LR Protokoll 22.01.1998 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 22. Januar 1998
Zur Traktandenliste dieser Sitzung main.htm
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
2 96/272 96/272a
Berichte des Regierungsrates vom 10. Dezember 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 14. Mai 1997 und vom 5. Januar 1998: Änderung des Landratsgesetzes als Gegenvorschlag zur formulierten kantonalen Gesetzesinitiative zur Ausstandspflicht der Landrätinnen und Landräte
Dieter Völlmin: Die Vorlage über die Ausstandspflicht hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Insbesondere ist die Frage umstritten, ob der Initiative ein Gegenvorschlag unterbreitet werden soll oder nicht. Zuerst war die Kommission mit 7:4 Stimmen dafür, am Schluss der 2. Lesung dann war sie mit 6:4 Stimmen dagegen. Am Tag, bevor der Landrat darüber beraten sollte, wurde das "Schaffhauser Urteil" bekannt, das dazu führte, dass das Geschäft von der Traktandenliste abgesetzt und in die Kommission zurückgewiesen wurde.
In der Folge musste die Kommission nochmals über die Gültigkeit diskutieren. Mit 7:6 Stimmen hat sie dann beschlossen, auch materiell nochmals zu beraten. Das Ergebnis ist neu: zuerst mit 6:6 unentschieden, mit Stichentscheid gegen den Gegenvorschlag hat D. Völlmin als Präsident den nicht schmeichelhaften Zickzackkurs vermieden.
Zur Gültigkeit von Initiative und Gegenvorschlag:
Schlüsselbegriff ist die offensichtliche Rechtswidrigkeit. Offensichtlich rechtswidrig ist eine augenscheinliche, sichtbare und damit sofort erkennbare Rechtswidrigkeit. Das Bundesgericht hat im Entscheid zur Schaffhauser Regelung dem Schutz des aktiven und passiven Wahlrechts der Stimmbürger eine sehr hohe Bedeutung beigemessen. Wer gewählt ist, soll seine Rechte auch möglichst umfassend ausüben können.
Diese Aussage steht grundsätzlich in einem Spannungsverhältnis zu Ausstandsvorschriften, vor allem solcher, die eine ganze Gruppe beinhalten.
Die Initiative sagt im entscheidenden Abschnitt lit. e), dass in den Ausstand zu treten ist
wenn die Ratsmitglieder in einem Dienstverhältnis des Kantons, einer seiner selbständigen Anstalten, einer Gemeinde oder eines nichtstaatlichen Kinder- oder Erziehungsheimes, an dessen Löhne der Kanton Beiträge leistet, stehen und über Bestimmungen des Dienstverhältnisses zu befinden haben, welche auf sie oder ihre Ehepartner Anwendung finden.
Mit dieser Aussage geht die Initiative noch weiter als die Schaffhauser Regelung; andererseits aber geht sie weniger weit, indem die Geschäfte auf sie Anwendung finden müssen.
Der Gegenvorschlag beschränkt sich ausdrücklich auf
Angestellte, die nach kantonalem Recht entlöhnt werden und zwar bezüglich Besoldung, Pension, Dauer der Arbeitszeit und Ferien..
Damit bezieht sich der Gegenvorschlag ausdrücklich auf die persönliche, direkte und unmittelbare Betroffenheit und nicht auf eine Gruppenbetroffenheit.
Wie D. Völlmin schon im Bericht dargelegt hat, blieb dieser Bundesgerichtsentscheid in der Kommission nicht ohne Kritik.
Eine klare Mehrheit der Kommission wollte aus Respekt vor den politischen Rechten - und auch weil sie von der neueren Rechtssprechung nicht ganz überzeugt war - die Initiative nicht mit einer Ungültigerklärung "bodigen"; sie hat also dafür plädiert, dass sie zur Abstimmung gelangt.
Beim Gegenvorschlag war sich die Kommission einig, dass er rechtsgültig ist, obwohl auch dazu Prof. Richli, der Experte, angesichts der neueren Bundesgerichtspraxis gewisse Zweifel geäussert hat.
