Protokoll der Landratssitzung vom 25. September 2008
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2008-226 vom 25. September 2008
Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 25. September 2008
- Beschluss des Landrats am 25. September 2008: < alle Fragen beantwortet (9) >
1. Christine Gorrengourt: Sonnenkollektoren in Kern zonen
Unzählige Gemeinden im Kanton wollen die emissionsarme Warmwasser- und Stromerzeugung mittels Sonnenenergie jetzt und nicht erst in ferner Zukunft unterstützen. So unterstützt auch Ettingen, ein Zeilendorf mit grossen Ökonomiegebäuden und Bauernhäusern mit grossen Dachflächen, das Projekt "100 jetzt" im Herbst 08.
Der Regierungsrat informierte in der BZ vom 2. Sept. 08 dass erst im Frühjahr 2009 eine Vorlage zur Vernehmlassung bereit sein wird. In der BaZ vom 11. Sept. wird ein Entwurf der Landratsvorlage bis Ende Jahr in Aussicht gestellt. Eine Änderung der Bewilligungspraxis könnte ohne Gesetzesänderung sofort erfolgen.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet die folgenden Fragen:
Frage 1: Wann wird die Vorlage zu den zwei Motionen Isaac Reber 2006-246 und Paul Jordi 2007- 063 betreffend Sonnenkollektoren bereit sein?
Antwort:
Zurzeit wird unter Federführung des AUE verwaltungsintern nach Lösungen gesucht. der Fahrplan sieht vor, dass die Landratsvorlage im Januar 2009 in eine öffentliche Vernehmlassung geschickt wird. Der Landratsbeschluss sollte im 2. Semester 09 erfolgen. Allfällige gesetzgeberische Anpassungen werden dann voraussichtlich im Januar 2010 in Kraft treten.
Frage 2: Werden Gesuche aus der Kernzone von Ettingen und weiteren fortschrittlichen Gemeinden, nach alter Praxis und ohne im Einzelnen geprüft zu werden, weiterhin vom Kanton abgelehnt?
Antwort:
Gemäss RRB Nr. 1773 vom 11. Dezember 2007 stellt der Regierungsrat fest, dass gemäss kantonaler Praxis Sonnenkollektoren in Kernzonen nur auf Nebengebäuden zulässig sind, und wenn sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Der Regierungsrat präzisiert, dass diese Praxis weiterhin gilt, auch wenn das Zonenreglement andere oder weiter gehende Interpretationen nicht ausschliesst.
Die Praxis sieht folgendermassen aus: Bauanfragen und Baueingaben von Sonnenkollektoren in Kernzonen werden durch die Ortsbildpflege mit den Gemeinden im Einzelfall geprüft und entschieden. Es zeigte sich, dass mit diesem Vorgehen in den meisten Fällen eine ortsverträgliche Lösung gefunden werden kann.
2. Esther Maag; Internationalen Bauausstellung 2020
Der Entscheid der Regierung, sich nicht an der Internationalen Bauausstellung zu beteiligen, ist unverständlich. Es handelt sich dabei um ein Projekt von regionaler Bedeutung (wie der FCB), mit internationaler Ausstrahlung (wie die Euro) und nachhaltiger Wirkung (anders als die Euro).
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) schickt der Beantwortung der Fragen folgende Bemerkung voraus: Der Ausdruck Internationale Bauausstellung IBA Basel 20 ist ein wenig irreführend. Als er selbst den Namen erstmals hörte, nahm er an, es handle sich um ein Projekt, welches im Rahmen einer Ausstellung in der MUBA oder in ähnlichem Rahmen realisiert wird. Dem ist aber nicht so. Vielmehr umschreibt der Begriff eine raumplanerische Aktivität im Sinne der Raumentwicklung; im Jahr 2020 soll darüber berichtet werden, wie sich allfällige Projekte entwickelt haben.
Frage 1: Warum hat sich die BL Regierung gegen eine Beteiligung an der internat. Bauausstellung entschieden?
