LR Protokoll 23. April 1998 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 23. April 1998



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6. Peter Brunner: Schengener Abkommen
Der Justiz- und Polizeidirektor beliebt bei verschiedenen Vorlagen betreffend Ausbau der Justiz und Polizei, im Falle von Kritik gerne anzuführen, dass viele Kriminal-Probleme mit dem EU-Beitritt der Schweiz durch das Schengener Abkommen einfacher und effizienter lösbar seien. Gemäss einer Medienmitteilung ist nun aber Österreich für einen Beitritt der Schweiz zum Schengener-Abkommen, da der Beitritt nicht an eine EU-Mitgliedschaft gebunden sei, wie die Beispiele Norwegen und Island zeigen (Innenminister Karl Schlögl, Österreich / NZZ vom 3. April 1997 bzw. der Staatssekretär im deutschen Innenministerium, Professor Kurt Schelter: Aufforderung an die Schweiz, sich endlich für einen Beitritt beim Schengener Übereinkommen anzumelden).

Fragen:

1. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass der Beitritt zum Schengener Abkommen nicht automatisch auch an eine EU-Mitgliedschaft gebunden ist?
2. Wenn ja, warum verbreitet er dann immer die Behauptung, nur mit einem EU-Beitritt sei auch eine Schengener-Mitgliedschaft der Schweiz (und damit auch des Baselbiets) möglich?

3. Hat sich der Regierungsrat auch schon beim Bundesrat für eine rasche Mitgliedschaft zum Schengener-Abkommen eingesetzt und was sind die Gründe dafür, dass der Bundesrat bis heute zaudert bzw. diese Mitgliedschaft ablehnt?
4. Wieweit wäre andererseits eine teilautonome Zusammenarbeit gemäss dem Schengener-Abkommen in der Region Basel mit Südbaden und dem Elsass möglich?

Regierungsrat Andreas Koellreuter zur Frage 1: Das ist dem Regierungsrat nicht bekannt, weil es nicht stimmt. Die Mitgliedschaft zu Schengen ist bereits streng an die EU-Mitgliedschaft gebunden und wird auch so ausgelegt. Inskünftig wird dies noch strenger werden. Die Mitgliedschaft am Schengener Abkommen bedingt also die Mitgliedschaft in der EU. Darüber hinaus wird der Amsterdamer Vertrag - das ist der Nachfolgevertrag von Maastricht - auf den 1. Januar 1999 in Kraft treten. Dieser Vertrag sieht vor, dass das Schengener Abkommen in die EU integriert wird.
Es gibt zwar andere Kooperationsmöglichkeiten. So sind Norwegen und Island dem Schengener Abkommen assoziiert. Aber - jetzt kommt das grosse Aber - diese beiden Staaten sind Mitglied des EWR. Und das haben die Schweizer Stände, nicht die Mehrheit der Stimmberechtigten, am 6. Dezember 1992 abgelehnt. Diese Assoziation bedeutet, dass der freie Personenverkehr praktiziert wird. Schengen ist nämlich die praktische Seite der Personenfreizügigkeit.
Gleichzeitig sind die beiden genannten Staaten Island und Norwegen mit ihren nordischen Nachbarstaaten in einer Passunion vereint. Diese Passunion wäre gefährdet, wennSchweden, Dänemark und Finnland dem Schengener Abkommen beitreten würden, ohne eine Lösung für Norwegen und Island zu finden.
Ich werde also juristisch korrekt weiterhin sagen, dass die Schengener Mitgliedschaft einen Beitritt der Schweiz zur EU benötigt. Umso mehr, als die Integration in die EU erklärtes Ziel des Bundesrates ist und beispielsweise auch im Aussenpolitischen Bericht des Bundesrates von 1993 so festgehalten ist. Überdies wird diese Bedingung einer Schengener Mitgliedschaft auch immer von Bundesrat Arnold Koller bei den Konferenzen der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) formuliert. Denn selbstverständlich hat nicht nur der Bundesrat, sondern auch die KKJPD alles Interesse daran, die Schweiz von ihrem Inseldasein - vor allem auch im Sicherheitsbereich - zu erlösen.
Frage 2 entfällt durch die Beantwortung der Frage 1.
Zur Frage 3: Es gibt für den Baselbieter Regierungsrat keinen Grund, sich beim Bundesrat im von Peter Brunner genannten Sinn einzusetzen. Denn der Bundesrat weiss selbst nur zu genau, was Sache ist. Nur hat das nichts mit Zaudern zu tun. Vielmehr geht es darum, mögliche Lösungen zu finden und den Abschluss der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU abzuwarten - wie immer diese auch ausgehen mögen. Dann wird es darum gehen, andere Kooperationsmöglichkeiten mit den Schengener Staaten zu suchen. Das bleibt die einzige Möglichkeit, die aufgrund unserer Nicht-EU-Mitgliedschaft nicht a priori ausgeschlossen ist.

