LR Protokoll 3. September 1998 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 3. September 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





13 97/260
Motion von Philipp Bollinger vom 10. Dezember 1997: Aufhebung der Volkswahl der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter

14 98/38
Motion von Oskar Stöcklin vom 19. Februar 1998: Einführung der Volkswahl für die kantonalen Gerichte

://: Auf Vorschlag von Landratspräsident Claude Janiak wird stillschweigend beschlossen, die Traktanden 13 und 14 zusammen zu behandeln.

Landratspräsident Claude Janiak gibt bekannt, dass der Regierungsrat beide Motionen ablehne.

Andreas Koellreuter begründet die Ablehnung der Motion 97/260 von Philipp Bollinger damit, dass sie von einem falschen Ansatzpunkt ausgehe. Die Volkswahl der Mitglieder des Bezirksgerichts durch die Stimmberechtigten des Bezirks stelle die folgerichtige Konsequenz dar, die sich aus der erstinstanzlichen Gerichtsorganisation ergebe. Es sei richtig, die BezirksrichterInnen mangels eines Bezirksparlaments durch den Bezirksouverän wählen zu lassen, und kaum begründbar, ja staatspolitisch geradezu falsch, die Wahlkompetenz von der Bezirks- auf die Kantonsebene verlagern zu wollen.

Man müsse sich fragen, wie beispielsweise die Legitimation eines Landratsmitglieds aus Arlesheim, über die Wahl eines Bezirksgerichtsmitglieds im Bezirk Waldenburg zu befinden, begründet werden könnte. Fragwürdig sei die Wahl durch den Landrat insbesondere dann, wenn die aus dem Bezirk stammenden Vorschläge nicht übernommen und statt dessen andere Personen gewählt werden sollten. Sehr rasch würde das Wort der fremden Richter die Runde machen. Die Autorität der Bezirksgerichte hänge sehr eng mit der Verankerung der RichterInnen im Volk zusammen. Nicht zuletzt hätte der Verzicht auf die Volkswahl auch zur Folge, dass die Bezirke zu reinen Verwaltungseinheiten degradiert würden. Mit Bezug auf den Bezirk Arlesheim, wo ein eigentliches Bezirksbewusstsein nicht dermassen stark vorhanden sei wie im übrigen Kanton, könnte diese Konsequenz noch hingenommen werden. In den Bezirken Laufen, Liestal, Sissach und Waldenburg würde die Übertragung der Wahlkompetenz an den Landrat zweifellos als Zentralisierung gebrandmarkt und entsprechend politisch bekämpft werden.

Im übrigen sei auch das Argument der geringen Wahlbeteiligung bei genauerem Hinsehen nicht stichhaltig, sei es doch gerade ein Grundelement der Demokratie, den Entscheid der bzw. des einzelnen Stimmberechtigten zu respektieren, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen oder nicht.

Aus Sicht des Regierungsrats funktionierten die Baselbieter Bezirksgerichte einwandfrei und geniesse deren Rechtsprechung ein gutes Ansehen. Sie würden von qualifizierten Gerichtspräsidentinnen bzw. -präsidenten geleitet. Die unterschiedlichen weltanschaulichen Strömungen seien - wie in der Motion betont werde - an den Gerichten vertreten. Die Rekrutierung geeigneter BezirksrichterInnen sei bei den politischen Parteien in den Bezirken gut aufgehoben, und Handlungsbedarf bestehe nicht.

Der Regierungsrat bitte deshalb den Rat, die Motion 97/260 nicht zu überweisen.

Die Motion 98/38 von Oskar Stöcklin lehne die Regierung aus folgenden Überlegungen ab. Das Volk wähle die FriedensrichterInnen sowie die Mitglieder der Bezirksgerichte. Das Kantonsparlament sei für die Aufstellung jener Gerichte zuständig, denen die Rechtsprechung über das ganze Kantonsgebiet obliege. Dies seien namentlich das Strafgericht, das Obergericht und das Verwaltungsgericht. Der Feststellung des Motionärs, dass das Volk bei der Wahl der Dritten Gewalt im Staat sehr wenig zu sagen habe, könne der Regierungsrat aus doppeltem Grund nicht zustimmen:

Erstens machten die Mitglieder der Friedensrichterämter und der Bezirksgerichte den überwiegenden Teil der RichterInnen im Kanton aus und zweitens sei das Volk an der Bestellung der Gerichte indirekt beteiligt, indem es die dafür zuständigen Landratsmitglieder wähle.

