LR Protokoll 19. Februar 1998 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





19 97/239
Postulat von Peter Brunner vom 13. November 1997: Kantonal einheitliche Absenzen-Regelung (Ferien) während der ordentlichen Schulzeit

Regierungsrat Peter Schmid: Das Postulat von Peter Brunner wirkt mit Blick auf die Rechtsgleichheit zunächst einleuchtend.
Der Regierungsrat ist aber der Auffassung, dass die heutige Lösung keine unlösbaren Probleme aufwirft. Heute treffen die Gemeinden, Schulpflegen oder Aufsichtskommissionen Regelungen, die in zunehmendem Mass liberaler werden, aber nicht überborden. Der Regierungsrat ist daher nicht der Meinung, dass für alle Schulen eine zentralistisch Lösung vorgeschlagen werden sollte.
Auch eine für den ganzen Kanton gleiche Lösung, hilft hier nicht. Wenn beispielsweise 4 Freitage pro Jahr für jede Schülerin und jeden Schüler zur Verfügung stehen, werden sich die Schulpflegen mit der Forderung nach einem fünften Tag beschäftigen müssen.
Die Erziehungs- und Kulturdirektion gibt regelmässig Empfehlungen heraus, die u. a. beinhalten, bei Familien mit mehreren Kindern, für deren Gesuche verschiedene Behörden zuständig sind, Absprachen vorzunehmen. Es wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass auf die Verhältnisse in den jeweiligen Herkunftsländern der Familien Rücksicht genommen werden sollte (z. B. Regenzeiten). Diese Empfehlungen der Erziehungs- und Kulturdirektion werden in der Regel von den kommunalen Behörden nachvollzogen.

Ludwig Mohler: Die öffentlichen Schulen werden heute vom Kanton und den Gemeinden bzw. regionalen Trägerschaften wahrgenommen. Das führt zur paradoxen Situation, dass die Eltern bezüglich der Absenzenregelung während der ordentlichen Schulzeit mit z. T. sehr unterschiedlichen Bewilligungspraktiken konfrontiert werden. Ein konkretes Beispiel hat Peter Brunner erlebt, indem in ein Gesuchs für ein Familientreffen im Ausland drei Gemeinden bzw. Schulen involviert waren. Während die Gemeinde Aesch für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen eine praktikable und gerechte Lösung fällte (1 Dispositionsfreitag pro Schuljahr mit Übertragungsmöglichkeit), prüfte die Gemeinde Pfeffingen von Fall zu Fall, und die Gemeinde Brislach bewilligt generell keine Absenzen für ausserschulische Ferienverlegungen. Diese Praxis führt zu einer Ungleichbehandlung und darf nicht als schülerfreundlich und gerecht taxiert werden. Selbstverständlich sollen ausserschulische Absenzen auf ein Minimum beschränkt werden. In jedem Fall aber sollte ein Minimalstandard für alle Schülerinnen und Schüler im Kanton gelten. Trotz der Gemeindeautonomie ist es nicht nachvollziehbar, warum in vielen Gemeinden sehr unterschiedliche Bewilligungspraxen bestehen. Ich danke Peter Schmid für seine Stellungnahme und hoffe, dass sich die Gemeinden an die Empfehlungen der Erziehungs- und Kulturdirektion halten.

Elisabeth Nussbaumer: Eine Mehrheit der SP-Fraktion lehnt diesen Vorstoss ab. Sie hat die Probleme erkannt, wird z. T. doch auch sehr viel Zeit für die Behandlung der Anliegen aufgewendet. Dies lässt sich aber nicht durch eine kantonale Bewilligungspraxis lösen.
Empfehlungen der Erziehungs- und Kulturdirektion werden schon heute herausgegeben. Im Zuge der Umsetzung der teilautonomen geleiteten Schulen könnten solche Fragen allenfalls in diesen Schulen gelöst werden. Das Absenzenwesen sollte möglichst nah bei den Betroffenen entschieden werden.
Wir bitten Sie, den Vorstoss abzulehnen.

