Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2008
| |
2008-197 vom 9. September 2008
Vorlage : Sammelvorlage betreffend 13 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Januar 2008 - August 2008; Genehmigung
- Bericht der Finanzkommission vom 28. November 2008
- Beschluss des Landrats am 11. Dezember 2008 < beschlossen >
Nr. 939
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) berichtet, mit der heutigen Vorlage unterbreite der Regierungsrat dem Landrat 13 Abrechnungen über Verpflichtungskredite zur Prüfung und Genehmigung. Zwei Abrechnungen schliessen mit Mehrkosten und elf Abrechnungen mit Minderkosten ab. Der Finanzkommission liegen die Detailabrechnungen vor, in denen die Abweichungen begründet werden. Zu den Kostenabweichungen ist generell festzuhalten, dass diese mit der Genauigkeit des Kostenvoranschlages zusammenhängen. Als Standard gilt folgende Kostengenauigkeit: Beim zweistufigen Verfahren und einem Gesamtvolumen ab 10 Mio. Fr. beträgt die Genauigkeit +/- 10 %; beim einstufigen Verfahren und einem Gesamtvolumen unter 10 Mio. Fr. in der Regel +/- 20 %.
Die Unterschreitungen sind nicht nur das Verdienst der Verwaltung, sondern hängen auch stark von der Marktsituation ab. Je nach Auslastung der Unternehmer ergeben sich erhebliche Preissprünge, wie sie in den letzten Jahren zu beobachten waren.
Zur Abrechnung Nr. 2: Beim schienengebundenen ÖV liegen die Abrechnungen erst mehrere Jahre nach den Kreditbeschlüssen vor. Für das Gesamtwerk eines Linienausbaus bestehen verschiedene, sich kumulierende Verpflichtungskredite. Bisher galt die Philosophie, dass die Abrechnung dieser Verpflichtungskredite erst erfolgte, wenn das Gesamtwerk abgeschlossen war. Dies soll nun geändert werden. Die BUD ist bestrebt, jede ausgeführte Etappe unmittelbar nach deren Inbetriebnahme abzurechnen.
Zu Abrechnung Nr. 3: Die Punktlandung - eine Abweichung von nur 30 Rappen - war deshalb möglich, weil es um die Abrechnung gesprochener Beiträge ging. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen war im Voraus bekannt. Die BUD muss jeweils darauf achten, dass die Verpflichtungskredite zur Ausrichtung von Energieförderbeiträgen rechtzeitig durch einen Folgekredit erneuert werden.
Zu Abrechnung Nr. 4: Im Zusammenhang mit dem Bau eines Ableitungskanals für gereinigtes Abwasser von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein entstanden Mehrkosten, welche auf die Sanierung der geschädigten Liegenschaften zurückzuführen sind. Trotz dieser Mehrkosten konnte innerhalb der Genauigkeit des Kostenvoranschlages von +/- 10 % abgerechnet werden.
Zu Abrechnung Nr. 8: In der Finanzkommission wird der gute Abschluss eines so grossen und komplexen Projektes, wie es "Census" war, besonders lobend erwähnt.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 10:0 Stimmen, dem Landratsbeschluss 2008/197 betreffend 13 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten zuzustimmen.
Mirjam Würth (SP) hat keine Ergänzungen anzubringen und beantragt dem Landrat im Namen der SP-Fraktion, den Abrechnungen der Verpflichtungskredite zuzustimmen.
Daniela Gaugler (SVP) gibt bekannt, die SVP-Fraktion stimme der aktuellen Sammelvorlage einstimmig zu. Die Verwaltung habe gut gearbeitet und sei haushälterisch mit den gesprochenen Geldern umgegangen. Nicht ganz gesetzeskonform seien drei verspätete Abrechnungen. Aufgrund der plausiblen Erklärungen kann die SVP die zeitlichen Überschreitungen jedoch akzeptieren. Daniela Gaugler erwähnt speziell das Projekt "Census". Dass ein derart komplexes Computersystem im Kreditrahmen abgerechnet werden könne, ja sogar noch Minderkosten daraus resultieren, sei lobenswert. Die betreffenden Mitarbeiter der Finanzdirektion haben diese heikle Aufgabe mit Bravour gelöst.
Dieter Schenk (FDP) stellt fest, die meisten Abrechnungen würden erfreulicherweise mit Minderkosten abschliessen, was bei den Bauvorlagen insbesondere mit der schlechten Auslastung der Bauwirtschaft zusammenhing. Er warnt jedoch davor, dass sich dieses Bild bereits bei den nächsten Abrechnungen anders präsentieren könnte.
