Protokoll der Landratssitzung vom 13. März 2008
| |
2008-056 vom 11. März 2008
Fragestunde: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 13. März 2008
- Beschluss des Landrats am 13. März 2008: < alle Fragen beantwortet >
Nr. 381
1. Marianne Hollinger: Mittagstisch für Sekundarschüler
Mit Motion 2007/059 hat die Regierung den Auftrag erhalten, möglichst schnell die Einführung des Mittagstisches für Sekundarschüler umzusetzen. Bekanntlich ist der Kanton seit Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes im Jahr 2003 dazu verpflichtet. Die Standortgemeinden der Sekundarschulen sind zumeist in der Lage und auch bereit, in der Umsetzung mitzuhelfen, der Kanton muss die Finanzierung sichern. Allerdings müsste der Kanton nun umgehend aktiv werden, die Zeit drängt bereits wieder sehr. Der Mittagstisch für Sekundarschüler erträgt nun nach fünf langen Jahren Bedenkzeit keinen Aufschub mehr, die Geduld der Bevölkerung gegenüber der Regierung ist erschöpft.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgenden Fragen:
Fragen 1 und 2
Gibt es ab Schuljahr 2008/09 den Mittagstisch für Sekun-darschüler?
Was unternimmt die Regierung, um den Mittagstisch für Sekundarschüler auf diesen Zeitpunkt anzubieten?
Antwort
Nachdem sich der ursprüngliche Fahrplan für das Gesetz über die familienergänzenden Betreuungsangebote verzögert hat, wurde von der BKSD - in Übereinstimmung mit den entsprechenden parlamentarischen Anträgen - entschieden, im Sinne einer Übergangslösung die finanziellen und rechtlichen Grundlagen für einen Mittagstisch auf der Sekundarschule zu schaffen. Die für die Finanzierung nötigen Mittel wurden ins Budget 2008 eingestellt und vom Landrat bewilligt. Der Verordnungsentwurf liegt nun BKSD-intern vor und wird demnächst ins Mitberichtsverfahren geschickt. Die Vorlage dürfte noch im April 2008 bei den Gemeinden in die Vernehmlassung gegeben werden. Tauchen dabei nicht völlig neue Gesichtspunkte auf oder formiert sich nicht massiver Widerstand, kann die Verordnung auf den Anfang des Schuljahres 2008/09 in Kraft treten. Die Schulen haben somit die Gelegenheit, die Umsetzungsarbeiten an die Hand zu nehmen.
Frage 3
Bis wann werden die Gemeinden seitens des Kantons kontaktiert, wenn eine Mithilfe oder eine Ausführung im Auftragsverhältnis erfolgen sollte?
Antwort
Es ist vorgesehen, dass die Schulleitungen und Schulräte bereits während des Vernehmlassungsprozesses über den Inhalt der Verordnung und über die praktische Umsetzung informiert werden sollen. Die Schulen sollen jeweils ein Konzept erarbeiten, damit Lösungen entstehen, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Konzepte sind durch die Schulräte zu genehmigen; die zuständige Fachstelle in der BKSD steht den Schulen bei den Umsetzungsfragen beratend zur Seite, damit nicht neunzehnmal das Rad neu erfunden werden muss, sondern wie im einem Baukastensystem bestehende Elemente übernommen werden können.
Marianne Hollinger (FDP) bedankt sich für die Antworten. Sie ist überzeugt, dass der Verordnungsentwurf zuoberst auf dem Stapel auf dem Tisch des Bildungsdirektors befindet, und stellt eine
Zusatzfrage
Ist die nötige Finanzierung tatsächlich schon fürs Schuljahr 2008/09 sichergestellt?
Antwort
Ja, denn der Landrat hat die entsprechenden Mittel gesprochen.
2. Hans-Jürgen Ringgenberg: Pädophiler Lehrer unterrichtet weiter
Der Tagespresse war zu entnehmen, dass ein pädophiler Sekundarlehrer wegen des Amtsgeheimnisses im Baselbiet unbehelligt weiter unterrichten und auch im Verein weiter tätig sein darf, da die Aburteilung noch vor dem Inkrafttreten (1.2.08) der revidierten kantonalen Strafprozessordnung erfolgte.
In diesem unsäglichen Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen.
Die Fragen werden von Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet. Er bemerkt einleitend, dass die Beschäftigung mit Kinderpornographie und sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern absolut unvereinbar seien mit einer Tätigkeit beim Kanton - das beschränkt sich nicht auf Lehrpersonen -, und zwar unabhängig von den strafrechtlichen Konsequenzen.
