Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2008
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2008-006 vom 8. Januar 2008
Vorlage: Ausbau der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim/Dornach sowie Doppelspurausbau Stollenrain; Kreditvorlage
- Bericht der Bau- und Planungskommission vom 19. März 2008
- Beschluss des Landrats am 10. April 2008: < beschlossen > || Landratsbeschluss
Nr. 418
Der Präsident der Bau- und Planungskommission, Rolf Richterich (FDP), erklärt, der Bahnhof Dornach-Arles-heim sei ein wichtiger Haltepunkt des Regio-S-Bahn-Netzes. Er präsentiert sich aber nicht in einem optimalen Zustand und soll nun zu einer eigentliche Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs aufgewertet werden, an dem die drei Verkehrsträger Bahn, Tram und Bus zusammengeführt werden. Das Projekt umfasst nicht nur den Um- und Ausbau des Bahnhofareals selber, sondern auch den Doppelspurausbau der 10er-Tramlinie am Stollenrain, damit auf diesem Streckenabschnitt die Kapazitäten erhöht werden können.
Die totalen Investitionskosten belaufen sich auf CHF 30,7 Mio., wovon der Bund rund CHF 11 Mio. übernimmt, falls der Baubeginn vor Ende 2008 erfolgt. Der Bruttobeitrag des Kantons beträgt also ca. CHF 20,5 Mio. Darin sind CHF 1,7 Mio. von der Gemeinde Arlesheim enthalten.
Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. In der Detailberatung wurden einige Punkte genauer unter die Lupe genommen:
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Wie lässt sich gewährleisten, dass die Bundessubventionen bezahlt werden? Wenn der Ausführungsbeginn der Tiefbauarbeiten - offizielle vorgesehen für den 7. November 2008 - noch dieses Jahr ist, werden die Gelder fällig.
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Wie werden die Kosten in Anbetracht der komplexen geographischen Umstände aufgeteilt? Diese Frage wurde zufriedenstellend beantwortet.
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Welcher Index wird für die Festlegung der Kosten angewandt? Die Kommission hat verlangt, dass der Index schon vor der Umsetzung bestimmt und am besten bereits im Landratsbeschluss festgehalten wird. Die Experten haben aber aufgezeigt, dass dies nicht immer möglich ist, der BPK aber erläutert, welche Indizes beim aktuellen Projekt zur Anwendung kommen sollen. Die Indexteuerung könne erst nach der nächsten Projektphase festgelegt werden. Diese Auskunft musste die Kommission akzeptieren. Für künftige Projekte hat sie aber den Wunsch angemeldet, dass der Index frühzeitig genannt wird, um zu verhindern, dass während oder nach dem Bau darüber grosse Diskussionen entstehen.
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Die Bau- und Planungskommission empfiehlt die Vorlage einstimmig zur Annahme.
Die Kommission hat die Vorlage in rekordverdächtigen Tempo behandelt, damit der Bau möglichst bald begonnen werden kann. Wegen dieser hohen Geschwindigkeit gibt es einen Antrag, der in der Kommission nicht mehr behandelt werden konnte und deshalb jetzt vom Kommissionspräsidenten gleich selber gestellt wird. Der geplante Busbahnhof soll gemäss bestehendem Projekt mit einem normalen Flachdach bedeckt werden. Ursprünglich war ein wellenförmiges Dach mit dem Namen «Jura» vorgesehen, das ermöglicht, dass auch Licht auf die Busstationen fällt. Das kostet natürlich etwas mehr, aber am ausgearbeiteten Projekt würden sich die Gemeinden Dornach und Arlesheim mit je einem Drittel an den Mehrkosten beteiligen. Deshalb beantragt der Kommissionspräsident, folgender neuer Ziffer des Landratsbeschlusses zuzustimmen:
5. Zur Überdachung des Bushofs wird ein städtebaulich besser gestaltetes Wellendach erstellt. Die Zusatzkosten von CHF 500'000 werden zu je einem Drittel zwischen den Gemeinden und dem Kanton Basel-Landschaft verteilt. Der Verpflichtungskredit gemäss Ziffer 1 dieses Beschlusses wird entsprechend um CHF 333'000 erhöht. Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Kostenbeteiligung der beiden Gemeinden in der Höhe von je einem Drittel.
