Protokoll der Landratssitzung vom 13. März 2008
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2008-005 vom 8. Januar 2008
Vorlage: Postulat der Petitionskommission: Schaffung eines Berufsbildungsfonds (LR Nr. 2006-206)
- Beschluss des Landrats am 13. März 2008: < Abschreibung beschlossen >
Nr. 382
Der Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, Karl Willimann (SVP), trägt den Kommissionsbericht vor:
Am 7. September 2006 wurde das Postulat der Petitionskommission «Schaffung eines Berufsbildungsfonds» stillschweigend vom Landrat an die Regierung überwiesen. In der Antwort der Regierung vom 8. Januar 2008 wird die Abschreibung des Postulates beantragt, und zwar mit folgenden Begründungen:
Das neue Berufsbildungsgesetz ermöglicht den Branchenverbänden die Errichtung von Berufsbildungsfonds, die durch den Bund verbindlich erklärt werden können. Verschiedene Verbände machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Würde nun, wie im Postulat vorgeschlagen, ein kantonaler Berufsbildungsfonds errichtet, so könnte dies zu einem verminderten Mittelzufluss an die branchenbezogenen gesamtschweizerischen Berufsbildungsfonds führen und dadurch deren Zweckerfüllung stören; denn Betriebe könnten wohl kaum dazu verpflichtet werden, Beiträge in zwei verschiedene - also in einen kantonalen und in einen branchenbezogenen gesamtschweizerischen - Fonds einzubezahlen.
Grobe Schätzungen zeigen, dass die Verwaltung eines kantonalen Berufsbildungsfonds aufwändig ist. Zu bewältigen sind das Inkasso, die Ausscheidung/Anrechnung von Zahlungen an Branchenfonds, die Mittelverteilung an Lehrbetriebe, Berufsverbände oder Projekte und das Controlling. Der Kanton hat gemeinsam mit der Wirtschaft verschiedene Anstrengungen unternommen, um die Situation für die eher leistungsschwächeren Jugendlichen zu verbessern. Erinnert sei unter anderem an die Einsetzung eines Lehrstellenförderes bei der Wirtschaftskammer, die Schaffung der Jugendberatungsstelle «Wie weiter?», an die Förderung der Lehrbetriebs-Verbünde sowie der Attestausbildung bei Kanton und Wirtschaft, an die Schaffung von Brückenangeboten und Vorlehren, die Lancierung des Projekts «E Lehr mit Kick» oder an das Angebot «check-in aprentas». Dank dieser Massnahmen und der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft ist die Situation im Kanton Basel-Landschaft weniger dramatisch als in anderen Kantonen und Regionen der Schweiz.
Im Weiteren wird die Nachfrage nach Lehrstellen in den nächsten Jahren aus demographischen Gründen zurück-gehen und die Lage auf dem Lehrstellenmarkt sich daher voraussichtlich weiter entspannen.
Das Postulat regt die Schaffung eines kantonalen Berufsbildungsfonds an, um folgende Zielsetzungen zu erreichen:
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Anreiz zur Schaffung neuer Lehrstellen. Das Postulat geht davon aus, dass mit einem Berufsbildungsfonds Betriebe eher bereit sind, neue Lehrstellen zu schaffen, weil sie eine Abgabe in einen Berufsbildungsfonds entrichten müssten, wenn sie nicht ausbilden.
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Verhinderung von «Trittbrettfahrern». Das Postulat hält fest, dass es Betriebe gibt, die lieber andere ausbilden lassen und dann gewissermassen als Trittbrettfahrer gerne ausgebildetes Personal einstellen. Der Berufsbildungsfonds soll zumindest einen gewissen finanziellen Ausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben schaffen.