Beatrice Geier: Auch die FDP-Fraktion spricht sich für Ablehnung des Postulates aus. Individuelle Gesuche werden meist individuell und sehr liberal gehandhabt. Arrangementtechnische Gesuche bilden für die Bewilligungsbehörde eigentlich keinen Grund, doch sollten unter den verschiedenen betroffenen Behörden Absprachen erfolgen, so dass sich grosse Diskussionen erübrigen. Eine zentralistische Lösung ist nicht nötig.

Uwe Klein: Die CVP-Fraktion ist anderer Meinung. Sie stimmt der Überweisung des Postulates zu, trotzdem sie die Gemeindeautonomie eigentlich sehr hoch hält. Das Probleme, der Koordination zwischen verschiedenen Behörden lässt sich durch eine zentralistische Lösung beheben. Der Kanton sollte daher einen Minimalstandard gewährleisten.

Andrea Von Bidder: Die SVP/EVP-Fraktion kennt das aufgegriffene Problem und die damit verbundenen unbefriedigenden Situationen. Mit Hilfe dieses Postulates könnte geprüft werden, ob allenfalls mit neuen Leitlinien zuhanden der Schulpflegen gleichzeitig alle Eltern orientiert werden könnten. Deshalb spricht sich die SVP/EVP-Fraktion für die Übeweisung des Postulates aus.

Roland Meury: Auch die Fraktion der Grünen spricht sich für die Überweisung des Postulates aus, was die Gegenargumente sogar bestärkt haben.

://: Die Überweisung des Postulates wird mit 38 zu 36 Stimmen abgelehnt.



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Fragestunde (10)

1. Karl Rudin: Stundentafel der Sekundarstufe 1

Im Mitteilungsblatt 2 des Schulinspektorates vom 18.12.97 steht geschrieben, dass die vorbereitenden Arbeiten zur Entwicklung einer neuen Stundentafel für die Sekundarstufe 1 bereits gelaufen sind und noch laufen werden. Ebenso geht aus dem Schreiben hervor, dass die Direktbetroffenen weder als Schulleitungsmitglieder noch als Lehrkräfte vor dem Vernehmlassungsverfahren in die Entwicklung miteinbezogen werden.

Fragen:

1. Welche Gründe bewogen den Regierungsrat, die direktbetroffenen Lehrkräfte der Real- und Sekundarschulen nicht von Anfang an in den Entwicklungsprozess miteinzubeziehen?
2. Wie stellt sich der Regierungsrat vor, eine Identifikation und Akzeptanz bei den Umsetzerinnen und Umsetzern der Stundentafel zu erreichen, wenn er die Betroffenen nicht an einem transparenten Prozess teilhaben lässt ?
3. Auf welche Weise will der Regierungsrat dieses Mitdenken und Mitgestalten in die Tat umsetzen?
4. Das Volk hat weder zur Gymnasialdauer noch zum neuen Bildungsgesetz Stellung genommen. Werden sich diese Entscheide nicht auch auf die Stundentafel der Sekundarstufe 1 auswirken?

