Protokoll der Landratssitzung vom 21. Juni 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 21. Juni 2007 |
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2007-021
vom 30. Januar 2007
Vorlage:
Gesetz über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden
(2. Lesung)
- Bericht der Spezialkommission NFA vom
22. Mai 2007
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 <
beschlossen
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- Beschluss des Landrats am 7. Juni 2007: <
1. Lesung beendet
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- Beschluss des Landrats am 21. Juni 2007: < beschlossen mit 4/5-Mehr >
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Landratsbeschluss
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Gesetz
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Dekret
Nr. 2520
Kommissionspräsident Eugen Tanner (CVP) informiert zu den anlässlich der 1. Lesung erwähnten Unsicherheiten bezüglich Differenzen auf Bundesebene. Mittlerweile wurden diese Differenzen bereinigt. Es gehe dabei um Nachzahlungen an die IV, wobei die beiden Kammern beschlossen, es werde nicht die Hälfte, sondern nur noch ein Viertel an die Kantone weitergegeben. Für Basel-Landschaft handelt es sich dabei um einen einmaligen Betrag von 10,8 Mio. Franken, welcher zusätzlich abgegolten werden muss. Auf Bundesebene seien nun alle Punkte bereinigt und die Gesetzgebung könne per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden.
Regula Meschberger (SP) verdeutlicht noch einmal die Haltung der SP-Fraktion im Zusammenhang mit § 8. Für die SP-Fraktion sei es sehr wichtig, dass die Finanzierung der Pflege nicht zur Armutsfalle wird. Gemäss KVG müssten die Krankenversicherer 21 % der gesamten Pflegekosten übernehmen. Im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung zum NFA beim Bund wurde im Ergänzungsleistungsgesetz der Vermögensfreibetrag von selbst genutztem Wohneigentum um 50 % auf 112'500 Franken angehoben sowie die EL-Obergrenze abgeschafft. Diese Massnahmen erachtet die SP-Fraktion als richtig und man könne mit ihr auch über allfällige Anpassungen des Freibetrags diskutieren, um einen konkreten Fall zu lösen, beispielsweise wenn ein Ehepartner in einem Heim lebt und der andere im selbst genutzten Wohneigentum verbleibt.
Es sei wichtig, dass die Patientenbeteiligung nicht ins Unermessliche steige, dies vor allem weil die Krankenversicherer ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen und häufig ein Mittragen der Kostenentwicklung verweigern. Wenn das neue Bundesgesetz über die Pflegefinanzierung die Patientenbeteiligung nicht auf ein Mass von rund 20 % der Vollkosten begrenzt, müssen in unserem Kanton Korrekturen vorgenommen werden. Heute besteht jedoch kein Anlass, diesbezüglich einen Antrag zu stellen.
Die SP-Fraktion wird die Entwicklung im Auge behalten und fordert vom Regierungsrat, dass er aufgrund des neuen § 38 des Gesetzes über die Pflege und Betreuung im Alter eine Verordnung ausarbeitet, welche Härtefälle vermeidet, eine klare Berechnungsgrundlage für Gemeindebeiträge darstellt und Sicherheit bezüglich der Weiterführung mit bestehenden Mischfinanzierung von Pflegeleistungen bringt. Die Verordnung soll ein breites Vernehmlassungsverfahren durchlaufen, damit die SP sicher sein kann, dass ihre Forderungen erfüllt werden.
Regula Meschberger bezieht sich auf § 16 (Inkrafttreten) und stellt fest, die NFA-Vorlage gehe von der revidierten Umsetzung des NFA beim Bund aus, welche per 1. Januar 2008 in Kraft treten sollte. Vom Regierungsrat will sie wissen, ob schon klar sei, dass der Bundesrat diesen Fahrplan einhalten werde. Würde die Bundesgesetzgebung nicht in Kraft treten, wäre dies für Basel-Landschaft problematisch, da die bestehende Regelung der Gemeindebeiträge bereits abgeschafft wurde und das neue Ergänzungsleistungsgesetz noch nicht in Kraft wäre.
Juliana Nufer (FDP) freut sich über die Aussagen der SP-Fraktion, denn die FDP habe seinerzeit für § 8 des Alters- und Pflegeheimgesetzes gekämpft und nun habe auch die SP dessen Sinn erkannt. Im Namen der Fraktion hält sie fest, diese habe sich anlässlich der letzten Landratssitzung im Zusammenhang mit dem NFA intensiv für die Beibehaltung der Errungenschaft des Alters- und Pflegeheimgesetzes eingesetzt. Trotz der Niederlage in diesem Bereich wolle man die aktuelle Vorlage nicht gefährden, denn die meisten Anpassungen müssen per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Ebenfalls soll dem Stimmvolk keine derart komplexe Vorlage zur Abstimmung unterbreitet werden, denn es wäre schwierig, einen in allen Bereichen verständlichen Abstimmungskampf durchzuführen. Die FDP-Fraktion werde bei der Schlussabstimmung also grossmehrheitlich dem Gesetz zustimmen und hoffen, das 4/5-Mehr könne im Parlament erreicht werden.
An dieser Stelle bittet Juliana Nufer die Presse, bei der Titelgebung jeweils darauf zu achten, um welche Partei es sich handle. Der Titel in einer Zeitung lautete kürzlich: "FDP: Der Staat soll Pflegeheime finanzieren." Hier griff der Autor daneben, denn die FDP machte sich klar für den Mittelstand sowie für die erst vor zwei Jahren in Kraft gesetzte Errungenschaft des Alters- und Pflegeheimgesetzes stark, alle übrigen Themen im Zusammenhang mit dem NFA waren nicht bestritten.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, die kantonale NFA-Gesetzgebung sei auf diejenige des Bundes, wie sie im Rahmen der NFA-Vorlage beschlossen wurde, abgestimmt. Die entsprechenden Beschlüsse wurden vom Bundesparlament bereits im Oktober 2006 gefasst. Das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen (ELG) entspricht den Beschlüssen der eidgenössischen Räte und wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der Regierungsrat sieht heute keinen Grund, von einem anderen Zeitplan auszugehen.
Im Rahmen der KVG-Revision schlug nun aber die Nationalratskommission eine erneute Änderung des ELG betreffend Pflegefinanzierung vor, wonach die Vermögensfreibeträge erhöht würden. Sollte der Rat den Anträgen der Nationalratskommission folgen, ergäbe sich eine Differenz zum Ständerat. Das Problem für unseren Kanton sei, dass man auf bewegliche Ziele schiesse, jedoch müsse man von der jetzigen Lage ausgehen und je nachdem später eine neue Lagebeurteilung vornehmen. Die heutige Art des Legiferierens bezeichnet Adrian Ballmer als ungut. Der Kanton müsse nachvollziehen, was beim Bund geschieht und entsprechend darauf reagieren. Es werde bestimmt möglich sein, auch bei allfälligen Änderungen der Bundesvorgaben jeweils fristgerechte Lösungen zu beschliessen.
Eric Nussbaumer (SP) fragt, ob es angesichts des beweglichen Ziels nicht sinnvoll wäre, in § 16 dem Regierungsrat die Kompetenz für das Inkraftsetzen zu übertragen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) unterstützt diesen Vorschlag nicht, denn das Gesetz über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden müsse per 1. Januar 2008 in Kraft treten. Sollten tatsächlich noch Änderungen nötig werden, werde man darauf reagieren. Materielle Anpassungen müssten ohnehin wieder dem Parlament unterbreitet werden.
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) entnahm den Voten, dass keine weiteren Anträge mehr folgen werden. Sie verzichtet daher auf eine Detailberatung anlässlich der 2. Lesung.
://: Das Gesetz über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden wird mit 76:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt. Das 4/5-Mehr ist damit erreicht und eine Volksabstimmung nicht notwendig.
Dekret über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden
Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
§§ 1 - 4 keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem Dekret über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden mit 78:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Detailberatung Landratsbeschluss
(Über die Punkte 1 und 2 wurde bereits abgestimmt.)
Ziffern 3 und 4 keine Wortbegehren
://: Der Landrat beschliesst die beiden Ziffer 3 und 4 des Landratsbeschlusses stillschweigend.
Landratsbeschluss
betreffend Gesetz über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden
vom 21. Juni 2007
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Das Gesetz über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden wird in der von der Spezialkommission bereinigten Fassung genehmigt.
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2.
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Das Dekret über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden wird in der von der Spezialkommmission verabschiedeten Fassung genehmigt.
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3.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, die Arbeiten für die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes zusammen mit den Gemeinden so voranzutreiben, dass das neue Finanzausgleichsgesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten kann.
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4.
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Die Spezialkommission NFA wird aufgelöst.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Fortsetzung