LR Protokoll 2. April 1998 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 2. April 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
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Berichte des Regierungsrates vom 11. März 1997 und der Spezialkommission vom 19. März 1998: Kantonales Waldgesetz (kWaG). 1. Lesung
Rita Kohlermann , Präsidentin der Spezialkommission, fasst die wichtigsten Punkte des Kommissionsberichts zusammen und bittet den Rat, das labile Gleichgewicht des Kompromisses nicht zu gefährden, dem kantonalen Waldgesetz in der Kommissionsfassung, der Änderung der Verfassung und dem Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald zuzustimmen sowie die Postulate 92/215 und 87/195 abzuschreiben.
Dieter Schenk bezeichnet das kantonale Waldgesetz vor allem als Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald, weil dieses weitgehend den Rahmen abstecke und die Kriterien vorgebe. Dies sei auch daraus ersichtlich, dass mehr als die Hälfte der Paragrafen des Entwurfs auf das Bundesgesetz oder die Verordnung dazu Bezug nähmen. Nach dem Scheitern des ersten Gesetzgebungsanlaufs habe eine von VertreterInnen aller am Wald interessierten Kreise gebildete Expertenkommission einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der vom Regierungsrat mit einigen Änderungen verabschiedet worden sei.
Anlässlich einer Anhörung der Expertinnen und Experten habe die Spezialkommission festgestellt, dass diese es fertig gebracht hätten, im Entwurf die unterschiedlichsten Interessen in ein Gleichgewicht zu bringen, das aber so labil sei, dass es schwierig wäre, Elemente zu verändern, ohne Gegenforderungen der jeweils anderen Seite auszulösen. Nach heftigen Diskussionen habe die Spezialkommission denn am Schluss auch einsehen müssen, dass der regierungsrätliche Entwurf einen absolut tragfähigen Konsens darstelle.
Auch in der FDP-Fraktion sei es bei einzelnen Punkten zu heftigen Diskussionen gekommen. Sie begrüsse die Regelung über die Statischen Waldgrenzen im Baugebiet und habe mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass die Waldgrenzenkarten an verschiedenen Orten ohne grosse Probleme hätten erlassen werden können. Kontroverser sei die Regelung der Bewilligungspflicht diskutiert worden; in der Detailberatung sei bezüglich der Anzeigepflicht mit einem Antrag aus FDP-Kreisen zu rechnen. Was die Beiträge angehe, unterstütze seine Fraktion nachdrücklich die getroffene Regelung, weil ihrer Ansicht nach nicht einfach zum Zwecke der Ausschöpfung der maximalen Bundesbeiträge automatisch maximale Kantonsbeiträge ausgerichtet werden sollten, sondern der Landrat die Möglichkeit haben müsse, das Beitragswesen über das Budget zu steuern. Die FDP-Fraktion sei sich des Umstandes bewusst, dass der Kanton mit der Realisierung der vom Bundesgesetz verlangten zweckmässigen Organisation der Forstdienste und Einteilung des Waldes in Forstreviere und Forstkreise in die traditionellen Kompetenzen der Bürgergemeinden eingreifen müsse, doch sei diesen die Problematik schon seit fünf Jahren bekannt.
Die FDP-Fraktion beantrage eintreten auf das Waldgesetz, behalte sich aber vor, Anregungen zur Prüfung auf die zweite Lesung hin einzubringen.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp heisst folgende Gäste auf der Tribüne herzlich willkommen:
- Nationalrat Rudolf Imhof
- Alt-Landrat Willi Breitenstein
- Christian Miesch, Präsident des Verbandes der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden
- Max Thommen, Präsident des Verbandes der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Kanton Basel-Landschaft
- Mitarbeiter des Forstamtes beider Basel
- verschiedene Förster.
