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Nr. 1000

Ivo Corvini (CVP) als Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) erklärt, in der Vorlage gehe es vor allem um die Regelung zur Verfahrenskoordination zwischen dem Ombudsman, der Petitions- und der Geschäftsprüfungskommission sowie um die Umsetzung der Empfehlungen der Ombudsstelle.


Die ursprünglich ebenfalls enthaltene Frage des Ombudsman-Lohnes, d.h. die Änderung des Personaldekrets, ist inzwischen mit der Vorlage 2008/245 hinfällig geworden. Statt einer Lohnklasseneinreihung, wie sie ursprünglich vorgesehen war, soll für den Ombudsman eine Sonderregelung (das sogenannte Bandbreiten-Modell) festgelegt werden. Gemäss Aussage der kantonalen Personalchefin in der JSK hat dies aber keine Änderung an der Höhe des Lohnes gemäss Gutachten vom 8. Mai 2008 zur Folge.


Die Beratung in der Kommission war einzig in der Frage der Stellvertretungsregelung kontrovers. Eine knappe Mehrheit sprach sich für eine Stellvertretungsregelung im Gesetz aus. Klar war jedoch für alle, dass jeweils nur der effektive Aufwand entschädigt werden soll.


Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, der Änderung des Ombudsmangesetzes sowie der Geschäftsordnung des Landrates in der von der Kommission beschlossenen Fassung zuzustimmen und dabei auch das Postulat 2002/032 von Christoph Rudin abzuschreiben.



- Eintretensdebatte

Regula Meschberger (SP) bemerkt, es sei schon einige Zeit vergangen, seit sich die Spezialkommission Ombudsman mit der Gesetzesrevision befasst und entsprechende Empfehlungen abgegeben habe. Die jetzige Revision folgt diesen Empfehlungen - mit Ausnahme des Lohnes: Diesbezüglich kommt noch eine andere Vorlage, die einer alten Forderung der SP entspricht, die schon in der Spezialkommission darauf hingewiesen hat, dass das Amt des Ombudsman - einer ganz eigenen Funktion innerhalb des Staatswesens - sich in die gängigen Modellumschreibungen zu den üblichen Lohnklassen nicht einfügen lasse.


Wichtig ist der SP-Fraktion, dass die Schnittstellenthematik zwischen dem Ombudsman und den landrätlichen Kommissionen geregelt worden ist und dass die Empfehlungen des Ombudsman künftig einen verbindlicheren Charakter bekommen, indem der oder die Empfänger/in neu innert vier Wochen darauf reagieren muss - das ist ein echter Fortschritt.


Die von der SP-Fraktion beantragte Stellvertretungsregelung ist keine Neuerung, sondern funktioniert so bereits im Kanton Zürich. Damit wird sichergestellt, dass im Falle der Befangenheit des Obmudsman nicht erst in einem langwierigen Verfahren eine Stellvertretung gesucht werden muss, sondern dass diese Person bereits zur Hand ist. Kosten entstehen nur im Fall eines Einsatzes des Stellvertreters oder der Stellvertreterin.


Die SP-Fraktion beantragt Eintreten und wird in der Detailberatung keine Anträge stellen.


Rosmarie Brunner (SVP) erklärt, auch die SVP-Fraktion befürworte die von der Kommission beantragte Änderung. Insbesondere wird begrüsst, dass die Stellvertretung, falls eine solche einmal zum Einsatz kommt, ausschliesslich für den effektiven Aufwand entschädigt werden soll.


Wie Werner Rufi (FDP) bekannt gibt, spricht sich auch die freisinnige Fraktion für Eintreten aus.


Es ist richtig, dass die Lohnfrage nun aufgrund des neu vorgeschlagenen Lohnbandbreiten-Modells für den Ombudsman, die Datenschutz-Aufsichtsstelle und die Finanzkontrolle in Bearbeitung ist. Dennoch muss das von der früheren Spezialkommission Ombudsman abgegebene Signal aufgenommen werden, wonach die Besoldung von Lohnklasse 3 in Lohnklasse 6 geändert werden solle. Dies ist nun aber nicht mehr Gegenstand des aktuellen Geschäfts.