Regierungsrat Peter Schmid: Die von Karl Rudin gestellten Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesamtregierungsrates. Für die Stundentafeln ist der Erziehungsrat zuständig. Daher kann sich der Gesamtregierungsrat auch nicht dazu äussern. Sollte eine Stundentafelveränderung bedeutende finanzielle Folgen haben, kann daraus allenfalls ein Geschäft von Regierungsrat und Landrat werden. Es fällt in meine Verantwortung als Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion, nach einer umfassenden Dokumentation zum Thema Sekundarstufe I und den intensiven politischen Diskussionen über Gymnasialdauer angeordnet zu haben, dass eine unverfälschte Möglichkeit einer Stundentafel zur Diskussion gestellt wird, die alle vom Landrat bereits beschlossenen Vorstösse und die Ergebnisse der grossangelegten Konsultation über die Weiterentwicklung der Sekundarstufe I beinhaltet und die mögliche Kürzung der Gymnasialzeit berücksichtigt. Dieser unverfälschte Vorschlag wird am 18. März 1998 vom Erziehungsrat, dem drei gewählte Lehrerinnen und Lehrer angehören, diskutiert. Damit wird eine erste direkte Einflussnahme von Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht. Anschliessend findet das bereits erwähnte und völlig korrekte Vernehmlassungsverfahren bei den sog. Konferenzen statt. Das Vorgehen ist korrekt. Wenn sich der Regierungsrat trotzdem eine Beurteilung erlauben darf, so stellt er den Mangel fest, dass die Bevölkerung bei Diskussionen über Stundentafeln und Lehrplänen weitgehend ausgeschlossen ist. Ein Mangel an Mitwirkungsmöglichkeiten von Lehrerinnen und Lehrern ist hingegen nicht festzustellen.
Es ist klar, dass ein Entscheid über die Dauer der Gymnasialzeit einen Einfluss auf die Stundentafeln hat. Sollten Landrat und Stimmberechtigte einer Verkürzung zustimmen, erfolgt die Vernehmlassung wie aufgezeigt. Sollte ein anderer Entscheid gefällt werden, führt dies zwingend zu einem veränderten Vorschlag der Stundentafel.
Primär soll aber der aktuelle Stand diskutiert werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungs- und Kulturkommission konnte diese gemeinsam mit dem Erziehungsrat in die Stundentafeln Einsicht nehmen. Bedauerlich ist, dass die Stundentafel durch eine Ungeschicklichkeit, die inzwischen behandelt ist und von mir als erledigt betrachtet wird, vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangte und insbesondere in Liestal zu Diskussionen führte. Es handelt sich dabei aber um ein Dokument, das nicht dem neusten Stand entspricht und somit keine Bedeutung hat.
Wir sind der Meinung, dass wir uns an das in Gesetz und Verordnung vorgeschriebene Vorgehen halten.

Frage 2 von Bruno Steiger wurde zurückgezogen.


3. Rosy Frutiger: Hepatitis-B-Impfkampagne des Bundesamt für Gesundheit - auch für Basel-Land?


Wie den Medien (u.a. Radio DRS 1 Familienrat) zu entnehmen war, ist vom Bundesamt für Gesundheit eine routinemässige Hepatitis-B-Impfung aller Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 16 Jahren geplant.

Fragen:

1. Ist im Kanton Basel-Land eine solche Impfkampagne ebenfalls geplant oder ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die Gründe, die das Bundesamt für Gesundheit anführt, nicht ausreichend sind, eine solche unverhältnissmässige Massnahme zu propagieren?
2. Wenn doch eine solche routinemässige Hepatitis-B-Impfung an den 11 - 16 jährigen Schülerinnen und Schülern geplant ist,
- wer zahlt die Kosten?
- Wie werden Jugendliche und Erwachsene informiert?
- Wird auch über die Impfrisiken informiert (gentechnisch hergestellter Impfstoff mit Anteilen von Aluminium- und Quecksilberverbindungen)?
- Kann oder wird eine solche Impfung für obligatorisch erklärt?

