LR Protokoll 23. April 1998 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 23. April 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





8 98/76 Fragestunde (10)

1. Andrea von Bidder: Internet für die Schulbibliotheken
Heute, Donnerstag, 23. April 1998 (von der UNESCO zum Tag des Buches erklärt), findet zum ersten Mal der Bibliothekstag beider Basel statt. 38 Bibliotheken aus Basel-Stadt und Baselland treten gemeinsam mit Attraktionen an die Öffentlichkeit, stellen neue Medien vor und führen ins Internet ein.
Bei den laufenden Diskussionen rund um "Schulen ans Internet" vermissen die Leiter und Leiterinnen der Baselbieter Schulbibliotheken den Hinweis darauf, dass Bibliotheken eine Informationsquelle ersten Ranges sind, schon heute viel Informationen per Internet austauschen und in Zukunft eine Art Informationszentrum der Schulanlagen sein könnten.
Es scheint mir deshalb angebracht, dass in sämtlichen Bibliotheksräumen der Sekundarstufen I und II Internet-Anschlüsse eingerichtet werden. Damit gewinnt die Schulbibliothek zusätzlich an Attraktivität, die Schüler/-innen holen sich einerseits Wissen für Vorträge und Schularbeiten, andererseits können Bücher, Zeitschriften und Tonträger aus anderen, vor allem auch grösseren Bibliotheken ermittelt und bestellt werden, da die Vernetzung aller Bibliotheken der Region On-Linie ein erklärtes Ziel des Leitbildes der Bibliotheken Baselland ist.
(Persönlich orientiere ich mich seit einiger Zeit zu Hause am Bildschirm, ob die Basler Universitäts-Bibliothek ein geeignetes Buch zu einem gesuchten Thema anbietet. Bücher, CDs etc., unsere Kantonsbibliothek ist unter www.kantonsbibliothek.bl.ch zu finden.)

Fragen:

1 Ist der Regierungsrat der Meinung, dass On-Linie-Kataloge und Internet eine wichtige Einrichtung für alle Bibliotheken sind?
2. Wurde bei der Einrichtung der Sekundarschulen mit Computern in Informatikzimmern daran gedacht, auch für die Schulbibliotheken PCs und Internet-Anschlüsse einzurichten?
3. Sind die Schulbibliothekar/-lnnen vorbereitet worden, dass Internet als elektronischer Informationsträger in jede Bibliothek gehört? Konnten spezielle Kurse organisiert und angeboten werden oder sind welche geplant?
4. Genügt es, wenn einige Schüler/-innen zu Hause Internetzugang haben und andere sich in den Internet-Cafés mit der kommenden Technologie vertraut machen oder könnten nicht Schulbibliotheken ein Ort für alle werden, wo unter Begleitung der Bibliothekarin oder des Bibliothekars der Umgang mit Internet in der Praxis eingesetzt werden könnte (Lernen im Informatikzimmer, Anwenden in der Schulbibliothek)?

