LR Protokoll 28. Mai 1998 (Teil 5)
Protokoll der Landratssitzung vom 28. Mai 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
10 98/108
Interpellation von Max Ritter vom 28. Mai 1998: Verpachtung Gutsbetrieb Ebenrain, Sissach
11 98/109
Interpellation von Gregor Gschwind vom 28. Mai 1998: Verpachtung des Landwirtschaftsbetriebes Ebenrain in Sissach
RR Eduard Belser weist darauf hin, dass es zur Zeit zu entscheiden gilt, ob der Ebenrain weiterhin als Verwalterbetrieb geführt oder verpachtet werden soll. In der Geschichte trug die Verpachtung nicht immer einen so negativen Beigeschmack wie heute. Bereits 1951 beschloss der Landrat, das Gut als Pachtbetrieb zu führen; allerdings lebte die damalige Regierung diesem Beschluss nicht nach und führte den Ebenarin von diesem Zeitpunkt an als Verwalterbetrieb.
Im heutigen Zeitpunkt übt der Regierungsrat an sich nicht einen besonderen Druck für eine Verpachtung aus. Die finanziellen Vorgaben wurden erreicht, Differenzen gab es in anderen Belangen. Das Versprechen, dass es nun immer so weitergehen würde, konnte der Volkswirtschaftsdirektor aber nicht abgeben.
Schon vor der Kündigung der Familie Liechti war für den Regierungsrat klar, dass bei einer neuen Lösung der Weg der Verpachtung einzuschlagen ist.
Zu Frage 1: Der Entscheid ist nur scheinbar im Eilzugstempo gefallen. Die gedankliche Auseinandersetzung fand in den vergangenen vier Jahren laufend statt.
Bereits seit drei Jahren arbeitete die Familie Liechti mit einem Leistungsauftrag, der klar regelt, was der Schule für die Ausbildung bereitzustellen ist. Jährlich wurde der Leistungsauftrag mit der Aufsichtskommission besprochen.
Zu Frage 2: Die Termine für den Ablauf hat nicht die VSD diktiert, vielmehr hängen sie zusammen mit der auf Ende August eingereichten Kündigung, eine sehr kurze Zeitspanne, die der Regierungsrat aber aufgrund der Überlegungen von Familie Liechti gut akzeptieren kann. Wahrscheinlich muss laut Regierungsrat eine Zwischenlösung getroffen werden. Deshalb ist der Auftrag an Schule und Landwirtschaftliches Zentrum erteilt, eine Lösung vorzuschlagen, die das Aufrechterhalten des Betriebes auch in der Zwischenzeit ermöglicht.
In diesem Zusammenhang beantwortet der Regierungsrat Frage 2 von Gregor Gschwind mit dem Hinweis, dass sich der Kanton diesen im Landwirtschaftsgesetz verankerten Gutsbetrieb leisten kann und leisten will, bittet aber auch zu anerkennen, dass die Art und Weise der Betriebsführung im Gesetz nicht verankert ist.
Überlegungen für eine Verpachtung wurden angestellt, weil die Abgeltungen des Bundes für den biologischen Landbau ständig anstiegen, letztes Jahr waren es in etwa 58'000 Franken. Im Status des Verwalterbetriebes erhält nun der Kanton diese Mittel nicht. Wenn die Kündigung nicht eingetroffen wäre, hätte der Regierungsrat aus diesem Grunde keinen Wechsel in der Betriebsführung vorgenommen, doch nun sollen die Mittel abgerufen und der Pachtvertrag abgeschlossen werden, womit sich im Vergleich zur Vergangenheit der Spielraum für die Erfüllung des Leistungsauftrages erhöht.
Zweifellos kann der von der Landwirtschaft gegenüber der Schule zu erbringende Auftrag mit einem Leistungsauftrag gesichert werden, betont der Regierungsrat auf Frage 4 von Gregor Gschwind.
Um eine saubere Basis zu erhalten wird sich die VSD in der Frage der Abgeltungen voraussichtlich an die Tarife der Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik in Däniken anlehnen.
Zu Frage 3 von Max Ritter präzisiert der Regierungsrat, dass der Leistungsauftrag grundsätzlich schon seit drei Jahren für den Gutsbetrieb besteht, dass es Aufgabe der Schule ist, diesen Auftrag zu überarbeiten und mit den gewonnenen Erfahrungen zu ergänzen. Danach wird er der BAKO vorgelegt und schliesslich von der Regierung oder von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erlassen.
