LR Protokoll 25. Juni 1998 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 25. Juni 1998
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14 97/268
Berichte des Regierungsrates vom 16. Dezember 1997 und der Bau- und Planungskommission vom 9. Juni 1998: Mutation des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung); Teilweise Streichung des Strassenbauvorhabens "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" sowie Entlassung des Objektblattes V.1.7 aus dem Koordinationsplan
Rudolf Felber erläutert den Kommissionsbericht.
Im Koordinationsplan wurde Land für eine eventuelle sog. "neue Rheinbrücke Sternenfeld-Grenzacherstrasse Riehen/Basel" offen gehalten. Diese Option für den Bau der Brücke wird heute von beiden Kantonen als unrealistisch betrachtet.
Das entsprechende Land, das damals ausgeschieden wurde, kann für industrielle und gewerbliche Nutzung frei gegeben werden. Auch die Anbindung an die A98 von Deutschland an das Schweizer Autobahnnetz ist planerisch gesichert. Die neue Rheinüberquerung ist westlich von Rheinfelden vorgesehen.
Die Bau- und Planungskommission schlägt mit 10:0 Stimmen vor, auf das Geschäft einzutreten und so zu beschliessen.
Hansruedi Bieri: Das Geschäft ist von der Ausgangslage und vom heutigen Umfeld her so unbestritten, dass die FDP-Fraktion einstimmig dafür sein kann.
Rolf Rück: Auch die SP-Fraktion stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Peter Minder: Die SVP-EVP-Fraktion stimmt dem Geschäft ebenfalls zu.
Namens der CVP-Fraktion kann Danilo Assolari die Zustimmung bekannt geben.
Daniel Wyss: Die Grüne Fraktion stimmt dem Geschäft ebenfalls zu.
Auch Willi Müller kann seitens der Schweizer Demokraten zustimmen. Das Strassenbauvorhaben stammt aus den später 60-er Jahren. Es ist inzwischen als unrealistisches Bauvorhaben beurteilt worden. Somit gehört auch die Rheinüberquerung im Gebiet Rheinhafen Birsfelden der Vergangenheit an.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Eintreten ist unbestritten.
Zum Landratsbeschluss
://: Der folgende Landratsbeschluss wird einstimmig gutgeheissen.
Landratsbeschluss
betreffend den Koordinationsplan Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung)
Teilweise Streichung des Strassenbauvorhabens Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" sowie Entlassung des Objektblattes V.1.7 aus dem Koordinationsplan
Vom 25. Juni 1998
Gemäss Art. 6 - 12 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und § 65 der kantonalen Verfassung (Koordinationsplan) beschliesst der Landrat folgendes:
1. Die Strassenverbindung "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" ist im Abschnitt "Hardstrasse" (Knoten Sternenfeld bis zur Kantonsgrenze Basel-Stadt) aus dem Koordinationsplan zu streichen. Gleichzeitig ist das zugehörige Objektblatt V.1.7 aus dem Koordinationsplan zu entlassen.
2. Der Regierungsrat wird beauftragt, gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über die Raumplanung in Zusammenhang mit Art. 11 Abs. 3 der Verordnung über die Raumplanung, den Bundesrat über den Beschluss des Landrates betreffend die Änderung bzw. die Fortschreibung des Koordinationsplanes in Kenntnis zu setzen.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
15 97/270
Berichte des Regierungsrates vom 16. Dezember 1997 und der Bau- und Planungskommission vom 9. Juni 1998: Regionaler Detailplan Rheinhäfen und die Änderung des Regionalen Strassennetzplanes Rheintal; Genehmigung
Rudolf Felber: Die Bau- und Planungskommission hat das vorliegende Geschäft an vier Sitzungen beraten und dann verabschiedet. Sie hat auch einen Augenschein im Rheinhafen vorgenommen. Sie hat bald gemerkt, dass sie hier in einen Problemkreis zwischen Umweltschutz und Naturschutz geraten ist: Auf der einen Seite die umweltschonende Binnenschiffahrt und auf der anderen Seite - dies ist die Meinung der Kommission - der Naturschutz, der über die Grenzen dessen, was er tun sollte, hinaus geht.