Zur Frage 4: Es gibt auf Polizeiebene bereits diverse Zusammenarbeitsvereinbarungen mit Baden-Württemberg und dem Elsass. Der Abschluss von Staatsverträgen ist aber Sache des Bundes. Bundesrat Arnold Koller hat kürzlich gemeinsam mit seinem deutschen Kollegen, dem Innenminister Kanter, ein Verständigungsprotokoll über die polizeiliche Zusammenarbeit unterzeichnet. Zurzeit wird darüber hinaus eine Vereinbarung für die Zusammenarbeit ausgehandelt. Ähnliches ist mit Frankreich und Italien vorgesehen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Schweizer Behörden - allen voran der Bundesrat - alles in ihrer Macht stehende tun, um aus dem Volksverdikt vom Dezember 1992 das Beste zu machen. Die Beantwortung der Frage, wie das bewerkstelligt werden kann, überlasse ich lieber unserem Bundesrat als Ministern oder Staatssekretären anderer Nationen.

Peter Brunner verzichtet auf eine Zusatzfrage.

7. Peter Brunner: Ausländer als Baselbieter Polizisten (Polizeiaspiranten)?
Gemäss Paragraph 10 des Polizeigesetzes können Personen in die Polizeischule aufgenommen werden, die mündig sind und das Schweizer Bürgerrecht besitzen. In Ausnahmefällen kann auf das Erfordernis des Schweizer Bürgerrechts verzichtet werden. Für die Polizei-Aspirantenschule 1998 haben sich nun auch mehrere Ausländer beworben und die Aufnahmeprüfung absolviert.
Gemäss den Ausführungen des Justiz- und Polizeidirektors bei der Behandlung des neuen Polizeigesetzes (Landrat wie Volksabstimmung), sollte für Ausländer der Polizeidienst nur in Ausnahmefällen möglich sein, so im Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen, dem Drogenhandel oder bei der Arbeit in Wohnquartieren mit einem erheblichen Ausländeranteil.

Fragen:

1. Aufgrund welcher Vorgaben und Ausnahmefälle bzw. in welchen Bereichen sollen diese Ausländer (nach erfolgreichem Eignungsgespräch und Absolvierung der Polizeirekrutenschule) im Baselbieter Polizeikorps eingesetzt worden?
2. Haben sich für diese Aufgaben keine geeigneten Schweizer Bürgerinnen und Bürger als Polizei-Aspiranten gemeldet und qualifiziert?

Regierungsrat Andreas Koellreuter zur Frage 1: 6 Personen mit ausländischem Bürgerrecht haben sich um die Aufnahme in die Polizeischule 1998/1999 bemüht. Sie haben aber alle die Vor prüfungen nicht bestanden. Darum wurde auch kein Vorstellungsgespräch, das zum Auswahlverfahren gehört, durchgeführt - die Frage einer Aufnahme in die Polizeischule hat sich nicht gestellt.
Ich habe bei der Diskussion des Polizeigesetzes im Landrat gesagt, dass wir mit dem zitierten § 10 die Möglichkeit haben, in gewissen - vorerst kriminal- und sicherheitspolizeilichen - Bereichen effiziente polizeitaktische Mittel einsetzen zu können.
Im Feld der organisierten Kriminalität, die sich zum überwiegenden Teil innerhalb spezifischer Ethnien abspielt, können gemäss den Erfahrungen ausländischer Polizeiorganisationen Erfolge nur durch den Einsatz von "Landsleuten" erzielt werden. Ob sich der Einsatz solcher - aus heutiger Sicht - unkonventioneller Mittel lohnt, kann mangels Erfahrungen in unserem Kanton noch nicht schlüssig beantwortet werden. Ich als Vorsteher der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) bin der Meinung, dass nichts unversucht gelassen werden darf, damit die Polizei ihren gesetzlichen Auftrag zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit erfüllen kann. Und diese Meinung von mir wird - wie das Abstimmungsergebnis zum Polizeigesetz überdeutlich gezeigt hat - vom Baselbieter Souverän geteilt.
Zur Frage 2: Ohne dem zur Zeit laufenden Auswahlverfahren vorzugreifen, stelle ich fest, dass sich für die Polizeischule 1998/1999 genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gemeldet haben.

