LR Protokoll 25. Juni 1998 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 25. Juni 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
11 98/59
Berichte des Regierungsrates vom 17. März 1998 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 11. Juni 1998: Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Neubau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Maisprach und Hersberg
Jacqueline Halder: Laut Regierungsprogramm 1995-1999 sollen in den nächsten Jahren weitere lokale Abwasserreinigungsanlagen schrittweise ausgebaut werden. Diese Vorlage stellt einen Teil dieser Absicht dar. Die beiden alten ARAs in Maisprach und Hersberg entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an den Gewässerschutz und auch nicht mehr den aktuellen Einwohnerzahlen. Darum sollen sie saniert resp. neu gebaut werden.
In Hersberg ist die Reinigungsleistung nicht befriedigend. Die Kommission konnte auch andere Anlagen der neueren Generation besuchen, und zwar diejenigen in Bennwil und Arboldswil, die einen sehr guten Eindruck hinterliessen. Nicht nur die naturnahe Gestaltung der Anlagen, sondern auch die Funktionstüchtigkeit haben uns beeindruckt.
Die Kommission hat an zwei Sitzungen die Vorlage beraten.
Sie beantragt dem Landrat einstimmig, dem Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend "Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Neubau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Maisprach und Hersberg" in beiden Punkten zuzustimmen.
Hans Herter: Die FDP-Fraktion hat von der Notwendigkeit des Neubaus der beiden Anlagen in Hersberg und Maisprach Kenntnis genommen und befürwortet sie. Beide Anlagen sind älter als 25 Jahre und die Abwasser entsprechen nicht mehr den eidg. Vorschriften. Einverstanden ist die FDP auch mit der "Lösung vor Ort", das heisst, dass die Anlagen dort gebaut und renoviert werden, wo das Abwasser anfällt. Die FDP-Fraktion empfiehlt Eintreten und Zustimmung zu den Kreditbegehren.
Röbi Ziegler: Dass die beiden Abwasserreinigungsanlagen von Hersberg und Maisprach ihren Zweck nicht mehr erfüllen können, dazu braucht es keine analytischen Methoden, dies ist mit blossem Auge und eigener Nase festzustellen. Im Interesse eines möglichst baldigen Baubeginns teilt R. Ziegler mit, dass die SP-Fraktion das Bauvorhaben einstimmig unterstützt.
Max Ritter: Die SVP-EVP-Fraktion befürwortet dieses Geschäft einstimmig.
Uwe Klein: Die Anlagen sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem heutigen technischen Stand; sie müssen saniert werden. Eine Alternative wäre, das Abwasser in eine bestehende ARA abzuleiten, was aber zu teuer käme und darum verworfen wurde. Auch Alternativen wurden geprüft und mussten abgelehnt werden. Es bleibt also bei dem alten bewährten Verfahren und den heute üblichen technischen Einrichtungen. Die CVP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein und bittet, dem Kreditbegehren zuzustimmen.
Peter Brunner: Auch die Schweizer Demokraten sind einstimmig für Eintreten auf die Vorlage, nachdem Sinn und Zweck unbestritten ist.
Maya Graf kann ebenfalls die Zustimmung der Grünen Fraktion zu diesem Geschäft bekannt geben. Es wird begrüsst, dass in beiden Fällen auch eine Pflanzenkläranlage geprüft wurde, für Hersberg wurde dazu auch eine Vorstudie erstellt. Die Grüne Fraktion liess sich von Fachleuten überzeugen, dass ein Interesse besteht, als Pilotprojekt gelegentlich eine Pflanzenkläranlage im Kanton Baselland zu erstellen. Die Sanierung ist notwendig, sie ist auch zweckmässig.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider freut sich über die gute Aufnahme der Vorlage. Bei der Umweltschutzdirektion besteht immer eine hohe Priorität, dem Gewässerschutzgesetz nachzukommen und die Anlagen dementsprechend zu sanieren oder neu zu bauen. E. Schneider versichert, dass das Anliegen der Kommission betreffend Pflanzenkläranlage einen Auftrag darstellt, für die ein Standort gesucht wird.
Wenn nun dieser Vorlage zugestimmt wird, kann im Verlaufe des Herbstes 1998 mit dem Bau begonnen werden - wir hoffen, 1999 beide Vorhaben fertig erstellt zu haben.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Eintreten ist unbestritten.
://: Der folgende Landratsbeschluss wird einstimmig gutgeheissen.
Landratsbeschluss
betreffend des Verpflichtungskredites für den Neubau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Maisprach und Hersberg
vom 25. Juni 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für den Neubau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Maisprach und Hersberg erforderlichen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 2'200'000.-- (Maisprach) zu Lasten Konto 2341.701.51-052 und Fr. 1'400'000.-- (Hersberg) zu Lasten Konto 2341.701.51-050 (inkl. Mehrwertsteuer) wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 1996 werden bewilligt.