Die Bau- und Planungskommission beantragt, ein Areal für eine ökologische Schutzzone auszuscheiden. Dort, wo Containerlager entstehen sollen, wird die kohlenstaubvermischte Erde abgetragen und an den neuen Standort, der ideale Bedingungen für die Erhaltung von Flora und Fauna enthält, gebracht werden.
Die BPK verlangt auch, dass bei den Rheinuferzonen Anlegestellen mit einer senkrechten Wand für die Schiffahrt gebaut werden können.
Die Kommission ist froh, dass die Konflikte zwischen der Firma Jowa AG und der Gemeinde Birsfelden bereinigt werden konnten. Das Parkplatzareal kann jetzt genutzt werden, allerdings mit einer Höhenbeschränkung.
Die Bau- und Planungskommission beantragt mit 9:1 Stimmen, vom vorliegenden Landratsbeschluss Kenntnis zu nehmen und ihm zuzustimmen.
Zum Rückweisungsantrag: Selbstverständlich soll dieser Rückweisung nicht zugestimmt werden.
Hansruedi Bieri: Für die FDP sind die Rheinhäfen ein Wirtschaftsstandort von nationaler Bedeutung. Sie sind auch eine Umweltschutzmassnahme von nationaler Bedeutung. Für die FDP soll der Nutzungsplan im Rheinhafen ermöglichen, ohne wenn und aber umweltfreundliche Umschlagsanlagen zu bauen. Das heisst, dass wir die Bedingungen jetzt festlegen müssen und nicht erst dann, wenn etwas innerhalb dieses Areals gebaut werden soll.
Die FDP ist der Meinung, dass die Fläche auf dem Plan, die grün angestrichen ist, jetzt ausgeschieden werden soll. Auf dem übrigen Areal sollen bei Bauvorhaben zukünftig keine Diskussionen mehr stattfinden müssen.
Für die FDP stellt der Rheinhafen eine Umweltschutzdienstleistung des Kantons Baselland an die gesamte Schweiz dar. Wenn die Pro Natura jetzt gegen den Rheinhafen antritt, muss sie sich bewusst sein, dass Naturschutz gegen Umweltschutz in einem Zielkonflikt steht. Wenn sich Spezialisten für ihre Anliegen einsetzen, ist dies richtig. Es ist andererseits aber auch Aufgabe der BPK und der Regierung, die Gesamtzusammenhänge zu sehen und eine Verhältnismässigkeit herzustellen.
Aus diesem Grund spricht sich die BPK für die Flächenausscheidung aus.
Die FDP-Fraktion spricht sich eindeutig für den Wirtschaftsstandort Rheinhafen aus und stimmt einstimmig für den vorgelegten Plan.
Selbstverständlich spricht sich die FDP-Fraktion gegen den Rückweisungsantrag aus.
Rolf Rück: Es geht bei diesem Geschäft nicht nur um Wirtschaft und Naturschutz. Es geht in grossem Masse auch um Ökologie. Dies kam bei der Diskussion - vor allem auch in der Presse - nicht deutlich genug zum Ausdruck.
Der Rheinhafen ist mit Schiffstransport gleichzusetzen. Wenn wir abwägen, welche Verkehrsmittel günstig transportieren, stellen wir fest, dass die Binnenschiffahrt als Kette der Ozeanschiffahrt, aber auch als Übergang auf den Bahntransport - der ideal auf diesem Gelände gewährleistet ist - dazu zählen muss. Dies möchte die SP erhalten.
Damit die Rheinhäfen den Anforderungen der Zukunft gerecht werden können, braucht es den kantonalen Nutzungsplan. Er wurde festgelegt, vor allem um rasch entscheiden zu können. In diesem Gelände sollen, wenn Transportmöglichkeiten neu geschaffen oder geändert werden müssen, rasch Änderungen oder Neuerungen realisiert werden können.
Die Beurteilung der SP beruht also auf ökologischen und ökonomischen Grundlagen. Wir sind der Auffassung, dass das vorliegende Geschäft gut ist. Die SP kommt daher auch mehrheitlich zum Schluss, ihm zuzustimmen.
Ungehalten ist R. Rück über die Angriffe der letzten Tage. Es muss klar gestellt werden, dass ein mit Kohleteilen verschmutztes Gelände nicht als Naturschutzgebiet betrachtet werden kann.