Regierungsrat Eduard Belser: Das Eidgenössische Departement des Inneren hat entschieden, dass die Hepatitis-B-Impfung auf breiterer Ebene angewandt werden soll.
Zur Frage 1: Sobald die Finanzierungsfragen geklärt sind, soll diese Impfung auch im Kanton Basel-Landschaft im Rahmen des Schulgesundheitsdienstes gefördert werden. Der Regierungsrat ist nicht der Meinung von Rosy Frutiger, dass die vom Bundesamt für Gesundheit angeführten Gründe nicht ausreichen, folgt das Bundesamt doch den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, auch in Industrieländern die Hepatitis-B-Impfung für die gesamte Bevölkerung anzubieten. Entwicklungsländer haben dies schon längere Zeit verwirklicht. Unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Italien haben - wie fast alle europäischen Länder ausser Skandinavien, wo die Krankheit auch seltener ist - diese Empfehlung schon umgesetzt. Als Begründung für diese Massnahmen müssen die möglichen Konsequenzen einer viralen Hepatitis-B beachtet werden (z. B. chronische Leberentzündung, Leberzirrhose, in einigen Fällen auch Leberkrebs). Neben dem Leid der Krankheit, die mit der Impfung verhindert werden kann, sind auch die vermeidbaren finanziellen Kosten der Behandlung zu nennen. Seit Lebertransplantationen möglich sind, stiegen die Ausgaben der Behandlungen der Folgekrankheiten von Hepatitis-B stark an.
Zur Frage 2: Wir sind der Ansicht, dass mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz endlich auch durchgesetzt wurde, dass die Krankenkassen die notwendigen präventiven Leistungen zu übernehmen haben. Im Moment bestehen noch gewisse Unklarheiten. Die Verordnung verlangt als Voraussetzung zur Kostenübernahme Absprachen zwischen Kanton und Versicherer über die gesamthafte Vergütung von Impfstoffen und ärztlichen Leistungen. Zur Zeit laufen auf schweizerischer Ebene Bemühungen, einen neuen Publikumspreis für diesen Impfstoff zu erzielen, womit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen nichts im Wege stehen sollte.
Impfnebenwirkungen sind bei der Hepatitis-B-Impfung ausgesprochen selten. In den Medien tauchen ab und zu Berichte über neurologische Krankheiten (Multiple Sklerose) auf, die dadurch ausgelöst werden könnten. Dies hielt einer wissenschaftlichen Untersuchung nicht stand. Ein spezieller Hinweis auf Nebenwirkungen würde gerade in diesem Fall eine direkte Irreführung der Betroffenen bedeuten. Es ist richtig, dass der Hepatitis-B-Impfstoff mit gentechnologischveränderten Hefezellen hergestellt wird. Er enthält Aluminiumhydroxid, was auch für Starrkrampf- und Keuchhustenimpfungen zutrifft. Dieser Stoff dient als Träger des eigentlichen Impfstoffes. Besondere Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Das Konservierungsmittel ist eine Quecksilberverbindung, die auch bei Händedesinfektionsmitteln eingesetzt wird, in dieser Dosierung aber ungiftig ist.
Obligatorische Impfungen sind im heutigen Umfeld nicht vertretbar. Der Landrat könnte eine Impfung laut § 47b des Gesundheitsgesetzes für obligatorisch erklären, der Regierungsrat wird dies hier aber nicht beantragen. Die Information soll offen und vor allem den Eltern gegenüber erfolgen.

Rosy Frutiger: Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die Selbstveranwortlichkeit der Jugendlichen analog der AIDS-Prävention gefördert werden sollte?
Hepatitis-B ist mit der Verwendung eines Kondoms verhinderbar.

Regierungsrat Eduard Belser: Selbstverantwortung ist sicher zu fördern, doch dort, wo ein günstiger Impfstoff mit wenig Nebenwirkungen zur Verfügung steht, wäre es unverantwortlich, die Menschen nicht auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Hepatitis-B hat verschiedenste Ansteckungsmöglichkeiten.

Maya Graf: Die Frage, wie Jugendliche und Erwachsene informiert werden, wurde nicht beantwortet. Ausserdem interessiert mich, warum der Regierungsrat nicht der Meinung ist, dass es ausreichen würde, den Risikogruppen die Impfung anzubieten?

Regierungsrat Eduard Belser: Die Information soll im Rahmen der Schulgesundheitsuntersuchungen erfolgen. Die Eltern sollen über die Möglichkeiten schriftlich informiert werden. Aufgrund der Vorkommen der Hepatitis-B-Fälle sind wir mit dem Bundesamt für Gesundheit der Auffassung, dass der enge Impfschutz bei den Risikogruppen nicht mehr ausreicht.


