LR Protokoll 3. September 1998 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 3. September 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





15 98/50
Motion der Fraktion der Grünen vom 12. März 1998: Oberster Justizrat zur Auswahl von Richterinnen und Richter

://: Die Motion wird zufolge Rückzugs abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär



16 98/61
Verfahrenspostulat von Bruno Krähenbühl vom 19. März 1998: Ergänzung des Dekretes zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrates (Einführung einer ständigen 13-köpfigen Wahlkommission)

Landratspräsident Claude Janiak beantragt namens des Büros, das Verfahrenspostulat abzulehnen. Nach dessen Auffassung würde die Überweisung so, wie sie hier gefordert werde, eine Änderung des Landratsgesetzes bedingen. Dieses weise in § 26 den Fraktionen ausdrücklich die Aufgabe zu, die Wahlen vorzubereiten. In § 16 Abs. 3 umschreibe das gleiche Gesetz die Aufgaben der Ratskonferenz und gebe dem Landrat die Möglichkeit, diesem Gremium weitere Aufgaben zu übertragen, beispielsweise die Vorbereitung von Wahlen.

Eine weitere Möglichkeit eröffneten die Paragraphen 17 und 35 der Geschäftsordnung. Danach könnte das Büro oder auf Antrag der Landrat Wahlgeschäfte beispielsweise der Justiz- und Polizeikommission zur Vorberatung zuweisen.

Nach Ansicht des Büros reichten also die geltenden gesetzlichen Grundlagen aus, zu gegebener Zeit entweder die Ratskonferenz oder die Justiz- und Polizeikommission mit der Vorbereitung der Wahlgeschäfte zu beauftragen.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär



Bruno Krähenbühl: Neben der Gesetzgebung, der Oberaufsicht und dem Budgetrecht, gehören die Wahlen in hohe Staats- und Nebenämter zu den wichtigsten Aufgaben dieses Parlaments. Das Landratsgesetz weist die Vorbereitung dieser Wahlen in § 26 den Fraktionen zu. Hinsichtlich des Ablaufs der Wahlen ist zwischen Wahlen in Vollämter (z. B. Gerichtspräsidien) und Wahlen in kantonale Nebenämter zu unterscheiden.
Die freigewordenen Vollämter werden im Amtsblatt und in der regionalen Presse ausgeschrieben. Jeder Mann und jede Frau kann sich um diese Stellen schriftlich bewerben. Die zuständige Direktion überprüft die Wahlfähigkeit der Interessentinnen und Interessenten. Daraufhin wird eine Landratsvorlage ausgearbeitet, in der alle wahlfähigen Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt werden. Dann ist es an den Fraktionen, sich für eine Kandidatur zu entscheiden und einen entsprechenden Antrag im Plenum zu stellen.
Bei den Ersatzwahlen in Nebenämter ist das Prozedere etwas anders. Die vakantgewordenen Nebenämter werden in der Regel nach den Regeln des freiwilligen Proporz besetzt. Die Bewerbungen gehen dort also an die Federführende Fraktion.
Bei beiden Verfahren fällt den Fraktionen die Aufgabe zu, die Kandidaturen zu prüfen und dem Landrat Antrag zu stellen.