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Die Vertreter der Bildungsdirektion erläuterten, so gut der Vorstoss gemeint sei, so müsse dessen Wirkung, nicht zuletzt aufgrund der in den Kantonen Genf und Neuenburg gemachten Erfahrungen mit einem solchen Berufsbildungsfonds, kritisch hinterfragt werden. Dort habe keine Erhöhung der Lehrstellenangebote stattgefunden. Das Anliegen sei auch in der vom Schweizer Volk abgelehnten Lehrstelleninitiative enthalten gewesen. Probleme ergäben sich bei Firmen, die für ihre offenen Lehrstellen gar keine Lehrlinge finden oder bei Betrieben, die nicht ausbilden können. Doppelbelastungen der Betriebe seien absehbar. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich grosse Firmen von der Lehrlingsausbildung freikaufen könnten. Mit dem Vorstoss könnten die gewünschten Anliegen erwiesenermassen nicht erreicht werden, daher wird die Abschreibung des Postulates beantragt. Mit dem Berufsbildungsgesetz haben National- und Ständerat die Voraussetzungen geschaffen, so genannte Branchen- Berufsbildungsfonds zu bilden. Bereits wurden diese für 12 Verbände vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt. Man hält dies für den gangbareren Weg.
In der Kommissionsberatung wurde die Frage nach der Stellungnahme der Initianten des Postulates gestellt. Dabei wurde nach erfolgter Rücksprache bei einzelnen Mitgliedern der damaligen Petitionskommission (PET) festgestellt, dass die PET eher die Funktion eines Briefträgers für das vom Jugendrat eingebrachte Anliegen der Schaffung eines kantonalen Berufsbildungsfonds eingenommen hat. Da eine Mehrheit der PET befand, das Anliegen solle von der zuständigen Kommission geprüft und in Form einer Vorlage dem Landrat vorgelegt werden, erklärte sich auch eine Mehrheit der BKSK damit einverstanden, das Geschäft ohne weitere Anhörung zu behandeln.
Die Vertreterinnen der linken Parteien bemängelten, dass in der Vorlage entsprechendes Zahlenmaterial zum Lehrstellenmarkt, zu Lehrstellenabbrüchen etc. in den letzten Jahren fehle. Zudem läge in Basel-Stadt eine ähnliche Initiative auf dem Tisch, nachdem ein parlamentarischer Vorstoss abgelehnt worden sei. Mehrheitlich war die Kommission aber mit der Argumentation des Regierungsrates einverstanden. Die Auffassung überwiegte, dass das Problem der Aufnahme von ganz schwachen oder schwierigen Lehrlingen mit der Einrichtung eines Berufsbildungsfonds nicht gelöst werden könne. SVP, FDP und CVP waren für Eintreten auf die Vorlage, SP und Grüne dagegen.
Mit 7:5 Stimmen ohne Enthaltung wurde Eintreten beschlossen. Ein seitens der linken Fraktionen gestellter Antrag auf Nichtabschreibung des Postulates wurde in der Abstimmung dem Antrag der Regierung auf Abschreibung gegenüber gestellt. Letzterer obsiegte. Mit 7:4 Stimmen bei einer Enthaltung gab die BKSK dem Antrag der Regierung auf Abschreibung des Postulates 2006/206 den Vorzug und beantragt dem Landrat somit Zustimmung zur Vorlage 2008/005.
Elsbeth Schmied (SP) meint, die Regierung habe in der Vorlage vor allem aufzeigen wollen, weshalb es einen Berufsbildungsfonds gar nicht brauche und weshalb er gar nichts nützen würde. Ein solcher Fonds vermöge das Problem der schwachen oder auffälligen Schüler nicht zu lösen.
Tatsache ist, dass mit dem Berufsbildungsgesetz von 2004 auf Bundesebene eine Regelung geschaffen worden ist, dass Berufsverbände solche Berufsbildungsfonds überkantonal einrichten können. Seither haben zwölf von 38 Branchenverbänden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, also erst ein knappes Drittel aller Verbände.
