Protokoll der Landratssitzung vom 29. Januar 2009
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2008-129 vom 20. Mai 2008 Vorlage: Änderung des Gesetzes über den Ombudsman sowie des Personaldekrets und der Geschäftsordnung des Landrats (2. Lesung) - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 26. November 2008 - Beschluss des Landrats am 15. Januar 2009: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats am 29. Januar 2009: < beschlossen (mit 4/5-Mehr) > || Gesetzesänderung |
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Kommissionspräsident Ivo Corvini (CVP) verzichtet darauf, das Wort zu ergreifen.
Somit leitet Landratspräsident Peter Holinger (SVP) direkt zur Detailberatung über.
Detailberatung 2. Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 3 Absatz 1 erster Satz sowie Absatz 3
keine Wortbegehren
§ 5 Absatz 1 sowie Absatz 1 bis keine Wortbegehren
§ 7 Absatz 2 erster Satz keine Wortbegehren
§ 8a Koordination keine Wortbegehren
§ 10 Absatz 1 Buchstabe b keine Wortbegehren
§ 10 Absätze 1 bis und 2 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
§ 69a Koordination mit dem Ombudsman
keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Gesetzes über den Ombudsman und der Geschäftsordnung einstimmig mit 85:0 Stimmen. Da das 4/5-Mehr erreicht ist, bedarf es keiner obligatorischen Volksabstimmung. [ Namenliste ]
Abschreibung des Postulates 2002/032
://: Der Landrat schreibt das Postulat 2002/032 «Revision des Gesetzes über den Ombudsman» einstimmig mit 84:0 Stimmen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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