Protokoll der Landratssitzung vom 3. Februar 2005

Nr. 1025

9 2004/239
Motion der SVP-Fraktion vom 23. September 2004: Genehmigung der Stufenlehrpläne und der Stundentafeln der einzelnen Schularten durch den Landrat

Nr. 1026

10 2004/241
Motion der FDP-Fraktion vom 23. September 2004: Genehmigung der Stufenlehrpläne und der Stundentafeln der einzelnen Schularten durch den Landrat

Urs Wüthrich begründet, weshalb der Regierungsrat die beiden Motionen ablehne. Mit dem neuen Bildungsgesetz wurde der frühere Erziehungsrat mit dem Berufsbildungsrat zu einem einzigen Bildungsrat fusioniert. Damit verbunden war die Absicht, die Abstimmung zwischen den verschiedenen Schulstufen zu verbessern. Als wichtigste Kompetenz des Bildungsrates bezeichnet Urs Wüthrich das Festlegen von Stufenlehrplänen und Stundentafeln. Bereits der Erziehungsrat verfügte über diese Kompetenz und es war ein Vertrauensbeweis des Gesetzgebers, dem neuen Bildungsrat die gleichen Kompetenzen zu übertragen. Der Bildungsrat habe seine Kompetenzen bisher nie missbraucht, sondern er trug massgeblich zu einem praxisnahen und kompetenten Bildungswesen in unserem Kanton bei.
Die Begründung der vorliegenden Anträge beschränkt sich auf ein generelles Unbehagen, konkrete Fehlleistungen werden kaum erwähnt. Urs Wüthrich betont, dass der Bildungsrat seine Verantwortung wahrnehme, denn im Zusammenhang mit GAP fällte dieser auch unpopuläre Entscheide. Urs Wüthrich zeigt sich erstaunt über die schlechte Meinung der Antragssteller über den Bildungsrat, denn dieser setze sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftskammer, der Handelskammer beider Basel und der politischen Parteien zusammen. Es handle sich also keineswegs um einen Insider-Club von Bildungsleuten.
Der Landrat müsse nun zwischen drei Varianten wählen:

Dieter Völlmin betont, der Vorstoss hänge mit zwei grundsätzlichen Positionen der SVP betreffend Bildungspolitik zusammen. Die Bildungspolitik sei zu wichtig, als dass sie weiterhin allein dem Regierungsrat und dem Bildungsrat überlassen werden könne und zudem bestehe im Bereich der Bildungspolitik Handlungsbedarf. Seit dem Jahr 1999 wurden im Kanton Basel-Landschaft 120 Mio. Franken mehr ins Bildungswesen investiert, jedoch sei bisher kein äquivalenter Gegenwert in Form von besserer Bildung zu verzeichnen.
Dieter Völlmin zeigt sich enttäuscht über die Begründung der Ablehnung der Motion durch den Regierungsrat, denn ein Grossteil der Ausführungen waren Versuche, Personen ins Spiel zu bringen und den Vorstoss in ein Vertrauens- oder Misstrauensvotum gegenüber eigenen Leuten umzuwandeln. Damit wird von den ernsten und tatsächlich vorhandenen Problemen abgelenkt.
In ihrem Vorstoss fordert die SVP keine Paralleldiskussionen im Landrat und Bildungsrat, sondern eine Genehmigung des Stufenlehrplans und der Stundentafeln durch den Landrat. Es sei stufengerecht, dass der Landrat die Richtung der Ausbildung in den Grundzügen mittrage. Selbstverständlich sei es nicht Aufgabe des Landrates, Lehrpläne auszuarbeiten, jedoch soll er die Möglichkeit erhalten, falls nötig die Notbremse zu ziehen, denn letztlich sei er politisch verantwortlich und finanziere das Bildungswesen. Dieter Völlmin vergleicht die Situation mit der Luftfahrt und betont, es gehe nicht darum, dass der Landrat selbst am Steuerknüppel eines Airbus sitze, jedoch sollte er im Sinne eines Fluglotsen in der Lage sein, den Kurs zu überwachen und notfalls zu korrigieren.
Ein selbstbewusster Landrat sei fähig, die Stufenlehrpläne und Stundentafeln in diesem Sinne zu beurteilen, so wie dies beispielsweise auch beim komplexen Thema KORE geschah oder beim Staatsvertrag zu den Fachhochschulen der Fall sein werde.
Die Opposition gegenüber den vorliegenden Motionen betont, im Bildungsgesetz bestehe eine andere Regelung und in diesem Zusammenhang sei die Diskussion bereits geführt worden. Zwischenzeitlich sei jedoch bekannt, dass das Bildungsgesetz nicht in allen Punkten überzeugend sei. Es entspreche zudem einer konstruktiven Arbeitsweise, neue Gesetze auf ihre Wirkung hin zu überprüfen und zügig zu ändern, wenn in gewissen Bereichen Probleme auftauchen. Das Gleiche habe man beispielsweise bei der Strafprozessordnung getan.
Dieter Völlmin kann verstehen, dass die SP die vorliegenden Motionen nicht unterstützen wird, denn die heutige Zusammensetzung des Bildungsrates führe dazu, dass dort eine SP-Bildungspolitik betrieben werde. Mit dieser Politik sei die SVP nicht ganz zufrieden, denn sie entspreche nicht den politischen Mehrheitsverhältnissen. Für die Bevölkerung bedeute dies einen inakzeptablen Zustand.
Anlässlich der letzten Landratsdebatte zu einem anderen Vorstoss im Bildungsbereich erklärte Urs Wüthrich, bereits in der Vergangenheit sei immer klar gewesen, dass wichtige Lehrplanänderungen nicht einfach am Parlament vorbei vorgenommen werden, woran sich auch in Zukunft nichts ändern werde. Dieter Völlmin versteht nicht, weshalb dies nicht so ins Gesetz geschrieben werden könne.
Dieter Völlmin bittet den Landrat, sich bereit zu erklären mitzubestimmen, wo die Grundpfeiler der Bildungspolitik eingeschlagen werden. Der Landrat soll die Verantwortung für den Inhalt der Bildungspolitik übernehmen und sich nicht nur auf die Rolle eines Financiers beschränken. Die SVP wolle nicht so weit gehen und daran festhalten, wer bezahle, befehle auch, sondern nur so weit, dass wer bezahle, zumindest mitreden wolle. Er bittet seine Kolleginnen und Kollegen, die hier diskutierten Motionen zu überweisen.