In der Westschweiz gibt es Berufsbildungsfonds schon seit langem. Laut der Vorlage sollen diese nicht zur Schaffung neuer Lehrstellen geführt haben. Dazu muss man wissen, dass die Mittel aus diesen lange vor Inkrafttreten den Berufsbildungsgesetzes gegründeten Fonds für ganz unterschiedliche Bereiche der Lehrlingsausbildung verwendet wurden, nicht zuletzt auch für die Finanzierung von Schulgebäuden.
Die Forderung nach einem kantonalen Lehrstellenfonds ist aufgrund der in der Vorlage enthaltenen Argumentation längst nicht vom Tisch. Die SP-Fraktion ist der Meinung, das Postulat solle zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgeschrieben werden.
In Basel-Stadt ist ein parlamentarischer Vorstoss für einen Berufsbildungsfonds zwar abgelehnt worden, aber zur Zeit ist eine entsprechende Volksinitiative auf dem Tisch; auch in Baselland sammeln die Juso und der Gewerkschaftsbund Unterschriften für die Volksinitiative «Kein Schulabschluss ohne Anschluss». Gestern war den Medien zu entnehmen, dass der Regierungsrat ein Projekt «BerufsWegBegleitung» für Jugendliche ohne Anschluss nach der obligatorischen Schulzeit an den Landrat überwiesen habe. Alle diese Vorhaben zielen darauf ab, dass auch mit einem bescheidenen Schulrucksack ausgestattete Jugendliche eine Arbeitsstelle finden oder eine Lehre, zumindest eine Attestausbildung, machen können. Das alles kostet viel Geld. Ein Berufsbildungsfonds, wie er im Postulat gefordert wurde, könnte einen Teil dieser Finanzen beisteuern.
Es sind alle Betriebe gefordert: Jene, die ausbilden, und jene, die nicht ausbilden. Zwischen ihnen braucht es eine gewisse Solidarität, damit man allen lehrstellensuchenden Jugendlichen gerecht werden kann. Der Auftrag des Postulates ist offen formuliert. Die Regierung wird ersucht zu prüfen und zu berichten, wie ein Berufsbildungsfonds geschaffen werden könnte und wie er am wirkungsvollsten ausgestattet würde - genaue Vorgaben enthält das Postulat keine.
Im Kanton Zürich hat das Parlament im Januar einen Vorstoss für die Schaffung eines kantonalen Berufsbildungsfonds überwiesen, mit dem Zusatz, dass nur jene Betriebe in den Fonds einzahlen sollen, die keine Lehrlinge ausbilden und die nicht schon in einen Branchen-Berufsbildungsfonds einzahlen. So lässt sich eine Doppelbelastung verhindern.
Im September 2006 hat der Landrat das Postulat stillschweigend, also unbestritten, überwiesen. Bei der Anhörung in der Petitionskommission hat sich der Wirtschaftsvertreter vehement für die Einrichtung eines Berufsbildungsfonds ausgesprochen - weshalb er inzwischen eine völlig andere Meinung vertritt, wird er vielleicht noch selber verraten.
Wie Ernst Wüthrich (SVP) bekannt gibt, schliesst sich die SVP-Fraktion den Überlegungen der Regierung sowie der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an und ist deshalb für Abschreibung des Postulats.
Eva Gutzwiller (FDP) teilt mit, auch die FDP-Fraktion sei einstimmig der Meinung, mit dem vorliegenden Bericht könne das Postulat abgeschrieben werden.
Die Anstrengungen, die der Kanton Baselland unternimmt, sind vorbildlich, ebenso die Bemühungen, die Verbundlehren voranzubringen, Attestausbildungen anzubieten und Lehrstellen zu schaffen. Ob ein Berufsbildungsfonds, also eine Zwangsabgabe, die gleiche Wirkung erzielen würde wie die Resultate einer tollen Zusammenarbeit zwischen den Berufs- und Wirtschaftsverbänden und dem Kanton, ist mehr als fraglich.
