Protokoll der Landratssitzung vom 18. Oktober 2007

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2007-114 vom 10. Mai 2007
Postulat von Christoph Rudin, SP: Gerichte beider Basel
- Beschluss des Landrats am 18. Oktober 2007: < abgelehnt >



Nr. 131

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) betont, dass es jetzt wirklich um die Gerichte, und zwar um die eigenen Gerichte gehe.


In der vorhergehenden Diskussion wurden bereits die drei Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative angesprochen. Diese drei Gewalten sind die zentralen Pfeiler eines jeden rechtstaatlichen Gebildes; somit auch dieses Kantons. Wie Regierung und Parlament gehören die Gerichte auch fest zum Kanton. Bereits aus staatspolitischen Gründen lehnt der Regierungsrat ab, diese mit einem anderen Kanton zu teilen. Die Aufgabe der Gerichte ist wichtig und sollte auch weiterhin vom Kanton hoheitlich wahrgenommen werden, da er sonst ein wesentliches Element seiner Eigenständigkeit verlieren würde. Eine bikantonale Organisation der Rechtsprechung macht zudem keinen Sinn, da Verwaltung, Parlament und Regierung getrennt bleiben.


Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Jubiläumsinitiative, die vor drei Jahren zur Abstimmung gelangte und auch diese Fragen behandelte. Das Baselbieter Volk lehnte diese klar ab und entschied damit gegen die Zusammenlegung derart wichtiger Institutionen. Es wollte eigenständig und getrennt bleiben und dort zusammenarbeiten, wo es sinnvoll ist.


Die Struktur der Gerichtsbarkeit - Zivil-, Straf-, und Verwaltungsgerichtswesen und die Bezirksgerichte - ist im Kanton sehr bürgernah. Diese Nähe ginge durch eine Zusammenlegung verloren. Basel-Stadt weist eine grundverschiedene staatsrechtliche Struktur auf. Im Kanton Baselland können Richterinnen und Richter, speziell in der ersten Instanz, Generalisten sein, was mit einer Zusammenlegung auch verloren ginge.


Kritisiert wurden die Raumprobleme der Gerichte. Diese werden derzeit gelöst, sie erinnert dabei nur an das Strafjustizzentrum Muttenz.


Fängt der Kanton an, zentrale Funktionen aus dem Kanton zu lösen und mit anderen zusammenzulegen, dann gibt er sehr viel aus der Hand. Sie bittet um Ablehnung der Motion.


Regula Meschberger (SP) nimmt für den Postulanten Stellung.


Die Ausführungen der Regierungspräsidentin klangen sehr dramatisch. Hätte sie das Postulat richtig gelesen, dann wüsste sie, dass Christoph Rudin und mit ihm die SP-Fraktion nicht einfach die Gerichte zusammenlegen wollen. Es geht vielmehr um eine Überlegung, für spezifische Aufgaben gemeinsame Gerichte zu erschaffen. Es ist bekannt, wie kompliziert beispielsweise die Fragestellungen im Sozialversicherungsrecht sind. Diese Fragestellungen werden immer komplizierter und machen auch nicht an der Grenze halt; insbesondere nicht in einer Region, wo man in einem Kanton arbeitet und im anderen lebt. Das gleiche gilt im übrigen auch für Wirtschaftsdelikte. Für diese Themen sollte die Frage gemeinsamer, spezialisierter Gerichte geprüft werden. Für ein spezialisiertes Gericht in einem grösseren Raum wäre es auch einfacher möglich, die für diese komplizierten Fälle benötigten Fachleute zu stellen. Von einem Outsourcing der Dritten Gewalt oder dergleichen ist keine Rede. Diese Begründung ist für sie eigenartig. Die Bundesverfassung sieht dieses Ansinnen vor. Diese Möglichkeit sähe sie nicht vor, wenn es einschneidende Folgen für die Dritte Gewalt hätte. So daneben können die Parlamentarier auf Bundesebene nicht sein, sie kann sich das nicht vorstellen.


Es geht um die Frage, ob in bestimmten Bereichen, wo komplexe Fragestellungen behandelt werden, spezialisierte, gemeinsame Gerichte geschaffen werden sollten. Ein identischer Vorstoss wurde auch in Basel-Stadt eingereicht. Gerade auch bei diesem Thema würde sich die SP-Fraktion sehr für die Meinung der Gerichte interessieren und hält eine richtige, intensive Diskussion für angebracht. Sie beantragt - wie zuvor Ruedi Brassel bei der abstrakten Normenkontrolle - der Justiz- und Polizeikommission die Motion zur Vorprüfung zu überweisen und die Gerichte anzuhören. Diese Fragestellung bedarf einer vertieften Auseinandersetzung.


