LR Protokoll 5. Februar 1998 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 5. Februar 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
13 97/241
Postulat von Maya Graf vom 13. November 1997: Tagesstruktur für jugendliche Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene (analog Kanton Bern)
Regierungsrat Eduard Belser erklärt, dass der Regierungsrat bereit sei, in diesem Sinne etwas zu unternehmen. Er möchte verhindern, dass falsche Erwartungen aufkommen. Es würden ausbildungsorientierte Rückkehrprojekte angeboten. RR Eduard Belser ist strikt gegen ein Angebot, das integrativen Charakter haben könnte. Die Programme sollen den Teilnehmenden eine Perspektive im Heimatland eröffnen und die Wiedereingliederungsfähigkeit verbessern. Sie seien gleichzeitig darauf ausgerichtet, die freiwillige Rückkehrbereitschaft zu fördern. In diesem Sinne wird das Postulat entgegengenommen.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Ist jemand gegen eine Überweisung?
Rudolf Keller erklärt, dass seine Partei gegen eine Überweisung sei. Was in dem Postulat verlangt werde, ginge relativ weit. Auch wenn der Regierungsrat eine Erklärung abgegeben habe, stehe in diesem Vorstoss auch anderes.
Als erstes müsse von dem Vorstoss ausgegangen werden. Jahr für Jahr kämen unter dem Titel Asyl immer noch mehr Leute in die Schweiz, und so würden auch die Kosten jährlich zunehmen. Vor sieben Jahren beliefen sich die Kosten auf eine halbe Milliarde Franken, heute bereits auf mehr als eine Milliarde Franken. Langsam aber sicher müsse gefragt werden, wieviel Geld dafür ausgegeben werden wolle.
In dem Vorstoss würden insbesondere auch Bosnierinnen und Bosnier als Grund herbeigezogen, warum man so etwas überhaupt machen sollte. Rudolf Keller stellt fest, dass der Bund gerade mit Bezug auf Leute aus Bosnien daran ist, diese so schnell wie möglich wieder in ihr Heimatland zurückzuführen, weil dort jetzt kein Kriegszustand mehr ist.
Rudolf Keller will nicht verhehlen, dass es dort wirtschaftlich nach wie vor sehr problematische Gebiet gibt und es für den einzelnen nicht leicht zum leben ist. Aber unter dem Titel "Asyl" sollte nur Unterschlupf bekommen, wer an Leib und Leben bedroht sei. Der Landrat ist der Meinung, dass diese Volksgruppe nicht mehr an Leib und Leben bedroht sei.
Im Postulat stehe die Formulierung "Erhaltung und Förderung der Rückkehrfähigkeit". Wenn es nur heissen würde "Förderung der Rückkehrfähigkeit" könnte R. Keller diese sogar unterstützen. Aber wenn er die Intentionen im Postulat genauer lese, dann ginge es um das Wort "Erhaltung". Dies hiesse im Klartext, man versuche diese Leute so lange wie möglich hier in der Schweiz zu behalten.
Rudolf Keller: Wenn Leute da sind, die bereits sechzehn Jahre alt sind und noch keine, keine sehr gute oder eine sehr rudimentäre Schulausbildung haben, müssen sie sich nicht die Illusion machen, dass diesen sehr viel an intensiver Ausbildung weitergegeben werden könnte. So viel Ausbildung, dass sie nachher bei uns eine adäquate Stelle finden.
Noch können wir diesen Leuten, wenn sie schnell zurückgeführt werden, in einer kurzen Zeit soviel mitgeben, dass es ihnen dann in ihrem Herkunftsland sehr viel nützt.
Ich möchte sie bitten, dieses Postulat abzulehnen. Wir haben heute auch schlicht das Geld nicht mehr, für solch weitgehende Forderungen. Das ist heute nicht mehr zu verantworten. Wenn wir so weitermachen, dann kommen wir bei jeder Volksgruppe, die zu uns ins Land kommt, immer wie mehr dazu, dass die Leute dank solcher erhaltenden Massnahmen, wie das im Vorstoss steht, Jahre um Jahre immer hier bleiben. So bringen wir diese Leute nicht mehr zurück in ihr Heimatland, wo sie eine Kultur haben, die ihnen wesentlich näher steht, als unsere Kultur. Abschliessend stelle ich fest, dass viele Leute absolut nicht zu integrieren sind in unserem Land.
Maya Graf dankt für das Entgegennehmen des Postulats. Sie sei voll und ganz mit der Erklärung einverstanden, denn es ginge darum, die Rückkehrfähigkeit zu erhalten. Da müsste Rudolf Keller den Satz genau lesen, es hiesse "die Erhaltung der Rückkehrfähigkeit". Und das sei auch das, was die Tagesstruktur, das Projekt machen soll. Die jungen Leute, die hier sind, sollen laut Graf den Draht nicht verlieren und so den Mut und das Engagement haben, zurückzukehren.
Die Bosnierinnen und Bosnier sowie die Kosovo Albanerinnen und Kosovo Albaner seien ein Beispiel aus dem Erfahrungshintergrund der letzten Jahre, wo man gemerkt habe, welch grosses Problem diese jungen Menschen für den Kanton darstellen.
Wenn ein solches Projekt gestartet wird, betont Maya Graf, soll mit den jungen Leuten, die im Moment Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind, gearbeitet werden.
Maya Graf geht nochmals darauf ein, dass im letzten Jahr einige solche Leute in unserem Kanton gewesen seien, zwischen 400 und 500. Es müsse abgeklärt werden, wie man das angehen und aufbauen wolle. Auch die Finanzierung soll abgeklärt werden. Ein Hinweis sei auch im Postulat gegeben. 90 Rappen behält der Bund für speziell rückkehrorientierte Projekte zurück .
