Protokoll der Landratssitzung vom 18. Oktober 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 18. Oktober 2007 |
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2007-026
vom 1. Februar 2007
Postulat
von Robert Ziegler, SP: Tarife der Notschlafstelle Basel-Stadt für im Kanton Basel-Landschaft angemeldete Personen
- Beschluss des Landrats am 10. Mai 2007 <
abgesetzt
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- Beschluss des Landrats am 14. Juni 2007: <
abgesetzt
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- Beschluss des Landrats am 18. Oktober 2007: < abgelehnt >
Nr. 124
Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) gibt bekannt, dass die Regierung das Postulat ablehne.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, die Regierung möchte nur Probleme lösen, die wirklich bestehen - davon gibt es genug.
Im Postulat wird korrekterweise festgehalten, dass die Unterbringung Obdachloser in den Aufgabenbereich der Gemeinde gehöre. Der Kanton respektiert diese Aufgabenteilung. Die Gemeinde ist, gestützt auf § 106 Absatz 2 der Kantonsverfassung, Wohnungssuchenden behilflich und betreut die Obdachlosen. Sie hat, dem Sozialhilfegesetz entsprechend, alle Hilfebedürftigen fachgerecht zu beraten und im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Zum Umfang der Unterstützung gehören auch Aufwendungen für eine angemessene Wohnung, also im Einzelfall auch die Übernahme von Kosten für eine Notunterkunft, insbesondere für Obdachlose. Auch die Kostentragung ist geregelt: Jede Gemeinde trägt die Kosten für die Unterstützung bedürftiger Personen, die in dieser Gemeinde ihren Unterstützungs-Wohnsitz haben.
Der im Postulat angesprochene § 31 Absatz 3 Buchstabe a bis des Sozialhilfegesetzes ist 2006 im Rahmen einer Revision des Pflegekinderrechts aufgenommen und per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt worden. Diese Bestimmung betrifft Fälle, in denen Kinder und Jugendliche, gestützt auf das Zuständigkeitsgesetz, einen eigenen Unterstützungs-Wohnsitz begründen, der vom zivilrechtlichen Wohnsitz - aufgrund eines Wegzugs der Eltern aus dem Kanton Basel-Landschaft - abweicht.
Bisher sind dem Kanton keine Probleme bei der Suche nach Notunterkünften gemeldet worden, die einen Handlungsbedarf aufzeigen. Die Notschlafstelle in Basel wird, wie Abklärungen ergeben haben, nur von wenigen ausserkantonalen Nutzern aufgesucht. Sie hat auch kein Interesse an vermehrter Nachfrage durch ausserkantonale Nutzer. Daher drängt sich eine Leistungsvereinbarung nicht auf.
Der Kanton Baselland würde selbstverständlich zu einer Koordination mit Basel-Stadt Hand bieten, wenn sich aus der Optik der Gemeinden in diesem Bereich ein Problem ergeben sollte.
Mangels Handlungsbedarf und mangels Zuständigkeit lehnt die Regierung das Postulat ab.
Röbi Ziegler (SP) attestiert dem Regierungsrat, ein «elegantes Dribbling» aufgeführt zu haben. Selbstverständlich gibt es kaum Baselbieter Obdachlose, die die Notschlafstelle in Basel benutzen - und zwar, weil der Tarif von CHF 40 für sie einfach nicht bezahlbar ist. Natürlich haben die Gemeinden in ihrer Wahrnehmung keine Probleme in diesem Bereich - und zwar, weil die Obdachlosen sich gar nicht an die Gemeinden wenden, wenn sie eine Unterkunft suchen.