Regierungsrat Peter Schmid zur Frage 1: Der Regierungsrat hält das Ausrüsten der Bibliotheken mit Internetzugängen für sinnvoll und empfehlenswert. Das Beschaffen und Bewerten von Informationen aus dem Internet soll grundsätzlich auch in den Schulbibliotheken geübt werden.
Zur Frage 2: Wenn der Schwerpunkt dieser Frage auf "daran gedacht" liegt, kann ich sie bejahen, liegt er aber auf einer "generellen Ausstattung der Schulbibliotheken mit PCs und Internetanschlüssen", muss ich sie verneinen. Computerarbeitsplätzen an den Schulen wurden nach schuleigenen Konzepten eingerichtet, so dass grundsätzlich die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung zu derartigen Ausrüstungen bestand. Die Erziehungs- und Kulturdirektion hat auf entsprechende Vorgaben verzichtet. Es soll das eingerichtet werden, was am jeweiligen Ort als nützlich, wichtig und richtig eingestuft wurde. Die Bedürfnisse der einzelnen Schulen, konnten bei der Umsetzung realisiert werden. Es wurde darauf verzichtet eine vorsorgliche Einrichtung der Infrastruktur zentral zu veranlassen und zu steuern. In Zusammenhang mit der Katalogisierung stellt die Umstellung auf EDV auch in den einzelnen Schulbibliotheken einen beachtlichen Aufwand dar. Ungefähr die Hälfte der Bibliotheken an den Sekundarschulen arbeiten mit Computern, bei weiteren Schulbibliotheken stehen wir vor der Einführung solcher Geräte. Ungefähr ein Viertel der Realschulen arbeiten in Zusammenhang mit den Bibliotheken mit Computern. Dort werden die Einrichtungen jeweils von den Gemeinden finanziert und bewilligt. Auf der Sekundarstufe II (Berufsschulen und weiterführende Schulen) sind alle Schulbibliotheken mit Computern ausgerüstet. Abgesehen von Einzelfällen bestehen aber noch keine Internetanschlüsse in den Schulbibliotheken. Die Infrastruktur für Telekommunikation ist im Rahmen der Einführung der Informatik an der Sekundarstufe I in den kantonalen Informatikzentren eingerichtet worden und kann für die Fortbildung und den Unterricht genutzt werden. Es war klar, dass die Telekommunikation wachsende Bedeutung erlangt, die Zeit für eine allgemeine Einführung aber noch nicht reif ist.
Zur Frage 3: Im Fortbildungsangebot der kantonalen Bibliothekskommission und im Rahmen des Angebots der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung wurden und werden Schnupperkurse angeboten. Zusätzliche Internet-Kurse speziell für Schulbibliotheken werden ebenfalls angeboten werden, wenn die Schulbibliotheken mit Internetanschlüssen ausgestattet sind.
Zur Frage 4: Nein, der private Zugang reicht nicht aus. Internet ist ein Werkzeug zur Nutzung innerhalb unserer Informations-, Wissens- und Lerngesellschaft. Bibliotheken und Schulbibliotheken werden eine wichtige Rolle für die zweckmässige Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien spielen. Sie werden mehr und mehr Dienstleistungen anbieten, die zu einem möglichst freien Zugang zu allen Formen der Informationen führen. Die Unterstützung, vor allem auch bei der Selektion der Datenflut, wird an Bedeutung zunehmen. Die "Bibliotheken" werden mehr und mehr zur zentralen Infrastruktur zur Unterstützung des lebenslangen Lernens. Der Regierungsrat stimmt dem Grundtenor der Fragen durchaus zu. Der Landrat wird im Rahmen der Vorlage, die ihm im Zusammenhang mit dem zu diesem Thema eingereichten Postulat und den überwiesenen Motionen zugehen wird, darüber beschliessen können. Falls der Landrat den Anträgen des Regierungsrates folgt, werden die Kredite ab 1999 zur Verfügung stehen, so dass der entsprechende Ausbau an die Hand genommen werden kann.

Andrea Von Bidder ist sehr zufrieden und dankt Peter Schmid für seine Antwort.

2. Urs Baumann: TONI AG / MIBA-Genossenschaft
Seit geraumer Zeit gehen Gerüchte um über einen erheblichen Stellenabbau bei der Toni AG (frühere MIBA AG) in Basel. Die noch vorhandenen ca. 330 Stellen sind vom Abbau bedroht. Wohlwissend, dass dieses Unternehmen in Basel-Stadt domiziliert ist, tangiert es meines Erachtens auch unseren Kanton in erheblicher Weise: a) durch in Baselland wohnhafte ArbeitnehmerInnen, b) in bezug auf die regionale Milchwirtschaft und c) durch erhöhte ökologische Belastungen.

Fragen:

1. Wurde der Regierungsrat, allenfalls zusammen mit demjenigen von Basel-Stadt von der Toni AG kontaktiert, um die anstehenden Entscheide zu besprechen?
2. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die Stellenverluste zu verhindern?
3. Was unternimmt der Regierungsrat, um die Interessen der regionalen Milchwirtschaft zu wahren?
4. Die Aufgabe der Milchverarbeitung in unserer Region führt zu massiv höheren Transportwegen. Es stellt sich die Frage, ob die regionalen Konsumenten diesen Milchtourismus akzeptieren. Wie will der Regierungsrat dieser unglücklichen Entwicklung entgegentreten?
5. Ist es nicht Aufgabe des Regierungsrates, der hiesigen Landwirtschaft optimale Rahmenbedingungen zu ermöglichen?