Von den CHF 333'000 würde die Hälfte später von der Gemeinde Arlesheim wieder zurückerstattet.
Dieser Zusatzantrag lässt sich wie folgt begründen:
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Die Nähe des Bahnhofes zum denkmalgeschützten Kloster Dornach erfordert eine hevorragende städtebauliche Lösung. Das normale Flachdach genügt an diesem Standort nicht.
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Dank der versetzten Wellenform gelangt Tageslicht unter das Dach. Unter einem normalen Flachdach dieser Dimension wäre es ziemlich dunkel.
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Der Bahnhofplatz ist der Empfangspunkt der beiden Gemeinden Arlesheim und Dornach. Er ist eine Visitenkarte für die Gemeinden und soll entsprechend gestaltet werden.
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Der neue Bahnhofplatz ist flächenmässig sehr begrenzt und als nutzungsorientierte Verkehrsdrehscheibe optimiert. Die einzelnen Elemente sind vor diesem Hintergrund auch grosszügiger zu gestalten, um den Platz aufzuwerten und um ihm ein typisches Gepräge zu verleihen.
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Die meisten Bahnhöfe im Kanton Basel-Landschaft sind in den letzten Jahren erneuert worden und sind heute ein Markenzeichen des Kantons. Auch der Doppelbahnhof Dornach-Arlesheim soll nach dem Umbau ein typisches Merkmal bekommen.
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- Eintretensdebatte
Urs Hintermann (SP) erklärt, die SP-Fraktion unterstütze die Vorlage. Es geht um ein wichtiges, zukunftsgerichtetes Projekt, wird doch die Entwicklung der Regio-S-Bahn in den nächsten Jahren noch massiv voranschreiten. Der Bahnhof Dornach-Arlesheim wird zu einer immer wichtigeren Verkehrsdrehscheibe fürs ganze Birstal. Auch dem gut begründeten Zusatzantrag in Sachen Wellendach stimmt die SP-Fraktion zu.
Urs Hess (SVP) gibt bekannt, dass auch die SVP-Fraktion hinter der Verkehrsdrehscheibe Dornach-Arlesheim stehe und deshalb die Vorlage unterstütze. Das Vorhaben eilt, damit auch wirklich noch Bundessubventionen fliessen. Die Bau- und Planungskommission hat sehr schnell gearbeitet, und wenn dies nun auch die Planer noch tun, kann der Spatenstich tatsächlich noch im Spätherbst erfolgen. Auch den Zusatzantrag für das Wellendach wird die SVP-Fraktion unterstützen, drängt aber auf eine möglichst günstige Ausführung. Der Kanton darf dafür nur Geld ausgeben, wenn die beiden Gemeinden ihr Drittel wirklich beisteuern.
Hanspeter Frey (FDP) teilt mit, seine Fraktion sei hoch erfreut über das gute Projekt. Dieses verdient Unterstützung und ist speditiv umzusetzen. Es ist sicher, dass es zu einer Nutzungssteigerung seitens der ÖV-Kunden führen wird. Die Verkehrsdrehscheibe Dornach-Arlesheim ist Teil des Agglomerationsprogramms. Die FDP-Fraktion ist bedingungslos für ein Ja zur Vorlage und stimmt auch - trotz gewisser Vorbehalte - dem Zusatzantrag für ein Wellendach zu, da sich die Kosten wegen der Mitfinanzierung durch die Gemeinden in einem akzeptablen Rahmen bewegen.
Auch die CVP/EVP-Fraktion sei einstimmig für Eintreten, hält Christian Steiner (CVP) fest. Das Projekt ist eine gute Sache. Auch dem Zusatzkredit für ein Wellendach wird die Fraktion zustimmen.
