LR Protokoll 17. September 1998
Protokoll der Landratssitzung vom 17. September 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
8 98/73
Berichte des Regierungsrates vom 7. April 1998 und der Geschäftsprüfungskommission vom 27. August 1998: Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden
Postulat 96/150
Landratspräsident Claude Janiak : Wir stimmen über den Antrag der GPK, dass das Postulat 96/150 entgegen der Vorlage nicht abgeschrieben wird, ab.
://: Das Postulat 96/150 wird einstimmig nicht abgeschrieben.
Postulat 97/56
Eva Chappuis wehrt sich gegen die Abschreibung des Postulats 97/56. Sie äussert sich, dass sie nicht verkennt, dass einiges von der Regierung, vom Gewerbe und der Verwaltung unternommen wurde. Das Postulat aber an sich sei nicht erfüllt, man sei noch nicht aus dem Schneider, was Lehrstellen betreffe.Die Regierung schreibt in der Vorlage, dass das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung das Genfer Modell zu prüfen habe. Genau das Prüfen einer Lenkunsgabgabe habe sie verlangt in ihrem Postulat. Wenn die Verwaltung den Aufrag zum Prüfen habe, dann dürfe sie auch berichten und das Postulat könne dann abgeschrieben werden, wenn ein Bericht der Prüfung vorliege. In einem Zeitungsinterview meinte der Leiter des Amts für Berufsbildung und -beratung, dass das Genfer Modell im Hintergrund sei und man jetzt einmal das Resultat der schweizerischen Lehrstelleninitiative abwarte. Das kann die Landrätin nicht unterstützen und bittet darum, das Postulat stehen zu lassen.
://: Das Postulat 97/56 wird mit grossem Mehr nicht abgeschrieben.
Postulat 97/36
Claudia Roche plädiert dafür, dass ihr Postulat ebenfalls nicht abgeschrieben wird, sicher bis zum Abschluss der Bildungsgesetzgebung. Es habe mit der Studie über die frühen LeserInnen und RechnerInnen weitere Nahrung erhalten. Die Basler Zeitung habe von Überraschungen beim Direktionssekretär berichtet.
Der Landrätin geht es in erster Linie um die Kinder und Jugendlichen, die nicht auf der ganzen Linie sehr gut sind, und dann eine Klasse überspringen können, sondern um jene, die in einer Sparte besonders begabt sind. Für die ersteren gäbe es schon ganz wichtige Beschlüsse und für die letzteren brauche es einfach noch neue Ideen, um diesen besser gerecht zu werden.
RR Peter Schmid betont, dass die Regierung nicht daran denkt, momentan weitere Massnahmen vorzuschlagen und zu ergreifen, als es in diesem Regierungsratsentscheid, der in der Antwort erwähnt sei, festgeschrieben sei. Dort stehe, dass in allererster Linie die Regelschule mehr als bis anhin zu machen habe durch Binnendifferenzierung. Wenn das dort stehe, genüge nicht einfach der Satz, dass das so sei. Das Schulinspektorat und die Rektorate der weiterführenden Schulen haben den Auftrag, in den Schulen vermehrt auf diesen Punkt zu achten und an Ort und Stelle Lehrerinnen und Lehrer und Schulen als Ganzes auch zu beraten.
Zweitens sei die Gesetzgebung in dieser Frage in der Tat zurückhaltend. Unter erschwerten Bedingungen sei das Überspringen eines Schuljahres möglich. Intern sei vereinbart worden, dass dieser etwas restriktive Charakter des Gesetzestextes nicht beachtet werden soll, und dass grundsätzlich das Überspringen eines Schuljahres aktiver ins Auge gefasst werden solle. Die Studie, welche Frau Roche erwähnt habe, weise darauf hin, dass das schlechte Image, welches das Überspringen eines Schuljahres hat, nicht gerechtfertigt sei. Indem immer wieder soziale Aspekte angeführt würden, indem immer gesagt werde, sehr Leistungsbegabte hätten irgendwo ein soziales Defizit. Das sei ein Vorurteil. Selbstverständlich gäbe es auch soziale Defizite. Aber das Zusammenwirken von sozialem Defizit und Hochbegabung sei so nicht statthaft.