In beiden Fällen kann es nötig werden, dass unter dem Titel des § 26 des Landratsgesetzes im Sinne einer Wahlvorbereitung Absprachen zwischen den Fraktionen stattfinden. Dies wird hie und da als "Päcklipolitik" bezeichnet.
Ein Sonderverfahren findet bei der Wahl des Ombudsman statt. Gemäss § 3 des Gesetzes über den Ombudsman wird die Wahl von einer landrätlichen Spezialkommission von 13 Mitgliedern vorbereitet. Diese stellt dem Landrat dann Antrag. In einem Schreiben vom 11. Mai 1994 hält der Rechtsdienst zuhanden des Büros des Landrates fest: Die Wahlvorbereitung durch die Spezialkommission diene dazu, die fachlichen und persönlichen Qualitäten der Bewerber abzuklären. Die Einsetzung einer Spezialkommission sei sachgerecht und wünschbar, weil die einzelnen Fraktionen oder das Parlamentsplenum mit der Prüfung von zahlreichen Bewerbungen zeitlich überfordert seien.
In der parlamentarischen Vorbereitung sei sinngemäss auch darauf hingewiesen worden, dass sich der Aufgabenkreis dieser Spezialkommission nicht allein auf die formale Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen beschränken solle, sondern zusätzlich eine gewisse Selektions- oder Siebfunktion umfasse, um dem Landratsplenum eine Auswahl geeigneter Personen präsentieren zu können. Mit der fraglichen Spezialkommission werde bezweckt, dem Plenum des Landrates ein Hilfsinstrument bei der Durchführung des Wahlgeschäftes zur Verfügung zu stellen.
Diese Feststellungen, mit denen sich der Landrat also schon befasst hat, treffen auch auf die anderen Wahlen zu. Mir ist auch klar, dass es kein perfektes Wahlverfahren gibt. Man kann aber versuchen, ein faires und transparentes Wahlverfahren einzuführen.
Adrian Ballmer hat in einer Stellungnahme gegenüber der "Baselbieter Post" richtigerweise festgehalten, dass wichtige Sachgeschäfte üblicherweise in landrätlichen Kommissionen vorbereitet werden. Er betont dort gemäss "Baselbieter Post": "Für die Richterwahlen verfüge der Landrat aber über keine Kommission." Vermutlich hat Adrian Ballmer bei dieser Feststellung vergessen, das Wörtchen "leider" anzuführen.
M. E. ist es nun an der Zeit, über die Einführung einer Wahlkommission ernsthaft zu debattieren. Ich könnte mir aber auch vorstellen, ein bestehendes Gremium, z. B. die Ratskonferenz, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Dann müsste das Landratsgesetz insofern abgeändert werden, als die Ratskonferenz neu folgende Aufgabe erhielte:
"- sie prüft bei Wahlen, die in die Zuständigkeit des Landrates fallen, die Wälbarkeitsvoraussetzungen, die fachlichen und persönlichen Qualitäten der Bewerber und Bewerberinnen und stellt dem Landrat Antrag."
Ich persönlich ziehe aber eine ständige Kommission für die Vorbereitung aller Wahlen durch den Landrat vor.

Peter Tobler: Das von Bruno Krähenbühl aufgezeigte System scheint in sich geschlossen zu sein, doch hat er dabei etwas übersehen. Der Landrat ist bei seinem Entscheid nämlich nicht an die Empfehlungen der Kommission gebunden. Er sollte in dieser Wahlfreiheit auch nicht
beschränkt werden. Auch bei der Auswahl des Ombudsman wurde in der Kommission zwar gelehrt diskutiert, schliesslich aber nach politischen Gesichtspunkten gewählt.

Die Fraktionen diskutieren jeweils auch vertieft über die Qualifikationen. Ob eine Debatte in einer Kommission stattfindet oder ein Gespräch unter den Fraktionen, ändert nichts daran, dass eine Absprache unter den Beteiligten erfolgt. Kritik wird jeweils nur von denen geübt, die behaupten, bei der Absprache nicht dabei gewesen zu sein. Ich unterstütze den Vorschlag der Ratskonferenz, da das Ansinnen von Bruno Krähenbühl keine Lösung bietet. Das Landratsplenum kann auch gegen die Empfehlung einer Untergruppe (Kommission, Absprache unter den Fraktionen usw.) entscheiden, und auf dieses Recht möchte ich nicht verzichten.

Uwe Klein: Die Vorbereitung der letzten Wahlen bildeten kein Ruhmesblatt für den Landrat. Eine Verbesserung drängt sich auf. Die CVP-Fraktion findet im Verfahrenspostulat von Bruno Krähenbühl zwar gute Ansätze, lehnt es aber ab, da sie der Ansicht ist, die Ratskonferenz und das Landratsbüro könnten diese Aufgabe übernehmen. Eine Kommission muss dafür nicht gebildet werden. Ich bitte Sie daher, das Verfahrenspostulat zurückzuweisen und sich dafür einzusetzen, dass die Ratskonferenz die Wahlen durch den Landrat vorbereitet.

