Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2008
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2008-266 vom 21. Oktober 2008
Vorlage: Postulat Thomas Schulte: Erhöhung der Entschädigungsansätze für die Expertentätigkeit im Bereich der Lehrabschlussprüfungen im Kanton Basel-Landschaft ( 2004/009 )
- Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 18. November 2008
- Beschluss des Landrats am 11. Dezember 2008 < beschlossen >
Nr. 943
Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) informiert, der Landrat habe am 6. Mai 2004 das titelerwähnte Postulat überwiesen. Im Herbst 2005 lehnte der Regierungsrat die von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beantragte Erhöhung der Expertenentschädigung auf Fr. 35.- unter Hinweis auf das Projekt Generelle Aufgabenüberprüfung ab, hingegen beschloss der Regierungsrat am 27. November 2007 auf Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion eine Erhöhung des Ansatzes von 15 auf 21 Franken, was ab 2008 für den Kanton jährliche Mehrausgaben von Fr. 160'000.- bedeutet.
Mit der Vorlage 2008/266 vom 21. Oktober 2008 beantragt der Regierungsrat dem Landrat, das Postulat Schulte abzuschreiben.
Das Postulat verlangt eine Erhöhung der Entschädigungsansätze für die Expertentätigkeit im Bereich der Lehrabschlussprüfungen im Kanton Basel-Landschaft.
Die Vorlage wurde von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an der Sitzung vom 6. November 2008 im Beisein des Postulanten beraten. Einleitend machen die Vertreter der Bildungsdirektion zur Entschädigungshöhe geltend, dass die Berufsausbildung eine Verbundaufgabe von Wirtschaft und Staat sei. Ziel kann also nicht ein kostendeckender Staatsbeitrag sein. Mit Fr. 41 ab dem Jahr 2008 stehe der Kanton Basel-Landschaft beim Gewerbe im schweizerischen Vergleich nun recht gut da.
Thomas Schulte bedankte sich für die bisherige, wohlwollende Erhöhung, hätte aber nichts gegen etwas mehr einzuwenden gehabt. Die Erhöhung sei ein guter Ansatz, man hinke aber trotzdem ein wenig hinterher. Es muss von den Lehrbetrieben aus Idealismus viel Zeit investiert werden, und es werde immer schwieriger, Prüfungsexperten zu finden. Die Lehrmeister führen im Übrigen auch einen Gesetzesauftrag aus. In allen Branchen gebe es immer weniger Lehrbetriebe und diese seien auch immer stärker belastet. Der Postulant setzt sich grundsätzlich für eine weitere Anhebung der Entschädigung ein, er könnte sich mit einer Abschreibung nur ungern abfinden.
In der Fragerunde der Kommissionsberatung bestätigte Thomas Schulte, dass es in der Wirtschaft Firmen gebe, die keine Lehrlinge ausbilden und auch nicht Mitglied im entsprechenden Dachverband sind, sich dann aber die guten Leute pflücken und ihnen ein wenig mehr Lohn zahlen. Dagegen aber tun andere Betriebe sehr viel in Bezug auf die Ausbildung. Das Problem könne via Verband nicht gelöst werden, denn auch wer nicht im Verband ist, schöpft den Markt ab, indem er Fachleute braucht.
Eine Landrätin gab zu bedenken, dass die Beiträge je nach Verband variieren, was letztlich wieder für einen Berufsbildungsfonds sprechen würde, welcher im Landrat auch schon zur Diskussion stand.
Ein Landrat, welcher im Metier tätig ist, gab aber zu bedenken, die Zahl der Betriebe, die nicht ausbilden können, werde gemeinhin unterschätzt. Dies habe zum Teil damit zu tun, dass sie zu stark spezialisiert sind. Diese nun quasi mit einem Berufsbildungsfonds zu bestrafen, hält er nicht für fair. Zudem gebe es bereits einige Berufsverbände mit Berufsbildungsfonds. Er wehrt sich für die KMUs, welche letztlich hinter den Berufsverbänden stehen und grundsätzlich sehr viel in die Ausbildung investieren; diese sollen nicht einfach wieder geschröpft werden. Klar gebe es daneben auch Trittbrettfahrer und solche, die sich mehr engagieren könnten. Er verwahrt sich aber gegen eine Pauschalisierung und ist grundsätzlich nicht für einen branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds.
Eintreten war in der Kommission unbestritten. SP, SVP und CVP folgten dem Regierungsantrag auf Abschreibung des Postulats. Die FDP stützte den Antrag ihres Fraktionskollegen auf Nichtabschreibung. Die Grünen folgten dem Regierungsantrag mit dem Hinweis, darauf hinzuwirken, dass in Basel-Stadt und Basel-Landschaft dieselben Ansätze gelten sollten.
Die BKSK beschloss mit 13:0 Stimmen Abschreibung des Postulats Schulte und beantragt dem Landrat Zustimmung zur Vorlage 2008/266 und damit zur Abschreibung des Postulats 2004/009 .