Zum Materiellen:
Wir haben heute in § 58 der Kantonsverfassung und im Landratsgesetz eine Bestimmung, wonach der Ausstand bei Geschäften, die die einzelnen Mitglieder unmittelbar betreffen, genommen werden muss. Der Streit dreht sich nun darum, ob diese Formulierung genügt.
Diese Beurteilung wurde innerhalb der Kommission - und wird auch heute - absolut gegensätzlich gesehen.
Im Grunde genommen geht es letztlich in erster Linie um Staatsangestellte. Das Hauptgewicht liegt auf dem bereits zitierten lit. e) der Initiative und § 7 Absatz 2 lit. d) des Gegenvorschlages. In der Kommission hat sich gezeigt, dass die Auffassungen stark voneinander abweichen.
Die Argumente für und gegen eine eher restriktive oder eine eher lockere Handhabung der Ausstandspflicht sind weitgehend bekannt und wurden auch schon ausgiebig diskutiert.
Zum Resultat:
Auch die Befürworter sind sich einig, dass jedenfalls der Gegenvorschlag der Initiative vorzuziehen ist. Darum wurde die Initiative einstimmig abgelehnt. Die JPK empfiehlt - mit einem denkbar knappen Ergebnis - auf den Gegenvorschlag zu verzichten und die Initiative dem Volk zu Abstimmung vorzulegen, mit der Empfehlung auf Ablehnung.
Peter Tobler hält den Landrat für durchaus kompetent, er hält ihn auch für kompetent, in dieser Sache entscheiden zu können.
P. Tobler präsentiert die Stellungnahme der FDP-Fraktion: Ausgangspunkt ist ein langer Streit, der teilweise in der Verfassung geregelt wurde: nämlich die Ausstandspflicht. Man war sich im Verfassungsrat einig über alle Fraktionen hinweg, dass eine Offenlegung der Interessensbindungen, vor allem eine Ausstandspflicht, in die Verfassung gehört. Der einzige Diskussionspunkt war, ob in diesem speziellen Fall, der die Mitarbeiter des Kantons betrifft, eine spezifische Regelung aufzunehmen sei. Im Hinblick auf die Kontroverse - und weil die Verfassung einen übergeordneten Erlass darstellt - bestand die Meinung, diese Regelung könne dem Gesetzgeber überlassen werden.
Heute nun steht nicht die Ausstandspflicht als solche zur Diskussion, sondern lediglich das Thema, das die Initiative aufwirft. Es bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder reicht die Verfassungsbestimmung, oder man führt im Detail aus, was sie im einzelnen bedeutet. Ungefähr seit 12 Jahren gilt die neue Verfassung - und die Diskussion rund um den Ausstand gibt es immer noch.
Es ist also an der Zeit, diese Regelung ein für alle Mal vorzunehmen. Die Initiative hat genau diesen Zweck: nämlich die Frage des Ausstands dem Volk vorzulegen. P. Tobler hält allerdings die darin vorgeschlagene Lösung nicht für gut.
Inzwischen hat das Bundesgericht seine Praxis in einem Entscheid festgelegt. Dieser Entscheid allerdings öffnet mehr Fragen, als er beantwortet!
Die Initiative kann P. Tobler nicht als offensichtlich ungültig erklären. Aus zwei Gründen ist sie dies nicht: die Materie ist sehr kompliziert und die Praxis des Bundesgerichts beantwortet nicht alle Fragen.
Die freisinnige Fraktion ist der Auffassung, die Initiative werfe zwar sehr viele Fragen auf, sie sei aber nicht offensichtlich rechtswidrig und darf vom Landrat nicht als ungültig erklärt werden.
Wenn wir die Initiative als gültig erklären, muss das Volk darüber entscheiden.
Die FDP ist sich darüber einig, dass der Wortlaut nicht optimal ist. P. Tobler erachtet es als Pflicht des Landrates, dem Volk einen vernünftigen Vorschlag vorzulegen. Der Gegenvorschlag der Regierung ist ein solch vernünftiger Vorschlag, deshalb wird er von der FDP unterstützt.