Wir haben uns sehr lange über das Rheinbord unterhalten. Es muss festgestellt werden, dass bis vor einigen Jahren - aus Sicherheitsgründen - dort gemäht wurde. Eine Dürre auf diesem langen Bord wäre sehr feuergefährlich. Es darf also nicht verlangt werden, dieses Bord erst Ende August zu mähen, denn damit würde eine Brandgefahr in Kauf genommen.
Es kann auf jeden Fall nicht vom Tod der Orchideen gesprochen werden, wenn das Rheinbord nicht in der Art, wie sie der Naturschutz fordert, geschützt wird.
Es wurde auch behauptet, dass es den Containerterminal im Baselbiet nicht brauche, er stelle eine Konkurrenz zu Basel-Stadt dar. Dies ist kleinkrämerisches Denken! Die heutigen Transporte erfolgen fast alle - auch im Kleinstückgutverkehr - mit Containern. Diejenigen, die den Hafen bewirtschaften wollen, wurden gefragt, wie sie die vorgesehene Nutzung des Geländes beurteilen. Es wurde bestätigt, dass es sich hier um eine ideale Lage handelt, die für die Container genutzt werden kann.
Die grosse Mehrheit der SP-Fraktion bittet, der Vorlage zuzustimmen.
Zum Rückweisungsantrag: Die grosse Mehrheit der SP-Fraktion lehnt den Rückweisungsantrag ab, da sie nicht der Meinung ist, dass weitere Gutachten erstellt werden sollen. R. Rück bittet, den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Theo Weller: Bei diesem Geschäft geht es um die Wurst, welche bekanntlich zwei Enden hat: auf der einen Seite die Natur und auf der anderen die wirtschaftlichen Interessen. Beim Abwägen dieser beiden Enden kommt die SVP/EVP-Fraktion zum Schluss, dass beide Teile von der Bau- und Planungskommission (BPK) berücksichtigt wurden. Die wirtschaftlichen Interessen sind ökologisch bedingt. Wir wollen den Verkehr ja von der Strasse auf die Schienen und das Schiff bringen. Daneben hat die Rheinschiffart Mühe, in Fahrt zu kommen. Deshalb müssen beide Teile nebeneinander Platz haben. Die Schiffe haben indirekt auch dazu geführt, dass sich im Rheinhafen derart seltene Pflanzenarten entwickeln konnten. Dass die Pro Natura anlässlich der Kommissionsberatung gleich mit dem Bundesgericht droht, stösst mir sauer auf und führt zu einer Gegenreaktion. Werden hier Spendengelder für Anwaltskosten verwendet? Solche Schritte müssen gut überlegt werden, und der Rheinhafen ist m. E. das falsche Objekt, eine derartige Aktion zu starten.
Die SVP/EVP-Fraktion schliesst sich den Überlegungen der BPK an und kann deren Anträge zustimmen. Der Rückweisungsantrag von Daniel Wyss ist abzulehnen, da keine neuen Gutachten gewünscht werden.
Danilo Assolari: Was ist die prioritäre Aufgabe der Rheinhäfen? Ist dies die Arterhaltung, oder sind es optimale Randbedingungen für einen umweltschutzgerechten Betrieb der Rheinhäfen im Interesse des schweizerischen Aussenhandels?
Nach Ansicht der CVP-Fraktion bildet das Hafenareal ein sehr wichtiges Industriegebiet unseres Kantons. Seine Hauptaufgabe besteht im Umschlag von Gütern für den Schweizerischen Export und Importhandel mit einer umweltschonenden Binnenschiffart. Bei dieser Vorlage stossen wir auf eine neuartige Konfliktsituation.