Zu Frage 7 von Gregor Gschwind betont Regierungsrat Belser, dass er für ein absolut korrektes Verfahren mit Einbezug der BAKO sorgen wird.
Zu Frage 4 von Max Ritter unterstreicht der Volkswirtschaftsdirektor, dass er den Hof, der zur Schule benötigt wird, nicht loswerden und als nächstes Hauptziel für eine gute Übergangslösung besorgt sein will.
Auf Frage 5 von Max Ritter bemerkt er, es wäre vielleicht schön, wenn man einfach tabula rasa machen und danach alles neu aufbauen könnte. In Wirklichkeit aber werde er sich weiterhin mit beiden Antagonisten, mit unterschiedlichen Standpunkten auseinandersetzen.
://: Der Rat bewilligt die von Gregor Gschwind beantragte Diskussion.
Gregor Gschwind fragt den Regierungsrat, ob er richtig verstanden habe, dass die Regierung den Betrieb weiterführen, die Betriebsführung aber anders gestalten möchte und damit der finanzielle Punkt für die Entscheidung sekundär sei.
RR Eduard Belser wiederholt, dass die finanzielle Frage nicht an vorderster Stelle steht. Nachdem er mit 220'000 bis 230'000 Franken Defizit in der Betriebsrechnung des Gutes begann, wurde als Zielvorgabe eine Defizitreduktion von 80'000 Franken gesetzt, was im Jahr 96 erreicht und letztes Jahr nur knapp verfehlt wurde. Jetzt in der neuen Situation soll aber auf die Mittel des Bundes nicht mehr verzichtet werden. Insgesamt bezeichnet der Regierungsrat den finanziellen Aspekt zwar nicht als unwichtig, doch muss der Kanton innerhalb einer gewissen Spanne nicht die engste Linie fahren.
Max Ritter bittet als Vertreter bäuerlicher Herkunft zu verstehen, dass er letzten Dienstag seinem Unbehagen Luft verschafft hatte, als die Informationen nicht über die Berufsverbände, sondern über die Presse an die Öffentlichkeit gelangt waren. Immerhin repräsentiere der Gutsbetrieb den Kern des Ebenraines.
Persönlich bedankt er sich bei Regierungsrat Belser für die diplomatischen Antworten und bezeichnet sich nicht als Gegner der Verpachtung, doch fordert er eine klare Linie in der Diskussion. Er hält fest, dass ausser Regierungsrat Belser es niemand wage, gewissen Herren auf die Bude zu steigen. Verständlich findet er, dass sich die Lehrerschaft auch gegenüber der GPK nicht äussern will.
Max Ritter fordert nach den unüberhörbaren persönlichen Dissonanzen eine neue personelle Organisation, damit klar wird, wer im Ebrenrain das Sagen hat.
Aus der Sicht der Ehemaligen ist er glücklich, dass der Kanton eine Landwirtschaftliche Schule mit angegliedertem Gutsbetrieb führt, der als Kernstück des Gutsbetriebes die praktische Ausbildung sicherstellt.
Sollten die beiden obersten Herren des Ebenrains aber nicht in der Lage sein, miteinander zu reden und das schwelende Feuer zu löschen, so soll gemäss neuem Landwirtschaftsgesetz § 4 die Berufs- und Aufsichtskommission das Heft in die Hand nehmen.
Urs Wüthrich erkundigt sich bei der Regierung nach den Massnahmen und Instrumenten für eine Weiterführung des Gutes als Bio-Vorzeigebetrieb.
Maya Graf steht, auch im Namen der Grünen Fraktion, der Verpachtung des Gutsbetriebs Ebenrain sehr kritisch gegenüber. Die Fraktion bezweifelt, ob all die von diesem Gutsbetrieb heute für Schule und Öffentlichkeit erbrachten Leistungen überhaupt mit einem Leistungsauftrag in Franken und Rappen zu bemessen sind.
