LR Protokoll 23. April 1998 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 23. April 1998
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9 97/202
Motion von Bruno Steiger vom 16. Oktober 1997: Weniger Stickoxidausstoss (Nox) beim Verbrennen von schwach halogenierten Abfallösungsmittel (bis 1% Chlorgehalt) in nachgerüsteten Schlammverbrennungsanlagen
RR Elsbeth Schneider begründet den Antrag der Regierung, die Motion von Bruno Steiger nicht zu überweisen, wie folgt:
Für die Entsorgung von Abfalllösungsmitteln ist nach Umweltschutzgesetz die Industrie, nicht aber der Kanton und auch nicht der Bund zuständig. Im Gegensatz zu den Siedlungsabfällen hat der Kanton mit den Sonderabfällen nichts zu tun, seine Aufgabe besteht einzig darin, die Entsorgung zu überwachen; zudem kann er die Abfälle einer bestimmten Anlage zuweisen.
Motionär Bruno Steiger aber will, dass die schwach halogenierten Lösungsmittel prioritär den regionalen Schlammverbrennungsanlagen zugewiesen werden. Die Möglichkeit des Zuweisungsrechtes nach § 28 des Umweltschutzgesetzes hat die Regierung im Zusammenhang mit der ungenügenden Auslastung der RSMVA (Regionale Sondermüll-Verbrennungsanlage) selbstverständlich auch geprüft, kam aber zum Schluss, dass aufgrund der heutigen Situation damit keine sinnvolle Lösung erreicht würde.
Basel-Stadt und Basel-Land kamen mit dem Bund überein, dass eine bessere Aufgabenteilung nicht zu erreichen ist. Damit wird sowohl der Ökologie wie der Ökonomie klar Rechnung getragen.
Neben den Zementwerken spielt in der Region der Lösungsmittel-Verbrennungsofen der Novartis in Schweizerhalle eine wichtige Rolle. In dieser Anlage wird der Energiegehalt der Abfalllösungsmittel gut genutzt. Eine Zuweisung der vom Motionär erwähnten Abfallkategorie in andere Anlagen würde auch energiepolitisch keine Verbesserung eintragen.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen lassen sich gesamtschweizerisch keine zusätzlichen fossilen Brennstoffe einsparen und auch CO 2 -Emissionen lassen sich dadurch nicht vermeiden; dasselbe gilt auch für die Verminderung der Stickoxide; auch die hohen Nox-Emissionen der Zementwerke lassen sich durch die vorgeschlagenen Massnahmen leider nicht verhindern. Bei den Zemnetwerken liegen die Ursachen nicht primär beim Brennstoff, sondern beim Verfahren, das hohe Brenntemperaturen und lange Verweilzeiten erfordert.
Aus den genannten Gründen erachtet es die Regierung nicht als sinnvoll, diese Abfallkategorien zum heutigen Zeitpunkt lenkend in die regionalen Verbrennungsanlagen einzuführen. Selbstverständlich behält die Regierung die weitere Entwicklung im Auge und bittet, die Motion von Bruno Steiger nicht zu überweisen.
Bruno Steiger weist darauf hin, dass immer mehr Schlamm verbrannt werden muss und der Klärschlamm immer weniger begehrt ist, weshalb er auch nicht verstehen konnte, dass in Therwil eine Kläranlage für 8 Millionen Franken gebaut wurde; seines Erachtens wurden damit 8 Millionen Franken Steuergelder "verdonnert".
Aus dem Klärschlamm werde Granulat fabriziert, das allenfalls noch den Zementwerken zum Heizen zugeführt werden könne.
Da ein momentaner Entsorgungsengpass für die Verbrennung von hochchlorierten Abfalllösungsmitteln im Novartis-Werk Schweizerhalle besteht und teilweise sogar in Frankreich entsorgt wird, bleibt es für Bruno Steiger unverständlich, dass die Regierung der Förderung einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Nutzung von schwach halogenierten Abfalllösungsmitteln im Verursachergebiet negativ gegenübersteht.
Mit chlor- und schwefelarmen Abfalllösungsmitteln kann Schweröl mit seinem hohen Schwefelgehalt ersetzt werden.