Christine Mangold fragte sich nach der letzten Diskussion zum Postulat "Bildung gehört in den Landrat", ob gewisse Landrätinnen und Landräte tatsächlich das Gefühl haben, es stehe dem Landrat nicht zu, sich zum Bildungswesen in unserem Kanton zu äussern, da nicht alle Landratsmitglieder im Bildungsbereich Fachleute seien. Hat der Landrat seine Aufgabe mit der Absegnung des Bildungsgesetzes bereits erfüllt? Im Landrat wurde beispielsweise ausführlich über den Chienbergtunnel, eine neue Sprechanlage im Landratssaal oder Fördermassnahmen im Energiebereich diskutiert, obwohl die Ratsmitglieder auch in diesen Bereichen nicht überall Fachleute seien. Es sei jedoch Aufgabe des Parlaments, sich mit diesen Themen intensiv auseinanderzusetzen. Warum sollte dies im Bereich der Bildung anders sein?
Bereits anlässlich der Bildungsgesetzgebung war der Bildungsrat für die FDP ein Thema. Nur weil ein Berufsbildungsrat zwingend sei, verlangte die FDP damals keine Abschaffung des Bildungsrates. Eine solche Abschaffung werde auch heute nicht verlangt, jedoch sei es legitim, nach einer gewissen Zeit Bilanz zu ziehen und festzustellen, ob das gewählte Vorgehen richtig sei. Falls nicht, müssen entsprechende Korrekturen angebracht werden, was nichts mit einem Zickzack-Kurs zu tun habe. Das Parlament müsse zur Bildungspolitik im Kanton stehen können, was nur möglich sei, wenn es auch in die Verantwortung genommen werde. Bei der Bearbeitung der Stundentafeln und Stufenlehrpläne handle es sich um eine grosse Aufgabe, welche das Innenleben einer Schule ausmache.
Die FDP müsse feststellen, dass das Vorgehen des Bildungsrates nicht sehr professionell wirke. Man werde den Eindruck nicht los, dass das 15-köpfige Gremium zwar Arbeitsgruppen und Autorenteams zur Beratung zuziehe, schliesslich aber trotzdem nicht in der Lage sei, das Eingebrachte sinnvoll umzusetzen. Nur so sei der Brief des Autorenteams LP04 zu verstehen, welcher wie folgt lautet:

"Ihre Stundentafel widerspricht unserer Auffassung einer zeitgemässen Schule. Einen Unterricht mit Ihrer Stundentafel können und wollen wir nicht verantworten. Zudem können wir nicht verstehen, weshalb Sie uns im letzten Herbst nicht orientieren liessen, dass Sie derart gravierende Änderungen veranlasst haben. Wir haben den Eindruck, dass Sie unsere Arbeit nicht ernst nehmen."