Peter Brunner: Welches sind die Gründe, warum die erwähnten 6 ausländischen Bewerberinnen und Bewerber die Vorprüfung nicht bestanden haben? Aus welchen Ländern stammten die Bewerberinnen und Bewerber?

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Es erfolgt ein schriftlicher Test in Mathematik, Deutsch, Allgemeinwissen usw., der ausgewertet und benotet wird. Wird dieser schriftliche Teil nicht bestanden, ist den Betroffenen das weitere Auswahlverfahren verschlossen. Offensichtlich haben die ausländischen Bewerberinnen und Bewerber den notwendigen Notendurchschnitt nicht erreicht. Die einzelne Gründe sind mir nicht bekannt. Auch die zweite Frage von Peter Brunner kann ich nicht beantworten, vermutlich könnte er dies selbst eher tun.

8. Paul Rohrbach: Verkehrsteilnehmer unter Einwirkung von illegalen Drogen
Der Umgang der Behörden (Polizei, Administrativdienst etc.) mit alkoholisierten Verkehrsteilnehmern ist bekannt: Atemtest bei Verdacht, Ausweisentzug, Kurse und - für Rückfällige - ein Kontrollprogramm zur vorzeitigen Wiedererlangung des Führerausweises.

Fragen:

1. Wie geht die Behörde um mit Verkehrsteilnehmern, welche illegale Drogen konsumieren und eine Verkehrsgefährdung darstellen?
2. Gibt es ein analoges Programm wie im Alkoholbereich?
Wenn ja: wie sieht dieses aus? Welche Erfahrungen werden damit gemacht? Wieviele Betroffene stehen zurzeit in einem Kontrollprogramm?

Regierungsrat Andreas Koellreuter zur Frage 1: Die Polizei rapportiert bei auffälligem Verkehrsverhalten wie üblich. Nach Rücksprache mit dem Untersuchungsrichter wird eine Blut- und Urinprobe durchgeführt. Bei Drogenkonsumenten kann nicht so einfach wie bei Alkoholkonsumenten gemessen werden. Es ist darum für die Polizisten schwieriger, drogen- oder medikamentenauffällige Fahrzeuglenker festzustellen.
Wird eine Person wegen des Konsums harter Drogen verzeigt, bietet der Administrativdienst der Polizei zu einer Untersuchung bei einem Vertrauensarzt auf. Der Arzt klärt ab, ob eine Drogensucht vorliegt, in der Regel mit einer Urinprobe. Bei Drogengefährdung wird die Abgabe von Urinproben während mindestens sechs Monaten verlangt.
Besitzt der Betroffene keinen Führerausweis, wird er über die Aufbewahrung der Verzeigung informiert, und die Abklärungen der Fahreignung erfolgen nach Eingang des Lernfahrgesuchs.
Zur Frage 2: Ein dem Bereich entsprechendes Kontrollprogramm besteht noch nicht. Es gibt aber Bestrebungen der Drogenberatung BL, des Rechtsdienstes und der Verkehrsabteilung der Polizei, das Thema "Fahren unter Drogen" , kurz "FUD", anders zu regeln. Gedacht wird an eine einheitliche Praxis bei der Abklärung einer vorhandenen Sucht und an die Entlastung der Vertrauensärzte von der sehr schwierigen Abgabe der Abklärung zur Fahreignung.
Mit den Mitteln des FUD könnte der Tatbeweis der Drogenfreiheit oder der Drogenabhängigkeit erbracht werden. Eine erste Testphase könnte vier Wochen dauern, bei positivem Befund mindestens sechs weitere Monate. Es ist beispielsweise möglich, dass die Drogenberatung die Aufgebote und die Überwachung vornimmt. Wir sind aber noch nicht soweit. Die Statistik in bezug auf Entzüge wegen Drogen- und Medikamentenmissbrauchs der letzten vier Jahre gestaltete sich in diesem Bereich wie folgt:


Paul Rohrbach dankt für die Beantwortung.