SO2 erzeugt sauren Regen, Nox ist ozonrelevant und beide Substanzen gefährden die Gesundheit von Mensch und Tier. Nicht vergessen werden darf, dass die Zementwerke bei der Verbrennung von Abfallösungsmitteln zehnmal so viel Nox ausstossen dürfen wie die Schlammverbrennungsanlagen, was Bruno Steiger als verzerrten Wettbewerb bezeichnet.
Seit der Einreichung der Motion hat sich in einem Pilotversuch die Betreibung eines Schlammverbrennungsofens mit leicht halogenierten Abfalllösungsmitteln als voller Erfolg erwiesen. Die Geschäftsführung, welche Frau Schneider untersteht, hat einem entsprechenden Planungskredit von 70'000 Franken zur Umrüstung der Schlammverbrennungsanlage auf Lösungsmittelbetrieb zugestimmt.
Die effektive Realisierung des Projektes inklusive Vernetzung mit dem Prozessleitsystem wird sich in der Grössenordnung von rund einer Million Franken bewegen. Der gesamte Abfalllösungsmittelbedarf für einen permanenten Ofenbetrieb in der Pro Rheno würde 3000 Tonnen pro Jahr betragen. 1500 Tonnen sind zugesagt. Die finanziellen Einsparungen beliefen sich mit dem heutigen Preis auf etwa 500'000 Franken pro Jahr. Käme es zu einem Preiskampf mit den Zementwerken, resultierten noch immer 200'000 Franken, ohne Entsorgungsgutschrift.
Da die Regierung von Amtes wegen Einsitz im Verwaltungsrat der Pro Rheno AG und in der Aufsichtskommission ARA Rhein hat, ist es laut Bruno Steiger Pflicht, dass sie sich in ökonomischer wie ökologischer Hinsicht für das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basellland einsetzt. Ansonsten müsste ernsthaft überlegt werden, ob ein regierungsrätlicher Einsitz in diesen Gremien überhaupt noch Sinn macht.
Bruno Steiger bittet, die Motion zu unterstützen, auch wenn sie aus seiner Küche stammt.
Urs Steiner befiel bei einer ersten Lektüre fast etwas Unverständnis für die ablehnende Haltung der Regierung. Nach genauerem Studium gelangte aber die FDP zu einer ablehnenden Haltung, die sie folgendermassen begründet:
Mit dieser Motion wird eine weitere Regulierung für den Staat verlangt und der Industrie werden Zusatzkosten aufgebürdet, was nicht im Interesse der FDP steht. Die Fraktion ist der Ansicht, dass die Emissionsgrenzwerte auf Bundesebene vereinheitlicht werden müssen und lehnt die Motion ab.
Rolf Rück betont, dass die aus der Industrie stammenden Lösungsmittel nicht bloss ein Prozent Chlor enthalten. Für die korrekte Verbrennung gibt es seines Erachtens nur den Ofen der Novartis in Schweizerhalle. Dort wird in einem zentralen Labor jede Anlieferung überprüft, womit auch die Kontrolle für eine einwandfreie Verbrennung gegeben ist. Die ökologischen und ökonomischen Vorstellungen Bruno Steigers rechtfertigen für die SP-Fraktion das Überweisen seiner Motion nicht.
Maya Graf unterstützt im Namen der Grünen Fraktion die Motion von Bruno Steiger. Wenn die Fraktion auch nicht allen aufgeführten Argumenten folgt, so erkennt sie doch eine richtige Stossrichtung.
Tatsächlich holen sich die Zementwerke aufgrund der Grenzbwertbestimmungen einen marktwirtschaftlichen Vorteil auf Kosten der Umwelt; zudem ist es grundsätzlich sinnvoll, Abfalllösungsmittel anstelle von fossilen Brennstoffen einzusetzen.
Bruno Steiger stellt an die Adresse von Rolf Rück klar, dass ein Chlorgehalt von mehr als einem Prozent die Verbrennungsöfen schlicht zerstören würde. Er ist erstaunt, dass Novartis Lösungsmittel zur Verbrennung nach Frankreich verschiebt, obwohl immer wieder gesagt wird, die Verbrennung müsse im Verursachergebiet vorgenommen werden. Da seine Motion nicht gegen die Industrie gerichtet ist, sondern ökologisch wie ökonomisch positive Effekte für alle eintrüge, hofft er nach wie vor auf einen Gesinnungswandel der Regierungsrätin.
Walter Jermann fragt, ob Bruno Steiger gemäss Gesetz nicht befangen ist, wenn er hier die Interessen seines Arbeitgebers vertritt.
