LR Protokoll 25. Juni 1998 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 25. Juni 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Detailberatung des Landeratsbeschlusses
Ziffer 1
Detailberatung des Kantonalen Nutzungsplans der Rheinhäfen (Fassung der BPK)
Im folgenden werden nur jene Paragraphen angeführt, die zu Anträgen oder Diskussionen geführt haben.
§ 8 Betriebliche Nutzung
Absatz 3
Hansruedi Bieri: Dieser Aussage kann man sich grundsätzlich anschliessen. Ich möchte aber darauf hinweisen, wie gefährlich diese Bestimmung auch sein kann. Die Kompetenz deren Umsetzung liegt bei der Baubewilligungsbehörde, Sie kann entscheiden, wieweit eine Umlagerung auf die Schienen stattzufinden hat. Hat dies eine langwierige Auseinandersetzung zur Folge, kann dies dazu führen, dass die Waren von Rotterdam mit 40-Tonnen-Lastwagen geliefert werden. Die zuständige Behörde muss sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
Peter Tobler unterstützt dies, doch verzichtet die FDP-Fraktion auf einen Antrag. Er erinnert sich an ein Beispiel, das zu keiner befriedigenden Lösung geführt hat und hofft, dass sich die Situation hinsichtlich notwendiger Dienstleistung verbessert hat.
Regierungsrat Eduard Belser: Mit dieser Bestimmung soll erreicht werden, dass Möglichkeiten geschaffen werden, die Güter auf den Schienen weg zu transportieren. Die Baubewilligung wird im Zeitpunkt der Diskussion über die Erschliessung zu prüfen sein. In diesem Sinne besteht ein gewisser Druck auf die Erschliessung durch den Güterverkehr. Nachher ist die Einflussnahme gering. Viele Fragen sind aber noch offen.
Danilo Assolari: Diese "Kann-Formulierung" gab in der Kommission einiges zu reden. Es wird eine weise Auslegung der Baubewilligungsbehörde benötigt. Wenn die SBB keine wirtschaftlichen Transportangebote unterbreiten, darf einem Bauwilligen das Bauvorhaben nicht einfach verwehrt werden, da er die Güter auf der Strasse transportieren müsste. Es muss jeweils das ganze Umfeld in die Betrachtungen einbezogen werden. Nach Ansicht der Naturschützer dürfen in den Nutzungsplänen oder Gesetzen keine "Kann-Formulierungen" mehr verankert werden, da sie immer ein Auslegung zu Ungunsten der Natur befürchten. Immerhin handelt es sich hier um eine kantonale Fachstelle, der das richtige Mass vom Regierungsrat sicher vorgegeben wird.
§ 15 Naturnah gestaltete Grünzone mit Allee
Absatz 1
Jacqueline Halder: Da die regierungsrätliche Vorlage jener der BPK vorzuziehen ist sollte in Absatz 1 verankert werden: "Die Rheinuferzone dient als Standort für Umschlagseinrichtungen. Die Biotopvernetzung ist zu gewährleisten." Der Nebensatz "sofern die Umschlagseinrichtungen es erlauben" sollte gestrichen werden.
Der Biotopvernetzung sollte ein etwas grösseres Gewicht gegeben werden.
Christoph Rudin erkundigt sich danach, ob der heute bestehende und sehr beliebte Rheinuferweg erhalten bleibt.
Danilo Assolari: Die BPK und die CVP-Fraktion wollen die Nutzung der Rheinhäfen nicht mit dem Schutzziel Biotopvernetzung gleichsetzen. Hier muss Klarheit geschaffen werden, sonst schaffen wir "Juristenfutter". Priorität hat der Güterumschlag, sekundär ist die Biotopvernetzung.
Rolf Rück: Der Uferweg ist sehr gefährlich, da Spaziergängerinnen und Spaziergänger von sich lösenden Steinen getroffen werden können. SUVA-Richtlinien halten auch fest, dass sich niemand unter einer transportierten Lastschicht aufhalten darf.