9. Willi Müller: Landesverweis für kriminelle Ausländer
Türkische Jugendliche bzw. junge Erwachsene haben im Sommer 1997 auf verschiedenen Pausenplätzen im Baselbiet, meist jüngere Jugendliche, durch Gewaltdrohungen ausgeraubt. Einmal mehr haben nun aber die Baselbieter Gerichte (in diesem Falle das Strafgericht), durch ihre milden Strafen die Täter zu Opfern der Gesellschaft gemacht (konkret in diesem Falle, die Jugendzeit der Delinquenten ohne Eltern). Die Lebensbedrohungen und Angst der Opfer (auch ausländische Jugendliche) fanden dagegen bei den Richtern bzw. dem Strafurteil wenig Beachtung. Dieses Skandalurteil stellt einmal mehr ein sehr schlechtes Rechts- und Strafverständniss der Baselbieter Justiz gegenüber den Opfern und der Gesellschaft insgesamt dar. Als Politiker sind wir daher gefordert, diesem kriminellen Vergehen und Missbrauch des Gastrechtes entschieden entgegenzutreten, da ja die jungen Erwachsenen zum Teil erst seit drei Jahren in der Schweiz leben und bei der Tatausübung volljährig waren.

Fragen:

1. Ist der Regierungsrat und seine Ihm unterstellte Behörde (Fremdenpolizei) als Bewilligungsinstanz für das Aufenthaltsrecht von Ausländern willens, diesen kriminellen jungen Erwachsenen das Gast- und Aufenthaltsrecht im Baselbiet bzw. der Schweiz zu entziehen, zumal ja einer der Täter erst seit drei Jahren in der Schweiz lebt und bei der Tatausübung volljährig war?
2. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Unsere Abklärungen des von Willi Müller angesprochenen Falles haben ergeben, dass alle Täter über eine B-Bewilligung für Jahresaufenthalter verfügen. Alle Täter wohnen in Basel-Stadt. Für allfällige fremdenpolizeiliche Massnahmen sind darum die baselstädtischen Einwohnerdienste zuständig und nicht das Baselbiet.
Zur Frage 1: Bei Wohnsitz der Täter in unserem Kanton würde die Baselbieter Fremdenpolizei entsprechende Massnahmen prüfen. Nämlich die Nichtverlängerung oder den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung.
Für die Beurteilung, ob eine solche Massnahmen angemessen sind ist folgendes wichtig:
- die Schwere des Verschuldens,
- die Anwesenheitsdauer in der Schweiz,
- die dem Täter und seiner Familie drohenden Nachteile.
Sicher spielt die Höhe der vom Gericht ausgesprochenen Strafe eine entscheidende Rolle.
Die Fremdenpolizei kann die Nichtverlängerung oder den Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung auch dann verfügen, wenn das Gericht auf die Verhängung einer gerichtlichen Landesverweisung ausdrücklich verzichtet hat.
Zur Frage 2: Da die beiden Verurteilten nicht im Baselbiet wohnen, entfällt diese Beantwortung.

Willi Müller: Könnte der Kanton Basel-Landschaft in diesem Bereich nicht auch - wie dies in anderen Bereichen üblich ist - Massnahmen in einem anderen Kanton verlangen?

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Nein, das kann er nicht. Die Baselstädter sind selbständig genug.

10. Robert Ziegler: Angabe der Staatsangehörigkeit von Unfallopfern in Polizeiberichten
Am Dienstag, dem 14. April 1998, hat sich auf der Autobahn A2 ein tragischer Unfall ereignet, bei dem ein Mann umkam und fünf weitere Personen verletzt wurden. Der Pressebericht der Basler Zeitung vom 15. April 1998 stützt sich auf Ausführungen der Kantonspolizei Baselland und ein Communiqué des Bezirksstatthalteramtes Liestal. Im Pressebericht wurde die Staatsangehörigkeit der Unfallopfer erwähnt und in für mich unverständlicher Weise so spezifiziert, dass ein tödlich Verunfallter und ein Verletzter als "eingebürgerte Schweizer" und zwei weitere Verletzte als "türkische Staatsangehörige" bezeichnet wurden. Ich bitte den Regierungsrat mir dazu folgende Fragen zu beantworten.

Fragen:

1. Hat die Presse die Angaben über die Staatsangehörigkeit der Opfer den Ausführungen der Polizei oder dem Communiqué des Bezirksstatthalteramtes entnommen?
2. Aus welchen Gründen geben die oben erwähnten Amtsstellen die Staatsangehörigkeit von Unfallopfern bekannt? Besteht dazu eine juristische Notwendigkeit?
3. Aus welchen Gründen gaben die oben erwähnten Amtsstellen die Staatsangehörigkeit von Unfallopfern mit Schweizer Bürgerrecht als "eingebürgerte Schweizer" an? Besteht dazu eine juristische Notwendigkeit?
4. Sieht sich der Regierungsrat veranlasst, in der Angabe der Staatsangehörigkeit von Unfallopfern die in den Fragen 2 und 3 geschilderte Praxis zu ändern?