Antwort:
Der Regierungsrat des Kantons BL erachtet das Vorhaben IBA 2020 nicht als eine notwendige Massnahme, sondern als 'nice to have'. Angesichts der engen finanziellen Spielräume sollten keine langfristigen Verpflichtungen im Umfang einer IBA 2020 eingegangen werden; man spricht hier von 10 bis 11 Mio. Franken.
Frage 2: Hat sie damit nicht die Baubranche vor den Kopf gestossen?
Antwort:
Es gibt bislang keinerlei Zusagen für die Durchführung der IBA 2020. Daher sollte auch bei der Baubranche keine Erwartungshaltung geschürt worden sein. Unabhängig von einer IBA 2020 ist der Kanton interessiert, dass wichtige Bauvorhaben mit Hilfe der ansässigen Baubranche zügig fertiggestellt werden. Betreffend das Projekt Salina Raurica beispielsweise ist der Baudirektor überzeugt, dass das Gelände nach Ergreifung der nötigen Massnahmen bis 2020 überbaut sein wird, mit oder ohne IBA 2020.
Frage 3: Könnten im Rahmen der IBA nicht Vorzeigeprojekte der aktiven Wirtschaftsförderung realisiert werden?
Antwort:
Internationale Bauausstellungen bedienen sich anderer Methoden als die klassische Wirtschaftsförderung. Bislang ist wenig untersucht und erwiesen, mit welchem Return on Investment bei solchen Grossveranstaltungen zu rechnen ist. Der grenzüberschreitende Aspekt der IBA 2020 bringt ebenfalls gewisse Risiken beim Aufbau und in der Durchführung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Projekte, unabhängig von einem Nein zur IBA 2020 gemeinsam durchgeführt werden können.
Frage 4: Wird mit diesem negativen Entscheid nicht eine wichtige Chance verpasst, die langfristige Entwicklung und Planung unserer Region umfassend, ausgewogen und kantonsübergreifend voranzutreiben?
Antwort:
Auch wenn sich der Kanton BL gegen eine gemeinsame IBA 2020 entschieden hast, ist der Regierungsrat überzeugt, dass die gemeinsamen nachbarschaftlichen Entwicklungen nicht beeinflusst werden. Der Eurodistrict Basel soll in seinen Kompetenzen und seiner Stellung gestärkt werden. Trotz des Baselbieter Neins zur IBA 2020 versucht der Kanton Basel-Stadt als federführende Stelle, das Projekt Bauausstellung voranzutreiben und eine Finanzierung ohne den Kanton BL zu suchen.
Falls die IBA 2020 trotzdem zustande kommt, steht es - insbesondere den stadtnahe gelegenen - Gemeinden frei, sich unabhängig vom Kanton an der IBA 2020 zu beteiligen.
Frage 5: Gibt es Möglichkeiten, auf diesen Entscheid zurück zu kommen und sich doch noch in irgendeiner Form daran zu beteiligen? Und falls ja, wie?
Antwort:
Falls sich eine neuer Sachverhalt mit neuem Informationsstand ergäbe, besteht die Möglichkeit, dass der Regierungsrat das Geschäft nochmals aufnimmt.
Esther Maag bedankt sich auf Anfrage, obwohl sie nicht glücklich ist mit der Antwort.
