Protokoll der Landratssitzung vom 11. September 2008
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2007-136 vom 7. Juni 2007
Interpellation von Thomas de Courten, SVP: Volksinitiative «Bildungsvielfalt für alle»
- Beschluss des Landrats am 11. September 2008: < beantwortet >
Nr. 663
Die Amtliche Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehrer-innen und Lehrer (AKK) verkündet am 17. März 2007 öffentlich, dass sie im Bündnis mit den Gewerkschaften vpod und lvb die Volksinitiative «Ja, Bildungsvielfalt für alle» mit allen Mitteln bekämpfen werde.
Diese Kampfansage erfolgt noch ehe die Regierung oder das Parlament die Volksinitiative inhaltlich beraten haben. Selbst ein allfälliger Gegenvorschlag der Regierung wird - noch bevor ein solcher überhaupt thematisiert ist - rundweg abgelehnt. Grundlage für eine solch undifferenzierte Position des AKK-Vorstandes kann nur eine rein ideologische Aversion gegenüber den Optionen einer freien Schulwahl sein. Eine sachliche Diskussion des Volksbegehrens wird offenbar glatt verweigert.
Die AKK wird nach Aufwand aus dem Budget der BKSK, also aus Steuergeldern, staatlich finanziert. Den Lehrer-innen und Lehrern stehen zusätzlich bis zu drei bezahlte (ebenfalls staatlich finanzierte) Schulhalbtage zur Teilnahme an Aktivitäten der AKK zu.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) bemerkt, die Diskussion über die Initiative sei im Bildungsrat geführt worden, in dem die AKK mit drei Personen vertreten ist. Sie hat sich dort also äussern können und dies - laut Bildungsrats-Protokoll - auch ziemlich intensiv getan.
Im Einzelnen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:
Frage 1
Nimmt der Regierungsrat diese einseitige Staatsschullehrer-Propaganda widerspruchslos hin?
Antwort
Davon kann keine Rede sein. Der Regierungsrat hat sich in seiner Vorlage an den Landrat eigenständig und klar positioniert. Die Regierung setzt sich aber selbstverständlich dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen können.
Frage 2
Wie verhindert der Regierungsrat die stossende, allenfalls sogar widerrechtliche Finanzierung von Abstimmungskampfmassnahmen der AKK aus Steuergeldern?
Antwort
Die AKK bekommt vom Kanton ausschliesslich für die Sitzungen und den Zeitaufwand Gelder, nicht aber für Kampagnen oder ähnliche Aktivitäten. Diese müssen von den Lehrerinnen und Lehrer finanziert werden.
Frage 3
Der AKK steht nach Gesetz und Verordnung ein Mitspracherecht gegenüber dem Regierungsrat in bildungspolitischen Fragen zu. Sie hat damit die Funktion eines beratenden Organs gegenüber dem Regierungsrat.
Nimmt die AKK jetzt die Position der Regierung zur Volksinitiative «Ja, Bildungsvielfalt für alle» vorweg, noch bevor sich die Regierung inhaltlich mit dem Volksbegehren auseinandergesetzt hat?
Antwort
Die Amtliche Kantonalkonferenz ist keine beratende Kommission des Regierungsrates, sondern gemäss Bildungsgesetz der Zusammenschluss aller verschiedenen Schularten-Konferenzen. Der Vorstand der AKK ist koordinierend tätig und nimmt zu allen Erlassen im Bildungswesen Stellung. Die AKK ist quasi die staatlich organisierte Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber dem Regierungsrat.
Frage 4
Gesetz und Verordnung sichern auch Lehrerinnen und Lehrern an privatrechtlichen Schulen mit einem Bildungsauftrag des Kantons die gleichberechtigte Mitsprache in der AKK zu. Diese Gleichberechtigung der Privatschullehrerschaft müsste somit auch für Verlautbarungen der AKK gegenüber dem Regierungsrat und der Öffentlichkeit gelten. In Geschäftsleitung und Vorstand der AKK führen allerdings ausschliesslich gewerkschaftlich engagierte Staatsschullehrer das Wort. Privatschullehrer sind vom Meinungsbildungsprozess in diesen Gremien ausgeschlossen.
Wie gedenkt der Regierungsrat die gesetzlich verankerte, gleichberechtigte Mitsprache der Privatschul-Lehrerinnen und -Lehrer wieder sicherzustellen?
Antwort
Das Bildungsgesetz sieht vor, dass die Lehrerinnen und Lehrer von Schulen, die im Auftrag des Kantons eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen (d.h. in erster Linie die Schulen des KV Baselland), ebenfalls in der AKK vertreten sind. Die Lehrkräfte der reinen Privatschulen sind von Gesetz wegen nicht in der Amtlichen Kantonalkonferenz vertreten, weil sie kein Teil der amtlichen, sprich: öffentlichen Schule sind.
Dem Fragesteller ist es bestimmt nicht darum gegangen, die demokratischen Rechte der Lehrerinnen und Lehrer einzuschränken, sondern er wollte sicherstellen, dass nicht mit Steuermitteln Abstimmungskampagnen gestaltet werden. Dies ist, wie die Antworten zeigen, nicht der Fall. Es darf aber nicht sein, dass ein Teil der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons vom politischen Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen werden.
Thomas de Courten (SVP) bedankt sich für die regierungsrätlichen Antworten, auch wenn er davon nicht ganz befriedigt ist. Er interpretiert die gesetzlichen Grundlagen anders und wird dieser Frage noch nachgehen.
Zum Thema «Demokratische Rechte» nur so viel: Es ist befremdend, wie wenig Respekt der Initiative entgegengebracht worden ist, indem ihre Behandlung immer wieder verzögert wurde. Die Initiative wurde am 6. Dezember 2006 eingereicht und am 11. Januar 2007 für zustandegekommen erklärt. Die Rechtsgültigkeit hätte somit spätestens am 11. April 2007 festgestellt werden müssen; aber erst am 18. Mai 2007 legte die Regierung die entsprechende Vorlage vor. Der Regierungsrat hätte eigentlich sechs Monate nach dem Zustandekommen seine Stellungnahme veröffentlichen müssen (also am 11. Juli 2007), was aber erst am 15. April 2008, d.h. mit massiver Verzögerung, geschehen ist. Die Abstimmung hätte eigentlich bis spätestens 11. Juli 2008 stattfinden müssen; der tatsächliche Termin steht bis jetzt nicht fest. Heute hat zudem der Landrat eine vertiefte Diskussion über die Initiative abgeklemmt. Es wäre zu begrüssen, wenn künftig die gesetzlichen Vorgaben beachtet würden, und die Regierung sollte sich unbedingt an die vom Volk festgesetzten Fristen für die Behandlung von Initiativen halten.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee, Landeskanzlei
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