Der Regierungsrat wird beim Bundesamt für Flüchtlinge abklären, wieviel von dem Geld, welches hier zurückbleibt, für diese Projekte zurückgenommen werden kann. Die Gruppe soll zuerst arbeiten. Anschliessend könne angesehen werden, was ausgearbeitet worden sei.
Maya Graf bittet darum, diesen Antrag abzulehnen und das Postulat so laufen zu lassen.
Hanspeter Ryser erklärt, dass die SVP/EVP-Fraktion die Problematik von der fehlenden Tagesstruktur für die hier lebenden Asylbewerber erkennt. Die Fraktion ist der Meinung, dass es besser sei, einen schnellen Asylentscheid zu fällen und je nach dem die Wegweisung durchzuführen oder die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Leider sei es oftmals nicht möglich die nötigen Untersuchungen in einem erträglichen Zeitraum zu bewältigen. Das lange "Nichtstun" sei aber schädlich für die jungen Leute, die hier seien und man kenne die Nebenerscheinungen, die dann auftreten. Die Einführung einer Tagesstruktur, ein besseres Umfeld und eine bessere Integration darf, so Hanspeter Ryser, jedoch nicht dazu führen, dass eine solche Tagesstruktur missbraucht wird, allfällige negativen Asylentscheidungen anzufechten.
Unter diesen Gesichtspunkten unterstützt die SVP/EVP-Fraktion das Postulat.
Marcel Metzger erinnert, dass letztes Jahr eine Interpellation in dieser Richtung angebracht worden ist. Dieses Thema sei dort schon einmal von der CVP aufgebracht worden und darum sei es klar, dass die CVP dieses Anliegen unterstütze. Es ginge ja nicht darum grosse Kosten zu verursachen. Es gebe Verfahren, die länger dauern. In dieser Zeit seien die jungen Leute hier und hätten keine Beschäftigung, keine Visionen und keine Zukunftsperspektiven. An diesem Punkt will der Landrat ansetzen und eine Struktur hineinbringen. Die Rückkehr soll erleichtert werden, dass die jungen Leute wieder Fuss fassen können. Das sollte in aller Interesse liegen. Die CVP stimmt für die Überweisung.
Paul Schär bestätigt die Worte von Marcel Metzger. Die FDP- Fraktion sieht die gleiche Zielsetzung. Erste Zielsetzung sollte die Rückweisung sein.
://: Das Postulat wird überwiesen.
Für das Protokoll:
Colette Schneider
14 97/251
Interpellation von Uwe Klein vom 27. November 1997: Neuausrichtung der Fürsorgeleistungen der Gemeinden. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Eduard Belser weist darauf hin, dass die Fürsorgeleistungen tatsächlich gewisse Sorgen verursache. Dies sei in den Gemeinden unterschiedlich. Die Kosten für die einzelnen Fälle seien insgesamt gestiegen. Nicht so sehr die Zahl der Fälle im Kanton.
Die Fürsorgekosten seien in Zentrums- und Agglomerationsgemeinden höher als in anderen Gemeinden. Dies habe etwas mit den Arbeitslosenzahlen und mit dem kulturellen Mix, welche gewisse Gemeinden haben, zu tun. Es habe aber auch damit zu tun, dass gewisse besonders fürsorgeanfällige Leute eher in die Anonymität gehen, eventuell zuziehen, viel eher als dass sie sich in einer kleinen Gemeinde niederlassen.
Die Kosten seien allerdings nicht gut vergleichbar. Momentan werden unter Fürsorgekosten, Fürsorgerechnungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Kosten verbucht, indem zum Teil AHV- und IV Beiträge und so weiter in den Fürsorgerechnungen verbucht werden.
RR Eduard Belser beantwortet die drei Fragen.
Frage 1: Wann kann der Landrat mit einer Vorlage betreffend Totalrevision des Fürsorgegesetzes rechnen?
Der Regierungsrat hat im letzten November einen ersten Entwurf des Sozialhilfegesetzes, welches das Fürsorgegesetz ablösen soll, zuhanden einer Expertenkommission verabschiedet. Die Kommission ist vor allem mit Verwaltungsexternen und einigen Internen besetzt.
Sie soll bis Ende dieses Jahres zuhanden des Regierungsrats diesen Entwurf begutachten und überarbeiten, so dass er anfangs 1999 in die Vernehmlassung gegeben werden kann. In der heutigen Annahme, dass die Vernehmlassung nicht zu kontrovers wird, sollte im Herbst 1999 der neue Entwurf dem Landrat zulaufen.
Abschliessend erklärt RR Eduard Belser, dass es einige Interessenkonflikte gäbe. Dort werde vorher eine Lösung angestrebt.
Frage 2: Wie gedenkt der Regierungsrat bei der Revision des Fürsorgegesetzes die Belastungen der Gemeinden besser auszugleichen?
Es sei nicht vorgesehen im Rahmen des neuen Sozialhilfegesetz ein interkommunaler Belastungsausgleich für Fürsorgekosten einzuführen. Umso weniger, weil das Volk im Zuge der Revision vom Gesetz über die Änderung der Gemeindebeiträge beschlossen hat, gewisse Solidarisierungsleistungen bei den Drogen zurückzubuchstabieren.