Regierungsrat Eduard Belser: Die Entwicklung bei der Toni AG / MIBA-Genossenschaft ist für alle sehr bedauerlich.
Zur Frage 1: Die Toni Holding orientierte den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt über die Situation, nicht den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft. Das ist korrekt, da der Kanton Basel-Stadt Standortkanton ist. Das KIGA des Kantons Basel-Stadt orientierte daraufhin jenes unseres Kantons. Beide Kantone wussten also etwa zur gleichen Zeit um die Problematik. Der Toni Holding ist hier also nichts vorzuwerfen. Soweit uns bekannt ist, werden gegenüber 106 von heute 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis Ende Jahr Kündigungen ausgesprochen. 62 der 106 Kündigungen betreffen Personen mit dem Status "Grenzgänger". Sie sind am stärksten betroffen. 15 Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft werden Kündigungen erhalten. 21 Personen der 106 Gekündigten wohnen im Kanton Basel-Stadt, 8 in anderen Kantonen.
Zur Frage 2: Der Regierungsrat hat sich schon früher mit dieser Frage befasst. Am 6. August 1996 wurden der damalige Basler Regierungsrat Feldges und ich bei der Toni Holding mit der Aufforderung vorstellig, den Produktionsstandort Basel beizubehalten. Die Antwort war damals hinhaltend. Die Toni Holding steht nun mit dem "Rücken zur Wand" und ist daher in ihren Entscheidungen nicht frei. Insgesamt ist festzustellen, dass in den festgefügten landwirtschaftlichen Märkten eine Überkapazität aufgebaut wurde, die Strukturbereinigungen unumgänglich macht. Unserem Standort wird es nun zum Verhängnis, dass andernorts mehr "Fehlinvestitionen" getätigt wurden, die aber zu neueren und leistungsfähigeren Anlagen geführt haben (Bern und Zürich).
Zur Frage 3: Die einzelnen Milchproduzenten der Nordwestschweiz dürfen keine Einbusse erleiden. Die MIBA wird die Milch auch in Zukunft kaufen und der Vermarktung zuführen. Soweit wir informiert sind, wird davon nur noch ein Teil an die Toni Lait gehen. Der Rest soll bald wieder in andere Kanäle fliessen. Entsprechende Verhandlungen laufen. Der Milchverband MIBA besteht weiterhin. Als Kollektiv dürfte die MIBA einen Verlust erlitten haben, der schwer abzuschätzen ist, aber vielleicht 50 Mio Franken der ursprünglichen Substanz beträgt. Sie ist in einer speziellen Art auch an der Toni beteiligt. Der Regierungsrat sieht keine Möglichkeit, eingreifen zu können, um den Verarbeitungsbetrieb in dieser Region erhalten zu können.
Zur Frage 4: Urs Baumann hat recht, dass es sich bei den Transportwegen um einen Unsinn handelt, den wir beim Mineralwasser aber schon seit Jahrzehnten praktizieren. Vermutlich kann hier kein produktebezogener Unterschied eingeführt werden, auch wenn dies beklagt wird.
Zur Frage 5: In einem gewissen Ausmass ist es sicher Aufgabe des Regierungsrates, der hiesigen Landwirtschaft optimale Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Wobei seine Möglichkeiten beschränkt sind (z. B. Vorgaben des Bundes). Auch die an diesen Unternehmen beteiligten bäuerlichen Organisationen sind hier gefordert. Wir werden gute Idee unterstützen, sehen uns aber nicht in der Lage, mit kantonaler Hilfe eine Verarbeitungskapazität aufzubauen.

Urs Baumann dankt Eduard Belser für seine Antwort, obwohl er zur Kenntnis nehmen muss, dass keine Handlungsmöglichkeit besteht.

3. Alfred Zimmermann: Geplanter Abbau des Regionalverkehrs
Im Sonntagsblick vom 22. März 1998 ist ein bisher unveröffentlichtes Sparprogramm des Bundes für den Regionalverkehr erschienen. Über 100 Linien, vor allem Eisenbahn- und Buslinien in Randregionen, seien von einem geplanten Abbau betroffen. Ebenfalls sei beabsichtigt, dass die Kantone im Bereich Regionalverkehr zusätzlich 150 Millionen Franken übernehmen müssen, um den Bund zu entlasten.
Für Baselland zählt die "geheime Sparliste" folgende Strecken auf: Sissach-Olten, Basel-Frick, Ergolztal-Linie, Laufental-Linie und eine allgemeine Verteuerung des Tarifverbundes NWCH.