Sehr viele Berufsverbände haben bereits ihre eigenen Berufsbildungsfonds geschaffen, was durch das neue Berufsbildungsgesetz möglich gemacht worden ist. Die Schaffung eines schweizweit flächendeckenden Berufsbildungsfonds wurde abgelehnt. Weshalb im Baselbiet eine unnötige Insellösung geschaffen werden muss, ist nicht einzusehen.
Die freisinnige Fraktion unterstützt sämtliche bestehenden Instrumente, um jungen Menschen den Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen.
Urs Berger (CVP) meint, die Regierung sei ihrem Auftrag - Prüfen und Berichten - nachgekommen. Das Postulat ist somit erfüllt, und die CVP/EVP-Fraktion ist deshalb einstimmig für seine Abschreibung.
Der von Elsbeth Schmied erwähnte Wirtschaftsvertreter war Urs Berger selber. Zu jenem Zeitpunkt bestand gerade einmal ein einziger Branchen-Berufsbildungsfonds, inzwischen sind es zwölf.
Zwischenruf von Elsbeth Schmied (SP): Nur zwölf von achtunddreissig!
Diese Bemerkung hält Urs Berger (CVP) für unstatthaft, denn man muss auch die sehr unterschiedlichen Grössen der Branchenverbände berücksichtigen. Nicht alle, insbesondere nicht die ganz kleinen, können einen eigenen Fonds schaffen. Es bedarf einer differenzierteren Betrachtungsweise.
Gerade für die schulisch schwächeren Jugendlichen gibt es im Kanton Baselland den mittlerweile grössten KMU-Lehrbetriebsverbund der Schweiz: Ab Sommer wird er 155 Lernende umfassen - davon über 80 % schulisch Schwache -, die ausgebildet und zu einer Lehrstelle geführt werden. Dieser Verbund wird vollständig von den KMU finanziert.
Ein Berufsbildungsfonds darf im übrigen nicht zur Finanzierung von Schulhausbauten genutzt werden.
Die grüne Fraktion sei, so Jürg Wiedemann (Grüne), selbstverständlich für Stehenlassen des Postulats. Er glaubt nicht, dass in dieser Frage der Kanton Baselland wirklich mit Genf oder Neuenburg verglichen werden könne. Dass Jugendliche, die auf dem Lehrstellen- bzw. Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben, mit allen Mitteln unterstützt werden sollen, ist eine wichtige Forderung, und das Postulat geht in die richtige Richtung. Es sollte stehen gelassen werden, damit man sich noch weiter überlegen kann, was unternommen werden könnte.
Röbi Ziegler (SP) äussert sich als eines jener Mitglieder der Petitionskommission, die nicht nach ihrer Meinung gefragt worden sind und die sich nicht nur als Briefträger für den Jugendrat verstanden haben. Er ist sehr erstaunt über den Sinneswandel, der offenbar stattgefunden hat. Als die Petitionskommission damals beschlossen hat, dem Landrat das Postulat vorzulegen, war sie getragen von einem Enthusiasmus, den nicht allein die jugendlichen Petenten ausgelöst haben, sondern auch die Referenten vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung und von der Wirtschaftskammer. Letzterer hat sich vorher kurz geäussert und inzwischen offenbar verabschiedet. Damals hat er sich aber vehement für den Gedanken eines Berufsbildungsfonds eingesetzt, unter anderem weil insbesondere die Unternehmungen in einem ganz bedeutenden Branchenzweig (nämlich Dienstleistungen und Informationstechnologien) der Schaffung von Lehrstellen sehr zögerlich bis ablehnend gegenüberstünden und lieber warteten, bis sie anderswo ausgebildete Berufsleute abwerben können. Es wäre ein wichtiger Fingerzeig, dieser Branche die Wichtigkeit der Berufsbildung vor Augen zu führen. Interessant wäre nun zu erfahren, ob gerade diese grossen Branchen inzwischen einen eigenen Fonds geschaffen haben. Falls der Fachmann nicht wieder in den Saal zurückkommt, kann vielleicht der BKSK-Präsident dazu Auskunft geben: Sind die kaufmännischen Dienstleistungsberufe bei den freiwilligen Lösungen dabei oder nicht?