Es ist eine Tatsache, dass kaum eine Baselbieter Gemeinde über Notschlafmöglichkeiten verfügt. Die einzige Einrichtung, die es im Kanton gibt, das Sophie-Blocher-Haus in Frenkendorf, hat nur ganz beschränkt Möglichkeiten zu Spontanaufnahmen. Wenn ein süchtiger Mensch von einem Tag auf den anderen aus seiner Wohnung fliegt, kann er von seiner Gemeinde nirgendwo untergebracht werden und wendet dann beispielsweise an einen Pfarrer, der sich nach Unterkunftsmöglichkeiten umschaut und feststellt, dass der Tarif der Notschlafstelle Basel mit CHF 40 viel zu hoch ist. Das ist das wirkliche Leben jenseits aller Statistiken und aller Angaben der Ämter. Das Leben kennt eben Grauzonen und Probleme, und deshalb sollte das Postulat überwiesen werden.
Marianne Hollinger (FDP) erklärt, die freisinnige Fraktion sei gegen die Überweisung des Postulats. Auf den ersten Blick sehe es so aus, als ob Obdachlose aus dem Baselbiet die Basler Notschlafstelle nicht nutzen könnten, weil sie nicht aufgenommen würden oder den Preis nicht zahlen könnten. In der Praxis sprechen die Gemeinden aber Kostengutsprachen, und die Administration dieser - glück-licherweise recht seltenen - Fälle ist gut eingespielt.
Würde die Zuständigkeit dem Kanton übertragen, würde dies - so verlockend es für die Gemeinden auf den ersten Blick auch scheinen mag - bestimmt teurer als die heutige Lösung. Schliesslich müsste der Kanton in jedem Fall eine Abklärung vornehmen und die Bedürftigkeit wirklich feststellen. Denn es gibt auch Leute, die Notschlafstellen benutzen, ohne bedürftig zu sein. Selbstverständlich dürfen sie das tun - wenn sie dafür bezahlen.
Die Belastung, die den Gemeinden in diesem Bereich entsteht, sollte vor dem Hintergrund des Finanzausgleichs einmal vertiefter diskutiert werden.
Laut Daniela Gaugler (SVP) ist auch die SVP-Fraktion gegen die Überweisung des Postulates. Wie von der Regierung erwähnt, sind die Gemeinden zuständig.
Paul Rohrbach (EVP), der selber ein Herz für randständige Menschen hat, gibt Röbi Ziegler in einem Punkt Recht: Es wirkt stossend, wenn die Städter von ihrer eigenen Klientel CHF 8 verlangen und damit offenbar auskommen, den Landschäftlern aber CHF 40 abknöpfen.
Aber der Postulant geht von der falschen Optik aus. Denn Baselbieter, die in Basel-Stadt auffällig werden, sollten dort aufgefangen und an ihren Wohnort zurückgebracht werden. Es kann doch nicht sein, dass Baselbieter Süchtige - auch wenn sie sich an Pfarrer wenden - nach Basel geschickt werden. Die Angebote innerhalb des Kantons müssen besser vernetzt werden. In den Gemeinden besteht, so die Meinung der CVP/EVP-Fraktion, nicht die Ansicht, das Basler Projekt müsse unterstützt werden.
Wenn Jugendliche aufgrund akuter Pubertätskrisen nicht mehr zuhause leben können, steht ihnen eine gewisse Anzahl von Betten für die Spontanaufnahme zur Verfügung. Die Schaffung einer eigenen Stelle dafür wäre viel zu teuer.
Für die wenigen Betroffenen übernehmen die Baselbieter Gemeinden die Preisdifferenz für die Unterbringung in der Notschlafstelle Basel - das ist ihre Aufgabe.
Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Überweisung des Postulats ab.
Kaspar Birkhäuser (Grüne) spricht sich für die Überweisung des Postulats aus. Die Gemeinden haben zwar die Aufgabe, Obdachlose unterzubringen, aber wie gehört bietet einzig Frenkendorf etwas Konkretes an. Der Postulant schlägt eine unbürokratische, einfache Lösung vor, die nicht mit grossen Kosten verbunden, den wenigen Betroffenen aber eine grosse Hilfe wäre. Deshalb unterstützt die grüne Fraktion den Vorstoss.
://: Das Postulat 2007/026 wird mit 24:47 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.
[ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung