LR Protokoll 19. Februar 1998 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
20 97/249
Motion von Claudia Roche vom 27. November 1997: Eltern Mit Arbeit Mit Eltern
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat ist bereit, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Regierungsrat Peter Schmid: Aus der Sicht des Regierungsrates ist es richtig und wichtig, im Vorfeld der neuen Bildungsgesetzgebung auch über die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern zu diskutieren. Wenn er die Motion von Claudia Roche als Postulat entgegennehmen will, möchte er damit zum Ausdruck bringen, dass ihm diese Absicht ernst ist. In den Vorentwürfen ist ein Abschnitt über die Erziehungsberechtigen enthalten (Rechte, Pflichten, Mitsprache). Es ist klar, dass die Eltern das Recht haben, über alles informiert zu werden, das ihre Kinder und den Schulbetrieb als ganzes betrifft. Neu soll das Recht verankert werden, dass die Eltern bei der Qualitätsevaluation mitwirken können. Es besteht aber auch die Ansicht, dass gegenüber den Eltern und Erziehungsberechtigten auch von Pflichten gesprochen werden muss, denn die Leitung des Erziehungsprozesses liegt bei ihnen. Wichtig ist, dass die Erziehungsberechtigten dem Schulrat Anträge stellen können und von diesem zwingend angehört werden müssen. "Schulrat" ist die neue Bezeichnung für Schulpflege und Aufsichtskommissionen. Der Regierungsrat lehnt die Bildung eigentlicher Elternräte, wie sie auf der Rückseite der Motion an zwei Beispielen aufgezeigt werden, aber klar ab. Er ist der Meinung, dass jeder Schule als politisch verantwortlicher eine Schulrat gegenübergestellt werden soll. Da dieser die Verantwortung tragen soll, besteht keine Möglichkeiten für einen Elternrat mehr, wenn es seine einzige Kompetenz ist, Vertreterinnen und Vertreter in den Schulrat zu delegieren. Der Regierungsrat ist aber der Meinung, dass alle politischen Gruppierungen gut beraten sind, Frauen und Männer in die Schulräte zu nominieren, die selbst schulpflichtige Kinder haben, damit der unmittelbare Bezug zu ihrem Verantwortungsbereich besteht. Er glaubt, dass die Tatsache, Eltern zu sein, keine Sonderbehandlung erfordert, da diese dazu eingeladen sind, sich in politischen Gruppierungen zu engagieren. Die eigentliche Gesetzgebung ist aber Sache des Parlaments.
Claudia Roche: Ich bin froh, dass mein Anliegen wenigstens teilweise Gehör gefunden hat und danke dafür, dass die Motion als Postulat entgegengenommen werden soll. Dabei gehe ich davon aus, dass die Diskussion über die Bildungsgesetzgebung in vollem Gang ist und ich als Mitglied der Erziehungs- und Kulturkommission echte Chancen habe, diese Anliegen einbringen zu können. Das Konzept des Elternrats oder der institutionalisierten Elternmitsprache hat ziemlich heftige Reaktionen ausgelöst. Dies interpretiere ich damit, dass diese Einrichtungen in der Schweiz zu wenig bekannt ist und spektakuläre "Einzelskandälchen" Aufsehen erregt haben. Was aber vielerorts an Gesprächskultur und an gemeinsamer Verantwortung getragen wird, wird zu wenig wahrgenommen. Das Argument, dass die entsprechenden Strukturen im Baselbiet schon bestünden und nur genutzt werden müssten, überzeugt mich nicht. Die Schulen haben immer nur mit Einzelpersonen zu tun. Diese benötigen aber eine Struktur, wo sie ihre Anliegen sammeln, diskutieren und gemeinsam vertreten können. Die Eltern organisieren sich dabei selbstverständlich selber, was keine revolutionäre Idee ist. Da die Motion im Landrat keine Unterstützung finden wird, begnüge ich mich mit dem Spatz in der Hand und gehe davon aus, dass er noch Muskeln zulegt, bin also mit einer Überweisung als Postulat einverstanden.
Uwe Klein: Die CVP-Fraktion stimmt einer Überweisung des Vorstosses als Postulat zu.
Barbara Fünfschilling: In Binningen wird die angesprochene Mitsprache schon heute praktiziert. Es gab Elterngruppen. Die Behörden luden die Eltern auch ein, damit sie die Mitsprache wahrnehmen können. Im Namen der FDP-Fraktion wehre ich mich aber gegen die Einführung von Elternbeiräten. Für wichtiger halte ich es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu bieten, ihre Bedürfnisse direkt zu artikulieren.
Roland Meury: Das von Claudia Roche vorgebrachte Thema ist mir sehr wichtig, und die Fraktion der Grünen könnte den Vorstoss auch als Motion überweisen. Sie ist der Meinung, dass wir uns in einer Phase der Bildungsgesetzgebung befinden, in der Pflöcke eingeschlagen werden können. Für die Eltern ist das Gefühl wichtig, ihre Kinder auf ihrem Bildungsweg begleiten zu können. Hier besteht aber ein grosses Manko. Das Schreiben des Lehrervereins und weitere Stellungnahmen vermitteln nicht den Eindruck dass sich daran sehr viel ändern wird. Deshalb würde ich eine Überweisung als Motion vorziehen. Es ist eine zunehmende "Professionalitis" festzustellen, ein Verstecken hinter den Mauern der Professionalität, bei der eine Mitsprache der Eltern nicht erwünscht ist. Ich lege Ihnen ans Herz, die Eltern in die neue Bildungsgesetzgebung einzubinden, da sie m. E. eine Sonderstellung in diesem Bereich haben. Andernfalls koppeln sich die Eltern ab oder suchen Alternativen zu Staatsschulen. Trotz einer Überweisung als Postulat, sollte eine zwingende Bestimmung in das Bildungsgesetz aufgenommen werden.
Andrea Von Bidder: Mir ist die Petition von Schule und Elternhaus bekannt, die sich für mehr Mitsprache der Eltern einsetzt. Mein vor zwei Jahren eingereichter Vorstoss für mehr Kommunikation wurde mit dem Argument abgelehnt, dass die Ursache der Probleme bei den Eltern liege. Nun haben wir die Möglichkeit, etwas Neues einzuführen. Die Begegnung Eltern/Lehrerschaft sollte schon vor dem Auftreten von Unstimmigkeiten als etwas Normales angesehen werden. Eine grosse Mehrheit der SVP/EVP-Fraktion unterstützt das Anliegen von Claudia Roche, ein Teil davon kann es auch als Motion überweisen.
://: Der Vorstoss wird mehrheitlich als Postulat überwiesen.
21 97/253
Motion von Ludwig Mohler vom 4. Dezember 1997: Erwerb des Bauernkriegsdenkmals durch den Kanton
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat lehnt diese Motion ab.
Peter Schmid: Nachdem sich der Regierungsrat mit dem Erwerb des Bauernkriegsdenkmals beschäftigt und es vermessen hatte, kam er zum Schluss, dass es für den von ihm ins Auge gefassten Standort, das Büro des Ludwig Mohler, leider zu gross ist.
Doch, Spass beiseite, der Regierungsrat bot dem Stadtrat von Liestal an, bei der Suche nach einem neuen Standort behilflich zu sein. Konkret wurde angeregt, das Denkmal auf der Grünfläche vor der Kaserne zu plazieren. Er brachte auch zum Ausdruck, mit dem Stadtrat über allfällige andere geeignete Standorte zu diskutieren und allenfalls einen Standort unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat will aber keine Denkmäler erwerben, da hier niemand mehr zu entschädigen ist. Ausserdem ist er der Meinung, dass dieses Denkmal wegen der unterschiedlichen Stile, der Steinkombinationen usw. nicht vor das Regierungsgebäude passt. Ludwig Mohler weist in seinem Vorstoss schon darauf hin, dass immer wieder Skulpturen vor dem Regierungsgebäude aufgestellt wurden. Doch wurden dieses nach einer gewissen Zeit auch jeweils wieder entfernt, da dieser Standort keine Ergänzung erträgt. Ausserdem hat der Stadtrat Liestal schriftlich mitgeteilt, dass er selbst gewisse Vorstellungen bezüglich des Denkmals hat. Schliesslich sollte mit den darunter begrabenen Gebeinen der Vorfahren pietätvoll umgegangen werden. Der Regierungsrat lehnt diese Motion daher ab.
Ludwig Mohler: Ich danke für die Ausführungen von Regierungsrat Peter Schmid und freue mich ausserordentlich, als Schweizer Demokrat im Landrat eine, wenn auch nur kleine Kulturvorlage vertreten zu dürfen. Wie den Abstimmungsunterlagen der Gemeinde Liestal betreffend Quartierplan Engel zu entnehmen ist, hat der Regierungsrat bemerkt, dass die Erhaltung des Bauernkriegsdenkmals historisch wichtig ist. Ich war erstaunt darüber, wie rasch der Regierungsrat einen geeigneten Standort gefunden hat, nämlich im Park vor der Kaserne. Dort befindet sich aber ein alter Baumbestand, der für dieses Denkmal reduziert werden müsste. Das ist aber sicher nicht im Sinne des Landrates. Warum der Regierungsrat, das Denkmal nicht vor dem Regierungsgebäude aufstellen will, leuchtet mir nicht ein. Als sichtbares Zeichen für die während den Bauernrevolten im 17. Jh. gefallenen Baselbieter Freiheitskämpfer ist das Denkmal 1904 für das Baselbieter Volk errichtet worden. Es gäbe keinen besseren Standort als dort, wo die Vertreter des Baselbieter Volkes tagen, also vor dem Regierungsgebäude. Zum Schluss erlaube ich mir den Hinweis, dass mich der Regierungsrat auch vor dem heutigen Tag hätte über die Abstimmungserläuterungen der Stadt Liestal informieren können. Evtl. werfen die kommenden Wahlen bereits ihre Schatten voraus. Ich erlaube mir daher, in dieser Sache mitzustimmen, obwohl auf dem Denkmal der Name eines Namensvetters von mir verewigt ist und die Frage der Ausstandspflicht vielleicht nicht restlos geklärt ist. Ich bitte den Regierungsrat noch um die Beantwortung folgender Frage: Müssen Bäume gefällt werden, wenn das Denkmal für der Kaserne aufgestellt wird, und wenn ja, wieviele?
