LR Protokoll 3. September 1998 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 3. September 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





2 98/135
Bericht der Landeskanzlei vom 1. Juli 1998: Anlobung von Susanne Bollier Knöri, Reinach, als Mitglied der Überweisungsbehörde

://: Susanne Bollier Knöri, Reinach, wird als Mitglied der Überweisungsbehörde angelobt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär



Begründung der persönlichen Vorstösse

98/152
Motion von Roger Moll: Änderung/Anpassung "Gesetz über die öffentlichen Ruhetage" und Überarbeitung der Vollziehensverordnung

98/153
Motion von CVP-Fraktion: Steuererleichterung für Familien
Rita Bachmann erinnert daran, dass der Regierungsrat in seiner Beantwortung der CVP-Interpellation zur gesamtschweizerischen Armutsstudie die sehr grosse steuerliche Belastung der Familie bestätigt und der Landrat darauf hin die Kinderzulagen bescheiden erhöht habe. Anlässlich der Pressekonferenz zur Steuerharmonisierung habe auch Regierungsrat Hans Fünfschilling im Zusammenhang mit dem Wegfall des pauschalen Kinderabzugs von 400 Franken vom Nettosteuerbetrag von einer Schlechterstellung der Familien mit kleineren Einkommen gesprochen und die daraus für den Staat resultierenden Einsparungen mit 12 Mio Franken beziffert.

Die CVP-Fraktion sei der Meinung, dass dieses Geld nicht einfach in der Staatskasse verschwinden dürfe, obwohl ihr dies gut täte, sondern, dass nun der Zeitpunkt gekommen sei, damit den Familien mit gezielten Verbesserungen unter die Arme zu greifen.

Die erste Forderung der Motion lasse sich leicht mit den hohen Kranken- und Unfallversicherungsprämien begründen, wobei die Familien mit mittleren Einkommen bei den Prämienbeihilfen mehrheitlich leer ausgingen.

Bezüglich der zweiten Forderung sei darauf hinzuweisen, dass die Alleinerziehenden wegen der Steuerharmonisierung die Alimenten selbst versteuern und damit eine klare Schlechterstellung in Kauf nehmen müssten, der mit einem Pauschalabtung von 5'000 Franken für Fremdbetreuung ihrer Kinder ein Stück weit Rechnung getragen werden könne.

Mit der dritten Forderung solle die Situation jener Familien gemildert werden, die für auswärts studierende Jugendliche tief in die Tasche greifen müssten, weil in der Region keine gleichwertige Ausbildung angeboten werde. Ihre Familie habe für ihre die Hotelfachschule absolvierende Tocher im Jahr allein 13'000 Franken Schulgeld bezahlt.

Das in der letzten Forderung angesprochene "verbesserte Teilsplitting" bringe gerade denjenigen Familien eine massive Verbesserung, die dringend auf ein Zusatzeinkommen angewiesen seien.

98/154
Motion von Peter Brunner: Gleiche Rechte und Pflichten bei Verkehrsübertretungen (Radarkontrollen)

98/155
Motion von Peter Brunner: Zahlungsverbot für die Baselbieter Kantonalbank zulasten der US-Banken-Globallösungen

98/156
Motion von Alfred Zimmermann: Änderung des Ruhetaggesetzes

98/157
Postulat von Franz Ammann: Bericht und Interventionsprogramme gegen Gewalt und Vandalismus an den Schulen

98/158
Interpellation von Bruno Steiger: Bedrohung und Einschüchterung von Mitgliedern der Bürgergemeinde Pratteln wegen Nichteinbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
98/159
Interpellation von Willi Müller: Illegale Sprayereien

98/160
Interpellation von Alfred Zimmermann: Zusammenarbeits-Vereinbarung betreffend Flughafen Basel-Mülhausen

Alfred Zimmermann bittet den Regierungsrat, seine Interpellation möglichst bald zu beantworten und nicht zuzuwarten, bis sie sich von selbst erledigt habe.