Auch bei den Alters- und Pflegeheimbeiträgen wurde von den Gemeinden keine Vollsolidarisierung erwünscht. Man habe sich auf der mittleren Ebene gefunden. Die Regierung hat damals eine Vollsolidarisierung im Kanton vorgeschlagen, das sei von den Gemeinden nicht gewünscht worden.
Frage 3: Wäre eine solidarische Verteilung der Fürsorgekosten aufgrund der Einwohnerzahl einer Gemeinde eine Basis?
RR Eduard Belser möchte nicht in diese Richtung gehen. Er möchte nicht verhehlen, dass mit der Neuordnung des Finanzausgleichs, die so oder so mit der Bildungsgesetzgebung gemacht wird, Gedanken gemacht werden, ob nicht gemeindespezifische Unterschiede, die jetzt bei der Einahmeseite berücksichtigt werden, auch bei der Ausgabeseite berücksichtigt werden sollen. Es wird beispielsweise daran gedacht, eine Jugend- oder eine Alterslastkomponente einzuführen. Diese als zu gewichtende Grössen einzubringen, sei nicht einfach. Ob dabei auch eine gewichtige Fürsorgelast zu berücksichtigen wäre, möchte RR Eduard Belser offenlassen.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Ich möchte Uwe Klein fragen, ob er mit der Antwort befriedigt ist.
Uwe Klein dankt für die Beantwortung der Fragen. Trotzdem möchte er die Diskussion verlangen, weil ihm das Thema sehr wichtig ist.
://: Die Diskussion wird gewährt.
Uwe Klein kommt auf die finanzielle Situation der Fürsorgekassen zu sprechen. Es sei bekannt, dass diese in erster Linie in den Industriegemeinden und speziell in der Gemeinde Pratteln ein Problem darstellen. Es müsse eine Lösung gefunden werden. Heute sei man auf einem Punkt angekommen, wo zehn Prozent der Gemeindesteuern nicht mehr reichen und die Tendenz sei steigend. Uwe Klein vermutet, dass Pratteln im Kanton Baselland die meisten Arbeitslosen ausweist. Dies sei ein grosses Problem und darum auch der Grund für die Fragestellung.
Uwe Klein hätte erwartet, dass es eine materielle Solidarisierung gäbe. Es gäbe viele Gemeinden im obereren Baselbiet, die praktisch keine Fürsorgefälle hätten, weil andere Strukturen vorhanden seien. In den Industriegemeinden gäbe es viele solche Fälle, diese müssen unterstützt werden. Weiter meint der Landrat, dass die Fürsorgebehörden angefangen hätten, diese Fürsorgefälle einander zuzuschieben.
Peter Holinger will die Worte von Uwe Klein unterstreichen. Liestal befinde sich in der gleichen Situation. Grössere Gemeinden mit einem ausgebauten Sozialnetz ziehen Sozialfälle an. Das führe zu fast unlösbaren Problemen. Der Liestaler Stadtrat diskutiere die gleiche Probleme wie andere grössere Gemeinden.
Bruno Steiger: Ich muss doch ein bisschen staunen ab den Gedankengängen von Herr Klein. Er hat beim Postulat für eine Tagestruktur für Asylbewerber zugestimmt, anderseits beklagt er sich wegen fürsorgeabhängigen, zunehmenden Zahlen in den grösseren Gemeinden. Das ist absolut widersprüchlich.
Regierungsrat Eduard Belser stellt fest, dass es nicht nur die grossen Gemeinden sind, die solche Kosten haben. Aus dem Fonds für Gemeinden wurde kleinen Gemeinden unter die Arme gegriffen, dass sie die Kosten überhaupt bewältigen konnten.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Das Traktandum 15 ist abgesetzt.
Für das Protokoll:
Colette Schneider
16 97/240
Postulat von Peter Bunner vom 13. November 1997: Präventionsmassnahmen gegen Korruption in der Staatsverwaltung
Regierungsrat Hans Fünfschilling ist der Überzeugung, dass es für Korruption im Staatswesen ganz bestimmte Voraussetzungen braucht. Wenn die Staatswesen, in welchen Korruption zu finden sei, betrachtet würden, seien folgende Grundsätze feststellbar:
Das politische System sei nicht demokratisch aufgebaut, der Staatsapparat diene dort mehr der Umsetzung von Willkür. Ein zweiter Grund seien die schlecht bezahlten Staatsbeamten in diesen Systemen. Diese seien darum praktisch auf zusätzliche Einkünfte angewiesen, das führe zu Korruption. Für den Regierungsrat gibt es einen dritten Punkt. Das ganze Gesellschaftsystem akzeptiert die Korruption und lebt damit, die Korruption werde damit zum alltäglichen Geschäft.
Diese drei Voraussetzungen seien Welten zum Staatswesen hierzulande: Ein demokratisches Staatswesen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden fair entlöhnt und die Bevölkerung in der Schweiz verurteilt die Korruption.
RR Hans Fünfschilling nimmt auf den Text im Postulat Bezug, wo Peter Bunner schreibt, dass unbeschritten sei, dass die Zahl der unentdeckten Fälle nicht unerheblich sei. Das sei schlicht eine Behauptung von Peter Brunner. Ebenfalls schreibt er von den zunehmenden Fälle von Korruptionsvorwürfen im Kanton Baselland, von diesen weiss die Regierung nichts. Das sei die Ausgangslage.