Ursula Jäggi: Die Frage der Ausstandspflicht der Landräte dürfte wohl alle Fraktionen immer wieder beschäftigt haben, und es sei nicht verschwiegen. dass auch die SP- Fraktion diese Frage mehrfach diskutiert hat und zum Schluss gekommen ist, dass seit ungefähr 15 Jahren immer wieder dieselben Argumente vorgebracht werden, und dass die Regelung, so wie sie im heutigen Landratsgesetz unter § 7 festgehalten ist, nicht nach einer Neuregelung verlangt, die über das bereits Vorhandene hinausgeht.
Politik ist per Definition Interessenvertretung. Die WählerInnen wissen in der Regel auch, welche Interessen die KandidatInnen vertreten werden. Das Volk hat also die Möglichkeit, die Weichen zu stellen.
Es geht doch hier um den Begriff der "Betroffenheit". Es gibt in manchen Fällen eine persönliche Betroffenheit, das heisst, ein Parlamentsmitglied als Einzelmitglied ist von einem Entscheid betroffen.
Bei der Teuerungszulage für das Staatspersonal zum Beispiel geht es um Geld für ein Kollektiv. Die Vertreter dieses Kollektivs im Rat haben das Recht mitzustimmen. Wenn wir die persönliche Betroffenheit zu eng fassen, würde sich das Parlament selber blockieren. Zum Beispiel beim Steuergesetz sind wir alle betroffen. Beim Kapitel "selbständig Erwerbende" müssten alle Gewerbetreibenden und Unternehmer in den Ausstand treten, beim Kapital "unselbständig Erwerbende" alle ArbeitnehmerInnen. Oder wenn wir in diesem Raum über die Umwandlung von Dotationskapital in Zertifikatskapital der Kantonalbank beschliessen, müssten diejenigen in diesem Parlament, die Zertifikate bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank besitzen, in den Ausstand treten.
Das überwiegende Interesse einer einzelnen Berufsgruppe konnte in der Vergangenheit - und kann auch jetzt - nicht festgestellt werden und wird, so wie unser Kanton strukturiert ist, auch in Zukunft wohl kaum anders sein. Die Zusammensetzung des Landrates umfasst ein breites Spektrum, das von Landwirten, Kaufleuten, Baumeistern, Ärzten, Beamten, Juristen, Sozialarbeitern bis hin zu Pfarrherren reicht. Sicher gibt es in der SP keine solche Lobby!
Es besteht doch die Gefahr, dass die Politik systematisch entpolitisiert wird.
Wir sind der Meinung, dass diese Vorlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht standhalten wird.
Wir sind froh, dass am 28. Mai 1997 ein Bundesgerichtsurteil in dieser Sache ergangen ist. Dieses hält denn auch explizit fest, dass, wenn die Wahl von kantonalen MitarbeiterInnen in den Grossen Rat (Kanton Schaffhausen) zulässig ist, so können solche Grossräte bei Abstimmungen im Parlament über personalrechtliche Erlasse und Beschlüsse nicht generell für ausstandspflichtig erklärt werden.
Dieses Urteil wurde von verschiedenen Seiten stark zerpflückt. Aber eine Aussage von Prof. Richli im Zusammenhang mit der Initiative und dem Gegenvorschlag darf hier nicht einfach unerwähnt bleiben: Er sagt, dass eine Beschwerde gegen diese Initiative unter Umständen Erfolg haben könnte, und dem Gegenvorschlag des Regierungsrates gibt er eine Chance von 50 zu 50%.
Aus all diesen Gründen beantragt die SP, sowohl die Initiative als auch den Vorschlag des Regierungsrates abzulehnen.
Willy Grollimund: Mit der Einreichung dieser Initiative wollten die Initianten ein Problem lösen. Was aber ist geschehen? Neue Probleme sind aufgetaucht. Sogar ein Gerichtsentscheid hat diese Vorlage zum Stocken gebracht.
Die SVP-EVP-Fraktion stimmt für Eintreten auf die Vorlage. Wir sind im Sinne der Volksrechte dafür, die Initiative als gültig zu erklären, unterstützen aber den Gegenvorschlag.