3. Georges Thüring: Agglomerationsverkehr Basel
Anfang August präsentierte die Handelskammer beider Basel ihre 5. Studie zum Agglomerationsverkehr Basel und richtete in diesem Zusammenhang drei konkrete Forderungen an die Regierungen und Behörden der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Gemeinsam mit den Kantonen Aargau, Solothurn und Jura sollen
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ein "Beauftragter Agglomerationsverkehr Basel" mit entsprechenden Kompetenzen und Pflichten - wie Führung und Koordination der Projekte, Verbindung zu den Bundesbehörden sowie Entwickeln von "Muss-Projekten" ernannt werden. (Terminziel Handelskammer: bis 31.12.2008)
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die Grundlage für einen "Planungsfonds Agglomerationsverkehr Basel" geschaffen werden - mit einem geschätzten Mittelbedarf von jährlich 10 bis 16 Mio. Franken (für die Kantone BS, BL, SO, AG), mit einer Laufzeit von 5 Jahren. (Terminziel Handelskammer: bis 30.6.2009)
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einen "Beirat Agglomerationsverkehr Basel" einsetzen. (Terminziel Handelskammer: bis 30.6.2009)
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Gleichzeitig präsentierte die Handelskammer beider Basel so genannte "Muss-Projekte" aus Sicht der Wirtschaft. Darin sind folgende, das Baselbiet betreffende Vorhaben aufgeführt: ÖV-Direktverbindung Leimental-Basel Bahnhof SBB, Doppelspurausbau Tramlinie 10 (Abschnitt Ettingen-Flüh), H2-Umfahrung Liestal, H18-Vollanschluss Aesch, Anschluss Pfeffingerring (Aesch), Zubringer Allschwil, Neue Birsbrücke Aesch-Dornach/Anschluss Dornach an H18, Kunimatt Pratteln (Drei Kreisel), ÖV-Korridor Pratteln- Salina-Raurica, Tangentialverbindung Reinach-Dornach, Bahnhof Dornach Arlesheim/Doppel-spurausbau Stollenrain, Anbindung Kopfgleis Bahnhof Liestal.
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Frage 1: Wie kommentiert der Regierungsrat diese Initiative der Handelskammer beider Basel und wie stellt er sich konkret zu den drei gestellten Forderungen?
Antwort:
Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat sämtliche politische Unterstützung betreffend Aggloprogramm, erklärt Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP). Eine starke politische Lobby insbesondere in Bundesbern ist eine gute Voraussetzung für die vorgesehenen Umsetzungen des Aggloprogramms. Hingegen lehnt der Regierungsrat die drei gestellten Forderungen, insbesondere die zweite nach einem Planungsfonds ab. Die Schaffung einer Trägerschaft mit einer einzigen Anlaufstelle bis Ende 2009 ist ohnehin eine Grundvoraussetzung für das Aggloprogramm, d.h. die erste Forderung wird in abgewandelter Form realisiert. Angesichts der zeitintensiven Abstimmung innerhalb der vier Kantone steht der Regierungsrat der Schaffung eines weiteren Gremiums, dem Beirat, eher kritisch gegenüber, und lehnt dies im Moment ab. Im Rahmen der Organisation der Trägerschaft wird die Frage eines Beirats respektive einer ähnlichen Institution nochmals geprüft.
Frage 2: Sind die Fristsetzungen seitens der Handelskammer realistisch, zumal die Forderungen ja in Abstimmung mit den Partnerkantonen umgesetzt werden müssten?
Antwort:
Abgesehen davon, dass der Regierungsrat den Forderungen der Handelskammer aus den vorgenannten Gründen eher skeptisch gegenüber steht, sind auch die Fristen nicht realistisch.
Frage 3: Bestehen bereits personelle Vorstellungen hinsichtlich des geforderten Beauftragten?
Antwort:
In Zusammenhang mit der Schaffung einer Trägerschaft bestehen noch keine personellen Vorstellungen.
Frage 4: Ist die Liste der vorrangigen "Muss-Projekte " aus Baselbieter Sicht vollständig? Was fehlt allenfalls?
Antwort:
Für den Regierungsrat gibt es im Zusammenhang mit dem Aggloprogramm keine Muss-Liste. Zusammen mit den Partnerkantonen wurde eine Projekt-Priorisierung mittels A-, B- und C-Listen vorgenommen. Die A-Liste enthält für den Regierungsrat Muss-Projekte. Im Vorfeld zur Leistungsvereinbarung in Zusammenhang mit der B-Liste können allenfalls die Prioritäten verschoben werden und Projekte, die in der C-Liste oder als übergeordnete Projekte aufgeführt sind, in die B-Liste übernommen werden, so dass die B-Liste zu einem Muss-Projekt wird.
Frage 5: Wie beurteilt der Regierungsrat den Umstand, dass die Umfahrung Zwingen-Laufen in der Liste der "Muss-Projekte" nicht enthalten ist?