Die Kompetenzverteilung zwischen Volk, Landrat und Gerichten habe sich in der Praxis bewährt und mache durchaus auch Sinn.

Volkswahlen seien dort richtig, wo einigermassen überschaubare Verhältnisse herrschten, und dies sei - möglicherweise mit Ausnahme von Arlesheim - noch in allen Bezirken der Fall. Im Gegensatz zur Wahl der Friedens- und BezirksrichterInnen treffe diese Voraussetzung für die Wahl der Mitglieder des Straf-, Ober- und Verwaltungsgerichts in der Regel nicht mehr zu. Der Regierungsrat sei davon überzeugt, dass die Kompetenz zur Bestellung der kantonalen Gerichte beim Landrat gut aufgehoben sei. Davon zeuge die Tatsache, dass die höheren Gerichte mit qualifizierten Persönlichkeiten besetzt seien, die den Baselbieter Gerichten einen guten Ruf und deren Rechtsprechung eine hohe Akzeptanz sicherten, und zwar nicht nur bei den Rechtsunterworfenen selbst, sondern beispielsweise auch beim Bundesgericht als übergeordneter Instanz.

Die Wirkung der Kontrollmechanismen, die im parlamentarischen Verfahren zur Wahl der Gerichtsmitglieder eingebaut seien, dürfe nicht unterschätzt werden. Speziell die Kandidatinnen und Kandidaten für Gerichtspräsidien würden von den Parteien in die Zange genommen und durchleuchtet, bevor es zu Wahl komme. Während dieser Vorbereitungsphase, in die sich oft auch die Medien mit eigenen Betrachtungen einschalteten, entstehe meist ein klares Profil der Kandidatinnen bzw. Kandidaten. Diese würden, soweit es überhaupt möglich sei, aufgrund der Ausbildung, des Lebenslaufs und der beruflichen Tätigkeiten auf ihre Eignung für ein Richteramt geprüft. Unter diesen Voraussetzungen hätten weniger geeignete BewerberInnen kaum eine Chance, gewählt zu werden.

Der Regierungsrat sei der Meinung, dass die Wahlkompetenz zur Bestellung der kantonalen Gerichte weiterhin beim Landrat liegen solle, und er empfehle dem Rat, die Motion nicht zu überweisen.

Philipp Bollinger begrüsst die gemeinsame Behandlung dieser beiden Motionen. Die Idee zu seinem Vorstoss sei ihm nach den letzten Bezirksgerichtswahlen gekommen, weil er damals habe feststellen müssen, dass es trotz Kampfwahlen in den einzelnen Bezirken zu miserablen Stimmbeteiligungen gekommen sei. Wenn sich mehr als 90% der Stimmberechtigten für eine Wahl nicht interessierten, könne man nicht umhin, das Wahlverfahren in Zweifel zu ziehen.

Was die Interessen der Parteien an der Art des Wahlverfahrens anbelange, müsse man sich ehrlicherweise eingestehen, dass es vor 5 Jahren in allen und im letzten Jahr mit Ausnahme eines einzigen in den restlichen Bezirken zu Absprachen zwischen Parteien gekommen sei, um ihre Sitzzahl halten zu können. Dies möge unschön sein, sei jedoch aus Sicht der betreffenden Parteien verständlich. Unter diesem Aspekt habe diese Art von Volkswahl einen farcenhaften Charakter. Viele Beispiele zeigten, dass die Wahlchancen kleinerer Parteien durchaus besser sein könnten, wenn die Wahl durch das Parlament erfolge.