In seiner bisherigen Regierungstätigkeit war er glücklicherweise erst einmal mit einem konkreten Fall konfrontiert, weil die Polizei ihm während der laufenden Untersuchung die Akten zur Verfügung gestellt hat. Er hat sich innert Tagesfrist mit der betroffenen Lehrperson getroffen und diese veranlasst, eine Vereinbarung über die Auflösung des Anstellungsverhältnisses und über die sofortige Freistellung zu unterzeichnen.
Frage 1
Ist es tatsächlich möglich, dass die Presse von diesem Fall weiss, der Bildungsdirektor aber nicht?
Antwort
Das Merkmal einer freien Presse ist es, dass sie oftmals mehr weiss als die offiziellen Stellen. Konkret muss die Frage mit Ja beantwortet werden. Woher die Basler Zeitung vom genannten Fall weiss, entzieht sich der Kenntnis der Regierung. Der Bildungsdirektor, von der Redaktion um eine Stellungnahme angefragt, hat seine Haltung sehr deutlich klargestellt. Vom zuständigen Statthalteramt - es ist nicht bekannt, um welches es sich dabei handelt - wurde er weder kontaktiert noch informiert, auch nicht, nachdem die Basler Zeitung mit ihren Recherchen begonnen hatte.
Frage 2
Kann dieser Lehrer, ungeachtet der gesetzlichen Situation, wirklich nicht suspendiert werden, oder anders gefragt: Darf man sich hinter die rein zufällige spätere Inkrafttretung der neuen Gesetzgebung verschanzen?
Antwort
Die BKSD hat keine Informationen über die Identität des Lehrers und kann ihn konsequenterweise nicht vom Unterricht freistellen. Der Fragesteller müsste präzisieren, welche Instanz er genau mit dem Vorwurf konfrontiert, sich hinter die spätere Inkraftsetzung des neuen Gesetzes zu verschanzen.
Frage 3
Ist es moralisch und ethisch zu verantworten, dass dieser Lehrer weiter unterrichtet?
Antwort
Das zuständige Statthalteramt hat den Fall abgeschlossen und entschieden, keine Meldung an die Anstellungsbehörde zu erstatten.
Frage 4
Sollte das Wohl und der Schutz unserer Kinder nicht an oberster Stelle, also vor dem Schutz des Täters, stehen?
Antwort
Selbstverständlich haben in allen der Bildungsdirektion bekannten Fällen das Wohl und der Schutz der Kinder an erster Stelle gestanden. Weil aber zum Täter keine Informationen vorliegen, stellt sich die Frage nach einer solchen Güterabwägung im konkreten Fall nicht.
Frage 5
Könnte die Regierung die Verantwortung gegenüber den Eltern und den betroffenen Kindern übernehmen, wenn dieser Lehrer in der Schule oder im Verein weitere Straftaten beginge?
Antwort
Die Regierung kann diese Verantwortung nicht übernehmen, weil sie die laut Medienberichten verurteilte Person nicht kennt und deshalb keine Interventionsmöglichkeiten hat. Der Regierungsrat hat keinen Einfluss auf die Justiz, was im Interesse des Rechtsstaates grundsätzlich unverzichtbar ist.
Die Regierung hat die Fragestellung sehr intensiv diskutiert und Abklärungen getroffen, ob es überhaupt eine Möglichkeit gäbe, an die nötigen Informationen zu gelangen. Entsprechende Nachfragen hat Kantonsgerichtspräsident Peter Meier beantwortet. Seine Auskünfte dürfen hiernach mit seiner Einstimmung wie folgt zitiert werden:
«1. Es ist Sache der urteilenden Instanz selbst, eine Interessenabwägung [zwischen Persönlichkeitsschutz auf der einen und Verhinderung weiterer Straftaten auf der anderen Seite] vorzunehmen. Entschliesst sie sich zur Meldung, so kann sie sich wohl auf einen Rechtfertigungsgrund berufen. Das Verhältnismässigkeitsprinzip muss aber gewahrt werden. Denkbar ist, dass sich die urteilende Instanz absichert, indem sie bei der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts um Entbindung des Amtsgeheimnisses ersucht.
2. Das Kantonsgericht kann die unteren Instanzen nicht anweisen, wie die Interessenabwägung vorzunehmen ist, da dies ein Eingriff in die richterliche Tätigkeit wäre.
3. Seit 1. Februar 2008 besteht ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Nach unserem Verständnis findet diese Regelung für vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Verfahren keine Anwendung, jedoch dürfte in Einzelfällen eine Meldung umso mehr einen Rechtfertigungsgrund finden.»
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) dankt herzlich für die Antworten. Er hat nicht viel mehr erwartet; trotzdem ist die Situation eigentlich unerträglich.