Es wurde behauptet, ein Berufsbildungsfonds sei wirkungslos. Dabei gilt es aber zu unterscheiden, dass die entsprechenden Regelungen in den welschen Kantonen ganz anders lauten als etwa im Kanton Zürich. Da es Branchen gibt, die selber einen solchen Fonds einrichten, werden zumindest diese Verbände dies nicht für nutz- und wirkungslos halten. Das wäre ein Widerspruch in sich selbst.
Aus der ideologischen Position, dass der Staat in einem Bereich der Wirtschaft keine zusätzliche Zwangsmassnahme einrichten solle, muss man natürlich gegen einen solchen Fonds sein; wer über diesen Zaun nicht zu springen vermag, bleibt halt in seinem Gärtchen. Aber wer dafür ist, dass auch innerhalb einer Branche eine gewisse Solidaritätsvermittlung sinnvoll wäre, lässt das Postulat stehen. Denn damit würde niemand benachteiligt.
Es wurde kritisiert, dass es Firmen gebe, die sich aus ihrer Verpflichtung, Jugendliche auszubilden, freikauften. Heute hingegen bilden sie auch schon nicht aus, zahlen aber nicht einmal etwas dafür - was wäre denn besser?
Karl Willimann (SVP) bedauert, dass Urs Berger als Fachmann nicht mehr anwesend ist. Er selber kann Röbi Zieglers Fragen nicht beantworten.
Dass sich grosse Firmen von der Ausbildung freikaufen könnten, hat das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung explizit befürchtet.
Das Thema Berufsbildung wird im Kanton sehr ernst genommen, und es wird viel getan. Gerade die neue Vorlage für eine «BerufsWegBegleitung» will sich genau dieses Problems annehmen: Jugendliche, die durch alle Maschen fallen, sollen aufgefangen werden. Angesichts aller bestehenden und geplanten Tätigkeiten sollte man sich nicht weiter verzetteln und deshalb die Idee eines Berufsbildungsfonds ad acta legen.
Eva Chappuis (SP) erwidert, mit der Abschreibung werde die Idee längst nicht ad acta gelegt. Es ist völlig klar, dass im Dienstleistungssektor die Berufsbildungsfonds noch nicht funktionieren - die im Saal anwesende Geschäftsführerin des KV Baselland könnte das bestätigen. In der Kommission wurde nachgefragt, wie viele Lehrverhältnisse denn jetzt im Kanton Baselland von solchen Branchen-Berufsbildungsfonds profitierten und wie viele durch die Maschen fallen. Die entsprechenden Zahlen wurden zuhanden des Kommissionsberichts versprochen, aber nie geliefert. Offenbar tut man sich sehr schwer damit, Fakten auf den Tisch zu legen.
Niemand soll dazu gezwungen werden, über zwei Fonds abzurechnen - die Forderung ist absolut offen formuliert. Eine Überbürokratisierung ist nicht nötig. Ausserdem sollen Betriebe, die so klein sind, dass sie keine Kapazitäten zum Ausbilden haben, nicht bestraft werden. Es könnte eine Mindestbetriebsgrösse festgelegt werden für die Zahlungen in den Fonds.
Es wird versucht, alles, was mit etwas gesundem Menschenverstand nachvollziehbar wäre, zu ignorieren - ganz bewusst zu Lasten von Jugendlichen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Gemäss Elsbeth Schmied (SP) ist in der bisherigen Diskussion der Eindruck entstanden, als solle der Berufsbildungsfonds an die Stelle der bisherigen Anstrengungen in diesem Bereich treten. Der Berufsbildungsfonds ist als etwas Zusätzliches zu verstehen. Es kostet viel Geld, Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu sichern. Der Berufsbildungsfonds ist dafür gedacht, dass Arbeitgeber, die es sich nicht leisten können, einen Lehrling einzustellen, dies zu tun vermögen. Dafür werden die entsprechenden Geldmittel bereitgestellt.