Der Gutsbetrieb bildet zusammen mit der Schule eine sich gegenseitig ergänzende Einheit. Erst dies macht den Ebenrain zu einer Einrichtung, von der die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren können. Es stellt sich die Frage, ob mit einem Leistungsauftrag, unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit die praktische Anschaulichkeit und die Möglichkeit, mit Innovationen - etwa im biologischen Landbau - zu experimentieren, noch gegeben sein wird.
Die Grüne Fraktion bedauert, dass nun auch die personellen Probleme über den Gutsbetrieb ausgetragen werden statt dort, wo sie hingehören. Es zeigt sich klar, dass der Herd des Feuers, wie eben von Max Ritter klar aufgezeigt, anderswo liegt.
Hansruedi Bieri fürchtete schon in der Frühe, dass der Ebenrain Thema des Tages werden könnte. Schon anlässlich der ersten Affaire vor etwa viereinhalb Jahren machte er im Namen der FDP-Fraktion deutlich, dass man sich eine Verpachtung vorstellen könnte. Heute befinde man sich wieder vor der gleichen Situation.
Er macht darauf aufmerksam, dass die aufgeworfenen Fragen nicht den Landrat betreffen, sondern Regierung, Amt und Betrieb selber.
Die Kosten des Gutsbetriebs hängen seines Erachtens nicht sehr mit der Form der Führung zusammen.
Das schwelende Feurer mottete bereits vor vier Jahren, die daraus wirksamen Probleme aber könnten auch heute nicht im Landratssaal gelöst werden.
Schade findet er, dass die an sich kleine, überblickbare Landwirtschaftsszene die Probleme nicht intern zu lösen imstande ist.
Heinz Aebi tritt ebenfalls für eine landwirtschaftsinterne Lösung ein. In aller Freundschaft zu Max Ritter, weist er dessen Hinweis zurück, die Lehrerschaft äussere sich nicht gegenüber der GPK. Mit der Subkommission war er letztes Jahr mehr als einmal im Ebenrain; dabei wurden die Fragen aufgenommen und auch die Lehrerschaft habe sich geäussert, was in einem entsprechenden Vermerk im Bericht nachzulesen ist.
RR Eduard Belser antwortet Max Ritter, dass die Informationspraxis bewusst so gewählt wurde, gesteht aber zu, dass gewissen landwirtschaftlichen Verbänden das Communiqué einen Tag früher hätte zugeschickt werden können. Von der Sache her hätte sich damit allerdings nichts geändert.
Urs Wüthrich antwortet der Regierungsrat, auch bei der Neuausschreibung bleibe die Bedingung Biobetrieb klar bestehen, der Leistungsauftrag werde von dieser Bedingung diktiert.
Frau Graf versichert der Volkswirtschaftsdirektor, der Gutsbetrieb werde weiterhin als guter Anschauungsbetrieb für die praktische Ausbildung geführt. Eine hoffnungslose Überforderung wäre es aber, neben dem FIBL, mit dem der Kanton zusammenarbeitet, auch noch im Ebenrain Forschungen und Versuche durchzuführen.
Die Kritik an der personellen Situation nimmt Regierungsrat Belser entgegen, weist auf die Komplexität der Angelegenheit hin und hofft, dass man auch dann noch geradestehen wird, wenn personelle Konsequenzen gezogen werden sollten.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
5 98/63
Berichte des Regierungsrates vom 24. März 1998 und der Finanzkommission vom 1. Mai 1998: Jahresbericht und Rechnung für das Jahr 1997 der Basellandschaftlichen Kantonalbank
Roland Laube : Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen hat der Landrat als letzte Behörde die Jahresrechnung 1997 der Kantonalbank zu genehmigen. Bereits genehmigt wurde die Rechnung von verschiedenen Instanzen wie der externen Revisionsstelle, der regierungsrätlichen Kontrollstelle und vom Regierungsrat selbst. Wie üblich hat sich die Kommission im Besonderen auf die Arbeit der beiden genannten Revisionsstellen verlassen. Beide beantragen vorbehaltlos Zustimmung zur Rechnung '97.
An der Kommissionssitzung wurde seitens der Bankenvertreter sehr umfassend und offen informiert, soweit dies im Rahmen des Bankengeheimnisses überhaupt möglich ist.
Der ausgewiesene Jahresgewinn hat sich um 22 Prozent auf 53 Millionen Franken erhöht, was unter anderem die erfreuliche Auswirkung zeigt, dass die Ablieferung an den Kanton auf 16 Millionen Franken gestiegen ist.