Jacqueline Halder ist heute froh darüber, dass sie sich zusammen mit ihrer Fraktion vor drei Jahren vehement für die Rückweisung des ersten Entwurfs des kantonalen Waldgesetzes eingesetzt habe, weil es sich beim heute vorliegenden Entwurf wirklich um einen gelungenen Wurf handle, der gute Aussichten habe, in dieser Form auch in der Volksabstimmung zu bestehen. Die Anregungen, die man der Regierung damals mit auf den Weg gegeben habe, seien beim erneuten Anlauf berücksichtigt worden einerseits mit einer Straffung des Gesetzes (Reduktion auf 43 Paragrafen) und andererseits mit dem Einbezug von Fachleuten sowie Vertretern aus Waldbenützer- und Naturschutzkreisen. Dass es den letzteren gelungen sei, sich nach 14 Sitzungen zu einem tragfähigen Konsens (nicht Kompromiss!) zusammen zu raufen, mache den besonderen Wert des vorliegenden Entwurfes aus. Die Spezialkommission habe ihrerseits während 12 Sitzungen sich mit dem Gesetzesentwurf auseinander gesetzt und bemüht, materiell nichts Wesentliches daran zu ändern, um das "Mobile" nicht aus dem labilen Gleichgewicht zu bringen.
Im neuen Entwurf sei noch einem weiteren Kritikpunkt Rechnung getragen und auf die Unterscheidung von Maschinen- und Waldwegen verzichtet worden; für beide habe man eine Bewilligungspflicht vorgesehen. Was die Veranstaltungen im Wald anbelange, habe sich die Spezialkommission mit dem Grundsatz einverstanden erklärt, dass ab 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Meldung an die Gemeinde zu erfolgen habe und die ganzen Detailregelungen im Dekret vorgenommen werden sollten, weil dieses sich leicht wieder ändern lasse, wenn sich etwas nicht bewähren sollte. Nachdem sich die Expertenkommission auf diese Zahlen geeinigt habe, sollte sich der Landrat davor hüten, sie verändern zu wollen.
Die Spezialkommission habe nach eingehenden Diskussionen die vom Regierungsrat beantragte Beitragsregelung übernommen, welche die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen den Gemeinden überbürde. Der Natur- und Landschaftsschutz im Wald werde im Rahmen des nächsten Traktandums (Vorlage 97/222) beraten. Im Gegensatz zum ersten Entwurf werde hier die forstliche Planung klar und systematisch geregelt, indem zwischen Planung und Plänen sowie zwischen strategischer (Waldentwicklungsplan) und operativer (Betriebsplanung) Ebene unterschieden werde.
Die Koordination mit der Raumplanung sei nun gewährleistet und die gute Lösung des ersten Entwurfs bezüglich Revierplanung beibehalten worden.
Abschliessend danke sie der Spezialkommissionspräsidentin Rita Kohlermann für die gute, ausdauernde Führung durch diese komplizierte Materie. Dem Rat empfehle sie im Auftrag der SP-Fraktion, das Waldgesetz in der Kommissionsfassung zu verabschieden.
Hans Schäublin begrüsst namens der SVP/EVP-Fraktion den vorliegenden Kompromiss. Sie trete auf die Vorlage ein und werde dem Entwurf zustimmen, behalte sich jedoch vor, noch eine oder zwei Änderungen zu beantragen. Für ihn komme der Verordnung zum Waldgesetz entscheidende Bedeutung zu, weil hauptsächlich dort die Bewirtschaftung geregelt werde. Er hoffe, auch in diesem Punkt mit der gleichen Gesprächsbereitschaft wie bei der Gesetzesberatung rechnen zu können. Die Dreiteilung in Gesetz, Dekret und Verordnung halte er für zweckmässig, weil so allfällig notwendige Anpassungen an die Erfordernisse der Praxis problemlos ermöglicht würden. Mit diesem "schlanken" Gesetz könne man arbeiten.
Mit dem Waldentwicklungsplan werde die forstliche in die ordentliche Planung integriert. Dass der Bevölkerung ein Mitspracherecht eingeräumt und die Betriebsplanung klar geregelt werde, sei zu begrüssen. Seine Fraktion unterstütze auch die Regelung der Beiträge und der Abgeltung der Leistungen der zu gründenden Revierverbände ; seine persönliche Hoffnung gehe dahin, dass der Landrat künftig den Bedürfnisse des Waldes und seiner Bewirtschaftung Rechnung tragen und die erforderlichen Mittel auf dem Budgetweg bewilligen werde. Die Einbindung der Einwohnergemeinden in den ganzen Prozess sei zu begrüssen. Die Höhe der Beiträge bedürfe sicher noch einer Definition in der Verordnung.
Die Regelung bezüglich der Veranstaltungen im Wald gründe auf einem breiten Konsens, der nicht angetastet werden sollte. Was die Signalisierungen im Wald angehe, hoffe er, das man Vernunft walten lassen werde, damit es am Ende im Wald nicht mehr Signale gebe als Bäume.