Antwort:
Die Umfahrung Zwingen-Laufen ist im Aggloprogramm als übergeordnetes Projekt enthalten. Der Regierungsrat setzt alles daran, dass die Projekte möglichst rasch einen hohen Konkretisierungsgrad erreichen, um in Bern bei einem allfälligen Netzwechsel die Realisierungschancen zu erhöhen. Das generelle Projekt bzw. Vorprojekt, wird ca. 2009 abgeschlossen werden. Für die nächsten Planungsschritte (Auflage und Bauprojekt) wird aber eine weitere Projektierungskreditanfrage im Landrat notwendig sein, d.h. letztlich hat der Landrat bzw. das Volk das letzte Wort, ob das Projekt weiter verfolgt werden soll.
Georges Thüring (SVP) bedankt sich beim Regierungsrat und hat keine Zusatzfragen.
4. Urs Hess: Euro 08
Die Euro 08 ist Geschichte und die Aufarbeitung beginnt, Besonders dort wo sich der Kanton engagiert hat ist es für den Landrat wichtig Erkenntnisse zu sammeln. Aus diesem Grund stellt sich diese Frage besonders in der Fanzone Bubendorf mit der Fussballarena.
Gerne beantwortet Regierungsrat Urs Wüthrich die Fragen, stellt aber voran, bei Beratung der EURO 08-Vorlage am 19. April 2007 habe der Fraktionssprecher der SVP laut Protokoll den Landrat aufgefordert, den Anträgen mit Freude zuzustimmen und gleichzeitig vor dem Risiko gewarnt, die Schweizer würden als ewige Nörgeler, Kritisierer und Miesmacher dastehen.
Frage 1: Weshalb wurde ein undurchsichtiges Organisationskonstrukt mit sehr vielen personellen Verflechtungen gewählt, bei welcher zum Teil auch der Kanton Einsitz genommen hat?
Antwort:
Der Landrat hat mit der Verabschiedung der Vorlage 2007/001 am 19. April 2007 beschlossen, dass dem Verein Baselland Promotion für die Realisierung des Standortmarketings im Kanton Basel-Landschaft ein Betrag von CHF 440'000 zur Verfügung gestellt werden soll und dieses durchaus durchsichtige Organisationskonstrukt ausdrücklich genehmigt. Landrat Urs Hess war laut Protokoll an der LR-Sitzung dabei. Im Kommissionsbericht zu dieser Vorlage wird darüber informiert, dass der Geschäftsführer des Vereins von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission angehört wurde und dass damit die erforderliche Transparenz zweifelsfrei sichergestellt war.
Frage 2: Kann der Regierungsrat vollumfänglich darlegen, welche Organisation mit welcher personellen Besetzung für die Fussballarena, die Vermarktung, die Übernachtungsbuchungen, das Inkasso, die Sicherheit und die Erteilung der Bewilligungen, etc. zuständig war?
Der Regierungsrat ist dazu ohne Weiteres in der Lage, weil sämtliche Aufträge durch formelle Beschlüsse abgestützt und im Rahmen von Leistungsvereinbarungen zwischen den Beteiligten festgelegt worden sind.
Diese Informationen werden im Rahmen des Schlussberichts zur EURO 08 aufbereitet und dem Landrat zur Kenntnis gebracht, wie von der Regierung bereits in Aussicht gestellt und mit der Motion von Hanspeter Ryser gefordert wird.
5. Hans Jürgen Ringgenberg; Euro 08 / Finanzielle Verpflichtungen
Die Beantwortung der Fragen erfolgt wiederum durch Regierungsrat Urs Wüthrich (SP).
Frage 1: Welche direkten finanziellen Verpflichtungen oder Abmachungen ist der Kanton BL mit Betreibern der Fanzonen Bubendorf und Pratteln eingegangen ?
Antwort:
Das finanzielle Engagement des Kantons Basel-Landschaft hat der Landrat mit der Vorlage 2007/001 beschlossen . Mit der gleichen Vorlage wurde der Landrat über die Finanzierung von sportlichen und kulturellen Rahmenveranstaltungen aus dem Lotteriefonds und dem Sportfonds informiert.