Da der Rat mit dem Geschäftsbericht der Kantonalbank bedient wurde und damit gut dokumentiert ist, verzichtet der Kommissionspräsident auf die Besprechung weiterer Details der Rechnung.
Erwähnenswert bleibt, dass die Kantonalbank neuerdings der Aufsicht der eidgenössischen Bankenkommission unterstellt ist und dass - nach neuesten Informationen - der Landrat gegen Ende Jahr mit einer Vorlage zum änderungsbedürftigen Kantonalbankgesetz bedient werden soll.
Die Finanzkommission dankt dem Personal und den Bankorganen für ihren Einsatz im vergangenen Jahr und beantragt einstimmig, dem Geschäftsbericht '97 und der Jahresrechnung '97 der Kantonalbank zuzustimmen.
Urs Steiner spricht die in den letzten Jahren ständig besser werdenden Resultate der Kantonalbankrechnung an. 1997 wurde nun sogar zu einem Rekordjahr und dies nicht nur in Bezug auf den Reingewinn, sondern auch bezüglich der meisten Richtwerte wie Bruttogewinn, Bilanzsumme und Gewinnausschüttung, was dem Kanton insgesamt mit den erwähnten 16 Millionen Franken zugute kommt.
Zweifellos hat das hervorragende Jahresergebnis viel mit dem für die Finanzwelt äusserst günstigen Umfeld zu tun. Die Erklärung allein wäre allerdings zu einfach, denn das günstige Umfeld ist das Eine, der entscheidende Faktor aber liegt im Nutzen der günstigen Bedingungen. Dem leistungsstarken und effizienten Management ist es einmal mehr gelungen, mit marktkonformem Verhalten eine äusserst erfolgreiche Jahresrechnung zu erwirken. Für dieses hervorragende Gesamtergebnis gehört der gesamten basellandschaftlichen Kantonalbankcrew ein grosses Lob.
Die FDP unterstützt zusammen mit dem Bankrat und der Regierung die Unterstellung unter die eidgenössische Bankenkommission als zusätzliche Sicherheit für die Kantonalbank, beantragt einstimmig die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung und dankt der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitenden für ihren Beitrag am Erfolg.
Peter Meschberger kann sich im Namen der SP dem Dank für die gute Arbeit anschliessen. Besonders erfreut ist Peter Meschberger über die Zunahme des Bruttogewinnes, der von 98 auf 138 Millionen Franken angestiegen ist. Nach allen Abzügen bleiben immer noch 53 Millionen übrig und damit ein Fünftel mehr als letztes Jahr. Erfreulich auch die Steigerung der unvorstellbaren Zahl von 700 Millionen Franken bei den Hypotheken auf 8 Milliarden Franken und der Anstieg der Bilanzsumme auf 13,5 Milliarden Franken. Seitens der SP gilt es als besonders positiv zu vermerken, dass auf der Personalseite kein Abbau eingeleitet wurde, sondern eine Aufstockung von 1,7 Prozent auf 601 Vollstellen realisiert wurde. Auch der Kanton kann - nebenbei - an den 16 Millionen Franken Bonus seine Freude zeigen.
Bei allem Gefallen über das Kantonalbankergebnis hofft Peter Meschberger, dass die wirtschaftliche Einflussnahme der Bank im Zusammenhang mit der konjunkturellen Entwicklung auch zugunsten der Jungunternehmer etwas grosszügiger gehandhabt wird.
Vom obersten Manager bis zum untersten Abwart verdient die Bankbelegschaft herzlichen Dank: Ihr händ's guet g'macht!
Hildy Haas zeigt sich erfreut über den sehr schönen Abschluss mit einem Reingewinn von 53 Millionen Franken und einer Verstärkung der Eigenmittel auf 914 Millionen, obwohl gesetzlich nur 579 Millionen Franken vorgeschrieben wären; dies ergibt eine Überdeckung von 58 Prozent.
Nach KB-Gesetz muss die Hälfte des Gewinnes den Reserven zugewiesen werden, während der Kanton die andere Hälfte, wie gehört 16 Millionen, erhält. Revidiert wurde die Rechnung von der regierungsrätlichen Kontrollstelle, die vorbehaltlos Genehmigung beantragt, und von der externen Revisionsstelle, die zum selben Ergebnis gelangt.