Einerseits bestehen die Interessen der Rheinhäfen, andererseits jene des Naturschutzes. Der zweite Konflikt besteht zwischen Umweltschutzgesetzgebung (umweltschutzgerechtes Verhalten) und den Interessen des Naturschutzes. Beim allem Verständnis für die Anliegen des Naturschutzes entscheidet sich die CVP-Fraktion nach einer Interessenabwägung für den umweltschutzgerechten Betrieb der Rheinhäfen. Es ist für eine optimale wirtschaftliche Nutzung des Hafenareals von äusserst grosser Wichtigkeit, dass der kantonale Nutzungsplan die nötige Flexibilität aufweist. Deshalb sind nach Ansicht der CVP-Fraktion Nutzungseinschränkungen jeglicher Art fehl am Platz. Sie ist der Ansicht, dass den Forderungen der Naturschutzkreise mit der ökologischen Schutzzone am Ostrand des Birsfelder Hafenareals in genügendem Mass entgegengekommen wird. In der Rheinuferzone hat für die CVP-Fraktion ein umweltschutzgerechter und sicherer Umschlag einen höheren Stellenwert als das Schutzziel der Arterhaltung. Von Drohungen mit dem Bundesgericht durch die Pro Natura lässt sich die CVP-Fraktion nicht einschüchtern. Sie stimmt der Vorlage mit den von der BPK vorgeschlagenen Änderungen zu. Der Rückweisungsantrag von Daniel Wyss wird von ihr entschieden abgelehnt. Weitere Gutachten sind unnötig, da die Sachlage klar untersucht wurde.
Willi Müller: Die BPK hat die Vorlage 97/270 in verschiedenen Sitzungen beraten und mit 9 zu 1 Stimme verabschiedet. Sie hat das ganze Gebiet inspiziert und sich an Ort und Stelle ein Bild gemacht. Der Grünzonenstreifen von 25 m Breite im Industriegebiet ist aus wirtschaftlichen Gründen auszuscheiden und an den Rand in den sog. Spickel zu verlegen, der wirtschaftlich fast keinen Nutzen hat. Damit wird das ausgeschiedene Areal doppelt so gross wie das ursprünglich vorgesehene. Dieses Entgegenkommen sollte von der Pro Natura akzeptiert werden. Andernfalls würde wirtschaftlich nutzbares Land unbrauchbar gemacht.
Die SD-Fraktion lehnt den Rückweisungsantrag ab und unterstützt die Vorlage in der Fassung der BPK.
Daniel Wyss: Einleitend möchte ich dem Präsidenten für den kurzen Kommissionsbericht danken, der auf die wichtigsten Fragen eingeht und klare Antworten darauf gibt. Die Fraktion der Grünen ist nicht mit jeder Antwort zufrieden, spricht sich aber dennoch grundsätzlich für den Ausbau des Rheinhafens aus, damit die umweltschonenden Transportmittel Schiff und Bahn genutzt werden können. Ob die Bestrebungen zur Umlagerung auf die Bahn ernst gemeint sind, ist der Grünen Fraktion aber nicht bekannt. Vielleicht wird der scheinbare Interessenkonflikt zwischen Umweltschutz und Naturschutz missbraucht, um naturschützerische Anliegen in Frage zu stellen. Der nahe Autobahnanschluss ist doch allzu verlockend und deshalb auch genügend begründet, um die Container einfach auf einen Lastwagen zu laden.
Im Rheinhafengesetz ist verankert, dass der Regionale Detailplan die Anliegen des Naturschutzes berücksichtigt, was selbstverständlich unterschiedlich ausgelegt werden kann. Der Regierungsrat und die meisten Mitglieder der BPK sind offensichtlich der Meinung, die jetzige Vorlage genüge diesen Anliegen.
In Artikel 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes wird festgehalten: "Wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume wegen überwiegender entgegenstehender Interessen unvermeidlich ist, muss der Verursacher für besondere Massnahmen zu deren bestmöglichen Schutz für die Wiederherstellung oder sonst für angemessenen Ersatz sorgen." Dass der Container-Terminal von überwiegendem Interesse ist, wird auch von der Grünen Fraktion nicht bestritten. Sie übt aber Kritik an der bestehenden Vorlage. Ob sich die Ersatzfläche im heutigen BP-Areal als Ersatzstandort eignet ist höchst ungewiss. Zuerst müsste von unabhängigen Fachleuten beurteilt werden, wie die Eignung bezüglich Beschattung, Sonneneinstrahlung und Bodenbeschaffenheit ist. Mir kam es während der Kommissionsberatung so vor, als ob eine Fläche, die eher nutzungsarm und daher überflüssig ist, einfach für diesen Zweck ausgeschieden werden soll. Dabei spielte ihre Geeignetheit für den vorgesehenen Zweck kaum eine Rolle. Ob die Ansicht der Kommission hinsichtlich Artenschutz den Anforderungen des Artikel 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes genügt, ist fraglich. Als ökologische Schutzzonen sind neben dem BP-Areal auch konventionelle Grünstreifen mit artenarmem Rasen und vielen fremdländischen Sträuchern und Bäumen ausgeschieden. Diese Zonen sollten aber dem Schutz der gebietsspezifischen Flora und Fauna sowie dem ökologischen Ausgleich dienen. Die Fraktion der Grünen schlägt daher vor, diese Flächen als naturnahe Pionierstandorte auszuscheiden.