5. Karl Rudin: Keine 3. Röhre am Belchen

Mit dem Verzicht auf den Bau einer 3. Röhre am Belchen, werden während der Renovationsbauzeit tägliche Staus entstehen. Ein Teil der Automobilisten und ganz sicher der Lastwagenfahrer werden Ausweichrouten benutzen. Davon ist das Waldenburgertal betroffen.

Fragen:

1. Die Verfasser der Studie rechnen nur mit rund 700 Fahrzeugen (von über 30'000 täglich), die dem Stau ausweichen werden. Wie wird diese Zahl begründet?
2. Denkt der Regierungsrat an flankierende Massnahmen, um das Ausweichen so unattraktiv wie möglich zu machen ?
3. Die Arbeiten im Belchentunnel könnten parallel zu den Ausbauarbeiten der Hauptstrasse in Oberdorf stattfinden. Gedenkt der Regierungsrat eventuell aus diesen Gründen, die Ausbauarbeiten hinauszuschieben, um eine Verkehrsbehinderung im Waldenburgertal zu umgehen?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider zur Frage 1: Die in der Studie angeführten Zahlen ergeben sich aus einer Simulationsberechnung, die bei Gesamtverkehrsmodellen jeweils angestellt werden, und stellen einen Mittelwert dar. Sie zeigen u. a. auf, dass der Verkehr auf verschiedenen Achsen, z. B. auch grossräumig via N3 Bözberg, ausgeglichen wird.
Zur Frage 2: Der Regierungsrat sieht keine Massnahmen vor, das Ausweichen speziell unattraktiv zu machen. Vermutlich wird vor allem auf die Hochleistungsstrassen ausgewichen, was auch angestrebt wird. Es ist auch zu beachten, dass die Staudauer verhältnismässig kurz ist. Daher ist es weder erforderlich noch zweckmässig, den Verkehr auf den Kantonsstrassen mit lokalen Massnahmen zu behindern.
Zur Frage 3: Für das Bauvorhaben "Sanierung der WB-Trassees" und der Hauptstrasse in Oberdorf besteht noch kein vom Landrat genehmigtes Projekt. Eine zeitliche Überschneidung ist nicht zu erwarten.

6. Peter Minder: Sanierung der Kantonsstrasse in Ziefen

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Ziefen ist seit einiger Zeit - bis auf den Bereich der "Alten Schmiede" - abgeschlossen. Da nach wie vor zu befürchten ist, dass diese Bauruine weiterhin und auf unabsehbare Zeit das Dorfbild verunstaltet, stellen sich in diesem Zusammenhang folgende

Fragen:

1. Ist der neue Besitzer der "Alten Schmide" immer noch willens, das Gebäude zu sanieren, bzw. innert angemessenere Frist umzubauen, inklusive der Integration einer Arkade als Durchgang für die Fussgänger?
2. Falls diese Aussichten schlecht stehen, wäre es möglich, mit der Kantonalen Denkmalpflege nochmals in Verbindung zu treten und auf den fragwürdigen Entscheid des Verwaltungsgerichtes zurückzukommen, um allenfalls doch noch einen Abbruch zu ermöglichen?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider
zur Frage 1: Der neue Eigentümer der "Alten Schmiede" in Ziefen, ein Herr Burckhardt aus Basel, hat bereits ein Baugesuch eingereicht, das alle Anliegen der kantonalen Denkmalpflege berücksichtigt und sowohl von der kantonalen Denkmalpflege wie auch von der Denkmal- und Heimatkundekommission bereits genehmigt wurde. Die Aussensanierung wird gemäss Aussagen des Eigentümers bereits im Sommer 1998 in Angriff genommen und einem verantwortungsbewussten, historisch interessierten Fachmann übergeben. Die Denkmalpflege begleitet die Sanierung zudem. Da der Eigentümer beabsichtigt, die "Alte Schmiede" weiterhin als Schmiede zu benutzen, wird die Idee einer Fussgängerarkade auch nicht weiterverfolgt.
Zur Frage 2: Die "Alte Schmiede" in Ziefen ist bei Herrn Burckhardt in den besten Händen, und wir können uns darauf freuen, nach der Sanierung sehen zu können, wie früher geschmiedet wurde.