Eine gewisse Skepsis besteht hinsichtlich der Sicherung der Bundesmittel. Am 7. November 2008 ist der offizielle Beginn der Tiefbauarbeiten vorgesehen, die relevant sind für die Zahlung der Bundesgelder. Wenn sich das Ganze nur um sieben Wochen verzögern sollte, fallen die elf Millionen Franken - oder zumindest Teile davon - weg, und das wäre ein Riesenverlust. Dass die Termine so knapp liegen, ist nicht einfach gottgegeben, sondern hat gewisse Ursachen. Diesen Ursachen gilt es auf den Grund zu gehen.
Isaac Reber (Grüne) und seine Fraktionskolleg(inn)en begrüssen und unterstützen die Vorlage vorbehaltlos; das gleiche gilt für den Zusatzantrag. Erfreulich ist insbesondere, dass der Impuls für diese zusätzliche Aufwertung von den Gemeinden gekommen ist. Die grüne Fraktion bedauert nur, dass der Kanton nicht den Mut zu mehr solchen Projekten hat. Der Bund bietet verschiedene Programme zur finanziellen Unterstützung von ÖV-Förderungsprojekten an. Die Nordwestschweiz müsste davon offensiver Gebrauch machen, sonst fliessen immer mehr Mittel, die eigentlich dem Raum Basel zustünden, in andere Regionen; Zürich macht es immer wieder vor.
://: Eintreten ist unbestritten.
- Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 - 4 keine Wortbegehren
Ziffer 5 (neu)
Thomas de Courten (SVP) glaubt, aufgrund seiner Rechenkünste ergebe Fünfhunderttausend geteilt durch drei nicht 333'000.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) dankt, dass er auch noch das Wort bekommt, begrüsst die Beweglichkeit der Bau- und Planungskommission, auch auf diesen Zusatzantrag noch einzugehen, und erklärt, der Arlesheimer Anteil an den Zusatzkosten würde später noch erstattet, während jener von Dornach direkt bezahlt würde.
Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) erklärt, sie habe dem Baudirektor nicht absichtlich das Wort nicht erteilt, sondern er habe nicht darum gebeten. [Heiterkeit]
://: Der neuen Ziffer 5 stimmt der Landrat mit 77:1 Stimmen zu. [ Namenliste ]
Ziffer 6
Damit werde, so Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne), die bisherige Ziffer 5 zur neuen Ziffer 6. Sie bekommt folgenden Wortlaut:
6. Ziffer 1 und 5 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
://: Die modifizierte Ziffer 6 wird stillschweigend gutgeheissen.
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
- Schlussabstimmung
://: Dem Landratsbeschluss betreffend Bewilligung eines Verpflichtungskredits für den Ausbau der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim/Dornach sowie des Doppelspurausbaus Stollenrain stimmt der Landrat mit 78:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung eines Verpflichtungskredits für den Ausbau der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim / Dornach sowie des Doppelspurausbaus Stollenrain
vom 10. April 2008
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der Realisierung des Ausbaus der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim/Dornach sowie des Stollenrains wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 20'455'000.- (inkl. MWSt.; Genauigkeit +/-15%) zu Lasten des Kontos 2317.364.00-013 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis April 2007 werden bewilligt.
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2.
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Von der Beteiligung der SBB AG, des Kantons Solothurn und der Gemeinden Arlesheim und Dornach am Um- und Neubau wird Kenntnis genommen.
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3.
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Vom in Aussicht stehenden Bundesbeitrag aus dem Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr wird Kenntnis genommen.
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4.
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Der Regierungsrat wird ermächtigt, für die Bahnbauten der BLT mit dem Bund, den beteiligten Kantonen und der BLT Baselland Transport AG eine Finanzierungsvereinbarung abzuschliessen.
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5.
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Zur Überdachung des Bushofs wird ein städtebaulich besser gestaltetes Wellendach erstellt. Die Zusatzkosten von CHF 500'000 werden zu je einem Drittel zwischen den Gemeinden und dem Kanton Basel-Landschaft verteilt. Der Verpflichtungskredit gemäss Ziffer 1 dieses Beschlusses wird entsprechend um CHF 333'000 erhöht. Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Kostenbeteiligung der beiden Gemeinden in der Höhe von je einem Drittel.
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6.
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Ziffer 1 und 5 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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