfragen der Sportvereine "Big Business" dahinter steckt. Also nein zu den beiden Motionen.
Kurt Schaub ist froh, dass es den Bettag gibt. Er ist gegen grenzenlosen Nutzen. Was wird nach dem Bettag fallen?
Er hofft, dass beide Vorstösse abgelehnt werden.
Willy Müller: Es geht nur ums Geld, der Bettag wird seines Sinnes beraubt. Es sollte umgekehrt sein: Es liegt an den Organisatoren, ihre Termine auf andere Tage zu legen. Man kann auch nicht einerseits den Feiertag streichen, um ihn dann doch beizubehalten. Der Bund hat den Fehler gemacht, dass er den Kantonen Ausnahmebewilligungen erteilt hat.
Emil Schilt lehnt die Motionen ab. Es sollte doch möglich sein, an den übrigen 51 Sonntagen einen Termin für eine Veranstaltung zu finden. Er fragt die Regierung, wie es mit der Motorsportveranstaltung in der Sporthalle bestellt sei, von der er gehört habe.
Alfred Zimmermann: Es geht nicht darum, den Bettag abzuschaffen, es geht nur um die minimale Lockerung des sehr rigorosen Ruhetaggesetzes. Die Jungen sollen die Möglichkeit bekommen, an eine Sportveranstatung zu gehen oder selber Sport zu treiben.
Für Paul Schär als Mitunterzeichner der Motion Moll ist es indiskutabel, dass der Bettag seine Berechtigung als Ruhegebotstag beibehalten soll, aber nicht in der vorliegenden absoluten Form. Es sollte die Möglichkeit bestehen, bei ausserordentlichen Vorkommnissen ein Fenster zu öffnen. Zugleich gibt es in diesem Gesetz überholte Stellen.
RR Eduard Belser: Die Regierung signalisiert, dass sie ein wenig Spielraum möchte. Es sei allerdings nicht einfach.
Zur Motorsportfrage von Emil Schilt: Es gibt ein Ruhetagsgesetz, das motorsportliche Veranstaltungen verbietet, wobei die Interpretation dessen, welche Formen zulässig sind und welche nicht, von der Justizdirektion wahrgenommen wird.
Claude Janiak weist darauf hin, dass in der Motion von Alfred Zimmermann 98/156 Ziffer 1 zurückgezogen wurde.
Es wird also nur über Ziffer 2 dieser Motion abgestimmt.
://: Die Motion von Roger Moll wird mit 38 zu 32 Stimmen abgelehnt.
://: Die Motion von Alfred Zimmermann wird mit 40 zu 32 abgelehnt.
Für das Protokoll:
Claude Bucher, Protokollsekretär
20 98/126
Interpellation von Karl Rudin vom 11. Juni 1998: Erfüllen die RAV die hohen Erwartungen? Antwort des Regierungsrates
RR Eduard Belser zu den Antworten des Vorstehers des KIGA auf die Fragen von Karl Rudin:
Zu Frage 1: Seit 1998 sind die RAV nach unserer Beurteilung ausreichend besetzt. Dank einer etwas zurückhaltenden Einstellungspolitik stehen wir nicht vor dem Problem, den Bestand bereits redimensionieren zu müssen.
Alle RAV-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchlaufen eine obligatorische Erstausbildung gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit. Zudem sind alle Personalberater/innen verpflichtet, den eidgenössischen Fachausweis zu erlangen. Allerdings wird zur Zeit eine zusätzliche Ausbildung in Berufs-und Branchenkenntnissen vorbereitet, weil der derzeitige Wissensstand noch zu verbessern ist.
Zu Frage 2: Nach neuem Personalrecht ist jetzt die Volkswirtschafts-und Sanitätsdirektion Anstellungsbehörde. Mit einer Ausnahme werden und wurden alle RAV-Stellen öffentlich (mindestens Amtsblatt) ausgeschrieben. Bei der Einführung der RAV wurde allerdings bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bestehenden "Baselbieter Stellenvermittlung" des KIGA und der Gemeindearbeitsämter Priorität zugesichert.