2. Obiger Beschluss untersteht, gestützt auf § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 2 ) der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
12 98/34
Berichte des Regierungsrates vom 17. Februar 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 11. Juni 1998: Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung
Marcel Metzger bringt zuerst zwei Korrekturen zum Bericht der Kommission an:
- Abschnitt 2. Kommissionsberatung: auf Seite 1 muss es richtigerweise Werner Mahrer (nicht Daniel) heissen.
- Auf Seite 2, unter dem Titel "regionale Zusammenarbeit", muss es Gränichen heissen (nicht Grenchen).
Bis im Jahr 1992 hat das Bundesgesetz vorgeschrieben, dass im Bereich der landwirtschaftlichen und bäuerlichen Ausbildung SchülerInnen aus anderen Kantonen zu denselben Bedingungen wie die eigenen aufgenommen werden sollen. Aufgrund dieser Bestimmung haben die Kantone auf eine Verrechnung dieser Leistungen verzichtet. Auf Ende 1992 hat der Bund diese Vorschrift aufgehoben. Im November desselben Jahres wurde zwar eine interkantonale Schulgeldvereinbarung abgeschlossen, sie hat aber für die landwirtschaftliche Ausbildung keine Gültigkeit. Somit ist für die Abgeltung dieser Leistung eine Rechtsunsicherheit entstanden.
Darum haben die Landwirtschaftsdirektoren die vorliegende interkantonale Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung tritt erst in Kraft, wenn ihr 18 Kantone zugestimmt haben - bis jetzt haben 17 Kantone zugestimmt.
Der Schulortkanton muss vom kostenpflichtigen Kanton vor der Aufnahme der SchülerInnen die Kostengutsprache einholen, d.h. mit dieser Vereinbarung ist nicht automatisch die volle Freizügigkeit gegeben. Die Zurückhaltung einiger Kantone ist ein wichtiger Grund dafür, dass die Beiträge relativ tief angesetzt wurden, sie bewegen sich im Bereich von 20-30% der Vollkosten. Für den Kanton Baselland ergibt sich ein finanzieller Überschuss.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat mit 11:0 Stimmen dem Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Landwirtschaftlichen Schulgeldvereinbarung zugestimmt. M. Metzger kann darum beantragen, auf das Geschäft einzutreten und dem Entwurf des Landratsbeschlusses zuzustimmen.
Rita Kohlermann: Dieses Geschäft war in der FDP-Fraktion unbestritten. Die Schulgeldvereinbarung ist vernünftig. Im Laufe der Beratungen konnte R. Kohlermann den Eindruck gewinnen, dass die Strukturveränderungen in der Landwirtschaft im Ebenrain nicht ungehört vorübergehen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Vorlage einstimmig.
Philipp Bollinger: Auch die sozialdemokratische Fraktion unterstützt den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung einstimmig. Sie ermöglicht freien Zugang über die Kantonsgrenzen hinweg.
Patrizia Bognar: Die SVP-EVP-Fraktion findet die Vereinbarung ebenfalls sinnvoll und stimmt ihr einstimmig zu.
Rita Bachmann: Mit dieser Vorlage zur Landwirtschaftlichen Vereinbarung handelt es sich nach Ansicht der CVP-Fraktion um eine sehr gute Lösung. Eine solche Vereinbarung sollte in einer ähnlich verbindlichen Art für alle Schulbereiche gelten. Die Konzentration auf einige wenige regionale landwirtschaftliche Schulen macht ebenso Sinn wie die verstärkte Zusammenarbeit kleinerer Höfe.
Aus diesem Grund erachtet es die CVP-Fraktion als besonders begrüssenswert, dass unser Kanton bereits heute über den Bildungsbereich hinaus mit anderen landwirtschaftlichen Zentren zusammen arbeitet. Die CVP-Fraktion unterstützt die Vorlage einstimmig.
Peter Degen: Auch die Schweizer Demokraten können dieser Vorlage einstimmig zustimmen.
Rosy Frutiger: Die Grüne Fraktion findet die Vereinbarung gut und notwendig, sie stimmt ihr einstimmig zu.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Eintreten ist auch hier unbestritten.
Zum Landratsbeschluss
://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend die Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung
vom 25. Juni 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Dem Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung vom 7. Februar 1997 über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes in der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung (Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung) wird zugestimmt.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
13 98/107
Berichte des Regierungsrates vom 26. Mai 1998 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 11. Juni 1998: Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel
Andrea Von Bidder erläutert den Kommissionsbericht.
Mit dieser Vorlage über eine neue berufliche Ausbildung der Kleinkindererziehung können wir etwas Sinnvolles für unsere Jugendlichen tun.
Die Vereinbarung zwischen den Regierungen des Kantons Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde von der Kommission geprüft. Sie stimmt ihr einstimmig zu.
Nicht eingeleuchtet hat der EKK allerdings die Regelung aus dem Jahr 1989, dass nämlich nur 80% der Schulgelder der Schülerinnen in Schlieren übernommen werden. Es ergab sich keine einleuchtende Erklärung für diese Regelung.
