Protokoll der Landratssitzung vom 13. März 2008
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2007-110 vom 10. Mai 2007
Motion von Jürg Wiedemann, Grüne: Standesinitiative: Festlegung der Ergänzungsleistungen (ELG) basierend u.a. auch auf jährlicher Schlussabrechnung der Mietnebenkosten
- Beschluss des Landrats am 13. März 2008: < abgelehnt >
Nr. 385
Die Landratspräsidentin gibt bekannt, dass der Regierungsrat die Motion ablehnt. Sie gibt Regierungsrat Ballmer das Wort, um die Ablehnung zu begründen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bittet darum, die Motion nicht zu überweisen.
Das Instrument der Standesinitiative ist grundsätzlich sparsam einzusetzen und höchstens dann sinnvoll, wenn es um ein wichtiges kantonales Anliegen geht. Das ist hier nicht der Fall. Es ist effektiver, wenn die Partei der Grünen sich an ihre Nationalrätin wendet, damit diese einen persönlichen Vorstoss macht.
Der Lösungsvorschlag ist im Übrigen nicht praktikabel, weil sich der administrative Aufwand massiv erhöhen würde. Die Sozialversicherungsanstalt hat dazu Folgendes geschrieben: "Für uns steht zweifelsfrei fest, dass ein System wie die EL auf Pauschalierungen aufbauen können muss, ansonsten es nicht effizient funktioniert. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung bzw. um Versicherungsleistungen und nicht um Sozialbeiträge. Diese Praxis wurde wiederholt vom Bundesgericht bestätigt."
Es müssten jährlich alle Nebenkostenabrechnungen überprüft werden. Im Übrigen kann es sich nicht um ein Einweg-System handeln, indem es nur Rückvergütungen gibt, sondern es müsste auch anders herum funktionieren, wenn die Energiepreise sich in die gegenteilig entwickeln.
Zudem ist der Vorschlag alles andere als grün - er setzt in ökologischer Hinsicht einen falschen Anreiz. Wenn sämtliche Nebenkosten von der öffentlichen Hand bezahlt werden, hat der EL-Bezüger nämlich kein Interesse daran, Energie sparsam einzusetzen.
Gemäss Motionär Jürg Wiedemann (Grüne) ist es stossend, wenn für die Berechnung der Ergänzungsleistungen falsche Zahlen zugrunde gelegt werden bzw. wenn nur die Akontozahlungen für die Bemessung der Ergänzungsleistungen herangezogen werden. Es entsteht eine falsches Bild, weil die Akontozahlungen häufig zu tief sind - die effektiven Nebenkosten sind höher. Damit erhalten Personen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, weniger Beiträge, als ihnen eigentlich zustünden.
Es braucht also die effektiven Zahlen der Nebenkostenabrechnung. Die Abwicklung ist nicht kompliziert; bei der nächsten Abrechnung kann jeweils die Nachzahlung erfolgen. Wenn der Regierungsrat argumentiert, die effektiven Abrechnungen müssten kontrolliert werden, so kann als Gegenargument angeführt werden, dass auch die Akontozahlungen überprüft werden müssten, können diese ja genauso falsch sein wie die effektiven Abrechnungen.
Wenn es im umgekehrten Fall zu Rückzahlungen kommen sollte, stellt sich kein Problem, können diese doch bei der nächsten Abrechnung in Abzug gebracht werden.
Es handelt sich um einen Vorstoss, der für eine bestimmte Bevölkerungsschicht, der es sozial und finanziell schlecht geht, wichtig ist. Diese Menschen sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, müssen aber aus administrativen Gründen auf einen Teil des Geldes, der ihnen korrekterweise zusteht, verzichten. Da ist stossend.
Jürg Wiedemann bittet den Landrat, den Vorstoss zu überweisen, nicht zuletzt deshalb, weil in Basel-Stadt eine Motion mit einem ähnlich lautenden Text ebenfalls überwiesen worden ist und damit in Bundesbern auch der notwendige Druck erzeugt werden kann.