3. Thomas de Courten: Undurchsichtiges Finanzgebaren in der BKSD - zum Dritten
Im Rahmen der Interpellation 2006/105 (Undurchsichtiges Finanzgebaren in der BKSD - zum Zweiten) hat der Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die Auszahlung von CHF 260'000 ohne genügende gesetzliche Grundlagen an den Verein «Wohngruppen Baselland» als Fehler deklariert, an dem es nichts zu beschönigen gäbe.
Gleichzeitig hat er versprochen, den ganzen Vorgang durch die Regierung noch einmal zu prüfen und dem Landrat in einer separaten Vorlage ausführlich darzulegen, mit welcher die besagte Summe dann formell durch das Parlament abgeschrieben werden soll.
Bis heute ist dem Fragesteller kein Fortschritt in der Angelegenheit bekannt.
Die Beantwortung der folgenden Fragen übernimmt Regierungsrat Urs Wüthrich (SP). Er stellt vorweg fest, zumindest eine Gemeinsamkeit gebe es zwischen ihm und dem Fragesteller: Beide erkundigen sich regelmässig nach dem Verfahrensstand in Sachen «Wohngruppen Baselland» - der Bildungsdirektor bei den zuständigen Fachstellen und Thomas de Courten anschliessend beim Bildungsdirektor. [Heiterkeit]
Frage 1
Warum steht die angekündigte Landratsvorlage noch aus? Wie ist der Stand der Dinge?
Antwort
Die zuständige Fachstelle hat den Kredit zurückgefordert und die Betreibung des seinerzeitigen Trägervereins eingeleitet. Der Verein hat dagegen Rechtsvorschlag erhoben, diesen aber später zurückgezogen. Das Betreibungsverfahren ist voraussichtlich im Sommer 2008 abgeschlossen. Danach wird die BKSD dem Regierungsrat wie angekündigt eine Landratsvorlage zur Genehmigung und zur Weiterleitung ans Parlament unterbreiten.
Frage 2
Liegen die relevanten Gerichtsurteile zwischenzeitlich vor? Mit welchem Resultat?
Antwort
Ein gerichtliches Verfahren mit den Parteien Verein «Wohngruppen Baselland» einer- und dem Kanton Basel-Landschaft andererseits ist nicht eröffnet worden. Die BKSD ist weder befugt noch in der Lage, über den Stand anderer Gerichtsverfahren zwischen dem Verein «Wohngruppen Baselland» und Dritten, seien es Private oder juristische Personen, Auskunft zu geben.
Frage 3
Bis wann gedenkt der Regierungsrat die offene Pendenz zu erledigen?
Antwort
Siehe Antwort zu Frage 1.
4. Georges Thüring: Theater beider Basel?
Der Dringlichkeit meiner Interpellation, welche ich am 24. Januar 2008 unter dem eingangs rubrizierten Titel eingereicht habe, stimmte zwar eine Mehrheit des Rates zu, doch das erforderliche Zweidrittelmehr wurde leider nicht erreicht. Nachdem es die Regierung leider bis heute nicht geschafft hat, die in dieser Interpellation gestellten drei Fragen zu beantworten, nutze ich die heutige Fragestunde, um der Regierung diese Gelegenheit einzuräumen, zumal ich nach wie vor der Meinung bin, dass diese Fragen sofort beantwortet werden können und es wichtig ist, dass in diesem Kontext raschmöglichst Klarheit geschaffen wird.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen.
Die Fragen werden von Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet. Er hält vorab fest, dass für die Traktandierung von Geschäften im Landrat die Ratskonferenz zuständig sei und nicht die Regierung.
Frage 1
Trifft es zu, dass die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft bereits ein Projekt «Theater beider Basel» konkret bearbeitet respektive die Frage einer gemeinsamen Trägerschaft des Theaters Basel konkret prüft?
Antwort
Nein, es gibt bis heute keine konkreten Pläne bezüglich der zukünftigen Subventionierungen oder einer gemeinsamen Trägerschaft ab 2011. Die Regierung hat kein Verhandlungsmandat in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Partnerschaftsverhandlungen, Teilprojekt 4, ist die Kultur, wie von Anfang an offengelegt, ein wichtiges Thema. So werden Besucherströme der einzelnen Institutionen ermittelt, und es wurden Überlegungen angestellt, wie allenfalls die Gemeinden in die Finanzierung kultureller Zentrumsleistungen einbezogen werden könnten. Ein ausformuliertes Projekt liegt nicht vor, und es gibt vor allem auch keinerlei Beschlüsse.
Frage 2
Wie weit sind diese Projektarbeiten respektive diese Prüfung bereits gediehen und wie ist der heutige Stand der Dinge?
Antwort
Diese Frage ist mit den vorangegangenen Ausführungen beantwortet.