Drittens sei in dem Regierungsratsbeschluss, welches eine Art Reglement darstelle, festgehalten, wenn eine eigene Abklärungsstelle - der schulpsychologische Dienst - in dieser individuellen Situation einem Kind mit speziellen Leistungsfähigkeiten nicht mehr gerecht werden könne, dass man dann auf weitere Angebote zurückgreifen könne. Diese sind in diesen Fällen mehrheitlich in Privatschulen, bekennt der Kultur- und Erziehungsdirektor.
RR Schmid weist darauf hin, das ungefähr 900`000 Franken aufgewendet werden, seit es diesen Regierungsratsentscheid gibt und im Budget 1999 1,3 Millionen für diese Hochbegabten enthalten sind. Nach der Meinung der Regierung wird an diesem Entscheid festgehalten. Es brauche noch eine gewisse Zeit, bis sich das etwas flexiblere Denken in den Schulen durchgesetzt habe. Die heutige gesetzliche Formulierung sei zu restriktiv, aber durch eine grosszügigere Interpretation heute schon eine Verbesserung. Im neuen Gesetz soll das laut Schmid etwas liberaler formuliert werden.
Das seien die Gründe, warum die Regierung die Abschreibung dieses Postulats beantrage.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
://: Das Postulat wird mehrheitlich abgeschrieben.
Damit sind alle Anträge der GPK zur Vorlage 98/73 behandelt.
Landratsbeschluss
betreffend Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden
Vom 17. September 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die nachfolgend genannten Vorstösse werden stehen gelassen:
Postulat vom 9.1.1997 (709): Direkte Eisenbahnverbindung Suisse Romande - Region Basel gefährdet. Robert Piller, 10.6.1996 (96/150).
Postulat vom 24.4.1997 (855): Erhöhung und Sicherung des Lehrstellenangebots. Eva Chappuis, 20.3.1997 (97/56).
2. Die nachfolgend genannten Vorstösse werden abgeschrieben:
Postulat vom 29.5.1997 (905): Praxisänderung für steuerliche Zwischenveranlagungen bei Arbeitslosigkeit. Bruno Krähenbühl, 6.3.1997 (97/35).
Postulat vom 24.4.1997 (856): Hilfe für besonders gut begabte Schülerinnen und Schüler. Claudia Roche, 6.3.1997 (97/36).
Motion vom 10.1.1994 (1751): Mehr Sicherheit für Velofahrer auf der Kantonsstrasse Hölstein-Bennwil, Abschnitt "Dürrenhübel". Heidi Tschopp, 29.3.1993 (93/66).
Motion vom 18.4.1996 (358): Keine abstrakte Normenkontrolle für Nutzungspläne und Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden betreffend Nutzungspläne an das Verwaltungsgericht. Kommission Raumplanungs- und Baugesetz, 5.2.1996 (96/30).
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
9 98/102
Berichte des Regierungsrates vom 19. Mai 1998 und der Geschäftsprüfungskommission vom 27. August 1998: Internet-Präsentation des Kantons Basel-Landschaft, Bericht zum Postulat 97/14; Abschreibung
Kommissionspräsident Hans Ulrich Jourdan: Als der Alt- Landratspräsident Daniel Müller dieses Postulat einreichte, war es ihm wohl kaum bewusst, dass er der Landeskanzlei damit eigentlich Freude bereitete. Es handelt sich hier um eine gute Vorlage, die aufzeigt, dass sich bei der Landeskanzlei jemand mit Begeisterung dieser Aufgabe widmet. Die zuständige Subkommission der Geschäftsprüfungskommission (GPK) liess sich im Gespräch mit den damit befassten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von dieser Begeisterung anstecken, was auch aus dem Bericht der GPK hervorgeht.