Alfred Zimmermann: M. E. könnte dem Änderungsantrag von Jacqueline Halder auch zugestimmt werden, wenn die Priorität auf den Güterumschlag gelegt wird, da eine Biotopvernetzung gemäss den Ausführungen der Fachleute auch möglich sein soll, wenn dort Schienen für einen Kran verlegt sind, der sich hin und her bewegt.
Regierungsrat Eduard Belser: Es ist nicht vorgesehen, den Uferweg in unmittelbarer Zukunft aufzuheben. Er darf aber auch nicht im Nutzungsplan festgeschrieben werden. Den Antrag von Jacqueline Halder sollte unterstützt werden, da dieser Interessenkonflikt m. E. noch ausgetragen werden kann. Beide Interessen können nebeneinander umgesetzt werden.
Kommissionspräsident Rudolf Felber: Die Kommission hat über diesen Punkt lange diskutiert und sich im Sinne grösserer Klarheit für die vorliegende Fassung entschieden. Ich bitte Sie, diese zu unterstützen.
://: Der Antrag von Jacqueline Halder wird mit 48 zu 31 Stimmen abgelehnt.
§ 16 Bahnbordzone
Absatz 4
Daniel Wyss: Die Kommission beantragt hier die Streichung des vom Regierungsrat vorgeschlagenen Absatz 4, in dem auf ein eidgenössisches Gesetz Bezug genommen wird. Gehe ich recht in der Annahme, dass man mit der Streichung dieses Absatzes nicht willentlich einem eidgenössischen Gesetz nicht Folge leisten will? Wer würde konkret über die Angemessenheit des Ersatzes entscheiden?
Regierungsrat Eduard Belser: Ich nehme an, dass die Kommission die Streichung vorgenommen hat, da die Regelung in einem anderen Gesetz verankert ist.
Kommissionspräsident Rudolf Felber stimmt dem zu.
Auf ein Rückkommen wird verzichtet.
://: Der Ziffer 1 des Landratsbeschlusses, dem Kantonalen Nutzungsplan Rheinhäfen, wird mit grossem Mehr zugestimmt.
Zu Ziffer 2 und Ziffer 3 wird das Wort nicht gewünscht.
Schlussabstimmung
://: Der Landratsbeschluss wird in der Fassung der BPK mit grossem Mehr zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend den Kantonalen Nutzungsplan Rheinhäfen und die Änderung des Regionalen Strassennetzplanes Rheintal
Vom 25. Juni 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Kantonalen Nutzungsplan Rheinhäfen, Entwurf April 1998, Situationsplan 1:2000 und dem revidierten Zonenreglement, Entwurf April 1998, wird zugestimmt.
2. Der rechtsgültige regionale Strassennetzplan "Rheintal" (Landratsbeschluss Nr. 1576 vom 8. Mai 1967, Inventar Nr. 156) wird gemäss § 13 des Strassengesetzes vom 24. März 1986 für das Gebiet der Rheinhäfen abgeändert. Der vorgelegte, mit der Inventarnummer 156c versehene abgeänderte Strassennetzplan "Rheintal" wird genehmigt.
3. Sämtliche im Widerspruch zum geänderten Regionalen Strassennetzplan Rheintal stehenden rechtsgültigen Bau- und Strassenlinien von Kantonsstrassen werden aufgehoben.
Kantonaler Nutzungsplan s. Anhang
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
16 98/91
Postulat von Maya Graf vom 14. Mai 1998: Jugendliche Bosnierinnen und Bosnier in Ausbildung
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen.
Rudolf Keller: Das Recht auf Asyl soll nur so lange gewährleistet werden, als im Herkunftsland der Asylsuchenden für diese eine Bedrohung an Leib und Leben besteht. Nur dies ist der Sinn des Asylrechts. Es wäre Missbrauch des Asylrechts, wenn es zum Bleiberecht würde. Wir sind gebrannte Kinder und kennen alle Tricks zur Umgehung und Unterwanderung des Asylrechts.
