Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 2009
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Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) begrüsst alle Anwesenden im Saal, auf der Zuschauer- und auf der Medientribüne zum zweiten Teil der Doppelsitzung vom 7./14. Mai 2009 und hofft, bis zum Abend die gesamte Traktandenliste abarbeiten zu können.
- Entschuldigungen
Vormittag:
Beeler Marie-Theres, Fankhauser Pia, Imber Siro, Rufi Werner, Schmidt Petra, Schneeberger Daniela, Schneider Dominik und Schweizer Kathrin
RR Ballmer Adrian, RR Zwick Peter, RR Wüthrich Urs
Nachmittag:
Beeler Marie-Theres, Fankhauser Pia, Nufer Juliana, Richterich Rolf, Rufi Werner, Schneeberger Daniela, Schneider Dominik und Schweizer Kathrin
RR Ballmer Adrian, RR Zwick Peter, RR Wüthrich Urs
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- Begrüssung
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) begrüsst auf der Zuschauertribüne die FMS-Klasse F3a vom Gymnasium Liestal mit ihrem Lehrer Mario Sabatino.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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Nr. 1176
Zur Traktandenliste
Thomas de Courten (SVP) stellt den Ordnungsantrag, die am 7. Mai 2009 durchgeführte Abstimmung zu Traktandum 1 (Vorlage 2008/351: Änderung des Bildungsgesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln, Lehrplänen und Lehrmitteln) zu wiederholen.
In der Debatte zu jenem Geschäft wurde ein Kompromiss gefunden - die Lehrmittel wurden auf Antrag der Grünen aus dem Wortlaut gestrichen -, aber danach wurde die Schlussabstimmung nicht ordnungsgemäss vollzogen, weil die Abstimmungsanlage nicht richtig funktioniert hat. Zumindest der Bildschirm auf der Seite Tribüne war ausser Betrieb. Damit konnte der politische Wille des Landrates nicht richtig zum Ausdruck kommen, weshalb die Abstimmung wiederholt werden muss.
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) bittet, sich in der Diskussion zum Ordnungsantrag kurz zu fassen.
Daniel Münger (SP) betont, die Geschäftsordnung des Landrates besage in § 80 Absatz 1 Buchstabe e, Ordnungsanträge auf «Rückkommen auf gefasste Beschlüsse» seien nur «nach Abschluss der Detailberatung und vor der Schlussabstimmung» möglich. Die Schlussabstimmung wurde durchgeführt; ein Rückkommen ist somit nicht möglich.
Madeleine Göschke (Grüne) fände es - zumal das Gesetz einen gewissen Spielraum lässt - fair, dem Antrag stattzugeben.
Thomas de Courten (SVP) reagiert auf Daniel Müngers Votum und erklärt, er verlange kein Rückkommen im klassischen Sinn, also nicht eine wiederholte Beratung des Geschäfts, sondern eine Wiederholung der Schlussabstimmung. Diese ist nicht ordnungsgemäss durchgeführt worden.
Daniele Ceccarelli (FDP) unterstützt den Ordnungsantrag. Es kann passieren, dass sich in der Abstimmung über eine wichtige Frage aufgrund der Umstände Irrtümer ergeben. Dem sollte man nun Rechnung tragen können.
Ruedi Brassel (SP) fragt zur Klärung des Sachverhaltes nach: Wo war der Fehler - bei der Abstimmungsanlage oder bei der Bedienung der Knöpfe?
Elisabeth Schneider (CVP) sieht nicht, weshalb die Abstimmung nicht ordnungsgemäss hätte durchgeführt worden sein sollen.
Thomas de Courten (SVP) erinnert daran, dass auch während der Detailberatung eine Abstimmung wiederholt wurde, weil die Fragestellung nicht klar erläutert worden war. Kommt dazu, dass der Bildschirm auf der Seite Tribüne nicht funktionierte und somit die SVP-Fraktion das Abstimmungsverhalten nicht nachvollziehen konnte.