Noch heute ist die Kleinkindererziehung kein BIGA-Beruf. Je länger desto mehr wird aber erkannt, dass eine sorgfältige, liebevolle und kompetente Betreuung einen wesentlichen Grundstein für ein gelungenes und erfülltes späteres Leben bildet.
Es seien Bemühungen im Gange, dass auch die Kleinkindererziehung eine BIGA-Anerkennung findet. A. von Bidder hofft, dass dies bald Realität wird.
Trotz der grossen Verantwortung sind die Kleinkindererzieherinnen sehr schlecht bezahlt. Es ist darum für die Kommission klar, und sie beschloss dies einstimmig und ohne Enthaltung, dass auch für diejenigen, die ihre Ausbildung schon begonnen haben, die Schulgelder - wie in allen anderen Berufsschulen auf Sekundarstufe II üblich - übernommen werden. In diesem Sinne wurde auch der Landratsbeschluss abgeändert, der in der neuen Fassung von der Kommission einstimmig verabschiedet worden ist.
Barbara Fünfschilling bringt zu dieser Vorlage zwei Bemerkungen an. Es ist nicht immer klar, dass unsere Vorlagen im Bildungsbereich mit denjenigen von Basel-Stadt identisch sind. Es ist auch nicht immer sicher, dass die Anliegen der EKK in der eigenen Fraktion angenommen werden! Für dieses Mal kann B. Fünfschilling ihrer Freude Ausdruck geben, dass es möglich war, eine Vorlage sowohl in Basel-Stadt als auch in Baselland zustande zu bringen. Die FDP-Fraktion steht zudem einstimmig hinter dieser Vorlage.
Es wäre durchaus wünschenswert, dass mehr Männer diese Ausbildung durchlaufen würden, da B. Fünfschilling überzeugt ist, dass die Erziehung nicht nur Aufgabe der Frauen ist!
Claudia Roche Engler: Der Beruf der Kleinkindererzieherin erfreut sich guter Nachfrage bei den Schulabgängerinnen und den wenigen Schulabgängern. Es wird keine Matura und kein Diplom verlangt - hier liegt ein wichtiges Argument, dass die Vorlage von der SP-Fraktion unterstützt wird. Sie hofft auch, dass sich dadurch mehr Lehrbetriebe in den Kantonen Basel-Stadt und Baselland für eine Ausbildung bereit erklären.
Die SP-Fraktion zeigt sich auch befriedigt, dass sich die Verantwortlichen auf den Weg machen wollen, die Ausbildung eidgenössisch besser anzubinden. Es kann nicht angehen, dass die klassischen Frauenberufe nach wie vor ein unsicheres Verbandsleben führen müssen.
Die Ausbildungsinhalte müssen nach Meinung der SP-Fraktion bereits Kontakte mit der nächsten Alterstufe, also den Kindergärtnerinnen, schaffen. Sie sollen kein Inseldasein führen, sondern einer soll dem anderen in die Hände arbeiten.
Es ist auch wichtig, dass die Durchlässigkeit auf die Tertiärstufe hin gewährleistet wird. Hier ist noch viel hartnäckige Kleinarbeit zu leisten!
Die SP stimmt der Vorlage einstimmig zu, auch Punkt 3. des Landratsbeschlusses.
Sylvia Liechti wiederholt nicht alles, was gesagt und was auch die Meinung der SVP-EVP-Fraktion ist. Die Fraktion unterstützt die Vorlage einstimmig.
Uwe Klein: Die Ausbildung der Kleinkindererzieherinnen wird neu an der Berufs- und Frauenfachschule Basel ermöglicht. Die CVP-Fraktion findet die neue Lösung gut. U. Klein bittet, dem erweiterten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Ludwig Mohler: Die Schweizer Demokraten stimmen der Vorlage einstimmig zu.
Roland Meury: Die Grüne Fraktion stimmt der Vorlage ebenfalls einstimmig zu.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Eintreten ist unbestritten.
Zum Landratsbeschluss
://: Der folgende Landratsbeschluss wird einstimmig gutgeheissen.
Landratsbeschluss
betreffend Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkindererziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel
vom 25. Juni 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel wird zugestimmt.
2. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt die Schulkosten für den beruflichen Unterricht in Kleinkinderziehung von Auszubildenden mit Wohnsitz im Kanton gemäss der Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt ab Schuljahr 1998/99.
3. In Abänderung des Landratsbeschlusses Nr. 2230 vom 5. Juni 1989 trägt der Kanton das Schulgeld jener Absolventinnen und Absolventen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, die sich bereits in der Berufsschule für Kleinkinderziehung in Schlieren in Ausbildung befinden, bis zum Abschluss der laufenden Ausbildung, längstens bis zum Ende des Schuljahres 1999/2000.
4. Die Kompetenz zur Anpassung der Vereinbarung wird dem Regierungsrat übertragen.
5. Dieser Beschluss unterliegt gestützt auf § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 1 dem fakultativen Finanzreferendum.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 25. Juni 1998