RR Hans Fünfschilling lehnt die beiden Forderungen von Peter Brunner ab mit der Erklärung, dass der Kanton Baselland seine Kontrollinstitutionen habe. Das Parlament habe die GPK. Diese habe die Möglichkeit, überall Einblick zu nehmen und direkt Untersuchungen zu machen. Als Instrument vom Parlament sei die Finanzkontrolle vorhanden. Die Finanzkontrolle habe gerade erst einen Bericht über das Korruptionwesen gemacht und keine Korruption festgestellt. Aufgrund von dem Erwähnten bittet RR Hans Fünfschilling, das Postulat abzulehnen und in die Institutionen, die das Parlament hat, Vertrauen zu haben.
Peter Brunner: Ich könnte es mir einfach machen und sagen, der Regierungsrat habe ja gesagt, dass er nichts von diesen zunehmenden Korruptionsfällen wisse. Also müsste man etwas in der Art einsetzten. Ich möchte das aber doch sachlich abhandeln.
Es ist richtig, dass wir eine Situation haben, auf die wir an für sich stolz sein können. Wir haben Verwaltungen, die nicht in jedem Staat so sind. Wir können sagen, es läuft eigentlich alles sauber und korrekt.
Aber trotzdem muss man sagen, dass man durch die GPK auch immer wieder mit gewissen Fällen konfrontiert wird.
Gleich ein Tag nach dem Einreichen meines Postulats wegen den Präventionsmassnahmen gegen Korruption in der Staatsverwaltung, haben wir in einer Baselbieter Zeitung lesen dürfen, dass Unklarheiten betreffend Spendengelder in einer Abteilung der Kulturdirektion aufgetreten sind. Ich möchte nicht auf diesen Fall eingehen, sondern das Problem grundsätzlich zur Diskussion stellen.
Wenn wir Tageszeitungen lesen, stellen wir fest, dass es überall in den Verwaltungen, Zürich und Bern als Beispiel, Fälle in dieser Art gab. Auch unser Kanton hatte seine Fälle. Wir haben mit der Fremdenpolizei in diesem Sinne vor einem Jahr etwas gehabt.
Es ist ein ungutes Gefühl, vor allem in dieser wirtschaftlichen Situation, die wir jetzt haben, wenn gewisse Aussagen wie "Ich habe gehört, dass... " auftreten. Wenn eine GPK kommt gibt es das Problem, dass nicht immer diese Dinge auf den Tisch kommen, weil die Person sich dann auch wieder vor dem Gesetz schuldig macht.
Hier habe ich die Idee, dass man einmal grundsätzlich in die Bereiche der Staatsverwaltung hineinschaut und auch einmal schaut, was für Möglichkeiten da vorhanden sind.
In diesem Sinne bitte ich sie, das Postulat zu überweisen. Es wäre eine schlechte Lösung nein zu sagen und in einem Jahr hätte man wieder einen solchen Fall.
Bruno Krähenbühl erklärt "Korruption" mit den Worten Bestechlichkeit und "Schmieren um einen Vorteil herauszuholen". Es wäre mehr als blauäugig, wenn behauptet würde, die Verwaltung sei für alle Zeit immun gegen solche Versuchungen. Aus gutem Grund habe man im Sinne der Prävention im neuen Personalgesetz den Paragraph 37 geschaffen.
Dieser verbietet die Annahme von Geschenken oder andere Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Von dem ausgenommen sind ausdrücklich Geschenke von geringem Wert. Korruption kann aber unter Umständen mit kleinen, geringfügigen Geschenken anfangen. Wer solche Geschenke annimmt, muss sich immer wieder im klaren sein, dass auch die kleinen Geschenke das Terrain für mehr vorbereiten können. Nicht ohne Grund lautet ein Sprichwort: Geschenke machen dem Wort Gelenke. Die GPK hat schon am 15. Februar ein paar Fragen zur Geschenkannahme unterbreitet. Man ist so verblieben, dass es vor allem die Sache der Vorgesetzten sei, das Personal periodisch oder beim Eintritt in die Verwaltung über die Grenzen der Geschenkannahme zu informieren.
Die Regierung habe am 5. Juni 1996 geschrieben: "Es ist vorgesehen, bei der geplanten Publikation eines Handbuches für Vorgesetzte das Geschenkannahmeverbot ebenfalls zu thematisieren." Das ist nach Meinung von Bruno Krähenbühl ein guter Weg, dass das Personal systematisch und auch periodisch auf die eventuellen lauernden Gefahren aufmerksam gemacht wird.
Die Forderung von Peter Brunner gehe, so gut sie auch gemeint sei, einfach zu weit. Präventiv die ganze Staatsverwaltung auf eine mögliche Korruptionsanfälligkeit zu durchleuchten, sei einfach unverhältnismässig.
Die SP ist gegen eine Einsetzung einer Antikorruptionsarbeitsgruppe. Aus der Sicht der SP ist eine klare transparente Submissionsordnung das beste Mittel gegen Korruption. Die Aufträge sollen nach dem "Vieraugen-Prinzip" vergeben werden, das heisst, nicht einer alleine sollte die Aufträge vergeben können. Die SP glaubt, dass die Gefahr von Begünstigung und Korruption so am besten von der Verwaltung fernzuhalten sei. Die SP ist gegen die Überweisung des Postulates.
Andres Klein ist der Ansicht, was Peter Brunner in seinem Postulat vorbringt, sei vor zwei Jahren von der GPK in die Hand genommen worden. Es sei eine Sonderkommission Vertragswesen eingesetzt worden, welche aus fünf Leuten bestehe. Sie hätten das Vertragswesen intensiv angeschaut. Jetzt seien sie in der letzten Phase, wo präventiv in der Verwaltung geschaut wird, ob es irgendwelche solche Begünstigungen oder sogar Bestechungen gibt. Jeder der Kommission habe mehrere Interviews in der Verwaltung durchgeführt. Anschliessend wurde aufgrund dieser Ergebnisse von den über zehn Interviews die Finanzkontrolle in Auftrag gegeben. Die Finanzkontrolle habe rund 400 Verträge auf den Dienststellen angeschaut. Es wurden über 30 Befragungen durchgeführt. Im anschliessenden Bericht sei festgehalten, dass es im Moment am Ort der Untersuchung keine Hinweise gäbe.