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Zuerst möchte ich auch hier vor dem Landrat nochmals meiner Bestürzung über den tragischen Unfall Ausdruck geben. Alle Unfallbeteiligten und deren Angehörigen haben innert Sekunden eine dramatische Wende in ihrem Leben und damit verbunden grosses Leid erfahren müssen. Auch die beiden Polizisten - solche tragischen Seiten hat dieser Beruf leider auch.
Als ich die bereits publizierte Meldung gesehen habe, bin ich, wie Robert Ziegler wohl auch, "an die Decke" gegangen.
Ich bin aber nur gegenüber der Polizei weisungsbefugt. Wie Sie wissen, sind die Statthalterämter der JPMD nur in administrativer Hinsicht unterstellt. Fachliche Anweisungen erteilt die Überweisungsbehörde.
Zwischen der Polizei und der Direktion wurde vereinbart - und es wird seit rund zwei Jahren auch so umgesetzt - dass bei Polizeimeldungen über gefasste Täter und Täterinnen im Pressecommuniqué geschrieben wird, welcher Nationalität sie sind. Es wird also gesagt, dass die Tat von einem Schweizer oder einer Belgierin etc. verübt worden ist. Dabei interessiert es nicht, ob ein Schweizer sein Bürgerrecht von Geburt oder durch Einbürgerung erlangt, geschweige denn, welches Bürgerrecht er vorher besessen hat.
Bei Verkehrsunfällen verzichtet die Polizei auf die Nennung der Nationalität, es sei denn in aussergewöhnlichen Fällen, wenn beispielsweise eine mehrköpfige deutsche Familie auf Ihrer Ferienreise bei uns verunfallen würde.
Wir haben das seinerzeit deshalb so festgelegt, weil erstens in unserer Direktion eine rasche, wahre und transparente Informationspolitik verfolgt wird. Zweitens meinen wir auch, die Öffentlichkeit habe auf diese Information ein Anrecht. Zusätzlich wissen wir, dass - würden wir die Nationalität nicht angeben - sofort entsprechende Anfragen von Medienschaffenden kommen würden. Bis heute hat sich unsere Praxis bewährt.
Die Statthalter haben von dieser Praxis Kenntnis.
Zur Frage 1: Die Angaben sind dem Communiqué des Statthalteramtes Liestal entnommen.
Zur Frage 2 verweise ich auf das oben Gesagte. Eine juristische Notwendigkeit besteht nicht.
Zur Frage 3: Eine juristische Notwendigkeit besteht nicht. Wie oben gesagt, betrifft die Frage nicht die Polizei, sondern das Statthalteramt Liestal.
Der Statthalter von Liestal, dem ich die Anfrage von Robert Ziegler zur Stellungnahme zugestellt habe, schreibt, ich zitiere:
"Bei zwei der Unfallopfer des schweren Verhrsunfalls vom 14.4.1998 handelt es sich um Schweizer, die in den letzten Jahren beziehungsweise in den Jahren 1997 und 1994 eingebürgert wurden. Die Bezeichnung "eingebürgerte Schweizer" ist insofern nicht tatsachenwidrig.
Allerdings ist diese Bezeichnung - in der "Hitze des Gefechts" geschehen - als ungeschickt zu erachten. Eine Diskriminierung war nie beabsichtigt. Der Unterzeichner (also der Statthalter von Liestal) entschuldigt sich für dieses Missgeschick in aller Form". Zitat Ende.
Zur Frage 4: Da es sich beim geschilderten Vorkommnis nicht um die Praxis der Polizei handelt, gibt es keinen Grund, etwas an der gut funktionierenden und richtigen Praxis der Polizeimeldungen zu ändern.
Was die Praxis der Statthalterämter betrifft, so hat diese die Ueberweisungsbehörde zu statuieren. Ich bin aber sicher, dass die Statthalterämter inskünftig die gleiche Praxis wie die Polizei üben werden.

Röbi Ziegler dankt für die Antwort und schliesst sich dieser Hoffnung an.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin


Fortsetzung des Protokolls vom 23. April 1998


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