Werner Rufi (FDP) erklärt im Namen der FDP-Fraktion, gegen dieses Postulat zu sein. Spezialgerichte stellen zwar in der Tat eine beobachtbare Entwicklung in der heutigen Zeit dar, die bestehende Organisation und Struktur der kantonalen Gerichte gewährleisten aber dem Kanton eine gute Rechtsprechung. Er bestätigt dies aus seiner praktischen Erfahrung. "Prüfen und Berichten" wäre insofern heikel, als Begehrlichkeiten geweckt werden könnten - auch im Nachbarkanton. Auch kann so eine Tendenz extreme Mehrkosten auslösen, im Moment ist dies nicht absehbar.


Möchte man wirklich ein Spezialgericht einrichten, warum also nicht im eigenen Kanton? Eine Zusammenlegung mit einem anderen Kanton ist eine andere Frage, die auch er - wie die Regierungspräsidentin - dramatisch betrachtet. Es handelt sich ganz klar nicht um den richtigen Weg. Spezialgerichte gibt es, aber der Kanton Baselland "fährt" mit seiner derzeitigen Rechtsprechung gut, weshalb sich die FDP mehrheitlich gegen dieses Postulat ausspricht.


Hans-Peter Wullschleger (SVP) und seine Partei stellen sich in dieser Frage hinter die Regierung und lehnen das Postulat ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gemeinsame Projekte meistens hohe Kosten generieren, was Baselland im Moment nicht nötig hat.


Ivo Corvini (CVP) findet die aufgeworfene Frage im Allgemeinen berechtigt und diskutabel. Zurzeit ist dieses Postulat, welches "Spezialgerichte beider Basel" verlangt, aber nicht angebracht. Situation ist folgende: Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Verfahrensgesetz, also eigene Strafprozessordnung und eigene Zivilprozessordnung. Das wird noch für ein paar Jahre Bestand haben. Bei der StPO rechnet er mit vier Jahren, bei der ZPO noch mehr Zeit. Solange die Grundlage einer vereinheitlichten Verfahrensgesetzgebung fehlt, ist diese Frage nicht angebracht. Innert eines Jahres muss ein Postulat beantwortet werden, bis dahin wird man aber nicht weiter sein. Aus diesem Grund spricht sich auch die CVP/EVP-Fraktion für eine Ablehnung des Postulats aus.


Noch ein politischer Aspekt: Vor zwei oder drei Jahren verfolgte die JPMD das Projekt der Zusammenlegung der Bezirksgerichte. Aufgrund des heftigen Widerstands seitens der Bevölkerung und der Gerichte gab man jedoch das Projekt wieder auf. Wie soll über Gerichte beider Basel gesprochen werden, wenn es auch nicht möglich ist, innerhalb des eigenen Kantons Bezirksgerichte zusammenzulegen. Politisch sieht er für ein derartiges Unterfangen keinerlei Unterstützung.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) weist Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro darauf hin, dass es sich um ein Postulat, nicht um eine Motion handle. Er bittet darum, nicht zu "mauern" und zu tun, als ob man zu etwas Ungewolltem gezwungen würde. Die Juristen bestätigen, dass Spezialgerichte opportun sind. Die Bundesverfassung erlaubt derartige Spezialgerichte über die Kantonsgrenzen hinweg. Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind Schwesterkantone, Halbkantone, weshalb es in Anbetracht des kleinen Raumes beider Kantone mit Sicherheit sinnvoll ist, die Qualität der Rechtsprechung durch die Schaffung derartiger Spezialgerichte zu erhöhen.


Die Grünen regen aus erwähnten Gründen an, diesem Postulat zuzustimmen.


Daniele Ceccarelli (FDP) möchte nur zwei Gedanken äussern:


Er erinnert einerseits an die Jubiläumsinitiative, die - sofern er sich gut erinnert - wuchtig abgelehnt wurde.


Andererseits erachtet er es als positiv, wenn auf der unteren Hierarchieebene der Gerichte eine Vielfalt existiert. Risiko ist zwar, dass in einer Rechtsfrage unterschiedlich entschieden werden könnte. Aber hierin steckt gleichzeitig auch ein Vorteil. Diese unterschiedliche Wertung einer Rechtsfrage trägt zur Rechtsfragenbildung bei. Nicht jeder Entscheid in einer Sache, der nicht gleich lautet, muss deswegen falsch sein. Er empfände es als Verarmung der Gerichtskultur und der Entscheidvielfalt, würde man diese Gerichte derart zusammenlegen.


Regula Meschberger (SP) erlaubt sich, noch zu einigen Voten Stellung zu beziehen.