Dies sei eine präventive Arbeit der GPK gewesen. Es sei klar, dass nie alle Fälle aufgedeckt werden könnten, flächendeckend sei eine solche Untersuchung nicht möglich.
Adrian Ballmer: Wir lehnen das Postulat ab, denn wir brauchen keine unabhängige Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung, um die Staatsverwaltung auf Korruptionsanfälligkeit zu überprüfen.
Ohne einen konkreten Tatverdacht für allgemeine Korruption in der Staatsverwaltung gäbe es keinen Grund für eine solche. Adrian Ballmer glaubt nicht, dass die Korruption in der Baselbieter Staatsverwaltung weit verbreitet ist.
Bei allem Respekt gegenüber der Regierung erwähnt Adrian Ballmer, dass nur weil die Schweiz eine Demokratie ist, weil die Staatsangestellten fair entlöhnt werden und weil hierzulande aktive und passive Korruption verpönt sind keine Gewähr gäbe zu glauben, dass die Korruption nur im Süden und im Osten stattfindet. Natürlich sei hier alles kleinräumlicher und damit auch das Risiko kleiner. Peter Brunner habe recht damit, dass einzelne Fälle von Korruption auch im Baselbiet nicht auszuschliessen sind. Das sei ein Thema, welches jede Unternehmung habe und auch der Staat sich seine Überlegungen machen müsse. Die grundsätzlich sensitiven Bereiche seien bekannt, für das würden keine Kommissionen gebraucht. Sensitiv seien alle Bereiche, welche Leistungen gewähren, Bewilligungen und Aufträge erteilen. Je grösser die Abhängigkeit vom Empfänger oder um je mehr Geld es geht, um einen umso sensitiveren Bereich handle es sich.
Es sei eine Führungsaufgabe, gegenüber sensitiven Bereichen wachsam zu sein, ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Generalverdacht von Korruptionsanfälligkeit zu stellen. Hier seien klare und transparente Kriterien und klare Praxis nötig. Zur Führungsaufgabe würden auch die Sorge um den IKS, Stichproben, Funktionstraining, Schwerpunktprüfungen, Finanzkontrolle und GPK gehören. Adrian Ballmer bittet, das Postulat nicht zu überweisen.
Esther Maag hat den Eindruck, dass die Verwaltung ihre Hausaufgaben macht. Die Grünen möchten nicht handeln, ohne dass konkrete Fälle vorliegen. Ohne diese besteht aus ihrer Sicht kein Handlungsbedarf. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, könnte laut der Landrätin gesagt werden. Doch auf dieses Stichwort möchte Esther Maag das Staatswesen nicht gründen. Die Grünen sind für eine Nichtüberweisung des Postulats.
Paul Rohrbach: Bei unserer Fraktion ist sehr wohl auch eine Sensibilität für dieses Problem vorhanden. Es war uns nicht ganz klar, von was Peter Brunner redet, wenn er das Wort Korruption verwendet. Er redet in der Begründung von der Zunahme von Korruptionsvorwürfen, die in die Geschäftsprüfungskommission hineingekommen seien. Dort haben wir nachgeschaut und festgestellt, dass die Anzahl Fälle tatsächlich gestiegen sind. Aber es waren mehrheitlich Fälle, in welchen Bürger sich über Arbeitsleistungen von Chefbeamten oder einzelnen Menschen beschwert haben. Es waren auch Beanstandungen vorhanden, mit einem offensichtlich ungeschickten oder unkorrekten Umgang mit dem Submissionswesen. Zu sagen ist, dass alle diese Abklärungen von dieser Mehrarbeit zum Resultat geführt hat, dass es von Korruption in diesem Sinne überhaupt nicht hat reden können. Da und dort ungeschicktes Verhalten von einzelnen Menschen - und das wird es immer geben.
Das Beispiel von diesem bestimmten Presseartikel der EKD. Das ist meines Wissen nicht eine Korruptionsangelegenheit sondern auch ein ungeschickter Umgang von einem Beamten mit einer Spendenkasse.
Die Instrumentalien sind geschaffen und verbessert worden. Wie schon gesagt worden ist, hat die Geschäftsprüfungskommission eine Sonderkommission Vertragswesen. Die Instrumente sind vorhanden. Wir sind der Meinung, dass diese vorerst reichen. Darum lehnt unsere Fraktion das Postulat ab.
Urs Baumann hält fest, dass die CVP-Fraktion gegen eine Überweisung des Postulats ist. Sie hat den Eindruck, dass man ein Räuchlein geschnuppert hat und darum meint, man müsse ein Feuer suchen. Die Instrumente sollen arbeiten und wirken. Der Sinn und Zweck sei nicht ein neues System oder eine Kommission zu schaffen.
://: Die Überweisung des Postulats wird abgelehnt.
Für das Protokoll:
Colette Schneider
17 97/252
Motion von Ludwig Mohler vom 4. Dezember 1997: Rückerstattung von Steuern des Kantons an die Baselbieter Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
Rudolf Keller gibt bekannt, dass in der Forderung eine Abänderung gemacht wird:
1. Der Kanton senkt die Einkommenssteuer aller natürlichen und juristischen Personen per 1.1.2000 um den Betrag, um welchen er sich bei der Abtretung der Abwasserentsorgung an die Gemeinden finanziell entlastet hat.