Frage 2: Bestehen solche Verpflichtungen allenfalls über Institutionen, welche dem Kanton BL nahestehen bzw. vom Kanton zu einem grossen Teil unterstützt werden ?
Antwort:
Die Leistungsvereinbarungen mit den Betreibern der FanCamps Pratteln und Aesch sowie mit dem TCS wurden nicht vom Kanton, sondern mit dem Verein Baselland Promotion abgeschlossen. Gegenüber der Messe Schweiz als Betreiberin der Arena Bubendorf hat der Kanton einerseits die zugesicherten Erträge aus dem Ticketverkauf und den Rahmenveranstaltungen sowie die Sponsoringeinnahmen abgetreten.
Frage 3: Ist der Kanton BL eine Defizitgarantie oder Einnahmengarantie mit einem der Fanzonen-Betreiber eingegangen, sei dies direkt oder durch eine ihm nahe stehende Institution ?
Antwort:
Zusätzlich zu den budgetierten Mitteln für das Standortmarketing und den Beiträgen an die sportlichen und kulturellen Rahmenveranstaltungen wurde eine Defizitgarantie aus dem Lotteriefonds in der Höhe von CHF 1.2 Mio. abgegeben, wie ich dies bereits in der Landratssitzung vom 13. März 2008 in der Fragestunde als Antwort auf eine der Fragen von Landrat Georges Thüring ("Offene Fragen rund um das 9. Stadion") ausgeführt habe.
6. Karl Willimann: Euro 08
Die EURO 08 ist Geschichte, viele Anlässe haben in der Arena Bubendorf stattgefunden, es stellen sich nun folgende Fragen:
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die Fragen.
Frage 1: In welchem personellen und finanziellem Aufwand haben während der Euro 08 Veranstaltungen in der Arena Bubendorf stattgefunden, welche vom Kanton oder einzelner Direktionen ausgelöst wurden (z.B. Sporttage) und zu welchem finanziellen Gesamtaufwand haben diese geführt ?
Antwort:
Am 6. Juni 2008 fand mit dem BKSD-Tag gleichzeitig der Parlamentarierinnen- und Parlamentarier-Sporttag statt. Für Personalanlässe stehen pro Mitarbeiter/in CHF 50 pro Jahr zur Verfügung. Die Finanzierung des BKSD-Tages erfolgte aus dieser Budgetposition. Die Realisierung der übrigen rund 20 Sport-Events mit rund 4'500 Beteiligten aus dem Breitensport-Bereich haben die Mitarbeitenden des Sportamtes realisiert. Die aufgebauten Überstunden werden nicht ausbezahlt, sondern kompensiert. Dafür entstehen für den Kanton keine Mehrkosten.
Frage 2: Wird die Defizitgarantie von 1,2 Mio Fr. des Kantons beansprucht ?
Antwort:
Diese Frage wird beantwortet, wenn die Schlussabrechnung über die EURO 08 vorliegt.
Frage 3: Wann ist die Abrechnung der Arena Bubendorf zu erwarten?
Antwort:
Die Abrechnung über die Arena Bubendorf wird vorgelegt, sobald die finanziellen Abklärungen mit den verschiedenen involvierten Parteien abgeschlossen sind und die Abrechnung der Host City Basel als Ganzes vorliegt.
Zusatzfrage:
Karl Willimann fragt nach dem Zeithorizont.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) hat den Auftrag erteilt, möglichst rasch nach den Herbstferien eine Sitzung des bikantonalen Lenkungsausschusses einzuberufen, an welcher eine Auslegeordnung gemacht respektive die eingegangenen Rechnungen gesichtet werden sollen...