Gregor Gschwind: Interessenvertretungen im Parlament sind legitim. Wir werden auch darum gewählt, um gewisse Interessen zu vertreten. Nach Meinung der Mehrheit der CVP-Fraktion sollen auch alle Berufsgruppen gleich behandelt werden. Gewisse Gruppen sollen nicht speziell im Gesetz in ihrer Ausübung eingeschränkt werden.
Ehrlicher wäre es, diese Gruppen von Anfang an von einer Parlamentsarbeit auszuschliessen und für nicht wählbar zu erklären.
Die persönliche Betroffenheit ist im Landratsgesetz aufgeführt. Für die Mehrheit der CVP-Fraktion reicht dies vollumfänglich. Neue Präzisierungen sind nicht notwendig und sorgen nicht unbedingt für mehr Klarheit. Die Kontrolle würde nicht einfacher, eher schwieriger.
Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Landräte und Landrätinnen. Jeder weiss selber am besten, wann er unmittelbar und persönlich betroffen ist. Auch im Sinne von konkreten und "schlanken" Gesetzestexten lehnen wir die Initiative und den Gegenvorschlag ab, wir treten auf die Vorlage nicht ein. Die Initiative erachten wir als gültig, und sie ist dem Volk vorzulegen.
Bruno Steiger: Dass Landratsmitglieder bei Geschäften, die sie unmittelbar und persönlich betreffen, in den Ausstand treten, erachten wir Schweizer Demokraten als richtig und selbstverständlich. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung nicht nur für die Kantonsangestellten in diesem Rat, sondern auch für alle anderen Ratsmitglieder gilt. Es widerspricht der Rechtsgleichheit, wenn z.B. MitarbeiterInnen des Kantons bei personalrechtlichen Bestimmungen generell in den Ausstand treten müssen - wie dies von der Ausstandsinitiative verlangt wird, während VertreterInnen der Bau- und Bauernlobby bei der Behandlung von Bauaufträgen und subventionsträchtigen Landwirtschaftsvorlagen, von denen sie unmittelbar betroffen sind, mitbestimmen können.
Da sich der regierungsrätliche Gegenvorschlag - im Gegensatz zur Initiative - nicht auf eine einseitige Ausstandspflicht für die Beamtenschaft ausrichtet, wie dies offensichtlich in Schaffhausen der Fall war, sondern nur, soweit die personalrechtlichen Bestimmungen, wie z. B. die Ausrichtung von Teuerungszulagen und Lohnerhöhungen direkt und persönlich auf sie selbst Anwendung finden, stimmt die Fraktion der Schweizer Demokraten dem Gegenvorschlag zu und lehnt die Initiative ab.
Maya Graf: Im Namen der Grünen äussert sich Maya Graf zuerst zur Gültigkeit der Initiative: Der Landrat nimmt bei der Gültig- oder Ungültigerklärung einer Initiative eine spezielle Rolle ein. Er begibt sich nicht in eine poltische und auch nicht in eine taktische Erwägung, sondern in eine richterlich-juristische Erwägung. Diese Optik, die auch den durchschnittlichen, gesunden Menschenverstand beinhaltet, bewog die Grüne Fraktion dazu, die Ungültigkeit dieser Initiative zu beantragen. Schon allein der Text der Initiative - mit dem Bundesgerichtsurteil im Hinterkopf - hat niemals eine Chance.
M. Graf verweist in diesem Zusammenhang im besonderen auf die Absätze c) und e) der Initiative. Diese Bestimmungen sind derart absurd, dass wir es ehrlicher finden zu sagen, die Initiative habe vor einem Bundesgericht niemals eine Chance.
Im weiteren gibt M. Graf bekannt, dass die Grüne Fraktion sowohl die Ausstandsinitiative wie auch den Gegenvorschlag ablehnt. § 7 des Landratsgesetzes reicht uns vollkommen. Er genügt und hat sich unserer Meinung nach auch bewährt.