Bruno Steiger klärt, er könne leider auf keinen Beamtenschutz zurückgreifen, bei seinem Betrieb handle es sich um eine rein private AG. Von Befangenheit könne keine Rede sein.
Rolf Rück hält fest, dass die aus der näheren und weiteren Umgebung mit Abfall bediente Novartisanlage nicht ausgelastet ist. Ins Ausland wird jener Abfall verschoben, der in dieser Anlage nicht verbrannt werden kann. Weiter pflegen noch immer gewisse in der Region ansässige Firmen Abfalltourismus aufgrund der günstigeren Preise im Ausland. Der SP geht es um die korrekte Entsorgung des Abfalls.
RR Elsbeth Schneider kann der Bitte des Motionärs, sich umstimmen zu lassen, nicht entsprechen. Das Geschäft wäre seitens der Regierung ja wirklich schlecht vorbereitet, wenn sie nun einfach auf die Seite von Bruno Steiger schwenken würde.
Zur Klärung betont die Regierungsrätin, es bestehe auch in der Regierung die Meinung, dass nicht sinnlos herumgekarrt werden soll; Herr Steiger aber verlange in seiner Motion, die halogenierten Abfalllösungsmittel in die ARA Rhein einzuweisen und damit den nicht ausgelasteten Ofen mit möglichst viel Klärschlamm zu bedienen.
Da in den Zementwerken günstiger verbrannt werden kann, und vom Bund keine Unterstützung kommt, steht die Regierung der ständig wechselnden Situation machtlos gegenüber. In dieser Lage ist es nicht möglich zu fordern, den Klärschlamm der Region in der Pro Rheno Basel oder bei der ARA Rhein zu verbrennen.
Emil Schilt fragt Frau Regierungsrätin Schneider, ob es nicht möglich wäre, eine Standesinitiative einzureichen, nachdem der Bund den Kanton nicht unterstützen will.
Uwe Klein unterstützt die Meinung der Regierungsrätin - und dies nicht einfach, weil sie der CVP angehört - sondern weil die CVP-Fraktion der Meinung ist, dass die Verbrennung schwach halogenierter Lösungsmittel eine marktgerechte Angelegenheit sein sollte, dass also den gesetzlichen Grundlagen entsprechend, umweltgerecht und wirtschaftlich verbrannt werden soll. Diese Bedingungen erfüllt die Anlage der Novartis. Aus diesem Grunde tritt die CVP nicht für die Motion und schon gar nicht für ein Postulat ein.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 97/202 von Bruno Steiger "Weniger Stickoxidausstoss (NOx) beim Verbrennen von schwach halogenierten Abfalllösungsmitteln (bis 1% Chlorgehalt) in nachgerüsteten Schlammverbrennungsanlagen" mit grossem Mehr ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
10 98/3
Interpellation von Emil Schilt vom 8. Januar 1998: ÖV im Homburgertal. Antwort des Regierungsrates
RR Elsbeth Schneider geht auf die Fragen der Eingabe von Emil Schilt vom 8. Januar ein:
Zu 1.: Die Verhandlungen wurden in der dritten Januarwoche abgeschlossen und die Ergebnisse des Beschlusses vom 20. Januar 1998 wurden von der Solothurner Regierung bestätigt. Danach stimmt der Kanton Solothurn einer Bahnbedienung zu, wenn sich Baselland mit einem reduzierten Bahnangebot zufrieden gibt.
Zu 2.: Die Fahrpläne sehen für die Homburger - Hauensteinbahn Olten Sissach wie folgt aus: Von 06.00 bis 19.00 Uhr verkehren die Züge im Stundentakt zwischen Olten und Sissach und ab 20.00 Uhr zwischen Sissach und Läufelfingen. Der letzte Zug verlässt Sissach um 23.02 Uhr Richtung Olten.
Bei den Verhandlungen zwischen den beiden Baudirektionen wurde der Einhaltung des Bahnbetriebes ein hoher prioritärer Wert zugemessen. Ausserdem wurde der Kostenrahmen durch den Landrat anlässlich der Behandlung der verschiedenen Vorstösse an der Sitzung vom 25. September 1997 fixiert. Damit wurden die gesteckten Verhandlungsziele erreicht.