Die SVP/EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass eine Bank mit einem derart grundsoliden Fundament es sich leisten dürfte, auch Jungen, die sich selbständig machen möchten, etwas risikoreichere Konditionen zu gewähren.
Mit Genugtuung nimmt die SVP/EVP-Fraktion vom guten Ergebnis Kenntnis und beantragt Zustimmung.
Walter Jermann weist auf die für die heutige Zeit typischerweise immer grösseren Gewinne der Finanzinstitute hin und erklärt im Namen der CVP-Fraktion die Freude über das erfolgreiche Kantonalbankergebnis, das seine Grundlage im marktkonformen Verhalten der Bank hat. Trotz der wirtschaftlichen Stagnation ist es gelungen, den Jahresgewinn um 9,4 zu steigern, was für die Kasse des Kantons eine Zuspeisung von 16 Millionen Franken bedeutet. Mit demselben Betrag werden die gesetzlichen Reserven erhöht, eine weitere Verstärkung des Fundamentes der Basellandschaftlichen Kantonalbank.
Für die Wirtschaft und die soziale Entwicklung hat die Kantonalbank wiederum eine bedeutende Rolle gespielt, versorgt sie doch Industrie, Betrieb und Bevölkerung mit Kapital zu sehr günstigen Konditionen.
Erfreut ist die CVP auch über die massive Erhöhung der Hypotheken um 9,8 Prozent.
Für das Gesamtergebnis gehört der ganzen Belegschaft der Basellandschaftlichen Kantonalbank ein grosses Lob.
Die CVP-Fraktion beatragt einstimmig Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung.
Rudolf Keller stellt die überaus erfreuliche Entwicklung der positiven Kantonalbankrechnung für das Jahr '97 in Zusammenhang mit der Fusion der beiden Grossbanken zur UBS; die Kantonalbank kann von der Bankenkonzentration profitieren.
Dank des gut und umsichtig arbeitenden Managements, das der Bevökerung ein sehr umfangreiches, kundenorientiertes Bankgeschäft anbietet, gibt es diese erfolgreiche Bank, die man im Kanton nicht mehr missen möchte.
Dies ist gerade für Leute mit unteren und mittleren Einkommen sowie für das Gewerbe sehr wichtig.
Die Schweizer Demokraten haben einen guten Eindruck der Baselbieter Kantonalbank.
Die Finanzkommission erhielt in offener Orientierungspolitik von den Verantwortlichen alle erforderlichen Auskünfte.
Offen und ehrlich deklariert Rudolf Keller, dass die Nichtbankfachleute nur an und und nicht in die Rechnung sehen können. Damit ist es auch Ausdruck des Vertrauens, wenn der Rat im positiven Sinne von der Rechnung Kenntnis nimmt.
Auch die SD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen und dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.
Roland Meury freut sich im Namen der Grünen Fraktion ebenfalls aufrichtig für die hervorragende Arbeit und über den Rechnungsabschluss der Kantonalbank. Er stellt fest, dass alles gewachsen ist - und dies bevor "Viagra" den Markt betrat: Der Gewinn, der Personalbestand, der Kundenbestand und die Abgaben an den Kanton. Ob der Frauenanteil im Führungsgremium bei einem Anteil von etwas über 3 Prozent ebenfalls gewachsen ist, entzieht sich der Kenntnis Roland Meurys. Immerhin stimmt dieser Sachverhalt nicht ganz mit dem Bild überein, das er erhält, wenn er am Schalter der Basellandschaftlichen Kantonalbank steht; dies die einzige leise Kritik neben dem grossen Dank für die erbrachte Arbeit.
Heidi Portmann staunt über das ökologische Verständnis dieser Bank, die doch jährlich ökologische Preise für bestimmte Objekte vergibt. Selber aber hat die Bank von Gesetzes wegen nicht erlaubte Elektroheizungen für Trottoirs unterhalten, was sie nach einer Intervention unterbinden musste; allerdings wurde eine Ausnahme für die Autorampe gemacht. Dieses Verhalten macht Heidi Portmann sprachlos.
RR Hans Fünfschilling bedankt sich für die gute Aufnahme und versichert, den Dank an die Behörden und die Geschäftsleitung weiterzuleiten.