Es tauchte aber auch die Frage auf, ob dieses Angebot überhaupt nötig sei. Diese Frage stellte sich aber schon vor vielen Jahren hinsichtlich der Anschaffung eines Telefons, eines Radios oder eines Fernsehers. Wir haben keine Chance, gegen diese Neuerungen zu sein, da wir andernfalls von der Entwicklung überrollt werden. Wir sollten daher damit befassen. Dass diese Aufgabe gut gelöst wurde, muss der Landeskanzlei attestiert werden. Sie hat sich Mühe gegeben, auf einfache Art und Weise an das Internet zu gehen, die Auftritte zu pflegen und aktuell zu bleiben. Es ist eine Freude, damit zu arbeiten, und die Anerkennung ist auch interkantonal.
Kapitel 4 des GPK-Berichtes zeigt die Kosten der Internet-Präsentation auf. Ihren Nutzen zu beziffern, ist sehr schwer. Die Landratsmitglieder können aber beispielsweise davon profitieren, indem sie die Gesetzessammlung, die Vorlagen, die Einladung zur Landratssitzung usw. im Internet lesen können.
Hervorzuheben ist Kapitel 9 des Kommissionsberichtes, da die GPK den Landrat auffordert mitzuhelfen, indem der Landeskanzlei die eingereichten Vorstösse auf Diskette abgeliefert werden. Wird der Vorstoss nicht auf Diskette abgegeben, wird für dessen Bearbeitung ca. eine halbe Stunde Arbeit benötigt, kann der Text von der Diskette genommen werden, reduziert sich diese Arbeit auf ca. 5 Minuten.
Kurt Schaub: Die FDP-Fraktion hat von diesem Internet-Bericht zustimmend Kenntnis genommen und will dem Team um den zuständigen Mitarbeiter Eugen Lichtsteiner herzlich für den Aufbau und die Betreuung der Web-Site danken. Leere Disketten werden von der Landeskanzlei allen Landratsmitglieder abgegeben, die Vorstösse, Berichte usw. abliefern wollen. Auch die allenfalls notwendige Unterstützung wird geboten. Unter dem Kürzel "www.baselland.ch" können nicht nur die Gesetzessammlung, die Schulferien, oder die Luftqualität abgefragt werden, sondern auch Empfehlungen für den Aufbau und die Gestaltung einer Web-Site gefunden werden. Dabei wird darauf Wert gelegt, dass beim Aufbau einer Web-Page immer an den Kunden zu denken ist, der sich im Angebot bequem und schnell bewegen können muss, auch wenn er kein Internet-Profi ist. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein Arbeitsinstrument und kein Spielzeug handelt.
Das Internet bildet für den Landrat sicher ein gutes Hilfsmittel, auch wenn es noch einige Jahre gehen wird, bis alle Mitglieder einen Internet-Anschluss haben.
Andres Klein: Die SP-Fraktion nimmt sehr gern vom Bericht und den auf dem Internet erfolgten Schritten des Kantons Kenntnis. Diese Arbeit kann nur gelobt werden. Der Kanton Basel-Landschaft leistete hier wieder einmal Pionierarbeit. Es wurde rechtzeitig gehandelt und auf Schnickschnack verzichtet. M. E. dürften die Links noch etwas verbessert werden, was aber offenbar nicht im Sinne des Regierungsrates ist. Meine Vision ist es, dass sich jedes Kommissionsmitglied in ein paar Jahren die nötigen Informationen aus dem Internet holt und kein Aktenversand mehr nötig ist. Unangenehm ist mir aber, die Vorstellung von virtuellen Landratssitzungen. Die Diskussion im Landrat sollte nach wie vor von Mensch zu Mensch geführt werden.
