Protokoll der Landratssitzung vom 19. April 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 19. April 2007 |
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2006-304
vom 30. November 2006
Interpellation
von Simone Abt, SP: Sexualdelikte unter Jugendlichen
- Beschluss des Landrats am 19. April 2007 < beantwortet >
Nr. 2391
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Fragen der Interpellantin.
Frage 1
Sind im Kanton Basel-Landschaft Fälle von Sexualdelikten unter Jugendlichen bekannt?
Antwort
Der Jugendanwaltschaft und dem Amt für Volksschulen sind keine solch schweren Fälle bekannt wie jene in Zürich, über die in letzter Zeit viel berichtet wurde und die zu grosser Betroffenheit führten.
Wie gross die Dunkelziffer ist, ist allerdings unbekannt. Gehandelt werden kann nur, wenn eine Anzeige erstattet wird. Die Fachstelle für Kindes- und Jugendschutz hat immer wieder mit Fällen zu tun, bei denen über unerwünschte sexuelle Handlungen gesprochen wird; ob diese strafrechtlich relevant sind, weiss die Fachstelle nicht. Es braucht eine Anzeige, damit ermittelt werden kann.
Frage 2
Was unternimmt der Regierungsrat gegen die (sexuelle) Gewalt an den Schulen, insbesondere auch gegen den Missbrauch von Handys im Zusammenhang mit Gewalt- und Sexualverbrechen (in und ausserhalb der Schulen)?
Antwort
Es gibt im Kanton viele Angebote, die der Prävention dienen: So existieren die regierungsrätliche Steuerungsgruppe für Präventionsprojekte im Jugendbereich (bei der BKSD) und die Fachstelle für Jugend und Gesellschaft im Amt für Volksschulen. Der Leistungsauftrag der Jugendanwaltschaft umfasst die Prävention ebenfalls, und sie beschäftigt dafür Sozialarbeiter. Die Fachstelle für Kindes- und Jugendschutz gehört der JPMD an, und zudem gibt es im Schulbereich eine Steuerungsgruppe für gesundheitsfördernde Schulen.
Frage 3
Welche Konsequenzen haben Gewalt- oder Sexualdelikte für jugendliche Täter oder Täterinnen?
Antwort
Täter unter 18 Jahren werden nach den Massgaben des neuen, per 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Jugendstrafrechts bestraft. Das reicht, je nach Schwere der Tat und nach der persönlichen Situation, von Busse oder Arbeitsleistungen bis zu Einschliessung, Heimeinweisungen und ambulanten Therapien. Wichtig ist, dass klar signalisiert wird, das solche Delikte schlicht nicht akzeptabel sind und nicht toleriert werden.
Frage 4
Wie erfolgt die Zusammenarbeit von Schulen und Polizei? Wie werden Lehrerinnen und Lehrer geschult, um in Gewaltsituationen adäquat eingreifen zu können? Wie werden Opfer von Gewalt und Drohungen an Schulen beschützt und betreut?
Antwort
Die Schulen wissen, wie sie handeln müssen, wenn solche Vorfälle geschehen. Es erfolgen regelmässige Instruktionen durch das Amt für Volksschulen, und es besteht dort eine Hotline , über die Unterstützung angefordert werden kann. Auch der Ordner «sicher! gsund!», den die Schulen mit der Jugendanwaltschaft erarbeitet haben, enthält hilfreiche Hinweise. Die Jugendanwaltschaft informiert an Elternabenden, und die polizeilichen Jugendsachbearbeiter pflegen einen engen Austausch mit den Schulsozialarbeitern.
Frage 5
Ist der Regierungsrat über Konflikte unter Jugendlichen (z.B. Rivalitäten, Mädchengangs, Gruppen aus unterschiedlichen Herkunftsländern, Schüler/innen auf verschiedenen Schulniveaus) informiert und wie reagiert er darauf?
Antwort
Die bereits in sechs Gemeinden bestehenden «Runden Tische» sorgen für einen engen Austausch zwischen den kantonalen Fachleuten von Polizei und Jugendanwaltschaft und den Schul- und Gemeindebehörden. So ist eine gute Vernetzung gewährleistet, die nötigenfalls schnelles Handeln ermöglicht. Diese «Runden Tische» sind ein gutes und von den Gemeinden gerne genutztes Informationsforum.
2006 ist der Bericht einer Arbeitsgruppe über Sicherheit im öffentlichen Raum zuhanden der Regierung veröffentlicht worden. Er enthält eine ganze Reihe von Massnahmenvorschlägen. Der Bericht ist im Internet abrufbar.
Frage 6
Wie will der Regierungsrat die gesamte Bevölkerung unseres Kantons für diese Problematik sensibilisieren und zur aktiven Zusammenarbeit motivieren?
Antwort
Es wurde, wie bereits geschildert, vieles unternommen, um für diese Frage zu sensibilisieren. Jugendgewalt und Sexualdelikte sind in den Medien sehr präsent, was den Eindruck erwecken könnte, die meisten Jugendlichen seien kriminell - das stimmt aber ganz und gar nicht. Die allermeisten Jugendlichen verhalten sich normal, obschon sie sich in einem nicht immer ganz einfachen Umfeld bewegen.
Zur Zeit läuft auf nationaler Ebene die Kampagne «Stark durch Erziehung», die sehr gut angelaufen ist und griffige Massnahmen enthält. Ein weiteres Projekt heisst «Statt-Gewalt-Rundgänge» und wird durch den Lotteriefonds finanziert: Schauspieler stellen Gewaltszenen nach und konfrontieren damit die Zuschauer, die entscheiden müssen, was sie in einer solchen Situation tun sollen. Solche Rundgänge fanden bereits in Liestal statt und können auch anderen Gemeinden angeboten werden.
Frage 7
Wird auf interkantonaler Ebene an diesen Fragen gearbeitet?
Antwort
Auf interkantonaler Ebene findet selbstverständlich ebenfalls ein polizeilicher Austausch statt; die Plattform «Stopp Gewalt» wurde von der KKPKS (Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz) initiiert, befasst sich ebenfalls mit Jugendgewalt und empfiehlt entsprechende Verhaltensregeln und Massnahmen.
Die Polizei, die Jugendanwaltschaft und die Schulen können das Problem nicht alleine lösen; die Gesellschaft als Ganzes ist gefordert.
Simone Abt (SP) bedankt sich für die wertvollen Informationen.
://: Damit ist die Interpellation 2006/304 beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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