Bei der Zuordnung der Wahlkompetenz müsse auch die Fähigkeit der Leute, die eine Behörde wählten, in Betracht gezogen werden, die Qualität der Kandidatinnen bzw. Kandidaten zu beurteilen. Niemand könne ernsthaft behaupten, dass die Stimmberechtigten bei Bezirksgerichtswahlen, wie sie das Baselbiet kenne, in der Lage seien, die Qualität der RichterInnen zu bewerten. Sie folgten in der Regel dem Vorschlag jener Parteien, welche die Sitze gerade inne hätten. Die Parteien seien von ihren Kapazitäten her nicht in der Lage, den Wahlkampf so zu führen, dass die einzelnen StimmbürgerInnen sich individuell mit den Kandidatinnen und Kandidaten auseinander setzen könnten.

Die Wahl durch den Landrat hätte zur Folge, dass die Fraktionen die Kandidaturen nach qualitativen Gesichtspunkten prüfen könnten. Das Verfahrenspostulat 98/61 von Bruno Krähenbühl (s. Traktandum 16) werde er unterstützen, weil es zur Qualitätsverbesserung der Behörden beitragen könne.

Die anderen Kantone hätten unterschiedliche Wahlverfahren. Im Kanton Basel-Stadt werde zur Zeit die Ablösung der Volkswahl durch die Parlamentswahl diskutiert, weil man dort die gleichen Indizien - sehr tiefe Stimmbeteiligung, grosser Aufwand und Parteienbündnisse - festgestellt habe.

Er beantrage dem Rat, seine Motion zu überweisen und die Motion 98/38 von Oskar Stöcklin abzulehnen.

Peter Tobler ersucht den Präsidenten darum, Oskar Stöcklin an dieser Stelle das Wort zu erteilen.

Oskar Stöcklin erklärt, nicht erwartet zu haben, dass der Regierungsrat seinen Vorstoss freudig entgegenzunehmen bereit sein werde. Ehrlicherweise rechne er auch nicht damit, dass die vier Fraktionen, die vom jetzigen Zustand profitierten, daran etwas ändern wollten. Trotzdem sei er nicht bereit, die Motion zurückzuziehen, weil er nach wie vor hinter diesem Anliegen stehe. Letztlich gehe es nicht um die Frage, weshalb das Volk die Richter wählen, sondern, warum es sie nicht wählen können solle. Bei der gegebenen Staatsform habe doch das Volk die Macht, und weil das Wahlrecht ein wichtiges Recht sei, müsse es auch vom Volk ausgeübt werden können. Die vom Präsidenten vormittags am Wahlrecht angebrachte Relativierung treffe bei den Richterinnen und Richtern sicher nicht zu, denn in diesem Bereich gebe es Instrumente wie das Referendum nicht.

Wenn man dem Volk ein so zentrales Recht vorenthalte, wie dies heute der Fall sei, müsse man schon gewichtige Gründe geltend machen können. Die bisher vorgebrachten Argumente seien in dieser Hinsicht ziemlich "dünn" gewesen, beispielsweise der Einwand, dass das Volk wahrscheinlich nicht in der Lage sei, qualitativ gute Leute zu wählen, der etwas arrogant anmute und insofern pikant sei, als die Landratsmitglieder eben von diesem Volk gewählt würden. Wer argumentiere, dass das Volk die zur Wahl vorgeschlagenen Personen nicht kenne, plädiere gerade dafür, diesen Zustand zu ändern, weil eine so wichtige Instanz im Kanton wie die gerichtliche eigentlich jedermann bekannt sein sollte. Er sehe keinen Grund, warum die BewerberInnen um ein Richteramt die Mühe scheuen sollten, sich den Wählerinnen und Wählern vorzustellen und diesen ihre weltanschaulichen und politischen Wertvorstellungen zu offenbaren.

Einmal abgesehen davon, dass bei den letzten Richterwahlen im Landrat der Ausgang durch Absprachen vorausbestimmt gewesen sei, wagte er keine Wette darauf, dass jedem Landratmitglied tatsächlich alle BewerberInnen bekannt gewesen wären. Dass das Wahlverfahren auch kleinen Parteien eine Chance biete, treffe zu, jedoch nur dann, wenn die grossen Parteien wie bei der letzten Obergerichtswahl einen "Kleinen" dazu brauchen könnten, jemanden hinaus zu werfen.