Wir alle sind VolksvertreterInnen, wir tragen die Interessen der Leute, die uns gewählt haben, hier hinein.
Der Gegenvorschlag und auch die Initiative opponieren gegen die Staatsangestellten. Dies widerspricht einer Gleichstellung. Es ist sinnvoller, was auf einer anderen Ebene geschehen ist - der Beamtenstatus ist abgeschafft worden.
Die Initiative sollte nicht dazu missbraucht werden, einen Unmut auf diese Weise zu deklarieren. Zudem würde die Durchsetzung sowohl der Initiative wie auch des Gegenvorschlages zu absurden Situationen führen. Wer würde beispielsweise die Kontrolle von LebenspartnerInnen durchführen?
Die Grünen beantragen, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abzulehnen und die Initiative als ungültig zu erklären.
Danilo Assolari ist froh, dass wir uns für die Volksrechte entscheiden und mit Ausnahme der Grünen die Initiative als rechtsgültig erklären. D. Assolari erinnert in diesem Zusammenhang die Grünen, dass vor nicht allzu langer Zeit eine Diskussion in anderer Richtung verlief: anlässlich der Rheinstrasse-Initiative.
Auch hier waren die Juristen-Meinungen gespalten, der Landrat hat sich für die Volksrechte entschieden. Damals plädierten die Bürgerlichen für eine Ungültigerklärung. Es ist also immer ein Ermessensspielraum, wie man zu einer Initiative steht. Es ist schade, dass die Grünen nicht toleranter sind.
Das Landratsgesetz verlangt von den Ratsmitgliedern, die von einem Geschäft unmittelbar betroffen sind, den Ausstand. Mit der Formulierung der Initiative wurde bereits ein Problem geschaffen: was heisst unmittelbare Betroffenheit ? D. Assolari selber wird bei allen Geschäften, bei denen sein Arbeitgeber betroffen ist, in den Ausstand treten. Ausstandpflicht ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Vorlage, wie beispielsweise eine Besoldungsrevision, zur Debatte ansteht, die der Landrat abschliessend beurteilt. Wenn also weder ein fakultatives noch ein obligatorisches Referendum möglich sind. In diesen Fällen ist die Ausstandspflicht zentral gegeben. Dann fällt der Landrat nämlich Entscheide, die auf dem politischen Weg nicht mehr angefochten werden können. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass betroffene Landräte ihre Ausstandspflicht nicht immer wahrgenommen haben.
Eine starke Minderheit der CVP stimmt dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag zu.
Max Ribi ist Mitglied des Initiativkomitees. Wir haben es mit einer Initiative zu tun - sie stellt ein hohes Volksrecht dar, das nicht leichtfertig als ungültig erklärt werden darf. Das Bundesgericht hat Zweifel an der Rechtsgültigkeit dieser Initiative durch das Schaffhauser Urteil indirekt geäussert.
M. Ribi appelliert an die Landräte, die Initiative als gültig zu erklären. Unsere Zielsetzung ist, einen Volksentscheid herbei zu führen.
Wir sind bereit, die Initiative zurückzuziehen, wenn der Landrat auf den Gegenvorschlag eintritt. Der Gegenvorschlag ist moderater und wird vor gerichtlichen Behörden grössere Chancen haben.
Es wird immer auf das Problem hingewiesen, die Verfassung habe zu wenig genau definiert, wann der Ausstand zu nehmen ist. Es gibt nicht nur das Kollektiv, sonder es gibt auch eine individuelle Komponente, beide sind nicht zu trennen.
M. Ribi bittet, die Initiative als gültig zu erklären und das Fenster zu öffnen, damit über den Gegenvorschlag diskutiert werden kann. Er bittet, den Gegenvorschlag zu unterstützen.
Beatrice Geier : Es handelt sich richtigerweise um ein internes Problem, mit dem wir uns schon sehr lange beschäftigen. Wir müssen uns aber im klaren sein, dass wir dieses interne Problem schaffen. Wir alle wären verpflichtet, einer Anstandspflicht nachzuleben. Weil sich aber offenbar die Zeiten geändert haben, sind wir verpflichtet, uns mit dieser Ausstandspflicht auseinanderzusetzen.