Eva Chappuis (SP) stimmt der Abschreibung des Postulats seitens der SP-Fraktion zu. Bei der Berufsbildung handle es sich um eine wichtige, gemeinsame Aufgabe der Wirtschaft und des Staates. Die staatlichen Entschädigungen für die Experten müssen daher nur einen Teil der effektiven Kosten abdecken. Dass viele Betriebe nicht ausbilden können und mit einem Berufsbildungsfonds bestraft wären, stimme nicht. Ein Berufsbildungsfonds sei keine Strafe, denn auch Betriebe, welche selbst nicht ausbilden können, profitieren letztlich von gut ausgebildeten Leuten, welche in anderen Betrieben oder Verbünden ausgebildet wurden. In solchen Verbünden hätten noch viele spezialisierte Firmen die Möglichkeit, sich an der Berufsbildung zu beteiligen.
Mit den aktuellen Entschädigungsansätzen für die Expertentätigkeit im Bereich der Lehrabschlussprüfungen im Kanton Basel-Landschaft werde kein falsches Signal ausgesandt, die Berufsbildung soll nicht geschwächt werden, jedoch das duale System erhalten bleiben.
Paul Wenger (SVP) erklärt, auch die SVP-Fraktion stimme der Abschreibung zu. Er selbst fragt sich trotzdem, ob die 41 Franken letztlich ein fairer Preis seien.
Eva Chappuis sitze möglicherweise einem kleinen Irrtum auf. Er selbst kenne Kleinstbetriebe und Kleinstgewerbler, welche grundsätzlich Lehrlinge ausbilden möchten, dies aufgrund der Betriebsgrösse oder der Qualifikation jedoch nicht können. Diesen zu unterstellen, sie würden etwas unterlaufen, hält Paul Wenger für äusserst unfair. Es sei auch dahingestellt, ob diese von einem Berufsbildungsfonds profitieren würden.
Thomas Schulte (FDP) bedankt sich als erstes für die Anhebung der Expertenentschädigung, denn damit zeige die Regierung gegenüber denjenigen Personen, welche die Jugendlichen ausbilden, den nötigen Respekt. Zudem sei ihm klar, dass in einem dualen System sowohl die Wirtschaft als auch der Staat beteiligt seien. Es gebe immer verschiedene Gründe, weshalb gewisse Betriebe ausbilden oder eben nicht.
Tatsache sei, dass die ganze Arbeit auf Wenigen laste, denn die meisten Prüfungsexperten bestreiten auch die Einführungskurse und bilden Lehrlinge aus, ohne bisher von der Regierung je den nötigen Respekt für ihre Tätigkeit erhalten zu haben. Dieser Tatsache wirkte die Regierung nun mit der Honorierung der Expertentätigkeit mit 41 Franken entgegen.
Trotzdem hofft Thomas Schulte, dass Urs Wüthrich weiterhin am Ball bleiben werde, da sowohl die Kosten als auch die Anforderungen und die Präsenzzeiten steigen. Entsprechend müsse die Entschädigung in einigen Jahren erneut diskutiert werden. Da viele Berufsverbände beider Basel involviert seien, sollte Urs Wüthrich einmal mit seinem Basler Amtskollegen Eymann zusammensitzen und ihn darauf aufmerksam machen, dass die Bildung in beiden Basel gleich viel Wert sein sollte.
Vorerst bedankt sich Thomas Schulte noch einmal für die vorgenommene Erhöhung.
Urs Berger (CVP) bedankt sich bei Eva Chappuis für deren Werbung für die Ausbildungsverbünde, eine gute und erfolgreiche Institution. Die CVP/EVP-Fraktion bringt dem Anliegen des Postulanten grundsätzlich grosses Verständnis entgegen. Bei der Expertentätigkeit handle es sich in der Tat um eine Aufgabe, welche keinesfalls unterschätzt werden dürfe. Aus diesem Grund habe der Regierungsrat die Beiträge per 2008 auch von 15 auf 21 Franken erhöht. Mit der Lohnausfallentschädigung mache dies neu 41 Franken und damit liege Basel-Landschaft leicht über dem Schweizer Durchschnitt.
Die Unterstützung der dualen Ausbildung sei absolut wichtig. Zur Zeit können nicht mehr alle Lehrstellen besetzt werden. Seit zehn Jahren betreiben Kanton und Wirtschaft gemeinsam eine erfolgreiche Lehrstellenförderung. Es wurden enorm viele Lehrstellen und Verbünde geschaffen, es gehe nun aber darum, diese Lehrstellen zu besetzen und auch schulisch starke Jugendliche für die Berufsbildung zu gewinnen. Für schulisch schwächere Jugendliche wurden bereits viele Angebote geschaffen, welche weiterhin bestehen sollen.
Die CVP/EVP-Fraktion erklärt sich mit der Abschreibung des Postulats einverstanden.