Die Rheinuferzone bildet einen Orchideenstandort von nationaler Bedeutung, der mit § 15 des kantonalen Nutzungsplans zu wenig geschützt wird. Am 18. Juni 1998 beschloss die kantonale Natur- und Landschaftsschutzkommission, die Rheinborde zur Aufnahme in das Inventar der Trockenstandorte von nationaler Bedeutung als Einzelobjekt zu beantragen. Gleichzeitig beantragte sie beim Regierungsrat die Aufnahme in das Inventar der Naturobjekte von kantonaler Bedeutung.
Der Regierungsrat hält in seiner Vorlage fest, dass 40 km Gleisanlagen der Natur zur Verfügung stehen sollen. Diese Absicht ist der Grünen Fraktion sehr sympathisch, nützt aber wenig, wenn diese Flächen offensichtlich regelmässig mit Herbiziden behandelt werden, wie z. B. vor vier Wochen.
Wir sind für den Ausbau des Rheinhafens, weisen die Vorlage aber mit den beiden folgenden Aufträgen an den Regierungsrat zurück. Wir verlangen:
1. ein unabhängiges Gutachten über die Frage, ob der Regionale Detailplan dem eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetz genügt und
2. dass die beiden Anträge der Natur- und Landschaftsschutzkommission an den Bund und an den Regierungsrat vor weiteren Beschlüssen des Landrates entschieden werden.
Den künftigen Nutzern dieser Gelände sollte die Rechtssicherheit gegeben werden. Da dies nach Ansicht der Grünen Fraktion auf diese Weise nicht gewährleistet ist, bitte ich Sie, unseren Rückweisungsantrag zu unterstützen.
Max Ribi: Vor zwei Tagen ging allen Landratsmitgliedern ein Schreiben der Pro Natura zu. Ausserdem erschien in der gestrigen Ausgabe der Basellandschaftlichen Zeitung (BZ) ein Artikel unter dem Titel "Kein Schutz für bedrohte Orchideen". Ich möchte meinen Unmut über die Art dieses politischen Stils ausdrücken. Das Ganze könnte in Anlehnung an eine Schlagzeile der Neuen Zürcher Zeitung unter den Titel "Die Arroganz des Guten" gesetzt werden. Es stellt sich die Frage, ob man mit diesem Stil zum Ziel kommt und andere überzeugen kann. Ich glaube nicht daran. Ich bin ein gemässigter Naturschutzbefürworter, der die anderen Interessen auch sieht. Mitglieder der Pro Natura haben mir gegenüber ebenfalls ihren Unmut über das Vorgehen einiger anderer Mitglieder geäussert. Die BPK hat ihr Möglichstes getan, dem Interessenkonflikt Rechnung zu tragen. Der Artikel in der BZ vermittelt einen ganz falschen Eindruck über die Arbeit der BPK und zeigt die Vorteile ihres Vorschlages nicht auf. Beispielsweise steht darin, dass das entsprechende Rheinbord verschwinden soll, was einfach nicht stimmt. Zudem wird von 30 a Schutzfläche gesprochen, dabei handelt es sich um mindestens 45 a, was mehr als doppelt so viel ist als der in der regierungsrätlichen Vorlage vorgesehene Korridor. Das Rheinbord ist ca. 3 km lang, für die Orchideen wurde der genannte Landstreifen vorgesehen, so dass eine ausgewogene Lösung gefunden werden konnte.
Ich habe Mühe damit, dass jeweils mit einer gerichtlichen Entscheidung gedroht wird, wenn man bei der politischen Auseinandersetzung unterliegt. In Allschwil wird das gleiche Vorgehen hinsichtlich eines rechtsgültigen Nutzungsplans betreffend Ziegeleiareal gewählt. M. E. sollten politische Entscheide akzeptiert werden.