Auch das Vorgehen bezüglich dem Bereich Werken und Hauswirtschaft sei nicht nachvollziehbar. Die Frage: "Weshalb kann ein Gremium von 15 Personen entscheiden, was für die Schülerinnen und Schüler angemessen ist?", sei für die FDP berechtigt. Die Gestaltung der Stufenlehrpläne und Stundentafeln der einzelnen Schularten sind für die Qualität und die Ausrichtung der Bildungspolitik von zentraler Bedeutung. Lippenbekenntnisse wie dasjenige, dass die Bildung und unsere jungen Leute das höchste Gut seien, reichen schon lange nicht mehr. Das Kantonsparlament müsse auch in diesem Bereich seine Verantwortung erkennen.
Gerade im Bildungsbereich will die FDP ihre Verantwortung wahrnehmen, und diese Verantwortung müsse über die finanziellen Belange hinaus gehen. Christine Mangold bittet den Landrat daher, der Überweisung ihrer Motion zuzustimmen.

Rudolf Keller bezeichnet das Überraschungsmoment als einen der charakteristischen Züge des Baselbieter Bildungswesens. Selbst als Politiker im Kantonsparlament wisse man sehr oft nicht, was in unseren Schulen gerade laufe. In letzter Zeit wurde auch gar viel über die Köpfe des Parlaments hinweg bestimmt. Rudolf Keller fragt sich, ob es sach- und stufengerecht sei, dass der Bildungsrat zentrale Weichenstellungen selbst vornehme, allenfalls noch zusammen mit der Regierung. Zudem kam es immer wieder zu Kommunikationsdefiziten.
Vor diesem Hintergrund seien die beiden vorliegenden Motionen mehr als verständlich. Sie werden von den Schweizer Demokraten unterstützt, denn sie bringen eine demokratischere Schule. Zudem verfüge der Landrat über eine Kommission, welche sich regelmässig mit Bildung befasse. Dass der Regierungsrat die beiden Motionen ablehnt, hat für Rudolf Keller einen elitären Charakter, denn offensichtlich gehe es der Regierung und den Mitgliedern des Bildungsrates darum, ihr Gärtchen weiterhin selbst pflegen zu können. Auch gebe es offenbar Personen, welche das bildungspolitische Rad immer wieder neu erfinden wollen. Obwohl die vorliegenden Motionen identisch seien (es sei eben schwierig, wenn sich verschiedene Fraktionen mit dem gleichen Thema profilieren wollen), werden diese von den Schweizer Demokraten begrüsst.
Die Schweizer Demokraten wollen die Bildungspolitik besser überblicken und öffentliche Debatten über die Schulen führen. Sie wollen eine breit abgestützte, transparente Schule, über deren Inhalte der Landrat mitreden kann, da diese eine wichtige Grundlage unserer Gesellschaft bilden. Man nehme zur Kenntnis, dass der Landrat laut Regierungsrat Urs Wüthrich eine Art Landsgemeinde darstelle.

Christoph Rudin merkt an, das aktuelle Thema sei dem Landrat bereits zur Genüge bekannt, konnte er dieses doch bereits im letzten November oder anlässlich der Beratungen zum Bildungsgesetz diskutieren. Nach der Verabschiedung des Bildungsgesetzes war man der Ansicht, man habe eine für alle akzeptable Linie gefunden betreffend Landrats-, Regierungs- und Bildungsrats-Kompetenzen. Zu Christine Mangold meint er, sie habe für das Thema "Grenzverschiebungen" wohlweislich eine Fraktion beigezogen, welche nicht nur über Verkehrserziehungsspezialisten verfüge, sondern auch über einen Geometer.
Der Landrat sei zuständig für Gesetze, und sämtliche wichtigen Belange müssten laut Kantonsverfassung in einem Gesetz festgehalten werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Regierung nur unwichtige Entscheide treffen dürfe. Die Regierung vollziehe mit Hilfe von Fachleuten die Bildungspolitik, was sich seit der Kantonsgründung sehr bewährt habe und auch ausführlich diskutiert wurde. Der Bildungsrat trage dazu bei, dass Fachfragen in der Bildung nicht Gegenstand von machtpolitischen Auseinandersetzungen werden, sondern dass sie unter dem Gesichtspunkt eines optimalen Bildungswesens betrachtet werden.
Es wäre eine Illusion, dass der Landrat die Stundentafeln oder Stufenlehrpläne nur absegnen würde, wie die Motionäre dies ankündigen, denn schliesslich gehören dem Landrat viele Mütter, Väter und Schulchefs an. Diese wollen alle Vieles zum Thema beitragen, so dass der Landrat mit derartigen Geschäften viele Tage verbringen müsste. Zudem müsse man klar dazu stehen, dass die beiden vorliegenden Motionen den Bildungsrat aushöhlen (wenn nicht sogar abschaffen). Müssten sich in Zukunft 90 statt wie bisher 15 Personen mit dem Thema beschäftigen, komme dies auch keiner Kostenersparnis gleich.
Christoph Rudin bittet die Landratsmitglieder, die beiden Motionen abzulehnen, von denen er sich nicht vorstellen kann, dass diese vom Stimmvolk begrüsst würden. Vor noch nicht allzu langer Zeit habe sich das Volk für den Bildungsrat ausgesprochen, und dieser Wille müsse respektiert werden. Der Landrat sollte gute Gesetze verabschieden und sich nicht in die Tätigkeit der Verwaltung einmischen.