2. Der Betrag ist in der Rechnung 1998 unter Position 2115.330.20 einzustellen und separat auszuweisen.
Die Diskussion über die Abwassergebühren werden landauf und landab geführt. Gerade heute war unter dem Titel "Baselbieter Abwassergebühren widersprechen Bundesrecht" in der BaZ auf der Seite 34 ein langer Artikel zu finden, der viele Probleme rund um diese Sache aufzeigt. Wenn als Folge vom neuen eidgenössischen Gewässerschutzgesetz sogar eine neue kantonale Gesetzesrevision kommen muss, dann sei Handlungsbedarf.
Die SD gehen davon aus, dass durch eine erneute kantonale Revision vom Gewässerschutzgesetz die Abwassergebühren in den Gemeinden noch mehr steigen werden. Der Kanton habe sämtliche Kosten der Abwasserentsorgung an die Gemeinden delegiert. Damit habe sich der Kanton in einem nicht unwesentlichen Rahmen entlastet und in der Folge haben nun sehr viele Gemeinden ihre Steuersätze oder den Wasserpreis angehoben. Eine Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf kantonaler Ebene habe nicht stattgefunden. Im Gegensatz könne man feststellen, dass in diversen Gemeinden die Steuern oder die Wasserpreise ansteigen.
Rudolf Keller meint, dass man hier regelrecht von einer Doppelbesteuerung reden kann. Darum wäre es nur recht, wenn der Kanton, den Teil, der eigentlich doppelt sei, den Bürgerinnen und Bürger zurückerstattet.
In diesem Sinne bittet Rudolf Keller dieser Motion zuzustimmen.
Regierungsrat Hans Fünfschilling bringt zuerst eine Richtigstellung an. Es sei geplant, die ganze Abwasserregelung gesetzlich auf eine neue Basis zu stellen. Man könne jetzt schon sagen, dass es keine Mehrbelastung für Wasserbezüger, sondern eine Umverteilung werde, indem die Fläche eine Rolle spielt. Indem man das Regenwasser versickern lässt, was ja gefördert werden will, dass man dann nichts zu zahlen braucht. Hingegen wenn man das Regenwasser in die Kanalisation leitet, dass man dies zahlen muss.
Generell nehme der Staat Steuern ein, die nicht zweckgebunden sind und mit diesen Steuern erledigt er Aufgaben. Auf der anderen Seite erbringt der Staat Dienstleistungen, wo er Gebühren verlangt. Das hat es immer gegeben, es habe immer Dienstleistungen vom Staat gegeben, die über die Gebühren nach dem Verursacherprinzip finanziert worden sind, und es habe immer Dienstleistungen vom Staat gegeben, zum Beispiel Bildung, die aus den allgemeinen Steuermitteln finanziert worden sind. Hier das Wort Doppelbesteuerung zu brauchen, sei eine falsche Interpretation.
Es stimmt laut RR Hans Fünfschilling, dass die Abwasserentsorgung aus allgemeinen Steuermitteln finanziert worden ist, während sie jetzt von den Gebühren finanziert wird. Dass dies umgestellt wurde, habe aber keine fiskalischen Gründe gehabt, es sei vor allem unter dem Gesichtpunkt Ökologie gemacht worden, indem hier das Verursacherprinzip eingeführt worden sei, weil über das Verursacherprinzip auch die ganze Abwasserentlastung entlastet worden sei. Eine Aufgabe, die vom Staat aus allgemeinen Steuermitteln finanziert hat, wurde in die Kategorie Gebühren getan.
Jetzt komme die Forderung, dass dafür die Steuern entsprechend gesenkt werden. In der gleichen Zeit habe der Staat zusätzliche Aufgaben übernommen ohne dafür die Steuern zu erhöhen. RR Hans Fünfschilling erinnert daran, dass der Staat zum Beispiel die Krankenkassenprämienfinanzierung übernommen hat.
Der Staat hat in der gleichen Zeit weitere Aufgaben übernommen. Zum Beispiel zahle er jetzt ohne Steuererhöhung das Steuerprozent an die Kulturleistungen von Baselstadt. Weiter habe der Kanton Baselland eine wesentlich stärkere Beteiligung an der Universität übernommen, der Kanton Baselstadt hat die Führung der Fachhochschulen übernommen.
Die Aufgaben, die der Staat übernimmt, seien nicht statisch und gleich geblieben. Alle diese Aufgaben werden aus den gleichen Steuermitteln ohne Steuererhöhung finanziert. Darum sei es auch einmal möglich, dass eine Aufgabe abgebaut wird, die vorher aus den Steuermitteln finanziert worden sei. Aus diesem Grund sieht der Regierungsrat nicht ein, warum hier eine Steuersenkung oder eine Steuerhöhung vorgenommen werden sollte. Es soll immer eine Bereitschaft vorhanden sein, Aufgaben, die nicht mehr als sinnvoll angeschaut werden, abzubauen und zusätzliche Aufgaben zu übernehmen und das nicht jedes Mal mit Steuern ausrechnen.
Robert Schneeberger könnte auf den ersten Anblick für die Motion Sympathien haben. Einerseits seien dies sehr grosse Beträge, um welche sich der Kanton mit dieser Weiterbelastung der Abwassergebühren entlastet, was andererseits zu massiven Beiträgen in einzelnen Gemeinden geführt hat.