98/161
Interpellation von Esther Maag: Umgang mit straffälligen jugendlichen Asylbewerbern

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär



Überweisungen des Büros

Landratspräsident Claude Janiak gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

98/148 Bericht des Regierungsrates vom 25. August 1998: Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG); an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission

98/150 Bericht des Regierungsrates vom 25. August 1998: Software für die Personal- und Lohnadministration /Antrag auf Bewilligung eines Verpflichtungskredites; an die Finanzkommission

98/151 Bericht des Obergerichts vom 27. August 1998: Befristete Einsetzung von fünf ausserordentlichen Strafrichterinnen oder Strafrichtern für die Zeit vom Januar bis Ende Mai 1999; an die Justiz- und Polizeikommission

Petition vom 21. August 1998 von Paula Pakery Keller, Münchenstein, betreffend Antrag um Abschaffung einer obligatorischen amtlichen Oelfeuerungskontrolle; an die Petitionskommission

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär


11 98/60
Postulat von Peter Brunner vom 19. März 1998: Betreuungsunterstützung in den Baselbieter Bezirksgefängnissen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arxhofes

Landratspräsident Claude Janiak gibt bekannt, dass der Regierungsrat das Postulat ablehne.

Regierungsrat Andreas Koellreuter macht darauf aufmerksam, dass der Regierungsrat bereits vor drei Monaten zu diesem von Peter Brunner zum persönlichen "Dauerbrenner" auserkorenen Thema Auskunft gegeben und Lösungsansätze aufgezeigt habe. Er gestatte sich auch, an dieser Stelle eine von ihm im Namen des Regierungsrates abgegebene Erklärung folgenden Inhalts zu wiederholen:

"Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass wir alle nicht nur in Bezug auf die Migrationsbewegungen in Schwierigen Zeiten leben. Er ist sich aber auch seiner Verantwortung gegenüber seinen MitarbeiterInnen in der Verwaltung bewusst und wird in allen betroffenen Bereichen Lagebeurteilungen vornehmen, allenfalls handeln und Anpassungen vornehmen. Vorkommnisse sind aber nie ganz auszuschliessen, weil trotz aller Perfektion wegen des Faktors "Mensch" bei den Sicherheitsstandards Lücken auftreten können."

Die Lagebeurteilung sehe im Moment so aus, dass die Untersuchungsgefängnisse überfüllt seien. Zusammen mit der Bau- und Umweltschutzdirektion suche man deshalb nach neuen Lösungen, weil das Ausweichen in Polizeiposten u.a. Probleme mit dem täglichen Spaziergang der Untersuchungsgefangenen bereite.

Im Vergleich zum Kanton Bern, wo 117 Vollstellen auf 340 Plätze für Untersuchungshäftlinge entfielen, was einem Verhältnis von 3:1 entspreche, müsse festgestellt werden, dass das Baselbiet mit einem Verhältnis von 8:1 offenbar einmal mehr allzu grosse Zurückhaltung übe, eine Zurückhaltung, die allerdings ihren Niederschlag in einer besseren Staatsrechnung als in anderen Kantonen finde. Möglicherweise werde er diesbezüglich nicht um eine gewisse Korrektur herum kommen, zu der dann aber auch der Landrat Hand bieten müsse. Gegenwärtig sei man daran, zwei neue Betreuer einzustellen, den einen für den Einsatz an einem festen und den anderen für einen flexiblen Einsatz an verschiedenen Standorten.

Die Idee des Postulanten, MitarbeiterInnen des Arxhofes zur Betreuung in den Bezirksgefängnissen heranzuziehen, sei unrealistisch, weil die Klientel dieser Anstalten in dem Sinne nicht unterschiedlicher sein könne, als es sich bei den Insassen des Arxhofes um von einem Gericht verurteilte Männer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren handle, deren Strafe zugunsten einer Therapie aufgeschoben worden und deren Verweildauer auf zwei bis drei Jahre angelegt sei, während in den Untersuchungsgefängnissen Frauen und Männer, bei denen die gerichtliche Beurteilung der Straftat noch ausstehe, relativ kurzzeitig einsässen.

Auch vom Zweck des Aufenthaltes her unterschieden sich die Untersuchungsgefängnisse und der Arxhof. Im letzteren erhielten junge Männer mit oft hoch suchtproblematischer Vergangenheit Therapien und absolvierten in den meisten Fällen auch eine Berufsausbildung mit dem Ziel, nach ihrem Aufenthalt wieder suchtfrei in die Gesellschaft eingegliedert werden zu können. Der Erfolg dieses Konzeptes sei mit einer kürzlich durchgeführten und der Öffentlichkeit vorgestellten Untersuchung nachgewiesen worden. Im Gegensatz dazu erhielten die Untersuchungsgefangenen keine Therapie, und überdies bestehe von Gesetzes wegen, aber auch wegen der kurzen Verweildauer keine Möglichkeit, sie in dieser Zeit auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten.