Florence Brenzikofer betont, angesichts der heutigen Situation könne nicht von einer Fehlkonstruktion gesprochen werden, wie die Regelung der Kompetenzen des Bildungsrates im Vorstoss genannt wird. Beim Bildungsrat handle es sich um ein ausgewogenes Gremium, welches vom Regierungsrat gewählt wird. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden von einer breiten Basis vorgeschlagen, so gehören dem Bildungsrat Personen der verschiedenen politischen Parteien, Verbände, Kirchen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der Schulen an. Das Gremium kenne sich in Bildungsfragen aus und lasse sich anlässlich seiner Sitzungen oftmals von Fachpersonen beraten.
Als Fehlkonstruktion müsste Florence Brenzikofer die Situation bezeichnen, wenn wichtige Fragen aus dem Bildungsbereich im Parlament ausdiskutiert würden, denn meist entscheide der Landrat unter Zeitdruck und könne keine langen Debatten führen. Aus zeitlichen Gründen könnte sich beispielsweise die Erziehungs- und Kulturkommission nicht gleich ausführlich mit gewissen Themen auseinander setzen, wie der Bildungsrat. Zudem wurde Ende 2004 ein Postulat zum hier diskutierten Thema überwiesen, weshalb eine zusätzliche Motion sicher nicht notwendig sei.
Die Grüne Fraktion lehnt die beiden gleichlautenden Vorstösse der SVP- und der FDP-Fraktion ab.

Jacqueline Simonet betont, im Landrat sei die Forderung nach einer demokratischen Schule unbestritten und sie selbst könne sich Christoph Rudins Meinung anschliessen, wonach das Volk ein Gesetz verabschiedet habe, welches von diesem bestimmt auch gelesen wurde.
Sind die Probleme bezüglich Bildungsrat in letzter Zeit tatsächlich so gross oder wurden sie dramatisiert? Jacqueline Simonet verneint die Tatsache nicht, dass Probleme vorkamen, zum Teil wurden sie jedoch grösser gemacht, als sie tatsächlich sind. Beispielsweise habe sie gerade erst gehört, dass im Bereich Bewertung die Orientierungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern zum ersten Mal durchgeführt wurden, wobei das Echo keineswegs negativ ausfiel. Bei jedem Entscheid bestehen Pro- und Contra-Argumente.
Jacqueline Simonet erinnert daran, dass die Postulate 2004/243 und 2004/244 angenommen wurden. Demnach muss die Regierung nun prüfen, wie der Landrat inskünftig vermehrt in wichtige bildungspolitische Entscheidungen miteinbezogen werden kann. Dazu gehört auch die Frage der Stundentafeln und Stundenpläne.
Urs Wüthrichs Aussagen entnimmt Jacqueline Simonet, dass es schweizweit ein Unikum wäre, wenn der Landrat für die Genehmigung der Stundenpläne und der Stundentafel zuständig wäre. Wollen wir eine derartige Sondersituation und sind wir intelligenter und klüger als alle anderen Kantone? Wichtige Entscheidungen werden auf jeden Fall dem Parlament unterbreitet, insbesondere auch dann (aber nicht nur), wenn sie Kostenfolgen nach sich ziehen.
Jacqueline Simonet bezeichnet die Kritik an der Zusammensetzung des Bildungsrates als Eigengoal für das Parlament, denn schliesslich verfügen die politischen Parteien über die Möglichkeit, auf die Auswahl der Ratsmitglieder Einfluss zu nehmen. Zudem machte Jacqueline Simonet als ehemalige Erziehungsrätin selbst die Erfahrungen, dass die Diskussionen sich um fachliche Themen drehen und viel weniger politisch gefärbt seien als im Parlament.
Die CVP/EVP-Fraktion betrachtet die Lehrpläne und Stundentafeln als zu komplexe Materie, als dass sie im Landrat durch kurzfristige Entscheidungen redigiert werden könnten. Die jetzigen Entscheidungen des Bildungsrates seien zwar nicht immer gut, aber Jacqueline Simonet ist überzeugt, dass durch eine Verlagerung der hier diskutierten Kompetenzen in den Landrat kein besseres Resultat erzielt würde. Nicht vergessen werden dürfe im Übrigen nicht nur die Koordination innerhalb des Kantons, sondern auch diejenige mit den umliegenden Kantonen, welche durch einen Antrag einer Fraktion im Landrat je nachdem über den Haufen geworfen würde.
Jacqueline Simonet bezweifelt, dass der Landrat eine echte Kurskorrektur im Bildungsbereich, welche sich für alle positiv auswirkt, vornehmen könnte. Deshalb bleibt die CVP/EVP-Fraktion bei ihrer Meinung, welche sie bereits vor zwei Monaten vertrat, und lehnt die beiden Motionen ab.