Pia Fankhauser (SP) teilt mit, dass ihre Fraktion die Motion ablehnt, und zwar aus zwei Gründen: Erstens ist die Standesinitiative ein zu sperriges Instrument für ein solches Anliegen. Zweitens läuft Jürg Wiedemann Gefahr, genau das Gegenteil dessen zu erreichen, was er eigentlich beabsichtigt. Wenn die effektiven Kosten tiefer sind als die Akontozahlungen, so riskiert der EL-Empfänger, dass er die zu viel erhaltenen Beiträge zurückzahlen muss. Es ist sinnvoller, die gegenwärtige Regelung beizubehalten, da sie der Sache mehr dient als die vorgeschlagene neue Regelung. Die SP-Fraktion ist sich allerdings bewusst, dass bei steigenden Öl- und Gaspreisen Härtefälle entstehen können. Sie wird daher einen Vorstoss für einen Sozialfonds vorbereiten, der solche Härtefälle abfedern könnte.
Dominik Schneider (SVP) erklärt, seine Fraktion lehne die Motion aus zwei Gründen ab:
Erstens existiert dazu ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2005, das gegen dieses Anliegen spricht. Der Argumentation des Bundesgerichtes kann sich die SVP-Fraktion klar anschliessen. Besonders zu erwähnen ist folgender Satz aus diesem Urteil: "Sollte die Ergänzungsleistung unter Einschluss der Nebenkostenpauschale in einem ganz speziell gelagerten Einzelfall für ein menschenwürdiges Dasein nicht ausreichen, wäre diesem Umstand nicht bei den Ergänzungsleistungen, sondern im Rahmen der Sozialhilfe Rechnung zu tragen."
Zweitens ist auch die SVP der Meinung, dass die Standesinitiative kein geeignetes Instrument für einen solchen Vorstoss ist. Sie lehnt diesen daher ab.
Juliana Nufer (FDP) bezeichnet den ideellen Hintergrund
der Motion als sicherlich legitim. Der Problemkreis liegt aber nicht nur bei den Ergänzungsleistungen. Vielmehr sollte zwischen Hauseigentümer und Mieter eine vertraglich saubere Regelung getroffen werden, was die Nebenkosten angeht. Nach Meinung der FDP können sich die pauschalen Nebenkosten in zwei Richtungen bewegen - sie können zu hoch oder zu tief sein.
Überdies sollte das Gesuch um Ergänzungsleistungen so einfach wie möglich gehalten werden und nicht so kompliziert sein wie das Steuergesetz, das immer wieder Ausnahmen vorsieht.
Die FDP lehnt die Motion für eine Standesinitiative klar ab.
Laut Rita Bachmann (CVP) erscheint das Anliegen auf den ersten Blick gerechtfertigt. Allerdings sind folgende Überlegungen einzubeziehen:
Es ist eine Tatsache, dass die Ergänzungsleistungen an Miete und Mietnebenkosten generell betraglich limitiert sind, und zwar abgestuft - abhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen oder Familien mit mehreren Kinder handelt. Ist das Maximum erreicht, dann kann auch eine höhere Nebenkostenabrechnung keine weiteren Leistungen auslösen.
Eine Person, die Ergänzungsleistungen bezieht und die regelmässig hohe Nachzahlungen an Mietnebenkosten leisten muss, kann aber von sich Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen, mit dem Ziel, die Leistung eines höheren Akontobeitrag zu vereinbaren. Damit wird dieser höhere Beitrag bei der Berechnung der Ergänzungsleistung berücksichtigt.
Von der Ausgleichskasse Baselland war zu erfahren, dass sie diese Empfehlung den EL-Bezügern oft weitergibt, wenn dies angebracht ist. Persönlich hat sich Rita Bachmann sehr gefreut, dass ein Amt auf diese Art und Weise berät.
Die Motion löst nach Meinung der CVP/EVP-Fraktion unnötige und unverhältnismässig hohe zusätzliche Aufwendungen aus; sie lehnt den Vorstoss daher einstimmig ab.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Die Motion 2007/110 wird mit 57:10 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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