Die SVP/EVP-Fraktion stimme dem Gesetzesentwurf in der Kommissionsfassung und den Anträgen der Spezialkommission zu.
Gregor Gschwind sieht im Umstand, dass die Spezialkommission trotz des Konsenses der Expertenkommission für die Gesetzesberatungen 12 Sitzungen gebraucht habe, einen Beweis für die Wichtigkeit des politischen Aspektes in der Gesetzgebung. Rita Kohlermann danke er herzlich für die eben so souveräne wie geduldige Führung der Spezialkommission durch die komplexe Materie.
Mit der Revierbildung werde eine effizientere Waldbewirtschaftung ermöglicht und die schwierige Situation der Waldeigentümer in der heutigen Zeit wenigstens etwas gemildert. Die CVP-Fraktion meine, dass die Neuauflage des Waldgesetzes und die Einbettung der unterschiedlichen Interessen im Wald gut gelungen sei und fast in jeder Beziehung befriedigende Problemlösungen hätten gefunden werden können.
Weil in der Gesetzgebung "weniger" meist "mehr" bedeute, sehe sie in der Reduktion des Entwurfs auf 43 Paragrafen einen echten Fortschritt. Die damalige Rückweisung habe sich also gelohnt, zumal jetzt auch das Durcheinander mit dem Waldentwicklungsplan habe geklärt werden können.
Seine Fraktion könne sich mit der neuen Beitragsregelung , die anstelle eines Automatismus eine Steuerung durch den Landrat über das Budget vorsehe, einverstanden erklären. Zu Diskussionen hätten vor allem die Frage der Gemeindebeiträge und die etwas "gummige" Formulierung "angemessene Beiträge für besondere Leistungen" geführt, doch sei es als richtig erachtet worden, den Einwohner- und Bürgergemeinden die einvernehmliche Lösung dieser Probleme zu überlassen. Die CVP-Fraktion begrüsse die klare Definition der Waldgrenze in der Bauzone anhand der Waldgrenzenkarten. Er als Bauer sähe es selbstverständlich gerne, wenn auch in der Landwirtschaftszone die dynamische durch die statische Walddefinition ersetzt würde.
Er finde es zweckmässig, dass mit der ersten Lesung des Waldgesetzes auch die Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald auf die heutige Traktandenliste gesetzt worden sei, handle es sich doch beim Wald um ein ökologisches System, in das nur durch (Über)Nutzung und Pflege eingegriffen werde.
Ohne Rücksicht auf das Risiko, dass dadurch der labile Kompromiss aus den Fugen geraten könnte, lehne die CVP-Fraktion die im Entwurf vorgesehene Regelung betreffend die Veranstaltungen im Wald als den Schutzzielen zuwiderlaufend ab. Sie werde den von ihm bereits in der Spezialkommission gestellten Antrag auch im Plenum wieder einbringen, wonach die Grenze von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern massiv zu reduzieren sei.
Unter diesem Vorbehalt trete die CVP-Fraktion auf das Waldgesetz ein.
Willi Müller bezeichnet es als eben so vornehme wie schwierige Aufgabe, in einem Gesetz die verschiedensten Ansprüchen an den Wald unter einen Hut bringen zu müssen. Beim vorliegenden Entwurf könne es sich demnach nur um einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen handeln, an dem die Spezialkommission vernünftigerweise nur marginale Änderungen angebracht habe. Obwohl die Fraktion der Schweizer Demokraten einige Abstriche in Kauf nehmen müsse, könne sie dem Gesetzesentwurf in der Kommissionsfassung als einer allseits akzeptablen Kompromisslösung zustimmen.
Daniel Wyss möchte es nicht versäumen, an erster Stelle Rita Kohlermann ein Kränzchen zu winden für die sehr gut geführte Kommissionsberatung. Die Fraktion der Grünen sei mit dem Kommissionsbericht einverstanden und insbesondere auch dankbar für das beigelegte informative Glossar der wichtigsten forstlichen Fachbegriffe. Ferner könne sie dem gut schweizerischen Kompromiss zustimmen, zu dem sich die Expertenkommission zusammen gerauft habe. Sie finde es auch gut, dass Veranstaltungen im Wald von einer gewissen Grössenordnung an bewilligungspflichtig erklärt werden sollen.