Kürzlich wurde versucht, eine Zürcher Regierungsrätin, die das Gesetz einzig vollziehen will, mit bösartigen Kampagnen in den Medien und gekauften Umfragen, die sich nicht mit den Reaktionen weiter uns bekannter Bevölkerungskreise decken, fertig zu machen. Ohne dies hätte Maya Graf gar keinen entsprechenden Vorstoss machen können.
Die SD hat grosse Bedenken, dass eine Verlängerung des Bleiberechts dieser Jugendlichen dazu führt, dass eine grosse Mehrheit davon in der Schweiz bleibt. Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen damit rechnen, eines Tages wieder in ihre Heimat zu müssen. Wir befürchten, dass die Familien gar nicht mehr ausreisen, wenn den Jugendlichen in Ausbildung ein Bleiberecht gewährt wird und weitere Kinder dieser Familie während dieser Zeit ins Ausbildungsalter kommen. Es müssen auch Grenzen gesetzt werden. Der Regierungsrat soll hie und da aber auch die Möglichkeit haben zu beschliessen, jemanden in einem Ausnahmefall seine Ausbildung hier abschliessen zu lassen. Ein allgemeiner Freipass ist aber abzulehnen. Wenn dies der Landrat generell fordern sollte, wäre dies ein Affront gegenüber den unzähligen Abstimmungen über Asylfragen in der Schweiz, die jeweils eine Mehrheit für Verschärfungen des Asylgesetzes ergaben.
Die SD-Fraktion lehnt diesen Vorstoss ab, hat aber zudem noch einige konkrete Fragen an den Regierungsrat:
1. Mit welchen Kosten müssen Kanton und Gemeinden bei einem verlängerten Aufenthaltsrecht für Bosnierinnen und Bosnier rechnen?
2. Bleiben bei noch nicht volljährigen Bosnierinnen und Bosniern in Ausbildung auch deren Familien in der Schweiz bzw. im Baselbiet? Wieweit ist hier eine Aufenthaltslösung für die sich in Ausbildung befindenden Jugendlichen z. B. in einem Lehrlingsheim möglich.
3. Wie wird vorgegangen, wenn eine Familie mehrere Kinder hat, die in naher Zukunft nacheinander ins Ausbildungsalter kommen? Muss das Aufenthaltsrecht dann um die weiteren Ausbildungsjahre verlängert werden?
4. Welche Bereiche betrifft das Aufenthaltsrecht (Schulen, Anlehren, Berufslehren, Studium usw.)?
5. Wieweit wird garantiert, dass die Jugendlichen nach Abschluss ihrer Ausbildung in ihr Heimatland zurückkehren und das hier erlangte Wissen dort einsetzen?
Maya Graf: Die von Rudolf Keller angesprochene Hetzkampagne erlebe ich einmal mehr gerade von seiner Seite. Das im Vorstoss postulierte Anliegen, das der Regierungsrat auch entgegenzunehmen bereit ist, ist ganz breit abgestützt. Viele Politikerinnen und Politiker auf Bundes- und Kantonsebene haben sich mit dieser Thematik befasst. In einem Schreiben von 143 Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier an alle kantonale Regierungen wird festgehalten: "Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus National- und Ständerat unterstützen die Bemühungen, das bosnische Jugendliche ihre begonnene Ausbildung in der Schweiz beenden können. Wir sind der Meinung, dass Ausbildung die sinnvollste Form von humanitärer Hilfe ist und dass darum die schweizerischen und kantonalen Behörden alle Möglichkeiten ausschöpfen sollten, damit die betroffenen Jugendlichen ihre Lehre, Handelsschule, Mittelschule oder Berufschule abschliessen können."
Das ist der Zweck des Postulates. Es geht hier nicht um eine Verzögerungstaktik, sondern um Entwicklungshilfe, die unser Kanton konkret leisten kann. Ausserdem sind nur wenige Jugendliche in unserem Kanton davon betroffen. Sie sollen hier ihre beruflich Ausbildung abschliessen und anschliessend als Berufsleute zurück in ihre Heimat gehen. In einem kriegsgeschädigten Land können Berufsleute viel zum Aufbau beitragen.
Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen und danke Ihnen dafür.