Hanspeter Ryser: Internet ist ein wachsendes Medium, an das laut einem Radiobericht bereits 10% der Haushalte im Baselbiet angeschlossen sind. Die Internet-Präsentation findet sogar interkantonal ein positives Echo. Die SVP/EVP-Fraktion ist überzeugt, dass der Internet-Auftritt des Kantons auch für die Landratsmitglieder von grosser Bedeutung sein kann und wird. Vielleicht können die wachsenden Internet-Kosten durch Einsparungen beim Porto und den Papierkosten aufgefangen werden. Der Kanton müsste dann aber auch jedem Landratsmitglied einen Internet-Anschluss zur Verfügung stellen.
Abschliessend ist festzuhalten, dass der Internet-Auftritt des Kantons einem echten Bedürfnis entspricht, die Sicherheit beim Internet aber weiterhin ein Thema bleiben wird.
Die SVP/EVP-Fraktion stimmt den Anträgen der GPK einstimmig zu.
Marcel Metzger: Die CVP-Fraktion nimmt von diesem Bericht positiv Kenntnis. Es ist klar, dass ein Kanton mit einer Verwaltung dieser Grösse nicht am Internet vorbeikommt. Die Vorlage ist sehr gut abgefasst, und die Fraktion schliesst sich dem ausgesprochenen Dank an.
Alfred Zimmermann hat sich dazu durchgerungen, dass das Internet zukunftsweisend sein soll, wird selbst aber nie einen Internet-Anschluss haben. Zeit und Papier können s. E. zwar eingespart werden, dennoch werden durch das Internet Mehrkosten anfallen, wird den Landratsmitgliedern doch auch ein Büro zur Internet-Benutzung eingerichtet. Wichtig erscheint ihm, dass die Vorlagen nach wie vor auf konventionelle Art an die Landratsmitglieder gelangen und kein Zwang besteht, einen Internet-Anschluss einrichten zu müssen. Die Fraktion der Grünen stimmt den Anträgen der GPK zu.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Als Regierungspräsidentin nehme ich dieses grosse Lob für die Landeskanzlei gerne entgegen. Es ist mir eine Freude, dieses an den Landschreiber und die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiterzugeben.
://: Antrag a. der GPK wird einstimmig gutgeheissen, vom Bericht des Regierungsrates wird Kenntnis genommen.
://: Der Antrag b. der GPK, das Postulat 97/14 von Daniel Müller als erfüllt abzuschreiben, wird ebenfalls einstimmig unterstützt.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
11 98/100
Interpellation von Heidi Portmann vom 14. Mai 1998: Transporte mit abgebranntem AKW-Brennstoff durch den Kanton Basel-Landschaft. Schriftliche Antwort vom 28. Juli 1998
Landratspräsident Claude Janiak fragt Heidi Portmann an, ob sie von der schriftlichen Antwort des Regierungsrates auf ihre Interpellation befriedigt ist, eine Erklärung abgeben oder Diskussion beantragen will.
://: Auf Antrag von Heidi Portmann wird Diskussion bewilligt.
Heidi Portmann: Was würden Sie sagen, wenn sie 100 Flaschen zum Container tragen und später erfahren müssen, dass nur eine Flasche davon recycliert wurde, wenn dabei zudem enorm viel Abfall anfallen würde und die eine Flasche schliesslich ausserordentlich viel kosten würde? Dies wird etwa bei den Atommülltransporten erreicht. Etwa 1% Atommüll wird im Ausland unter schrecklichen Bedingungen abgetrennt. Die plutoniumhaltigen Brennstäbe herzustellen, kostet uns jährlich 40 Mio Franken, indem die Kosten auf den Strompreis umgelegt werden. Würde darauf verzichtet, bestünde die Möglichkeit, den Abfall in Würenlingen ein Jahr lang zu lagern. Kein AKW müsste deshalb abgestellt werden. Das Bundesgericht hat insofern vor einigen Jahren ein falsches Urteil gefällt.