Rudolf Keller antwortet er auf dessen Hinweis, nur an, aber nicht in die Rechnung sehen zu können, die Unterstellung unter die eidgenössische Kommission führe dazu, dass die KBL alle von der eidgenössischen Kommission gestellten Bedingungen erfüllen müsse, womit mehr Trasparenz geschaffen werde. Gleichzeitig gewährte die Kommission dem Kanton bis Ende '99 Zeit, das Gesetz so anzupassen, dass die Bank korrekt der EBK unterstellt werden kann. Aus diesem Grunde hat die Finanzdirektion entschieden, die Kantonalbank-Gesetzesrevision beschleunigt anzugehen.
://: Der Landrat genehmigt den Jahresbericht und die Rechnung für das Jahr 1997 der Basellandschaftlichen Kantonalbank mit grossem Mehr bei 1 Gegenstimme zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
6 98/68
Postulat von Peter Holinger vom 2. April 1998: Verflüssigung des Verkehrs sowie Lärmschutz an der J2 und der Rheinstrasse im Abschnitt Liestal, Frenkendorf und Füllinsdorf
RR Elsbeth Schneider wertet den Vorstoss von Peter Holinger nicht als Postulat, sondern als Interpellation. Die Regierungsrätin lehnt deshalb das Postulat ab und beantwortet an dieser Stelle die Fragen in Interpellationsform.
Zu Frage 1: Die J2, Umfahrung Liestal, zeigt von 1990 - 1995 eine Zunahme von 16 Prozent, die Fraumattstrasse im gleichen Zeitraum eine Zunahme von 3 Prozent und die Rheinstrasse eine Zunahme von 6 Prozent. Die Regierung ist der Ansicht, dass die eher geringe Zunahme auf der Fraumatt- und der Rheinstrasse keine grösseren Auswirkungen auf die Lärmbelastung in diesem Quartier hat, was bedeutet, dass - abgesehen von der Projektierung der J2 und der Umgestaltung der Rheinstrasse - keine zusätzlichen Massnahmen vorgesehen werden.
Zu Frage 2: Da keine Massnahmen vorgesehen sind, können auch keine konkreten Kosten angeführt werden.
Zu Frage 3: Die Aussage, eine zweite Talspur ab Wölferstrasse würde den Verkehr auf der Rheinstrasse verflüssigen, stimmt nicht. Die Leistungsfähigkeit der Rheinstrasse talwärts wird bestimmt durch den Abschnitt zwischen Polizeiposten und Baslerstrasse. Die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage bei der Mifa und der Reissverschluss Richtung Hülften sind ausreichend, um den von oben zufliessenden Verkehr aufzunehmen. Damit ist belegt, dass eine zweite Spur keine Verbesserung brächte.
Zu Frage 4: Ein Kreisel wäre bei der vorhandenen Verkehrsmenge völlig überlastet und kommt deshalb nicht in Frage.
Zu Frage 5: Mehr als die bestehenden beiden Fahrstreifen können wegen der dazu nicht ausreichenden Breite der Fahrbahn nicht markiert werden.
Zu Frage 6: Aufgrund der Randbedingungen sind keine sofortigen Massnahmen realisierbar; hingegen wird das Projekt J2 Pratteln-Liestal zeitplangemäss intensiv vorangetrieben.
Peter Holinger bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und die schnelle Inangriffnahme der Planungen für die J2.
Weniger erfreulich als der KB-Abschluss zeigt sich die tägliche Verkehrssituation, weshalb Peter Holinger unglücklich ist über den regierungsrätlichen Entscheid, den Vorstoss nicht als Postulat entgegenzunehmen. Für die Anwohner und die Geschäfte, welche ihre Leute auf diese Strasse einweisen müssen, ist der Zustand längst unzumutbar.
Täglich stauen sich 300 bis 500 Fahrzeuge während fünf Stunden, was zusammengerechnet etwa 1250 Stunden oder 200 bis 250 Arbeitstage Stau pro Jahr ergibt. Geht man auf der drei Kilometer langen Strecke von einem Zeitbedarf von 15 bis 20 Minuten pro Fahrzeug aus, tritt die ökologische und wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Situation noch besser zutage. Ökologisch wegen des tonnenweise höheren Treibstoffverbrauchs und der Abgas- und Lärmimmissionen; wirtschaftlich wegen des enormen Zeitverlustes und des Verschleisses an Bremsen, Reifen und Kupplungen.