Karl Willimann-Klaus erinnert an Christoph Rudins Aussage betreffend Vermessenheit bei der Verschiebung politischer Grenzen und zitiert in diesem Zusammenhang ein Bonmot seines Berufsverbandes: "Er war Geometer und sie kannte auch keine Grenzen." Er könne dem Landrat jedoch versichern, dass es im Bereich der Geometerei durchaus zu legalen Grenzverschiebungen komme, welche als Mutationen bezeichnet werden. Genau darum gehe es auch in den vorliegenden Motionen.
Karl Willimann-Klaus widerspricht Urs Wüthrichs Äusserung, beim Bildungsrat handle es sich nicht um einen Insiderclub von Pädagogen. Er selbst gehörte dem Erziehungsrat während 13 Jahren an und wisse, dass der Erziehungsrat und auch der heutige Bildungsrat lehrerdominiert seien, nicht nur durch Lehrer selbst, sondern durch Personen, welche aus dem Bereich der Lehrerschaft in den Bildungsrat delegiert werden.
Die heutige Kompetenz des Landrates liegt in der Finanzierung des Bildungsgebäudes und dessen Infrastruktur. Was sich jedoch innerhalb dieses Gebäudes abspielt, darauf hat der Landrat keinen Einfluss. Die SVP sprach sich seinerzeit als einzige Partei gegen das Bildungsgesetz aus, weil sie die damit verbundenen finanziellen Haken nicht akzeptieren wollte. Diese finanziellen Baustellen sind heute bekannt (Sekundarschulbauten, Schulsozialdienst, Ausbau Werkjahr auf zwei Jahre, Organisation der Nachhilfe).
Entscheide, welche sich auf die Bildungsqualität auswirken, gehören nach Ansicht der SVP-Fraktion in die politische Verantwortung des Parlaments. Selbstverständlich müssen die Stufenlehrpläne nicht im Detail im Landrat behandelt werden, Weichenstellungen jedoch sollen von der Politik vorgenommen werden. Der Landrat sei nicht nur Financier. Jährlich erhält die Bildung mit 650 Mio. Franken einen Viertel des Etats (seit 1999 zusätzliche 120 Mio. Franken), weshalb der Landrat und die politischen Behörden dafür sorgen müssen, dass der Bildungsfranken als Input wieder als Qualitätsfranken (Output) herauskommt, was heute leider nicht der Fall ist.
Die SVP-Fraktion bittet den Landrat, die vorliegende Motion zu unterstützen.