Zwischen Sissach und Läufelfingen werden nur ausnahmsweise Busse eingesetzt. Beispielsweise wird während der Schulperioden über Mittag eine Verbindung Sissach-Läufelfingen-Sissach angeboten. Dieser Bus dient nicht nur den SchülerInnen aus Läufelfingen, sondern entlastet auch wesentlich die Linie 108 zwischen Buckten und Sissach. In den Nächten vom Freitag auf den Samstag und vom Samstag auf den Sonntag wird eine Spätverbindung zwischen Sissach-Läufelfingen-Sissach geführt, ein vor allem bei der Jugend sehr geschätztes Angebot, das keine zusätzlichen Fahrzeuge erfordert und die Personalkosten nicht erhöht.
Emil Schilt bedankt sich bei der Regierung für die geleistete Arbeit. Er freut sich schon auf das Eröffnungsfest vom 23. und 24. Mai. Dass neben der Bahn auch noch Busse angeboten werden, muss seiner Meinung nach hinterfragt werden. Persönlich ist er erfreut, dass das U-Abo nun auch Olten, Tecknau und Läufelfingen einschliesst.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
11 98/5
Postulat von Hildy Haas vom 8. Januar 1998: Verlegung der Endstation der Waldenburgerbahn nach Oberdorf "Winkelweg"
RR Elsbeth Schneider lehnt das Postulat mit folgenden Begründungen ab:
Die Waldenburgerbahn stellt im dicht besiedelten Gebiet des Waldenburgertales ein Rückgrat dar. Sie erfüllt nicht nur Zubringerdienste für die SBB in Liestal, sie ist auch ein schnelles, qualitativ hochstehendes Transportsystem innerhalb der Talschaft. In den 80er Jahren wurde deshalb der Grundsatzentscheid getroffen, die WB in ihrer ganzen Länge zu erhalten und die erforderlichen Neuerungs- und Sanierungsarbeiten einzuleiten. An der Erhaltung der WB von Liestal bis Waldenburg hält die Regierung ganz klar fest.
Frau Haas bittet die Regierung zu prüfen, mit der Waldenburger Bahn künftig nur noch bis Oberdorf zu fahren und auf die Sanierung des Trassees in Oberdorf zu verzichten.
Seit 1986 liegt der Entwurf des generellen Projektes "Trasseausbau" bereits vor.
Selbstverständlich wurden zuerst alle Sanierungsmöglichkeiten geprüft und man fragte sich, ob auch andere Möglichkeiten denkbar wären. Seit 1986 steht die Regierung in dieser Angelegenheit mit Oberdorf in Kontakt. Nach Uneinigkeiten wurde das Projekt sistiert und man realisierte zuerst die Sanierungen in Niederdorf und in Hölstein. Inzwischen hat der Kanton die Gespräche mit der Gemeinde Oberdorf wieder aufgenommen und man ist auf einem gu-ten Wege. In diesen Tagen wird das generelle Projekt bereinigt und als Landratsvorlage vorbereitet, die, sobald von der Regierung genehmigt, spätestens aber im Herbst, dem Landrat zur Diskussion vorgelegt wird.
Die Regierungsrätin verrät dem Rat schon heute das grosse Geheimnis: Die Endstation der Waldenburgerbahn wird - wie eh und je - Waldenburg heissen.
Im Gespräch mit der Bevölkerung konnte Frau Schneider feststellen, dass Oberdorf die Bahn will - und zwar nicht als Endstation. Aufgrund der genannten Überlegungen bittet sie den Rat, das Postulat nicht zu überweisen.
Hildy Haas bezeichnet die Waldenburgerbahn für sich, die "erst" etwa 30 Jahre da ansässig ist, und alle anderen im Tal Wohnenden als ein Stück Heimat. Somit kann ihr Postulat nicht ein Vortsoss gegen die Waldenburgerbahn sein. Im Postulat spricht Frau Haas von einem Sorgenkind - und Sorgenkinder sind gerne auch Lieblingskinder.
Ganz nüchtern möchte sie mal eine andere Sicht der Angelegenheit einbringen. Leider ist für viele der Gedanke, dass die Waldenburgerbahn dereinst nicht mehr bis Waldenburg fahren sollte, schlicht undenkbar. Je länger sie aber über diesen Gedanken nachgedacht hat, desto mehr Vorteile konnte sie darin erkennen:
Die Strecke von der Station "Winkelweg" bis zur Endstation in Waldenburg misst 1,5 Kilometer; die Gesamtfahrzeit mit Halt beim "Eidgenossen" beträgt vier Minuten. Für die Personen von Langenbruck, die in Waldenburg auf den Bus umsteigen, wäre es doch wohl keine grosse Zumutung, vier Minuten früher umzusteigen.