Schliesslich stellt sich für mich die Frage, welche Rolle die kantonale Natur- und Landschaftsschutzkommission spielt. Bildet sie eine Einheit mit der Pro Natura, oder untersteht sie dem Regierungsrat und ist dem Gesamtinteresse verpflichtet?
Jacqueline Halder: Mich erstaunt, dass der Umweltschutz gegen den Naturschutz ausgespielt wird. Die beiden gehören aber zusammen. Ökologie, von der hier immer wieder gesprochen wird, ist Umweltschutz und Naturschutz zusammen. Die vorgesehenen 45 a sollen offenbar Ersatzfläche für die Flächen des früheren Kohlenlagers und des Rheinbordes sein.
Pro Natura bildet einen Teil der Fürsprecher der stummen Natur und hat deshalb des Recht zur Beschwerde erhalten, das von ihr auch nicht missbraucht wird, werden doch etwa 90% ihrer Beschwerden gutgeheissen. Pro Natura hat auch nicht sofort mit dem Bundesgericht gedroht, sondern zuerst versucht, anlässlich der Sitzung der BPK sowie mit einem Schreiben an die Landratsmitglieder zu informieren und zu überzeugen. Schliesslich wurde eine Pressekonferenz mit Fachleuten durchgeführt, welche die Problematik darlegten. Dass sich Pro Natura für die Natur wehrt, ist ihr gutes Recht. Vom Volk angenommene Gesetze halten fest, dass vom Aussterben bedrohte Arten geschützt werden müssen. Dieser Pflicht müssen wir nachkommen.
Eine kleine Minderheit der SP-Fraktion unterstützt den Rückweisungsantrag von Daniel Wyss, da es sinnvoller ist, die noch ausstehenden Entscheide abzuwarten.
Einen Fall Allschwil sollte es nicht noch einmal geben. Ich bitte Sie, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen, damit vor einem Entscheid des Landrates offene Fragen geklärt werden können.
Alfred Zimmermann: Es ist jedem unbenommen, seine Überlegungen noch einmal einzubringen, wenn er sieht, dass seine Anliegen unterliegen. Der Gewerbeverband geht übrigens ebenfalls so vor, doch wird dies jeweils nicht kritisiert. Zudem setzt sich Pro Natura für ideelle, der Gewerbeverband hingegen meist für finanzielle und ähnliche Vorteile ein. Ich kann nicht darüber entscheiden, ob der Ersatzstandort für die Orchideen und anderen Pflanzen geeignet ist, doch konnte ich als Ersatzmitglied der BPK an einer Sitzung miterleben, dass dort nur sehr wenig Verständnis für die Anliegen des Naturschutzes bestand. Ich beklage, dass Natur- und Umweltschutz heute hinter die Anliegen der Wirtschaft zurücktreten müssen.
Der konstruierte Gegensatz zwischen Umweltschutz- und Naturschutz ist m. E. künstlich. Der Begriff "Umweltschutz" wird hier dazu verwendet, etwas zu bekämpfen, das einem missfällt. Ich behaupte, dass sich die Anliegen der Wirtschaft an diesem Rheinhafen und jene des Naturschutzes unter einen Hut bringen lassen, wenn beide Seiten guten Willens sind. Die Vorlage des Regierungsrates bildet den nötigen Kompromiss, und ich halte es für schade, dass die BPK gewisse Änderungen daran vorgenommen hat. Die Rückweisung hätte sich auch an die Kommission richten können, hat der Regierungsrat seine Aufgabe doch weitgehend erfüllt.
Andres Klein: Selbstverständlich habe ich diesen Bericht mit grossem Interesse gelesen und dabei verwundert festgestellt, dass die Kommission die kantonale Fachstelle, welche für Natur- und Landschaftsschutz zuständig ist nicht angehört hat. Ich hätte von Regierungsrätin Schneider gerne gewusst, wie die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz zur von der BPK vorgeschlagenen Lösung Stellung nimmt.
Regierungsrat Eduard Belser: Dieses Geschäft ist eine Folge des Rheinhafengesetzes. Anstelle der Gemeinden Muttenz und Birsfelden hat der Kanton hier einen Nutzungsplan zu beschliessen. Im Moment besteht für dieses Gebiet ein unsicherer Rechtszustand. Es ist Zeit, dieser Rechtsunsicherheit ein Ende zu setzen.