Bruno Krähenbühl: Sicher muss der Landrat den Anträgen der die Wahl vorbereitenden Kommission nicht folgen, doch gilt dieser Vorbehalt auch für jedes Sachgeschäft. Das ist auch richtig so, da der Landrat dafür gewählt wurde, ohne Instruktion zu stimmen. Das Recht, seine persönliche Meinung vortragen zu dürfen, muss erhalten bleiben.
Ich bin bereit, mein Verfahrenspostulat derart abzuändern, dass die Aufgabe der Wahlvorbereitung der Ratskonferenz übertragen wird. Dies sollte in der Geschäftsordnung entsprechend verankert werden.
Wenn diesem abgeänderten Postulat zugestimmt wird, ist das ein Auftrag an das Büro des Landrates, die entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Landrates auszuarbeiten und dem Landrat zum Beschluss zu unterbreiten.

Alfred Zimmermann: Die Fraktion der Grünen ist bereit, das Verfahrenspostulat zu unterstützen, auch wenn das Wahlvorbereitungsgremium die Ratskonferenz wäre. Die Bewerberinnen und Bewerber müssten von diesem Gremium angehört, ihre Unterlagen überprüft und eine Empfehlung zuhanden des Landrates abgegeben werden. Eine Änderung ist auf jeden Fall nötig.

Sabine Stöcklin lässt sich versichern, dass die Ratskonferenz dann nicht Wahlgremium, sondern Wahl vorbereitungs gremium ist und dass auch weiterhin Anhörungen der Bewerberinnen und Bewerber durch die Fraktionen möglich sind.

Bruno Krähenbühl: Selbstverständlich hat jede Fraktion das Recht, die Kandidatinnen und Kandidaten selbst unter die Lupe zu nehmen. Auch die Wahlkompetenz liegt nach wie vor beim Landratsplenum. Die Ratskonferenz hat aber zudem das Recht, Experten zuzuziehen.

Adrian Ballmer: Ich bin nicht bereit, die Kompetenz der Wahlen an eine Wahlkommission abzugeben.
Die FDP-Fraktion nimmt für sich in Anspruch, alle Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu haben. Dies ist Aufgabe der Fraktionen, welche ihnen von einer Wahlkommission nicht abgenommen werden kann.

://: Das abgeänderte Verfahrenspostulat (Ratskonferenz statt ständige Kommission) wird mit 33 zu 34 Stimmen abgelehnt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin


17 98/55
Interpellation von Peter Brunner vom 12. März 1998: Wer richtet die Richter? Schriftliche Antwort vom 25. August 1998

Landratspräsident Claude Janiak: Es liegt eine schriftliche Antwort des Regierungsrates vor. Möchte Peter Brunner eine kurze Erklärung abgeben, oder verlangt er Diskussion?

Peter Brunner gibt eine kurze Erklärung ab: Ich danke dem Regierungsrat für Beantwortung der Interpellation und die angeführten Zahlen. Ausgelöst wurde dieser Vorstoss durch die Nichtwiederwahl eines Mitglieds des Obergerichts. Als Legislative wählen wir zwar die Justizvertreter der höheren Gerichte, die Grundlage der Wahlen sind aber vor allem parteispezifische Gründe. Die Qualität und die Leistungen der Rechtsprechung finden dagegen wenig Beachtung. Im Parlament wurde aber schon oft betont, dass die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen kritisiert und hinterfragt werden muss. Auch wenn bei der Rechtsprechung je nach politischer Zusammensetzung unterschiedliche Meinungen bestehen oder unterschiedlich gewichtet wird, ist eine umfassende Transparenz wünschbar und zwingend. Mit der unverbindlichen Beantwortung der Interpellation durch die Justiz wurde das Vertrauen in die Rechtsprechung nicht gestärkt. Die Beantwortung hat mich deshalb enttäuscht und ich behalte mir weitere Anfragen vor.

Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



18 98/51
Motion von Maya Graf vom 12. März 1998: Offenlegung der Interessenbindungen durch die Vorsitzenden und die Mitglieder der Gerichte

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Ich konzentriere mich bei der Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion von Maja Graf auf drei wesentliche Punkte:
nämlich die Frage "wer wählt die Richter?", die seinerzeitige Motion Brunner und die speziell regelte Frage der richterlichen Unabhängigkeit:
Wer wählt die Richter?
Frau Graf geht in ihrem Motionstext von der falschen Annahme aus, die Richterinnen und Richter an den Baselbieter Gerichten würden nicht vom Volk gewählt. Im Gegenteil, quantitativ die meisten Richterinnen und Richter, nämlich die an den Bezirksgerichten tätigen Personen, sind vom Volk gewählt. Dies gilt auch für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter. Nur gerade die zweitinstanzlichen Gerichte - also das Obergericht, das Verwaltungsgericht und das Enteignungsgericht - sowie die Ueberweisungsbehörde und das Strafgericht werden durch eine Parlamentswahl eingesetzt.
Die seinerzeitige Motion von Peter Brunner betreffend Interessenbindungen
Basierend auf dieser früher vom Landrat überwiesene Motion hat der Regierungsrat dem Parlament die gewünschte Vorlage "betreffend die Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates und der führenden Mitglieder der Justiz " zugeleitet. Sie, meine Damen und Herren Landrätinnen und Landräte haben es am 2. April dieses Jahres grossmehrheitlich abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Diejenigen Argumente, die das Parlament für seinen Entscheid vor einigen Monaten zu seinem Beschluss geführt haben, zählen auch heute.
Die richterliche Unabhängigkeit
Maja Graf bezieht sich in ihrer Motion auf § 5 des Landratsgesetzes. Bei den Gerichtspersonen ist aber eine andere, spezielle Gesetzesbestimmung zu beachten, nämlich die §§ 21 und 22 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Ich verzichte hier, diese Bestimmungen ganz vorzulesen, sie nehmen in der Gesetzessammlung mehr als zwei Seiten ein. Ich zitiere hier nur z.B. den § 21 Ziffer 1: In den Ausstand zu treten haben die Mitglieder der Gerichte "bei eigener Beteiligung, das heisst in eigener Sache oder in einer Sache, von deren Behandlung oder Entscheid der Betreffende einen Vorteil oder Nachteil zu erwarten hat". Oder die Ziffer 3 dieses Paragraphen: "wenn sie Mitglieder einer Behörde, eines Vorstandes einer Korporation, Gesellschaft oder Genossenschaft sind, die in einer Sache im Sinne von Ziffer 1 dieser Bestimmung beteiligt sind."
Zudem hält der § 22 GVG fest, dass die genannten Richter etc. ihren Ausstand von Amtes wegen zu nehmen haben. Der Ausstand kann auch von einer Partei beantragt werden. Diese Bestimmungen gehen sehr viel weiter als die Forderungen von Maya Graf.
Nach Meinung des Regierungsrates, der auch die Gerichte zur Stellungnahme eingeladen und diese hier verarbeitet hat, genügen diese Bestimmungen. Eine Offenlegung der Interessenbindungen ändert weder etwas am Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit - dem nebenbei bemerkt in unserem Kanton sicher gewissenhaft nachgelebt wird - noch werden die Ausstandspflichten verschärft. Die von Maja Graf angestrebte Transparenz der Gerichte ist heute schon gegeben.
Ich bitte Sie auch darum, die Verwaltung vor einer so rasch folgenden erneuten Forderung nach einer Vorlage in dieser Sache zu verschonen, die schliesslich vom Landrat nicht die nötige Unterstützung erhält.