In Oberdorf liegen die Haltestellen mitten im Dorf; nachdem sich aber das Dorf in alle Seitentäler ausgebreitet hat, liegen die Haltestellen nicht mehr so ideal, was sicher auch Gemeindepräsident Karl Rudin nicht bestreiten wird. Somit sind die in den Seitentälern wohnenden, älteren Personen mit dem öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr sehr gut bedient.
Obwohl Oberdorf das Einkaufszentrum der gesamten Region ist, fährt die Waldenburgerbahn an beinahe allen Betrieben vorbei.
Der von Frau Schneider vorgeschlagene Ausbau ist sicher machbar, braucht einen grossen Aufwand, doch Teillösungen sind möglich; allerdings wird eine wirklich "tolle" Lösung nicht realisierbar sein.
Wird die Haltestelle nach unten versetzt, so ergeben sich interessante neue Möglichkeiten: Ein Bus kann im Gegensatz zur schienengebundenen Bahn flexibel andere Wege befahren und so besondere Bedürfnisse befriedigen.
Oberdorf und Waldenburg könnten mit einem Bus idealer erschlossen werden. Hildy Haas bittet die Regierung, die Idee ernsthaft zu prüfen und ihrem - vielleicht etwas ungewöhnlichen - Lösungsansatz eine Chance einzuräumen.
Frau Haas, die ihren Vorstoss auch als Testfall für das konstruktive Referendum sieht, bittet den Rat, das Postulat auch gegen den Willen von Frau Regierungsrätin Schneider zu überweisen.
Karl Rudin ist ebenfalls dafür, neue Ideen zu prüfen, was Hildy Haas aber fordert, ist leider keine neue Idee. Schon an der Orientierungsversammlung stellte ein Dorfbewohner die Idee vor; sie wurde ernsthaft diskutiert, letztlich aber als unrealistisch nicht mehr weiterverfolgt.
Die Verlegung der Station ausserhalb des Dorfes würde zweifellos ein paar Gefahrenstellen eliminieren und Strassenraum für die übrigen VerkerhrsteilnehmerInnen freigeben.
Wenn die Station unterhalb des Dorfes zu liegen käme, würde wahrscheinlich keine umfassende Gestaltung des Strassenraumes verwirklicht. Die Waldenburgerbahn würde mit dieser Lösung an Attraktivität verlieren, da die Einwohner des oberen Dorfteiles bis zur Station viel weiter marschiere und im eigenen Dorf zuerst den Bus nehmen und dann in die Bahn umsteigen müssten.
Zwei Möglichkeiten bieten sich laut Karl Rudin an: Entweder man macht unterhalb des Dorfes Schluss mit der Bahn, was neue Infrastrukturanlagen, beispielsweise Depotbauten, in der Grundwasser- und Grünzone bedingen würde oder die Infrastrukturbauten bleiben in Waldenburg, wodurch das Geleise durch das Dorf bestehen bliebe, unterhalten und aufgrund des schlechten Zustandes saniert werden müsste. Aufgrund dieser Aufwendungen ist zu befürchten, dass dann weniger Geld für die Gestaltung des Strassenraumes zur Verfügung stehen würde. Die Chance des Dorfes aber sieht Karl Rudin genau darin, mittels Gestaltung des Strassenraumes auf das Verkehrsverhalten Einfluss zu nehmen und für mehr Sicherheit zu sorgen; der Sicherheitsaspekt steht im Dorf ganz oben auf der Liste. Die Lösung des Gefahrenproblemes liegt aber nicht im Entfernen der Schienen, sondern im Schaffen eines partnerschaftlichen Nebeneinanders für alle VerkehrsteilnehmerInnen. Der Entscheid für die Waldenburgerbahn wurde längst gefällt; in der Zwischenzeit wurden mehr als 50 Millionen in die Bahn investiert. Die Prüfung des Postulates von Hildy Hass würde somit die gesamte, seit 1986 laufende Planung weiter verzögern und neue Kosten verursachen.