Bruno Krähenbühl: Wenn man die Ausstandspflicht und den Gegenvorschlag betrachtet, sieht man, dass in der Stossrichtung beide gegen das öffentliche Personal gerichtet sind. Wenn die persönliche Betroffenheit des öffentlichen Personals so betont wird, muss auch gesagt werden, dass andere Kreise ebenfalls betroffen sind.
B. Krähenbühl denkt dabei beispielsweise an die Kollegen in der Landwirtschaft. Subventionen, Beiträge, stellen einen nicht unerheblichen Teil ihres Einkommens dar.
Wir finden es richtig, dass diese Leute bei solchen Geschäften mitreden und mitstimmen dürfen. Es wurde in der Kommission erwähnt, dass dies nicht mit der Besoldung oder der Teuerungszulage des Staatspersonals verglichen werden könne. Staatslöhne seien dem Referendum entzogen, hingegen unterstünden die anderen Beschlüsse dem Referendum. Damit wurde die schärfere Lösung begründet. Stimmt diese Behauptung?
Erst kürzlich haben wir das Landwirtschaftsgesetz hier im Landrat behandelt. Dieses Gesetz untersteht tatsächlich dem Referendum - es ist darin aber kein einziger Frankenbetrag aufgeführt! Alle Subventionen, Beiträge, werden über das Budget genehmigt und bewilligt. Soviel B. Krähenbühl weiss, untersteht das Budget aber ebenfalls nicht dem Referendum!
Wenn also eine Ausstandspflicht vorgesehen wird, müsste sie alle gleich behandeln. Alles andere wäre unzulässig.
B. Krähenbühl ist aber im Grunde genommen immer noch der Meinung, dass das Landratsgesetz genügt. Wir sollten weder dem Gegenvorschlag noch der Initiative zustimmen.
Sabine Stöcklin ist eine der wenigen, die beim Kanton angestellt sind. Sie tritt jetzt aber nicht in den Ausstand und möchte sich dazu äussern. Es ist nicht unanständig, wenn sie mitredet und mitentscheidet über einkommenswirksame Entscheide des Landrates. S. Stöcklin ist der Auffassung, dass sehr viele unserer Entscheide für gewisse Gruppierungen einkommensirksam sind. Wenn sie selber mitredet, gilt die Wirksamkeit ebenfalls für ein grosses Kollektiv öffentlich-rechtlicher Angestellter, auch in den Gemeinden. Wenn solche lobbyistische Tätigkeiten öffentlich-rechtlich angestellter Personen nicht mehr gewollt wird, müssten wir so ehrlich sein und ihre Wählbarkeit ausschliessen.
Peter Tobler: Es gibt Bereiche in der öffentlichen Staatstätigkeit, die es wesensnotwendig machen, dass die Betroffenen mit abstimmen. P. Tobler ruft aber in Erinnerung, dass der Landrat ein Milizparlament ist. Wir wollen die Möglichkeit dieses Milizparlamentes nicht gefährden! Der Systementscheid wurde bereits mit der Verfassung gefällt! Die einzige Frage, die sich stellt, ist diejenige, die wir heute auf dem Tisch haben - es handelt sich um einen Sonderfall. Lohnfragen an sich sollen zwischen den Verbänden und dem Arbeitgeber ausgemacht werden. Sie wurden dem Referendum entzogen in der selbstverständlichen Annahme, dass die Ausstandspflicht dort, wo die persönlichen Interessen zu gross werden, spielt.
Claude Janiak hat sich in dieser Frage auch schon engagiert. Wir sollten erst dann legiferieren, wenn dringender Regelungsbedarf besteht. Aufgrund der heutigen Debatte - insbesondere auch in der Rückschau auf die Landratstätigkeit - konnte noch niemand bestätigen, dass irgend einmal etwas passiert wäre, in der eine Gruppierung eine andere majorisiert hätte. Mit dem Ausstand hatte zudem unser Kanton noch nie Probleme. Darum schliesst sich C. Janiak den Anträgen seiner Fraktion an.