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der Regierungsrat hat schon seit längerer Zeit in Zusammenhang mit dem Asylwesen eine sehr pragmatische Haltung eingenommen, indem jeweils der Einzelfall beurteilt wurde. Der Bundesrat hat bereits anfangs dieses Jahres in Zusammenhang mit der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses festgehalten, dass in begründeten Einzelfällen Fristen verlängert werden können. Bei beruflichen Ausbildungen, unter denen der Regierungsrat eine Berufslehre oder eine andere vergleichbare Ausbildung versteht, soll in Einzelfällen die Möglichkeit für eine Verlängerung des Aufenthalts bestehen. Es geht aber nicht darum, dass jemand, der die zweite Klasse der Realschule besucht, seine ganze Ausbildung im Baselbiet absolvieren kann. Den entsprechenden Jugendlichen wurde die Möglichkeit geboten, das Schuljahr abschliessen, im Juli bzw. August aber ausreisen zu müssen.
Das gleiche pragmatische Vorgehen wählt der Regierungsrat auch in Zusammenhang mit den Kosten. Z. B. sollen sich gemeinnützige Organisationen, kirchliche und andere Kreise sowie Gemeinden, die sich gezielt für diese Jugendlichen einsetzen, an den Kosten beteiligen. Nur in Sonderfällen, könnte der Kanton allenfalls mit dem Hilfe des Lotteriefonds einspringen, wobei diese Jugendlichen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung ebenfalls in einer Familie leben können und anschliessend in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen.
Wir möchten auch wieder Platz haben, für jene, die neu in eine derartige Situation kommen und in der Schweiz einen zeitlich beschränkten Aufenthalt benötigen.
Allein in Bosnien tummeln sich heute rund 750 Nicht-Regierungsorganisationen auf dem Gebiet der Hilfe. Die nötigen Netze bestehen also. Sicher ist es schwer für diese Familien, in ein Land zurückzukehren, in dem sie sich möglicherweise nicht mehr an ihrem ursprünglichen Wohnort niederlassen können, doch können wir hier nicht alle behalten.
Sie entschuldigen, wenn ich die Fragen von Rudolf Keller hier nicht beantworte, doch ginge dies sogar über eine Fragestunde hinaus. In Zusammenhang mit der Behandlung des Postulates kann darauf eingegangen werden. Inzwischen werden wir unser pragmatisches Vorgehen fortsetzen.
Wieviele Jugendliche es betrifft, wissen wir nicht, da sich diese erst selbst bei uns melden müssen. Wir gehen von einer Schätzung von 30 - 50 Betroffenen aus, in drei Fällen erfolgte bereits eine konkrete Lösung.
://: Das Postulat von Maja Graf wird mehrheitlich überwiesen.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Begründung der persönlichen Vorstösse
98/129
Postulat von Heinz Aebi: Differenzbereinigungsverfahren in partnerschaftlichen Geschäften mit dem Kanton Basel-Stadt
98/130
Interpellation der FDP-Fraktion: Künftige Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den gemeinnützigen Basler Privatspitälern Bethesda-Spital, Merian Iselin-Spital und Klinik Sonnenhalde
98/131
Interpellation von Dieter Schenk: Bahn 2000 - wie weiter nach dem Adlertunnel ?
98/132
Interpellation von Gerold Lusser: Einschränkung der freien Arztwahl im stationären Bereich - Einschränkung der Belegarzttätigkeit
98/133
Interpellation von Alfred Zimmermann: Eichenhain bei Wildenstein in Gefahr
Keine Wortmeldungen.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Mitteilungen
Landratspräsidentin
Heidi Tschopp
verabschiedet Elisabeth Nussbaumer, die 1996 wieder in den Landrat eintreten konnte, der Erziehungs- und Kulturkommission, der Justiz- und Polizeikommission sowie der Raumplanungs- und Baukommission als Mitglied sowie der Geschäftsprüfungskommission und der Bau- und Planungskommission als Ersatzmitglied angehörte.
Sie wünscht Elisabeth Nussbaumer für ihre künftigen Aufgaben viel Glück und viel Befriedigung darin.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 25. Juni 1998