Zu Frage 3: Direkt befragt bewerteten 85% einer Erfahrungsaustausch-Veranstaltung die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und RAV als gut oder sehr gut. Die RAV haben von Beginn weg verschiedene Wege zur Kontaktpflege benutzt.
Zu Frage 4: Die MeBeA betreibt lediglich ein einziges Programm zur vorübergehenden Beschäftigung. Es ist dies die Kinderkrippe "Karussell", wo stellensuchende Personen mit Erziehungsverantwortung ihre Kinder in Obhut geben können, währenddessen sie eine arbeitsmarktliche Massnahme besuchen.
Die MeBeA betreibt daneben noch die kaufmännische Übungsfirma "Rotair".
Die MeBeA bietet sich ausserdem Trägerorganisationen von weiteren Beschäftigungsprogrammen dafür an, die bei der Durchführung solcher Programme entstehenden administrativen Aufwendungen oder Teile davon zu erledigen. Von diesem Angebot haben bisher der Ausländerdienst Baselland (Lohnadministration), die Uni Basel und diverse Gemeinden (Gesamtadministration) Gebrauch gemacht. Dies ist aber überhaupt kein Zwang, sondern eine zweckmässige Dienstleistung, die in Anspruch genommen werden kann oder auch nicht, wie dies z.B. Werkstar, Overall, Rotes Kreuz und andere zur Zeit tun.
Die MeBeA führt das Angebot der Basisprogramme gemäss LAM-Studie durch und finanziert die Miete und Infrastruktur der drei Kontakt-, Informations- und Schulungzentren "Sprungbrätt", wo auch die Kurse stattfinden.
KIGA und MeBeA stehen in dem Verhältnis zueinander, dass die Verantwortlichen des KIGA im Zeitpunkt der AVIG-Revision 95 rasch erkannten, dass eine Organisation, welche die oben aufgeführten Tätigkeiten und Dienste anbietet, zur Realisierung des Auftrags, 800 Jahresmassnahmenplätze an aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen anzubieten, viel beitragen könnte. Sie suchten deshalb Trägerschaften, die gewillt waren, dies zu tun. Als keine gefunden werden konnte, entschlossen sie sich, den Verein MeBeA zu gründen.Der Kanton unterstützte diese Gründung mit einem Startdarlehen von Fr. 50'000.--. Wie die Finanzkontrolle in einem Bericht an die Subkommission II der GPK dargelegt hat, bestehen insbesondere keine unzulässigen finanziellen Verbindungen.
Es trifft zu, dass der Leiter des KIGA mit dem Präsidenten des Vereins MeBeA zur Zeit noch identisch ist. In der Gründungsphase war dies die praktischste und schnellste Lösung. Der Vorsteher des KIGA hat jedoch an der Vorstandssitzung des 19. August 1998 seinen Rücktritt und Austritt aus der MeBeA auf die nächste Jahresversammlung hin bekannt gegeben. Nachfolger/innen werden derzeit gesucht. Auch hat der Verein MeBeA das Darlehen vom Kanton zurückbezahlt. Es besteht damit schon in Bälde keine engere Verknüpfung , als sie mit allen anderen Anbieterschaften von kollektiven Arbeitsmarktmassnahmen, mit denen das KIGA zusammenarbeit, besteht. Der Regierungsrat hat von Anfang an dieser Konstellation zugestimmt, die 50'000 Franken bewilligt und das nicht als problematisch beurteilt. Das hat sich etabliert, man kann sich auch daraus zurückziehen und heute begrüsst der Regierungsrat die vollständige Entflechtung mit diesem Verein.