Unmittelbar entlang der Rheinstrasse wohnen 2000 Personen, im Fraumattquartier etwa 4000 Personen und in den betroffenen vier Gemeinden sind es insgesamt etwa 40'000 Personen, die direkt oder indirekt mit diesem Zustand leben müssen.
Die Bauarbeiten für die Umfahrung Liestal bis Hülften können - bei einer Bauzeit von vier bis fünf Jahren - frühestens im Jahre 2002 begonnen werden. Wegen den wahrscheinlichen Verzögerungen ist somit mit einem Einweihungsdatum 2010 zu rechnen, eine zu lange Zeitspanne für die Verwirklichung von Verbesserungen.
Die Rheinstassse ist mit knapp 50'000 Fahrzeugen pro Tag, Tendenz steigend, eine der meistbefahrenen Strassen der Schweiz.
Von Liestal bis Laufen, im Laufental bis nach Buckten und im Homburgertal hat der Kanton mit grossem Aufwand verkehrsberuhigende Verengungen eingebaut, hier aber soll nun 10 Jahre auf eine neue Strasse gewartet werden! Genau wie beim Belchentunnel gilt es, dem an die Schmerzgrenze heranfahrenden Stau den Kampf anzusagen.
Peter Holinger bittet den Rat, das Postulat zu überweisen, wie das auch die SVP/EVP-Fraktion einstimmig beschlossen hat.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Dieter Schenk: Die FDP-Fraktion war auch verunsichert, ob es sich bei diesem Vorstoss tatsächlich um ein Postulat oder eher um eine Interpellation handelt. Ich beschränke mich daher auf den Hinweis, dass der zweite Satz der zweiten Frage m. E. nicht ganz beantwortet ist. Es sollte genauer geprüft werden, ob in dem Gebiet von Liestal, das von späteren baulichen Massnahmen nicht berührt wird, nicht Lärmschutzmassnahmen ergriffen werden können. Dies wäre ein kleines Entgegenkommen gegenüber den geplagten Anwohnerinnen und Anwohnern.
Danilo Assolari: Die CVP-Fraktion ist ebenfalls der Meinung, dass es sich hier nicht um ein Postulat, sondern um eine Interpellation handelt, die von Regierungsrätin Elsbeth Schneider nun beantwortet wurde. Der Vorstoss könnte daher zurückgezogen werden, um die Ratsarbeit nicht unnötig zu verlängern.
Rudolf Keller: Als Frenkendörfer muss ich darauf hinweisen, dass die Bevölkerung dieser Gemeinde mit Recht sehr ungeduldig auf die Verbesserung des Situation an der Rheinstrasse wartet. Lärm, Gestank und Stau werden zu einer immer grösseren Zumutung für die Betroffenen. Für sie geht die Realisierung der J2 zu langsam voran. Viele sind frustriert. Mindestens hinsichtlich des Lärmschutzes sollte mehr unternommen werden. Die SD-Fraktion unterstützt den Vorstoss klar und bittet darum, sich ihr anzuschliessen, da es noch sehr lange dauern wird, bis die Umfahrungsstrasse genutzt werden kann. Hier ist etwas zu tun. Für andere Projekte wird auch immer wieder viel Geld ausgegeben.
Roland Meury: Wir haben diesen Vorstoss stillschweigend unterstützt. Er wurde auch stillschweigend überwiesen, und die gestellten Fragen wurden beantwortet. Ich beantrage daher, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.
Emil Schilt: Zwei Herzen schlagen hier in meiner Brust. Einerseits lehnt die SP-Fraktion die Überweisung dieses Postulates ab oder will es bei einer allfälligen Überweisung gleichzeitig abschreiben, andererseits sind mir die Probleme der Gemeinde Liestal bekannt, in der Überbauungen nur schwer verkauft werden können, da der Stau Käuferinnen und Käufer abhält und das Fraumattquartier unter Lärm leidet, da Lärmschutzwände fehlen. Wenn Verkehrsfachleute darlegen, dass mit einer zweiten Spur bei der Wölferstrasse keine Verkehrsverflüssigung erreicht wird, müssen wir dies glauben. Gewisse Sachzwänge zwingen uns, zuerst zu projektieren, bevor etwas unternommen werden kann.