Ich danke für die Beantwortung der Interpellation. Erstaunt hat mich, dass der Kanton während der Ausarbeitung der Antwort mit Halbwahrheiten eingedeckt wurde. Immerhin hielt der Informationschef der schweizerischen Kontrollbehörde am 16. Mai 1998 in der Basler Zeitung fest, dass die Werke und die HSK von diesen Problemen wussten. Die französische Umweltministerin erklärte aber, dass die Tatsache, dass die Betreiber untereinander vereinbarten, über die Verstrahlung Stillschweigen zu bewahren, zeige, dass dieses System nicht funktioniere.
Aus der Antwort wird ersichtlich, welche Isotopen auf den Behältern gefunden wurden. Dabei handelt es sich um hochgefährliche und ausserordentlich langlebige Isotopen, die vom Wind fortgetragen werden. Nur ein einziges dieser Teilchen kann beim Einatmen durch ein Kind zur Überschreitung der zulässigen Jahreshöchstdosis führen.
Wenn die Schadstoffe auf den Containern kurz vor der Abfahrt gemessen wurden, kann gar nichts gefunden werden, da die Container vorher gewaschen worden sind.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
12 98/101
Interpellation von Heidi Portmann vom 14. Mai 1998: Transporte von abgebranntem AKW-Brennstoff durch den Kanton Basel-Landschaft in Transportbehältern NTL 11. Schriftliche Antwort vom 28. Juli 1998
Landratspräsident Claude Janiak fragt Heidi Portmann auch hier an, ob sie von der schriftlichen Antwort des Regierungsrates auf ihre Interpellation befriedigt ist, eine Erklärung abgeben oder Diskussion beantragen will.
Heidi Portmann gibt eine kurze Erklärung ab: Wenn die Behälter, in denen sich abgebrannter AKW-Brennstoff befindet, bersten, sterben die Menschen in dessen Nähe. Diese Behälter sind nur für Höhen von 9m und Geschwindigkeiten von bis zu 48km/h gebaut. Diese Fracht muss aber über Brücken transportiert werden, die viel höher sind (15m, 19m und 22m). Es ist zu hoffen, dass der Regierungsrat dies Bundesrat Leuenberger zur Kenntnis bringt. Das gilt auch für den mengenmässig noch viel grösseren Rücktransport des Atommülls.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
13 98/115
Interpellation von Jacqueline Halder vom 28. Mai 1998: Chemiemüll-Deponien und Hochwasserschutz Allschwil. Schriftliche Antwort vom 16. Juni 1998
Landratspräsident Claude Janiak fragt Jacqueline Halder an, ob sie von der schriftlichen Antwort des Regierungsrates auf ihre Interpellation befriedigt ist, eine Erklärung abgeben oder Diskussion beantragen will.
://: Auf Antrag von Jacqueline Halder wird Diskussion bewilligt.
Jacqueline Halder: Ich möchte festhalten, dass ich mit den Überlegungen zu dieser Deponie nicht den Bau des Hochwasserdamms in Allschwil verhindern will. Das gegen den Bau ergriffene Referendum führt ja schon dazu, dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber entscheiden können. Mir scheint das Problem auch mit naturnaheren Massnahmen lösbar zu sein.
Es ist aber auf jeden Fall wichtig, dass in Allschwil ein einigermassen sauberer Bach durch die Landwirtschaftszone und eine intensive Nadelholzzone mit Spiel- und Picknickplatz fliesst. Es darf nicht vorkommen, dass Kinder vom Genuss des Wassers krank werden.
Auch das Mühlibachtal, das allenfalls Ersatzstandort für die Amphibien aus dem Ziegelei-Areal werden wird, muss sauber bleiben.
Eine Deponie - hier sind es sogar zwei - ist eine schleichende Gefahr oder sogar eine Zeitbombe. Dies vor allem, wenn sie nicht abgesichert ist. Die Chemischen Firmen sanieren ihre Deponien auch. Die Verursacher der mit dieser Interpellation angesprochenen Deponien sind bekannt.