Madeleine Göschke (Grüne) gibt bekannt, auch die Grüne Fraktion sei mit der Abschreibung des Postulats einverstanden. Betriebe, welche Lehrlinge ausbilden, führen eine wichtige Aufgabe aus, ebenso die Experten, welche die Lehrabschlussprüfungen abnehmen. Die Entlöhnung sei tatsächlich nicht rosig, der Beitrag der öffentlichen Hand sei aber richtig und was darüber hinaus gehe, sollen diejenigen bezahlen, welche schliesslich auch von gut ausgebildeten Angestellten profitieren. Die Berufsbildungsfonds stellen den richtigen Weg dar, denn Betriebe, welche selbst nicht ausbilden, bedanken sich so bei denjenigen Betrieben, welche die grosse Zusatzarbeit und Verantwortung für die Betreuung von Lehrlingen auf sich nehmen.
An dieser Stelle unterbricht Landratspräsident Peter Holinger (SVP) die Diskussion, welche am Nachmittag fortgesetzt werden soll.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
[Fortsetzung der Beratung vom Nachmittag, nach Behandlung der Frage der Dringlichkeit , der Überweisungen des Büros und der Begründung der persönlichen Vorstösse :]
Claudio Wyss (CVP) möchte auf die Aussage im Kommissionsbericht unter 3.2., die Unterstellung der Zahnarzt-Ausbildung unter das Berufsbildungsgesetz (BBG, SR 412.10) habe eine relativ hohe Erhöhung des Mitgliederbeitrags von CHF 50 zur Folge gehabt, zurückkommen. Er fühlt sich hier persönlich angesprochen und möchte seine Sicht darlegen. Erstens geht es hier nicht um die Zahnarzt-Ausbildung, sondern um die Ausbildung der Dentalassistentinnen. Die Rolle des Zahnarztes als Lehrmeister ist nicht neu - seit jeher wurden Dentalassistentinnen ausgebildet. Bezüglich der Kosten übernimmt der Staat das Schulgeld von CHF 4'000 pro Jahr. Der Lehrmeister oder die Lehrmeisterin übernimmt die Kosten für die überbetrieblichen Kurse und die Abschlussprüfung. Um dies in die Relation der Beiträge von CHF 50 zu setzen: Die vom Lehrmeister oder der Lehrmeisterin übernommenen Kosten bewegen sich über die ganze Lehrzeit in einem Rahmen von CHF 2'400 bis 2'900.
Thomas Schulte (FDP) kommt auf zwei Voten zurück. Er habe vorher gesagt, es gäbe zu wenig Lehrstellen, Urs Berger habe darauf hingewiesen, dass viele Lehrstellen nicht besetzt werden könnten. In der Tat ist die Problematik sehr branchenbezogen und bestimmt gibt es Branchen mit offenen und andere mit zu wenig Lehrstellen. Zur Aussage von Madeleine Göschke bezüglich Kostendeckung: Dies ist auch nicht die Aufgabe, aber es geht darum, den Lehrlingsausbildnern etwas Wertschätzung zu zeigen. Die FDP-Fraktion wird für Abschreibung stimmen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) möchte noch einige Aspekte betonen. Erstens wurde erwähnt, mit den erhöhten Beiträgen zeige man Respekt gegenüber der Berufsbildung. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass es eine lange Liste gibt, wie die Berufsausbildung seitens des Kantons wertgeschätzt wird. Die Prüfungsentschädigung ist ein Mosaikstein davon. Der Respekt beginnt aber schon mit dem Einsatz für eine Sekundarschule unter einem Dach für alle Niveaus. Dahinter steht die Absicht, dass auch die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt wie die anderen entscheiden müssen, ob sie den Berufsbildungsweg einschlagen wollen oder eine weiterführende Schule besuchen möchten. Mit anderen Worten soll sichergestellt werden, dass in den Berufsbranchen, in denen besonders leistungsstarke Schüler und Schülerinnen gefragt sind, diese auch rekrutiert werden können.
Zweitens zahlt der Kanton den Lehrbetrieben für jeden erfolgreichen Lehrabschluss CHF 200. Für keine weitere Aktion erhalte er jeweils so viele Dankesbriefe, so Regierungsrat Urs Wüthrich. Die Pionierrolle des Kantons Basel-Landschaft bei der Abgeltung der überbetrieblichen Kurse wurde schon viel diskutiert. Auch in die Imagepflege der Berufsbildung wurde einiges investiert. Dann stellt die Berufsshow einen Positionsbezug zu Gunsten der Berufsbildung dar. Es handelt sich bei den Entschädigungsansätzen also nicht um eine isolierte Massnahme.
Drittens können, wie angesprochen wurde, mit den Entschädigungen nicht die vollen Lohnkosten vergütet werden. Diese Aufgabe betrifft aber nicht einseitig den Kanton, sondern auch die Wirtschaft. Es ist hiebei auch anzufügen, dass ein Engagement als Prüfungsexperte oder -expertin in der Regel keine Einbahnstrasse darstellt, sondern auch Gelegenheit zur Qualitätssicherung im eigenen Betrieb bietet.
Zuletzt möchte Regierungsrat Urs Wüthrich bemerken, dass er sich regelmässig mit dem Bildungsdirektor des Kantons Basel-Stadt, Christoph Eymann, trifft und er gerne den Punkt Harmonisierung der Berufsbildung ansprechen wird.
Eintreten ist unbestritten.
://: Der Landrat beschliesst mit 71:2 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Postulat 2004/009 abzuschreiben. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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