Frage 3
Wann gedenkt der Regierungsrat, den Landrat - konkret die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission - in den Projekt- oder Prüfungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen?
Antwort
Eine allfällige Erneuerung der Subvention ans Theater Basel ab 2011 soll auf der Grundlage eines Konzepts und des bereits im Januar 2005 festgelegten Vorgehens im Rahmen der Partnerschaftsverhandlungen behandelt werden.
Eine Arbeitsgruppe ist beauftragt, für das kulturspezifische Teilprojekt 4 dem federführenden regierungsrätlichen Lenkungsausschuss (bestehend aus Regierungsmitgliedern beider Basel) auf Mitte 2008 einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Höhe der künftigen Gesamtsubvention, der Verteilschlüssel der Subventionen, die allfällige Errichtung einer - von den Medien oft und gerne thematisierten - gemeinsamen Trägerschaft ist bisher weder konkretisiert, geschweige denn beschlossen worden.
Ob die Kulturpartnerschaft mit Basel-Stadt neu gestaltet werden soll, ist ebenfalls noch offen. Sobald der regierungsrätliche Lenkungsausschuss und danach der Baselbieter Regierungsrat seine Entscheide gefällt hat, wird die landrätliche Bildungs-, Kultur- und Sportkommission einbezogen. Dieser Prozess muss aber auch mit der laufenden Erarbeitung eines neuen Kulturgesetzes koordiniert werden.
5. Elisabeth Augstburger: Gratis Trinkwasser für alle an der Euro08
Während der Euro08 können in der Schweiz bereits sommerliche Temperaturen herrschen. Die Folge davon ist vermehrter Flüssigkeitsbedarf des Körpers. Deshalb schlägt die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKAL) vor, während der Austragung der Euro08 an Plätzen mit grossem Publikumsaufmarsch gratis Trinkwasser, zum Beispiel über Hydranten, zur Verfügung zu stellen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die beiden Fragen und gibt vorweg seiner Hoffnung Ausdruck, dass die EM bei sommerlichen Temperaturen stattfinden werde. Er freut sich - bestimmt auch im Namen von «Wasserminister» Peter Zwick -, dass das stark kritisierte Trinkwasser während der Euro08 eine Chance bekommen solle. [Heiterkeit]
Frage 1
Wie beurteilt der Regierungsrat das Anliegen, während der Euro08, zusätzlich zu den bestehenden Brunnen, gratis Trinkwasser zur Verfügung zu stellen?
Antwort
Der Regierungsrat, ebenso wie die zuständigen Stellen in Basel-Stadt, unterstützt die Anliegen der Alkoholprävention. Entsprechend werden in den offiziellen Fanzonen und den offiziellen Catering-Ständen, z.B. entlang des Fan-Boulevards, in der Stadt kohlensäurefreies Wasser und alkoholfreies Bier günstiger abgegeben als alkoholische Getränke. Diese Möglichkeit soll ausdrücklich auch für die Fan-Camps im Kanton Basel-Landschaft (Aesch, Pratteln, Bubendorf) geprüft werden.
Frage 2
Ist der Regierungsrat bereit, die Gemeinden zu unterstützen und auf das Anliegen aufmerksam zu machen?
Antwort
Der Regierungsrat ist gerne bereit, die Gemeinden auf dieses Anliegen aufmerksam zu machen, beispielsweise durch einen Versand.
Elisabeth Augstburger (EVP) dankt Regierungsrat Urs Wüthrich bestens für sein Engagement.
6. Georges Thüring: Offene Fragen rund um das 9. Stadion
Nach offensichtlich längerem Hin und Her und nach kurzfristiger Terminverschiebung fand am 6. März der Spatenstich zum Bau des so genannten 9. Stadions in Bubendorf im Zusammenhang mit der Euro08 statt. In 92 Tagen soll dieses «grösste je in der Schweiz errichtete temporäre Stadion für Fussballfans» stehen. Offenbar im letzten Moment konnten dazu die geeigneten Partner an Bord geholt werden.
So erfreulich für regionale Fussballfans dieses Projekt auch sein mag, stellen sich doch einige zentrale Fragen, die auch mit dem Spatenstich nicht beantwortet sind respektive anlässlich der dortigen Medienorientierung - offensichtlich bewusst - nicht beantwortet wurden.
Ich bitte deshalb den Regierungsrat, nachdem dieser Mitglied ist des «Vereins Baselland Promotion 2008», um Beantwortung der folgenden Fragen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet diese Fragen trotz des Hinweises der Landratspräsidentin , dass es sich dabei der Form nach eher um eine Interpellation handle.
Frage 1
Wo lagen die Gründe, weshalb der Startschuss für das 9. Stadion relativ spät erfolgte?