Zu Frage 5: Der Verein verwendet diese Mehreinnahmen für die Finanzierung der administrativen Gesuchs-und Finanzabwicklung nach BWA-Vorgaben, welche die MeBeA für die Bildungsinstitutionen erledigt. Ebenfalls übernimmt der Verein zentrale Aufgaben wie die Bedarfsevaluation, die Präsentation des Angebotes (Ausschreibungen) und die Koordination in der Abstimmung der inhaltlich-konzeptionellen Elemente etc. Dazu gehört auch die partielle Finanzierung des "Sprungbrätt". Ansonsten wären einfach die "effektiven Kurskosten" höher.
Die MeBeA erwirtschaftet, wie alle anderen Vereine und Institutionen, mit denen das KIGA zusammenarbeitet, keinen Gewinn: Gemäss AVIG Art. 62 dürfen kollektive Bildungsmassnahmen keinem Erwerbszweck dienen.
Zu Frage 6: Die der offiziellen Arbeitslosenstatistik der Schweiz zugrundeliegende Einteilung in arbeitlsose und nicht-arbeitslose Stellensuchende folgt den internationalen Richtlinien und Standards des Bureau International du Travail (BIT) in Genf. Entsprechend ist als arbeitslos zu zählen, wer ohne Arbeit und sofort vermittelbar ist. Zusätzlich gilt für die Arbeitslosenstatistik der Schweiz, dass eine arbeitslose Person bei einem Arbeitsamt registriert sein muss. Da die Zahlen zur Arbeitslosigkeit zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) aufbereitet werden, um ua. interkantonale Vergleiche zuzulassen, gilt die folgende konzeptionelle Einteilung in arbeitslose und nicht-arbeitslose Stellensuchende für die gesamte Schweiz.
Zur Erhöhung der Arbeitsmarkttransparenz wird im Kanton BL seit Oktober 1997 in Ergänzung zur Zahl der arbeitslosen Stellensuchenden auch die Zahl der Stellensuchenden insgesamt publiziert.
Zu Frage 7: Eine vom BWA im Juni 98 veröffentlichte repräsentative Umfrage bei rund 4'000 Stellensuchenden und rund 2'000 Personalverantwortlichen in der ganzen Schweiz hat im Wesentlichen das Folgende ergeben:
- Das Konzept der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren hat sich im Urtei der Stellensuchenden und der Arbeitgeberschaft bewährt.
- Die Stellensuchenden und die Arbeitgeberschaften sind mit den von den RAV erbrachten Dienstleistungen mehrheitlich zufrieden.
- Besonders die Sozialkompetenz der Personalberater/innen erhalten gute bis sehr gute Noten.
- Hingegen ist festzustellen, dass die RAV und ihre Dienstleistungen bei den Arbeitgeberschaften noch zu wenig bekannt sind.
- Auch werden die Berufs-und Branchenkenntnisse der RAV-Personalberater/innen von beiden Seiten als noch zu wenig befriedigend beurteilt.
- Als gut bis ziemlich gut werden von diesen die arbeitsmarktlichen Massnahmen beurteilt, welche den Stellensuchenden zuteil wurden.
- Schwierigkeiten ergeben sich bei der Vermittlung oftmals aus der mangelnden Übereinstimmung von Anforderungprofil der offenen Stellen mit den Qualifikationen der Stellensuchenden.
Für die RAV des Kantons Basel-Landschaft kann festgehalten werden:
Die RAV haben jede 5. stellenlose Person einer Massnahme zugeführt.
In einer aktuell vom KIGA durchgeführten Befragung haben 83% der Antwortenden angegeben, dass sie das Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, das sie besuchten, weiterempfehlen würden.
Die RAV erhalten gute Rückmeldungen von den arbeitslosen Personen über ihre Beratungstätigkeit.
Die RAV haben ihre Vermittlungserfolge kontinuierlich steigern können. Die im Jahre 1997 insgesamt rund 1300 realisierten Vermittlungen in befristete und feste
Anstellungen bedeuten eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um ca. 60%.