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Die Ausstandsregelung für Landrätinnen und Landräte, die MitarbeiterInnen des Kantons oder die indirekt betroffen sind, entwickelt sich zu einer unendlichen Geschichte! Vor 6 Jahren hat der Landrat die Vorlage "Landratsgesetz" behandelt. Damals beschloss man, die Ausstandsregelung auszuklammern und später vom Volk entscheiden zu lassen. A. Koellreuter ist der Meinung, dass diese Geschichte weiter gehen wird, dass sie uns weiterhin beschäftigen wird. Was wir heute auch immer beschliessen, eine Seite wird vor Bundesgericht gehen. Die Initiative wird vermutlich vom Bundesgericht als rechtsungültig erklärt werden.
Trotzdem ist es richtig, wenn dieses Parlament heute beschliesst, dass die Initiative rechtsgültig und dem Volk vorzulegen sei.
Der Regierungsrat bleibt bei seinem Vorschlag: Die Initiative soll klar rechtsgültig erklärt, dem Volk aber zur Ablehnung empfohlen werden. Andererseits soll der Gegenvorschlag dem Volk zu Annahme empfohlen werden.
Oskar Stöcklin hält nichts von Ausstandsregelungen.
Betreffend Anstand im Rat möchte O. Stöcklin daran erinnern, dass der vorletzten Teuerungszulage (Pauschalbetrag von 500 Franken) nicht zugestimmt wurde - wegen der Staatsangestellten in diesem Rat! Dies demonstriert auch, dass eine Ausstandsregelung für eine bestimmte Personengruppe diese umso mehr benachteiligt, je grösser sie ist. Damit wird das Abstimmungsresultat im Parlament verfälscht.
Der Landrat muss eine Initiative dann als ungültig erklären, wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist. Offensichtlich heisst Ersichtlichkeit auf den ersten Blick. Wenn dies nicht der Fall ist und Gutachten benötigt werden, ist die Offensichtlichkeit schon nicht mehr gegeben.
O. Stöcklin bittet deshalb, die Initiative - obwohl er keine Freude daran hat - als gültig zu erklären.
://: Mit grosser Mehrheit gegen 3 Stimmen wird die Initiative als gültig erklärt.
://: Für das Eintreten wird mit 19 Unterschriften namentliche Abstimmung verlangt.
://: Mit 45:36 Stimmen wird auf den Gegenvorschlag eingetreten.
Es stimmen mit Ja:
Franz Ammann, Danilo Assolari, Adrian Ballmer, Hansruedi Bieri, Patrizia Bognar, Dölf Brodbeck, Peter Brunner, Peter Degen, Remo Franz, Hanspeter Frey, Barbara Fünfschilling, Beatrice Geier, Willi Grollimund, Hildy Haas, Hans Herter, Peter Holinger, Thomas Hügli, Walter Jermann, Hans Ueli Jourdan, Rudolf Keller, Rita Kohlermann, Gerold Lusser, Peter Minder, Roger Moll, Willi Müller, Sabine Pegoraro, Robert Piller, Max Ribi, Max Ritter, Paul Rohrbach, Hanspeter Ryser, Paul Schär, Kurt Schaub, Hans Schäublin, Dieter Schenk, Robert Schneeberger, Bruno Steiger, Urs Steiner, Erich Straumann, Ernst Thöni, Peter Tobler, Heidi Schopp, Therese Umiker, Dieter Völlmin, Ruedi Zimmermann.
Es stimmen mit Nein:
Heinz Aebi, Esther Aeschlimann, Rita Bachmann, Franz Bloch, Philipp Bollinger, Eva Chappuis, Rosy Frutiger, Heinz Giger, Maya Graf, Gregor Gschwind, Jacqueline Halder, Claude Janiak, Ursula Jäggi, Uwe Klein, Bruno Krähenbühl, Roland Laube, Esther Maag, Peter Meschberger, Marcel Metzger, Adrian Meury, Elisabeth Nussbaumer, Heidi Portmann, Claudia Roche, Christoph Rudin, Karl Rudin, Rolf Rück, Emil Schilt, Oskar Stöcklin, Sabine Stöcklin, Andrea von Bidder, Bruno Weishaupt, Urs Wüthrich, Daniel Wyss, Röbi Ziegler, Alfred Zimmermann, Matthias Zoller.