Eugen Tanner hatte nach der Verabschiedung des Bildungsgesetzes durch den Landrat am 6. Juni 2002 ein gutes Gefühl, welches nach der Abstimmung des Baselbieter Volkes über dieses Gesetz bestätigt wurde. Wer damals aktiv an den Beratungen teilnahm wisse, dass das Thema Bildungsrat ausführlich diskutiert wurde. Dem Protokoll entnimmt er, dass ein Mitglied der SVP-Fraktion (Hildy Haas) sich wie folgt äusserte: Sie habe sich während der Debatte überzeugen lassen, dass der Bildungsrat seine Berechtigung habe. Eine damals noch vehemente Bekämpferin des Bildungsrates, Barbara Fünfschilling, zeigte sich erfreut über die in der Kommission zustandegekommene Einigung in dieser Frage. Dem Bildungsrat komme eine Brückenfunktion zwischen Politik und Verwaltung, aber auch zwischen Bildungsspezialisten und der Wirtschaft zu.
Dem Landrat als Legislative komme die Aufgabe zu, Recht zu setzen. Im Bildungsgesetz wurden wesentliche Punkte der Bildungspolitik verankert und es wäre nicht stufengerecht, wenn der Landrat nun über Stundentafeln und Lehrpläne diskutieren würde.
Auch könne nicht erwartet werden, dass unsere SchülerInnen bei einer nächsten Pisa-Studie besser abschliessen, falls der Landrat mehr Bildungsentscheide träfe. Aus diesem Grund bittet Eugen Tanner seine Kolleginnen und Kollegen sehr, an der heutigen Rollenteilung festzuhalten.
Wer mit der Zusammensetzung des Bildungsrates nicht einverstanden sei, müsste eben einen entsprechenden Antrag stellen oder sogar beantragen, den Bildungsrat abzuschaffen. Jedoch mache es keinen Sinn, dem Bildungsrat Kernkompetenzen wegzunehmen und diesen damit praktisch ins Leere laufen zu lassen.

Jürg Wiedemann stimmt Dieter Völlmin insofern zu, als der Landrat die Notbremse ziehen können sollte, wenn dieser überzeugt davon sei, dass etwas falsch laufe. Er ist aber überzeugt, dass der Bildungsrat die besseren Entscheide fällt als der Landrat (auch wenn diese nicht in jedem Fall optimal waren oder sein werden). Jürg Wiedemann bezeichnet die Bildungspolitik als so wichtig, dass dasjenige Gremium darüber beschliessen soll, welches am ehesten die richtigen Entscheide fällt.
Übrigens: Die Grünen zogen eine Motion, die Stundentafel dem Landrat zu unterbreiten, mit der Begründung zurück, die entsprechende Debatte sei im Landrat bereits geführt worden. Der Bildungsrat könne bessere Entscheide fällen und im Nachhinein wurde Jürg Wiedemann klar, dass er die erwähnte Motion gar nicht hätte einreichen sollen.

Hildy Haas fragt, weshalb sich der Bildungsbereich von jedem anderen Bereich unterscheiden soll. So sei sie selbst im Bezug auf die heutige Debatte beispielsweise keine Expertin zur Regio S-Bahn, zur Informatik oder Mobilfunkanlagen. Zudem seien viele Bauvorlagen oder eine Kantonalbankrechnung komplex und kaum jemand im Landrat Experte oder Expertin in diesen Bereichen. Trotzdem fälle der Landrat Entscheide, denn ihm obliege die Budgethoheit.
Als junge Landrätin reichte Hildy Haas ein Budgetpostulat ein und verlangte die Streichung eines gewissen Betrags. Von Regierungsseite wurde sie darauf aufmerksam gemacht, eine solche Streichung sei unmöglich, denn das Geld werde für die Einführung eines neuen Lehrmittels benötigt, welches vom Bildungsrat beschlossen wurde. Der Landrat wolle bestimmt nicht über Details der Stundentafeln diskutieren, jedoch soll er grundsätzliche Beschlüsse und allfällige damit verbundene Ausgaben absegnen können.

Ruedi Brassel merkt an, die Budgethoheit des Landrates stehe nicht zur Diskussion. Der Landrat bestimme beispielsweise nicht über die Fahrpläne der Regio S-Bahn, sondern lege den Leistungsauftrag fest. Auch im Schulbereich mache es keinen Sinn, wenn der Landrat über Stundentafeln diskutiere. Ruedi Brassel erinnert an die Diskussionen zu Schulfragen vom letzten Herbst, als sich der Landrat mit Details befassen musste und sich alle, insbesondere aber die BefürworterInnen der hier diskutierten Motionen, darüber aufregten.
Schon jetzt sei klar, dass Diskussionen zu den Stundentafeln im Landrat uferlos wären.
Es sei absolut nicht am Platze, wegen einer bestimmten Konstellation in einem speziellen Moment der Umsetzung des Bildungsgesetzes und dem damit verbundenen Unmut eine klare Kompetenzregelung auf den Kopf zu stellen. Der Landrat würde so mit Aufgaben belastet, welche dieser nicht bewältigen kann. Aus diesem Grund sollte die jetzige Regelung beibehalten und die Motionen abgelehnt werden.