Den schon hervorgehobenen Vorteile des Schiffsverkehrs aus ökologischer Sicht kann ich nur bekräftigen. Die Kritiker möchte ich an ihre Unterstützung der Alpenschutz-Initiative erinnern, welche das Anliegen verfocht, den Transitverkehr auf die Schienen zu bringen. Die Hafenanlagen müssen für zukünftige Entwicklungen (Container-Verkehr) offen sein. Es muss nun versucht werden den Natur- und Landschaftsschutz in die heisse Diskussion betreffend Verbindung der eingezonten Areale einzubeziehen. Konflikte zwischen Natur und von Menschen vorgenommenen Veränderungen sind unumgänglich.
Mit dieser Vorlage können wir die Vernetzung sicherstellen. Aber auch die Ziele einer Vernetzung, die Lehrmeinungen, ändern oft. Die von uns angestrebte Vernetzung darf nun nicht heruntergespielt werden.
Klar abgelehnt werden muss ein 2 ha grosses Areal als genereller Artenschutz. Der Regierungsrat hat einen Vorschlag mit einer gewissen Flexibilität unterbreitet. Der heutige Naturschutz findet ohne Menschen gar nicht statt. Der Vorschlag der BPK bildet für mich einen Fortschritt gegenüber der Vorlage des Regierungsrates. Vermutlich habe ich es unterschätzt, und die Konflikte um den Korridor liessen sich wohl nie regeln. Die von der BPK vorgeschlagene Ausscheidung ist sinnvoll, aber nicht unentgeltlich realisierbar. Es werden Mehrkosten von ca. 200'000 Franken pro Jahr dadurch erwartet (ca. 4 Mio Franken kapitalisiert).
Es besteht nicht die Absicht, das Rheinbord aufzuheben. Das Pflegekonzept für das Rheinbord Birsfelder Hafen hält fest, dass die hauptsächlichen Orchideenvorkommen im späteren, von der BPK vorgeschlagenen Schutzgebiet liegen. Hingegen kommen die Orchideen kaum dort vor, wo die Kommission eine Erweiterung ins Auge fasste.
Wer für seine Überzeugungen eintritt, sollte dies also etwas differenzierter tun. In diesem Sinne bin ich über die Darstellungen der Pro Natura auch enttäuscht.
Der Regierungsrat will die Vernetzung entlang des Rheinbordes auch für die Zukunft gewährleisten. Ich bin überzeugt, dass dies auch bei einer teilweisen Umgestaltung des Rheinufers möglich ist.
Die Natur- und Landschaftsschutzkommission hat eine starke Stellung erhalten. Sie hat dadurch eine Stimme im Konzert mit anderen, ein Beschwerderecht, das aber kein Diktat ist. Insofern muss sie sich nicht an die Vorgaben des Regierungsrates halten. Dies steht im Gegensatz zur Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz, welche eine Verwaltungsstelle bildet.
Die Natur ist hier in eine von Menschenhand geschaffene Anlage gewachsen. Wir sind bereit der Natur weitgehend entgegenzukommen, doch kann aus dem Hafen kein Naturschutzmuseum gemacht werden.
Ich bitte Sie darum, den Rückweisungsantrag - auch im Interesse der Rechtssicherheit - abzuweisen.
Kommissionspräsident Rudolf Felber: Alfred Zimmermann hat der BPK vorgeworfen, die Naturschutzanliegen zu wenige ernst genommen zu haben. Diesen Vorwurf muss ich in aller Form zurückweisen. Ich bin froh über den Hinweis von Eduard Belser, dass nicht alle unsere Vorhaben unentgeltlich sind. Ich bin von den Umweltschutzgremien sehr enttäuscht worden, welche den weitergehenden Vorschlag der Kommission als nichtsnutzig darstellen. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an die Aussage eines früheren Parlamentspräsidenten des Kantons Wallis, der in seiner Antrittsrede den Ausruf tat: "Wer schützt uns vor den Umweltschützern!".
://: Der Rückweisungsantrag von Daniel Wyss wird mehrheitlich abgelehnt.
Fortsetzung des Protokolls vom 25. Juni 1998