Maya Graf: Sie haben jetzt die letzte Chance, an der heutigen Sitzung einen kleinen Pflock in dieser Sache einzuschlagen, da alle übrigen entsprechenden Vorstösse abgelehnt wurden. Meine Motion verlangt, dass die Richterinnen und Richter ihre Interessen derart offen legen, wie dies der Landrat schon praktiziert. Nach den letzten Richterwahlen war der Protest sehr gross. Wir haben nun beschlossen, dass sich am Wahlverfahren nichts ändern soll, man aber versuchen wolle, das Vorgehen nächstes Mal etwas zu verbessern. Das befriedigt mich nicht. Mit dieser Motion können wir einen kleinen Teil von Transparenz auch nach aussen erreichen. Das stärkt das Vertrauen der Bevölkerung wie beim Landrat auch in die Richterinnen und Richter. Gerade bei nebenamtlichen Richterinnen und Richtern ist es wichtig überprüfen zu können, welche wirtschaftlichen Verpflichtungen bestehen. Die beste Ausstandspflicht nützt nichts, wenn die Anhaltspunkte für Verpflichtungen fehlen. Diese könnten die verlangten Listen bieten. Verflechtungen müssen nicht schlecht sein, doch sollten sie transparent gemacht werden. Das Parlament des Kantons Zürich hat den Regierungsrat schon im Jahre 1993 beauftragt, eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Diese liegt nun vor und beinhaltet eine umfassende Offenlegung der Interessenbindungen aller Mitglieder der Gerichte. Für den liberalen Kanton Basel-Landschaft sollte es auch selbstverständlich sein, dass neben der Transparenz der Interessen der ersten und zweiten Gewalt auch die dritte Gewalt ihre Interessen offen legt. Dies gefährdet die richterliche Unabhängigkeit nicht, sondern bestärkt sie. Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen.

Peter Tobler: Die von Maya Graf verlangte Offenlegung der Interessen der Richterinnen und Richter analog jener der Landrätinnen und Landräte deckt die Ausstandsregelungen der Gerichte bei weitem nicht ab. Z. B. sind einzelne Richter Pfarrer, Ärzte, Anwälte usw., unterstehen also ihrer beruflichen Geheimhaltungspflicht, die Ihnen u.a. die Preisgabe der Namen ihrer Klienten verbietet. All diese Regeln zwingen zum Ausstand. Transparenz und Glaubwürdigkeit der Gerichte hängt nicht von einem Registereintrag ab, sondern von der Einhaltung der Ausstandspflicht. Ein solches Register bewirkt nichts. Die FDP-Fraktion lehnt die Motion daher ab.

Ursula Jäggi: Eine grosse Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt die Überweisung dieser Motion. Wie der Landrat, sollten auch die Gerichte, ihre Interessen offen legen. Dass nur wenige, diese Liste einsehen, bildet keinen Grund für einen Verzicht darauf. Wichtig ist, dass diese Möglichkeit überhaupt besteht.

Hans Schäublin: Obwohl sich der Landrat zur Offenlegung seiner Interessen etwas überwinden musste, kann er heute damit leben. Die Bevölkerung versteht es nicht, wenn die dritte Gewalt ihre Unabhängigkeit nicht offen legt. Wir sind dies unserem Volk schuldig. Die SVP-Fraktion stimmt der Motion daher zu.

Gregor Gschwind: Auch die CVP-Fraktion kann sich mit dieser Motion anfreunden. Wenn der Landrat seine Interessen offen legen muss, ist nicht einzusehen, warum dies die Richterinnen und Richter nicht auch tun sollen.
Was nützen die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, wenn niemand seine Interessenbindungen angeben muss.

Peter Brunner: Nachdem wir die Fraktion der Grünen in der Justiz- und Polizeikommission gut dokumentiert hatten und sie den Vorstoss ausarbeiten konnte, werden wir diesen auch unterstützen. Ich hoffe aber, dass der Landrat die darauf folgende Vorlage nicht wieder ablehnt.

Regierungsrat Andreas Koellreuter bittet die Landratsmitglieder darum, die Vernehmlassung ihrer Parteien derart zu beeinflussen, dass sie der Meinung der jeweiligen Landratsfraktion entspricht.

://: Die Motion von Maya Graf wird mit 42 zu 19 Stimmen überwiesen.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 17. September 1998, 10 Uhr


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