Jürg Degen bezeichnet es als Konsequenz der Motionen, die Schulräte auf der Ebene der Gemeinden ebenfalls abzuschaffen und die Kompetenzen auf die Gemeindeversammlungen oder Einwohnerräte zu verteilen. Als Fachgremien verfügen auch die Schulräte über Zuständigkeiten, welche den Gemeindeversammlungen oder den Einwohnerräten entzogen sind.

Eva Chappuis wollte als Bildungsrätin eigentlich zu diesem Thema schweigen, möchte an dieser Stelle aber trotzdem eine kurze Information weitergeben. Pro halbtägige Bildungsratssitzung zu den Stufenlehrplänen und Stundentafeln der Sekundarschule erbrachte sie selbst jeweils eine Vorbereitung von einem vollen Arbeitstag. Sie möchte wissen, welche Landrätin und welcher Landrat einen solchen Aufwand leisten könnte. Der Landrat müsste wohl in die Konklave geschickt werden und nach rund drei Monaten würde vielleicht weisser Rauch aufsteigen.

Bruno Steiger beantragt, dass alle Lehrerinnen und Lehrer, welche von den aktuellen Motionen betroffen sind, bei der Schlussabstimmung in den Ausstand treten, vor allem die linkslastigen LehrerInnen.

Röbi Ziegler stimmte vor allem das Argument nachdenklich, der Landrat wolle die Verantwortung im Bildungsbereich wahrnehmen. Dieses Argument töne sympathisch, jedoch frage er sich, ob der Landrat diese Verantwortung in der gleichen Art wahrnehmen könnte, wie dies heute der Bildungsrat tut. Wieso verlangt der Landrat als Vergleich zur vorliegenden Motion nicht, dass ihm das Ausbildungsprogramm der Polizeischule unterbreitet wird? Die Landratsmitglieder seien keine Expertinnen und Experten darüber, was ein Polizist oder eine Polizistin am Ende der Ausbildung können muss. Da die meisten Ratsmitglieder jedoch eigene Kinder haben, denken sie, über den Schulbereich besser Bescheid zu wissen. Auch hier bestehen jedoch sehr unterschiedliche Vorstellungen, was unsere Kinder in der Schule lernen sollten.
Nähme der Landrat seine Verantwortung in Bildungsfragen wahr, wie dies heute argumentiert wurde, so hätte dies eine Politisierung der Schule zur Folge. Angesichts der Tatsache, dass Entscheidungen im Landrat zuweilen mit Mehrheiten von einer Stimme fallen und nur wenige Sitzungen später mit neuen Anträgen und Vorstössen erneut in Frage gestellt werden, würde die Schule in ein politisiertes Hin und Her geraten. Wichtig für die Entwicklung von Kindern sei jedoch Stetigkeit und Ruhe.

Fredy Gerber stellt fest, es gehe nicht darum, den Bildungsrat zu entmachten, sondern um die Möglichkeit, auf "ungeschickte" Entscheide des Bildungsrates Einfluss zu nehmen. Er selbst bedaure es beispielsweise, dass das Fach Wirtschaft und Recht auf der Sekundarstufe I gestrichen wurde, ein Fach, welches einen Menschen auf seine Zukunft vorbereitet.

Martin Rüegg-Schmidheiny betont, der Landrat verfüge mit Motionen, Postulaten oder Budgetpostulaten über Möglichkeiten, die Notbremse zu ziehen. Sollte die Zusammensetzung des Bildungsrates tatsächlich der SP-Bildungspolitik entsprechen, so stört sich Martin Rüegg-Schmidheiny selbst nicht daran, die FDP und SVP schicke aber offensichtlich die falschen Personen in diesen Rat.
Zur Budgethoheit: Die Motorfahrzeugkontrolle plant in Bubendorf einen Neubau, jedoch wird das Projekt dem Landrat nicht vorgelegt. Das Gleiche gelte für die Pensionskasse oder die Gebäudeversicherung, obwohl die Projekte von den Steuerzahlenden mitfinanziert werden.
Zu Karl Willimann-Klaus meint Martin Rüegg-Schmidheiny, es komme einem grossen Trugschluss gleich, mit Diskussionen im Landrat die Qualität der Schulen verbessern zu wollen, die Politik müsse aber gute Rahmenbedingungen schaffen.