Ivo Corvini erwähnte die Bezirksgerichte: Der dortige Widerstand entstand, weil diese Gerichte sehr nahe bei den Leuten angesiedelt sind. Liegen diese weiter weg, so befürchtete man offensichtlich, etwas abgeben zu müssen. Hier dreht es sich aber nicht um Bezirksgerichte, sondern um Spezialgerichte, die sich mit komplexen Fragestellungen einer speziellen Klientel befassen müssen.


Werner Rufi sprach von Mehrkosten, die generiert würden: Wird etwas neu gebildet, dann entstehen natürlich Kosten. Er sprach aber gleichzeitig auch davon, diese Spezialgerichte im Kanton zu bilden. Wenn nun aber ohnehin die Idee von Spezialgerichten im Raum steht, dann wird es sicher weniger Kosten verursachen, diese sofort grenzübergreifend in Angriff zu nehmen, anstatt sie separat in jedem Kanton zu errichten.


Mühe hat sie mit dem Argument "Unsere Rechtsprechung ist doch schon gut". Das ist nicht das Thema. Sie bestritt nicht die Qualität der Rechtsprechung im Kanton Baselland. Es geht hier aber um die konkrete Frage, wie mit kommenden Problematiken umgegangen werden soll und verweist als Beispiel auf die komplexen Wirtschaftsfälle, über die man am Strafgericht jammere. Bereits die Untersuchung dieser Fälle ist unglaublich aufwendig, da diese weit verzweigt und kompliziert sind. Eine Bündelung der Kräfte, um für diese speziellen Fälle Spezialgerichte einzurichten, wäre doch sinnvoll.


Ivo Corvini (CVP) relativiert Regula Meschbergers Aussage, es würde sich bei Spezialgerichten nur um ein Randgebiet handeln. Spezialgerichte behandeln nicht nur eine spezielle Klientel. Redet man von Spezialgerichten, dann geht es um Mietgerichte, Familiengerichte und Handelsgericht, das sind die Sozialversicherungsgerichte. Diese drei bilden einen grossen Bereich, der jetzt auch durch die Bezirksgerichte bewerkstelligt wird. Man denke beispielsweise an Familiengerichte mit den zahlreichen Scheidungsfällen. Die Verlagerung von den Bezirksgerichten an die Spezialgerichte wäre erheblich. Sicher gäbe es gewisse Vorteile, solange aber die Gesetzgebung, hier die eidgenössische ZPO, fehlt, lässt sich diese Frage nicht in Form eines Postulats diskutieren.


Werner Rufi (FDP) antwortet an Regula Meschberger: Er sagte, man solle prüfen, ob im Kanton Spezialgerichte notwendig seien. Prüfen, nicht bilden. Bilden wäre bereits die nächste Phase. In den einzelnen eben durch Ivo Corvini aufgezählten Bereichen sollte der Bedarf abgeklärt werden.


Die Strafgerichte verfügen über eine gute Infrastruktur und können die Fälle bewältigen, es handelt sich um eine Frage der Untersuchung, die gut organisiert sein muss. Dort braucht es seines Erachtens kein Spezialgericht, er sieht mehr Bedarf in einem Bereich wie dem Handelsrecht. Prüft man aber von Anfang an gemeinsam mit dem Nachbarkanton, dann muss man sich der Probleme mit den Prozessordnungen bewusst sein. Diese müssten vereinheitlicht werden. Es entstünde eine Lawine gesetzgeberischer Aufgaben. Soweit sollte im Moment noch nicht gedacht werden, zuerst müsste man dafür schauen, dass es "im eigenen Gärtchen" gut läuft. Zudem muss man sich nicht weitere Gerichte aufbürden, wenn die Rechtsprechung gut funktioniert. Nur wenn Entlastungen machbar wären und qualitativ und zeitlich Verbesserungen in Aussicht stünden, wäre ein solcher Schritt zu erwägen. Das Postulat Christoph Rudins geht ihm aber zu weit.


Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) liegen keine weiteren Wortbegehren vor. Sie lässt über den Ordnungsantrag Regula Meschbergers abstimmen.


://: Mit 29:45 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt der Landrat den Ordnungsantrag ab.


[ Namenliste ]



Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) setzt mit der Abstimmung über die Überweisung des Postulats fort.


://: Mit 27:46 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt der Landrat die Überweisung des Postulats 2007/114 ab.


[ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei



Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) weist darauf hin, dass um 16.00 Uhr ein Bus bereit steht, der die Landräte zur Berufsschau nach Pratteln bringen wird und kündigt die Ratskonferenz unmittelbar im Anschluss an die Landratssitzung an. Sie wünscht einen erholsamen Abend und schliesst die Sitzung um 15.49 Uhr.

Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei



Die nächste Landratssitzung findet statt am 1. November 2007
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