Eva Chappuis (SP) muss den Landratspräsidenten offensichtlich gegen seine eigene SVP-Fraktion in Schutz nehmen. Die Fragestellung in der Schlussabstimmung war, wie bestimmt auch das Protokoll zeigen wird, völlig klar. Dass nicht alle die Anzeige sehen konnten, ist auch schon vorgekommen - à la bonheur. Jahrelang wurde ganz ohne Anzeige abgestimmt. Das kann keineswegs ein Grund sein, eine Abstimmung für nicht ordnungsgemäss zu halten. Was dagegen offensichtlich ist: Es wurden offenbar einige falsche Knöpfe gedrückt.
Martin Rüegg (SP) gibt zu bedenken, dass im Landrat schon unzählige Abstimmungen knapp ausgefallen seien. Wenn man das nicht akzeptieren kann, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, ein schlechter Verlierer zu sein. Es kann nicht sein, dass man bei knappen Abstimmungen einfach in der nächsten Sitzung die Wiederholung der Abstimmung verlangen kann. Das Resultat wird wieder genau gleich knapp sein, vielleicht mit umgekehrtem Resultat - und dann sollen die Verlierer ebenfalls wieder die Wiederholung der Abstimmung verlangen? So geht es nicht.
Am 7. Mai 2009 hat der Landratspräsident ganz sorgfältig erläutert, worüber abgestimmt wird. Wer das nicht begriffen hat, muss die Konsequenzen tragen.
Ruedi Brassel (SP) erklärt, weshalb das Landratsdekret kein Rückkommen nach Abschluss der Schlussabstimmung zulässt: So soll verhindert werden, dass nach einer Abstimmung Ratsmitglieder bearbeitet und unter Druck gesetzt werden, um einen legitimen und rechtmässigen Entscheid des Parlaments umzustossen.
Es geht um den Schutz des Votums und der Rechtssicherheit der Landrats-Beschlüsse. Wenn man einfach anfinge, nach knapp ausgegangenen Abstimmungen solche Rückkommensanträge gutzuheissen, obwohl dies reglementarisch nicht vorgesehen ist, würde ein elementarer Bestandteil des parlamentarischen Selbstverständnisses verletzt. Ist der Landrat bereit, solcherart einen Keil in seine Geschäftsordnung zu treiben, löst er etwas aus, was nicht absehbare Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Es darf nicht sein, dass Abstimmungen wegen missliebiger Resultate wiederholt und mittels Druckversuchen umgestürzt werden; sonst können letztlich im Landrat gar keine gültigen Beschlüsse mehr gefasst werden.
Elisabeth Schneider (CVP) hält fest, dass der Ordnungsantrag gemäss § 80 der Geschäftsordnung gar nicht möglich sei. Denn die Schlussabstimmung ist schon erfolgt. Erstaunlich ist zudem, dass die SVP-Fraktion diesen Antrag nicht gleich am 7. Mai nach erfolgter Abstimmung gestellt hat, sobald klar geworden ist, dass falsche Knöpfe gedrückt worden sind.
Ein solcher Antrag, der juristisch unmöglich ist und nur zum Ziel hat, ein Abstimmungsresultat zu kehren, ist abzulehnen.
Martin Rüegg (SP) glaubt nicht, dass die Nein stimmenden SVPler tatsächlich den falschen Knopf gedrückt haben. Er ist ziemlich sicher, dass sie - dazu gehört auch Thomas de Courten - ganz bewusst so abgestimmt haben, und zwar aus Frust darüber, dass die Lehrmittel aus dem Gesetzestext gestrichen worden sind. Das war das «Filetstück» der Vorlage, die so ihres ursprünglichen Sinnes beraubt war. Die Nein-Stimmen waren wohl ein Entscheid aus dem Bauch; dazu muss man jetzt aber stehen und nicht versuchen, das Resultat nachträglich zu ändern.
Klaus Kirchmayr (Grüne) ist etwas unentschlossen angesichts des Widerstreits zwischen den möglichen Makeln eines nicht ganz sauberen Abstimmungsprozederes und dem Versuch, Regeln zu ignorieren, die es einzuhalten gilt. Es wäre interessant, wie der «Zeremonienmeister» des Landrates, der Landschreiber, die juristische Situation einschätzt.