Fragen:

1. Trifft diese Liste zu? Wenn ja, auf welche Grundlage stützt sie sich?
2. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um diese Abbaumassnahmen zu vermeiden?
3. Trifft es zu, das Baselland bereit ist, zusätzliche Kosten im Regionalverkehr zu übernehmen?
4. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, ein Abbau im Regionalverkehr könnte die Stimmbürgerschaft verärgern und damit zu einem unerwünschten negativen Neat-Abstimmungsergebnis beitragen?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider zur Frage 1: Es gibt keine von den Direktoren des öffentlichen Verkehrs (ÖV-Direktoren) in bezug auf das Sparprogramm erstellte geheime Listen. Im Rahmen der letzten Konferenz der kantonalen ÖV-Direktoren haben sich einige Kantone Überlegungen über die Auswirkungen des Stabilisierungsprogramms auf ihren Kanton gemacht. Diese Überlegungen wurden von einem Journalisten des Sonntags-Blick frei interpretiert.
Zur Frage 2: Ein Teil der Leistungen wird bei weiteren Rationalisierungsmassnahmen vermutlich von den kantonalen Verkehrsunternehmen erbracht werden müssen. Die Abteilung für öffentlichen Verkehr wurde daher angewiesen, allfällige Überangebote zu eruieren und abzubauen. Dabei handelt es sich aber um eine ständige Aufgabe im Rahmen des Leistungsauftrags.
Zur Frage 3: Der Regierungsrat steht nach wie vor zu einem attraktiven und effizienten öffentlichen Verkehr. Im Rahmen des generellen Leistungsauftrags beantragt er beim Landrat jeweils die notwendigen Mittel. Insofern kann dieser auf das Angebot Einfluss nehmen.
Zur Frage 4: Abbaumassnahmen betreffen in unserem Kanton nur ein allfällig bestehendes Überangebot. Solche Massnahmen werden u. E. eher zu einer Anerkennung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger führen als zu deren Verärgerung.

Alfred Zimmermann: Ich bin mit der Antwort zufrieden, möchte aber fragen, ob auch solche Angebote abgebaut werden sollen, die aufgrund des Leistungsauftrags durchgeführt werden müssen?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Nein, das ist nicht vorgesehen.

4. Robert Piller: Bundesbeitrags-Kürzungen: OeV-Regionalverkehr gefährdet?
Gemäss den Beschlüssen der Konsens-Gespräche vom 8. April 1998 zur Sanierung des Bundeshaushaltes sollen die Bundesbeiträge an die Kantone um 500 Mio. Franken gekürzt werden.
Die nachfolgenden Fragen betreffen die Auswirkungen auf den Kanton Baselland.

Fragen:

