Protokoll der Landratssitzung vom 11. Juni 2009

Nr. 1253

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) führt einleitend aus, dass die neue Rechnungslegung - das Harmonisierte Rechnungsmodell 2, kurz: HRM2 - mehr Transparenz und eine grössere Harmonisierung unter den Kantonen bringe. Es soll damit ein neuer Kontenrahmen eingeführt werden, der jenem des Bundes entspricht.


Mit der Einführung des ERP-Systems per 1. Januar 2010 soll das HRM2 umgesetzt werden. Dies bedingt eine Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG), des Dekrets zum FHG und der Verordnung zum FHG.


Mit dem HRM2 werden ein gestufter Erfolgsausweis (Erfolgsrechnung mit Zwischensaldi), ein Eigenkapitalnachweis, eine Geldflussrechnung, ein Anlagenspiegel und ein Beteiligungsspiegel (Verflechtungen mit anderen Organisationen) eingeführt.


Ferner wird beim Verwaltungsvermögen eine neue Abschreibungspraxis zur Anwendung kommen. Heute werden 10% des Restbuchwertes abgeschrieben, was nicht dem Wertverlust der Anlagen entspricht. In Zukunft soll auf eine betriebswirtschaftliche Abschreibung gemäss Nutzungsdauer umgestellt werden. Beim Finanzvermögen sollen die Anlagen periodisch neu bewertet werden und zwar zum Verkehrswert.


Beim Übergang vom alten zum neuen Rechnungsmodell kommt es zu einer Neubewertung des Finanzvermögens .


Gleichzeitig werden auch die Passiven (Rückstellungen, Verpflichtungen und Eventualverpflichtungen) neu bewertet werden.


Die so genannte Neubewertungsreserve soll separat ausgewiesen und nicht dem Eigenkapital zugeschlagen werden. Sie wird eingesetzt, um zukünftige Wertschwankungen im Finanzvermögen auffangen zu können.


Im Weiteren wird die Aktivierungsgrenze von CHF 200'000 auf CHF 300'000 erhöht werden. Damit erfolgt eine Anpassung an die Teuerung; letztmals geschah dies 1997.


Finanziell wird sich das Ganze dergestalt auswirken, dass die Erfolgsrechnung insgesamt um 5 bis 10 Millionen Franken strukturell entlastet wird. Im Zusammenhang mit der objektweisen Erfassung der Immobilien im Finanzvermögen fällt ein einmaliger Mehraufwand von CHF 80'000 an. Durch die Erhöhung der Aktivierungsgrenze erfährt die Erfolgsrechnung eine Mehrbelastung von ca. 4 Millionen Franken. Im Gegenzug ergibt sich eine Entlastung im Umfang von ca. 10 Millionen Franken, da die Abschreibungen durch den Übergang vom degressiven zum linearen System über die Nutzungsdauer verteilt werden und zu Beginn ein kleinerer Aufwand anfällt.


Die Finanzkommission begrüsst die verbesserte Transparenz und Übersichtlichkeit und die Tatsache, dass damit im Staatswesen die gleiche Terminologie wie in der Privatwirtschaft verwendet wird.


Die Kommission hat sich eingehend mit der neuen Abschreibungspraxis befasst: Es wird auch in Zukunft ein Entscheidungsspielraum bestehen. Gemäss HRM2 kann inskünftig entweder degressiv oder linear auf der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei den Abschreibungskategorien werden Bandbreiten vorgegeben: Für Tiefbauten gelten 40 bis 60 Jahre und für Hochbauten 20 bis 30 Jahre. Die Kantone müssen sich innerhalb dieser Bandbreite bewegen, was zu einer besseren Vergleichbarkeit beiträgt. Die Grundstücke im Verwaltungsvermögen sollen nicht abgeschrieben, sondern neu bewertet werden - dies deshalb, weil ja Grundstücke immer wieder bebaut werden können. Noch offen ist, ob der Gesamtwert des bebauten Grundstücks oder nur das Gebäude abzuschreiben sei; dies soll in einer Verordnung geregelt werden.


Die Kommission ist der Meinung, dass die entsprechende Auslegung betreffend Abschreibungsbedarf entscheidend ist und darum im Gesetz festgehalten werden soll, dass der Regierungsrat abweichende Regelungen für Grundstücke beschliessen könne. Diese Ergänzung von § 15 ist die einzige von der Kommission vorgenommene Änderung des Gesetzesentwurfs, die auch dem Landrat zur Annahme empfohlen wird.


Bei den Spitälern besteht ein Widerspruch zum HRM2. Sie werden aus dem Konsolidierungskreis der Staatsrechnung herausgelöst, obwohl sie rechtlich nicht verselbständigt sind. Die Finanzkontrolle bestätigte, dass es möglich ist, die Rechnungen der Spitäler nicht mehr in die Staatsrechnung zu integrieren. Allerdings sind mit dem Herauslösen aus dem Konsolidierungskreis zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Rechnungslegung und Berichtswesen an den Konzern verbunden.


In der Kommission wurde auch die Frage erörtert, welche Auswirkungen die neuen Bestimmungen auf das Eigenkapital und auf die Wirkung der Defizitbremse haben, z.B. betreffend des Fonds zur Vorfinanzierung von Projekten, die nicht dem Eigenkapital zugerechnet werden können. Die Defizitbremse ist ein Spezialfall und wird nicht im HRM2 abgehandelt. Es wird aber zu einer Entlastung des Eigenkapitals kommen - nämlich zum Zeitpunkt, da das Vorhaben realisiert und der Fonds aufgelöst wird. Diese Entlastung wird allerdings tranchenweise, im Rahmen der jährlichen Abschreibung, vorgenommen werden.


Die Finanzkommission will die als Postulat überwiesene Motion 2007/159 von Hans-Jürgen Ringgenberg, «Klarere gesetzliche Vorgaben und Standards für die Zuweisung von Rückstellungen (Fondsbildung) in der Staatsrechnung», nicht abschreiben. Laut Finanzdirektion werden Fragen im Zusammenhang mit der Bildung von Zweckvermögen Gegenstand einer später geplanten FHG-Totalrevision sein, weshalb das Postulat stehen gelassen werden soll.


Die Finanzkommission beantragt


Ruedi Brassel (SP) hält die Vorlage, wie vom Kommissionspräsidenten auch schon dargelegt, für «sehr klar» und «unbestritten». Die SP ist für Eintreten auf die Vorlage und folgt den Anträgen der Kommission.


Peter Brodbeck (SVP) erklärt, dass die SVP für Eintreten sei und der Vorlage «grundsätzlich» zustimme.


Mit dieser wird eine neue Form der Rechnungslegung gewählt, wobei der Zeitpunkt der Umsetzung in der Freiheit und Kompetenz der einzelnen Kantone liegt. Das Ganze jetzt in Baselland einzuführen, ist insofern richtig, als gleichzeitig mit dem ERP-Projekt eine weitere Neuerung im Bereich Software wirksam werden soll. Allerdings ist beides zusammen eine Herausforderung für den Kanton, so dass darauf zu achten ist, dass das ERP-Projekt nicht «überladen» wird. Es ist jetzt schon klar, dass der neuen Software auch organisatorische Änderungen folgen werden.


Durch die geplanten Aufwertungen wird ein Gewinn entstehen, welcher für erhöhte Rückstellungen zu verwenden ist. Ebenso ist ab 2010 genau zu prüfen, welcher Position in der Staatsrechnung die Neubewertungsreserven zugewiesen werden. Die SVP fragt sich, ob mit dem Aufwertungsgewinn nicht auch das Eigenkapital dotiert werden könnte, und wird auf diese Idee zu gegebener Zeit zurückkommen.