Karl Willimann-Klaus geht es um die politische Weichenstellung. Wenn im Bildungsrat grundsätzliche schulpolitische Weichenstellungen vorgenommen werden, gehören die entsprechenden Anträge vor den Landrat. Wenn beispielsweise Mathematik- und Deutschlektionen zugunsten modischer Trendfächer abgebaut werden, wie Jürg Wiedemann dies heute bereits schilderte, so müsse der Landrat etwas gegen diesen Entscheid unternehmen können. Grundsätzliche Entscheide müssen dem Landrat unterbreitet werden.

Jacqueline Simonet bezieht sich auf Karl Willimann-Klaus, wonach es den Motionären um wichtige Weichenstellungen gehe, welche im Landrat diskutiert werden sollten. Fredy Gerber hingegen kritisierte die Streichung eines einzelnen Faches. Für jede Landrätin und jeden Landrat seien andere Fächer wichtig und daran zeige sich die Schwierigkeit einer Diskussion der Stundentafel im Landrat. Zudem werde dann wohl vergessen, dass eine Stundentafel nur 34 Lektionen pro Woche umfasst. Ihrer Meinung nach sei es unmöglich, eine solche Diskussion im Parlament zu führen.

Jürg Wiedemann begrüsst das von Karl Willimann-Klaus vorgebrachte Beispiel. Die Arbeitsgruppen des Bildungsrates hätten tatsächlich eine massive Reduktion der Deutsch- und Mathematiklektionen vorgenommen, jedoch korrigierte der Bildungsrat diesen Entscheid und bewies damit seine Kompetenz im Bereich Stundentafeln und Stufenlehrpläne.

Isaac Reber stellt fest, wenn gewisse Landratsmitglieder nicht einmal wüssten, dass der Landrat das Budget für die Schulen bewilligt, sollte sich der Landrat auf seine bisherigen Aufgaben konzentrieren und sich keine zusätzlichen aufbürden. Die Kompetenz bezüglich Stundentafeln sollte dort belassen werden, wo Kompetenz vorhanden ist.

Urs Wüthrich stellt klar, es gehe hier nicht um die Frage, wer in einem Sachgebiet Expertin oder Experte sei. Wichtig sei die Frage, wer auf welcher Stufe diskutiere. Die durchschnittliche Intelligenz im Bildungsrat sei wahrscheinlich vergleichbar mit derjenigen im Landrat (oder einer Landsgemeinde), jedoch sprachen in der bisherigen Debatte keine klaren Argumente für eine Zustimmung zu den vorliegenden Motionen.
Zum Thema Finanzen: Für die finanzielle Situation bezüglich Schulen sind im Wesentlichen drei Punkte verantwortlich: die Entwicklung der Klassenzahlen, die massive Kostensteigerung im Bereich Sonderschulung, die Entwicklung der Kosten im Hochschulbereich. Diese drei Faktoren stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Arbeit des Bildungsrates, welcher die Stundentafel und den Stufenlehrplan für die Sekundarstufe I kostenneutral ausgestaltete, und zwar nicht ohne schmerzhafte Kosteneinsparungen.
Zum Thema Stufengerechtigkeit: Das erwähnte Konzept räumliche Entwicklung KORE sei noch vor der Gesetzesstufe als Überbau gedacht und zur Fachhochschule Nordwestschweiz diskutiert der Landrat einen Staatsvertrag, nicht jedoch die Inhalte der einzelnen Lehrgänge. Diese beiden Argumente sprechen also ebenfalls gegen die vorliegenden Motionen.
Zwar wurde oftmals von einer Notbremse gesprochen, obwohl keine konkreten Beispiele genannt wurden, welche Entscheide bezüglich Stundentafeln oder Stufenlehrpläne rückgängig gemacht werden sollten. Viele der angesprochenen Problembereiche stehen keineswegs im Zusammenhang mit Stundentafel oder Stufenlehrplan.
Für Urs Wüthrich spricht nichts dagegen, für allfällige Korrekturen am Bildungsgesetz den Bericht über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz abzuwarten, welcher einem Auftrag des Landrates entspricht. Es sei ihm nicht klar, weshalb der Landrat seinem eigenen Auftrag misstraue. Er bittet den Landrat noch einmal, die vorliegenden Motionen abzulehnen.

://: Der Landrat spricht sich mit 41:39 Stimmen dafür aus, die Motionen 2004/239 und 2004/241 an den Regierungsrat zu überweisen.

://: Weiter beschliesst der Landrat mit 41:35 Stimmen, die Behandlungsfrist für die beiden Motionen auf höchstens ein Jahr zu verkürzen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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