Ein wichtiger Punkt ist die Koordination: In früheren Fällen ist es teilweise zu Doppel- bis Dreispurigkeiten gekommen; das ist nicht sinnvoll. Nun wird sichergestellt, dass entweder der Ombudsman oder das Landratsbüro entscheiden kann, wie ein Geschäft angegangen wird. Es gibt nämlich immer wieder Anliegen von Bürgerinnen und Bürgenr, die sich an alle Instanzen gleichzeitig wenden.


Die vorgeschlagene Stellvertretungsregelung unterstützt die FDP-Fraktion ebenfalls. Eine Entschädigung soll allerdings erst im Einsatzfall entrichtet werden. Wenn hingegen sowohl der Ombudsman als auch seine Stellvertretung befangen sind, muss auch in Zukunft auf die alte Regelung zurückgegriffen werden.


Die vierwöchige Frist, um auf Empfehlungen des Ombudsman zu reagieren, ist zwar eine reine Ordnungsfrist und kann nicht gerichtlich durchgesetzt werden, aber damit wird doch richtigerweise signalisiert, dass innert einer vernünftigen Zeitspanne auf die Empfehlungen eingegangen werden muss. Es ist immer wieder vorgekommen, dass betroffene Behörden dies nicht getan haben. Das wird der wichtigen Position des Ombudsman in unserem Staatsgefüge nicht gerecht.


Auch der Beizug von Dritten als Beigeladene zu Gesprächen wird nun geregelt.


Mit den Änderungen des Ombudsman-Gesetzes wird den Anliegen von Christoph Rudin Rechnung getragen, und zudem konnten auch die Wünsche des Ombudsman selbst noch aufgenommen werden. Die FDP-Fraktion stimmt den Anträgen der Kommission einstimmig zu.


Christine Gorrengourt (CVP) teilt mit, auch die CVP/EVP-Fraktion, deren Anliegen allesamt aufgenommen worden sind, trete auf die Vorlage ein und stimme den Anträgen zu.


Die Grünen erinnern sich daran, so Kaspar Birkhäuser (Grüne), dass die Lohnklassenherabstufung ein symbolischer Akt zur Abwertung der Ombudsstelle in der Staatsordnung gewesen sei. Das ist nach wie vor bedauerlich.


Auf die aktuelle Vorlage tritt die grüne Fraktion jedoch ein, und sie stimmt den Kommissionsanträgen zu.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt dem Landrat für die gute Aufnahme der Vorlage. Sie enthält einige wertvolle Verfahrensoptimierungen; die Lohnfrage wurde inzwischen ausgekoppelt und wird zusammen mit dem Lohnwesen für die Finanzkontrolle und die Datenschutz-Aufsichtsstelle geregelt. Beide Vorlagen sind sinnvoll und breit abgestützt - auch mit dem Personalamt und der Finanzkontrolle - und haben deshalb die Zustimmung des Parlaments verdient.


Werner Rufi (FDP) reagiert auf Kaspar Birkhäusers Votum: Die Versetzung des Ombudsman in Lohnklasse 6, die der Landrat auf Antrag der Spezialkommission beschlossen hat, bedeutet keine Abwertung des Amtes, sondern stützt sich auf ein Gutachten, mit dem eine Gesamtbeurteilung vorgenommen worden ist. Es geht nicht um die Abwertung der wichtigen und notwendigen Tätigkeit des Ombudsman. Vielmehr hat ein Experte dieselbe Analyse vorgenommen, die nun auch für die Finanzkontrolle und die Datenschutz-Aufsichtsstelle erstellt worden ist.



- 1. Lesung

Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) macht darauf aufmerksam, dass aus redaktionellen Gründen folgende neue Bestimmung aufgenommen werden müsse:


III. Inkrafttreten
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.


://: Dieser Bestimmung wird stillschweigend zugestimmt.


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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