Er stelle die gute Qualität der Baselbieter Gerichte nicht in in Abrede, wenn er die Frage aufwerfe, ob sie wirklich so viel besser sei als diejenige der Gerichte in den meisten anderen Kantonen, die teilweise ihre RichterInnen durch das Volk wählen liessen.

Dass die Volkswahl einen Mehraufwand bedeute, sei nicht von Belang, wenn sie von der Bevölkerungsmehrheit gewünscht werde. Es gebe nur einen einzigen triftigen Grund gegen die Volkswahl, den nämlich, dass das Volk seine RichterInnen nicht selber wählen wolle. Um dies herauszufinden, bleibe einem nichts anderes übrig, als das Volk zu befragen. Er bitte darum den Rat, die Motion zu überweisen, eine vernünftige Vorlage ausarbeiten zu lassen und diese den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorzulegen.
Peter Tobler erinnert daran, dass der Verfassungsrat im Zuge der Totalrevision der Kantonsverfassung nach eingehender Diskussion davon Abstand genommen habe, auch die kantonalen Gerichte der Volkswahl zu unterstellen, und in dieser Frage kein Dissens bestanden habe. Anders sei es bei der Ordnung der Bezirke gelaufen, wo das Stimmvolk in einer Konsultativabstimmung die Aufteilung des Bezirkes Arlesheim haushoch abgelehnt habe, obwohl Vernunftsgründe eigentlich dafür gesprochen hätten, diesen riesigen "Wasserkopf" zu teilen.

Er glaube, dass dieses Thema nicht so sehr im Lichte der Tagespolitik und in Erinnerung an die letzten Wahlen angegangen werden sollte, sondern im Sinne einer Grundsatzdiskussion über die Gerichte. Die Strukturanalyse habe ergeben, dass die Qualität der Baselbieter Gerichte nicht zum Durchschnitt, sondern zur schweizerischen Spitze zähle und dass das Wahlverfahren korrekt funktioniere. Hingegen seien organisatorische Mängel festgestellt und auf die stark zunehmende Arbeitslast zurückgeführt worden. An deren Behebung werde zur Zeit gearbeitet. Erst wenn der Gerichtsbetrieb nach erfolgter Revision nicht wunschgemäss funktioneren sollte, müsste das Thema angegangen werden.

Weiter müsse daran erinnert werden, dass die Reorganisation der Bezirke zurückgestellt worden sei, weil man deren Wahlverfahren nicht habe antasten wollen, nachdem es allein schon auf die theoretische Erwägung hin, allenfalls zwei Gerichte zusammenzulegen, im Oberbaselbiet zu rumoren begonnen habe. Diese Erfahrung widerlege die Behauptung, dass es niemanden interessiere, wer die Richter wähle.

Die FDP-Fraktion werde beide Motionen, die sich übrigens widersprächen, ablehnen, was nicht bedeute, dass sie nicht bereit wäre, die Diskussion über diese Problematik im richtigen Kontext zu führen.

Willy Grollimund weist darauf hin, dass die direkte Demokratie von Abstimmungen und Wahlen lebe. Alle Gewählten seien dies nicht auf Lebzeiten, vielmehr müssten sie sich in regelmässigen Abständen immer wieder den WählerInnen stellen. Seine Fraktion sehe in diesen Verfahren keine lästigen und veralteten Pflichtübungen, sondern eine wertvolle Belebung der aktiven politischen Szene. Für die RichterInnen bedeute die Wahl und Wiederwahl durch das Volk eine Stärkung ihres Ansehens. Mit einem Verzicht auf die Volkswahl würde das Parlament einerseits einem unnötigen Abbau der Volksrechte und andererseits einem Verlust der Bürgernähe der Gerichte Vorschub leisten.

