Protokoll der Landratssitzung vom 13. März 2008

16
2007-144 vom 14. Juni 2007
Motion von Simone Abt, SP: Erstausbildung für junge Sozialhilfebeziehende
- Beschluss des Landrats am 13. März 2008: < abgelehnt >

Nr. 392

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, warum die Regierung nicht zur Entgegennahme der Motion bereit ist: Die Sozialhilfe hat zur Aufgabe, persönlicher Hilfsbedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen zu lindern oder zu beheben sowie die Selbständigkeit und die Selbsthilfe zu erhalten und zu fördern. Sozialhilfeleistungen unterliegen dem Grundsatz der Subsidiarität und werden nur gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Die Sozialhilfe ist insbesondere auch subsidiär gegenüber der zumutbaren Selbsthilfe. Die unterstützte Person ist verpflichtet, alle Massnahmen, die der Erreichung und Erhaltung ihrer Selbständigkeit dienen, aktiv zu nutzen und zu unterstützen. Sie ist insbesondere verpflichtet, sich um den Erhalt der Arbeitsstelle und um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen sowie eine angebotene Arbeitsstelle anzunehmen, sofern dem nicht schwerwiegende Gründe entgegenstehen.


Ausbildungen werden nicht durch die Sozialhilfe finanziert. Der Zweck der öffentlichen Sozialhilfe -die im Übrigen zu Lasten der Gemeinden geht - besteht darin, den Notbedarf von Bedürftigen zu decken, d.h. Nahrung, Kleidung, Wohnung, erforderliche Versicherungsdeckung etc. zu garantieren. In diesem Sinne definiert § 6 Abs. 1 SHG den Umfang der Unterstützungen. Der Bereich «Ausbildungen» ist abschliessend im Bildungsgesetz sowie in der Stipendiengesetzgebung geregelt. Der Staat ist nach der obligatorischen Schulzeit für die weiterführende Bildung der Jugendlichen mitverantwortlich. Jedes Kind hat bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten entsprechende Bildung. Zur sozialen Abfederung im Bereich der Ausbildungen ist somit die Stipendiengesetzgebung massgebend. Unterstützungen an die effektiven Ausbildungskosten - sowie auch an den Lebensunterhalt während einer anerkannten Ausbildung - sind in der Stipendiengesetzgebung geregelt.


Der Kanton Basel-Landschaft hat übrigens die Problematik der Erwerbslosigkeit Jugendlicher durchaus erkannt. Für Schulabgehende, vor allem für leistungsschwache, wird es immer schwieriger, einen schulischen oder beruflichen Ausbildungsplatz zu finden. Dazu kommt jedoch auch eine nicht geringe Anzahl Jugendlicher, die unmotiviert sind. Die Regierung hat mit RRB Nr. 1059 vom 27. Juni 2006 eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt (KIGA, BKSD und Kantonales Sozialamt) mit dem Ziel, eine gemeinsame Strategie zu erarbeiten, wie künftig stellenlose Jugendliche in koordinierter Weise betreut und in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ein erster Zwischenbericht ist im Februar 2007 erfolgt und weitere Massnahmen sind im Jahr 2008 zu erwarten.


Im Rahmen der IIZ (Interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen dem Kantonalen Sozialamt, der IV-Stelle Baselland, dem KIGA und dem Amt für Berufsbildung) besteht eine gute Grundlage, um bei Bedarf reagieren zu können, falls eine dieser Stellen mit einer Zunahme der in der Motion angeführten Fälle konfrontiert würde. Es ist davor zu warnen, dass Jugendlichen vorgegaukelt wird, private Abschlüsse seien anerkannten schulischen und beruflichen Fähigkeitszeugnissen und Diplomen gleichwertig; denn dies hätte ungerechtfertigte Hoffnungen und nicht zielführende Ausbildungsplanungen zur Folge, mit unabsehbaren Konsequenzen für die betroffenen jungen Leute.


Das Gesetz vom 5. Dezember 1994 über Ausbildungsbeiträge (GABE) grenzt anerkannte Ausbildungen als beitragsberechtigt von anderen Angeboten ab, um der Gesetzesintention, nämlich dem Erreichen eines beruflichen Abschlusses, zu dienen. In Ergänzung dazu haben Landrat und Regierungsrat im vergangenen Jahrzehnt verschiedene Anstrengungen unternommen, um für die von der Motionärin angesprochene Personengruppe einen Einstieg in die Berufsbildung zu ermöglichen. Zu erwähnen sind hier namentlich die mit Basel-Stadt betriebenen Brückenangebote, das «Mentoring», die Jugendberatungsstelle «wie weiter?», das Angebot des «Junior Job Service» und das ausbildungsbegleitende Lernhilfeangebot «E Lehr mit Kick». Daher lehnt der Regierungsrat die Überweisung der Motion ab.


Pia Fankhauser (SP) vertritt das Anliegen der Motionärin Simone Abt: Gerade eben war die Rede vom Premium-Segment, vom Steuerwettbewerb und in diesem Zusammenhang von Millionenbeträgen, die eingespart werden könnten. Gleichzeitig hiess es, man wolle in die Bildung investieren. Hier geht es zugegebenermassen nur um 'ganz wenig'. Es gibt Institutionen, die Ausbildungen anbieten. Wie seriös diese sind, soll an dieser Stelle nicht von ihr beurteilt werden, aber manche Jugendliche suchen gerade dort eine Chance für einen Einstieg und finden ihn auch. Die Motion verlangt die Schaffung einer Rechtsgrundlage, die es erlaubt, dass auch nicht stipendienberechtigte Institutionen solche Jugendlichen aufnehmen können, während letztere gleichzeitig von der Sozialhilfe Unterstützungsbeiträge erhalten. Sie bittet um Unterstützung der Motion.


Georges Thüring (SVP) und die SVP sind wie der Regierungsrat gegen Überweisung der Motion. Man ist klar der Meinung, dass nicht alle gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Probleme auf die Sozialhilfe überwälzt werden dürfen. Die Sozialhilfe soll und muss der letzte Strohhalm sein. Zudem gelte es, nicht zuletzt aus Kostengründen, eine weitere Aufblähung des Sozialstaates zu verhindern. In den letzten Jahren wurden mit Einführung der Attestausbildung und verschiedenen Brückenangeboten sinnvolle Instrumente geschaffen, um den von der Motionärin aufgezeigten Problemstellungen zu begegnen. Ausserdem wurde am vergangenen Dienstag vom Regierungsrat das Projekt BerufsWegBereitung zuhanden des Landrats verabschiedet, welches ebenfalls vollumfänglich in den Kontext der Motion passt. Seiner Ansicht nach sollte diese Vorlage als interessanter und innovativer Lösungsweg entgegengenommen und ernsthaft geprüft werden. Die Motion habe sich mit dieser Vorlage erledigt. Er bittet um Ablehnung des Vorstosses.


Siro Imber (FDP) stimmt den Ausführungen seines Vorredners wie auch von Regierungsrat Adrian Ballmer zu. Der Staat kommt für die Ausbildung jedes Jugendlichen auf. Jede Mittelstandsfamilie muss aber Spezialausbildungen selbst bezahlen. Dazu ist sie auch privatrechtlich verpflichtet; die Kinder sollen eine angemessene Ausbildung erhalten. Es könne nun nicht sein, dass eine normale Familie sich selbst eine ganz spezielle Ausbildung - und um solche handle es sich hier letztlich - nicht leisten kann, diese dann aber für andere via Sozialhilfe mit ihren eigenen Steuergeldern finanzieren muss. Die FDP-Fraktion lehnt die Motion ab.


Man hat es bereits gehört, stellt Rita Bachmann (CVP) voran. Primär sind die Eltern für die Erstausbildung ihrer Kinder zuständig. Falls sie damit überfordert sind, werden Stipendien ausgerichtet. Stipendien sind aber reine Bildungsbeiträge und werden nicht dadurch ausgelöst, wenn eine auszubildende Person beispielsweise von zu Hause fortzieht. Die Abteilung Ausbildungsbeiträge des Kantons Basel-Landschaft prüft sehr genau, für welche Bildungsangebote ein Beitrag bezahlt werden soll. Handelt es sich etwa um eine ausserkantonale Institution, so erfolgt eine Rückfrage bei diesem Kanton, um eine gewisse Koordination zu gewährleisten. Das Anliegen der Motionärin würde einem Wildwuchs im Kanton Tür und Tor öffnen. Stipendienbeiträge werden also durch die Abteilung Bildungsbeiträge gewissenhaft geprüft und die Sozialbeiträge wohl ebenso gewissenhaft durch 86 Gemeinden. Eine Koordination wäre sehr schwerfällig und sehr aufwändig, weshalb das Anliegen abzulehnen ist.


Man habe mit Recht festgestellt, dass es heute eine reichhaltige Palette von Ausbildungs- respektive Unterstützungsmöglichkeiten für junge Auszubildende gibt. Das erst gestern in den Medien vorgestellte Projekt BerufsWegBereitung ist mit grossen und - in ihren Augen - berechtigten Hoffnungen verbunden. Damit soll möglichst vielen Jugendlichen ermöglicht werden, eine Anschlusslösung in die Berufswelt zu finden. Eine Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion lehnt die Motion ab.


Stephan Grossenbacher (Grüne) und seine Fraktion sind für Überweisung Motion. Es sei an der Zeit, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen, so dass auch minder bemittelte Jugendliche auf Unterstützungsbeiträge bei der Ausbildung zurückgreifen können. Eine Vereinheitlichung bei den verschiedenen Gemeinden wäre damit gewährleistet. Die Motion wird zur Überweisung empfohlen.


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Der Landrat lehnt die Motion 2007/144 mit 20 Ja- zu 38 Neinstimmen und 6 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Back to Top