7. Paul Wenger: «Verein Baselland Promotion Euro 2008 »
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli ist in verschiedensten Medienmitteilungen als Vize-Präsident dieses Vereins aufgeführt. Dieser Verein war für die Realisierung und als Schnittstelle zum Stadtmarketing gegründet worden und - ebenfalls gemäss Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt und andern - als Verein im Handelsregister eingetragen worden:
Frage 1: Wann (Datum) und wo (Ort) fand die Gründungsversammlung dieses Vereins statt und wer waren die Gründungsmitglieder?
Antwort:
Formelles Gründungsdatum ist in Übereinstimmung mit den Vereinsstatuten der 17. Januar 2007. Als Gründer und Vorstandsmitglieder haben diese Statuten folgende Personen unterzeichnet:
- Hans Rudolf Gysin, Präsident,
- ich als Vize-Präsident,
- Regierungsrätin Sabine Pegoraro,
- Gemeindepräsidentin und Landrätin Myrtha Stoler
- Rechtsanwalt Martin Wagner.
Später ersetzte Regierungsrat Peter Zwick Regierungsrätin Sabine Pegoraro.
Frage 2: Wie setzte sich der erste Vorstand zusammen?
Antwort:
siehe Antwort auf Frage 1
Frage 3: Wann (Datum) wurde dieser Verein ins Handelsregister eingetragen?
Antwort:
Der Verein wurde nicht ins Handelsregister eingetragen, weil dazu laut Auskunft des Rechtskonsulenten keine gesetzliche Verpflichtung und keine sachliche Notwendigkeit besteht.
Zusatzfrage:
Paul Wenger (SVP) bedankt sich für die Antworten, bemerkt aber, die Auskunft des Rechtskonsulenten sei insofern fragwürdig, als der Verein zweifellos kommerzielle Zwecke verfolgte. Gemäss seinen eigenen Recherchen schreibt das Schweizerische Zivilgesetzbuch für Vereine, die kommerzielle Zwecke verfolgen, zwingend die Eintragung im Handelsregister vor. Die Antwort auf die letzte Frage stellt ihn daher nicht zufrieden und entspricht seiner Ansicht nach nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
Hanspeter Frey (FDP) wünscht sich keine weiteren Rechtsbelehrungen, sondern nur noch Zusatzfragen.
8. Paul Wenger: Euro 08, 9. Stadion Bubendorf
Gemäss Aussage eines Mitglieds der Regierung lag diesem eine mündliche Zusage einer Privatperson, einer Firma oder einer Institution vor, welche eine Defizitgarantie über einen Betrag im hohen sechsstelligen Bereich (1 Million?) für den Fall zusagte, dass die geplanten und erhofften Einnahmen ausbleiben.
Frage 1: Liegt tatsächlich eine solche Zusage vor und falls ja: kann diese auch wirklich eingelöst werden?
Antwort:
Eine solche Zusage liegt schriftlich vor, erklärt Regierungsrat Urs Wüthrich (SP), und es besteht kein Anlass, an der Zahlungsfähigkeit des Garanten zu zweifeln.
9. Hanspeter Wullschleger: Hanfanbau im Baselbiet
Am 15. Februar 2007 hat der Landrat die Motion 2006/245 von Hanspeter Wullschleger zur Änderung des Hanfgesetzes als Postulat überwiesen, mit der für den Hanfanbau im Kanton Baselland eine Bewilligungs- statt der bisherigen Meldepflicht verlangt wird. Anlass für den Vorstoss war der Anbau von Drogenhanf im Kanton Baselland unter offensichtlicher Umgehung des Baselbieter Hanfgesetzes, der sich mittlerweile seit Jahren nach dem immer gleichen Muster wiederholt. Polizei und Behörden stehen dem zwielichtigen Treiben auf Baselbieter Hanffeldern taten- bzw. hilflos gegenüber. Anwohner entsprechender Hanfplantagen, die sich gegen den Anbau von Drogenhanf in ihrer nächsten Umgebung zur Wehr setzen, werden von der Polizei im Stich gelassen, selbst wenn sie von den Plantagenbetreibern bedroht oder tätlich angegriffen werden. Überwiesene Postulate verpflichten den Regierungsrat zur Prüfung und Berichterstattung innert einem Jahr. Der Regierungsrat hat es bisher ohne weitere Begründung versäumt, diese gesetzliche Frist einzuhalten.