Es enthält sich der Stimme:
Ludwig Mohler.
1. Lesung des Gegenvorschlages
Titel und Ingress, I.
Keine Bemerkungen.
§ 7 Ausstandspflicht
Absatz 1
Keine Bemerkungen.
Absatz 2 a)
Keine Bemerkungen.
Absatz 2 b)
Ursula Jäggi stellt folgenden Antrag:
Die Ausstandspflicht gilt nicht für Wahlen in die Organe des Landrates.
Die Begründung zu diesem Antrag kann im ersten Bericht der Justiz- und Polizeikommission auf Seite 3, in der linken Spalte, nachgelesen werden.
Dieter Völlmin weist darauf hin, dass die Kommission die Detailberatung ebenfalls durchgeführt und die entsprechende Ergänzung einstimmig beschlossen hat.
://: Dem Antrag von U. Jäggi wird mehrheitlich zugestimmt.
Absatz 2 c)
Keine Bemerkungen.
Absatz 2 d)
Ursula Jäggi stellt den Antrag, den gesamten Absatz d) zu streichen. Die Begründung ist ebenfalls im ersten Bericht zu finden.
Dieter Völlmin nimmt materiell zu diesem Antrag nicht Stellung. Er weist lediglich darauf hin, dass Absatz d) das Kernstück der Regelung darstellt. Damit wiederholen wir mit diesem Antrag von der Sache her die Eintretensabstimmung.
Peter Tobler: Die FDP-Fraktion spricht sich gegen diesen Antrag aus.
://: Mit 31:46 Stimmen wird der Antrag auf Streichung abgelehnt.
Eva Chappuis: Da die Streichung dieses Absatzes abgelehnt worden ist, möchte E. Chappuis folgende Änderung beantragen:
..... Sofern sie als Mitarbeiterin oder als Mitarbeiter des Kantons über sie betreffende Besoldungsangelegenheiten zu befinden haben.
Der aufgeführte Personenkreis ist viel zu unübersichtlich und unkontrollierbar. Wenn die Pension ebenfalls aufgenommen wird, kann ein pensionierter Mitarbeiter dieses Kantons durchaus über Leistungen mitbefinden, ein aktiver Mitarbeiter hingegen darf prospektiv nicht darüber befinden, obwohl die Regelung bis zu seiner Pensionierung unter Umständen noch x-mal geändert werden kann.
Danilo Assolari: Der Antrag von E. Chappuis kann auf einfache Weise entkräftet werden: Jedes Jahr anfangs der Amtsperiode müssen wir unsere Interessenbindungen bekannt geben. Damit wird eine Kontrolle ohne weiteres möglich. D. Assolari lehnt den Antrag ab.
Peter Tobler hat nichts dagegen, wenn der Antrag in der Kommission nochmals diskutiert wird. Die Formulierung im Gegenvorschlag ist aber nicht so gemeint, wie sie von E. Chappuis ausgelegt wird.
Dieter Völlmin: Es wurde heute morgen schon über das Selbstbewusstsein des Parlaments gesprochen. Die Bestimmung wurde in der Kommission in 2 Lesungen besprochen. D. Völlmin hält nichts von einer Rücknahme in die Kommission, wir müssen jetzt entscheiden!
Eva Chappuis: Wenn P. Tobler der Auffassung ist, dass sie den Absatz falsch interpretiere, dann müsste er ihrem Antrag eigentlich zustimmen. Es sollen nur die Mitarbeiter, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu diesem Kanton stehen, betroffen sein. Die Vorlage spricht aber von Heimen, Gemeindeangestellten usw.
://: Mit 37:37 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin wird der Antrag von E. Chappuis abgelehnt.
Fortsetzung des Protokolls vom 22. Januar 1998