Ich nehme die Stellungnahme zur Motion 98/79 gleich vorweg und weise darauf hin, dass die SP-Fraktion auch diesen Vorstoss ablehnt. Sicher kann man behaupten, dass der Stau am Bölchentunnel grossen wirtschaftlichen Schaden anrichtet, doch halten Lastwagenchauffeure den Bölchen im Verhältnis zu den Zuständen in Deutschland für zumutbar.
Nun soll in den Bölchen eine dritte Röhre gebaut werden, obwohl wir nicht im Stande sind, die beiden bestehenden Tunnel in einer umfassenden Sanierung zu reparieren.
Die SP-Fraktion kann beide Vorstösse nicht unterstützen.
Danilo Assolari: Ich verstehe die Reaktion der Bevölkerung, doch nutzt ein solches Postulat, nachdem die Planungsarbeiten zur J2 in Angriff genommen wurden und ein Kredit gesprochen wurde, nichts mehr. Kurz vor der Sanierung darf kein Geld investiert werden, das nicht ins Gesamtkonzept passt. Der Vorstoss weckt bei der Bevölkerung falsche Hoffnungen. Das ist m. E. unseriös politisiert. Der Ansatzpunkt müsste sein, den Regierungsrat anzufragen, ob er beim Bundesrat mit der Frage vorstellig werden könnte, ob Mittel früher freigegeben werden könnten, um eine zweite Grossbaustelle im Kanton realisieren zu können. Deshalb sollte dieses Postulat, das eigentlich eine Interpellation ist, überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben werden.
Peter Holinger wehrt sich gegen den Vorwurf, unseriös zu politisieren. Die Bevölkerung leidet unter den täglichen Staus, wartet schon seit 20 Jahren auf eine Verbesserung und muss dies noch mindestens 10 Jahre tun. Neben Liestal sind auch die Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf von dieser schlimmen Situation betroffen. Der Regierungsrat sollte diese Fragen entgegennehmen und die detaillierten Angaben vorlegen.
An Emil Schilt gerichtet: Eine Viertelstunde Stau auf der Autobahn ist mit einem Stau von täglich 5 Stunden in bewohntem Gebiet nicht zu vergleichen.
Das Postulat sollte - ohne Punkt 6, da inzwischen schon einige Zeit vergangen ist - überwiesen und vom Regierungsrat darüber detailliert berichtet werden.
Maya Graf weist darauf hin, dass auch die Ursachen für die Staus beachtet werden müssen und das Gejammer über die Symptome nichts bringt. Ausserdem hätte ihrer Meinung nach die Chance rascher Verbesserungsmöglichkeiten mit dem Ausbau der Rheinstrasse bestanden, die aber nicht genutzt worden ist.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Den Befürworterinnen und Befürworter des Postulates, die sich auf den Standpunkt stellen, nur noch kurze Zeit auf eine Änderung der Situation warten zu können, halte ich entgegen, dass nicht der Regierungsrat, sondern das Parlament und andere Personen dazu beigetragen haben, dass zuerst mit der Umfahrung Sissach begonnen wurde. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat allergrösstes Verständnis für die Anwohnerinnen und Anwohner der Rheinstrasse. Danilo Assolari muss ich insofern recht gegen, als nun eine Motion eingereicht werden müsste, die klare Forderungen enthält und mit der Mittel für Lärmschutzwände zu verbinden wären. Ich zeige dem Landrat die Kosten für diese baulichen Massnahmen für eine Übergangsfrist von 4 - 5 Jahren gerne auf, doch hält es der Regierungsrat für unverantwortlich, so hohe Investitionen für diese kurze Zeit zu tätigen. In der Beantwortung des Postulates kann ich nicht detaillierter werden als meine heutigen Auskünfte. Weitere Schritte sind nur mit Hilfe einer vom Landrat unterstützten Motion möglich.
Abschliessend betone ich erneut, dass die Verzögerung nicht dem Regierungsrat zuzuschreiben ist.
://: Die Überweisung des Postulates wird mehrheitlich abgelehnt. Damit wird der Antrag von Roland Meury hinfällig.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 28. Mai 1998