Dabei handle es sich nicht um Steuererhöhungen sondern um die Umlagerungen nach dem Verursacherprinzip. Er habe von keiner Gemeinde, welche die Steuern erhöhen musste, die Begründung gehört, dies sei wegen den Abwassergebühren gewesen.
Trotzdem lehne die FDP-Fraktion diese Motion ab. Die Überlegung und Begründung sei eindrücklich durch den Finanzdirektor geschildert worden. Die Mehreinnahmen des Kantons seien sicher mit den neuen Aufgaben kompensiert, wenn es nicht sogar zu Mehrausgaben gekommen sei. Es sei auch bekannt, dass die Finanzen vom Kanton am gesunden seien und aus diesem Grund wolle man den Prozess nicht unnötig gefährden. Die FDP-Fraktion lehnt den Vorstoss ab.
Urs Wüthrich gibt bekannt, dass die SP-Fraktion den Vorstoss ablehnt. Die Kernargumente würden sich mit den Begründungen von RR Hans Fünfschilling decken. Eine Mehrbelastung in einzelnen Bereichen, zum Beispiel Bundesbeiträge im Sozialbereich oder die Mehrbelastung durch die Abgeltung von ausserkantonalen Spitalleistungen, gleiche sich so wieder aus.
Diese Entwicklungen könnten nicht direkt und automatisch auf Steuerhöhungen umgelegt werden. Genausowenig könne es zur Diskussion stehen, dass wenn in einem anderen Bereich Entlastungen seien, dass man dann direkt Steuersenkungen macht. Im Rahmen von der Gesamtbetrachtung werde festgelegt, welche Aufgaben, welche Menge, welche Qualität der Kanton erfüllen will und anschliessend werde überlegt, wieviel Mittel insgesamt gebraucht werden.
Der Vorstoss gehe der Zielsetzung Haushaltsanierung und Schuldenabbau in keiner Weise entgegen. Aus dieser finanzpolitischen Verantwortung bittet Urs Wüthrich im Namen der SP-Fraktion die Motion abzulehnen.
Hildy Haas ging es beim ersten Durchlesen der Motion gleich wie allen ihren Vorrednern: Es leuchte ein. Nach weiteren Überlegungen stiess die SVP/EVP-Fraktion auf die gleichen Argumente wie der Regierungsrat Hans Fünfschilling. Wenn es so gemacht werden soll, müsste bei jeder neuen Aufgabe des Staates auch noch gerade die Mittel zur Steuererhöhung eingegeben werden. Aus diesen Gründen lehnt die SVP/EVP-Fraktion diese Motion ab.
Urs Baumann informiert, dass auch die CVP die Motion ablehnt. Sie kam ebenfalls zu den gleichen Erkenntnissen wie ihre Vorredner und verzichtet darum auf eine Begründung.
://: Die Motion wird mehrheitlich abgelehnt.
Für das Protokoll:
Colette Schneider
18 97/262
Postulat der FDP-Fraktion vom 10. Dezember 1997: Fusion / United Bank of Switzerland: Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft soll sich für einen der beiden Hauptsitze der neuen UBS in der Region Basel einsetzen
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat ist für Überschreibung und Abschreibung auf erledigt.
Regierungsrat Hans Fünfschilling und der restliche Regierungsrat haben nicht damit gewartet, bis der Vorstoss im Parlament behandelt worden ist. Der Finanzminister informiert, dass der Regierungsrat von sich aus dem Bundesrat einen Brief geschrieben hat, in welchem zum Ausdruck kam, dass die Regierung den Wunsch von UBS und Bankverein unterstützt, dass sie zwei Hauptsitze haben können und dass ein Hauptsitz in der Region bleibe.
Der Regierungsrat wurde vom Justizdepartement des Bundes nochmals angeschrieben und darum gebeten, die Gründe zu liefern, warum er sich dafür einsetze. Es wurde nochmals ein Brief aufgesetzt und als Begründung wurden mehrere Faktoren aufgeführt: die regionale Verankerung des Bankvereins, die Sorge um die Arbeitsplätze in der Region und auch föderalistische Überlegungen, die dazu führen, dass nicht die Wirtschaftsregion Zürich noch mehr gestärkt werden soll, sondern dass auch ein Finanzplatz Basel als Gegengewicht zum Finanzplatz Zürich weiter bestehen bleiben soll.
Das Departement bedankte sich für die Begründung.
Die Geschichte sei ja bekannt: aufgrund dieser Überlegungen hat der Bund entschieden, das möglich sein soll. Zuletzt habe sich auch die Zürcher Regierung, die sich anfänglich sehr dagegen gewehrt hat, deren Argumentation gebeugt und hat zugestimmt. Das Ziel des Postulates sei damit erfüllt. Darum soll das Postulat überwiesen und als erfüllt abgeschrieben werden.
://: Das Postulat wird überwiesen und abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Colette Schneider
19 97/238
Motion von Peter Minder vom 13. November 1997: Kataster über die öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bei Grundstücken
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der Regierungsrat wollte die Motion als Postulat überweisen und gleichzeitig abschrieben. Aber im Laufe des Tages hat sich gezeigt, dass man zwar allein von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion aus, was Bezirkschreibereien anbelangt, durchaus dieser Auffassung sein könnte. Aber ganz offensichtlich ist dieser Vorstoss via Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion in der SVP gespiesen worden und dort ist keine Rücksprache genommen worden. Und damit zeigt sich, dass Prüfungsbedarf vorhanden ist.
Die Regierung wäre bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen im Sinne von prüfen und berichten.