Ebenfalls unterschiedlich sei die Ausbildung der MitarbeiterInnen. Auf dem Arxhof arbeiteten nicht für die Betreuung von Untersuchungshäftlingen, sondern von jungen Männern speziell geschulte Psychiater, Psychologen, Sozialpädagogen und Berufsausbilder. Bei den Betreuern in den Untersuchungsgefängnissen sei die Situation umgekehrt.

Das Betreuer-/Insassenverhältnis des Arxhofes möge auf den ersten Blick grosszügig anmuten, auf den zweiten erkenne man jedoch, dass es absolut in dem für therapeutische Gemeinschaften üblichen Rahmen liege. Zudem fluktuiere der Bewohnerbestand, was unter anderem dazu führen könne, dass der Arxhof eben so ausgelastet sei wie die Untersuchungsgefängnisse und eine Verschiebung somit nicht möglich wäre.

Aus all diesen Gründen bitte die Regierung den Rat, das Postulat nicht zu überweisen.

Peter Brunner macht geltend, dass die Auslastung des Arxhofes im Vergleich zu anderen schweizerischen Massnahmenvollzugs-Anstalten gemäss Amtsbericht 1997 eher rückläufige Tendenz aufweise, während bei den Bezirksgefängnissen eine massiv zunehmende Überbelegung kostatiert werden müsse, wie aus der Belegungsstatistik der 4 Baselbieter UG hervorgehe:

1996: 11'580 Belegungstage
1997: 15'580 Belegungstage.


Heute werde die Auslastung zwischen 90 und 100% schwanken und zu einer noch grössere Gewaltbereitschaft der Insassen sowie einer Zunahme der Frustration des Betreuungspersonals führen. Für ihn scheine es nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis diese Faktoren - knappe Personalressourcen, starke Zunahme der Anzahl und des Gewaltpotentials der Insassen - zu einem Eklat, aber auch zu einer Beeinträchtigung anderer Personen führten, beispielsweise solcher im Kurzvollzug und in Ausschaffungshaft. Diese Situation könne nur durch eine über die vorgesehene Anstellung von zwei Betreuungspersonen hinausgehende Personalaufstockung entschärft werden, gegen die sich die Fraktion der Schweizer Demokraten sicher nicht aussprechen würde, wenn der Regierungsrat sie mit einer entsprechende Vorlage beantragte.


Er halte die Betreuer auf dem Arxhof gerade wegen ihrer speziellen Ausbildung als Psychiater, Psychologen und Sozialpädagogen durchaus für fähig, auch zur Entspannung der Situation in den Untersuchungsgefängnissen beizutragen.

In diesem Sinne bitte er den Rat, das Postulat zu überweisen.

Roger Moll weist Peter Brunner darauf hin, dass der Arxhof bezüglich des Belegungsdurchschnitts nicht mit anderen schweizerischen Massnahmenvollzugs-Anstalten verglichen werden dürfe, ohne die unterschiedlichen Strukturen und Aufgaben zu berücksichtigen. Die letzteren basierten im Arxhof auf den 3 Säulen
- Sozialtherapie
- Solzialpädagogik
- gewerbliche Ausbildung

und stimmten damit auch nicht mit dem Aufgabenprofil der Betreuer in den Untersuchungsgefängnissen überein.

Aus diesen Gründen lehne die FDP-Fraktion die Überweisung des Postulats einstimmig ab. Er persönlich vertrete die Meinung, dass die Situation um einiges verbessert werden könnte, wenn die zuständigen Personen im Polizeikorps direkt mit der Direktion ins Gespräch, statt auf Umwegen zum Ziel zu kommen versuchten.

Ursula Jäggi hat mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass eine Lagebeurteilung stattfinde, weil in den Bezirksgefängnissen ein Personalmehrbedarf Tatsache zu sein scheine. Allerdings müsse der Landrat bereit sein, den Anträgen der Regierung in der entsprechenden Vorlage zuzustimmen.