Antwort
Im Zusammenhang mit dem 9. Stadion wäre der Begriff «Spatenstich» angebrachter als «Startschuss».
Der Umfang und die Komplexität des Vorhabens haben sehr langwierige Verhandlungen und Abklärungen, vor allem aber auch verbindliche Abmachungen und Absprachen zwischen den wichtigsten Partnern nötig gemacht, d.h. vor allem zwischen der Messe Basel als Betreiberin, der Firma Nüssli, die für den Stadionbau zuständig ist, und dem Bauunternehmer, der die Terrainvorbereitungen ausführen wird.
Frage 2
Welche Rahmenbedingungen musste die Baselbieter Regierung schaffen, damit schliesslich doch noch «ein hoch qualifizierter Veranstalter für das Fanzonen-Projekt» gewonnen werde konnte?
Antwort
Entscheidend war das persönliche Engagement einzelner Regierungsmitglieder, die die Messe Basel davon überzeugen konnten, dass dieses Projekt eine Chance für die ganze Region darstelle und dass es auch gute kommerzielle Erfolgsaussichten habe.
Wichtig war in diesem Zusammenhang, dass es auch gelang, Unternehmungen und Privatpersonen dafür zu gewinnen, sich mit einem substanziellen Engagement an diesem Projekt zu beteiligen.
Frage 3
Gemäss Aussage der Messe Schweiz wurde sie von der Baselbieter Regierung sehr kurzfristig als Veranstalter angefragt. Mit welchen möglichen Veranstaltern wurden vorgängig Gespräche geführt und weshalb scheiterten diese - wo lagen die konkreten Probleme?
Antwort
Die Messe wurde relativ kurzfristig als Veranstalterin angefragt. Die Namen anderer in Frage gekommener Betreiber kann die Regierung selbstverständlich nicht öffentlich machen. Der Hauptgrund, dass mit anderen Interessenten kein Vertragsabschluss zu Stande kam, lag darin, dass diese möglichen Partner nicht bereit oder in der Lage waren, die erforderlichen - auch finanziellen - Risiken einzugehen.
Frage 4
Unter welchen konkreten Bedingungen und allfälligen Zusagen hat die Messe Schweiz die Aufgabe als Veranstalter übernommen?
Antwort
Die Messe hat bis zur Deckung der anfallenden Kosten Anspruch auf die vom Landrat bewilligten Mittel, auf die von der Euro für das Projekt zur Verfügung gestellten Gelder und auf die für die sportlichen und kulturellen Rahmenveranstaltungen bewilligten Mittel aus dem Lotteriefonds. Gerade im Bereich Breitensport ist sehr vieles geplant, darunter ein gesamtschweizerisches Schülerfussballturnier.
Die Betreiberin hat selbstverständlich Anspruch auf die Einnahmen aus dem Ticket-Verkauf, aus dem Hospitality-Bereich und aus Sponsoring. Ein allfälliger Ertragsüberschuss wird zwischen der Messe Schweiz und dem Kanton Basel-Landschaft aufgeteilt.
Frage 5
Welche Kosten verursacht dieses Projekt und wer trägt ein allfälliges Defizit? Hat der Kanton eine Defizitgarantie abgegeben?
Antwort
Die Ermittlung der Gesamtkosten liegt in der Verantwortung der Betreiberin. Der Regierungsrat hat zusätzlich zu den bewilligten Mittel eine Defizitgarantie aus dem Lotteriefonds in der Höhe von CHF 1,2 Mio. beschlossen. Diese kommt aber nur dann zum Tragen, wenn die (sehr konservativ budgetierten) Einnahmen nicht realisiert werden können - das wäre nur der Fall, wenn das 9. Stadion von fast gar niemandem besucht würde.
Bei der Projektierung dieser Arena in Bubendorf handelte es sich um eine klassische Huhn-Ei-Situation: Der Veranstalter sagte, er werde bauen, sobald die nötigen Mittel zugesichert seien - und die Wirtschaft betonte, sie werde bezahlen, sobald feststehe, dass das Stadion gebaut werde. Nun ist es gelungen, aus diesem Teufelskreis auszubrechen, insbesondere dank der Zusagen aus der Wirtschaft und von Privaten.
Frage 6
Der Kanton ist Mitglied im «Verein Baselland Promotion 2008». Welche konkreten Kosten und Aufgaben resultieren aus dieser Mitgliedschaft? Wer gehört sonst noch diesem Verein an und welches war und ist sein konkreter Zweck?
Antwort
Die Generalversammlung des Vereins «Baselland Promotion 2008» hat beschlossen, auf die Erhebung von Mitgliederbeiträgen zu verzichten. Dem Verein gehören neben dem Kanton Basel-Landschaft auch die Wirtschaftskammer Baselland und verschiedene Einzelpersonen an. Landrätin Myrta Stohler ist in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden Mitglied des Vereinsvorstandes.
Frage 7
Ist sichergestellt, dass das Baselbieter Gewerbe bei der Realisierung dieses Projektes ausreichend berücksichtigt wird oder hat die Messe Schweiz als Veranstalterin diesbezüglich völlig freie Hand?
Antwort
Die Auftragserteilung an eine Baselbieter Bauunternehmung für die Terrainvorbereitungen beweist, dass die hiesige Wirtschaft intakte Chancen hat, Leistungen für dieses Projekt zu erbringen. Wie bei den Fan-Camps in Aesch, Pratteln und Bubendorf ist aber auch beim 9. Stadion für die Erteilung von Aufträgen ganz klar der private Betreiber und somit nicht der Kanton zuständig.
7. Hannes Schweizer: Liegenschaftsunterhalt: Zuwenig Anreize bei Energiesparmassnahmen
Die Steuerverwaltung des Kantons setzt in einem Merkblatt (letzte Aufdatierung vom 1. Januar 2007) steuerliche Abzugsmöglichkeiten beim Liegenschaftsunterhalt, zum Energiesparen, zum Umweltschutz oder zur Denkmalpflege fest.
Dabei fällt auf, dass die Abzugsquote bei Energiesparmassnahmen in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung der Liegenschaft nur 50% beträgt. Dies gilt für Arbeiten wie Wärmedämmung, Fassadenisolationsarbeiten, Kellerisolationen, Ersatz von Ölheizungen durch alternative Heizsysteme (Wärmepumpe, Holz, Solar etc.). Dies er-staunt um so mehr, weil beispielweise der Ersatz eines Öltanks oder eines bestehenden Ölbrenners jederzeit voll abzugsfähig ist. Nach Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung werden diese Abzugskriterien aufgrund der Bundesgesetzgebung festgelegt.
Die Fragen werden von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet.
Frage 1
Entspricht diese Abzugspraxis der Energiestrategie des Kantons Baselland?
Antwort
Bei Liegenschaften des Privatvermögens können die Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, steuerlich vom Einkommen in Abzug gebracht werden; so steht es im § 29 Absatz 2 bis des Baselbieter Steuergesetzes. Dies gilt aber nur soweit, als sie auch bei der direkten Bundessteuer als abzugsfähig erklärt werden. Die Abzugsfähigkeit ist also nicht völlig losgelöst, sondern richtet sich nach den Regeln des Bundes.
Auf Bundesebene findet sich in Artikel 8 der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer folgende Regelung:
Die Abzugsquote für Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien beträgt in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung der Liegenschaft 50 Prozent, nachher 100 Prozent.
Der Kanton ist zwar in vielerlei Hinsicht frei, aber doch nicht immer ganz unabhängig, wenn es um die Schaffung von Vorschriften geht. Auch steuerharmonisierungsrechtlich hat sich der kantonale Gesetzgeber an bestimmte Regeln zu halten.
Frage 2
Welche Absichten stehen hinter diesen unterschiedlichen Abzugskriterien?
Antwort
Das genannte Beispiel - ein alter Öltank oder -brenner wird durch einen neuen ersetzt, was vollumfänglich und jederzeit abzugsfähig sei - ist nur bedingt richtig. Denn es bewegt sich im System der Unterhaltskosten. Diese können nur insoweit abgezogen werden, als es sich um einen gleichwertigen Ersatz handelt. Sobald hingegen ein gewisser Mehrwert geschaffen wird (Mehrinvestition = Wertsteigerung), wird dies steuerlich nicht zum Abzug zugelassen. Genau darin liegt der Unterschied zu Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen: Diese Kosten können auch abgezogen werden, wenn sie eine Wertsteigerung zur Folge haben. Sie werden also besser behandelt.
Weshalb aber eine Staffelung und Einschränkung auf 50 % in den ersten fünf Jahren? Der Gesetzgeber ist wohl davon ausgegangen, dass bei Neubauten oder neu erworbenen Gebäuden mit grosser Wahrscheinlichkeit bereits Heizsysteme der neusten Generation verwendet werden, bzw. dass ein Altbau entsprechend günstiger zu erwerben ist. Sinn und Zweck dieser Regelung ist also primär der Anreiz, dass schon etwas ältere Gebäude mit umweltfreundlichen Heizsystemen ausgerüstet werden sollen. Es wird damit also eine gewisse Lenkungswirkung verfolgt.
Frage 3
Ist der Regierungsrat bereit, auf die neue Steuerperiode die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um diese «stumpfsinnige» Abzugspraxis zu korrigieren?
Antwort
Das System mit einer Staffelung der Abzugsquote von 50 % in den ersten fünf Jahren und danach von 100 % wird auf Grund der Steuerharmonisierung auch in anderen Kantonen praktiziert, etwa im Aargau und in Zürich. Der Regierungsrat sieht deswegen keinen Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene.
Sobald der Bund eine Lockerung der Vorschriften vornimmt, zieht der Kanton auf Grund des Verweises auf den Bund im Steuergesetz automatisch nach.
8. Regula Mueschberger: Geplanter Schrottplatzprojekt im Birsfelder Hafen
Im Birsfelder Hafen ist ein Schrottplatz projektiert. Ein Schrottplatz ist äusserst lärmintensiv und beeinträchtigt die Lebensqualität der Birsfelder Bevölkerung genauso wie jene der Einwohnerinnen und Einwohner auf der andern Seite des Rheins in Grenzach-Wyhlen. Zum Lärm kommen aber noch mögliche Gefahren bei einem Brand. Das Gefahrenpotential hängt vom gelagerten Schrott selbst ab, stammt aber auch von den umliegenden Mineralöl-Tanks. Diese können in einem Brandfall explodieren und bedeuten dann nicht nur eine Gefahr für das Hafenareal, sondern auch für die Wohngebiete.
In Vertretung des abwesenden Bau- und Umweltschutzdirektors beantwortet Regierungsrat Peter Zwick (CVP) die folgenden Fragen:
Frage 1
Wer ist für die Bewilligung des geplanten Schrottplatzes im Birsfelder Hafen zuständig?
Antwort
Zuständig für die Bewilligung ist das Bauinspektorat. Die Erteilung der Baubewilligung ist aber abhängig von der Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Projekts im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch die kantonalen Fachstellen und den Rechtsdienst der Bau- und Umweltschutzdirektion. Erst wenn die umweltrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, wird die Baubewilligung erteilt. Rechtskräftig wird sie erst nach einer dreissigtägigen Auflagefrist. Aufgelegt wird die Baubewilligung inklusive Umweltverträglichkeitsbericht.
Frage 2
Wie weit ist das Bewilligungsverfahren gediehen?
Antwort
Am 7. Februar 2008 wurde ein Zwischenbericht an die Baugesuchsteller verfasst. Dieser enthält vor allem Koordinations- und Ergänzungsfragen der einzelnen Fachstellen zum Baugesuch. Erst in der abschliessenden Baubewilligung werden definitive Auflagen formuliert.
Frage 3
Wer ist einspracheberechtigt?
Antwort
Einspracheberechtigt im Baubewilligungsverfahren ist grundsätzlich jedermann. Beschwerdebefugt auf der Stufe Baurekurskommission sind dann nur noch Personen, die bereits im Einspracheverfahren mitgewirkt haben.
Frage 4
Welche Auflagen in Bezug auf die Sicherheit werden von wem gemacht?
Antwort
Allfällige Sicherheitsauflagen werden in der Regel durch die einzelnen Fachstellen (z.B. das Brandschutzinspektorat) formuliert. Im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts werden die sicherheitsrelevanten Fragen bearbeitet, wobei die Frage der Sicherheit auf Grund der Störfallverordnung untersucht und beurteilt wird. Erst in der abschliessenden Baubewilligung werden definitive Auflagen festgehalten.
Frage 5
Wie wird die Einhaltung der Sicherheitsauflagen überprüft?
Antwort
Die Einhaltung der Sicherheitsauflagen wird durch die zuständige Fachstelle kontrolliert.
Frage 6
Welche Lärmimmissionen sind im Birsfelder Hafen zulässig?
Antwort
Der Birsfelder Hafen ist als Industriezone ausgeschieden. Der Industriezone ist die Lärmempfindlichkeitsstufe IV zugeordnet. Das bedeutet, dass dort Betriebe angesiedelt werden können, die stark störende Lärmemissionen verursachen. Grenzt die Industriezone an eine Zone mit einer geringeren Lärmempfindlichkeit, sind die Grenzwerte der tieferen Lärmempfindlichkeitsstufe für den emittierenden Betrieb massgebend. Die zulässigen Lärmgrenzwerte sind in der Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 festgelegt.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung muss der Baugesuchsteller den Nachweis erbringen, dass die geplante Anlage in der Betriebsphase die sogenannten Planungswerte (d.h. die tiefsten in der massgeblichen Empfindlichkeitsstufe zulässigen Lärmwerte) einhalten kann.
Frage 7
Wie werden die Anliegen der Bevölkerung in Birsfelden und in Grenzach-Wyhlen in Bezug auf Ruhe und Sicherheit aufgenommen?