Wir sind der Meinung bis auf etwa 75 bis 80 Prozent wäre diese Motion, respektive das Postulat erfüllt. Die Frage ist wirklich, ob man statt den VW einen Rolls-Royce will.
Wir sind bereit, dies zu prüfen und anschliessend darüber zu berichten und auch dass die verschiedenen Leute, die offenbar noch unterschiedliche Meinung haben, zusammensitzen.
Peter Minder meint, dass von der Materie her auch ein Postulat richtig sei, von der Forderung her sei es eher eine Motion.
Von den 75 Prozent, die laut RR Andreas Koellreuter erfüllt seien, war Peter Minder nicht ganz überzeugt. Das Grundbuch mache diese verschiedenen Eintragungen. Aber es gäbe immer mehr, was im Grundbuch nicht eingetragen sei und je nach dem in Vergessenheit geraten würde. Zum Beispiel, dass ein Grundeigentümer dem Staat oder der Gemeinde Land für eine Strasse oder ein Trottoir abtreten muss. Dort werde vereinbart, dass er diese Fläche wenn möglich nutzungsberechtigt einbeziehen kann. Dass würde bedeuten, dass er sie nicht verliert.
Das soll irgendwo eingelegt und zugänglich sein, für den, der das Grundstück hat oder kauft und auch für das Bauinspektorat. Dann gäbe es Zufahrtsrechte und -beschränkungen, Nutzungsumlagerungen, die im neuen Baugesetz beschlossen wurden. Alles müsse irgendwo festgehalten werden. Mit der EDV, wo diese Katasterpläne vorhanden sind, würden sich Möglichkeiten öffnen. In diesem Sinne ist der Landrat froh, dass die Regierung das Postulat entgegen nimmt.
://: Die Motion wird als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Colette Schneider
20 97/242
Interpellation von Franz Ammann vom 13. November 1997: Renitente und kriminelle Asylbewerber. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Andreas Koellreuter beantwortet die Fragen.
Frage 1: Sind auch im Kanton Baselland entsprechende Sondereinrichtungen für kriminelle und renitente Asylbewerber geplant?
Im Kanton Basel-Landschaft seien keine solchen Einrichtungen geplant. Es wäre sehr schwierig überhaupt eine Gemeinde zu finden, die auf ihrem Areal so etwas dulden würde.
Frage 2: Wenn ja, in welcher Gemeinde und mit welchen Massnahmen sollen diese Einrichtungen polizeilich gesichert bzw. die Bevölkerung vor allfälligen Übergriffen geschützt werden?
Entfällt mit der Beantwortung der Frage 1.
Frage 3: Wenn nein, mit welchen Massnahmen will der Regierungsrat die Bevölkerung und die mitbetroffenen Asylbewerber vor diesen kriminellen und renitenten Asylbewerbern schützen?
Die kriminellen Asylbewerber werden von der Polizei verzeigt und das Verfahren wird wie üblich durchgeführt. Die Asylgesuche der kriminellen und renitenten Asylbewerber werden durch die Bundesbehörden auf Antrag vom Kanton prioritär behandelt. Die Wegweisung wird bei negativen Ausgang des Asylverfahrens so rasch wie möglich vollzogen. Sofern die gesetzlichen Vorschriften gemäss Bundesrecht erfüllt sind, werden renitente und kriminelle Asylbewerber in vorbereitungsbezweckte Ausschaffungshaft gesetzt. Die Interpellation von Franz Ammann bezieht sich mehrheitlich auf die kriminellen und renitenten aus dem ehemaligen Jugoslawien. Deren Weisung konnte nicht vollzogen werden, weil die Bundesrepublik Jugoslawien sich seit mehreren Jahren weigerte, eigene Landleute in das eigene Heimatland einreisen zu lassen. Am 1. September 1997 sei das gegenseitige Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Jugoslawien in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt habe der Kanton dem Bund sämtliche renitente und kriminelle abgewiesene Asylbewerber melden müssen, damit die Reisepapierbeschaffung Priorität beantragt werden. In dieser Kategorie wurden 88 Personen gemeldet.
Der Stand von gestern ist laut RR Andreas Koellreuter wie folgt: 24 Personen haben den Kanton durch Ausschaffung oder freiwillige Ausreise verlassen, 10 Personen seien untergetaucht, 7 Personen befinden sich momentan im Strafvollzug respektive in Untersuchungshaft. Für insgesamt 51 Personen sei die Zusicherung zur Ausstellung von Reisedokumenten unterdessen erteilt worden. Das Problem sei Folgendes: Die jugoslawische Fluggesellschaft stellt pro Woche nur zehn bis zwölf Plätze zur Verfügung, um die Rückschaffung durchzuführen, darum hätten verschiedene Kantone Flugzeuge gechartert. Vor nicht allzu langer Zeit habe sich der Kanton auch an einem solchen Charterflug beteiligt, allerdings konnten von den fünfzehn reservierten Plätzen nur sieben belegt werden. Das Problem liege vor allem da drin, dass man gemäss Gesetz nur 96 Stunden Zeit zur Ausschaffung hat. Leider mache das kantonale Verwaltungsgericht im Gegensatz zu anderen Kantonen nicht möglich, dass solche Fälle frühzeitig in Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft gestellt werden könnten. Darum sei die Hälfte des Platzes bezahlt worden, ohne benutzt werden zu können.
Franz Ammann beantragt keine Diskussion.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp schliesst die Landratssitzung.
Für das Protokoll:
Colette Schneider
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 19. Februar 1998, 10 Uhr