1. Mit welchen Bundesbeitragskürzungen ist für BL insgesamt zu rechnen?
Und wie gedenkt die Regierung diese Finanzierungslücke zu schliessen ?
2. Beitragskürzungen öffentlicher Verkehr: Mit welchem Betrag ist für BL zu rechnen ? Wie soll diese Finanzierungslücke im 0eV aufgefangen werden? Sind die Leistungen im Regionalverkehr auf Schiene und Strasse im Kanton bzw. im Tarifverbundsgebiet NWCH künftig gefährdet ?
3. Mit wieviel Bundesbeitrags-Kürzungen ist in weiteren Bereichen für BL zu rechnen ( Berufsbildung, Stipendien, Straf- und Massnahmenvollzug, ev. Kranken-kassenprämien-Verbilligung) ?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Bei der Ausarbeitung der Antwort habe ich festgestellt, dass diese Frage eher durch den Finanzdirektor hätte beantwortet werden sollen. Um Ihnen aber dennoch Auskunft geben zu können, habe ich die Informationen von der Finanz- und Kirchendirektion angefordert.
Die in der Antwort genannten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2001, sind also provisorisch. Zudem wurde das Stabilisierungsprogramm noch nicht in allen Details beschlossen.
Zur Frage 1: Hierbei handelt es sich um eine rein finanzpolitische Frage. Der aktuelle Stand der Diskussion betreffend das Stabilisierungsprogramm des Bundes ist, dass sich Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone, der Parteien und der Sozialpartner am 6. April 1998 zum Beschluss des überarbeiteten Stabilisierungsprogramms 1998 trafen. Der Sparbeitrag der Kantone beträgt weiterhin eine halbe Milliarde Franken. Für die Kantone entspricht das neue Programm im wesentlichen der ursprünglichen Sparvariante. Das Sparopfer der Kantone umfasst die Bereiche: öffentlichen Verkehr, Berufsbildung, Stipendien sowie den Straf- und Massnahmenvollzug. In Prüfung befinden sich die Bereiche Prämienverbilligung der Krankenversicherungen, die Beteiligung der Kantone an den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen sowie die Erhöhung der Kantonsbeiträge an die AHV evtl. auch an der IV. Für den Kanton Basel-Landschaft würde dies etwa einen Betrag von 14,5 Mio Franken an Kürzungen der Beitragsleistungen des Bundes ausmachen. Konkret soll die Bundesbeteiligung an der Abgeltung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs, des Regionalverkehrs, gekürzt werden. Die Vorstellungen des Bundes liegen hier bei einer Reduktion auf 68% von heute 75%. Zudem soll in bezug auf den öffentlichen Verkehr eine zusätzliche Kürzung des Bundesbudgets erfolgen. Der Kanton Basel-Landschaft müsste demnach auf rund 4 Mio Franken Unterstützung im öffentlichen Verkehr verzichten.
Zur Frage 2: Der Kanton Basel-Landschaft wird im Regionalverkehr jährlich mit 4,2 Mio Franken mehr belastet werden. Weitere Rationalisierungsmassnahmen der ÖV-Unternehmen und der Abbau des Überangebots sollen im Rahmen des generellen Leistungsauftrages vom Kanton übernommen werden. Ob und wie der Regionalverkehr in der Nordwestschweiz gefährdet ist, hängt vor allem auch von der Haltung unserer Nachbarkantone ab. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wird sich aber selbstverständlich sehr intensiv für die Erhaltung des attraktiven öffentlichen Verkehrs in unserer Region einsetzen.
Zur Frage 3: Der Bund beschliesst voraussichtlich ein Moratorium bei der Subventionierung von Verkehrstrennungsmassnahmen und der Sanierung von Niveauübergängen. Zudem sind Kürzungen des Beitragssatzes bei den Hauptstrassen vorgesehen. Das würde für den Kanton Basel-Landschaft wiederum einen Kürzung von rund 2,8 Mio Franken bedeuten. Die Kürzung der Bundesbeiträge um rund 5%, vor allem beim Betrieb, bzw. 10% bei Bauten und Mieten analog der linearen Beitragskürzungen 1994 - 1997 würde für den Kanton in der Berufsbildung eine Kürzung von einer halben Million Franken ausmachen. In bezug auf die Stipendien würde die Reduktion der Bundesbeiträge um mindestens 15% unter Einschluss von rückzahlbaren Studiendarlehen zu weiteren 800'000 Franken Einbusse führen.
Im Straf- und Massnahmenvollzug ist mit einer Reduktion der Bundesbeitragssätze für Betrieb und Bauten von 1,2 Mio Franken zu rechnen. Die Belastungsunterschiede unter den Kantonen sollen durch Finanzausgleichsmassnahmen soweit als möglich ausgeglichen werden. Zur Diskussion stehen im Moment Änderungen des Verteilschlüssels bei den Kantonsanteilen der direkten Bundessteuer oder bei den kantonalen Beiträgen an die AHV und an die IV.