Antwort
Diese Anliegen werden von den betreffenden Behörden und der Hafenverwaltung sehr ernst genommen. Es wird kein Projekt realisiert oder unterstützt, das die Sicherheit im Hafen Birsfelden negativ beeinflussen wird. Auch die Betriebszeiten müssen sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen richten. Für die Kräne werden sogar Bordbücher geführt.
Vor dreieinhalb Wochen hat ein Gespräch stattgefunden zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen, der Hafenleitung, dem Vizedirektor der Schweizerischen Rheinhäfen und den beiden Regierungsräten Jörg Krähenbühl und Peter Zwick.
Frage 8
Welche Strategie besteht für den Birsfelder Hafen, der sich unmittelbar neben Wohngebieten befindet?
Antwort
Aus Sicht der Schweizerischen Rheinhäfen (früher Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft) sind im Hafen Birsfelden keine Aktivitäten geplant, die ein neues Sicherheitsrisiko darstellen.
Die geplante Anlagen zum Pressen und Schneiden von Recyclingschrott verarbeitet ausschliesslich sogenannten Trockenschrott, der keine Rückstände wie Öle oder Lacke aufweist. Somit besteht keine Brandgefahr, anders als etwa bei einer Shredder-Anlage.
Frage 9
Sollte mit der Bewilligung von Projekten, die eine Quelle für Lärm und potentielle Gefahren bedeuten, nicht zugewartet werden, bis eine Gesamtstrategie für alle Rheinhäfen vorliegt?
Antwort
In Ergänzung auf die Antworten zu den Fragen 1, 4 und 6 ist festzuhalten, dass jede Firma ein Baubewilligungsgesuch für eine Anlage in den Schweizerischen Rheinhäfen einreichen kann. Dieses wird gemäss den geltenden Vorschriften geprüft, und wenn nichts dagegen spricht, bewilligt.
9. Karl Willimann: Messe Schweiz konkurrenziert ortsansässiges Gewerbe
Im Rahmen der Debatte zu den Baselbieter Finanzierungsbeiträgen an das Messezentrum Basel 2012 wurde die Verzinsung eines 20-Millionen-Franken--a-fonds-perdu-Beitrages mit dem Argument abgelehnt, dass eine solche Zusatzbelastung (auch zu Vorzugszinskonditionen, wie sie beispielsweise unser Kanton geniesst) für die Messe Schweiz (Basel) AG wirtschaftlich nicht verkraftbar sei, weil sie solchermassen das Eigenkapital reduziere. Nun wurde bekannt, dass sich die Messe Schweiz (Basel) AG mit Sponsoringbeiträgen im sechsstelligen Bereich an Euro08-Aktivitäten (Fan-Zonen, Fan-Boulevard) von Baselland und Basel-Stadt zu profilieren versucht.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet folgende Fragen:
Frage 1
Trifft es zu, dass die Messe Schweiz (Basel) AG die Euro08-Aktivitäten von Basel-Stadt und Baselland als Sponsor unterstützt; wenn ja, mit welchem Betrag?
Antwort
Nein.
Fragen 2 und 3
Dem Vernehmen nach werden die Sponsorbeiträge von der Messe Schweiz (Basel) AG nur gewährt unter der Bedingung, dass die Aufträge im Zusammenhang mit der veranstaltungstechnischen Ausrüstung der Fan-Zonen bzw. Fan-Boulevard an die Firma Winkler AG, notabene ein Tochterunternehmen der Messe Schweiz (Basel) AG, vergeben werden. Trifft dies zu?
Falls ja, ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit diesem Gegengeschäft ortsansässige, langjährig hier steuerpflichtige und hier Arbeitsplätze schaffende KMU vom Wettbewerb ausgeschlossen oder zumindest unfair konkurrenziert werden?
Antwort
Diese Fragen können aufgrund der Antwort zu Frage 1 nicht beantwortet werden.
Frage 4
Trifft es zu, dass der CEO der Firma Winkler AG Mitglied des Managements der Messe Schweiz AG ist?
Antwort
Ja: Er ist Mitglied der Gruppenleitung der Messe Schweiz.
Karl Willimann (SVP) stellt eine
Zusatzfrage
Weshalb genau ist die Beantwortung der Fragen 2 und 3 nicht möglich?
Antwort
Weil die diesen Fragen zugrundeliegende Annahme, die Messe sponsere Euro08-Aktivitäten von Basel-Stadt oder Basel-Landschaft, nicht korrekt ist.
Dem nicht befriedigten Karl Willimann (SVP) hält Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) vor, er habe halt die falschen Fragen gestellt. [Heiterkeit]
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Back to Top