Auch die FDP-Fraktion zeigt sich erfreut über die Abrechnung "Census". Das Projektmanagement, wie es damals auch von der PUK-EDV angeregt wurde, habe offenbar gut gegriffen.
Zu Abrechnung Nr. 3: Dieter Schenk fragt sich, ob nicht jemand die fehlenden 30 Rappen hätte spenden können, damit der Landrat keinen Nachtragskredit von 30 Rappen bewilligen müsste.
Zu Abrechnung Nr. 9: Hier bestehe eine Unstimmigkeit bei den Gesamtkosten, welche sich zwischen Originalbericht und Kommissionsbericht um 25 Rappen unterscheiden. Es müsste hier allenfalls noch eine Bereinigung vorgenommen werden.
Zu Abrechnung Nr. 4: Dazu wird sich Thomas Schulte (FDP) noch äussern.
Ansonsten wird die FDP-Fraktion der Vorlage zustimmen.
Rita Bachmann (CVP) gibt bekannt, die CVP/EVP-Fraktion stimme der Sammelvorlage zu.
Thomas Schulte (FDP) geht auf die Abrechnung Nr. 4 ein. Am 9. September 2004 habe er in einer Interpellation ( 2004/201 , Interpellation der FDP-Fraktion: Grosser Nutzen, grosser Schaden - wer haftet, wer zahlt?) gefragt, weshalb mit Steuergeldern Schäden, welche durch Baubetriebe verursacht werden, finanziert werden müssen. Er wurde damals von Regierungsrat Jörg Krähenbühls Vorgängerin relativ schroff angegangen. Laut Kommissionsbericht sind die Mehrkosten auf die Sanierung der geschädigten Liegenschaften zurückzuführen. Der Regierungsbericht mache jedoch folgende Aussage: "Die Differenz von Fr. 855'000 zum Abrechnungsbetrag von 12 Mio. Franken ist auf eine effektive Abrechnung der Mehrwertsteuer zurückzuführen." Was stimmt nun?
Bezüglich Bau des Ableitungskanals wurden geologische Gutachten erstellt und man habe sich für den Pressvortrieb entschieden, was dann nicht funktioniert habe. Weshalb müssen jetzt die Steuerzahler mit ihren Steuergeldern für Verfehlungen Dritter bezahlen?
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt dazu, bei der Submission des Ingenieurteams resp. der Unternehmer habe man sehr grossen Wert auf die Erfahrung gelegt und man sei bei der Projekt- und Bauphasenbeurteilung zum Schluss gekommen, dass keine zusätzlichen Versicherungen abgeschlossen werden müssen. Der Pressvortrieb konnte dann nicht wie in der Vorphase geplant stattfinden, so dass es zu Schäden von rund 3 Mio. Franken kam. Daraufhin wurden mit dem Unternehmer, dem Ingenieur und dem Kanton als Bauherr Verhandlungen geführt und man kam zum Schluss, dass rund 1/3 der Kosten vom Kanton übernommen werden. Dazu bestehe auch ein Regierungsratsbeschluss. Dennoch konnte die Rechnung in der Bandbreite von 10 % Abweichung abschliessen.
Marc Joset (SP) kommt auf Dieter Schenks (FDP) Votum zurück und betont, der Betrag der Minderkosten bei Abrechnung Nr. 9 (4'228.25) sei korrekt, jedoch unterlief ein Fehler bei den Gesamtkosten. Diese betragen Fr. 439'771.75 .
Thomas Schulte (FDP) dankt Regierungsrat Jörg Krähenbühl für die offenen Worte, zeigt sich jedoch trotzdem nicht ganz befriedigt. Gerade gestern waren im Landrat die steigenden Kosten für Expertisen (+ 19 %) ein Thema. Offenbar bezahle schliesslich trotzdem der Steuerzahler die verfehlten Expertisen. Ein nächstes Mal müssten hier entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden.
Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1
://: Bei der Abrechnung mit der Ziffer 9 muss der Betrag für die Gesamtkosten wie folgt lauten: Fr. 439'771.75.
Ziffer 2
keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss mit 67:0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. [
Namenliste
]
Landratsbeschluss ( = Beilage des Kommissionsberichts; darin ist Ziffer 9 nicht geändert)
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Back to Top