Robert Piller: Ich bin sehr dankbar für die sehr interessanten Ausführungen und das Bekenntnis zur Erhaltung eines attraktiven öffentlichen Verkehrs. Meine Zusatzfragen müssten eigentlich eher vom Finanzdirektor beantwortet werden. Durch die Gewinnausschüttung der Nationalbank erhalten die Kantone 600 Mio Franken zusätzlich. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass ein Teil der Kürzungen der Bundesbeiträge damit aufgefangen werden kann, wie hoch ist dieser Betrag und wie sieht das weitere Verhalten im Bereich der kantonalen Finanzpolitik aus?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Es handelt sich hier wirklich um eine finanzpolitische Frage, die vom Finanzdirektor beantwortet werden sollte. Ich kann mir aber vorstellen, dass solche Ausschüttungen auf die Kantone positive Auswirkungen haben können. Im Rahmen der Budgetierung ist in einem solchen Fall zu prüfen, wo diese Beiträge eingesetzt werden sollen. Aufgrund des klaren Bekenntnisses zu einem attraktiven öffentlichen Verkehr, ist der Einsatz in diesem Bereich denkbar.

5. Peter Meschberger: Kreuzung Rheinfelderstrasse/Autobahnzubringer Hagnau
Gegenwärtig wird die Kreuzung Rheinfelderstrasse/Autobahnzubringer Hagnau komplett saniert. Anstelle einer Kreuzung mit Lichtsignalanlage (längst ausser Betrieb) soll eine moderne Doppel-Kreisel-Anlage entstehen. Die Korrektur geht längs der Rheinfelderstrasse Richtung Westen bis zum Ortseingang der Gemeinde Birsfelden. Im Einzugsgebiet dieser Korrektur steht unmittelbar am Strassenrand noch ein alter hässlicher Bunker aus dem Weltkrieg. Nach der Korrektur und Verschönerung der Kreuzung wird dieser Bunker noch mehr zu einen echten Schandfleck am Ortseingang von Birsfelden als heute und sollte entfernt werden. Dies umso mehr, als mehrere Bunker an dieser Strasse schon vor Jahren entfernt worden sind. Abgesehen von der Hässlichkeit dieses Gebildes besteht auch eine gewisse Unfallgefahr. In der Einwohnerschaft von Birsfelden besteht schon lange der Wunsch nach Entfernung. Ein Bürger aus Birsfelden ist kürzlich von einem Beamten der Baudirektion nicht sehr freundlich abgewiesen worden, als er sich nach diesem Bunker bzw. dessen Entfernung erkundigte.

Fragen:

1. Wer ist für diesen Bunker heute verantwortlich ?
2. Welchen Stellenwert hat dieser Bunker heute für unsere Landesverteidigung ?
3. Was kostet der Unterhalt dieses Gebäudes?
4. Ist im Zuge der Erneuerung des erwähnten Strassenstückes geplant, diesen Bunker abzureissen ?
5. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass dieser alte Betonklotz dringend entfernt werden muss, nachdem weitaus weniger gefährliche Büsche und Kleinbäume den Strassenrändern entlang offenbar aus Sicherheitsgründen entfernt werden ?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: An der Rheinfelderstrasse steht ein Bunker, der viele Leute stört und ihrer Meinung nach entfernt werden müsste.
Zur Frage 1: Heute ist das eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für das Befestigungswerk verantwortlich. Die regionale Zuständigkeit liegt beim Kommando des Festungswachkorps Sektor 42 in Brugg.
Zur Frage 2: Gemäss Auskunft der zuständigen Festungswache hat der Bunker militärisch ausgedient.
Zur Frage 3: Die Unterhaltskosten sind minimal und beschränken sich in der Regel auf einen jährlichen Kontrollgang.
Zur Frage 4: Der Regierungsrat sieht keine Veranlassung, diesen Bunker im Zuge der Erneuerung des erwähnten Strassenstücks zu entfernen. Zudem steht er ausserhalb der erwähnten Strassenparzelle.
Zur Frage 5: Der Regierungsrat ist nicht der Meinung, dass dieser Bunker dringend entfernt werden muss, immerhin würde dies rund 90'000 Franken kosten.

Peter Meschberger: Ist dem Regierungsrat bekannt, dass die Tür des Bunkers auf der Südseite liegt? Ist ihm bekannt, dass die einzigen mit Eisen gepanzerten Öffnungen Richtung Westen, nach Birsfelden, zeigen? Hat jemand Angst vor Birsfelden, dass der Bunker weiterhin belassen werden soll?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider verneint alle drei Fragen.

Fortsetzung des Protokolls vom 23. April 1998


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