Relativ erfolgreich war insbesondere die Einrichtung eines Sub-RAV (Stellenbörse) vor Ort im Falle des Konkurses der Firma Hugo Fritschi AG in Brislach im April 97. Ende 1997 waren dank allseitiger Bemühungen von den ursprünglich gegen 300 von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen nur noch deren ca. 10 ohne neue Stelle; im Juli 98 waren noch 4 Personen stellenlos.
Wir sind uns bewusst, dass diese Institutionen nicht billig sind. Aber jetzt haben sie sich einigermassen etabliert, und sie leisten gute Dienste. Die nicht einfache Aufgabe haben wir doch bewältigen können.
Karl Rudin beantragt Diskussion.
://: Die Diskussion wird bewilligt.
Karl Rudin dankt für die Ausführungen von RR Eduard Belser.
Die Zahlen vermitteln nur die halbe Wahrheit. Wir haben in der Schweiz rund 100'000 Arbeitslose, ungefähr das Doppelte in Beschäftigungsprogrammen, Kursen und Zwischenverdiensten, und die gelten nicht als Arbeitslose. In den ersten 7 Monaten dieses Jahres sind 28'000 Personen ausgesteuert worden. Analog ist es im Kanton. Die Zahl der Arbeitslosen nimmt sukzessive ab, diejenige in den Beschäftigungsprogrammen nimmt zu, pro Monat werden rund 100 Personen ausgesteuert. Die echte Arbeitslosigkeit hat nur minim abgenommen. Wenn man das am Hauptziel der RAV misst (eine möglichst rasche und dauerhafte Eingliederung), so ist das Resultat mager.
Die Kosten haben sich verdoppelt, gesamtschweizerisch werden 330 Millionen in die RAV gesteckt. Das "Kässelidenken" ist ärgerlich: Der Kanton gibt viel lockerer Bundesgelder aus, genau so geben die Gemeinden Kantonsgelder aus.
Die Bürokratie ist mit der Einführung der RAV nicht kleiner geworden. Der Umgang zwischen den Gemeinden und den RAV klappt nicht. Die Gemeindeangestellten beklagen sich darüber, dass sie nicht ernst genommen und ungenügend informiert würden.
Auch scheinen die RAV die Kontrollpflicht nicht genau wahrzunehmen.
Karl Rudin beklagt sich auch darüber, dass er von der MeBeA weder Statuten noch eine genaue Auskunft darüber erhalten habe, wer hinter diesem Verein steckt. Ebenso stellt er sich Fragen zu den Kurskosten.
Das alles fordert heraus, Fragen zu stellen.
Die Verantwortung für den mangelhaften Erfolg liegt allerdings nicht nur bei den RAV. Falsch ist die Erwartungshaltung. Der Staat wird das Problem der Arbeitslosigkeit in einer freien Marktwirtschaft gar nie lösen können, denn diese bestimmt über die Arbeitsplätze und über die Arbeitslosen. Der Staat kann nicht einfach 100'000 Stellen aus dem Hut zaubern. Früher war es eine Ehrensache, dass die Wirtschaft auch eine Sozialaufgabe wahrgenommen hat.
Karl Rudin fordert den Regierungsrat auf, in Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Kantonen, Überlegungen anzustellen, ob man nicht wieder von den RAV zu den Gemeindearbeitsämtern zurück wolle. Diese waren nicht weniger erfolgreich, aber kostengünstiger. Die grossen Arbeitslosenprobleme stellen sich in den grösseren Gemeinden, wo eine professionelle Arbeit gewährleistet ist. Der Kanton soll für die Qualitätssicherung aufkommen, der Vollzug soll bei den Leuten sein, die nahe bei den arbeitslosen Personen sind.
Beschäftigungsprogramme und Weiterbildungskurse sollen weiterhin von den RAV übernommen werden.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Claude Bucher, Protokollsekretär
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 29. Oktober 1998, 10 Uhr.