Die geringe Stimmbeteiligung sei sicher ein Problem, das man aber nicht dadurch aus der Welt schaffen könne, dass man auch jene StimmbürgerInnen, die noch zur Urne gingen, bestrafe, indem man das Wahlrecht weiter einschränke.

Bei der Bestellung der kantonalen Gerichte stosse man an die Grenzen der Volkswahl, weil es mit einem enormen finanziellen Aufwand verbunden wäre, die Kandidatinnen und Kandidaten im ganzen Kanton bekannt zu machen. Auf diese Weise begünstigte man nur jene BeweberInnen, die über den nötigen finanziellen Background verfügten.

Die SVP/EVP-Fraktion lehne beide Motionen ab, weil sie auf unabhängige Gerichte Wert lege.

Bruno Steiger beklagt die zum Teil unheiligen Allianzen, die bei Richterwahlen immer wieder zu beobachten seien, und findet, dass man sich bei so phantasielosen Wahlvorschlägen nicht über die schlechte Stimmbeteiligung wundern dürfe. Diese Parteien sträubten sich gegen die Volkswahl der RichterInnen, weil sie um ihre Pfründe fürchteten.

Die Fraktion der Schweizer Demokraten lehne die Motion Bollinger ab, weil sie die gegenwärtige Situation nur verschlimmbessern würde. Hingegen verdiene Oskar Stöcklin ein grosses Lob für seinen Vorstoss. Seine Fraktion arbeite bei der Beerdigung der Demokratie nicht mit.

Alfred Zimmermann gibt bekannt, dass die Grüne Fraktion der Motion Bollinger zustimme und die Motion Stöcklin ablehne. Oskar Stöcklin begehe einen Fehler, wenn er Richterwahlen mit Landratswahlen vergleiche, weil bei den letzteren das Volk die Partei wähle und somit nicht unbedingt jede Kandidatin bzw. jeden Kandidaten kennen müsse, während es bei den ersteren um einzelne Personen gehe, die unabhängig von Parteiinteressen zu urteilen in der Lage sein müssten.

Oskar Stöcklin fordere dazu auf, das Volk zu fragen, was es wolle. Diese Frage habe es aber mit seiner schlechten Beteiligung an den Wahlen in die Bezirksgerichte bereits beantwortet.

Die Grüne Fraktion sei mit dem bisherigen Wahlverfahren nicht einverstanden, weil es den grossen Parteien, vor allem der FDP und der SP, ermögliche, mit ihren Wahlabsprachen den kleineren Parteien zum vornherein jede Chance zu nehmen, ihre Nominationen trotz guter Qualifikation der BewerberInnen durchzubringen.

Seine Fraktion biete in ihrer Motion 98/50 mit dem Justizrat eine gute Alternative zum heutigen Verfahren an, weil dieses Gremium am ehesten in der Lage sei, die Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten unabhängig von der Parteizugehörigkeit zu prüfen. Weil Bruno Krähenbühl mit einer ständigen Wahlkommission einen noch besseren Weg weise, ziehe die Grüne Fraktion ihre Motion zugunsten des Verfahrenspostulats 98/61 zurück.

Oskar Stöcklin gibt in seiner Eigenschaft als Sprecher der CVP-Fraktion bekannt, dass diese die Motion Bollinger ablehne und seiner Motion zustimme.

Philipp Bollinger bestreitet nicht, dass die Bevölkerung in der Lage wäre, die Qualifikation von Kandidatinnen und Kandidaten für ein Bezirksgerichtsmandat zu beurteilen und entsprechend zu wählen. Seine Aussage laute vielmehr, dass die Bevölkerung gar nicht dazu bereit sei.

://: Die Motion 97/260 von Philipp Bollinger vom 10.12. 1997 betreffend Aufhebung der Volkswahl der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter wird mit 42:22 Stimmen abgelehnt.

://: Die Motion 98/38 Motion von Oskar Stöcklin vom 19.2. 1998 betreffend Einführung der Volkswahl für die kantonalen Gerichte wird mit 46:16 Stimmen abgelehnt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär


Fortsetzung des Protokolls vom 3. September 1998


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