Der Kanton Basel-Landschaft ist verpflichtet, hier etwas zu tun, da einerseits der grösste Abschnitt dieses Baches durch Baselbieter Boden fliesst und andererseits eine kantonale Subkommission "zur Deponierung industrieller Abfälle" seinerzeit den Chemischen Betrieben empfahl, den Chemiemüll in das nahe Elsass zu bringen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Deponie Letten in Hagental einen Brunnen in Schönenbuch beeinträchtigt. Der Kanton ist hier gefordert, indem er über die Sanierungen, die von den Verursachern nachhaltig vorgenommen werden müssen, Kontrolle führt.
Schon im Rahmen der Beratung des Umweltberichts beider Basel habe ich darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Stellen für die Bewältigung der Altlasten wohl kaum ausreichen werden.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Mitteilungen
Landratspräsident Claude Janiak: Maritta Zimmerli-Machatsch trat am 12. Oktober 1981 in den Dienst des Kantons Basel-Landschaft ein und wird bis zum 30. September 1998 als Protokollsekretärin bei der Landeskanzlei tätig sein. Sie alle hatten mit ihr zu tun. Ihre Protokollführung hat insbesondere die Geschäftsprüfungskommission, die Umwelt- und Gesundheitskommission, die Erziehungs- und Kulturkommission, die Justiz- und Polizeikommission und das Landratsplenum betroffen.
Die meisten haben realisiert, dass sie im Jahre 1990 ihr Arbeitspensum von 100 auf 50% reduzierte, um das Jus-Studium an der Universität Basel aufzunehmen. Dieses schloss sie Ende 1996 ab und ist heute promovierte Juristin.
In den letzten beiden Jahren hat sie neben ihrem 50%-Pensum bei der Landeskanzlei Volontariate beim Direktionssekretariat der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und bei der Bezirksschreiberei Liestal absolviert.
Sie scheidet nicht aus dem Staatsdienst aus, sondern wird ab 1. Oktober 1998 ihre Tätigkeit beim kantonalen Personalamt als juristische Mitarbeiterin aufnehmen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Landrat und Maritta Zimmerli war immer sehr angenehm. Persönlich kann ich mich an eine ganz intensive Zeit in der Geschäftsprüfungskommission erinnern.
Ich möchte Maritta Zimmerli, sicher auch in ihrem Namen, ganz herzlich danken und ihr für die Zukunft alles Gute wünschen.
Auch Rudolf Keller hat heute zum letzten Mal an einer Landratssitzung teilgenommen. Er wurde 1987 in den Landrat gewählt, ist also eines der langjährigsten Mitglieder. In dieser Amtsperiode war er hauptsächlich in der Finanzkommission als Mitglied aktiv. Daneben ist er Ersatzmitglied der Geschäftsprüfungskommission und war Mitglied der Raumplanungs- und Baugesetzkommission, der Kommission Regierungsprogramm 1995 - 1999 und der das Konsumkreditgesetz bearbeitenden Kommission. In der vorangegangenen Legislatur war er Mitglied der Personalkommission und Ersatzmitglied der Umwelt- und Gesundheitskommission, sowie der Justiz- und Polizeikommission und der Raumplanungs- und Baugesetzkommission.
Rudolf Keller war sicher einer der pointiertesten Politiker im Landrat. In seinem Rücktrittsschreiben hat er selbst betont, oft in der Minderheit gewesen zu sein. Er ist auch auf eidgenössischer Ebene aktiv und wird sich dort in Zukunft vermutlich weiterhin intensiv mit Politik befassen.
Ich wünsche Rudolf Keller für die zukünftige politische Arbeit und gesundheitlich alles Gute und danke für die Mitarbeit im Parlament.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 15. Oktober 1998, 10 Uhr