Der Betreuungsstandard im Arxhof und in den Bezirksgefängnissen müsse schon von der Aufgabenstellung her unterschiedlich sein, so dass eine Personalverschiebung nicht sinnvoll sein könne. Der Verdacht liege nahe, dass mit diesem Vorstoss dem Arxhof einmal mehr ein Seitenhieb versetzt werden solle. Auch aus diesem Grund sei die SP-Fraktion gegen die Überweisung des Postulats.

Sylvia Liechti gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion angesichts des Personalnotstandes in den Bezirksgefängnissen eine Vorlage als notwendig erachte. Die Aufgabenstellung und der Ausbildungsstandard im Arxhof seien so speziell, dass eine Personalverschiebung in die Untersuchungsgefängnisse keine gangbare Lösung darstelle. Dem Vorwurf, dass der Arxhof zu viel Personal beschäftige, müssten die Erfolge und positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieses Konzeptes gegenüber gestellt werden.
Ihre Fraktion lehne die Überweisung des Postulats einstimmig ab.

Gregor Gschwind beschränkt sich, nachdem das Wichtigste bereits gesagt worden sei, auf die Mitteilung, dass sich die CVP-Fraktion der Argumentation von Andreas Koellreuter voll anschliesse und es nicht als verantwortbar erachte, die Personalressourcen des Arxhofes anzutasten, zumal diese Leute nicht über eine Ausbildung verfügten, die den Anforderungen in den Untersuchungsgefängnisses entspreche.

Wenn dort tatsächlich ein Personalnotstand festgestellt werde, müsse man den Bestand mit spezifisch ausgebildetem Personal aufstocken.

Seine Fraktion lehne das Postulat ab.

Esther Maag hat den Eindruck, dass im Postulat Äpfel mit Birnen verglichen würden; auf die Unterschiede zwischen Arxhof und Untersuchungsgefängnissen sei schon hingewiesen worden. Darüber hinaus sprächen gegen die hier propagierte Personalverschiebung auch noch die Schwierigkeiten, die sie für die Einsatzplanung zur Folge hätte.

Im übrigen teile sie die Vermutung von Ursula Jäggi, dass der Postulant mit seinem Vorstoss dem Arxhof einen weiteren Tritt habe versetzen wollen. Dies sei um so weniger angebracht, als dieser Anstalt im neuesten Bericht ein gutes Zeugnis ausgestellt werde. Dem Postulat komme aber das Verdienst zu, den Personalnotstand in den Untersuchungsgefängnissen thematisiert und die Verantwortlichen in Zugzwang gebracht zu haben.

Die Fraktion der Grünen beantrage dem Rat einstimmig, das Postulat nicht zu überweisen.

Franz Bloch stellt richtig, dass die in der Debatte als Untersuchungsgefängnisse bezeichneten Anstalten im Kanton Basel-Landschaft Bezirksgefängnisse genannt würden. Im Kanton Bern bezeichne man sie als "Gemischtwarenläden", weil dort nicht nur Untersuchungsgefangene, sondern auch verurteilte Personen mit kurzen Freiheitsstrafen einsässen. In diesem Sinne sei der Vorwurf an Peter Brunner, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, nicht ganz berechtigt.

://: Die Überweisung des Postulats wird grossmehrheitlich abgelehnt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär



12 98/52
Postulat von Peter Brunner vom 12. März 1998: Informationsbroschüre Trennung / Scheidung / Sorgerecht Kinder

Landratspräsident Claude Janiak informiert, dass der Regierungsrat das Postulat ablehne.

Andreas Koellreuter fordert alle Verheirateten und verheiratet Gewesenen auf, sich die Situation vorzustellen, just in einem der höchsten Momente ihres Privatlebens eine Broschüre mit Hinweisen auf die Möglichkeiten im Falle eines Scheiterns ihrer Ehe in die Hand gedrückt bekommen zu haben. Er persönlich hätte über einen Staat, der auf so abstruse Ideen verfalle, wohl nur den Kopf geschüttelt.


Im Namen der Regierung bitte er den Rat inständig, diesen Vorstoss abzulehnen. Damit sei nicht gesagt, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine derartige Beratung nicht durchaus angebracht sein könne. Ein entsprechendes Angebot bestehe auch.