Urs Berger (CVP) antwortet Eva Chappuis, sämtliche Zahlen über die Lehrverhältnisse seien auf dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung erhältlich; es ist dokumentiert, wer in welcher Branche eine Lehre absolviert.
Berufsbildungsfonds sind ursprünglich geschaffen worden, um Trittbrettfahrer zu verhindern. In seiner zehnjährigen Tätigkeit als Lehrstellenförderer hat Urs Berger über 1400 Betriebe besucht; dabei konnten über 900 zusätzliche Lehrstellen geschaffen werden. Aus dem bereits erwähnten Verbund kommen nochmals über 150 Lehrstellen hinzu.
Die Erfahrungen und Argumente lassen sich so zusammenfassen, dass es nicht in erster Linie die Finanzen sind, welche den Lehrbetrieben Sorgen machen, sondern vielmehr der administrative Aufwand und die notwendige Zeit zur Betreuung des Lehrlings, da die Lehrbetriebe durch das tägliche Geschäft relativ stark beansprucht sind. Aufgrund dessen ist der Lehrbetriebsverbund geschaffen worden, der gemäss den Erfordernissen des Marktes aufgebaut ist. Der Zuwachs an Firmen ist beträchtlich, ohne dass dafür besondere Werbung nötig wäre. Die Firmen beteiligen sich automatisch, weil sie das Dienstleistungsangebot schätzen. Der Verbund wird zu 100% von der Wirtschaft finanziert.
Die heute aufgebauten Verbünde werden vom Bund mit 50'000 Fr. vorfinanziert. Der Lehrbetriebsverbund hatte diese finanzielle Unterstützung nicht und war bereits nach drei Jahren selbsttragend. Urs Berger ist heute stolz darauf, dass dies mit eigenen Mitteln und dank der sehr kooperativen Wirtschaft, die bereit ist, Lehrlinge auszubilden, möglich war. Die Schaffung der 900 neuen Lehrstellen war Knochenarbeit; es brauchte dafür Zeit und Verständnis.
Es gibt nach wie vor sehr viele Betriebe, die nicht ausbilden können, weil sie die entsprechenden Anforderungen, die hinsichtlich Ausbildungsprogramm gestellt werden, auf keinen Fall erfüllen können. Hier ist man guten Willens, diese Betriebe in den Verbund einzuschliessen.
Es gibt auch Firmen, die zwar ausbilden möchten, aber dies aufgrund ihrer Spezialisierung nicht können. Es ist nicht richtig, diese Firmen zu bestrafen. Das war mitunter der Ursprung für den Berufsfonds, über den man vor zehn Jahren anfing zu diskutieren. Vor zehn Jahren war Urs Berger noch dafür gewesen, mittlerweile sind aber ein Haufen Massnahmen getroffen worden, ohne darauf nun im Einzelnen einzugehen.
Es kommt Urs Berger ein bisschen so vor, als werde die Wirtschaft als Milchkuh betrachtet: Wenn eine Firma nicht ausbildet, muss sie zahlen, ungeachtet dessen, ob sie dazu in der Lage ist oder nicht. Das kann es nicht sein! Es gibt andere Instrumente und Projekte, um diese Firmen einzubinden. Mit einem branchenübergreifenden Fonds dürfen nicht die bestehenden branchenspezifischen Fonds konkurrenziert und damit Doppelfinanzierungen herausgeholt werden. Auch geht es darum, Projekte zu finanzieren, und nicht etwa, wie von Elsbeth Schmied vorgeschlagen, Schulhäuser. Dagegen muss man sich wehren.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Das Postulat 2006/206 wird mit 49:26 bei einer Enthaltung abgeschrieben.[ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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