Allenfalls könnte sie einer Modifikation von § 8 im Sinne des Votums des CVP-Sprechers zustimmen. Sie halte jedoch illegale Anlässe im Wald für viel problematischer, solange solche Widerhandlungen nach geltendem Polizeireglement bloss mit lächerlichen 200 Franken gebüsst werden könnten.
Die Feststellung, dass der Schutz des Waldes wichtig sei, verbinde er mit der Hoffnung, dass es noch genügend Vorbilder gebe, um einer jüngeren und älteren Bevölkerung für diese Erkenntnis die Augen zu öffnen.
Adolf Brodbeck ist davon überzeugt, dass mit der vorliegenden Lösung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ein viel besserer Schutz des Waldes erreicht werde als mit der bisherigen quantitativen Flächenregelung. Mit dem Waldentwicklungsplan und der Betriebsplanung würden Instrumente von strategischer Wirksamkeit eingeführt, die den Anforderungen der verschiedenen Interessengruppen gut entsprächen. Allerdings sei anzumerken, dass zur Kasse gebeten werden müsse, wer im Waldentwicklungsplan viel und Nachhaltiges fordere. Wahrscheinlich sei bezüglich der Forderungen an den Wald eine gewisse Zurückhaltung geboten.
Der Gesetzesentwurf weise aber auch einige Schwächen auf, z.B. in der Grundorganisation auf der operativen Ebene, d.h. in Fragen, die den kürzerfristigen und praktischen Alltag im Wald beträfen. Früher habe man mit dem Kreisoberförster, dem Gemeindeförster und dem Waldeigentümer eine sehr einfache Organisation gehabt, die bei den damaligen Anforderungen an den Wald sicher genügt habe. Viel komplexer werde die neue Organisation sein mit Forstkreis, Forstrevier, Revierverband, Waldeigentümer, Einwohnergemeinde und Revierförster. Der letztere müsse künftig mehreren "Herren" dienen, dem Kanton, dem Revierverband und Waldeigentümer sowie der Einwohnergemeinde. Wenn sechs verschiedene Stellen und Organisationen Aufgaben am gleichen Objekt wahrnehmen müssten, resultierten fünf Schnittstellen mit komplizierten, aufwendigen Prozessen und hohen Folgekosten, und er frage sich, ob man sich dies heute noch leisten könne. Gegen die Bildung von Revierverbänden habe er nichts einzuwenden, da sie geeignet sei, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Es sei ihm klar, dass gewisse Elemente wie die Bildung von Revierverbänden vom Bund vorgegeben seien.
Trotz des verhältnismässig schlanken Gesetzes werde man eine ziemlich "fette" Organisation haben mit Regelungen, die eine klare und saubere Abgrenzung der Kompetenzen und Verantwortung im Wald erschwerten. Aus diesem Grund werde er beantragen, einzelne Paragrafen zur Überarbeitung auf die zweite Lesung hin an die Kommission zurückzuweisen. Dabei gehe es um Fragen, die von der Spezialkommission nicht sehr eingehend diskutiert worden seien (Signalisation und Unterhalt von Waldwegen, Bewilligungsinstanz für neue Waldwege, Anordnung von Sperrungen bei Holzschlägen im Interesse der Sicherheit, Haftungsverhältnisse). Diese Fragen beträfen die Paragrafen 9 und 10.
Der vorliegende Gesetzesentwurf könne - etwas überzeichnet - wie folgt charakterisiert werden: Der Kanton regelt und befiehlt, die Waldbenützer fordern, die Einwohnergemeinden befehlen mit, müssen aber auch bezahlen oder bezahlen vielleicht nicht, und die Waldeigentümer müssen gehorchen!
Hansruedi Bieri schickt voraus, dass der heute viel zitierte Konsens vorerst einmal nur zwischen Experten und Organisationen bestehe, der ganze Wald künftig viel mehr Geld kosten werde als bisher und die Einwohnergemeinden vermehrt zur Kasse gebeten würden. In Zukunft müsse auf der Stufe Einwohnergemeinde über verschiedene Projekte abgestimmt und zu Budgetanträgen Stellung genommen werden, die den Wald beträfen. Dies sei richtig und sachlich begründbar.