Die Zielsetzung der parlamentarischen Initiative der SVP über die Verwendung ausserordentlicher Erträge wird mit dieser Vorlage nicht erfüllt, weshalb die vorgeschlagene Abschreibung fragwürdig ist.


Die Systemumstellungen werden in der Verwaltung verschiedene Kosten verursachen, so dass Kostenträgerrechnungen nur dort zur Anwendung kommen sollten, wo auch ein «substantieller» Gebührenertrag anfällt und wo es entsprechend wichtig ist zu wissen, was die damit verbundenen Dienstleistungen kosten.


Hinsichtlich der periodischen Neubewertung des Finanzvermögens ist schliesslich pragmatisch vorzugehen. Der von der Finanzdirektorenkonferenz vorgegebene Spielraum für die Abschreibepraxis ist auszunützen.


Die Spitäler werden in Zukunft eine von der Staatsrechnung getrennte Rechnungslegung haben. Gemäss § 30a sollen die Spitalrechnungen im Anhang zur Staatsrechnung offengelegt werden. Die Finanzkommission hat in den Beratungen zwar den Eindruck gewonnen, dass dies nicht notwendig sei, aber dennoch wird genau zu beobachten sein, wie die Offenlegung stattfinden wird. Diese muss so transparent sein, dass die Rechnungen der Spitäler weiterhin nachvollziehbar sind.


Nach Daniela Schneeberger (FDP) begrüsst die FDP die Einführung des HRM2, da die Rechnung transparenter und für den Leser aussagekräftiger gestaltet werde. Bewertungen des Verwaltungs- und Finanzvermögens werden nach betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten vorgenommen. Die bisherige Abschreibungspraxis entsprach jeweils nicht dem tatsächlichen Wertverlust, was mit der neuen Praxis «ganz klar» verbessert wird. Die FDP ist für Eintreten auf die Vorlage und stimmt dem neuen Modell zu.


Thomi Jourdan (EVP) meint ebenfalls, die Entwicklung in die vorgesehene Richtung sei korrekt. Im Namen seiner Fraktion möchte er noch klären, welche Anpassungsleistungen die Gemeinden zu erbringen haben.


Klaus Kirchmayr (Grüne) spricht sich namens der Grünen ebenfalls für diesen weiteren Baustein in der Verbesserung der Finanzrechnung aus. Dies ist gut für die Transparenz und ist weiterzuführen. Die letzten offenen Punkte für eine «Super-Finanzrechnung im Kanton» werden mit der Totalrevision des FHG zu regeln sein.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die gute Aufnahme der Vorlage durch den Landrat und die zu erwartende Zustimmung. Er begrüsst auf der Tribüne des Landratssaals Yvonne Reichlin, die Vorsteherin der Finanzverwaltung, die als verantwortliche HRM2-Projektleiterin einen grossen Teil zur Vorlage beigetragen hat und welcher der eigentliche, grosse Dank gebührt.


Die Gemeinden werden von dieser Vorlage nicht direkt betroffen sein. Der Geltungsbereich des FHG umfasst die Gemeinden nicht. Aber es ist geplant, dass bis 2012 HRM2 auf die Voranschläge hin auch auf Gemeindeebene umgesetzt werde, um so auch den Finanzausgleich zu bewerkstelligen. Es ist vorgesehen, dass zur Revision der Gemeindefinanzverordnung noch im 1. Halbjahr 2009 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Kantons- und Gemeindevertretern, eingesetzt wird.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


* * * * *


- 1. Lesung


a. Finanzhaushaltsgesetz


Ziffer I., §§ 7-33a Keine Wortbegehren.


Ziffer II., § 48 Keine Wortbegehren.


Ziffer III. Keine Wortbegehren.


b. Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz


Ziffer I., §§ 4a-9 Keine Wortbegehren.


Ziffer II. Keine Wortbegehren.


://: Die 1. Lesung ist damit beendet.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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