7. Willi Müller: Entsorgungssubventionen für regionale Problemabfälle

Dank einer Neuverhandlung konnten die Kompensationszahlungen betreffend dem Hochtemperaturofen Novartis aufgrund der fehlenden Anliefermengen für den Kanton und die Steuerzahler reduziert werden. Trotz dieser finanziellen Teil-Entlastung ist aber das Problem der noch immer billigen und umweltproblematischen Entsorgung (z.B. durch die Verbrennungsöfen der Zementindustrie) ungelöst. Statt die fehlenden Anliefermengen durch Ausgleichszahlungen zu kompensieren, stellt sich in Zusammenhang mit der Diskussion um eine mögliche Entsorgung von Problemabfällen aus der Dritten Welt, auch die Frage einer temporär begrenzten Verbilligung der Entsorgungskosten für die regionalen Abfallanbieter (z.B. in der Höhe der Kompensationszahlungen).

Frage:

Wieweit wurde auch schon eine temporäre Subventionsverbilligung möglicher Verbrennungsabfälle in der Region Basel abgeklärt und was spricht für bzw. gegen diese "Dumping"-Lösung?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Die vom Regierungsrat mit der Zusatzvereinbarung angestrebte Lösung deckt sich weitgehend mit den Überlegungen und Strategien von Willi Müller. Statt Garantiezahlungen für nicht beanspruchte Kapazitäten wird eine gute Auslastung der regionalen Sondermüllverbrennungsanlage (RSMVA) zu marktkonformen Preisen angestrebt. Die vor kurzem mit der Konzernleitung der Novartis vereinbarten Grundsätze für einen Nachtragsvertrag, der noch ausgearbeitet werden muss und von den Regierungen der beiden Basler Kantone noch nicht genehmigt wurde, sieht nicht nur eine Reduktion des kantonalen Kontingents, sondern auch ein neues Abrechnungssystem vor. Damit soll auch versucht werden, die technisch hochstehende Anlage für die Entsorgung von wirklich problematischen Abfällen aus einem erweiterten Einzugsgebiet zu nutzen. Dies nicht nur im Interesse einer maximalen Umweltentlastung, sondern auch weil damit Problemabfälle zu höheren Preisen angenommen werden können und somit auch verstärkt zur Verminderung der kantonalen Fixkosten beigetragen werden kann. Parallel dazu bestehen aber weiterhin die Anstrengungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, weiterhin bei den Bundesbehörden zu einer klaren Regelung der Sonderabfallentsorgung zu kommen. Dann sind in technisch nicht hochstehenden Anlagen auch keine Dumpingpreise mehr möglich.

Maya Graf: Was hat sich hinsichtlich des Projektes, Problemabfälle der Dritten Welt zurückzunehmen, getan?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Die Abklärungen laufen nach wie vor. Das Interesse besteht weiterhin. Probleme bereitet vor allem der Transport der Problemabfälle. Resultate liegen noch keine vor.

Willi Müller: Hat sich der Regierungsrat schon einmal überlegt, wie hoch die Differenz der für die Entsorgung in der RSMVA verlangten Preise gegenüber den andernorts verlangten (inkl. Transport) ist?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Selbstverständlich hat der Regierungsrat die ihm bekannten Zahlen in seine Überlegungen einbezogen. Solange uns der Bund, insbesondere das BUWAL, nicht ausreichend unterstützt und die Verbrennung in den Zementwerken weiterhin möglich ist, kommt die RSMVA mit ihren hohen Preisen nicht zum Zug. Anlässlich eines Gesprächs mit Bundesrat Moritz Leuenberger habe ich dieses Problem erneut thematisiert, musste aber von den anderen Kantonen zur Kenntnis nehmen, dass diese nicht bereit sind, die mit der RSMVA in Zusammenhang stehenden hohen Investitionskosten mitzutragen.

Zur Fortsetzung der Fragestunde

Fortsetzung des Protokolls vom 19. Februar 1998


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