Der Beantwortung der Fragen stellt Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) Folgendes voran: Es ist richtig, dass in Rümlingen im dritten Jahr ein grosses Hanffeld bewirtschaftet wird. Der Hanfanbau ist in den letzten Jahren ordnungsgemäss, d.h. gemäss den Bestimmungen des kantonalen Hanfgesetzes, den Behörden gemeldet worden. Der Hanfanbau kann nicht verboten werden, so lange sich der Betreiber an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Und bisher hat man keine konkreten Erkenntnisse, dass sich der Betreiber nicht an das Gesetz gehalten hat. Die Polizei schaut nicht hilflos zu und lässt die Anwohnerinnen und Anwohner auch nicht im Stich. Sie ist im Gegenteil präsent und hat ein Auge auf die ganze Situation dort. Aktenkundig ist bis heute ein strafrechtlicher Vorfall, nämlich eine Tätlichkeit aus dem Jahr 2006. Diese wurde angezeigt und löste ein Strafverfaren aus.
Die Regierungsrätin hat Verständnis dafür, dass die Anwohner des Hanffeldes an der Situation Anstoss nehmen und sichert zu, man nehme die Lage weiterhin ernst und werde keine Gesetzesverstösse in Zusammenhang mit Hanffeldern oder Hanfanbau dulden.
Frage 1: Wie begründet der Regierungsrat seine Missachtung der gesetzlichen Behandlungsfrist?
Antwort:
Im Hinblick auf die Volksabstimmung über die eidgenössische Hanfinitiative Ende November wurde mit der Behandlung des Postulates noch zugewartet, da bei einer Annahme der Initiative eine Änderung des Hanfgesetzes notwendig würde. Die Anregungen des Postulates nimmt man aber gerne auf und sucht nach Lösungen, wie die Situation rund um das Hanffeld verbessert werden kann. Geprüft wird etwa die Auflage einer Einzäunung.
Frage 2: Wie gedenkt der Regierungsrat den unhaltbaren Anbau von Drogenhanf im Kanton Baselland innert nützlicher Frist zu unterbinden?
Antwort:
Der Anbau von Hanf zur Herstellung von Betäubungsmitteln ist bundesrechtlich verboten, nicht aber der Anbau von Hanf zu anderen Zwecken, sprich so genannter Industriehanf; solcher ist erlaubt, unabhängig von der Höhe des THC-Gehaltes. Nach Kenntnisstand der Polizei hat aber der Anbau in Rümlingen, wie erwähnt, bis heute nicht zur Erkenntnis geführt, dass der Hanf für andere als Industriezwecke verwendet wird.
Für die Prüfung der Verwendungsart und der Abnehmerinnen und Abnehmer ist im Übrigen das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain zuständig, welchem auch der Erntezeitpunkt sowie Lagerungs- und Verarbeitungsort gemeldet werden müssen. Alle den Anbau betreffenden Überprüfungen obliegen dem LZE; dies ist nicht Sache der Polizei.
Zusatzfrage mit Bemerkung:
Hans-Peter Wullschleger (SVP) weist darauf hin, dass Regierungsrätin Sabine Pegoraro vor drei Jahren feststellte, laut Anlagenbetreiber sei die Anlage bereits seit 11 Jahren in Betrieb. Er fragt den Regierungsrat an, ob er bereit ist, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, damit sich die Anwohner des Hanffeldes wieder frei und ohne Angst bewegen können.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) präzisiert, die von ihr erwähnten drei Jahre betreffen die Jahre seit Einführung der Meldepflicht, welche erst seit Inkrafttreten des Hanfgesetzes besteht. Die Ängste werden selbstverständlich ernst genommen. Die betroffene Bäuerin wurde zu einem Gespräch eingeladen, um aufzuzeigen, was man zu tun gedenkt. Es werden konkrete Abklärungen gemacht.
Damit ist die Fragestunde erledigt, stellt Hanspeter Frey (FDP) fest.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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