Zum Schluss ist es Karl Rudin wichtig festzustellen, dass die notwendige Sanierung der Geleiseanlagen unbedingt vor der Sanierung des Belchentunnels vorgenommen werden müsste, um das Waldenburgertal nicht zur beliebten Ausweichroute Richtung Bern werden zu lassen.
Aus alle den genannten Gründen lehnt die SP-Fraktion das Postulat einstimmig ab.
Alfred Zimmermann hat sich bei der Lektüre des Postulates gefragt, was denn eigentlich dahinter stecken könnte, diese Haltestelle vorzuverlegen. Im Gespräch mit Hildy Haas blieb dann eigentlich bloss, dass sie für Anwohner, die sich von der Bahn gestört fühlen, insbesondere für einen Anwohner, der zufälligerweise Mitglied der SVP ist, etwas unternehmen möchte. Dies genügt nach Ansicht von Alfred Zimmermann als Argumentation für das Postulat nicht.
Louis Mohler hofft, dass seine Interpellation für die nächste Sitzung zu einem früheren Zeitpunkt traktandiert wird, damit die Zuhörerschaft nicht ein weiteres Mal vergeblich nach Liestal pilgern muss.
Einig sind sich die Anwesenden, dass die Waldenburgerbahn als eine der traditionsreichsten Bahnen erhalten werden muss. Es stellt sich die Frage, warum die Endstation einer Bahn, die schon durch ihren Namen das Ende oder den Anfang einer Strecke markiert, aufgegeben werden soll. Das "Waldenburgerli" wird von vielen Fahrgästen aus Waldenburg als Zugsverbindung nach Liestal benützt. Aus der Sicht der Schweizer Demokraten wäre es unsinnig, die Anfangs- beziehungsweise Endstation zu schliessen. Es erstaunt die Fraktion zudem, dass sich der Vorstoss klar gegen die in diesem Rat sonst so hochgehaltene Maxime zur Förderung des öffentlichen Verkehrs richtet.
Ganz klar ist es ein ökologischer Unsinn, ein schadstoffarmes Verkehrsmittel durch Busbetrieb abzulösen.
Weiter übernimmt die Bahn wichtige Funktionen als Zubringer nach Waldenburg für Wanderer, die ins Juragebiet gelangen wollen.
Auch die Dampffahrten mit der historischen Bahn werden rege genutzt.
Ob die Rangier- und Unterhaltsarbeit bei einer Endstation Oberdorf so zuverlässig erfüllt werden könnte wie jetzt in Waldenburg, ist nicht umfassend abgeklärt worden.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten lehnt das Postulat aus den genannten Gründen ab.
Paul Rohrbach erinnert an die unliebsame Situation der Budgetdebatte vor etwa eineinhalb Jahren, als via Peter Minder der berühmt-berüchtigte Versatz eingangs des Dorfes Hölstein gestrichen und damit 300'000 Franken gespart wurden. Ein Argument war, niemand wolle diesen Versatz, auch nicht der Gemeinderat von Hölstein. Konsequenterweise müsste dasselbe heute doch auch wieder gelten. Es gibt nicht nur ein Einvernehmen mit der Gemeinde Oberdorf und Waldenburg, sondern eine klare Deklaration des Gemeinderates von Oberdorf, in dem auch die SVP vertreten ist, dass an der Endstation Waldenburg festgehalten werden soll. Das bedeutet, dass die Betroffenheitsfrage, auf die man sich damals stützte, nun auch im vorliegenden Fall akzeptiert werden müsste.
Persönlich findet Paul Rohrbach den Zeitpunkt für zu spät, um noch Änderungen in der Planung vorzunehmen.
Hansruedi Bieri hat - im Namen der FDP-Fraktion - den Ausführungen der Baudirektorin und des Gemeindepräsidenten von Oberdorf nichts beizufügen und lehnt das Postulat ab.
Bruno Weishaupt und die CVP-Fraktion liessen sich überzeugen, dass das Postulat nicht überwiesen werden soll, nachdem die Idee gründlich untersucht und als nicht realisierbar erkannt wurde.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulates 98/5 von Hildy Haas "Verlegung der Endstation der Waldenburgerbahn nach Oberdorf Winkelweg" ab.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp wünscht einen schönen Abend und schliesst die Sitzung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 14. Mai 1998, 10 Uhr.