Urs von Bidder (EVP) findet, Ruedi Brassel habe die Diskussion, fern jeder Parteipolemik, auf den Punkt gebracht. Dem Antrag darf und kann nicht stattgegeben werden.
Daniele Ceccarelli (FDP) gesteht ein, dass der Ordnungsantrag ein etwas ungewöhnliches Vorgehen darstelle. Aber wenn effektiv ein Irrtum vorliegt, muss ein Rückkommen möglich sein. Als Analogie aus dem Zivilrecht mag das Vertragsrecht gelten: Wenn eine Partei feststellt, dass sie einen Vertrag geschlossen hat, den sie in dieser Form gar nicht zu schliessen beabsichtigt hatte, steht ihr die Irrtums-Anfechtung zu gemäss Artikel 24 ff. OR. Eine solche Möglichkeit, einem Irrtum Rechnung zu tragen, sollte auch die gesetzgebende Gewalt haben.
Wenn schon eine Partei - selbst etwas verklausuliert - einen Irrtum eingesteht, muss man das anerkennen und ihr eine faire Chance einräumen.
Ruedi Brassel (SP) reagiert auf Daniele Ceccarellis Votum: Juristische Spitzfindigkeiten in Ehren - man kann es ja probieren... Aber wo führte das hin, wenn das Prinzip der Irrtums-Anfechtung im Landrat Einzug halten würde? Wie lange könnte man sich eine Irrtums-Frist vorbehalten? Welche Entscheide wären gültig, welche könnten widerrufen werden?
Der Landrat erhebt keinen Anspruch, unfehlbar zu sein - das tun andere -, also kann man sich auch irren. Aber trotzdem können, ja müssen die Entscheide des Rates gültig sein. [beifälliges Klopfen]
Daniel Münger (SP) weist darauf hin, dass jemand, der einen Vertrag irrtümlich eingegangen ist, selbstverständlich den Rechtsweg beschreiten könne. Auch der SVP-Fraktion steht dieser Weg offen, falls sie der Ansicht ist, ein Abstimmungsergebnis des Landrates sei nicht rechtens.
Elisabeth Schneider (CVP) warnt vor einem Präjudiz. Noch nie hat der Landrat ein solches Rückkommen beschlossen; es wäre falsch und juristisch nicht zulässig. Über den Ordnungsantrag dürfte, da er nicht zulässig ist, gar nicht abgestimmt werden.
Klaus Kirchmayr (Grüne) rät der SVP-Fraktion, über einen neuen Vorstoss das Thema wieder auf den Tisch zu bringen. Das wäre eine sauberere Lösung, mit der ein verhängnisvolles Präjudiz verhindert werden könnte.
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) ist sich keines Fehlers hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens bewusst. Er bestätigt aber, dass der Bildschirm auf der Seite Tribüne während der besagten Abstimmung nicht funktioniert hat. Dort war also nicht für alle ersichtlich, wer wie abgestimmt hat.
Deshalb schlägt der Landratspräsident vor, über den Ordnungsantrag nun abzustimmen. Wird er angenommen, wird die Schlussabstimmung zu Traktandum 1 wiederholt; wird er abgelehnt, ist das Thema erledigt.
Madeleine Göschke (Grüne) nimmt ihre früher gemachte Stellungnahme zurück. Nach der ganzen Diskussion ist nun die Mehrheit der grünen Fraktion nicht mehr für ein Rückkommen.
Daniel Münger (SP) betont, ob ein Bildschirm funktioniert oder nicht, tue nichts zur Sache. Denn das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Ratsmitgliedes ist aus dem Protokoll ersichtlich und im Internet einsehbar.
Thomas de Courten (SVP) stellt fest, er habe eine juristische Streitfrage ausgelöst. Ihm geht es aber in erster Linie um die Sache und dabei auch um die inhaltliche Unterstützung der Grünen. Er zieht seinen Ordnungsantrag zurück und wird an der nächsten Sitzung einen dringlichen Vorstoss einreichen, damit über den Landratsbeschluss, wie er am 7. Mai 2009 eigentlich hätte zur Abstimmung gebracht werden sollen, nochmals abgestimmt werden kann.
://: Der Ordnungsantrag ist zurückgezogen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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