Allerdings habe er mit anderen Ratsmitgliedern den Eindruck, dass man bei der Gesetzesberatung nicht gerade vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr gesehen, aber vor lauter Experten die Interessen des Volkes nicht mehr richtig wahrgenommen habe. Anders sei es nicht erklärbar, dass in § 8 Abs. 1 den gleichen Stimmbürgern, die künftig richtigerweise mehr Beiträge beschliessen müssten, zugemutet werde, sich irgend wo anzumelden, wenn sie sich in Gruppen von mehr als 50 Personen in den Wald begeben wollten, z.B. beim Kanton, wenn der betreffende Anlass über die Gemeindegrenze hinaus gehe. Die Bestimmung sei ebenso unverhältnismässig wie in der Praxis nicht durchsetzbar. Eine unzumutbare Verschärfung der eidgenössischen Vorgabe sehe er in der Regelung gemäss § 14, die flächendeckend angewendet werden müsse, obwohl dies nirgends wörtlich zum Ausdruck komme. Er behalte sich vor, anlässlich der Detailberatung auf diese Problematik zurückzukommen. Konkret werde der von einer grossen Mehrheit der FDP-Fraktion getragene Antrag lauten, dass § 8 Abs. 1 ersatzlos zu streichen sei.
Peter Holinger stellt fest, dass die Bürgergemeinden auf das Waldgesetz warteten, was seine Bedeutung für diesen Kanton, dessen Fläche ja zu einem Drittel bewaldet sei, noch unterstreiche. Zum vorliegenden Entwurf habe er einige kritische Fragen zu stellen, die eine betreffe die Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinden, die andere den Umstand, dass die Waldeigentümer und insbesondere die Bürgergemeinden zu reinen Waldbewirtschaftern degradiert würden, und eine weitere die Haftungsverhältnisse im Wald. Er behalte sich vor, in der Detailberatung Anträge zu den Paragrafen 8, 34 und 35 und zum Dekret zu stellen.
Der Spezialkommission danke er für die intensive Arbeit an diesem Gesetz. Im Rat sei bei dessen Behandlung ein relativ hohes Tempo angeschlagen worden, denn der Kommissionsbericht liege erst seit Ende März vor.
Alfred Zimmermann verzichtet namens der Fraktion der Grünen auf ein Eintretensvotum.
Regierungsrat Eduard Belser bezeichnet es als hoch erfreulich, dass alle Votanten den vorliegenden Gesetzesentwurf einleitend als grossen Fortschritt gegenüber der ersten Fassung bezeichnet hätten, und dankt ihnen für diese Anerkennung.
Sein besonderer Dank gelte der Spezialkommission und ihrer Präsidentin, die sich dieser komplizierten Materie gründlich angenommen hätten.
Allerdings könne er angesichts der Anträge, die bisher eingereicht worden seien, durchaus nicht ausschliessen, dass noch eine dritte Gesetzgebungsrunde veranstaltet werden müsse. Er bitte die AntragstellerInnen inständig, sich bei der Detailberatung stets bewusst zu sein, dass sie tatsächlich an einem labilen Gleichgewicht herum schraubten. Auch wenn sie bezüglich einzelner Elemente dieses Gesetzes sehr gute Ideen mit sehr guten Argumenten zu vertreten wüssten, wären sie gut beraten, das Werk als Ganzes, also den Wald vor lauter Bäumen nicht aus den Augen zu verlieren, denn gerade daran sei der erste Anlauf gescheitert.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung gemäss Beilage a. des Kommissionsberichts
Waldgesetz
Titel und Ingress
Keine Wortbegehren.
§§ 1 - 4
Keine Wortbegehren.
§ 5
Adolf Brodbeck beantragt, Absatz 1 an die Spezialkommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, auf die zweite Lesung hin die Einsetzung des Kantonsforstamtes als Bewilligungsinstanz zu prüfen. Bei den Waldwegen und im besonderen bei den Maschinenwegen handle es sich um Verbindungen, die ausschliesslich aus forstlichen Gründen angelegt würden. Als Bewilligungsbehörde sollte deshalb eine hoheitliche Fachinstanz eingesetzt werden und nicht eine Gemeindebehörde, die von Waldbewirtschaftung sehr viel weniger verstehe als das kantonale Forstamt. Man müsse sich fragen, was geschehe, wenn eine Einwohnergemeinde für einen Waldweg, der aus forstlichen Gründen angelegt werden müsse, keine Bewilligung erteilen sollte. Gegen eine Vorprüfung solcher Gesuche seitens der Einwohnergemeinde wie bei den Hauungsplänen hätte er aber nichts einzuwenden.