Peter Holinger: Stadtrat und Einwohnerrat der Stadt Liestal befürworten den Quartierplan Engel, welcher die Motion von Ludwig Mohler auslöste. Sie hoffen, dass die Abstimmung am 15. März 1998 positiv entschieden wird. Andernfalls würden sich die Investoren zurückziehen, was für den Kantonshauptort sicher ein grosser Verlust wäre. Für das Bauerndenkmal lässt sich sicher ein guter Standort finden, einer davon wäre der Park vor der Kaserne. Der Stadtrat will das Denkmal nicht verkaufen und selbst einen geeigneten Standort suchen. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen und rufe die Liestalerinnen und Liestaler dazu auf, den Quartierplan Engel anzunehmen. Ludwig Mohler möchte ich für seine gute Absicht danken.
Dieter Schenk: Wer hätte vor einem Jahr gewusst, dass in Liestal ein Bauerndenkmal steht und wo dieses genau zu finden ist? Die Bauabsichten im Engel haben das Denkmal aus dem Dornröschenschlaf geweckt. Es kann sicher ein geeigneterer Standort dafür gefunden werden, wo es besser gesehen und die Inschrift gelesen werden kann. Ich bin über die Gespräche zwischen dem Regierungsrat und der Stadt Liestal froh. Ludwig Mohler wäre über die möglichen Standorte frühere informiert gewesen, wenn er die Debatten des Einwohnerrates etwas verfolgt hätte. Die Motion muss abgelehnt werden, da sie den Kanton in seiner Entscheidung einengt. Schliesslich stellt sich noch die Frage, wer eigentlich der Eigentümer des Denkmals ist.
Emil Schilt: M. E. gehört der Botenbrunnen ebenfalls zu dem Bauerndenkmal. Beide sollten vor der Kaserne aufgestellt werden. Ich bin überrascht, dass sich Ludwig Mohler plötzlich als "Grüner" zeigt, indem er sich so für die Bäume einsetzt. Wenn hier ein oder zwei Bäume weichen müssten, wäre dies nicht so schlimm.
Ludwig Mohler freut sich über die angeregte Diskussion über dieses Denkmal und bittet darum, die Motion als Postulat zu überweisen, damit der Regierungsrat die offenbar noch bestehenden Unklarheiten abklärt.
://: Der Landrat beschliesst mehrheitlich, den Vorstoss auch nicht als Postulat zu überweisen.
Begründung der persönlichen Vorstösse
98/36 Motion von FDP-Fraktion: Ausweisung finanzielle Folgen für Bürgerinnen und Bürger bei Gesetzes- und Dekretsvorlagen
98/37 Motion von Claudia Roche: Alternierendes Gemeindepräsidium
98/38 Motion von Oskar Stöcklin: Einführung der Volkswahl für die kantonalen Gerichte
98/39 Postulat von Hansruedi Bieri: Ausbildung von kommunalen Wirtschaftsbeauftragten
98/41 Postulat von Uwe Klein: Vereinfachung des Gemeindesteuer-Einzuges bei juristischen Personen
98/42 Postulat von Peter Brunner: Reinacherheide und Hunde - gemeinsam im Interesse des Naturschutzes
98/43 Interpellation von Theo Weller: 37,5 oder 92 Millionen für die KVA Basel ? Was geschieht mit den Abstimmungsversprechungen ?
Zu allen Vorstössen keine Wortmeldung.
Überweisungen des Büros
Landratspräsidentin Heidi Tschopp gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
98/34 Bericht des Regierungsrates vom 17. Februar 1998: Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung; an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
98/35 Bericht des Regierungsrates vom 17. Februar 1998: Universitäts-KInderspital beider Basel: Aenderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft); an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Mitteilungen
Betreffend Standesinitiative "Sofortmassnahmen zu Gun- sten der Landwirtschaft" schreibt der Parlamentsdienst, dass Ständerat und Nationalrat während der Wintersession 1996/97 beschlossen haben, dieser Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu geben.
Fortsetzung des Protokolls vom 19. Februar 1998