Sabine Pegoraro beantragt namens der FDP-Fraktion, das Postulat aus dem von Andreas Koellreuter dargelegten Grund nicht zu überweisen, und weist darauf hin, dass die von ihm erwähnte spätere Beratung von den Bezirksgerichten unentgeltlich angeboten werde. Im Aushängekasten jeder Gemeindeverwaltung werde mit Angabe von Zeit und Telefonnummer auf diese Dienstleistung hingewiesen. Sie meine, dass die Leute im Falle einer Scheidung mit dieser Dienstleistung besser bedient seien als mit einer solchen Broschüre.

Peter Brunner gibt zu, dass es seltsam anmuten könne, anlässlich der Hochzeit eine Broschüre dieses Inhalts in die Hand gedrückt zu bekommen. Andererseits könnte dieser Moment für Ehegatten in spe genau der richtige sein, um noch vernünftig miteinander über dieses Thema zu sprechen und über verschiedene Möglichkeiten wie Konventionen, Eheverträge, Kinderbesuchs- und sorgerecht und dergleichen informiert zu werden. In diesem Sinne bitte er um Überweisung seines Postulats.

Esther Aeschlimann bittet den Rat namens der einstimmigen SP-Fraktion, das Postulat nicht zu überweisen. Sie persönlich könne sich der Argumentation des Regierungsrates anschliessen, weil sie es ebenfalls als Affront empfunden hätte, anlässlich ihrer Heirat eine Broschüre dieser Art entgegennehmen zu müssen. Mit solchen Vorstellungen im Hintergrund täten Brautleute wohl besser daran, zusammen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen als sich auf eine Heirat einzulassen.

Hildy Haas gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion die Überweisung des Postulats ablehne, obwohl sie es vom Grundsatz her, dass vorbeugen besser sei als heilen, nicht für gänzlich abwegig halte. Hingegen erscheine ihr der Zeitpunkt der Hochzeit für eine solche Information verfehlt, weil wohl jedes Paar glaube: "Das passiert uns nicht!" Willy Grollimund habe mit seiner Bemerkungen, dass man die Feuerwehr auch nicht kommen lassen könne, bevor es brenne, den Nagel auf den Kopf getroffen.

Alle Eltern hätten die Möglichkeit der Prävention, indem sie ihren Kinder keine heile Welt vorzuspielen, sondern sie zu problemfähigen Erwachsenen heranzuziehen versuchten.

Rita Bachmann zitiert eine Motion, die vom Ständerat im Jahre 1996 und vom Nationalrat ein Jahr später entgegengenommen worden sei:

"Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Rechts eine Broschüre über Eheschliessung und Eherecht zu verfassen. Diese wird den Verlobten bei ihrer Anmeldung im Zivilstandsamt unentgeltlich abgegeben."


Die CVP-Fraktion habe im Hinblick darauf, dass der Bund diese Broschüre zu gegebener Zeit den Kantonen zur Verfügung stellen werde, beschlossen, auf das Postulat nicht einzutreten.

Esther Maag meldet, dass auch die Fraktion der Grünen eine solche Broschüre für ein falsches Signal zur falschen Zeit halte und das Postulat ablehne. Aus der neuesten Ehestatistik gehe hervor, dass schon der Gütertrennungsvertrag die Scheidungsrate erhöhe.

Ursula Jäggi erklärt, dass ihre Tochter vor zwei Wochen geheiratet habe und sie es dem glücklichen jungen Paar nicht gewünscht hätte, anlässlich ihrer Trauung eine solche Broschüre in die Hand gedrückt zu bekommen. Die Standesbeamtin habe es besser gemacht und dem Brautpaar auf sympathische Weise eindrückliche Worte mit auf den Weg gegeben.

Peter Brunner möchte dem Rat nicht die Freude machen, ihn nochmals in die Pfanne zu hauen, und zieht sein Postulat zurück. Dass der Bundesrat von den eidgenössischen Räten mit der Herausgabe einer Broschüre beauftragt worden sei, bestätige ihm, dass er mit seinem Vorstoss nicht ganz daneben liege.

://: Das Postulat wird zufolge Rückzugs abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär

Fortsetzung des Protokolls vom 3. September 1998


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