Eduard Belser bittet den Rat, diesen Antrag abzulehnen, weil eine weitere Prüfung überflüssig sei. Man habe hier bewusst die politische Instanz gewählt, weil diese verschiedene Interessen und nicht nur diejenigen im Wald unter einen Hut bringen müsse, und auf die Einführung eines Baubewilligungsverfahrens verzichtet. Mit der Einsetzung des kantonalen Forstamtes als Bewilligungsinstanz würde einer der zentralen Pfeiler des Konsenses herausgebrochen, und er warne ausdrücklich davor, die schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit wie beispielsweise in Muttenz in den Wind zu schlagen.
://: Der Rückweisungsantrag wird grossmehrheitlich abgelehnt.
://: Der Antrag, in § 5 Abs. 1 nicht den Gemeinderat, sondern das kantonale Forstamt als Bewilligungsinstanz vorzusehen, wird grossmehrheitlich abgelehnt.
§ 6
Keine Wortbegehren.
§ 7
Max Ribi fragt, ob gemäss Absatz 3 ein Gebiet im Allschwiler Wald eingezäunt werden dürfe, bei dem es sich wegen unmittelbarer Nachbarschaft zu einer vielbefahrenen Strasse eigentlich nicht mehr um Wald handle, das man aber von Zeit zu Zeit sich wieder erholen lassen wolle.
Eduard Belser denkt, dass dies möglich sein sollte, weil man als wichtige Gründe, die man in der Verordnung nicht abschliessend aufzählen werde, nebst Jungwaldflächen beispielsweise auch den Schutz seltener Tier- und Planzenarten vorgesehen habe.
Hanspeter Ryser fragt, wie es sich mit der Einzäunung von Obstanlagen an Waldgrenzen verhalte.
Eduard Belser antwortet, dass die Einzäunung von Obstanlagen zum Zwecke der Verhinderung von Wildverbiss nach neuem Gesetz nicht illegal sei. Um Mittel aus der Jagdkasse geltend machen zu können, sei man sogar verpflichtet, die betreffende Anlage zu schützen.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp unterbricht an dieser Stelle die Detailberatung des Waldgesetzes.
Zur Fortsetzung der Beratung
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Begründung der persönlichen Vorstösse
98/67
Motion von Dieter Völlmin: Ausnahmsweise Prüfung der Staatsrechnung 1997 durch eine externe Revisionsstelle
98/68
Postulat von Peter Holinger: Verflüssigung des Verkehrs sowie Lärmschutz an der J2 und der Rheinstrasse im Abschnitt, Liestal, Frenkendorf + Füllinsdorf
98/69
Interpellation von Willi Müller: Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen, Garantiehaftungen durch Subunternehmen
98/70
Interpellation von Maya Graf: Baselbieter Kampf gegen das Umweltlotto.
98/71
Schriftliche Anfrage von Andrea von Bidder: Erschliessung des Bruderholzspitals mit dem öffentlichen Verkehr
Keine Wortmeldungen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Überweisungen des Büros
Heidi Tschopp, Landratspräsidentin,
begrüsst auf der Tribüne eine Gruppe von Bio-Bäuerinnen und eine Schulklasse und gibt folgende Überweisung bekannt:
98/60 Bericht des Regierungsrates zur Transportrisikoanalyse "Strasse Basel-Landschaft":
an Umweltschutz- und Energiekommission
Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär
Mitteilungen/ Kenntnisnahmen
Verfahrenspostulat 98/61 betr. Einführung einer ständigen 13-köpfigen Wahlkommission, weiteres Vorgehen: Die Fraktionen und der Regierungsrat werden eingeladen, bis Ende Mai erste Stellungnahmen einzureichen.
Ergänzung zur staatsrechtlichen Beschwerde von Mathias Häuptli, Biel-Benken, gegen den Landrat des Kantons Basel-Landschaft betr. Notariatsgesetz: Diese Ergänzung kann beim Landschreiber, Walter Mundschin, angefordert werden.
Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär
Fortsetzung des Protokolls vom 2. April 1998